217. Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "217. Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb."

Transkript

1 Mitteilungsblatt Studienjahr 2016/17 ausgegeben am 28. Juni Stück Kundmachungen 217. Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb Änderungen des Studienplans Diplomstudium Instrumentalstudium Änderungen des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung Änderungen des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Kammermusik Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik Änderungen des Studienplans Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier Konzertfach Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Cembalo Konzertfach Änderungen des Curriculums Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik Änderungen des Curriculums Masterstudium Cembalo Konzertfach Änderungen des Curriculums Masterstudium Neue Musik-Ensemble Änderungen des Curriculums Masterstudium Kammermusik Einrichtung des Curriculums Universitätslehrgang Angewandte Dramaturgie in Musik und darstellender Kunst.

2 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 232. Einrichtung des Curriculums für das facheinschlägige Studien ergänzende Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung (Quereinstieg Sek AB ME) Änderungen des Curriculums Universitätslehrgang Kompositionspädagogik Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Cembalo Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Klavier-Vokalbegleitung Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Orgel Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Klavier Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Kammermusik Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Lied und Oratorium Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Gesang Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Violoncello Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Viola Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Kontrabass Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Gitarre Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Harfe Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Violine Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Saxophon Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Flöte Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Oboe Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Klarinette Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Blockflöte Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Basstuba Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Posaune Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Trompete Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Fagott Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Horn Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Schlaginstrumente Anerkennungsverordnung für das Diplomstudium Instrumentalstudium Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik.

3 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 261. Anerkennungsverordnung für das Masterstudium Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Orgel Konzertfach Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Lehramt UF Musikerziehung Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Lehramt UF Instrumentalmusik-erziehung Anerkennungsverordnungen für das Bachelorstudium und Masterstudium Cembalo Konzertfach Anerkennungsverordnungen für Bachelorstudium Klavier Konzertfach, Bachelorstudium Klavier- Vokalbegleitung, Masterstudium Klavier Konzertfach, Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik, Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung Anerkennungsverordnungen für Bachelorstudium Klavier-Kammermusik, Masterstudium Kammermusik, Masterstudium Neue Musik-Ensemble.

4 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at Kundmachungen 217. Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Angesichts der gesetzlich geregelten Berufungsverfahren für UniversitätsprofessorInnen werden Mindeststandards für Auswahlverfahren im Bereich der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb definiert, die jedenfalls erfüllt werden müssen, im Bedarfsfall aber auch überschritten werden können. Die Richtlinie ist einerseits den Prinzipien der Nachvollziehbarkeit und Objektivität, andererseits aber auch den Grundsätzen der Flexibilität und größtmöglichen Effizienz verpflichtet. 1 Wirkungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt für die Neuanstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Dies betrifft insbesondere die Stellen von Senior Lecturers, Senior Researchers, UniversitätsassistentInnen, künstlerischpädagogische Ausbildungsstellen und StudienassistentInnen. (2) Diese Richtlinie gilt ausdrücklich nicht für Berufungsverfahren gem. 98 und 99 UG (UniversitätsprofessorInnen), Qualifizierungsstellen nach KV (AssistenzprofessorInnen bzw. Assoziierte ProfessorInnen), durch Drittmittel finanzierte Stellen, Lehraufträge (Lecturer) und jene Überleitungen (Lecturer zu Senior Lecturer), die in der Überleitungsrichtlinie geregelt sind. 2 Ausschreibung Alle neu zu besetzenden von dieser Richtlinie erfassten Stellen sind vom Rektorat öffentlich auszuschreiben ( 107 UG). 3 Beirat (1) Spätestens mit Ende der Bewerbungsfrist bildet der/die InstitutsleiterIn einen aus mindestens fünf Personen bestehenden Beirat. Der Beirat besteht aus dem/der InstitutsleiterIn und mindestens vier weiteren Angehörigen des künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Universitätspersonals gem. 94 Abs 2 UG. (2) Bei der Auswahl der Lehrenden/Forschenden ist die höchstmögliche fachliche Nähe zu dem zu besetzenden Fach anzustreben. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis sowohl zwischen UniversitätsprofessorInnen und den künstlerischen/wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb als auch zwischen den Geschlechtern zu achten. Bei Bedarf kann auch ein/e externe/r facheinschlägige/r Experte/in Mitglied des Beirats sein und, falls gewünscht, ein internes Mitglied ersetzen. (3) Falls das Stellenprofil die Abhaltung von Lehrveranstaltungen einschließt, sind zusätzlich zwei Studierende in den Beirat einzuladen. Die Entsendung der Studierenden erfolgt über die hmdw. Die höchstmögliche fachliche Nähe zu dem zu besetzenden Fach ist auch bei den VertreterInnen der Studierenden wünschenswert. (4) Den Vorsitz führt der/die InstitutsleiterIn oder eine von ihm/ihr beauftragte Person aus dem Beirat. (5) Der Beirat hat alle Bewerbungen zu sichten und geeignete BewerberInnen zu einer Präsentation/zu einem Auswahlgespräch einzuladen. Dem Arbeitskreis für

5 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at Gleichbehandlungsfragen sind unverzüglich die Liste der eingelangten Bewerbungen und die Liste der eingeladenen BewerberInnen zur Kenntnis zu bringen ( 42 Abs 6 UG). (6) Die Gestaltung der Präsentationen/Auswahlgespräche ist von den Erfordernissen des jeweiligen Fachs abhängig und obliegt dem Beirat. (7) Nach Durchführung der Präsentationen/Auswahlgespräche erstellt der Beirat mit einfacher Stimmenmehrheit eine begründete Reihung der TeilnehmerInnen als Empfehlung an den/die InstitutsleiterIn. Bei der Abstimmung über die Reihung ist eine Stimmenthaltung nicht zulässig, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Institutsleiters/in den Ausschlag. (8) Die Mitglieder des Beirats sind zur Verschwiegenheit über alle Informationen (insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten) verpflichtet, von denen sie im Zuge des Auswahlverfahrens Kenntnis erlangen. Die Geschäftsordnung der mdw ist auf den Beirat nicht anzuwenden. 4 Vorschlag zur Anstellung Auf Basis der Empfehlung des Beirats erstellt der/die InstitutsleiterIn einen Vorschlag an die Rektorin. Eine begründete Abweichung von der Empfehlung des Beirats ist möglich. Dem Vorschlag ist ein schriftlicher Nachweis der Empfehlung des Beirats und eine vollständige Liste der Bewerbungen anzuschließen. 5 Gleichstellung und Antidiskriminierung Im gesamten Auswahlverfahren sind insbesondere die Bestimmungen des geltenden Frauenförderungsplans der mdw zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der BewerberInnen ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung) sicherzustellen. Die Rektorin: U. Sych 218. Änderungen des Studienplans Diplomstudium Instrumentalstudium. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Diplomstudium Instrumentalstudium beschlossen. Änderungen siehe Anhänge 1 und 2. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 219. Änderungen des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung beschlossen. Änderungen siehe Anhänge 3 und 4. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

6 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 220. Änderungen des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung beschlossen. Änderungen siehe Anhänge 5 und 6. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 221. Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Kammermusik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Kammermusik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 7 und 8. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 222. Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 9. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 223. Änderungen des Studienplans Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 10. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 224. Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung beschlossen. Änderungen siehe Anhänge 11 und 12. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

7 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 225. Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier Konzertfach. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Klavier Konzertfach beschlossen. Änderungen siehe Anhänge 13 und 14. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 226. Änderungen des Curriculums Bachelorstudium Cembalo Konzertfach. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Cembalo Konzertfach beschlossen. Änderungen siehe Anhänge 15 und 16. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 227. Änderungen des Curriculums Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 17. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 228. Änderungen des Curriculums Masterstudium Cembalo Konzertfach. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Masterstudium Cembalo Konzertfach beschlossen. Änderungen siehe Anhang 18. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 229. Änderungen des Curriculums Masterstudium Neue Musik-Ensemble. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Masterstudium Neue Musik-Ensemble beschlossen. Änderungen siehe Anhang 19. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

8 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 230. Änderungen des Curriculums Masterstudium Kammermusik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Masterstudium Kammermusik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 20. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 231. Einrichtung des Curriculums Universitätslehrgang Angewandte Dramaturgie in Musik und darstellender Kunst. Der Senat hat in seiner Sitzung am die Einrichtung des Curriculums Universitätslehrgang Angewandte Dramaturgie in Musik und darstellender Kunst beschlossen. Curriculum siehe Anhang 21. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 232. Einrichtung des Curriculums für das facheinschlägige Studien ergänzende Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung (Quereinstieg Sek AB ME). Der Senat hat in seiner Sitzung am die Einrichtung des Curriculums für das facheinschlägige Studien ergänzende Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung (Quereinstieg Sek AB ME) beschlossen. Curriculum siehe Anhang 22. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 233. Änderungen des Curriculums Universitätslehrgang Kompositionspädagogik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Curriculums Universitätslehrgang Kompositionspädagogik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 23. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 234. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Cembalo. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Cembalo beschlossen. Änderungen siehe Anhang 24. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

9 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 235. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Klavier- Vokalbegleitung. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Klavier-Vokalbegleitung beschlossen. Änderungen siehe Anhang 25. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 236. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Orgel. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Orgel beschlossen. Änderungen siehe Anhang 26. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 237. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Klavier. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Klavier beschlossen. Änderungen siehe Anhang 27. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 238. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Kammermusik. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Kammermusik beschlossen. Änderungen siehe Anhang 28. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 239. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Lied und Oratorium. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Lied und Oratorium beschlossen. Änderungen siehe Anhang 29. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

10 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 240. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Gesang. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Gesang beschlossen. Änderungen siehe Anhang 30. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 241. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Musikdramatische Darstellung beschlossen. Änderungen siehe Anhang 31. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 242. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Violoncello. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Violoncello beschlossen. Änderungen siehe Anhang 32. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 243. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Viola. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Viola beschlossen. Änderungen siehe Anhang 33. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 244. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Kontrabass. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Kontrabass beschlossen. Änderungen siehe Anhang 34. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

11 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 245. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Gitarre. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Gitarre beschlossen. Änderungen siehe Anhang 35. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 246. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Harfe. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Harfe beschlossen. Änderungen siehe Anhang 36. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 247. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Violine. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Violine beschlossen. Änderungen siehe Anhang 37. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 248. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Saxophon. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Saxophon beschlossen. Änderungen siehe Anhang 38. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 249. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Flöte. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Flöte beschlossen. Änderungen siehe Anhang 39. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

12 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 250. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Oboe. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Oboe beschlossen. Änderungen siehe Anhang 40. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 251. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Klarinette. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Klarinette beschlossen. Änderungen siehe Anhang 41. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 252. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Blockflöte. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Blockflöte beschlossen. Änderungen siehe Anhang 42. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 253. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Basstuba. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Basstuba beschlossen. Änderungen siehe Anhang 43. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 254. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Posaune. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Posaune beschlossen. Änderungen siehe Anhang 44. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

13 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 255. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Trompete. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Trompete beschlossen. Änderungen siehe Anhang 45. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 256. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Fagott. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Fagott beschlossen. Änderungen siehe Anhang 46. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 257. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Horn. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Horn beschlossen. Änderungen siehe Anhang 47. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 258. Änderungen des Studienplans Postgraduate-Universitätslehrgang Schlaginstrumente. Der Senat hat in seiner Sitzung am Änderungen des Studienplans Postgraduate- Universitätslehrgang Schlaginstrumente beschlossen. Änderungen siehe Anhang 48. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 259. Anerkennungsverordnung für das Diplomstudium Instrumentalstudium. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Diplomstudium Instrumentalstudium beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 49. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

14 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 260. Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 50. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 261. Anerkennungsverordnung für das Masterstudium Musik- und Bewegungspädagogik/ Rhythmik. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Masterstudium Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 51. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 262. Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 52. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 263. Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Orgel Konzertfach. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Orgel Konzertfach beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 53. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 264. Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Lehramt UF Musikerziehung. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Lehramt UF Musikerziehung beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 54. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

15 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at 265. Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Lehramt UF Instrumentalmusikerziehung. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium Lehramt UF Instrumentalmusikerziehung beschlossen. Anerkennungsverordnung siehe Anhang 55. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 266. Anerkennungsverordnungen für das Bachelorstudium und Masterstudium Cembalo Konzertfach. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnungen für das Bachelorstudium und das Masterstudium Cembalo Konzertfach beschlossen. Anerkennungsverordnungen siehe Anhang 56. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 267. Anerkennungsverordnungen für Bachelorstudium Klavier Konzertfach, Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung, Masterstudium Klavier Konzertfach, Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik, Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnungen für das Bachelorstudium/Masterstudium Cembalo Konzertfach, Bachelorstudium/Masterstudium Klavier Konzertfach, Bachelorstudium/Masterstudium Klavier-Vokalbegleitung, Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik beschlossen. Anerkennungsverordnungen siehe Anhang 57. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 268. Anerkennungsverordnungen für Bachelorstudium Klavier-Kammermusik, Masterstudium Kammermusik, Masterstudium Neue Musik-Ensemble. Der Senat hat in seiner Sitzung am folgende Anerkennungsverordnungen für das Bachelorstudium Klavier-Kammermusik, Masterstudium Kammermusik, Masterstudium Neue Musik-Ensemble beschlossen. Anerkennungsverordnungen siehe Anhang 58. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl

16 Studienjahr 2016/17, Mitteilungsblatt 20 mdw.ac.at Das nächste reguläre Mitteilungsblatt erscheint am 5. Juli Redaktionsschluss: Freitag, 30. Juni 2017, 12:00 Uhr Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Druck: mdw - Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; Redaktion: Mag. a Silvia Teubl 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: /DW mitteilungsblatt@mdw.ac.at

17 Anhang 1 Curriculum Diplomstudium Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Instrumentalstudium (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumentalstudium vom I. S Arten von Lehrveranstaltungen.. I. S Arten von Lehrveranstaltungen.. Vorlesung mit Konversatorium VK S. 8 Vorlesung: Vorlesungen haben die Studierenden in die Hauptbereiche und Methoden des jeweiligen Fachgebietes einzuführen. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf die hauptsächlichen Tatsachen, Inhalte und Lehrmeinungen einzugehen. In Vorlesungen soll den Studierenden auch Gelegenheit zur Erörterung des vorgetragenen Lehrstoffes geboten werden. Es besteht keine Anwesenheitsplicht. Dies gilt auch bei Mischformen (Vorlesung mit Übung (VU)). S. 8 Vorlesung: Vorlesungen haben die Studierenden in die Hauptbereiche und Methoden des jeweiligen Fachgebietes einzuführen. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf die hauptsächlichen Tatsachen, Inhalte und Lehrmeinungen einzugehen. In Vorlesungen soll den Studierenden auch Gelegenheit zur Erörterung des vorgetragenen Lehrstoffes geboten werden. Es besteht keine Anwesenheitsplicht. Dies gilt auch bei Mischformen (Vorlesung mit Übung (VU), Vorlesung mit Konversatorium (VK)). 1

18 Anhang 1 Curriculum Diplomstudium Instrumentalstudium 16W II. S. 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,25 Studienzweig Basstuba, Blockflöte,Fagott,Flöte,Gitarre,Harfe,Horn,Klarinette,Kontrabass,Oboe, Posaune,Saxophon,Schlaginstrumente,Trompete,Viola,Violine, Violoncello Beantragte Änderung 17W II. S. 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,25 Studienzweig Basstuba, Blockflöte,Fagott,Flöte,Gitarre,Harfe,Horn,Klarinette,Kontrabass,Oboe, Posaune,Saxophon,Schlaginstrumente,Trompete,Viola,Violine, Violoncello Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 UE 1.0 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 VK 1.0 Claudia Schönauer Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumentalstudium 2

19 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Instrumentalstudium (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumentalstudium vom und II. II. S. 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,25 Studienzweig Basstuba, Blockflöte,Fagott,Flöte,Gitarre,Harfe,Horn,Klarinette,Kontrabass,Oboe, Posaune,Saxophon,Schlaginstrumente,Trompete,Viola,Violine, Violoncello Angewandte Satzlehre 1-4 UE 2,0 Satzlehre, UE 2.0 themenspezifisch Höranalyse UE 2.0 S. 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,25 Studienzweig Basstuba, Blockflöte,Fagott,Flöte,Gitarre,Harfe,Horn,Klarinette,Kontrabass,Oboe, Posaune,Saxophon,Schlaginstrumente,Trompete,Viola,Violine, Violoncello Angewandte Satzlehre 1-4 SU 2,0 Satzlehre, SU 2.0 themenspezifisch Höranalyse SU

20 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S Wahlfächer Es sind im Instrumentalstudium Wahlfächer im Gesamtausmaß von mindestens 12 ECTS zu absolvieren, davon zumindest 6 ECTS aus dem Wahlfachbereich A (künstlerisch-praktisch) und zumindest 6 ECTS aus dem Wahlfachbereich B (theoretisch-wissenschaftlich). Im ersten Studienabschnitt müssen Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS Punkten absolviert werden. Wahlfachbereiche siehe Anhang 1. S Wahlfächer Es sind im Instrumentalstudium Wahlfächer im Gesamtausmaß von mindestens 12 ECTS zu absolvieren, davon zumindest 4 ECTS aus dem Wahlfachbereich A (künstlerisch-praktisch) und zumindest 4 ECTS aus dem Wahlfachbereich B (theoretisch-wissenschaftlich). Die weiteren 4 ECTS sind aus dem Lehrangebot aller inländischen und ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen frei wählbar. Für Studierende, die das berufsbegleitende Profil für OrchestermusikerInnen studieren, gilt davon abweichend, dass die im Profil zu absolvierenden 6 ECTS-Punkte für Wahlfächer jedenfalls frei wählbar sind. Im ersten Studienabschnitt müssen Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS Punkten absolviert werden. Die Wahlfachbereiche sind durch einen Beschluss des zuständigen entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten in Abstimmung mit den betroffenen Instituten festzulegen und in geeigneter Weise auf der Webseite der mdw zu veröffentlichen. Wahlfachbereiche siehe Anhang 1. S Pflichtfächer, empfohlener Studienverlauf: Im zweiten Studienabschnitt individualisiert sich das Studium in Form von Profilen, welche die Studierenden auf spezifische Berufsfelder vorbereiten. Studierende können ein Profil grundsätzlich frei wählen (Ausnahme Profil Solo). Einschränkungen für bestimmte Instrumente sind zu beachten. Es kann nur ein einziges Profil studiert werden, wobei ein einmaliger Wechsel bei der Anmeldung zur 10. Semesterstufe des jeweiligen zentralen künstlerischen Faches möglich ist (Ausnahme Solo- S Pflichtfächer, empfohlener Studienverlauf: Im zweiten Studienabschnitt individualisiert sich das Studium in Form von Profilen, welche die Studierenden auf spezifische Berufsfelder vorbereiten. Studierende können ein Profil grundsätzlich frei wählen (Ausnahme Profil Solo). Einschränkungen für bestimmte Instrumente sind zu beachten. Es kann nur ein einziges Profil studiert werden, wobei ein einmaliger Wechsel bei der Anmeldung zur 10. Semesterstufe des jeweiligen zentralen künstlerischen Faches möglich ist. Davon ausgenommen sind:. 2

21 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Schlaginstrumente: 2. Semesterstufe des jeweiligen zentralen künstlerischen Faches im 2. Studienabschnitt). Für die Wahl der Solo-Profile gelten folgende Voraussetzungen: 1. Das Bestehen der Erste Diplo prüfu g it Sehr gut 2. Das Vorlegen eines Motivationsschreibens mit Curriculum vitae bei der Diplomprüfung 3. Eine Empfehlung der Prüfungskommission (muss im Protokoll der Diplomprüfung vermerkt sein) Die Wahl des Profils drückt sich auch in der Programmgestaltung der Zweiten Diplomprüfung aus. Nähere Bestimmungen zum Programm sind den Infoblättern der jeweiligen Studienzweige zu entnehmen. Profile (in alphabetischer Reihenfolge) Beantragte Änderung 17W - Profil Marimbaphon und Profil Multipercussion: ein Wechsel ist bei der Anmeldung zur 2. Semesterstufe des jeweiligen zentralen künstlerischen Faches möglich. - Profil Solo: ein Wechsel ins Profil Solo ist nicht möglich. Für die Wahl der Solo-Profile gelten folgende Voraussetzungen:. Das Bestehe der Erste Diplo prüfu g it Sehr gut 2. Das Vorlegen eines Motivationsschreibens mit Curriculum vitae bei der Diplomprüfung 3. Eine Empfehlung der Prüfungskommission (muss im Protokoll der Diplomprüfung vermerkt sein) 4. Die letztliche Entscheidung über die endgültige Zulassung in das Profil Solo trifft eine Kommission, die sich wie folgt zusammensetzt: - der/dem Lehrenden des zentralen künstlerischen Faches - der Institutsleiterin/dem Institutsleiter - der Studiendekanin/dem Studiendekan und - der Vizerektorin/dem Vizerektor, in deren/dessen Aufgabenbereich die Lehre fällt 5. Bei der Bekanntgabe des Profilwunsches muss bei Wahl des Profils Solo ein alternatives Profil angegeben werden. Dieses ist zu besuchen, wenn eine Zulassung zum Profil Solo nicht möglich ist. Die Wahl des Profils drückt sich auch in der Programmgestaltung der Zweiten Diplomprüfung aus. Nähere Bestimmungen zum Programm sind den Infoblättern der jeweiligen Studienzweige zu entnehmen. Profile (in alphabetischer Reihenfolge). 3

22 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 29 Profile (in alphabetischer Reihenfolge) Berufsbegleitendes Profil für OrchestermusikerInnen Musik der Gegenwart 2,3 *** EU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 ***wird auf Antrag bei Nachweis entsprechender Produktionen anerkannt Beantragte Änderung 17W S. 29 Profile (in alphabetischer Reihenfolge) Berufsbegleitendes Profil für OrchestermusikerInnen Musik der Gegenwart 2,3 *** alternativ Musik der Gegenwart 2a,2b und Musik der Gegenwart 3a,3b EU 2,0 ***die Anerkennung kann bei Nachweis der entsprechenden Produktionen beantragt werden 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 4,0 S. 30 Profil Blockflöte Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 Historische Analyse und Satzlehre 1,2 VU 1,0 2,0 1,0 2,0 4,0 S. 30 Profil Blockflöte Angewandte Musiktheorie 1 SU 2,0 2,0 2,0 Historische Analyse und Satzlehre 1,2 SU 1,0 2, 0 1,0 2,0 4,0. 4

23 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 30 Profil Blockflötenensemble Historische Analyse und Satzlehre 1-4 VU 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0 8,0 Beantragte Änderung 17W S. 30 Profil Blockflötenensemble Historische Analyse und Satzlehre 1-4 SU 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0 8,0 S. 31 Profil Gitarre Ensemble Neue Musik 1 EU 2,0 4,0 4,0 Musik der Gegenwart 2,3 EU 2,0 3,0 1,0 2,0 5,0 Angewandte Musiktheorie 1,2 Historische Satztechnik 1,2 VU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 SE 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 S. 31 Profil Gitarre Ensemble Neue Musik 1 alternativ Ensemble Neue Musik 1a,1b Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a,2b und Musik der Gegenwart 3 Angewandte Musiktheorie 1,2 Historische Satztechnik 1,2 EU 2,0 EU 2,0 1,0 1,0 3,0 1,5 1,5 1,0 2,0 1,0 1,0 4,0 2,0 2,0 1,0 2,0 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 4,0 5,0. 5

24 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S. 31 Profil Harfe Musik der Gegenwart 2,3 Angewandte Musiktheorie 1 EU 2,0 3,0 1,0 3,0 6,0 VU 2,0 2,0 2,0 S. 31 Profil Harfe Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b und Musik der Gegenwart 3 EU 2,0 1,0 1,0 3,0 1,5 1,5 1,0 1,0 3,0 3,0 6,0 Angewandte Musiktheorie 1 SU 2,0 2,0 2,0 S. 32 Profil Historisch informierte Interpretationspraxis. Historische Satztechnik 1-3 SE 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 6,0 S. 32 Profil Historisch informierte Interpretationspraxis. Historische Satztechnik 1-3 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 6,0 S. 32 Profil Historisch informierte Interpretationspraxis - Blockflöte. Historische Satztechnik 1-3 SE 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 6,0. 32 Profil Historisch informierte Interpretationspraxis - Blockflöte. Historische Satztechnik 1-3 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 6,0. 6

25 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 33 Profil Interpretationspraxis Neue Musik Ensemble Neue Musik 1-4 EU 2,0 3,0 2,0 3,0 2,0 3,0 2,0 3,0 12,0 Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte Neue Musik Angewandte Musiktheorie 1 VU 1,0 1,0 1,0 VU 2,0 2, 0 2,0 Beantragte Änderung 17W S. 33 Profil Interpretationspraxis Neue Musik Ensemble Neue Musik 1-4 alternativ Ensemble Neue Musik 1a,1b -4a,4b Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte Neue Musik 1 Angewandte Musiktheorie 1 EU 2,0 3,0 2,0 3,0 1,0 1,0 1,5 1,5 1,0 1,0 1,5 1,5 1,0 1,0 1,5 1,5 1,0 1,0 1,5 1,5 VU 1,0 1,0 1,0 2,0 3,0 2,0 3,0 12,0 SU 2,0 2,0 2,0 S. 33 Profil Interpretationspraxis Neue Musik - Blockflöte Ensemble Neue Musik 1 EU 2,0 4,0 4,0 Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte Neue Musik Angewandte Musiktheorie 1 VU 1,0 1,0 1,0 VU 2,0 2,0 2,0 S. 33 Profil Interpretationspraxis Neue Musik - Blockflöte Ensemble Neue Musik 1 alternativ Ensemble Neue Musik 1a,1b Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte Neue Musik 1 Angewandte Musiktheorie 1 EU 2,0 1,0 1,0 4,0 2,0 2,0 VU 1,0 1,0 1,0 SU 2,0 2,0 2,0 4,0 S. 34 Profil Interpretationspraxis Neue Musik - Holzblasinstrumente Ensemble Neue Musik 1-4 EU 2,0 4,0 2,0 4,0 2,0 4,0 2,0 4,0 16,0 S. 34 Profil Interpretationspraxis Neue Musik - Holzblasinstrumente Ensemble Neue Musik 1-4 alternativ EU 2,0 4,0 2,0 4,0 2,0 4,0 2,0 4,0 16,0. 7

26 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte Neue Musik Angewandte Musiktheorie 1 VU 1,0 1,0 1,0 VU 2,0 2,0 2,0 Ensemble Neue Musik 1a,1b -4a,4b Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte Neue Musik 1 Angewandte Musiktheorie 1 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 VU 1,0 1,0 1,0 SU 2,0 2,0 2,0 S. 34 Profil Kammermusik Harfe Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 S. 34 Profil Kammermusik Harfe Angewandte Musiktheorie 1 SU 2,0 2,0 2,0 S. 35 Profil Kammermusik - Holzblasinstrumente Musik der Gegenwart 2 EU 2,0 2,0 2,0 Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 S. 35 Profil Kammermusik - Holzblasinstrumente Musik der Gegenwart 2 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b Angewandte Musiktheorie 1 EU 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 SU 2,0 2,0 2,0 2,0. 8

27 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 35 Profil Kammermusik - Horn Musik der Gegenwart 2 EU 2,0 2,0 2,0 Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 Beantragte Änderung 17W S. 35 Profil Kammermusik - Horn Musik der Gegenwart 2 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b Angewandte Musiktheorie 1 EU 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 S. 36 Profil Kammermusik - Klarinette Musik der Gegenwart 2 EU 2,0 2,0 2,0 Angewandte Musiktheorie 1 S. 36 Profil Kammermusik Streichinstrumente Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 VU 2,0 2,0 2,0 S. 36 Profil Kammermusik - Klarinette Musik der Gegenwart 2 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b Angewandte Musiktheorie 1 EU 2,0 S. 36 Profil Kammermusik Streichinstrumente Angewandte Musiktheorie 1 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 SU 2,0 2,0 2,0 SU 2,0 2,0 2,0 2,0. 9

28 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S. 37 Profil Orchester - Blechblasinstrumente Musik der Gegenwart 2,3 Orchester-Projekte nach Angebot 1,2 EU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 PJ 2,5 5,0 2,5 5,0 S. 37 Profil Orchester Blechblasinstrumente Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b und Musik der Gegenwart 3a,3b Orchester-Projekte nach Angebot 1 und Orchester-Projekte nach Angebot 2 alternativ Modul Wiener Orchestertradition **** EU 2,0 PJ 2,5 5,0 1,0 1,0 2,5 2,5 2,0 1,0 1,0 5,0 5,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 4,0 10,0 **** Modul Wiener Orchestertradition nach Maßgabe freier Plätze. 10

29 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S. 37 Profil Orchester - Holzblasinstrumente Musik der Gegenwart 2,3 Orchester-Produktion 2,3 Orchester-Projekte nach Angebot 1-3 Probespieltraining und Auftrittscoaching 1,2 EU 2,0 2, 0 2,0 2,0 4,0 PJ 2,5 3,0 2, 3,0 6,0 5 PJ 2,5 5,0 2,5 5,0 2,5 5,0 15,0 UE 0,5 1,0 0,5 1, 0 2,0 S. 37 Profil Orchester - Holzblasinstrumente Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b und Musik der Gegenwart 3a,3b Orchester-Produktion 2,3,4 EU 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 PJ 2,5 3,0 2,5 3,0 2,5 3, 0 4,0 9,0 Orchester-Projekte nach Angebot 1 und Orchester-Projekte nach Angebot 2 alternativ Modul Wiener Orchestertradition *** Orchester-Projekte nach Angebot 3 PJ 2,5 5,0 10,0 2,5 2,5 5,0 5,0 PJ 2,5 5,0 5,0 Probespieltraining und Auftrittscoaching 1,2 UE 0,5 2,0 0,5 2, 0 4,0 *** Modul Wiener Orchestertradition nach Maßgabe freier Plätze. 11

30 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S. 38 Profil Orchester Posaune Musik der Gegenwart 2,3 Orchester-Projekte nach Angebot 1,2 EU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 PJ 2,5 5,0 2,5 5,0 10, 0 S. 38 Profil Orchester Posaune Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b und Musik der Gegenwart 3a,3b Orchester-Projekte nach Angebot 1 und Orchester-Projekte nach Angebot 2 alternativ Modul Wiener Orchestertradition *** EU 2,0 PJ 2,5 5,0 2,5 2,5 5,0 5,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 4,0 10,0 S. 38 Profil Orchester Streichinstrumente Musik der Gegenwart 2,3. Orchester-Projekte nach Angebot 1,2 EU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 PJ 2,5 5,0 2,5 5,0 10,0 12 *** Modul Wiener Orchestertradition nach Maßgabe freier Plätze S. 38 Profil Orchester Streichinstrumente Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b und Musik der Gegenwart 3a,3b Orchester-Projekte nach Angebot 1 und Orchester-Projekte nach Angebot 2 alternativ Modul Wiener Orchestertradition***** EU 2,0 PJ 2,5 5,0 ***** Modul Wiener Orchestertradition nach Maßgabe freier Plätze 1,0 1,0 2,5 2,5 2,0 1,0 1,0 5,0 5,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 4,0 10,0

31 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 39 Profil Orchester Streichinstrumente Wiener Tradition Beantragte Änderung 17W S. 39 Profil Orchester Streichinstrumente Wiener Tradition S. 39 Profil Saxophon Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 S. 39 Profil Saxophon Angewandte Musiktheorie 1 SU 2,0 2,0 2,0 S. 40 Profil Schlaginstrumente Musik der Gegenwart 2,3 EU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 S. 40 Profil Schlaginstrumente Musik der Gegenwart 2,3 alternativ Musik der Gegenwart 2a, 2b und Musik der Gegenwart 3a,3b EU 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 2,0 1,0 1,0 4,0. 13

32 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S. 40 Profil Solo* Werkanalyse Solorepertoire zum VU 2,0 3,0 3,0 S. 40 Profil Solo* Werkanalyse Solorepertoire zum SU 2,0 3,0 3,0 *wählbar für die Studienzweige Basstuba, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Posaune, Saxophon, Trompete, Viola, Violine und Violoncello sofern die unter 2.1 aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. S. 41 Profil Solo Blockflöte S. 41 Profil Solo Schlaginstrumente Marimbaphon Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 *Studienplätze begrenzt, wählbar sofern die unter 2.1 aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. S. 41 Profil Solo Blockflöte S. 41 Profil Solo Schlaginstrumente Marimbaphon Angewandte Musiktheorie 1 SU 2,0 2,0 2,0 S. 42 Profil Solo Schlaginstrumente Multipercussion Angewandte Musiktheorie 1 VU 2,0 2,0 2,0 S. 42 Profil Solo Schlaginstrumente Multipercussion Angewandte Musiktheorie 1 SU 2,0 2,0 2,0. 14

33 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S Wahlfächer Im zweiten Studienabschnitt müssen Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS- Punkten absolviert werden. Wahlfachbereiche siehe Anhang 1. S. 45 III. Nachweis von Vorkenntnissen für Lehrveranstaltungen.. Nebeninstrument Holzbläser Zentrales künstlerisches Fach 4 S. 48/49 2. Übergangsbestimmungen 8. Auf ordentliche Studierende, die im Sommersemester 2016 im Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeldet bzw. beurlaubt waren sind vorerst weiterhin jene Rechtsvorschriften anzuwenden, die für sie bisher gegolten haben. Studierende sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die am 1. Oktober 2016 noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist der Studierende/die Studierende für das weitere Studium dem Studienplan in der Version 16W unterstellt. S Wahlfächer Im zweiten Studienabschnitt müssen Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS- Punkten absolviert werden. Wahlfachbereiche siehe Anhang 1. Jede Lehrveranstaltung kann nur einmal gewählt werden. Ist ein Pflichtfach im gewählten Profil bereits als Wahlfach im 1. Abschnitt absolviert worden, so müssen die diesem Pflichtfach entsprechenden ECTS-Punkte durch ein weiteres Wahlfach kompensiert werden. S. 45 III. Nachweis von Vorkenntnissen für Lehrveranstaltungen.. Nebeninstrument Zentrales künstlerisches Fach 4 HolzbläserInnen S. 48/49 2. Übergangsbestimmungen 8. Auf ordentliche Studierende, die im Sommersemester 2016 im Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeldet bzw. beurlaubt waren sind vorerst weiterhin jene Rechtsvorschriften anzuwenden, die für sie bisher gegolten haben. Studierende sind berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die am 1. Oktober 2016 noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist der Studierende/die Studierende für das weitere Studium dem Studienplan in der (Version 17W) unterstellt.. 15

34 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2016 begonnen haben, haben das Recht, sich jederzeit freiwillig dem geänderten Studienplan Version 16W zu unterstellen. Wenn Studierende nach der 2. Diplomprüfung Version 12W und früher in die Version 16W wechseln, ist für die Wahl des Profils Solo die Beurteilu g Sehr gut bei der. Diplomprüfung Version 12W und früher, ein Motivationsschreiben sowie die Empfehlung des oder der aktuellen Vorsitzenden der Diplomprüfungskommission notwendig. Für die übrigen Profile sind die im Curriculum eventuell geregelten Voraussetzungen zu erfüllen. Studierende, die zwischen 1. März 2016 und 30. Juni 2016 ihre 2. Diplo prüfu g Versio W it Sehr gut abgelegt habe, kö e ei Empfehlungsschreiben bei dem oder der aktuellen Vorsitzenden der Diplomprüfungskommission beantragen. Studierende, die ihre 2. Diplomprüfung vor dem Sommersemester 2016 absolviert haben oder eine äquivalente Prüfung außerhalb der mdw abgelegt haben, die als 2. Diplomprüfung Version12W und früher anerkannt wurde, müssen für eine Empfehlung der aktuellen Diplomprüfungskommission ein Vorspiel absolvieren. Bei einem allfälligen Übertritt in den 2. Studienabschnitt Version 16W nach Absolvierung der 2. Diplomprüfung Version 12W und früher ist der Schwerpunkt im Ausmaß von 8 ECTS bis zur abschließenden 2. Diplomprüfung Version 16W zu absolvieren. Für Studierende des Studienzweigs Streicherkammermusik (Version 12W), deren Studienzweig in der Version 16W aufgelassen wird, gelten die vorstehenden Bestimmungen mit der Besonderheit, dass die Studierenden in den Studienzweig des jeweiligen Solo-Instruments in der Version 16W wechseln. Dabei wird im 1. Studienabschnitt der Version 16W das zentrale künstlerische Fach Streicherkammermusik sowie das Beantragte Änderung 17W Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2016 begonnen haben, haben das Recht, sich jederzeit freiwillig dem geänderten Studienplan Version 17W zu unterstellen. Wenn Studierende nach der 2. Diplomprüfung Version 12W und früher in die Version 17W wechseln, ist für die Wahl des Profils Solo die Beurteilu g Sehr gut bei der. Diplomprüfung Version 12W und früher, ein Motivationsschreiben sowie die Empfehlung des oder der aktuellen Vorsitzenden der Diplomprüfungskommission notwendig. Für die übrigen Profile sind die im Curriculum eventuell geregelten Voraussetzungen zu erfüllen. Studierende, die zwischen 1. März 2016 und 30. Juni 2016 ihre 2. Diplo prüfu g Versio W it Sehr gut abgelegt habe und deren 2. Diplomprüfung bei Bekanntgabe des Übertritts nicht länger als 6 Monate zurückliegt, können ein Empfehlungsschreiben bei dem oder der aktuellen Vorsitzenden der Diplomprüfungskommission beantragen. Studierende, die ihre 2. Diplomprüfung vor dem Sommersemester 2016 absolviert haben deren 2. Diplomprüfung bei Bekanntgabe des Übertritts länger als 6 Monate zurückliegt oder die eine äquivalente Prüfung außerhalb der mdw abgelegt haben, die als 2. Diplomprüfung Version12W und früher anerkannt wurde, müssen für eine Empfehlung der aktuellen Diplomprüfungskommission ein Vorspiel absolvieren. Bei einem allfälligen Übertritt in den 2. Studienabschnitt (Version 16W und später) nach Absolvierung der 2. Diplomprüfung Version 12W und früher ist der Schwerpunkt im Ausmaß von 8 ECTS bis zur abschließenden 2. Diplomprüfung (Version 16W und später) zu absolvieren. Für Studierende des Studienzweigs Streicherkammermusik (Version 12W), deren Studienzweig in der (Version 16W)aufgelassen wird, gelten die vorstehenden Bestimmungen mit der Besonderheit, dass die Studierenden in den Studienzweig des jeweiligen Solo-Instruments in der (Version 16W und später) wechseln. Dabei wird im 1. Studienabschnitt der (Version 16W und später) das zentrale künstlerische Fach. 16

35 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W zentrale künstlerische Fach Violine, Viola und Violoncello aus der Version 12W jeweils als zentrales künstlerisches Fach Violine. Viola und Violoncello anerkannt. Bei einem Übertritt in den 2. Studienabschnitt (Version 16W) ist das Profil Kammermusik-Streichinstrumente zu belegen. Die 2. Diplomprüfung Version 12W Streicherkammermusik und früher entspricht der 1. Diplomprüfung Version 16W im jeweiligen Soloinstrument. Für Studierende der Studienzweige Cembalo, Klavier, Klavier-Vokalbegleitung und Orgel, deren Studienzweig in der Version 16W aufgelassen wird, gelten die Übergangsbestimmungen in den neu eingerichteten Bachelorstudien Cembalo Konzertfach, Klavier Konzertfach, Klavier-Kammermusik, Klavier-Vokalbegleitung und Orgel Konzertfach. Die 2. Diplomprüfung Version 12W und früher entspricht der 1. Diplomprüfung Version 16W. Für die generelle Anerkennung der einzelnen Prüfungen ist eine Anerkennungsverordnung durch das zuständige entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten zu beschließen, die vom Senat zu genehmigen ist. Beantragte Änderung 17W Streicherkammermusik sowie das zentrale künstlerische Fach Violine, Viola und Violoncello aus der Version 12W jeweils als zentrales künstlerisches Fach Violine. Viola und Violoncello anerkannt. Bei einem Übertritt in den 2. Studienabschnitt (Version 16W und später) ist das Profil Kammermusik-Streichinstrumente zu belegen. Die 2. Diplomprüfung Version 12W Streicherkammermusik und früher entspricht der 1. Diplomprüfung (Version 16W und später) im jeweiligen Soloinstrument. Für Studierende der Studienzweige Cembalo, Klavier, Klavier- Vokalbegleitung und Orgel, deren Studienzweig in der Version 16W aufgelassen wird, gelten die Übergangsbestimmungen in den neu eingerichteten Bachelorstudien Cembalo Konzertfach, Klavier Konzertfach, Klavier-Kammermusik, Klavier-Vokalbegleitung und Orgel Konzertfach. Die 2. Diplomprüfung Version 12W und früher entspricht der 1. Diplomprüfung Version 17W. Für die generelle Anerkennung der einzelnen Prüfungen ist eine Anerkennungsverordnung durch das zuständige entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten zu beschließen, die vom Senat zu genehmigen ist. S. 56 DiplomandInnenwerkstatt Ziel: Bewältigung der Anforderungen der künstlerischen oder wissenschaftlichen Diplomarbeit. Inhalt: Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, Üben von exemplarischen Schreibarbeiten mit professioneller Beratung. Gruppengröße: max. 8 Studierende S. 56 DiplomandInnenwerkstatt Ziel: Unterstützung und Begleitung in der Entwicklung der künstlerischen Diplomarbeit. Inhalt: Hilfe bei der Themenfindung, konkrete Schreibtipps für die schriftliche Ausarbeitung und anregender Austausch in der Gruppe zur Selbstorganisation und Motivation im künstlerischen Diplomarbeitsprojekt. Gruppengröße: max. 8 Studierende. 17

36 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 58 Gespräche zur Karriereentwicklung Ziel: Profilierung der Stärken und Kompetenzen der Studierenden als Unterstützung der Entwicklung ihrer solistischen Laufbahn. Inhalt: Im Rahmen von professionell geführten Gesprächen wird Studierenden im Profil Solo ermöglicht, ihre persönliche Entwicklung als KünstlerIn, ihre Strategien für den Aufbau einer solistischen Karriere und ihr Fortkommen im Studium zu reflektieren. S.60 Hospitation Ziel: Erweiterung der Hörerfahrungen und des künstlerischen Horizontes; aktives Reflektieren unterschiedlicher Herangehensweisen und methodischer Zugänge Inhalt: Hospitieren in allen zentralen künstlerischen Fächern der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. BMaximal 50% davon sollen bei Lehrenden des eigenen Instrumentes absolviert werden. Empfohlen wird es, die Hospitation beim eigenen Instrument auch bei anderen als dem/der eigenen zentralen künstlerischen Fach Lehrenden zu absolvieren. Es ist der Besuch von 70% der im jeweiligen Semester vorgesehenen Hospitationsstunden nachzuweisen. Die letzte dieser Einheiten wird bei der/dem Lehrenden des zentralen künstlerischen Fachs absolviert. Zugleich bestätigt diese/dieser den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung mit der Beurteilung "teilgenommen" mittels des dafür vorgesehenen Formulars. Beantragte Änderung 17W S. 58 Gespräche zur Karriereentwicklung Ziel: Profilierung der eigenen Stärken und Kompetenzen für die Entwicklung der solistischen Laufbahn. Inhalt: In professionell geführten Gesprächen wird den Studierenden im Profil Solo ermöglicht, ihre persönliche Entwicklung als KünstlerInnen und ihre Strategien zum Aufbau einer solistischen Karriere und ihr Fortkommen im Studium zu reflektieren. S.60 Hospitation Ziel: Erweiterung der Hörerfahrungen und des künstlerischen Horizontes; aktives Reflektieren unterschiedlicher Herangehensweisen und methodischer Zugänge Inhalt: Hospitieren in allen zentralen künstlerischen Fächern, aller Studienrichtungen der mdw möglich. der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Maximal 50% davon sollen bei Lehrenden des eigenen Instrumentes absolviert werden. Der Besuch von 3 Klassenabenden (eigene Klasse ausgenommen) ist verpflichtend. Empfohlen wird es, die Hospitation beim eigenen Instrument auch bei anderen als dem/der eigenen zentralen künstlerischen Fach Lehrenden zu absolvieren. Es ist der Besuch von 22,5 Stunden an Hospitation im jeweiligen Semester nachzuweisen. Mittels des dafür vorgesehen Formulars ist der Besuch im jeweiligen Semester nachzuweisen. Die letzte dieser Einheiten wird bei der/dem eigenen Lehrende/r des zentralen künstlerischen Fachs absolviert. Zugleich bestätigt diese/dieser den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung mit der Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" mittels des dafür vorgesehenen Formulars.. 18

37 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W Beantragte Änderung 17W S.61 S.61 Improvisation und kreatives Musizieren für Harfe Ziel: Fähigkeit zu Interaktion, Eigenverantwortlichkeit, Kreativität, Mut/ Selbstbewusstsein, Entwicklung einer eigenständigen musikalischen Persönlichkeit. Inhalt: Experimentieren, Improvisieren, Arrangieren, freie Improvisation, stilgebundene Improvisation sowie Popularmusik. S. 65 Modul Wiener Orchestertradition Ziel: Vertrautheit mit der speziell in Wiener Orchestern tradierten Spielpraxis anhand von Probespiel- und Orchesterliteratur.( Kleingruppe). Inhalt: Erarbeitung des jeweiligen Repertoires, gegebenenfalls Praktikum in einem Wiener Orchester. S. 70 Studieninformation Inhalt: Die LV Studieninformation besteht aus 2 Teilen. Teil 1 dient der Auseinandersetzung mit den Inhalten von Schwerpunkten, Profilen und Wahlfächern (Kleingruppe). Teil 2 ist spätestens bis zur Anmeldung des zentralen künstlerischen Faches Stufe 5 zu absolvieren. Dieser besteht aus einer künstlerischen Präsentation aus dem laufenden Repertoire im zentralen künstlerischen Fach, einem Blattlese-Test sowie einem Gespräch über den weiteren Verlauf. S. 70 Studieninformation Inhalt: Die LV Studieninformation besteht aus 2 Teilen. Teil 1 dient der Auseinandersetzung mit den Inhalten von Schwerpunkten, Profilen und Wahlfächern (Kleingruppe). Teil 2 ist spätestens bis zur Anmeldung des zentralen künstlerischen Faches Stufe 5 zu absolvieren. Dieser besteht aus einer künstlerischen Präsentation aus dem laufenden Repertoire im zentralen künstlerischen Fach, einem Blattlese-Test sowie einem Gespräch über die momentane Studiensituation und den weiteren Studienverlauf.. 19

38 Anhang 2 Curriculum Instrumentalstudium 16W S. 77,78 3. Wahlfächer Wahlfachbereich A: Beantragte Änderung 17W S. 77,78 3. Wahlfächer Wahlfachbereich A: S.79,80 Wahlfachbereich B:. S.79,80 Wahlfachbereich B:. Claudia Schönauer Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumentalstudium. 20

39 Anhang 3 Fachcurriculum BA LA Instrumentalmusikerziehung 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Fachcurriculums Bachelorstudium Lehramt Instrumentalmusikerziehung (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom S. 9 6 Lehrveranstaltungsübersicht, Studienverlauf. Fachdidaktischer Studienbereich SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt S. 9 6 Lehrveranstaltungsübersicht, Studienverlauf. Fachdidaktischer Studienbereich SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt SU Didaktik des Instruments/Gesangs/der Chorleitung 2 8 2, Semester pro Instrument: Zur Wahl stehen Ensemblelehrveranstaltungen aus dem Bereich Kammermusik, Sinfonisches Blasorchester, Popularmusik und Volksmusik SU Didaktik des Instruments/Gesangs/der Chorleitung Bei der Kombination der Instrumente Gesang und Chorleitung ist die LV Didaktik des Instruments Gesangs 1 nur einmal zu absolvieren und dafür mit einer Lehrveranstaltung im Ausmaß von 2,5 ECTS zu kompensieren: - SU Didaktik des Instruments Gesangs 2 oder - SU Didaktik des Instruments Gesang (Popularmusik) 2 oder - SU Didaktik der Kinder- und Jugendstimme 2 8 2, Semester pro Instrument: Zur Wahl stehen Ensemblelehrveranstaltungen aus dem Bereich Kammermusik, Sinfonische Bläsermusik, Popularmusik und Volksmusik ,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 1

40 Anhang 3 Fachcurriculum BA LA Instrumentalmusikerziehung 16W Beantragte Änderung 17W S.10 S.10 Kompensationsfächer IME SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt Kompensationsfächer IME SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt SE Kulturgeschichtliches Seminar bis 4 3 bis 6 3 bis 6 SE Kulturgeschichtliches Seminar Mag.art. Wilfried Aigner, PhD Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium 2

41 Anhang 4 Fachcurriculum BA LA Musikerziehung 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Fachcurriculums Bachelorstudium Lehramt Instrumentalmusikerziehung (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom S. 11 4/2 Wahl der Instrumente Es sind zwei Instrumente aus unterschiedlichen Instrumentengruppen als künstlerische Hauptfächer zu belegen (1. Instrument/Gesang/Chorleitung und 2. Instrument/Gesang/Chorleitung). Es kann aus folgenden 27 Instrumenten/Gesang/Chorleitung gewählt werden: Bass Popularmusik, Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Chorleitung, Fagott, Flöte, Gesang, Gesang Popularmusik, Gitarre, Gitarre Popularmusik, 3 Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon Klassik/Popularmusik, Schlaginstrumente Klassik, Schlagzeug/Percussion Popularmusik 4, Tasteninstrumente Popularmusik, Trompete, Viola, Violine, Violoncello. S. 11 4/2 Wahl der Instrumente Es sind zwei Instrumente aus unterschiedlichen Instrumentengruppen als künstlerische Hauptfächer zu belegen (1. Instrument/Gesang/Chorleitung und 2. Instrument/Gesang/Chorleitung). Es kann aus folgenden Instrumenten/Gesang/Chorleitung gewählt werden: Bass Popularmusik, Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Chorleitung, Fagott, Flöte, Gesang, Gesang Popularmusik, Gitarre, Gitarre Popularmusik, 3, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon Klassik/Popularmusik, Schlaginstrumente Klassik, Schlagzeug/Percussion Popularmusik 4, Tasteninstrumente Popularmusik, Trompete, Trompete Popularmusik, Viola, Violine, Violoncello. Mag.art. Mag.art. Wilfried Aigner, PhD Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium 1

42 Anhang 5 Fachcurriculum BA LA Musikerziehung 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Fachcurriculums Bachelorstudium Lehramt Musikerziehung (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom S. 7 4/3 Zusätzlich frei gewählter Schwerpunkt Schwerpunkte können aus einer Liste von Vorschlägen des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für den Bereich Lehramt gewählt oder selbst zusammengestellt werden. In jedem Fall müssen Studierende, die einen solchen Schwerpunkt absolvieren wollen, spätestens bis zum Ende der Zulassungsfrist für das 5. Semester einen Antrag auf Genehmigung des frei gewählten Schwerpunktes an das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für den Bereich Lehramt richten. S. 7 4/3 Zusätzlich frei gewählter Schwerpunkt Schwerpunkte können aus einer Liste von Vorschlägen des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten für den Bereich Lehramt Lehramtsstudium gewählt oder selbst zusammengestellt werden. In jedem Fall müssen Studierende, die einen solchen Schwerpunkt absolvieren wollen, spätestens bis zum Ende der Zulassungsfrist für das 5. Semester einen Antrag auf Genehmigung des frei gewählten Schwerpunktes an das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für Studienangelegenheiten den Bereich Lehramt Lehramtsstudium richten. Es wird dringend empfohlen, diesen Antrag spätestens bis zum Ende der Zulassungsfrist für das 5. Semester einzureichen. 1

43 Anhang 5 Fachcurriculum BA LA Musikerziehung 16W S. 9,10 Lehrveranstaltungsübersicht, Studienverlauf. Beantragte Änderung 17W S. 9,10 Lehrveranstaltungsübersicht, Studienverlauf. Studienbereich (alternativ a,b,c, oder d) Instrumentalmusik SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt Studienbereich (alternativ a,b,c, oder d) Instrumentalmusik SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt a) Künstlerisches Hauptfach Instrument (außer b) Tasteninstrumente)/Gesang Popularmusik UE Bewegungs- und Tanzpraktikum b) Künstlerisches Hauptfach Klavier, Cembalo, Orgel oder Tasteninstrumente der Popularmusik UE Bewegungs- und Tanzpraktikum c) Künstlerisches Hauptfach Gesang UE Bewegungs- und Tanzpraktikum d) Künstlerisches Hauptfach Chorleitung UE Bewegungs- und Tanzpraktikum a) a) Künstlerisches Hauptfach Instrument (außer b) Tasteninstrumente)/Gesang Popularmusik UE Bewegungs- und Tanzpraktikum b) Künstlerisches Hauptfach Klavier, Cembalo, Orgel oder Tasteninstrumente der Popularmusik UE Bewegungs- und Tanzpraktikum c) Künstlerisches Hauptfach Gesang UE Bewegungs- und Tanzpraktikum d) Künstlerisches Hauptfach Chorleitung UE Bewegungs- und Tanzpraktikum

44 Anhang 5 Fachcurriculum BA LA Musikerziehung 16W S. 11 Beantragte Änderung 17W S. 11 Studienbereich Vokalmusik und Dirigieren SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt Studienbereich Vokalmusik und Dirigieren SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt Kompensationsfächer (statt Pflichtfach Dirigieren 1,2) VO Literaturkunde Chormusik 1, ,5 1 Kompensationsfächer (statt Pflichtfach Dirigieren 1,2): VO Literaturkunde Chormusik 1, ,5 1 S.12 S.12 Studienbereich Musikwissenschaft SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt Studienbereich Musikwissenschaft SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt SE Musikalische Literaturkunde SE Musikalische Literaturkunde 6* S. 13 Empfohlene Wahlfächer SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt S. 13 Empfohlene Wahlfächer SSt je LV SSt gesamt ECTS je LV ECTS gesamt SE Kulturgeschichtliches Seminar 1,2* 2 2 bis bis 4 UE Ensemble/Ensembleleitung 2 2 bis bis 2 Popularmusik 2 SE Kulturgeschichtliches Seminar 1*,2* 2 2 bis bis 4 UE Ensemble/Ensembleleitung Popularmusik 2 Mag.art. Wilfried Aigner, PhD Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium 3

45 Anhang 6 Fachcurriculum BA LA Musikerziehung 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Fachcurriculums Bachelorstudium Lehramt Musikerziehung (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom S. 13 4/2 Künstlerisches Hauptfach Im Rahmen des BA Lehramts ME ist ein künstlerisches Hauptfach zu wählen. Als künstlerisches Hauptfach kann gewählt werden: Bass Popularmusik, Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Chorleitung, Fagott, Flöte, Gesang, Gesang Popularmusik, Gitarre, Gitarre Popularmusik, Harfe, Horn, Klavier, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon Klassik, Saxophon Popularmusik, Schlaginstrumente Klassik, Schlaginstrumente Klassik/Popularmusik 1, Schlagzeug/Percussion Popularmusik 3, Tasteninstrumente Popularmusik, Trompete, Viola, Violine, Violoncello. S. 13 4/2 Künstlerisches Hauptfach Im Rahmen des BA Lehramts ME ist ein künstlerisches Hauptfach zu wählen. Als künstlerisches Hauptfach kann gewählt werden: Bass Popularmusik, Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Chorleitung, Fagott, Flöte, Gesang, Gesang Popularmusik, Gitarre, Gitarre Popularmusik, Harfe, Horn, Klavier, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxophon Klassik, Saxophon Popularmusik, Schlaginstrumente Klassik, Schlaginstrumente Klassik/Popularmusik 1, Schlagzeug/Percussion Popularmusik 3, Tasteninstrumente Popularmusik, Trompete, Trompete Popularmusik, Viola, Violine, Violoncello Mag.art. Mag.art. Wilfried Aigner, PhD Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium 1

46 Anhang 7 Curriculum Bachelorstudium Klavier-Kammermusik 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Kammermusik (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik vom S. 7 S. 7 Angewandte Satzlehre 1-4 UE 2 Angewandte Satzlehre 1-4 SU 2 Höranalyse UE 2 Höranalyse SU 2 S. 8 Empfohlene Wahlfächer:.. S. 8 Empfohlene Wahlfächer:.. S Wahlfächer S Wahlfächer Univ.-Prof. Gottfried Pokorny Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik 1

47 Anhang 8 Curriculum Bachelorstudium Klavier-Kammermusik 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Kammermusik (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik vom S Lehrveranstaltungen und empfohlener Studienverlauf Arten von Lehrveranstaltungen... S. 7 S Lehrveranstaltungen und empfohlener Studienverlauf Arten von Lehrveranstaltungen... Vorlesung mit Konversatorium VK S. 7 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 UE 1 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 VK 1 Univ.-Prof. Gottfried Pokorny Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik 1

48 Anhang 9 Zahl: 110/5/17 Betrifft: Antrag auf Studienplanänderung für das Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik Das entscheidungsbefugte Kollegialorgan in Studienangelegenheiten gem. 25 Abs. 8 Z 3 UG für den Bereich Musik- und Bewegungspädagogik/ Musiktherapie hat mit einem Beschluss vom 15. März 2017 und 6. Mai 2017 folgende Korrekturen im Curriculum Bachelorstudium Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik vorgenommen: 1.) S5 (von 22) betrifft: NEUER Zusatz (kursiv-rot) II.3. Zulassungsprüfung h) Vorspiel am Ersten Instrument/Gesang (Klavier oder anderes Instrument) 2 : 2 Folgende Instrumente können gewählt werden: Bass (Popularmusik), Blockflöte, Fagott, Gesang, Gesang (Popularmusik), Gitarre, Gitarre (Popularmusik), Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon (Klassik), Saxophon (Popularmusik), Schlaginstrumente, Schlagzeug/Percussion (Popularmusik), Tasteninstrumente (Popularmusik), Trompete, Viola, Violine, Violoncello. Je nach Bedarf sind weitere Instrumente als Erstes Instrument wählbar, z.b. Akkordeon. 2.) S.10 (von 22): Schwerpunkt Erstes Instrument/Gesang ALT 15W NEU 17W Didaktik des Instruments/Gesangs 1 SU 1 Sem 2 st 4 ECTS Aus dem Lehrveranstaltungsangebot sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 4 ECTS zu wählen: a) Didaktik des Instruments/Gesangs 1 SU b) Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 2 SU c) Musikalische Improvisation und ihre Didaktik 2 SU d) Allgemeine Didaktik des instrumental-und Gesangsunterrichts 02 SE e) Pädagogisches Laboratorium (allgemeine Didaktik des Instrumental-und Gesangsunterrichts 1) SU f) Didaktik von Improvisation und neuen Musikströmungen VK 1 Sem 2st 4 ECTS 1 Sem 2 st 2 ECTS 1 Sem 2 st 2 ECTS 1 Sem 1 st 2 ECTS 1 Sem 2t 2 ECTS 1 Sem 2st 2 ECTS

49 Anhang 9 3.) S.10: Schwerpunkt Stimme: Schwerpunkt zum Erwerb methodisch-didaktischer Voraussetzungen, um Stimmbildung, Stimmpflege, Sprechtechnik und Stimmhygiene auf elementarer Stufe und in stilistischer Vielfalt unterrichten zu können. Streichen eines Beistrichs und Worts:, Sprechtechnik 4.) S. 10: Schwerpunkt Elementare Musikpädagogik Im Schwerpunkt Elementare Musikpädagogik wird bei Instrumentalpraxis 2 für elementare Musikpädagogik, Gitarre der Lehrveranstaltungstyp KE durch KL ersetzt bei Vokalpraxis für elementare Musikpädagogik 1,2 der Lehrveranstaltungstyp KE durch UE ersetzt 5.) S.7. III Lehrveranstaltungen Übersicht Bei folgenden Lehrveranstaltungen im zentralen künstlerischen Fach und seiner Didaktik gehören Ergänzungen durchgeführt: ALT 15 W NEU 17 W Rhythmik 1,2 KG 2 Sem 2 st 6 ECTS Rhythmik 1,2 KG Rhythmik 1a, 2a und Rhythmik 1b, 2b Rhythmik 3,4 KG 2 Sem 3 st 5 ECTS Rhythmik 3,4 KG Rhythmik 3a, 4a und Ryhthmik 3b, 4b Ryhtmik 5,6 KG 2 Sem 4 st 4 ECTS Rhyhtmik 5,6 KG Rhythmik 5a, 6a und Rhythmik 5b, 6b Rhythmik 7 KG 1 Sem 4 st 2 ECTS Rhythmik 7 KG Rhythmik 7a und Rhythmik 7b und Rhythmik 7c Rhythmik 8 KG 1 Sem 3st 2,5 ECTS Rhythmik 8 KG Rhythmik 8a und Rhythmik 8b und Rhythmik 8c 2 Sem 2 st 6 ECTS 2 Sem 1 st 3 ECTS 2 Sem 1 st 3 ECTS 2 Sem 3 st 5 ECTS 2 Sem 1 st 2 ECTS 2 Sem 2 st 3 ECTS 2 Sem 4 st 4 ECTS 2 Sem 2 st 2 ECTS 2 Sem 2 st 2 ECTS 1 Sem 4 st 2 ECTS 1 Sem 1 st 0,5 ECTS 1 Sem 1 st 0,5 ECTS 1 Sem 2 st 1 ECTS 1 Sem 3st 2,5 ECTS 1 Sem 1 st 1 ECTS 1 Sem 1 st 1 ECTS 1 Sem 1 st 0,5 ECTS Die Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächer sind aufbauend zu absolvieren. Im zentralen künstlerischen Fach Rhythmik müssen alle Untergruppen (z.b. 1a und 1b) derselben Semesterstufe im selben Semester angemeldet und positiv absolviert werden. Wird auch nur eine Untergruppe des zentralen künstlerischen Faches Rhythmik nicht positiv

50 Anhang 9 absolviert, so ist auch eine Weitermeldung der anderen Untergruppen des zentralen künstlerischen Faches Rhythmik nicht möglich (siehe unten 8. Nachweis von Vorkenntnissen für Lehrveranstaltungen). 6. S. 22 Lehrveranstaltungsbeschreibungen (NEU) Rhythmik 1a, Rhythmik 2a Ziele: Die Lehrveranstaltung erschließt die grundlegenden künstlerisch-pädagogischen Ideen und Grundsätze der RhythmikMB. Dieser kontinuierliche Prozess erweitert die individuelle Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit. Prozessorientierter Unterricht soll die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden lassen. Die Handlungsfelder Felder Sinnes-Wahrnehmung, Soziale Interaktion/Kommunikation, sowie Kreativität und Gestaltung werden von den Studierenden in ihrer Komplexität erfasst und gemeinsam reflektiert. Rhythmik 1b, Rhythmik 2b Ziele: Die Wechselwirkungen zwischen Musik- Bewegung-Stimme/Sprache- Material (Mittel der RhythmikMB) werden spielerisch und unter kommunikativen Aspekten erfahren. Die Studierenden sollen ihre Wahrnehmungsfähigkeit sensibilisieren, ihre Eigeninitiative im kreativen Handeln stärken und ihre Kooperationsbereitschaft erweitern. Die Studierenden setzen sich mit künstlerischer Struktur und Form auseinander, erweitern die Vielfalt im musikalischen und bewegungsmäßigen Ausdruck und suchen nach kreativen Lösungen in allen Handlungsfeldern der RhythmikMB. Rhythmik 3a Ziele: Aufbauend auf die Erfahrungen im ersten Studienjahr sollen die Studierenden eine Übersicht erhalten, wie Gegenstände/Materialien/Objekte für Bewegungsstudien eingesetzt werden können. Sie sollen verschiedene Zugänge der Musikinterpretation durch Bewegung kennen und in ihrer choreografischen Arbeit anwenden lernen. Rhythmik 3b, Rhythmik 4b Ziele: Die Studierenden sollen ihre erworbenen Fertigkeiten aus dem Bereich der musikalischen Improvisation am Klavier in eine Gruppensituation übertragen, Bewegungen anleiten lernen und dabei gleichzeitig die Gruppensituation wahrnehmen und adäquat darauf reagieren können. Ziel ist es, vom Erleben über das Erkennen zum Benennen von musikalischen Inhalten und im Besonderen des musikalischen Rhythmus zu gelangen. Rhythmik 4a Ziele: Die Studierenden sollen lernen, verschiedene Methoden anzuwenden, Perkussion mit dem Körper und im Raum und/oder Perkussion mit einem Gegenstand zu erlernen. Ziel ist es, am Ende des Semesters ein Stück ausgearbeitet und in aufführungsreifer Qualität zur Verfügung zu haben, in dem die Bewegung zugleich Musik und Choreografie verkörpert. Rhythmik 5a Ziele: Die Studierenden lernen, ausgehend von Musikstücken unterschiedlicher Stile, eigenständige musikalische Improvisationen und Gestaltungen zu entwickeln. Außerdem erweitern sie ihre Fertigkeiten Bewegung zu begleiten. Die fachlichen Kompetenzen für das eigene Unterrichten sollen in diesen Bereichen weiterentwickelt werden.

51 Anhang 9 Rhythmik 6a Ziele: Die Studierenden sollen lernen, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Körperwahrnehmung, Körperbewusstsein und Spannungsdifferenzierung zu sichern, zu erweitern und zu vertiefen. Die fachlichen Kompetenzen für das eigene Unterrichten sollen in diesen Bereichen weiterentwickelt werden. Rhythmik 5b Rhythmik 6b Ziele: Der Unterricht zielt auf Sicher- und Erweiterung der bisherigen Erfahrungsbasis in den Bereichen Musik, Bewegung, Stimme/Sprache, Bild und Materialien bei gleichzeitiger Weiterentwicklung fachlicher Kompetenzen für das eigene Unterrichten. Die Gestaltung der RhythmikMB-Einheiten erfolgt themenzentriert und/oder als Phasenunterricht mit unterschiedlichen intentionalen Schwerpunkten, strukturiert nach den Parametern, Raum, Zeit, Kraft und Form mit anschließender Reflexion und didaktischer Analyse. Rhythmik 7a Rhythmik 8a Ziele: Die Studierenden sind in der Lage, die künstlerisch-pädagogischen Ideen der RhythmikMB beim Unterrichten in der Lehrpraxis anzuwenden. Aufbauend auf Erkenntnisse und Eigen-Erfahrungen im Fachbereich RhythmikMB erweitert und vertieft dieser Prozess kontinuierlich die individuelle Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit. Die Felder Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sowie das grundlegende RhythmikMB-Prinzip von Spannung und Entspannung (Prozesswechsel/Phasenwechsel) werden von den Studierenden zunehmend in ihrer Komplexität erfasst, reflektiert und angewendet. Rhythmik 7b Rhythmik 8b Ziele: Die Studierenden vertiefen ihre Erfahrungen aus dem Bereich RhythmikMB durch komplexe und fachlich anspruchsvolle Aufgabenstellungen, dabei sollen sich Vielseitigkeit, Variabilität und Differenziertheit in den selbstständig entwickelten Gestaltungen zeigen. Feedback und didaktisch-methodische Gespräche dienen der Analyse von Lernschritten und deren adäquater Anwendung in verschiedenen Berufsfeldern. Rhythmik 7c Rhythmik 8c Ziele: Die Studierenden lernen ihre künstlerisch-pädagogische Expertise des Fachbereichs RythmikMB nach außen hin zu vertreten. Dabei werden die Bereiche Öffentlichkeitkeits-, Multiplikator_innenarbeit sowie das Spezifische einzelner Berufsfelder berücksichtigt.

52 7. S. 15 VI Tabellarische Übersicht:6. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, empfohlener Studienverlauf, ECTS-Punkte 1.Sem. 2. Sem. 3.Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6.Sem. 7.Sem. 8.Sem. Lehrveranstaltungen /Typ SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTS SSt ECTSt SSt ECTS SSt ECTS Rhythmik 1-8 Rhythmik 1a,1b-8a,8b,8c ,5 1, ,5 1, ,5 0, , ,5

53 8. Nachweis von Vorkenntnissen für Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen, die Vorkenntnisse erfordern: zkf Rhythmik 2a und 2b zkf Rhythmik 3a und 3b zkf Rhythmik 4a und 4b zkf Rhythmik 5a und 5b zkf Rhythmik 6a und 6b zkf Rhyhtmik 7a und 7b und 7c zkf Rhythmik 8a und 8b und 8c Nachweis erbracht durch: zkf Rhythmik 1a und 1b zkf Rhythmik 2a und 2b zkf Rhythmik 3a und 3b zkf Rhythmik 4a und 4b zkf Rhythmik 5a und 5b zkf Rhythmik 6a und 6b zkf Rhyhtmik 7a und 7b und 7c 9. S. 11 Nach Antrag an das Kollegialorgan in Studienangelegenheiten gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Musik-und Bewegungspädagogik/Musiktherapie und nach Maßgabe des Lehrangebots ist es auch möglich, einen Schwerpunkt aus Instrumental(Gesangs)pädagogik (IGP) im Umfang von 12 ECTS-Punkten zu wählen. Ebenfalls möglich ist es, einen Schwerpunkt im Umfang von 12 ECTS-Punkten frei aus an der mdw oder an anderen inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen angebotenen Lehrveranstaltungen zusammenzustellen. Dafür ist ein Antrag an das Kollegialorgan in Studienangelegenheiten gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Musik-und Bewegungspädagogik/Musiktherapie zu stellen. Die Lehrveranstaltungen müssen einen unmittelbaren und eindeutigen inhaltlichen Zusammenhang aufweisen und mit Bezug auf das Berufsbild der Musik- und Bewegungspädagog_innen fachverwandt sein. Wien, am Irmgard Bankl eh.

54 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik vom S. 4 DAS BACHELORSTUDIUM Studienziel des Bachelorstudiums der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik ist die Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrern an Lehranstalten und im freien Beruf. Die Bakkalaureatsprüfung entspricht inhaltlich der bisherigen Lehrbefähigungsprüfung (siehe KHStG 1983, Anlage A, 27 bzw. UniStG, Anlage 1 Z. 2a ) S. 4 DAS BACHELORSTUDIUM Studienziel des Bachelorstudiums der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik ist die Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrern an Lehranstalten und im freien Beruf. Die Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung entspricht inhaltlich der bisherigen Lehrbefähigungsprüfung (siehe KHStG 1983, Anlage A, 27 bzw. UniStG, Anlage 1 Z. 2a ) S.7 zur Wahl 2 LV (2 verschiedene Fächer) aus:.. S. 13 NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN.. S.7 zur Wahl 2 LV (2 verschiedene Fächer) aus:.. Seminar Musikpädagogik 1 SE S. 13 NACHWEIS VON VORKENNTNISSEN.. Seminar Musikpädagogik 1 SE - Einführung in die wiss. Arbeitstechnik 1

55 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W LEHRVERANSTALTUNGSPRÜFUNGEN (5) Die Studierenden haben die Möglichkeit, Pflicht- und Wahlfächer aus dem Magisterstudium nach Maßgabe der vorhandenen Plätze schon im Bachelorstudium als Freie Wahlfächer zu absolvieren. S. 14 BAKKALAUREATSPRÜFUNG (1) Für die Verleihung des Titels Bakkalaureus/Bakkalaurea sind sämtliche hierfür vorgesehenen Lehrveranstaltungen des Studienplanes positiv zu absolvieren sowie eine kommissionelle Bakkalaureatsprüfung abzulegen. LEHRVERANSTALTUNGSPRÜFUNGEN (5) Die Studierenden haben die Möglichkeit, Pflicht- und Wahlfächer aus dem Magisterstudium Masterstudium nach Maßgabe der vorhandenen Plätze schon im Bachelorstudium als Freie Wahlfächer zu absolvieren. S. 14 BACHELORPRÜFUNG (1) Für die Verleihung des Titels Bakkalaureus/Bakkalaurea Bachelor of Arts sind sämtliche hierfür vorgesehenen Lehrveranstaltungen des Studienplanes Curriculums positiv zu absolvieren sowie eine kommissionelle Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung abzulegen. 2) Voraussetzung für das Antreten zur komissionellen Bakkalaureatsprüfung ist die Absolvierung sämtlicher Pflichtlehrveranstaltungen, eines Schwerpunktes im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden, weiters von mindestens 14 (Klassik) bzw. 14,5 (Popularmusik) Semesterstunden an Freien Wahlfächern im zuletzt gemeldeten Semester sowie die positive Benotung der zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten (UniStG 13 Abs. 4, Z. 2a). Bakkalaureatsarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Pflichtfächer oder der Schwerpunktfächer abzufassen sind. Eine der zwei Arbeiten ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung vom Typ SE oder SX abzufassen. Weiters wird empfohlen, dass sich diese beiden Arbeiten hinsichtlich Themenstellung und Zugangsweise deutlich unterscheiden. Eine Bakkalaureatsarbeit kann in einer Lehrveranstaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst geschrieben werden, die für eine Lehrveranstaltung in der Studienrichtung IGP Bakk. anerkannbar ist. 2) Voraussetzung für das Antreten zur komissionellen Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung ist die Absolvierung sämtlicher Pflichtlehrveranstaltungen, eines Schwerpunktes im Ausmaß von mindestens 12 Semesterstunden, weiters von mindestens 14 (Klassik) bzw. 14,5 (Popularmusik) Semesterstunden an Freien Wahlfächern im zuletzt gemeldeten Semester sowie die positive Benotung der zwei schriftlichen Bakkalaureatsarbeiten Bachelorarbeiten (UniStG 13 Abs. 4, Z. 2a). Bakkalaureatsarbeiten Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Pflichtfächer oder der Schwerpunktfächer abzufassen sind. Eine der zwei Arbeiten ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung vom Typ SE oder SX abzufassen. Weiters wird empfohlen, dass sich diese beiden Arbeiten hinsichtlich Themenstellung und Zugangsweise deutlich unterscheiden. Eine Bakkalaureatsarbeit Bachelorarbeit kann in einer Lehrveranstaltung der Universität für Musik und darstellende Kunst geschrieben werden, die für eine Lehrveranstaltung in der 2

56 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) 3) Die kommissionelle Bakkalaureatsprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst den Vortrag eines künstlerischen Programms, der zweite Teil umfasst einen Lehrauftritt mit anschließender Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt (Erläuterung von Werken in didaktischer Hinsicht sowie von instrumental- bzw. gesangspädagogischen Fragestellungen; Nachweis der Kenntnis der für den Unterricht wesentlichsten Literatur). Über Antrag des jeweiligen Institutes (der Lehrer des jeweiligen zkf) und Beschluss der Studienkommission / des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten kann der Lehrauftritt auch s ho i Rah e der LV Lehrpraxis 5 stattfinden; in diesem Fall findet im Rahmen des zweiten Teils der Bakkalaureatsprüfung nur mehr die Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt statt. Die Note dieses Prüfungsteils stellt unbeschadet dessen eine Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt dar... (6) Die didaktische Erläuterung der vom Kandidaten gewählten Werke (Abs. 2) im Rahmen des zweiten Teiles der Bakkalaureatsprüfung schließt Erläuterungen in technischer, stilistischer, kultur/musikgeschichtlicher und formaler Hinsicht mit ein. Der Nachweis der Literaturkenntnis erfolgt durch das Spiel am Instrument (Singen) und die Beantwortung von Prüfungsfragen. (7) Nach dem positiven Abschluss der kommissionellen Bakkalaureatsprüfung wird dem Studierenden der akademische Grad Bakkalaureus/Bakkalaurea der Kü ste, lat. Bezei h u g Bakkalaurea/Bakkalaureus artiu, A k: Bakk. art. erliehe. Beantragte Änderung 17W Studienrichtung IGP Bakk. Bachelorstudium IGP anerkannbar anerkennbar ist. 3) Die kommissionelle Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst den Vortrag eines künstlerischen Programms, der zweite Teil umfasst einen Lehrauftritt mit anschließender Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt (Erläuterung von Werken in didaktischer Hinsicht sowie von instrumental- bzw. gesangspädagogischen Fragestellungen; Nachweis der Kenntnis der für den Unterricht wesentlichsten Literatur). Über Antrag des jeweiligen Institutes (der Lehrer des jeweiligen zkf) und Beschluss der Studienkommission des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik kann der Lehrauftritt auch schon im Rah e der LV Lehrpraxis 5 stattfi de ; i diese Fall fi det i Rahmen des zweiten Teils der Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung nur mehr die Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt statt. Die Note dieses Prüfungsteils stellt unbeschadet dessen eine Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt dar... 6) Die didaktische Erläuterung der vom Kandidaten gewählten Werke (Abs. 2) im Rahmen des zweiten Teiles der Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung schließt Erläuterungen in technischer, stilistischer, kultur/musikgeschichtlicher und formaler Hinsicht mit ein. Der Nachweis der Literaturkenntnis erfolgt durch das Spiel am Instrument (Singen) und die Beantwortung von Prüfungsfragen. (7) Nach dem positiven Abschluss der kommissionellen Bakkalaureatsprüfung Bachelorüfung wird dem Studierenden der akade is he Grad Bakkalaureus/Bakkalaurea der Künste, Bachelor of 3

57 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) 8) Im Bakkalaureats-Zeugnis ausgewiesen werden je eine Note für die künstlerische Prüfung, die didaktische Prüfung (Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt), dem (Pflicht-)Schwerpunkt (Gesamtnote aus den Pflichtlehrveranstaltungen), sowie die Themen der Bakkalaureatsarbeiten (einschließlich einer Gesamtnote). Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Errechnung des Durchschnittes der vier Beurteilungen. S.28 I.B. 2. Pädagogisches Studienfeld.. h) Didaktische und methodische Probleme des Musikschulunterrichts (Allgemeine Didaktik des Instrumental und Gesangsunterrichts 2) SE, 1 SSt. Im Nachgang zur instrumentspezifischen bzw. vokalen Lehrpraxis widmet sich die Lehrveranstaltung ausgewählten didaktischen Fragen insbesondere im Blick auf Zielgruppen, kulturelle Bedingungen und pädagogische Aufgaben sowie Organisationsformen des Musikschulunterrichts, die im Rahmen der universitätsinternen Lehrpraxis nur gestreift werden konnten. Module zu Themen wie I stru e talu terri ht u d Gehör ildu g frühi stru e taler U terri ht, I strumental- u d Gesa gspädagogik it Se iore, Neue Medie a der Musiks hule oder )ur Verk üpfu g o Ei zelu ter eisu g u d ers hiede e For e des Gruppe u terri hts sollen kurz vor der Bakkalaureatsprüfung und dem Erwerb einer Lehrbefähigung - die pädagogische Realität des Unterrichts an einer Beantragte Änderung 17W Arts lat. Bezei h u g Bakkalaurea/Bakkalaureus artiu, A k: Bakk. art.) (Abk: BA) verliehen. 8) Im Bakkalaureats-Zeugnis Bachelorzeugnis ausgewiesen werden je eine Note für die künstlerische Prüfung, die didaktische Prüfung (Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)- didaktischem Aspekt), dem (Pflicht-)Schwerpunkt (Gesamtnote aus den Pflichtlehrveranstaltungen), sowie die Themen der Bakkalaureatsarbeiten Bachelorarbeiten (einschließlich einer Gesamtnote). Die Gesamtbeurteilung ergibt sich aus der Errechnung des Durchschnittes der vier Beurteilungen. S.28 I.B. 2. Pädagogisches Studienfeld.. h) Didaktische und methodische Probleme des Musikschulunterrichts (Allgemeine Didaktik des Instrumental und Gesangsunterrichts 2) SE, 1 SSt. Im Nachgang zur instrumentspezifischen bzw. vokalen Lehrpraxis widmet sich die Lehrveranstaltung ausgewählten didaktischen Fragen insbesondere im Blick auf Zielgruppen, kulturelle Bedingungen und pädagogische Aufgaben sowie Organisationsformen des Musikschulunterrichts, die im Rahmen der universitätsinternen Lehrpraxis nur gestreift werden konnten. Module zu Themen wie I stru e talu terri ht u d Gehör ildu g frühi stru e taler U terri ht, I stru e tal- u d Gesa gspädagogik it Se iore, Neue Medie a der Musiks hule oder )ur Verk üpfu g o Ei zelu ter eisu g u d ers hiede e For e des Gruppe u terri hts sollen kurz vor der Bakkalaureatsprüfung Bachelorprüfung und dem Erwerb einer Lehrbefähigung - die pädagogische Realität des Unterrichts 4

58 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Musikschule instrumentenübergreifend in den Blick zu nehmen. Die Themen, aus denen ausgewählt werden kann, werden jeweils über ein Studienjahr modular angeboten. Eine Erweiterung der LV durch das Wahlfach Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 3 ist möglich. S.30 I.B. 3 Wissenschaftliches Studienfeld.. i) Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik PS, 1 SSt. Folgende Fragen werden behandelt: Wie findet und verwertet man wissenschaftliche Literatur? Wie liest man wissenschaftliche Texte? Wie schreibt man wissenschaftliche Texte? Wie zitiert man richtig? Was ist Wissenschaftlichkeit? In Hinblick auf die Abfassung von Bakkalaureatsund Magisterarbeiten auch: Wahl und Eingrenzung eines Themas, Erstellung eines Arbeitsplans, Quellen-Recherche, formale Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit etc. Die Veranstaltung ist zu belegen, bevor mit der Abfassung von Bakkalaureatsarbeiten begonnen wird. Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung ist auch die Voraussetzung für den Besuche der Seminare nach l) bis r). sowie zur Wahl 2 Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Seminarangebot (jeweils SE, je 2 SSt.). Beantragte Änderung 17W an einer Musikschule instrumentenübergreifend in den Blick zu nehmen. Die Themen, aus denen ausgewählt werden kann, werden jeweils über ein Studienjahr modular angeboten. Eine Erweiterung der LV durch das Wahlfach Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 3 ist möglich. S.30 I.B. 3 Wissenschaftliches Studienfeld.. i) Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik PS, 1 SSt. Folgende Fragen werden behandelt: Wie findet und verwertet man wissenschaftliche Literatur? Wie liest man wissenschaftliche Texte? Wie schreibt man wissenschaftliche Texte? Wie zitiert man richtig? Was ist Wissenschaftlichkeit? In Hinblick auf die Abfassung von Bakkalaureatsund Magisterarbeiten Bachelor- und Masterarbeiten auch: Wahl und Eingrenzung eines Themas, Erstellung eines Arbeitsplans, Quellen- Recherche, formale Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit etc. Die Veranstaltung ist zu belegen, bevor mit der Abfassung von Bakkalaureatsarbeiten Bachelorarbeiten begonnen wird. Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung ist auch die Voraussetzung für den Besuche der Seminare nach I) bis r). j) bis s). sowie zur Wahl 2 Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Seminarangebot (jeweils SE, je 2 SSt.). s) Seminar Musikpädagogik 1 SE Aufbauend auf die Pflichtlehrveranstaltungen des pädagogischen Studienfelds wird ein ausgewählter musikpädagogischer Themenbereich vertiefend und exemplarisch somit mit besonderem Augenmerk auf 5

59 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W Forschungsfragen der wissenschaftlichen Disziplin Musikpädagogik bearbeitet. S.31 b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs 1 VK, 2 SSt Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs zu absolvieren - Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission). Der Besuch einer weiteren Didaktik- Veranstaltung des ersten Instruments wird dringend empfohlen (Wahlfach). S.32 C. 1.B ZWEITES INSTRUMENT (POPULARMUSIK) FÜR POPULARMUSIKER.. b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs der Popularmusik 1 VK, 2 SSt. Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs der Popularmusik zu absolvieren. Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission). Der Besuch einer weiteren Didaktik-Veranstaltung des ersten Instruments / Gesangs der Popularmusik wird dringend empfohlen (Wahlfach).. S.31 b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs 1 VK, 2 SSt Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs zu absolvieren - Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik). Der Besuch einer weiteren Didaktik- Veranstaltung des ersten Instruments wird dringend empfohlen (Wahlfach). S.32 C. 1.B ZWEITES INSTRUMENT (POPULARMUSIK) FÜR POPULARMUSIKER. b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs der Popularmusik 1 VK, 2 SSt. Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs der Popularmusik zu absolvieren. Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik). Der Besuch einer weiteren Didaktik- Veranstaltung des ersten Instruments / Gesangs der Popularmusik wird dringend empfohlen (Wahlfach).. 6

60 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) C. 1.C ZWEITES INSTRUMENT / GESANG (POPULARMUSIK) FÜR KLASSIKER. b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs der Popularmusik 1 VK, 2 SSt. Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs der Popularmusik bzw. der LV Didaktik der Popularmusik 1,2 zu absolvieren - Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission). Der Besuch einer weiteren Didaktik-Veranstaltung des ersten Instruments wird dringend empfohlen (Wahlfach).. S.33 C. 1.D ZWEITES INSTRUMENT (KLASSIK) FÜR POPULARMUSIKER.. b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs 1 VK, 2 SSt. Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs zu absolvieren - Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission). Der Besuch einer weiteren Didaktik- Veranstaltung des ersten Instruments wird dringend empfohlen (Wahlfach). S.43 I.C. 9. FREIER SCHWERPUNKT Bei ähnlich fachverwandter und mit Bezug auf das Berufsbild des Instrumental(Gesangs)pädagogen vorgenommener Zusammenstellung Beantragte Änderung 17W C. 1.C ZWEITES INSTRUMENT / GESANG (POPULARMUSIK) FÜR KLASSIKER.. b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs der Popularmusik 1 VK, 2 SSt. Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs der Popularmusik bzw. der LV Didaktik der Popularmusik 1,2 zu absolvieren - Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik). Der Besuch einer weiteren Didaktik-Veranstaltung des ersten Instruments wird dringend empfohlen (Wahlfach)...33 C. 1.D ZWEITES INSTRUMENT (KLASSIK) FÜR POPULARMUSIKER.. b) Didaktik des zweiten Instruments / Gesangs 1 VK, 2 SSt. Es sind auf Empfehlung des Leiters der LV wahlweise 2 Stunden aus dem Didaktikangebot des jeweiligen ersten Instruments bzw. des Gesangs zu absolvieren - Fachbeschreibung siehe dort (siehe auch spezielle Beschlüsse der Studienkommission des entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik). Der Besuch einer weiteren Didaktik- Veranstaltung des ersten Instruments wird dringend empfohlen (Wahlfach). S.43 I.C. 9. FREIER SCHWERPUNKT Bei ähnlich fachverwandter und mit Bezug auf das Berufsbild des Instrumental(Gesangs)pädagogen vorgenommener Zusammenstellung 7

61 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) von Lehrveranstaltungen kann die Studienkommission / das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für Studienangelegenheiten über Antrag eines Studierenden weitere Fächerbündel (im Ausmaß von e igste s SSt. als S h erpu kt" a erke e u d a alog i )eug is ausweisen (nach Maßgabe des Studienangebotes)... S Verordnung über die pauschale Anerkennung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Lehramtstudium aus den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung für Pflichtlerhveranstaltungsprüfungen im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.. S Verordnung über die pauschale Anerkennung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Instrumentalstudium für Pflichtlehrveranstaltungsprüfungen im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik S Verordnung Die folgenden Lehrveranstaltungen des Lehramtsstudiums aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung (Version 11W) können für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik pauschal zur Anerkennung gebracht werden (grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung jeweils nur auf dementsprechend absolvierten Semesterstunden erfolgen kann):.. Beantragte Änderung 17W von Lehrveranstaltungen kann die Studienkommission / das entscheidungsbefugte Kollegialorgan für Studienangelegenheiten Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik über Antrag eines Studierenden weitere Fächerbündel (im Ausmaß von wenigstens 12 SSt.) als S h erpu kt" a erke e u d a alog i )eug is ausweisen (nach Maßgabe des Studienangebotes).. S Verordnung über die pauschale Anerkennung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Lehramtstudium aus den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung für Pflichtlerhveranstaltungsprüfungen im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik S Verordnung über die pauschale Anerkennung von Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Instrumentalstudium für Pflichtlehrveranstaltungsprüfungen im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik.. S Verordnung Die folgenden Lehrveranstaltungen des Lehramtsstudiums aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung (Version 11W) können für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik pauschal zur Anerkennung gebracht werden (grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung jeweils nur auf dementsprechend absolvierten Semesterstunden erfolgen kann):.. 8

62 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W S Verordnung Ebenfalls wird die Anerkennung der folgenden Empfohlenen Wahlfächer aus Musikerziehung verordnet, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die zugehörigen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig eingerichtet sind:.. S Verordnung Ebenfalls wird die Anerkennung der folgenden Empfohlenen Wahlfächer aus Musikerziehung verordnet, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass die zugehörigen Lehrveranstaltungen nicht regelmäßig eingerichtet sind:... Vor dem Inhaltsverzeichnis einzufügen: Variante Joseph Haydn Konservatorium des Landes Burgenland (Haydnkons) Im Rahmen der qualitätsgesicherten Kooperation, die Studierenden des Joseph Haydn Konservatorium des Landes Burgenland (Haydnkons) den Erwerb des Bachelorgrads und den Zugang zu einem Masterstudium in der Fachrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik an der mdw formal möglich macht, gelten folgende Sonderbestimmungen: 1. Zulassungsprüfung: Studierende der Instrumentalpädagogik bzw. Gesangspädagogik des Haydnkons mit einem an der mdw eingerichteten zentralen künstlerischen Fach, die eine Zulassungsprüfung nach diesem Curriculum im Rahmen der Kooperation in Eisenstadt abgelegt haben und deren künstlerische Eignung festgestellt wurde, sind auf Antrag als ordentliche_r Studierende_r im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der mdw zuzulassen, wenn sie am Haydnkons das zentrale künstlerische Fach der Stufe 6 positiv absolviert haben und ein Sammelzeugnis der bis zu diesem Zeitpunkt am Haydnkons positiv absolvierten Lehrveranstaltungen vorlegen. 9

63 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W 2. Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache: Studierende, die gemäß 1. an der mdw zugelassen werden, haben jedenfalls den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der mdw erbracht. 3. Anerkennung von Prüfungen: (1) Werden Studierende gem. 1. an der mdw zugelassen, so werden Ihnen die Stufen 1-6 des jeweiligen zentralen künstlerischen Faches automatisch anerkennt. Die Regelungen über die Studieneingangsphase sind auf diese Studierenden nicht anzuwenden. (2) Bei der Anmeldung zur abschließenden Bachelorprüfung aus diesem Curriculum werden den Kooperations-Studierenden die Prüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach der Stufe 7 und 8 und die in diesem Curriculum vorgesehenen Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern automatisch anerkannt, wenn die vom Curriculum des Haydnkons vorgesehen Prüfungen in vollem Umfang positiv absolviert wurden. Dies ist durch ein vom Haydnkons ausgestelltes Gesamtzeugnis über alle abgelegten Prüfungen zu belegen. Ausgenommen von der Anerkennung sind die unter 5.) angeführten Lehrveranstaltungen, die an der mdw absolviert werden müssen. (3) Die folgenden am Haydnkons eingerichteten Schwerpunkte werden voll umfänglich für die entsprechenden Schwerpunkte dieses Curriculums anerkannt und somit auch auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen: - Elementare Musikerziehung für Elementare Musikpädagogik - Zweites Instrument (Gesang) je nach Instrumentenkombination für 2. Instrument / Gesang (Klassik) für Klassiker, 2. Instrument / Gesang (Klassik) für Popularmusiker, 2. Instrument / Gesang (Popularmusik) für Klassiker, 2. Instrument / Gesang (Popularmusik) für Popularmusiker Schwerpunkte, die an der mdw nicht eingerichtet sind, werden als Freie Schwerpunkte unter den in den vorgelegten Zeugnissen geführten 10

64 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W Bezeichnungen anerkannt. Dies betrifft die folgenden am Haydnkons eingerichteten Schwerpunkte: o Alte Musik o Haydn-Seminar o Jazz und Popularmusik o Neue Musik/Komposition 4. Schriftliche Arbeit Eine betreute schriftliche Arbeit aus einer Lehrveranstaltung des Haydnkons heraus ist als Bachelorarbeit nach den Bestimmungen dieses Curriculums anzusehen. 5. An der mdw zu absolvierende Studienleistungen: Zusätzlich zu den unter 3.) geregelten anerkannten Prüfungen haben Kooperations-Studierende an der mdw folgende Studienleistungen zu erbringen: a. Besuch von zwei wissenschaftlichen Seminaren (Typ SE oder SX). b. Abfassen einer Bachelorarbeit aus einem dieser Seminare. c. Erfolgreiche Teilnahme an einer der Lehrveranstaltungen Didaktik des Instruments/Gesang [zkf] 1, 2, 3 oder 4; für Studierende mit zkf Klavier zusätzlich erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Lehrpraxis des Instrumentes Klavier 2. d. Absolvieren der abschließenden Bachelorprüfung unter vorausgehender Anerkennung aller gleichwertiger Prüfungen, die am Haydnkons positiv absolviert wurden. 6. Verleihu g des akade ische Grades Bachelor of Arts BA Nach der unter 3.) vorgesehenen Anerkennung und der erfolgreichen Absolvierung der unter 5. genannten Studienleistungen wird den 11

65 Anhang 10 Curriculum Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (13W) Beantragte Änderung 17W Studierenden der in diesem Curriculum vorgesehene akademische Grad verliehen. 7. Übergangsbestimmungen Studierende, die bereits vor dem am Haydnkons zum Studium der Instrumental(Gesangs)pädagogik aus einem an der mdw eingerichteten zentralen künstlerischen Fach zugelassen wurden, fallen nur unter diese Bestimmungen, wenn sie eine erneute Zulassungsprüfung nach der Variante Haydnkons dieses Curriculums absolvieren und am Haydnkons nach der Studienplanversion studieren, die dieser Kooperation zugrunde liegt. o.univ.-prof. Dr.phil. Peter Röbke Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik 12

66 Anhang 11 Curriculum Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S. 6,7 S. 6,7 Angewandte Satzlehre 1-4 UE 2.0 Angewandte Satzlehre 1-4 SU 2.0 Höranalyse UE 2.0 Höranalyse SU 2.0 S. 8 7 Lehrveranstaltungstypen 1.Es werden Lehrveranstaltungen eingerichtet: S. 8 7 Lehrveranstaltungstypen 1.Es werden Lehrveranstaltungen eingerichtet: h) Seminar mit Übung (SU) 7. Seminare setzen Vorkenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im entsprechenden Fachgebiet voraus. Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat dazu anzuleiten, dass die Erarbeitung von wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalten nach Methoden erfolgt, die der Erschließung der Künste bzw. der wissenschaftlichen Forschung angemessen sind. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind eigene mündliche oder schriftliche Beiträge zu fordern. 1

67 Anhang 11 Curriculum Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung 16W Beantragte Änderung 17W Univ.-Prof. Martin Haselböck Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 2

68 Anhang 12 Curriculum Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Klavier-Vokalbegleitung (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S. 6 S. 6 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 UE 1.0 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 VK 1.0 ao. Univ.-Prof. Augusta Van Lookeren Campagne Stell.-Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

69 Anhang 13 Curriculum Bachelorstudium Klavier Konzertfach 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Klavier Konzertfach (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S. 6,7 S. 6,7 Angewandte Satzlehre 1-4 UE 2.0 Angewandte Satzlehre 1-4 SU 2.0 Höranalyse UE 2.0 Höranalyse SU 2.0 Univ.-Prof. Martin Haselböck Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

70 Anhang 14 Curriculum Bachelorstudium Klavier Konzertfach 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Klavier Konzertfach (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S. 6,7 S. 6,7 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 UE 1.0 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 VK 1.0 ao. Univ.-Prof. Augusta Van Lookeren Campagne Stell.-Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

71 Anhang 15 Curriculum Bachelorstudium Cembalo Konzertfach 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Cembalo Konzertfach (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S. 8 S. 8 Angewandte Satzlehre 1-4 UE 2.0 Angewandte Satzlehre 1-4 SU 2.0 S. 16 Angewandte Satzlehre 1-4, UE, 2,0 WSt, 2 ECTS S. 16 Angewandte Satzlehre 1-4, SU, 2,0 WSt, 2 ECTS Univ.-Prof. Martin Haselböck Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

72 Anhang 16 Curriculum Bachelorstudium Cembalo Konzertfach 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Bachelorstudium Cembalo Konzertfach (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S. 7,8 S. 7,8 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 UE 1.0 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 VK 1.0 S. 15 Repetitorium Allgemeine Musiklehre 1,2 UE, 1,0 WSt, 1 ECTS S. 15 Repetitorium allgemeine Musiklehre 1,2 VK, 1,0 WSt, 1 ECTS ao. Univ.-Prof. Augusta Van Lookeren Campagne Stell.-Vorsitzende des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

73 Anhang 17 Curriculum Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Masterstudium Klavier Konzertfach und Neue Musik (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S Ensemble Neue Musik 1-4 EU Angewandte Musiktheorie 1 VU S Ensemble Neue Musik 1-4 EU alternativ Ensemble Neue Musik 1a,1b - 4a,4b Angewandte Musiktheorie 1 SU Univ.-Prof. Martin Haselböck Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

74 Anhang 18 Curriculum Masterstudium Cembalo Konzertfach 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Masterstudium Cembalo Konzertfach (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik vom S Modul freie Auswahl 12 ECTS Begleitpraxis Cembalo 1,2 KE 1,0 1,0 S.8 2. Modul freie Auswahl 12 ECTS Begleitpraxis Cembalo 1,2 KE 1,0 1,0 Univ.-Prof. Martin Haselböck Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik 1

75 Anhang 19 Curriculum Masterstudium Neue Musik- Ensemble 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Masterstudium Neue Musik - Ensemble (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik vom S. 5 6 Aufbau und Inhalt des Studiums (3) Wahlfächer sind die den Studierenden im Rahmen des Curriculums zur Wahl angebotenen Lehrveranstaltungen und die aus dem Lehrangebot aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten frei wählbaren Lehrveranstaltungen. S. 5 6 Aufbau und Inhalt des Studiums.. (3) Wahlfächer sind die den Studierenden im Rahmen des Curriculums zur Wahl angebotenen Lehrveranstaltungen, die durch einen Beschluss des zuständigen entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten in Abstimmung mit den betroffenen Instituten festzulegen 1 sind und die aus dem Lehrangebot aller anerkannten inländischen und ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen frei wählbaren Lehrveranstaltungen, aus denen Prüfungen abgelegt werden müssen. Ist die Ablegung einer Prüfung sachlich inadäquat, ist eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. 1 Die Wahlfächer sind in geeigneter Weise auf der Webseite der mdw zu veröffentlichen. (4) Angewandte Musiktheorie Neue Musik 1,2 VU 2,0 2 2,0 2 4,0 (4) Angewandte Musiktheorie Neue Musik 1,2 SU 2,0 2 2,0 2 4,0 1

76 Anhang 19 Curriculum Masterstudium Neue Musik- Ensemble 16W S. 6 (5) Empfohlene Wahlfächer.. Beantragte Änderung 17W S. 6 (5) Empfohlene Wahlfächer.. S Wahlfächer.. S Wahlfächer.. Univ.-Prof. Gottfried Pokorny Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik 2

77 Anhang 20 Curriculum Masterstudium Kammermusik 16W Beantragte Änderung 17W Änderung des Curriculums Masterstudium Kammermusik (16W) Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik vom S. 5 6 Aufbau und Inhalt des Studiums (3) Wahlfächer sind die den Studierenden im Rahmen des Curriculums zur Wahl angebotenen Lehrveranstaltungen und die aus dem Lehrangebot aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten frei wählbaren Lehrveranstaltungen. S. 5 6 Aufbau und Inhalt des Studiums.. (3) Wahlfächer sind die den Studierenden im Rahmen des Curriculums zur Wahl angebotenen Lehrveranstaltungen, die durch einen Beschluss des zuständigen entscheidungsbefugten Kollegialorgans für Studienangelegenheiten in Abstimmung mit den betroffenen Instituten festzulegen 1 sind und die aus dem Lehrangebot aller anerkannten inländischen und ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen frei wählbaren Lehrveranstaltungen, aus denen Prüfungen abgelegt werden müssen. Ist die Ablegung einer Prüfung sachlich inadäquat, ist eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. 1 Die Wahlfächer sind in geeigneter Weise auf der Webseite der mdw zu veröffentlichen. (4) Angewandte Musiktheorie 1,2 VU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 (4) Angewandte Musiktheorie 1,2 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 1

78 Anhang 20 Curriculum Masterstudium Kammermusik 16W S. 6 5) Empfohlene Wahlfächer.. Beantragte Änderung 17W S. 6 5) Empfohlene Wahlfächer.. S Wahlfächer.. S Wahlfächer.. Univ.-Prof. Gottfried Pokorny Vorsitzender des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik 2

79 Anhang 21 CURRICULUM DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGS ANGEWANDTE DRAMATURGIE IN MUSIK UND DARSTELLENDER KUNST Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für den Bereich Doktoratsstudium und individuelle Diplomstudien vom 29. März 2017; genehmigt mit Beschluss des Senats vom

80 1. Qualifikationsprofil Dramaturg_innen sind Beobachter_innen und Vermittler_innen in Musik und darstellender Kunst. Sie konfrontieren sich und andere (Publikum, Regisseur_innen, Musiker_innen, Schauspieler_innen, Ausstatter_innen etc.) mit der Arbeit an der kollektiven Ästhetik und den Inhalten in Musik und in den darstellenden Künsten. Der Universitätslehrgang unterstützt die Dramaturg_innen in ihren Ideen- und Projektentwicklungen und deren Umsetzung in der gegenwärtigen künstlerischen dramaturgischen Praxis, in allen Bereichen der Musik und der darstellenden Künste: Konzert, Musiktheater, Schauspiel, Performance, Tanz und hybriden Kunstformen. Der Universitätslehrgang, in dessen Mittelpunkt die Entwicklung dramaturgischer Konzepte und die Realisierung künstlerischer Projekte in Musik und darstellender Kunst stehen, zielt als postgraduale Weiterbildung auf eine Erweiterung der Professionalisierung der Studierenden ab. Kenntnisse aus den Bereichen Musik-und Theaterdramaturgie und Autor_innenschaft sowie aus den Bereichen der Kulturwissenschaften, Kulturpolitik, Philosophie und Ästhetik sind zentrale Inhalte des Universitätslehrgangs. Darüber hinaus unterstützt der Lehrgang die Entwicklung sozialer und kommunikativer Kompetenzen der Studierenden, die Zusammenarbeit im Team, die Auseinandersetzung mit Sprache und Ästhetik, die Strukturierung von Dramaturgie-Vorhaben und ihrer Dokumentation sowie die Kooperation mit internationalen Kunstinstitutionen Weiterbildungsziele Arbeit mit Autor_innen im Sinne einer Entwicklungs- und Projektdramaturgie Analysierende Tätigkeit; Impulse geben zu Stücken und Projektvorhaben, Recherche nach geeigneten Stoffen, Vergabe von Stückaufträgen an Autor_innen und Komponist_innen, Begleiten der Entstehungsprozesse von Autor_innen und Komponist_innen, erste/r Kritiker_in von einem unveröffentlichten Werk sein, Verteidiger_in des Werks in allen weiteren Phasen der Produktion und in der Vermittlung nach außen sein. Arbeit mit Autor_innenschaft und Komposition Auswahl einer Übersetzung bei fremdsprachigen Stücken, Bearbeitung eines Stückes (Strichfassung, Bühnenfassung), Herstellen bzw. Mitwirken an der Spielvorlage, improvisierte Texte auf der Probe mitschneiden, transkribieren und redigieren, Dramatisierung von Romanen, Adaption von Filmen für die Bühne, Zusammenstellung von Ausgangsmaterialien für Schauspielerimprovisationen, Recherche und Auswahl von Hintergrundmaterialien, Redaktion Programmheft/-buch, Veröffentlichung in Medien. Creative Leadership Verantwortliche Leitungsdienste im Aufführungsalltag (z.b. Abenddienst), Mitarbeit am künstlerischen Profil des Hauses bzw. des Festivals, Kuratieren von Veranstaltungsreihen und Festivals, Entwicklung von Kooperationen und Netzwerken, Spielplanerstellung und Positionierung der Stücke bzw. Projekte im Spielplan bzw. im Veranstaltungskalender, Entwicklung von Formaten, Verhandlung über den Erwerb von Aufführungsrechten, Mitarbeit an der Kunstvermittlung, Überzeugungsarbeit für die Akzeptanz eines Werks oder eines Projekts, Mitarbeit bei Künstler_innen-Engagements, Vorschläge für die Besetzung von Schauspiel, Regie, Bühnenbild, Komposition, Theatermusik, Veröffentlichungen (Website, Bücher, Vorschauhefte etc.), Auswahl der beiteiligten Künstler_innen und Mitarbeiter_innen an einem Projekt. Unterstützung der Intendanz hinsichtlich Subventions- und Förderstellen, Politik, Öffentlichkeit, Kooperationspartner, Gastspiele. 2

81 Produktionsdramaturgie Interne Akzeptanz für das (Musik-)Stück bzw. das Projekt gewinnen, das Stück bzw. Projekt in den politischen, gesellschaftlichen Kontext stellen und mit dem Profil des Hauses bzw. des Festivals in den Kontext stellen, enge Zusammenarbeit mit dem/der Regisseur_in und allen anderen an dem Projekt beteiligten vom Konzept bis zu den Endproben bis zur Aufführung, als erste/r Zuschauer_in Kritik bzw. Feedback geben, den Künstler_innen den Rücken freihalten für ihre Arbeit. Vermittlungsarbeit Kontaktbildung und -pflege nach Außen, dramaturgische Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Formaten, die das Publikum einbinden bzw. ansprechen, Gestaltung von Festen, Zusammenarbeit mit der Presseabteilung, Begleitprogramme entwickeln, Publikumsarbeit wie Einführungsvorträge und Publikumsgespräche, Betreuung von Schulklassen, des Freundeskreises des Hauses, Zusammenarbeit mit Theaterpädagog_innen. Wissenschaftliches, kunsttheoretisches Arbeiten Diskurse, Themen und Aktionen erkennen, die gesellschaftspolitisch relevant sind, Wissensgrundlagen liefern für die Etablierung des Diskurses im künstlerischen und wissenschaftlichen Bereich, Verknüpfen von Diskursen mit Stücken und Projekten, Kontextualisierung von ästhetischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen, wissenschaftlicher Austausch mit Philosoph_innen, Künstler_innen, Psychoanalytiker_innen, Sprachforscher_innen, Soziolog_innen Zielgruppen Als postgradualer künstlerisch-wissenschaftlicher Lehrgang richtet sich der Universitätslehrgang für angewandte Dramaturgie in Musik und darstellender Kunst an Menschen jeden Alters, die eine universitäre Qualifizierung in folgenden Berufsfeldern anstreben: - Dramaturgie in den darstellenden Künsten (Sprechtheater, Musiktheater, Performance) - Festivaldramaturgie (Musik-, Theater-, Film- und Kunstfestivals) - Musikdramaturgie (Konzerte, instrumental, vokal) - Konzeptentwicklung und Programmierung von neuen künstlerischen Formaten Die Teilnehmer_innenzahl wird auf 22 Personen pro Jahrgang beschränkt. 2. Dauer und Gliederung des Lehrgangs Der Lehrgang dauert vier Semester und umfasst 36 Semesterstunden/120 ECTS-Punkte. Verlängerungssemester ohne Teilnahmeberechtigung an Lehrveranstaltungen sind zum Schreiben der Abschlussarbeit und zum Ablegen der Abschlussprüfung möglich. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen wird der Unterricht in Blockform abgehalten, wodurch die Teilnahmemöglichkeiten von Berufstätigen berücksichtigt werden können. 3. Voraussetzungen für die Zulassung Aufgrund der postgradualen Ausrichtung des Universitätslehrgangs erfordert die Zulassung insbesondere den Nachweis des Abschlusses eines facheinschlägigen Master/Diplomstudiums an einer anerkannten 3

82 nationalen oder internationalen postsekundären Bildungseinrichtung oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation. Letztere ergibt sich insbesondere durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Kunstbereich (Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst und/oder Literatur). Da es sich um einen Universitätslehrgang handelt, in dem neben Kommunikation, interdisziplinärem Austausch und Theoriereflexion Sprache an sich eine zentrale Rolle spielt, werden Deutschkenntnisse im Mindestmaß des C1-Niveaus vorausgesetzt. Die Teilnahme ist ferner von der Einzahlung der Lehrgangsgebühren sowie sonstiger nach Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 HSG 2014) zu entrichtender Gebühren und Beiträge abhängig Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung gliedert sich in (a) ein Motivationsschreiben mit Beschreibung eines dramaturgischen Projektvorhabens mit Lebenslauf, (b) eine mündliche Prüfung für die vorab ein vorgegebenes aktuelles Beispiel aus Musik bzw. aus darstellender Kunst zu reflektieren ist und (c) ein Aufnahmegespräch, in dem die Erwartungen und Weiterbildungsziele der Bewerber_innen mit den Angebotsmöglichkeiten des Lehrgangs abgeglichen werden und die Eignung der Bewerber_innen für den Lehrgangsbesuch festgestellt wird. Zu den Teilen (b) und (c) kann nur zugelassen werden, wer Teil (a) besteht. Über das Bestehen der Zulassungsprüfung entscheidet die Zulassungsprüfungskommission, die von der Studiendirektorin oder vom Studiendirektor auf Vorschlag der Lehrgangsleitung bestellt wird. 4. Lehrveranstaltungen Der Universitätslehrgang beinhaltet Pflichtfächer im Ausmaß von 36 SWS/120 ECTS-Punkte. Die Lehrveranstaltungen sind fünf Modulen zugeordnet: Dramaturgie (Theorie und Analyse) Sprache Creative Leadership Gesellschaft und Politik Dramaturgische Arbeit Lehrveranstaltungsinhalte sind unterrichtsorganisatorisch in themenorientierten Blöcken zusammenzufassen, deren Abfolge und Gestaltung der künstlerisch-praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Dramaturgie entspricht. Der Form nach sind die einzelnen Module durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wissensvermittelnden Elementen (Vorlesung - VO, Vorlesung und Übung - VU) und wissensverarbeitenden (Seminar - SE, Exkursion - EX) bzw. wissensanwendenden (Arbeitsgemeinschaft - AG, Praktikum - PR, Übung UE) Elementen gekennzeichnet. 4

83 4.1 Lehrveranstaltungsmodule und Lehrveranstaltungen Folgende Lehrveranstaltungen sind Bestandteile des Universitätslehrgangs (AG=Arbeitsgemeinschaft, PR=Praktikum, SE=Seminar, VO=Vorlesung, VU=Vorlesung und Übung, Exkursion=EX und Übung=UE): SWS LV-TYP Modul Dramaturgie (Theorie und Analyse) Dramaturgie 1 VO Dramaturgie 1 VU Der dramaturgische Blick 2 SE Spielplan- und Produktionsdramaturgie 2 VU Spielplan-und Produktionsdramaturgie 1 UE dramatisch 1 AG Modul Sprache Schreibwerkstatt 3 UE Arbeit mit Autorschaft 2 SE Literaturforum 2 AG Sprechen, Stimm- und Atembildung 2 UE Modul Creative Leadership Kommunikation, Führung u. Feedbackmethoden 3 AG Projektmanagement 1 UE Diversity und soziale Nachhaltigkeit 1 VO Modul Gesellschaft und Politik Philosophicum 1 AG Kulturwissenschaften 1 VO Kulturwissenschaften 1 SE Ästhetik 2 VU Kulturpolitik 2 AG Modul Dramaturgische Arbeit Projekt 4 PR Exkursion 3 EX 5

84 4.2. Kreditpunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) 1.Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester gesamt Modul Dramaturgie (Theorie und Analyse) SWS(Typ) ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS SWS ECTS 8,0 27,0 Dramaturgie 1,0 (VO) 2,0 1,0 (VU) 4,0 Der dramaturgische 0,5 (SE) 2,0 0,5 (SE) 2,0 0,5 (SE) 2,0 0,5 (SE) 2,0 Blick Spielplan- u. 1,0 (VU) 4,0 1,0 (VU) 4,0 1,0 (UE) 3,0 Produktionsdramaturgie dramatisch 0,5 (AG) 1,0 0,5 (AG) 1,0 Modul Sprache 9,0 27,0 Schreibwerkstatt 1,0 (UE) 3,0 1,0 (UE) 3,0 1,0 (UE) 3,0 Arbeit mit 1,0 (SE) 4,0 1,0 (SE) 4,0 Autorschaft Literaturforum 1,0 (AG) 2,0 0,5 (AG) 1,0 0,5 (AG) 1,0 Sprechen, Stimm- und Atembildung 0,5 (UE) 1,5 0,5 (UE) 1,5 0,5 (UE) 1,5 0,5 (UE) 1,5 Modul Creative Leadership 5,0 11,0 Kommunition und 1,0 (AG) 2,0 1,0 (AG) 2,0 1,0 (AG) 2,0 Führung Projektmanagement 0,5 (UE) 1,5 0,5 (UE) 1,5 Diversity und soz. Nachhaltigkeit 1,0 (VO) 2,0 Modul Gesellschaft und Politik Philosophicum 0,5 (AG) 1,0 0,5 (AG) 1,0 Kulturwissenschaft 1,0 (VO) 2,0 1,0 (SE) 4,0 Ästhetik 1,0 (VU) 4,0 1,0 (VU) 4,0 Kulturpolitik 0,5 (AG) 1,0 0,5 (AG) 1,0 0,5 (AG) 1,0 0,5 (AG) 1,0 7,0 20,0 Modul Dramaturgische Arbeit Projekt 1,0 (PR) 3,0 1,0 (PR) 3,0 1,0 (PR) 3,0 1,0 (PR) 3,0 Exkursion 3,0 (PR) 9,0 7,0 21,0 Abschlussarbeit 4,0 6,0 10,0 Abschlussprüfung 4,0 4,0 gesamt ,5 31 9,0 31,5 7,5 31,5 36,0 120,0 6

85 4.3. Unterrichtsplan Module und Fächer 1.Semester 2.Semester 3.Semester 4.Semester Dramaturgie VO 1 Dramaturgie VU 1 Dramaturgie Der dramaturgische Blick SE 0,5 Der dramaturgische Blick SE 0,5 Der dramaturgische Blick SE 0,5 Der dramaturgische Blick SE 0,5 Der dramaturgische Blick Spielplan- u. Produktionsdramaturgie VU 1 Spielplan- u. Produktionsdramaturgie VU 1 Spielplan- u. Produktionsdramaturgie UE 1 Spielplan- u. Produktionsdramaturgie dramatisch AG 0,5 dramatisch AG 0,5 dramatisch Schreibwerkstatt UE 1 Schreibwerkstatt UE 1 Schreibwerkstatt UE 1 Schreibwerkstatt Arbeit mit Autorschaft SE 1 Arbeit mit Autorschaft SE 1 Arbeit mit Autorschaft Literaturforum AG 1 Literaturforum AG 0,5 Literaturforum AG 0,5 Literaturforum Sprechen, Stimm- und Atembildung UE 0,5 Sprechen UE 0,5 Sprechen UE 0,5 Sprechen UE 0,5 Sprechen Kommunikation, Führung und Feedbackmethoden AG 1 Kommunikation, Führung und Feedbackmethoden AG 1 Kommunikation, Führung und Feedbackmethoden AG 1 Kommunikation, Führung und Feedbackmethoden Projektmanagement UE 0,5 Projektmanagement UE 0,5 Projektmanagement Diversity und soz. Nachhaltigkeit Philosophicum AG 0,5 Philosophicum VO 1 Diversity und soz. Nachhaltigkeit AG 0,5 Philosophicum Kulturwissenschaften VO 1 Kulturwissenschaften SE 1 Kulturwissenschaften Ästhetik VU 1 Ästhetik VU 1 Ästhetik Kulturpolitik AG 0,5 Kulturpolitik AG 0,5 Kulturpolitik AG 0,5 Kulturpolitik AG 0,5 Kulturpolitik Projekt PR 1 Projekt PR 1 Projekt PR 1 Projekt PR 1 Projekt Exkursion EX 3 Exkursion Semesterstunden 10 9,5 9 7,5 insgesamt 36 Semesterwochenstunden, 120 ECTS-Punkte 7

86 5. Modulbeschreibungen 5.1. Modul Dramaturgie (Theorie und Analyse) Dramaturgie: Grundfragen dramaturgischer Praxis und Theorie, historischer Überblick zu programmatischen Texten zur Dramaturgie mit Bezug auf Formen zeitgenössischer Dramaturgie. (VO 1+VU 1) Der dramaturgische Blick: Darstellung, Ästhetik, Analyse und Kritik theatraler, performativer und musikalischer Formen, Analyse zeitgenössischer und aktueller Formate, Inszenierungsanalyse. (SE 2) Spielplan- und Produktionsdramaturgie: Idee, Entstehungsprozess, Konzeption, Realisierung, Nachbearbeitung. (VU 2+UE 1) dramatisch: Analyse und Reflexion über das Berufsbild des/der Dramaturgen/in. Diskussionsforum, in dem die Projekte und Arbeiten von Dramaturg_innen reflektiert werden. (AG 1) 5.2. Modul Sprache Schreibwerkstatt: Text, Ausdruck, Schreiben für das Publikum: Programm- und Ankündigungstexte verfassen, Essays schreiben, Kritiken schreiben. (UE 3) Arbeit mit Autorschaft: Bearbeitung eines Stücks bzw. Libretto, Urheberrecht, Auswahl von Übersetzungen, Bearbeitung eines Stücks Strichfassung, Bühnenfassung, Dramatisierung von Romanen, Bühnenfassung von Filmen. (SE 2) Literaturforum: Diskurs in Form von Lesungen, Podiumsgesprächen und Diskussionen mit Dramatiker_innen und Autor_innen über Musik-Theater-Literatur. (AG 2) Sprechen, Atem- und Stimmbildung: Erlernen der Bedeutung und Wirkung von Stimme und Sprache, Sensibilisierung den sprachlichen Ausdruck betreffend, Stimmarbeit für Dramaturg_innen für den Arbeitsalltag, Verwenden der Sprechtechnik. (UE 2) 5.3. Modul Creative Leadership Kommunikation, Führung und Feedbackmethoden: Moderation und Präsentation sowie situative Führungsstile für unterschiedliche Gespräche (interne, externe Gespräche, Publikumsgespräche etc.) Feedbackmethoden: Feedback geben in der Auseinandersetzung mit Kunst. Erlernen und erproben von situationsabhängigen Feedbackmethoden. Creative Leadership mit Schwerpunkt auf Teamarbeit und Konfliktlösung. (AG 3) Projektmanagement: Von der Idee zur Projektentwicklung zur Umsetzung anhand ausgewählter Methoden und Management-Instrumente. (UE1) Diversity und soziale Nachhaltigkeit: Auseinandersetzung anhand verschiedener Beispiele mit Nachhaltigkeitsstrategien und -aktivitäten von Kultureinrichtungen im Allgemeinen und Theatern, Festivals, Musik-Theatern bzw. Konzerthäusern im Besonderen. (VO 1) 8

87 5.4. Modul Gesellschaft und Politik Philosophicum: Philosophieren mit eingeladenen Philosoph_innen und Politiker_innen. Im Zentrum steht die philosophische, kultur- und sozialwissenschaftliche Reflexion zu gesellschaftspolitischen und ästhetischen Fragen. (AG 1) Kulturwissenschaft (inkl. Gender Studies, Interkulturalität, Ästhetik und Kultursoziologie): Überblick über die Kulturwissenschaften anhand verschiedener Kulturtheorien. Einblick in die Entwicklungslinien sich verändernder Zugänge zum Thema Kultur und Gesellschaft, sowie Vertiefung mit ausgesuchten Kulturtheorien, die für die Kulturwissenschaften, die Cultural Studies und die Kulturanalyse diskursbegründend sind. (VO 1+SE 1) Ästhetik in Theorie und Praxis: Die Arbeit an der kollektiven Ästhetik in unterschiedlichen Gesellschaften. Analyse und Bewertung ästhetischer Gegenstände / Mittel. (VU 2) Kulturpolitik: Überblick über die Formen und Konzepte der Kulturpolitik in verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Konstellationen. Wissen über Ziele, Aufgaben, Gefahren und Strukturen von Kulturpolitik, Kulturverwaltung sowie den zentralen kulturpolitischen Verbänden. (AG 2) 5.5. Modul Dramaturgische Arbeit Exkursion (Theater, Musik-Theater, Konzerthäuser, Musik-Theaterfestivals, Kunst im öffentlichen Raum etc.) (EX 3) Projekt (PR 4) Das Projekt kann wahlweise in folgenden Bereichen gelegt werden: a) Dramaturgische Arbeit in kulturellen Institutionen: dramaturgische Arbeit in/mit Musik-Theatern, Konzerthäusern, Festivals und Produktionshäusern; künstlerische Entwicklung und Gestaltung von Spielplänen und Konzertreihen; Entwicklung neuer Darstellungsformate, dramaturgische Tätigkeit in Konzert- und Theaterhäusern im In- und Ausland; Entwicklung von Vermittlungs- und Bildungsprogrammen für kulturelle Einrichtungen und Institutionen. b) Dramaturgische Arbeit mit gesellschaftlichen Gruppen: Erforschung der kulturellen Praxis der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen; auf gesellschaftliche Gruppen orientierte künstlerische und dramaturgische Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendkulturarbeit, der kulturellen Erwachsenenbildung; Entwicklung und Erprobung von dramaturgischen und kulturpädagogischen Konzepten für Workshops, Kurse, Seminare und andere Aktivitäten im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, für Institutionen und in freier Trägerschaft. c) Künstlerische Arbeit und wissenschaftliche Recherche und Dokumentation: Einführung in die Wissenschaftstheorien unter besonderer Berücksichtigung von Wahrnehmungs- und Kreativitätstheorien; Modellbildung in Theorie und Praxis; wissenschaftliche Dokumentation. Es wird empfohlen, das Projekt so zu wählen, dass die Realisierung in der Abschlussarbeit reflektiert werden kann. 9

88 6. Prüfungsordnung Folgende Prüfungsordnung wird festgelegt: Lehrveranstaltungstypus a.) Vorlesung (VO) b.) Vorlesung und Übung (VU) c.) Seminar (SE) d.) Übung (UE) e.) Arbeitsgemeinschaft (AG) f.) Praktikum (PR) Kriterien für Erfolgsbeurteilung Beurteilung des Erfolgs mittels einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung Beurteilung des Erfolgs mittels eigenen Anwendungsbeiträgen der Teilnehmer_innen sowie einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und wissensverarbeitenden mündlichen und schriftlichen Aufgaben (Seminararbeiten) Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und eigenen mündlichen und/oder schriftlichen Beiträgen der Teilnehmer_innen Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und eigenen mündlichen und/oder schriftlichen Beiträgen der Teilnehmer_innen Beurteilung des Erfolgs mittels 2/3 Anwesenheit und praktischen oder wissensanwendenden Aufgaben (Praktikumsberichten) Art der Erfolgsbeurteilung Benotung Benotung Benotung Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme g.) Exkursion (EX) Beurteilung des Erfolgs mittels Anwesenheit Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme Anzahl der LV bzw. Semesterstunden (SWS) und ECTS 3 bzw. 3 SWS 6 ECTS 5 bzw. 5 SWS 20 ECTS 7 bzw. 5 SWS 20 ECTS 10 bzw. 7 SWS 21 ECTS 15 bzw. 9 SWS 18 ECTS 4 SWS 12 ECTS 3 SWS 9 ETCS 7.1. Abschlussarbeit Wesentlicher Teil der Abschlussarbeit ist die Realisierung des künstlerisch-wissenschaftlichen Projekts. In der Abschlussarbeit soll das Projekt dokumentiert, reflektiert und analysiert werden. Als Vorbereitung dient dazu die in den Seminaren und Übungen erworbene Erfahrung mit wissenschaftlichem Arbeiten und die in den Praktiken und Arbeitsgemeinschaften erworbene analytische Kompetenz, um das Projekt in Form einer Abschlussarbeit theoretisch reflektiert zu dokumentieren. Für die fachliche Betreuung der Abschlussarbeit können die Studierenden aus dem Kreis der für ihren Lehrgang jeweils bestellten Lehrenden eine Person wählen. Die jeweilige Wahl der Studierenden ist von der Lehrgangsleitung vorab zu genehmigen, falls keine Hindernisse entgegenstehen. Die im Abschnitt Studienrecht der Satzung der mdw festgelegten Regelungen zur Betreuung und Beurteilung von Diplom- und Masterarbeiten sind zu beachten. Nähere Erläuterungen zur Gestaltung der Abschlussarbeit erlässt das Institut für Kulturmanagement und Gender Studies. Thema und Beurteilung der Abschlussarbeit sind auf dem Abschlusszeugnis auszuweisen. 10

89 7.2. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Teilen: a) der Defensio der Abschlussarbeit im Rahmen einer kommissionellen Prüfung b) drei mündlichen Fachprüfungen aus den Bereichen - Dramaturgie und Spielplan- u. Produktionsdramaturgie - Sprache und Arbeit mit Autorschaft - Kulturwissenschaft und Ästhetik Voraussetzungen für den Antritt zur Prüfung sind (a) die erfolgreiche Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen, bzw. deren positive Beurteilung sowie (b) die positive Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit durch die jeweilige Betreuerin oder den jeweiligen Betreuer Verleihu g des akade ische Grades Master of Adva ced Studies (Applied Dramaturgy) Nach positivem Abschluss des Universitätslehrgangs wird der Absolventin/dem Absolventen des U iversitätslehrga gs der akade is he Grad Master of Adva ed Studies (Applied Dramaturgy), a gekürzt MAS verliehe. 8. Inkrafttreten der Verordnung Diese Verordnung tritt mit in Kraft. 9. Ziele und Inhalte der Module 9.1. Modul Dramaturgie (Theorie und Analyse) Die Studierenden erwerben einen historischen Überblick über dramaturgische Positionen und kennen zeitgenössische, dramaturgische Strömungen in Musik und darstellender Kunst. Sie sind in der Lage, theatrale, performative und musikalische Formate verbal und schriftlich zu analysieren und können selbst dramaturgische Vorhaben (z.b. Spielplan- oder Produktionsdramaturgie, Kuratieren) initiieren und realisieren. In diesem Zusammenhang setzen sie sich mit dem breiten Arbeitsspektrum der Dramaturg_innen auseinander und reflektieren kritisch ihren jeweiligen Standpunkt im dramaturgischen Diskurs Modul Sprache Die Studierenden sind in der Lage, sich gegenüber Kolleg_innen, Regisseur_innen, Intendant_innen, Künstler_innen, Musiker_innen, Techniker_innen, Presse und Öffentlichkeit verbal und schriftlich epigonfrei auszudrücken und für das Publikum Texte zu schreiben (Programm, Ankündigungstexte, Essays, Kritiken). Sie sind sich über die Bedeutung von Autorschaft und über die Einhaltung von Urheberrecht bewusst. In der Schreibwerkstatt und im Literaturforum, d.h., in der Auseinandersetzung mit Literatur und wissenschaftlichen Texten,entwickeln die Studierenden ein hohes Maß an Sprachsensibilität. Die Studierenden lernen, wie und wann ein Lied/Text entsteht. Sie erwerben Erfahrungen und Kenntnisse in der Bearbeitung von Stücken bzw. Libretti (Strichfassung, Bühnenfassung, Auswahl der Übersetzungen, Dramatisierung von Romanen). Die Studierenden erlangen einen Überblick über (Musik)Theater-Literatur und sind fähig, zeitgenössische und historische Texte zu analysieren und in den kulturhistorischen und gesellschaftlichen Kontext einzuordnen. 11

90 Die Studierenden erlernen die Bedeutung und Wirkung von Stimme und Sprache. Sie sind befähigt, die erlernte Stimm-, Atem- und Sprechtechnik selbst anzuwenden Modul Creative Leadership Die Studierenden sind kompetent, unterschiedliche Gespräche zu moderieren (interne, externe, Publikumsgespräche). Sie können erlernte Feedbackmethoden, die Konflikt- und Problemlösungen in künstlerischen Prozessen unterstützen, anwenden. Sie sind sich der Komplexität der Teamarbeit und diverser Führungssituationen bewusst. Anhand ausgewählter und erlernter Management-Methoden können die Studierenden ein Projekt von der Idee bis zur Umsetzung planen und Handlungsalternativen für die eigene Praxis erarbeiten. Darüber hinaus sind die Studierenden fähig, nachhaltige Strategien im Sinne einer Publikumsbindung für Kunst- und Kulturinstitutionen bzw. Kunstprojekte zu entwickeln Modul Gesellschaft und Politik Die Studierenden sind kompetente Gesprächs- und Diskussionspartner_innen in der Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und philosophischen Fragen. Sie sind in der Lage, über ästhetische und kultursozialwissenschaftliche Themen nachzudenken und essentiellen Fragen des Lebens und damit den zentralen Themen, die in Musik und darstellender Kunst verhandelt werden nachzugehen. Sie erwerben einen Überblick über die Kulturwissenschaften und kennen relevante Definitionen aus dem Kanon der Kulturtheorien. Sie sind kompetent, kollektive Ästhetiken in unterschiedlichen Gesellschaften zu analysieren, ästhetische Mittel in Theorie und Praxis zu bewerten und diese Bewertungen fundiert zu argumentieren. Die Studierenden wissen über Ziele, Aufgaben, Gefahren, Versäumnisse und Strukturen von (Kultur)Politik und sind in der Lage, ihr Wissen und Verständnis in den (kultur)politischen Diskurs einzubringen Modul Dramaturgische Arbeit Im Rahmen der Exkursion(en) gewinnen die Studierenden Einblick in aktuelle, dramaturgische Arbeitsfelder. Die Exkursionen können sowohl als handlungsorientierte Arbeitsexkursion als auch als problemorientierte Überblicksexkursion stattfinden (oder eine Mischung von beidem) und die Studierenden dazu anleiten, Arbeitserfahrungen als Dramaturg_innen zu sammeln oder/und sich mit einem bestimmten Problem in der dramaturgischen Praxis auseinanderzusetzen. Das Projekt befähigt die Studierenden zu eigenständiger, dramaturgischer Arbeit. Im Rahmen der Feedback-Gespräche erlangen die Studierenden die Kompetenz, über die eigene und die Arbeit der Kolleg_innen zu reflektieren und konkrete Problemlösungen für das jeweilige Projekt zu erarbeiten. Die Studierenden sind je nach Wahl des Bereichs, in dem das Projekt realisiert wird in der Lage: - Spielpläne und Konzertreihen zu erstellen - Neue Darstellungsformate zu entwickeln - Vermittlungs- und Bildungsprogramme für kulturelle Einrichtungen und Institutionen zu konzipieren - Festivals zu kuratieren - Dramaturgische und kulturpädagogische Konzepte für Workshops zu erarbeiten - Dramaturgische Seminare und Kurse zu erstellen - Kunstprojekte in Musik und darstellender Kunst dramaturgisch zu begleiten - Wissenschaftlich zu recherchieren - Die kulturelle Praxis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu erforschen - Dramaturgische Modelle in Musik und darstellender Kunst zu bilden 12

91 Anhang 22 Curriculum für das facheinschlägige Studien ergänzende Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Musikerziehung (Quereinstieg Sek AB ME) mdw - Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Pädagogische Hochschule Niederösterreich (PH NÖ) Pädagogische Hochschule Wien (PH Wien) Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems (KPH Wien/Krems) Erlassen mit Beschluss - des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für den Bereich Lehramtsstudium an der mdw vom und Genehmigungsbeschluss des Senats der mdw vom sowie - des Hochschulkollegiums der PH NÖ vom , - des Hochschulkollegiums der PH Wien vom und - des Hochschulkollegiums der KPH Wien/Krems vom sowie des Rektorats der KPH Wien/Krems vom Der Quereinstieg Sek AB ME ist als gemeinsames Studium ( 54 Abs. 9 UG und 35 Abs. 4a HG) der oben genannten Universität und Pädagogischen Hochschulen eingerichtet. Rechtsgrundlagen für diese curriculare Verordnung sind das Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 idgf und die Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der mdw in der jeweils geltenden Fassung sowie das Hochschulgesetz 2005 (HG), BGBl. I Nr. 30/2006 idgf und die Hochschul-Curriculaverordnung 2013 (HCV 2013) idgf.

Eingerichtete Diplomstudien, Stand Oktober 2016

Eingerichtete Diplomstudien, Stand Oktober 2016 Eingerichtete Diplomstudien, Stand Oktober 2016 Laufende Nr./ Kennzahl(en) Studienrichtung/Studium ISCED Studienplanversion 1 Bühnengestaltung - Diplomstudium MBl. Nr. 37, vom 24.9.2001 542 Bühnengestaltung

Mehr

262. Änderungen in Kapitel 5.3 des Entwicklungsplans der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

262. Änderungen in Kapitel 5.3 des Entwicklungsplans der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Mitteilungsblatt Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 30. Juni 2016 21. Stück Kundmachungen 262. Änderungen in Kapitel 5.3 des Entwicklungsplans 2016-2018 der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst

Mehr

CURRICULUM. Studienrichtung Instrumentalstudium. an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

CURRICULUM. Studienrichtung Instrumentalstudium. an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien CURRICULUM Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss der Studienkommission Instrumentalstudium vom 25. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben

Mehr

6 Semester Salzburg 6 Semester Innsbruck Wien

6 Semester Salzburg  6 Semester Innsbruck  Wien Musik Ö S T E R R E I C H UNIVERSITÄTEN STUDIENRICHTUNG DAUER/ UNI-ORTE Musik- und Tanzwissenschaft Salzburg http://www.uni-salzburg.at Musikologie Musikwissenschaft Graz http://www.uni-graz.at gemeinsam

Mehr

Studienplan Instrumentalstudium Version 16W STUDIENPLAN. Studienrichtung Instrumentalstudium. an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Studienplan Instrumentalstudium Version 16W STUDIENPLAN. Studienrichtung Instrumentalstudium. an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien STUDIENPLAN Studienrichtung Instrumentalstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss der Studienkommission Instrumentalstudium vom 25. April 2003, nicht untersagt mit Schreiben

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 159 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 159 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Physik

Mehr

Rahmencurriculum. für das Masterstudium Lehramt. (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Rahmencurriculum. für das Masterstudium Lehramt. (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Rahmencurriculum für das Masterstudium Lehramt (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Masterstudium Lehramt eingerichtet mit Beschluss des Rektorats der Universität für Musik und

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 158 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 158 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Mathematik

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 157 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 157 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Deutsch

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 162 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 162 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Haushaltsökonomie

Mehr

So werden Sie Dozent an der Dmv.A.S.I.A.

So werden Sie Dozent an der Dmv.A.S.I.A. Mitteilungsblatt Studienjahr 2014/15 ausgegeben am 4. Februar 2015 9. Stück Kundmachungen 66. Einteilung des Studienjahres 2015/16 der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Offene Stellen

Mehr

147. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan in Studienangelegenheiten Bereich Instrumentalstudium.

147. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan in Studienangelegenheiten Bereich Instrumentalstudium. Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. April 2018 13. Stück Kundmachungen 145. Einrichtung des Masterstudiums Vocal Performance. 146. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan in Studienangelegenheiten

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 163 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 163 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Chemie

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien Auf Grund der 5 Abs. 3 und 24 des Studienförderungsgesetzes

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 154 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 154 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Katholische

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage:  INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG OBOE Anmeldeschluss

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 156 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 156 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Geschichte,

Mehr

Hauptstudiengänge an Konservatorien, die die Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erfüllen:

Hauptstudiengänge an Konservatorien, die die Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erfüllen: BGBl. II Ausgegeben am 12. Oktober 2004 Nr. 390 1 von 6 Anlage Hauptstudiengänge an Konservatorien, die die Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erfüllen: 1. Josef Haydn-Konservatorium

Mehr

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG VIOLA

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG VIOLA U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 e-mail: HUstudienabteilung@mdw.ac.atU homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG VIOLA Institut

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 165 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 165 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Biologie

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage:  INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6917 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT MASTERSTUDIUM NEUE MUSIK - ENSEMBLE Anmeldefrist für

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912 U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 HUstudienabteilung@mdw.ac.atU www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG POSAUNE Anmeldezeitraum für die Zulassungsprüfung

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912 U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 HUstudienabteilung@mdw.ac.atU www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG FLÖTE Anmeldeschluss für die Zulassungsprüfung

Mehr

Verbunds Nord-Ost für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien für das Lehramt

Verbunds Nord-Ost für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien für das Lehramt Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 155 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 155 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Evangelische

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 studienabteilung@mdw.ac.at www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG VIOLA Anmeldeschluss für die Zulassungsprüfung

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage:  INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG HARFE Anmeldeschluss

Mehr

VERMESSUNG UND GEOINFORMATION

VERMESSUNG UND GEOINFORMATION Studienplan für die Masterstudien der Studienrichtung VERMESSUNG UND GEOINFORMATION MASTERSTUDIEN 8 Studienvoraussetzungen Die Masterstudien - Vermessung und Katasterwesen - Geodäsie und Geophysik - Geoinformation

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 160 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 160 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Bewegung

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912 U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 HUstudienabteilung@mdw.ac.atU www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG VIOLONCELLO Anmeldezeitraum für die Zulassungsprüfung

Mehr

M I T T E I L U N G S B L A T T

M I T T E I L U N G S B L A T T M I T T E I L U N G S B L A T T DER UNIVERSITÄT MOZARTEUM SALZBURG Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 27.01.2017 19. Stück 40. Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für das Aufnahmeverfahren

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 14. Jänner 2011 Teil II 9. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 161 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 161 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Englisch

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912 U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 HUstudienabteilung@mdw.ac.atU www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG BLOCKFLÖTE Anmeldezeitraum für die Zulassungsprüfung

Mehr

1 Eignungsprüfung. 2 Prüfungsanforderungen

1 Eignungsprüfung. 2 Prüfungsanforderungen Ordnung über die Eignungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung und über die Erteilung von Hauptfachunterricht für Jungstudierende an der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater. Vom 08. Februar 1995

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 164 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 164 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Geographie

Mehr

UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM

UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM UNIVERSITÄT FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST WIEN STUDIENRICHTUNG MUSIK- UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK MAGISTERSTUDIUM M U S I K - U N D B E W E G U N G S P Ä D A G O G I K RHYTHMIK/RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 24.06.2015 26. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 167. 1. Änderung des Teilcurriculums für

Mehr

Studienplan Instrumentalstudium

Studienplan Instrumentalstudium Wildbergstraße 18, 4040 Linz Tel.: 0043-732-701000-Dw. 21 / 22 Fax: 0043-732-701000-Dw. 16 e-mail: studienbuero@bruckneruni.at www.bruckneruni.at Bachelor-Studium: Studienplan Instrumentalstudium Empfohlenes

Mehr

Hauptstudiengänge an Konservatorien, die die Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erfüllen:

Hauptstudiengänge an Konservatorien, die die Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erfüllen: Kurztitel Studienförderung für Studierende an Konservatorien Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 390/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 338/2014 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 11.12.2014

Mehr

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. Oktober Stück. Kundmachungen

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. Oktober Stück. Kundmachungen Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. Oktober 2017 2. Stück Kundmachungen 11. Einrichtung des Bachelor- und Masterstudiums Blockflöte. Offene Stellen 12. Ausschreibung der Stelle einer

Mehr

Curriculum. Pre College Salzburg Universität Mozarteum

Curriculum. Pre College Salzburg Universität Mozarteum Curriculum Universitätslehrgang zur umfassenden Förderung des künstlerischen Nachwuchses an der Universität Mozarteum Salzburg Pre College Salzburg Universität Mozarteum Studienkennzahlen 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Übersicht (Studienrichtung, Studiendauer, akademische Grade und Universitäten) Studienrichtung/Studium Sem. Akad. Grad Universitäten

Übersicht (Studienrichtung, Studiendauer, akademische Grade und Universitäten) Studienrichtung/Studium Sem. Akad. Grad Universitäten Studien an öffentlichen Universitäten Übersicht (Studienrichtung, Studiendauer, akademische Grade und Universitäten) BACHELOR-, MASTER- UND DIPLOMSTUDIEN Künstlerische Studienrichtungen Stand: 10.11.2014

Mehr

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 4. Oktober Stück. Kundmachungen. 1. Berufung zum Universitätsprofessor für Tonsatz.

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 4. Oktober Stück. Kundmachungen. 1. Berufung zum Universitätsprofessor für Tonsatz. Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 4. Oktober 2017 1. Stück Kundmachungen 1. Berufung zum Universitätsprofessor für Tonsatz. 2. Berufung zur Universitätsprofessorin für Rhythmik. 3. Berufung

Mehr

Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für. für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität

Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für. für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität Graz Antrag des Rektorates vom 26. Februar 2018 Der hat

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering Das Rektorat der Technischen Universität Graz hat nach Stellungnahme des Senats in Entsprechung

Mehr

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Verordnung des Rektorats der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich zum Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe

Mehr

S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.

S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse der Studienkommission für die Studienrichtungen Flöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette

Mehr

Verordnung Eignungsüberprüfungsverfahren

Verordnung Eignungsüberprüfungsverfahren online 23.01.2019 Verordnung des Rektorats über das Verfahren zur Eignungsüberprüfung für die Zulassung zu den Bachelorstudien, für die an der TU Wien keine besonderen Zugangsregelungen bestehen, gemäß

Mehr

155. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Evangelische Religion im Erweiterungsstudium des Verbunds Nord-

155. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Evangelische Religion im Erweiterungsstudium des Verbunds Nord- Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018-34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 154. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach

Mehr

120. Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek-Stiftung, Ausschreibung von Studienstipendien für das Studienjahr 2017/18.

120. Dr. Martha Sobotka-Charlotte Janeczek-Stiftung, Ausschreibung von Studienstipendien für das Studienjahr 2017/18. Mitteilungsblatt Studienjahr 2016/17 ausgegeben am 1. März 2017 11. Stück Offene Stellen 119. Ausschreibung der Stelle einer Grafikerin / eines Grafikers in der Abteilung Kommunikation & Print der mdw

Mehr

MITTEILUNGSBLATT der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau

MITTEILUNGSBLATT der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau MITTEILUNGSBLATT der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau Studienjahr 2018/19 18.01.2019 61. Stück Verordnung des Rektorats über das Reihungsverfahren in den Unterrichtsfächern

Mehr

Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 20. April Stück Änderungen des Studienplans Studienrichtung Instrumentalstudium.

Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 20. April Stück Änderungen des Studienplans Studienrichtung Instrumentalstudium. Mitteilungsblatt Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 20. April 2016 16. Stück Kundmachungen 174. Korrektur zum Mitteilungsblatt ausgegeben am 2. März 2016, 12. Stück, Punkt 135: Änderungen im Studienplan

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 13. November 2013 und 08. Juni 2016 Das Präsidium der Hochschule für Musik

Mehr

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG GITARRE

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG GITARRE U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 e-mail: HUstudienabteilung@mdw.ac.atU homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG GITARRE Anmeldeschluss

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6917 studienabteilung@mdw.ac.at www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT MASTERSTUDIUM NEUE MUSIK - ENSEMBLE Anmeldefrist für die Zulassungsprüfung im

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich

Inhaltsverzeichnis: Geltungsbereich Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft der Universität Augsburg

Mehr

Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und. Wirtschaftswissenschaften der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik

Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und. Wirtschaftswissenschaften der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik Studienplan für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Klagenfurt (Beschluß vom 30. Januar 2001) Die

Mehr

Kundmachungen 216. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Tonmeister Änderungen des Rahmencurriculums Bachelorstudium Lehramt.

Kundmachungen 216. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Tonmeister Änderungen des Rahmencurriculums Bachelorstudium Lehramt. Mitteilungsblatt Studienjahr 207/8 ausgegeben am 27. Juni 208 8. Stück Kundmachungen 26. Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Tonmeister. 27. Änderungen des Rahmencurriculums Bachelorstudium

Mehr

VO MILE Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) / 0. Erstellt Geprüft Freigegeben

VO MILE Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) / 0. Erstellt Geprüft Freigegeben Verordnung des Rektorats über das Reihungsverfahren in den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung im Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung für das Studienjahr 2019/20

Mehr

1. Studienwerberinnen und Studienwerber, die bereits einmal zum jeweiligen Bachelorstudium an der Universität Klagenfurt zugelassen waren,

1. Studienwerberinnen und Studienwerber, die bereits einmal zum jeweiligen Bachelorstudium an der Universität Klagenfurt zugelassen waren, BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 10. Stück, Nr. 57.2 2018/19, 06.02.2019 Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für die Bachelorstudien Betriebswirtschaft sowie Wirtschaft und Recht an der

Mehr

ZULASSUNGSPRÜFUNGSTERMINE IM FEBRUAR 2013

ZULASSUNGSPRÜFUNGSTERMINE IM FEBRUAR 2013 ZULASSUNGSPRÜFUNGSTERMINE IM FEBRUAR 2013 A C H T U N G: OHNE SCHRIFTLICHE ANMELDUNG IN DER STUDIEN- UND PRÜFUNGSABTEILUNG IST EIN ANTRITT ZUR ZULASSUNGSPRÜFUNG NICHT MÖGLICH!!! DER ANMELDESCHLUSS FÜR

Mehr

Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages

Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages (online 07.11.2018) Richtlinien des Rektorats für den Erlass und die Rückerstattung des Studienbeitrages gemäß 92 UG Beschluss des Rektorates vom 06.11.2018

Mehr

Jahrgang 1976 Ausgegeben am 16. September Stück

Jahrgang 1976 Ausgegeben am 16. September Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2079 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1976 Ausgegeben am 16. September 1976 148. Stück 5 0 1. Verordnung: Studienordnung für

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Physics

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Physics Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Physics VO 94000 AEMH 099-01 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 873 / 0

Mehr

bmwfw, Abt. IV/

bmwfw, Abt. IV/ 4121/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 5 1 von 8 Zu Frage 4: Durchschnittliche Studiendauer ausländischer Studierender an Universitäten in der Steiermark der letzten drei Studienjahre (2011/12

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Advanced Materials Science

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Advanced Materials Science Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Advanced Materials Science Die Rektorate der Universität Graz und der Technischen Universität Graz haben nach Stellungnahme

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 25.03.2015 gemäß 25 Abs 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 nachfolgenden

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW 6912 U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 Ustudienabteilung@mdw.ac.atU www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG SAXOPHON Anmeldezeitraum für die Zulassungsprüfung

Mehr

Quereinstieg Musikerziehung

Quereinstieg Musikerziehung 18. Gesamtösterreichische Tagung der Fachdidaktiker/innen für Musikerziehung sowie der Fachinspektoren/innen für Musikerziehung und Instrumentalunterricht Do., 02.02.2017, 10.15-11.45 Uhr Neue Studienangebote

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSRAT

QUALITÄTSSICHERUNGSRAT Stellungnahmen des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung zum Curriculum für das facheinschlägige Studien ergänzende Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im Bereich der

Mehr

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG SAXOPHON

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG SAXOPHON U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 e-mail: HUstudienabteilung@mdw.ac.atU homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG SAXOPHON Leonard

Mehr

Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 30. Juni a. Stück Kundmachung des Rahmencurriculums für das Bachelorstudium Lehramt.

Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 30. Juni a. Stück Kundmachung des Rahmencurriculums für das Bachelorstudium Lehramt. Mitteilungsblatt Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 30. Juni 2014 17a. Stück Kundmachungen 203. Kundmachung des Rahmencurriculums für das Bachelorstudium Lehramt. 204. Kundmachung der Anerkennungsverordnungen

Mehr

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Physik im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2o17 Mitteilungsblatt

Mehr

Vom 9. Juli Geändert durch Satzung vom 3. November 2010

Vom 9. Juli Geändert durch Satzung vom 3. November 2010 Satzung über die Eignungsprüfung für das Fach Musik im Rahmen der Studiengänge für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien sowie für das Fach Musikpädagogik im Rahmen von Bachelor-Studiengängen

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage:  INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6917 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT MASTERSTUDIUM NEUE MUSIK - ENSEMBLE Anmeldefrist für

Mehr

204. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Rhythmik (NF Ralph Illini).

204. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Rhythmik (NF Ralph Illini). Mitteilungsblatt Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 18. Mai 2016 18. Stück Kundmachungen 202. Zusammensetzung des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten gem 25 Abs 1 Z 10 UG / Bereich

Mehr

Nicht-strukturelle Änderungen (gemäß Beschlüssen der Curricularkommission vom und vom ) und formale Korrekturen (grau unterlegt)

Nicht-strukturelle Änderungen (gemäß Beschlüssen der Curricularkommission vom und vom ) und formale Korrekturen (grau unterlegt) BEILAGE 8 zum Mitteilungsblatt, 20. Stück, Nr.134.7-2009/2010, 23.06.2010 CURRICULUM für das der mit den Schwerpunktsprachen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch oder Russisch oder Slowenisch an der Fakultät für

Mehr

Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am Stück

Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am 02.03.2018 7. Stück Verordnung des Rektorats über das Reihungsverfahren im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe

Mehr

Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 1. Juni Stück Erlassung des Curriculums Bachelorstudium Cembalo Konzertfach.

Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 1. Juni Stück Erlassung des Curriculums Bachelorstudium Cembalo Konzertfach. Mitteilungsblatt Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 1. Juni 2016 19. Stück Kundmachungen 216. Feststellung der Gleichwertigkeit der Zulassungsprüfung zum Diplomstudium Instrumentalstudium in den Instrumenten

Mehr

Curriculum alt Curriculum ab

Curriculum alt Curriculum ab BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 20. Stück, Nr. 118.1 2015/2016, 29.06.2016 Curriculum alt Curriculum ab 1.10.2016 Curriculum für das Bachelorstudium Angewandte Betriebswirtschaft mit den Studienzweigen

Mehr

MASTERSTUDIUM DER SKANDINAVISTIK

MASTERSTUDIUM DER SKANDINAVISTIK MASTERSTUDIUM DER SKANDINAVISTIK 1 Qualifikationsprofil und Studienziele (1) Das Ziel des Masterstudiums der Skandinavistik an der Universität Wien ist es, die skandinavischen Sprachen (Dänisch, Färöisch,

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber und Studienbewerberinnen

1 Allgemeine Bestimmungen zu den Zulassungszahlen für Studienbewerber und Studienbewerberinnen Satzung der Hochschule für Künste über die Festsetzung von Normwerten sowie en für zulassungsbeschränkte Studiengänge für das Wintersemester 207/208 (ensatzung) vom 7.05.207 Der Rektor der Hochschule für

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 38. SONDERNUMMER Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 4. 5.2005 15.a Stück Richtlinien des AKGL zur Wiederholung der

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Mathematics

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Mathematics Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Mathematics VO 94000 AEMM 095-03 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 873

Mehr

Lehramtsstudium Bachelor - Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde (Curriculum 2014/2016)

Lehramtsstudium Bachelor - Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde (Curriculum 2014/2016) 29.05. Lehramtsstudium Bachelor - Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde (Curriculum 2014/2016) Die Lehrveranstaltungen sind nach der Abfolge der Module geordnet, die in dem für das Lehramtsstudium

Mehr

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG FAGOTT

INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG FAGOTT U Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6912 e-mail: HUstudienabteilung@mdw.ac.atU homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT INSTRUMENTALSTUDIUM STUDIENZWEIG FAGOTT Anmeldefrist

Mehr

Master of Music Künstlerische Professionalisierung mit Profil

Master of Music Künstlerische Professionalisierung mit Profil Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Studienpläne Profil Profil Orchestermusik... Instrument... Historisches Instrument.. Kammermusik... Instrumentalpädagogik Streich-/ Blasinstrumente.. Orchesterdirigieren

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 419 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www2.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 29. September 2005 50. Stück 207.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 23.06.2008 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 281. Curriculum für das Erweiterungscurriculum

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Computer Science

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Computer Science Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Computer Science VO 94000 AEMC 089-05 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316

Mehr

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg Studienjahr 2007/2008 21. Stück Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 77. Ausschreibung von Leistungs- und Förderungsstipendien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 78.

Mehr

(geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Pflegewissenschaft

(geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Pflegewissenschaft Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 2.0.2018 - Nummer 178 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 178 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für

Mehr

Studienjahr 2018/19 ausgegeben am 3. Oktober Stück

Studienjahr 2018/19 ausgegeben am 3. Oktober Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2018/19 ausgegeben am 3. Oktober 2018 1. Stück Kundmachungen 1. Neuernennung zur stellvertretenden Leiterin des Josef Hellmesberger Instituts für Streichinstrumente, Gitarre

Mehr

Organisationsstatut des Tiroler Landeskonservatoriums. Seite 173. Curriculum

Organisationsstatut des Tiroler Landeskonservatoriums. Seite 173. Curriculum Seite 173 Curriculum Diplomstudium Klavier-Vokalbegleitung und Diplomstudium Klavier-Vokalbegleitung in Kooperation mit der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien am Tiroler Landeskonservatorium

Mehr

Systematik der Noten

Systematik der Noten Systematik der Noten Hauptgruppenübersicht A B C D E F G H K L M N O P Q R T U V W Y Gesang für Einzelstimmen Chormusik Klavierinstrumente Orgelinstrumente Harmonika-Instrumente Schlaginstrumente Zupfinstrumente

Mehr