Fortbildungen I Praxismitarbeiterinnen. Modulare Fortbildung am NFI I Modulare Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV)
|
|
- Michaela Gerber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Modulare Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit... Ihre Bedürfnisse zu bedienen ist unsere Devise! Deshalb erlebt die Aufstiegsfortbildung ZMV 2018 eine grundlegende Veränderung! Modular ist das Zauberwort: Sie entscheiden, welche Inhalte Sie wann absolvieren möchten. Seien Sie dabei, wenn es heißt: Step by step gelange ich in kleinen Schritten zum Ziel! Mein Ziel: ZMV so wie es mir gefällt. In Modul A wird Rechts-/Wirtschaftskunde und Informations-/Kommunikationstechnologie, in Modul B Ausbildungswesen/Fortbildung/Pädagogik und Kommunikation/Rhetorik/Psychologie mit jeweils abschließender Wissensüberprüfung vermittelt. Das erfolgreiche Bestehen der beiden Module A und B berechtigen dann zur Teilnahme am Abschlussmodul zur ZMV. Die Inhalte umfassen Abrechnungswesen und Praxisorganisation/Praxismanagement und Qualitätsmanagement. Vor dem Prüfungsausschuss der Zahnärztekammer Hamburg wird dann die Abschlussprüfung und das Fachgespräch abgelegt. Weitere Informationen, Inhalte und Kosten finden Sie auf den folgenden Seiten. Die Terminplanungen sind vorläufig. Detaillierte Informationen erhalten Sie am Info-Nachmittag. Die Modulkosten werden sich nicht verändern. Seite 46 I
2 Modulare Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin Zulassungsvoraussetzung Abgeschlossene Ausbildung zur ZFA/Zahnarzthelferin Infonachmittag Alle Informationen, Inhalte und Prüfungsmodalitäten werden vorgestellt. Fragen aller Interessierten werden von der fachlichen Leitung der ZMV-Fortbildung beantwortet. Termin Mittwoch, , Uhr, NFI Billstedt, kostenfrei, Anmeldung erforderlich. Fördermaßnahmen AufstiegsBafög: Weiterbildungsbonus Hamburg, PUNKT Bildungsmanagement Bildungsurlaub, muss vorher beim NFI beantragt werden Kontakt Sarah Menke Tel.: (040) Mail: Praxismitarbeiterinnen I Seite 47
3 ZMV, Modul A 80 Unterrichtsstunden Wissensüberprüfung/Zertifikat Erforderliches Modul für die Zulassung Abschlussmodul ZMV Inhalt Modul A Rechts-/Wirtschaftskunde und Informations-/Kommunikationstechnologie mit anschließender Wissensüberprüfung. Rechts- und Wirtschaftskunde Im Bereich Rechts- und Wirtschaftskunde sollen juristische und ökonomische Kenntnisse erworben werden, die für die Planung, Durchführung und Kontrolle betrieblicher Abläufe und Tätigkeiten notwendig sind. - Allgemeine Rechtsbegriffe kennen und verwenden - Praxisrelevante Gesetze und Verordnungen kennen und berufsbezogen anwenden - Einschlägige Arbeitsrecht- und Arbeitsschutzbestimmungen kennen und anwenden - Grundlagen der Gehaltsabrechnung erklären - Das gerichtliche und außergerichtliche Mahnwesen rechtssicher abwickeln - Abgrenzung zwischen Sozial- und Privatversicherungen durchführen - Grundlagen der Besteuerung einer Zahnarztpraxis kennen und praxisbezogen erläutern - Grundbegriffe des Wirtschaftens, insb. Güter, Märkte und Preisbildung, berufsbezogen erläutern - Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs durchführen - Grundlagen des Controllings beherrschen und arbeitsplatzbezogen anwenden Informations- u. Kommunikationstechnologie Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie soll die Kompetenz erworben werden, Softwarelösungen unter Beachtung rechtlicher und ökonomischer Aspekte zielorientiert einzusetzen. Zielorientierte Anwendung von Software, insbesondere zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Informationsgewinnung. Seite 48 I
4 ZMV, Modul A Textverarbeitungssoftware - Text- und Absatzformatierung durchführen - Layoutkontrolle und Druck durchführen - Automatisierte Text-Bausteine und Formatvorlagen/Serienbriefe erstellen - Tabellen/Diagramme erstellen Tabellenkalkulation - Tabellen, Grafiken und Diagramme erstellen - Spezielle Funktionen, Analyse-Methoden anwenden - Grundlegende Makrobefehle/Aufbau und Einsatz von Makros anwenden Präsentationstechniken - Präsentationen strukturieren, planen und erstellen - Vorträge zielgruppengerecht gestalten - Handouts zielgruppengerecht erstellen Praxisbezogener Einsatz von Internet und Intranet - Möglichkeiten und Risiken des Interneteinsatzes darstellen und bewerten - Bei der Erstellung und Pflege einer Praxishomepage mitwirken - Das Internet berufsbezogen nutzen (z. B. Informationsbeschaffung, Bestellwesen, Fortbildung, Abrechnung, sicherer Datentransfer) Datenschutz und Datensicherheit - Die Bedeutung von Anti-Virenprogrammen erläutern - Prinzipien der Datensicherung erläutern - Einschlägige Normen (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Sozialgesetzbuch) nennen und deren wesentlichen Vorgaben praxisorientiert erläutern - Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung planen und umsetzen Praxismitarbeiterinnen I Seite 49
5 ZMV, Modul A Vorläufige Termine Ganztägig (8.30 Uhr Uhr) an folgenden Terminen Freitag, Samstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Mittwoch, Freitag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, , Wissensüberprüfung Kosten 720,00 Kontakt Sarah Menke Tel.: (040) Mail: sarah.menke@nfi-hh.de Seite 50 I
6 ZMV, Modul B 80 Unterrichtsstunden Wissensüberprüfung/Zertifikat Erforderliches Modul für die Zulassung Abschlussmodul ZMV Inhalt Modul B Ausbildungswesen/Fortbildung/Pädagogik und Kommunikation/Rhetorik/ Psychologie mit Prüfung Ausbildungswesen/Fortbildung/Pädagogik Es soll die Kompetenz erworben werden, das Auswahl- und Einstellungsverfahren von Auszubildenden zu planen und zu koordinieren. Ferner soll die Kompetenz erlangt werden, die rechtskonforme Durchführung der Ausbildung sicherzustellen. Zusätzlich soll die Fähigkeit erlangt werden, den Arbeitgeber im Rahmen der gezielten Mitarbeiterfindung, -bindung und -fortbildung zu unterstützen. - Allgemeine Grundlagen der Berufsbildung kennen und erläutern - Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung und Fortbildung (insbes. Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsverordnung) kennen und im Rahmen der Planung und Durchführung der Ausbildung anwenden - Bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden zielgerichtet mitwirken - Bei der Planung und Durchführung der Fortbildung von Mitarbeitern/innen sachgerecht unterstützen - Grundlagen der Lernpsychologie und Pädagogik kennen und im Rahmen der Aus- und Fortbildung anwenden Praxismitarbeiterinnen Kommunikation/Rhetorik/Psychologie Im Bereich Kommunikation/Rhetorik/Psychologie sollen psychologische und soziologische Grundkenntnisse erworben werden, die notwendig sind, um Wahrnehmungs-, Verhaltens- und Kommunikationsprozesse verstehen, reflektieren und gestalten zu können. I Seite 51
7 ZMV, Modul B Psychologische und soziologische Grundlagen - Grundlagen der Wahrnehmung, der Kommunikation sowie Kommunikationsmodelle erläutern - Grundlagen der Rhetorik erläutern - Grundlagen der Mitarbeiterführung erörtern und anwenden - Mit schwierigen Patienten, insbesondere im Konfliktfall, umgehen - Rollen- und Konfliktverhalten in Demonstrationen und Übungen darstellen Interne und externe Kommunikation - Psychologische, soziologische und rhetorische Grundlagen im Rahmen der Kommunikation mit Kollegen, Vorgesetzten, Patienten und sonstigen Dritten (Labor, Lieferanten, Krankenkassen usw.) zielorientiert anwenden - Schriftverkehr unter Beachtung der DIN-Normen abwickeln - Besonderheiten der Telekommunikation, insbesondere mittels Telefon, erläutern und sachgerecht umsetzen Psychologische und soziologische Grundlagen - Grundlagen der Wahrnehmung, der Kommunikation sowie Kommunikationsmodelle erläutern - Grundlagen der Rhetorik erläutern - Grundlagen der Mitarbeiterführung erörtern und anwenden - Mit schwierigen Patienten, insbesondere im Konfliktfall, umgehen - Rollen- und Konfliktverhalten in Demonstrationen und Übungen darstellen Interne und externe Kommunikation - Psychologische, soziologische und rhetorische Grundlagen im Rahmen der Kommunikation mit Kollegen, Vorgesetzten, Patienten und sonstigen Dritten (Labor, Lieferanten, Krankenkassen usw.) zielorientiert anwenden - Schriftverkehr unter Beachtung der DIN-Normen abwickeln - Besonderheiten der Telekommunikation, insbesondere mittels Telefon, erläutern und sachgerecht umsetzen Seite 52 I
8 ZMV, Modul B Vorläufige Termine Ganztägig (8.30 Uhr Uhr) an folgenden Terminen Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, Samstag, Kosten 720,00 Kontakt Sarah Menke Tel.: (040) Mail: sarah.menke@nfi-hh.de Praxismitarbeiterinnen I Seite 53
9 ZMV, Abschlussmodul 250 Unterrichtsstunden Abschlussprüfung nach Prüfungsordnung zur ZMV Zulassungsbedingung: Erfolgreicher Abschluss der Module A & B Inhalt Abschlussmodul zur ZMV Abrechnungswesen und Praxisorganisation/Praxismanagement und Qualitätsmanagement mit Abschlussprüfung und Fachgespräch Abrechnungswesen Im Bereich Abrechnungswesen wird die Kompetenz zur Ab- und Berechnung aller zahnärztlichen und zahn- und labortechnischen Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vermittelt. - BEMA Gebührenregelungen, auch EDV-unterstützt, anwenden, Be- und Abrechnung von Leistungen vornehmen - Gesetzliche Bestimmungen der GOZ sowie deren Anwendungsbereiche umsetzen, Vorschriften im Schnittstellenbereich von BEMA sowie GOZ und GOÄ anwendungsbezogen differenzieren - Labortechnische Leistungen abrechnen - Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu abrechnungsbezogenen Leistungen erstellen Praxisorganisation und -management, Qualitätsmanagement Im Bereich Praxisorganisation und -management, Qualitätsmanagement soll die Kompetenz erworben werden, betriebliche Abläufe unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu planen, zu organisieren und zu kontrollieren. Dabei sollen die betrieblichen Ressourcen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte eingesetzt werden. Ferner soll die Befähigung erlangt werden, ein vorgegebenes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und zu etablieren bzw. ein vorhandenes System zu pflegen. Seite 54 I
10 ZMV-Abschlussmodul Praxisorganisation und management - Die Begriffe Aufbau- und Ablauforganisation erläutern und auf das Arbeitsumfeld übertragen - Arbeitsplätze unter ergonomischen, ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten gestalten - Organisationsgrundsätze kennen und im Arbeitsprozess umsetzen - Dokumentation und Archivierung (z. B. von Vorgängen, Behandlungen) durchführen - Termin- und Bestellsysteme kennen und anwenden - Personal- und Arbeitszeitplanung praxis- und rechtskonform durchführen - Materialverwaltungssysteme kennen, anwenden und kontrollieren - Bestandsverwaltung, z. B. von Gefahrstoffen und Medikamenten, planen und organisieren Praxismarketing - Grundlagen des Praxismarketings erläutern - Marketingmaßnahmen im berufsrechtlich zulässigen Rahmen planen, organisieren und durchführen Qualitätsmanagement - Definitionen und Grundlagen kennen und erläutern - Qualitätsmanagementsysteme kennen und unterscheiden - Implementierung und Pflege eines Qualitätsmanagementsystems durchführen - Qualitätssichernde Maßnahmen aus gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen umsetzen - Qualitätsmanagement als Kommunikationsaufgabe begreifen und kommunikativ begleiten - Dokumentation des Qualitätsmanagements durchführen - Gegenmaßnahmen bei unerwünschter Abweichung entwickeln und einleiten Praxismitarbeiterinnen I Seite 55
11 ZMV-Abschlussmodul Vorläufige Termine Präsenzwoche: Ganztägig (8.30 Uhr Uhr) an folgenden Terminen: Mittwoch, Freitag, Samstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Präsenzwoche: Schriftliche Abschlussprüfung Samstag, Mündliche Ergänzungsprüfung (falls erforderlich) Samstag, Durchführung des Fachgesprächs (nach Einteilung der Prüflinge) Donnerstag, Samstag, Kosten 2160,00 Kontakt Sarah Menke Tel.: (040) Mail: Seite 56 I
Besondere Rechtsvorschriften Fortbildungsprüfung ZMV (BesRvPrüfZMV)
Besondere Rechtsvorschriften Fortbildungsprüfung ZMV () Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz vom 6. März 2016 (BZB, Heft 4/2016, S. 85) 1 Ziel
MehrZahnärztekammer Berlin. Fortbildungsordnung. gem. 54 Berufsbildungsgesetz
Zahnärztekammer Berlin Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur
MehrFortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz
Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin
Mehrvom 29.12 2015 Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für die Aufstiegs-Fortbildung von
Satzung zur Neufassung der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für die Aufstiegs-Fortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten oder Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen
Mehrvom 6. März 2002 (BZB, Heft 4/2002, S. 82) Inhalt I. Abschnitt Inhalt und Ziel II. Abschnitt Fortbildungsvoraussetzungen
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) vom 6. März 2002 (BZB,
MehrFortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) Auf Grund des Beschlusses
MehrZMV-Rechtsvorschriften
für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten
MehrFortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz. der Zahnärztekammer Berlin
Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Fachassistentin
Mehr"Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrMuster-Fortbildungsordnung
Muster-Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen
MehrZahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften
Zahnärztekammer Berlin Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen
MehrI n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) I n h a l t 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 2 Zulassungsvoraussetzungen 3
MehrInhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Assistentin für zahnärztliches Praxismanagement und zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement (AZP) der Zahnärztekammer Nordrhein
MehrDer Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter / Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492 ff.) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrZahnärztekammer Berlin. Fortbildungsordnung. gem. 54 Berufsbildungsgesetz
Zahnärztekammer Berlin Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur
MehrI N F O R M A T I O N S B L A T T Modul 7 Grundmodul Praxisorganisation Qualitätsmanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, EDV
I N F O R M A T I O N S B L A T T Modul 7 Grundmodul Praxisorganisation Qualitätsmanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, EDV 1. Kursinhalte Der theoretische Unterricht umfasst ca. 80 Unterrichtsstunden.
MehrVERORDNUNG über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
VERORDNUNG über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492 ff.) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrI N F O R M A T I O N S B L A T T Modul 7 Grundmodul Praxisorganisation Qualitätsmanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, EDV
I N F O R M A T I O N S B L A T T Modul 7 Grundmodul Praxisorganisation Qualitätsmanagement, Rechts- und Wirtschaftskunde, EDV 1. Kursinhalte Der theoretische Unterricht umfasst ca. 80 Unterrichtsstunden.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau
über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1
MehrFORTBILDUNGSINSTITUT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN. zukunftsweisend qualifizieren ZMV. Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin LEHRPLAN
FORTBILDUNGSINSTITUT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN zukunftsweisend qualifizieren ZMV Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin LEHRPLAN ZMV ZAHNMEDIZINISCHE VERWALTUNGSASSISTENTIN Herzlich Willkommen ZMV die
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin
über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrZahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften. zur Fachwirtin / zum Fachwirt für Zahnärztliches Praxismanagement. der Zahnärztekammer Berlin
Zahnärztekammer Berlin Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrNeue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin
[Die nachstehende Verordnung ist seit dem Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte am 26.04.2006 außer Kraft] Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin
MehrFortbildungsordnung. gem. 54 Berufsbildungsgesetz
Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder Zahnarzthelfer/innen zum Erlangen des fachkundlichen
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr
über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25
MehrI. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten - früher Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer - zur Assistentin für zahnärztliches
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau
über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrFort- und Weiterbildung
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildungsinformation der Bezirkszahnärztekammer Pfalz Hier finden Sie alles, was Sie brauchen! Inhaltsverzeichnis Fort- und Weiterbildung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin
Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur in Vom 15. Juli 2004 Aufgrund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund
MehrNeuordnung der Büroberufe vor Abschluss
Frankfurt am Main, 6. Juni 2013 Ab 01. August 2014 prozess- und kompetenzorientiert ausbilden im neuen Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Neuordnung der Büroberufe vor Abschluss Kennzahlen zu
Mehrvom 21. Januar 2004 (ZBB 2/2004), zuletzt geändert am 12. April 2012 (ZBB 2/2012) Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnarzthelfer/innen und Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin / zum Zahnmedizinischen
MehrVerordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Ausbildung zum Automobilkaufmann/ zur Automobilkauffrau Vom 28. Februar 2017 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.9 vom 3. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau Automobilkaufleuteausbildungsverordnung AutoKflAusbV Vom 28. Februar 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrVerordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008
Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom
MehrA Z P. D: Informations- und Kommunikationstechnologie. E: Personal- und Kommunikationsmanagement
A Z P ASSISTENT/IN FÜR ZAHNÄRZTLICHES PRAXISMANAGEMENT ============================================ Der Beginn des 9. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2018 geplant. Die Aufnahmeprüfung
MehrA Z P. D: Informations- und Kommunikationstechnologie. E: Personal- und Kommunikationsmanagement
A Z P ASSISTENT/IN FÜR ZAHNÄRZTLICHES PRAXISMANAGEMENT ============================================ Der Beginn des 10. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2019 geplant. Die Aufnahmeprüfung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie
über die Berufsausbildung zur vom 23. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 906 vom 30. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
über die Berufsausbildung zur vom 18. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 vom 25. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil
über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil / zur Produktprüferin-Textil vom 07. Mai 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 14. Mai 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und in der -Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) inklusive der Änderung
MehrVom vom Ziel der Fortbildung
Satzung zur Neufassung der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg für Zahnmedizinische Fachangestellte zur Erlangung des fachkundlichen Nachweises von Kursteil I,Kursteil II a,kursteil
MehrZahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in
Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in Intensivseminar für Praxismanagement und Kommunikation Zertifiziertes Management-System DIN EN ISO 9001 Mannigfaltige Möglichkeiten
MehrVerordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008
über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund
MehrInformation zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker
Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker Informationsveranstaltung 2. Februar 2011 Zuständige Stelle nach dem BBiG Einführung Neue
MehrVerordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008
über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau
über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkauffrau vom 28. Februar 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 03. März 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce / zur Kauffrau im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im / zur Kauffrau im vom 13. Dezember 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 78 vom 18. Dezember 2017) Auf Grund des 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes,
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Unter Berücksichtigung der Änderungsverordnung
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung
Ralf Stroetmann: Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Fahrplan Rahmenbedingungen Ausbildungsrahmenplan Die Zwischenprüfung Die Abschlussprüfung Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen
Mehr- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO
- Historie AEVO - Rechtsgrundlagen - Inhalte der neuen AEVO - Prüfungsmodell AEVO 11. Mai 2011 1 HISTORIE Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) - Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969: 21 sah Ermächtigung
MehrNeuordnungsverfahren Automobilkaufmann
Neuordnungsverfahren Automobilkaufmann Aktualisierungsbedarf Verordnung von 1998 aktualisieren, stärkere Berücksichtigung der Themen: Finanzdienstleistungen (Fahrzeugfinanzierung), Fahrzeugleasing als
MehrIndustriekaufmann / frau
Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der
MehrSachliche und zeitliche Gliederung
Sachliche und zeitliche Gliederung Anlage zum Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrag Ausbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/-in Schwerpunkt: Textiltechnik Name Auszubildende/-r: Ausbildungsbetrieb:
MehrMuster-Fortbildungsordnung
Muster-Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr
über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 29. März 2017 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 04. April 2017) Auf Grund des
MehrAuszug aus der Prüfungsordnung Seite: - 1 -
Auszug aus der Prüfungsordnung Seite: - 1 - Ausbildungsberufe Informatikkaufmann/- IT-Systemkaufmann/- 1. Prüfungsteile Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen A und B Prüfungsteil A: Prüfungsteil
MehrDer Ausbilder nach BBiG
Der Ausbilder nach BBiG Nach 28 I S. 2 BBiG darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Persönliche Eignung gem. 29 BBiG. Demnach nicht geeignet ist wer Kinder und Jugendliche
MehrMerkblatt. zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent(in) ZMV *
zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent(in) ZMV * Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen bietet die Landeszahnärztekammer Hessen über ihre FAZH die Möglichkeit
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin
über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.
MehrIHK Abschlussprüfung Teil 2 -
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags Titel des betrieblichen Auftrags: Antragsteller/-in (Prüfling) Vor- und Familienname: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb Firma: Prüflingsnummer: Pate/Patin
MehrFORTBILDUNGSINSTITUT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN. zukunftsweisend qualifizieren ZMP- STUFE II VERWALTUNGSMODUL LEHRPLAN
FORTBILDUNGSINSTITUT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN zukunftsweisend qualifizieren ZMP- STUFE II VERWALTUNGSMODUL LEHRPLAN Stufe II SVERWALTUNGSMODUL Herzlich Willkommen zur Stufe II der ZMP-Aufstiegsfortbildung.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Abschrift der Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009 BGBl. I S. 88 Auf Grund des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin
über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin vom 15. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36 S. 1638 vom 20. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur (Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung VfAusbV) vom 03. Juni 2016 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 08. Juni 2016) Auf Grund des 4
MehrVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m
MehrFachkraft für Veranstaltungstechnik
Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung Sebastian Kreuels Inhalt Eckdaten Ausbildungsrahmenplan Die Zwischenprüfung Die Abschlussprüfung Eckdaten der neuen Verordnung Berufsbezeichnung:
MehrSchädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan
Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Abs. 1 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 4 Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin
über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/ zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin vom 14. März 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 vom 23.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrFortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen. der Zahnmedizinischen Fachangestellten und des Zahnmedizinischen Fachangestellten
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und des Zahnmedizinischen Fachangestellten zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin
MehrVom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt
MehrEinstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Technisches Zeichnen Tätigkeitsbereiche: Grundlagen des technischen Zeichnens Betriebliche Organisation und Kommunikation Lesen und Anwenden technischer Unterlagen Sicherheit und
MehrFachrichtung: Firma: Anschrift: Tel-Nr.: FAX-Nr.:
Berufsbezeichnung: Abschlussprüfung Teil 2 Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags Fachrichtung: Titel des betrieblichen Auftrags: Antragsteller/-in (Prüfling) Vor- und Familienname: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
Mehr