Merkblatt. zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent(in) ZMV *
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- Lothar Hummel
- vor 8 Jahren
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1 zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zum/r Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent(in) ZMV * Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen bietet die Landeszahnärztekammer Hessen über ihre FAZH die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin auf Grundlage des 54 Berufsbildungsgesetz und der am 17. April 2000 vom zuständigen hessischen Ministerium genehmigten Prüfungsordnung an. 1. Das Ziel der Fortbildung ist die Qualifikation von Mitarbeiterinnen des Zahnarztes/der Zahnärztin, die die Verwaltungsarbeit und Praxisorganisation sachkundig durchführen und die den Zahnarzt/die Zahnärztin bei der Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich unterstützen. 2. Die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wer die Abschlussprüfung als Zahnarzthelferin / Stomatologische Schwester bestanden hat und mindestens ein Jahr als Zahnarzthelferin tätig war, oder wer eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin, Tierarzthelferin oder pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis nachweisen kann, oder wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis nachweisen kann, und wer die Zulassungsprüfung der Landeszahnärztekammer für die Fortbildungsmaßnahme bestanden hat. Hinweis: Sie sollten bereits grundlegende Kenntnisse insbesondere in der Abrechnung besitzen, um hierauf aufbauend sich alle weiteren Kenntnisse für die angestrebten Qualifikationen aneignen zu können. 3. Die Bewerbung erfolgt formell an die Landeszahnärztekammer Hessen. Beizufügen sind: - das Zeugnis der Abschlussprüfung des jeweiligen Ausbildungsberufes, - der Nachweis über die jeweils notwendige Tätigkeitsdauer als Zahnarzthelferin/ Stomatologische Schwester - ein handgeschriebener tabellarischer Lebenslauf. Nach Vorlage dieser Unterlagen erhalten die Bewerberinnen die Einladung zur Zulassungsprüfung. Stand: Seite 1 von 5
2 4. Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Eignung, unter Berücksichtigung der sich aus der bisherigen Berufstätigkeit ergebenden Kenntnisse und Fertigkeiten. Inhaltlich basiert die Zulassungsprüfung auf der Ausbildungsordnung und dem schulischen Rahmenlehrplan für Zahnarzthelferinnen. Es können Aufgaben aus den folgenden Gebieten gestellt werden: - Allgemeinbildung - Abrechnungswesen - Praxisorganisation/ -verwaltung - Rechnungswesen - Wirtschaftslehre - Zahnmedizinische Terminologie Für die Teilnahme an der Zulassungsprüfung wird eine Gebühr erhoben. Die Zulassung zum Lehrgang verfällt nach einem Jahr (ab Datum der Zulassungsprüfung). 5. Der zeitliche Ablauf der Termine für die Zulassungsprüfung und den Kursbeginn wird von der Landeszahnärztekammer Hessen bzw. der FAZH rechtzeitig mitgeteilt. Der Fortbildungslehrgang wird berufsbegleitend in ca. 420 Unterrichtsstunden vorzugsweise mittwochs, freitags und samstags angeboten. Der Unterricht findet in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Der Lehrgang wird in theoretisch-praktischer Form durchgeführt und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen ist verpflichtend. Bei Fehlzeiten von mehr als 5 Unterrichtstagen (35 Stunden) kann keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen. 6. Die Lerninhalte 6.1 Abrechnungswesen Gesetzliche Grundlagen und vertragliche Bestimmungen Ab- und Berechnung aller zahnärztlichen und labortechnischen Leistungen Stand: Seite 2 von 5
3 6.2 Praxisorganisation und -management Aufgaben und Ziele sowie Verfahrens- und Lösungsansätze zur rationellen Arbeitsbewältigung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Praxis, Mitarbeiter und Patienten o Arbeitsraumgestaltung unter ergonomischen Gesichtspunkten o Praxisvorschriften zur Qualitätssicherung o Organisationsgrundsätze / Checklisten o Dokumentation und Archivierung o Personaleinsatzplanung Interner und externer Informationsaustausch o Kommunikation mit den Patienten o Verhalten am Telefon o Schriftliche Kommunikation o Kommunikation mit dem Labor o Termin- und Bestellsysteme Praxismarketing o Erscheinungsbild der Praxis o Patientenempfang und -betreuung o Patientenorientierte Maßnahmen 6.3 Rechts- und Wirtschaftskunde Allgemeine Rechtsbegriffe Gesetze und Verordnungen der Zahnarztpraxis Arbeitsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen Kaufvertrag Rechnungs- und Mahnwesen Abgrenzung zwischen Sozial- und Privatversicherungen Grundlagen der Besteuerung in einer Zahnarztpraxis Führung von Lohn- und Gehaltskonten Zahlungsverkehr 6.4 Anwendungsbezogene Datenverarbeitung Grundlagen der Informationstechnologie Datenverarbeitung in der Praxis Datenschutzbestimmungen Textverarbeitung Tabellenkalkulation Electronic Banking Stand: Seite 3 von 5
4 6.5 Kommunikation / Rhetorik Psychologische und soziologische Grundlagen Gesprächsführung in der Praxis / Rhetorik Mitarbeiterführung Umgang mit den Patienten Grundlagen der Wahrnehmung Rollenverhalten in Demonstrationen und Übungen (Erarbeitung von Konfliktlösungen in kleinen Gruppen) 6.6 Ausbildungswesen / Pädagogik Allgemeine Grundlagen der Berufsbildung Mitarbeit bei der Planung und Durchführung der Ausbildung Grundlagen der Lernpsychologie und Pädagogik 7. Die Arbeitsunterlagen werden allen Kursteilnehmerinnen von der Landeszahnärztekammer Hessen zur Verfügung gestellt. 8. Die Abschlussprüfung Am Kursende findet eine Abschlussprüfung statt. In der Prüfung kann in einzelnen Prüfungsfächern die elektronische Datenverarbeitung angewandt werden. Die sechs Prüfungsfächer sind: 9. Die Kosten A B C D E F setzen sich wie folgt zusammen: Abrechnungswesen Praxisorganisation und -management Rechts- und Wirtschaftskunde Anwendungsbezogene Datenverarbeitung Kommunikation / Rhetorik Ausbildungswesen / Pädagogik Zulassungsprüfung EUR 100,00 Lehrgangsgebühr EUR 3.450,00 (inkl. MwSt) einschließlich der Unterrichtsmittel (Die Zahlung ist in drei Raten möglich) Abschlussprüfung EUR 330,00 Stand: Seite 4 von 5
5 10. Weitere Auskünfte erteilt: Prüfungswesen Landeszahnärztekammer Hessen 069 / Frau Arampoglou Rhonestraße 4, Frankfurt FAX: 069 / Kursverwaltung Fortbildungsakademie Zahnmedizin 069 / Frau Wild Hessen GmbH FAX: 069 / Rhonestraße 4, Frankfurt Stand: Seite 5 von 5
vom 21. Januar 2004 (ZBB 2/2004), zuletzt geändert am 12. April 2012 (ZBB 2/2012) Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung
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