Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 04/2018
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1 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 96 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 04/2018 Koblenz, Herausgeber: Der Präsident der Hochschule Koblenz Redaktion: Hr. Stentzel, Justiziar
2 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 97 INHALT: Seite III. Lehr- und Studienangelegenheiten Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Koblenz für das Wintersemester 2018/2019 und das Sommersemester 2019 vom Satzung zur Änderung der Satzung der Hochschule Koblenz zur Festsetzung von Curricularnormwerten vom Auswahlsatzung für den dualen Fernstudiengang B.A. Bildung und Erziehung (dual) der Hochschule Koblenz vom Änderung des Teilstudienplanes für die Wissenstransferphase im -Studiengang Business Administration (Berufsbegleitendes Studium) an der Hochschule Koblenz vom 18. April 2018 (Anlage V zur Prüfungsordnung vom )
3 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 98 III. Lehr- und Studienangelegenheiten Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Koblenz für das Wintersemester 2018/2019 und das Sommersemester 2019 vom Auf Grund des 3 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 4 sowie 5 Abs. 1 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBI. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBI. S. 455), BS I 145, sowie 76 Abs. 2 Nr. 11 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 07. Februar 2018 (GVBI. S. 9), hat der Senat der Hochschule Koblenz am die folgende Satzung zur Festsetzung der Zulassungszahlen der Hochschule Koblenz beschlossen. Diese Satzung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom Az.: /40 (1) genehmigt. 1 Zulassungszahlen für das erste Fachsemester (1) Für die Zulassung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern zum Wintersemester 2018/2019 und zum Sommersemester 2019 gelten die in Anlage 1 ausgewiesenen Zulassungszahlen. (2) Die für das Sommersemester 2019 festgesetzte Zulassungszahl erhöht sich um die Zahl der im Wintersemester 2018/2019 nicht in Anspruch genommenen Studienplätze. Mehrzulassungen im Wintersemester 2018/2019 werden auf die für das Sommersemester 2019 festgesetzte Zulassungszahl angerechnet, soweit Einschreibungen erfolgt sind. (3) Für -, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend. 2 Zulassungszahlen für höhere Fachsemester (1) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Wintersemester 2018/2019 gemäß Anlage 2 in ein höheres Fachsemester aufzunehmen sind, wird auf den Unterschied der Zahl, die in der Anlage 2 ausgewiesen ist, und der Zahl der Studierenden, die sich bis zum 30. September 2018 für das Wintersemester 2018/2019 zur Fortsetzung ihres Studiums in dem entsprechenden höheren Fachsemester zurückgemeldet haben, festgesetzt. (2) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Sommersemester 2019 gemäß Anlage 3 in ein höheres Fachsemester aufzunehmen sind, wird auf den Unterschied der Zahl, die in der Anlage 3 ausgewiesen ist, und der Zahl der Studierenden, die sich bis zum 31. März 2019 für das Sommersemester 2019 zur Fortsetzung ihres Studiums in dem entsprechenden höheren Fachsemester zurückgemeldet haben, festgesetzt.
4 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 99 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, den Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Präsident der Hochschule Koblenz
5 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 100 Anlage 1 (zu 1) Zulassungszahlen für das 1. Fachsemester im Studienjahr 2018/2019 Studiengang Abschluss Jahreszulassungszahl* Wintersemester 2018/19 Sommersemester 2019 Advanced Professional Studies 28 28* 0 of Arts Kindheits- und 90 90* 0 Sozialwissenschaften Architektur * 0 Architektur 50 50* 0 Bauwirtschaftsingenieur Business Administration Bildung und Erziehung Bildungs- und Sozialmanagement Business Management E-Business und Logistik Freie Kunst Keramik/Glas Freie Kunst Keramik/Glas Gesundheits- und Sozialwirtschaft Human Resource Management Management, Führung, Innovation Marketing and International Business Maschinenbau Mittelstandsmanagement Pädagogik der Frühen Kindheit Soziale Arbeit Soziale Arbeit (Fernstudium) Sportmedizinische Technik Wirtschaftsingenieur Wirtschaftsingenieur *Jahreskapazität
6 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 101 Anlage 2 (zu 2 Abs. 1) Zulassungszahlen für höhere Fachsemester im Wintersemester 2018/2019 Studiengang Fachsemester : Soziale Arbeit : Soziale Arbeit (Fernstudiengang) : Bildung und Erziehung : Advanced Professional Studies ** 35 ** 35 Pädagogik der frühen Kindheit : Business Administration : Marketing and International Business : Mittelstandsmanagement : Sportmedizinische Technik : Management, Führung, *** 0*** 0*** Innovation : Business Management : Human Resource Management **) keine Aufnahme in das entsprechende Fachsemester (Studienbeginn im ersten Fachsemester jeweils nur im Wintersemester) ***) keine Aufnahme (Studiengang wird in dem entsprechenden Fachsemester noch nicht angeboten)
7 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 102 Anlage 3 (zu 2 Abs. 2) Zulassungszahlen für höhere Fachsemester im Sommersemester 2019 Studiengang Fachsemester : Soziale Arbeit : Soziale Arbeit (Fernstudiengang) : Bildung und Erziehung : Advanced Professional Studies 28 ** 35 ** : Pädagogik der frühen Kindheit : Business Administration : Marketing and International Business : Mittelstandsmanagement : Sportmedizinische Technik : Management, Führung, *** 0*** Innovation : Business Management : Human Resource Management **) keine Aufnahme in das entsprechende Fachsemester (Studienbeginn im ersten Fachsemester jeweils nur im Wintersemester) ***) keine Aufnahme (Studiengang wird in dem entsprechenden Fachsemester noch nicht angeboten) Beschlussorgan: Senat der Hochschule Koblenz Entwurfsverfasser/in: Rechtsassessor Ralf Stentzel
8 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 103 Satzung zur Änderung der Satzung der Hochschule Koblenz zur Festsetzung von Curricularnormwerten vom Auf Grund des 5 Abs. 1 i.v.m. 3 Abs. 3 und 4 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBI. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBI. S. 455), BS I 145, hat der Senat der Hochschule Koblenz am die folgende Änderungssatzung für die Satzung zur Festsetzung von Curricularnormwerten (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 06/2014 vom , S. 287), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 04/2017 vom , S. 128) beschlossen. Diese Änderungssatzung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom Az.: /40(5) genehmigt. Artikel 1 Die Satzung zur Festsetzung von Curricularnormwerten wird wie folgt geändert: 1. Die Tabelle der Satzung zur Festsetzung der Curricularnormwerte wird unter 1. FB bauen-kunst-werkstoffe um folgende Zeile ergänzt: B.Eng. Werkstofftechnik Glas u. Keramik dual 3,50 2. Die Tabelle der Satzung zur Festsetzung der Curricularnormwerte wird unter 1. FB bauen-kunst-werkstoffe um folgende Zeile ergänzt: M.Sc. Nachhaltiges Bauen/Sustainable Building 2,92 3. Die Tabelle der Satzung zur Festsetzung der Curricularnormwerte wird unter 3. FB Wirtschaftswissenschaften um folgende Zeile ergänzt: B.Sc. Business Administration Steuern (dual) 2,81 4. Die Tabelle der Curricularnormwerte erhält die folgende Fassung:
9 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 104 Studiengang 1. FB bauen-kunst-werkstoffe B.A. Architektur M.A. Architektur B.Eng. Bauingenieurwesen B.Sc. Bauwirtschaftsingenieurwesen M.Eng. Bauingenieurwesen B.Eng. Wasser- und Infrastrukturmanagement B.Eng. Werkstofftechnik Glas und Keramik B.Eng. Werkstofftechnik Glas u. Keramik dual M.Eng. Ceramic Science and Engineering B.f.A. Freie Kunst Keramik und Glas M.f.A. Freie Kunst Keramik und Glas B.Eng. Wasserbau/Bauingenieurwesen M.Sc. Nachhaltiges Bauen/Sustainable Building 2. FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften B.A. Gesundheits- und Sozialwirtschaft B.A. E-Business und Logistik B.A. Sportmanagement (dual) M.A. Sportmanagement M.A. Betriebswirtschaftslehre B.A. Management, Führung, Innovation 3. FB Wirtschaftswissenschaften B.Sc. BWL Business Administration B.Sc. BWL Business Administration (dual) B.Sc. Marketing and International Business B.Sc. Mittelstandsmanagement M.Sc. BWL Business Management M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen M.Sc. Human Resource Management B.Sc. Business Administration (berufsbegleitend) B.Sc. Business Administration Steuern (dual) 4. FB Ingenieurwesen B.Eng. Elektrotechnik B.Eng. Elektrotechnik (dual) B.Eng. Informationstechnik B.Eng. Informationstechnik (dual) B.Eng. Mechatronik B.Eng. Mechatronik (dual) M.Eng. Systemtechnik B.Eng. Entwicklung und Konstruktion B.Eng. Maschinenbau B.Eng. Maschinenbau (dual) B.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen M.Eng. Maschinenbau 5. FB Mathematik und Technik B.Sc. Lasertechnik u. Optische Technologien B.Sc. Medizintechnik B.SC. Software Engineering im Gesundheitswesen B.Sc. Sportmedizinische Technik B.Sc. Technomathematik M.Sc. Applied Physics B.Sc. Biomathematik Abschlussart CNW 6,15 3,33 5,80 4,49 2,70 6,03 4,08 3,50 1,06 11,51 14,00 5,43 2,92 3,59 3,69 3,95 2,88 2,88 3,72 2,85 2,85 2,55 2,77 1,94 1,37 1,94 0,96 2,81 5,03 5,03 5,46 5,46 5,19 5,19 2,49 5,17 5,17 5,17 3,86 2,29 4,58 4,37 4,11 4,73 3,71 2,75 3,68
10 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 105 B.Sc. Wirtschaftsmathematik M.Sc. Applied Mathematics 6. FB Sozialwissenschaften B.A. Soziale Arbeit M.A. Advanced Professional Studies (berufsb.) B.A. Soziale Arbeit (bis) (BASA online) B.A. Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit B.A. Pädagogik der frühen Kindheit B.A. Bildung und Erziehung B.A. Bildung und Erziehung plus 3,58 2,85 6,95 2,09 4,32 4,80 2,34 4,42 4,42 Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, den Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Präsident der Hochschule Koblenz Beschlussorgan: Senat der Hochschule Koblenz Entwurfsverfasser/in: Rechtsassessor Ralf Stentzel
11 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 106 Auswahlsatzung für den dualen Fernstudiengang B.A. Bildung und Erziehung (dual) der Hochschule Koblenz vom Aufgrund des 7 Abs. 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 4 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBI. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 07. Februar 2018 (GVBI. S.9) sowie des 1 Abs. 5 der Studienplatzvergabeordnung (StPVLVO) vom (GVBI. S. 3), zuletzt geändert durch die Verordnung vom (GBVI. S. 363) und in Verbindung mit der Satzung der Hochschule Koblenz für das Auswahlverfahren der Hochschule in den zulassungsbeschränkten Studiengängen vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz 02/2012 vom , S.56), zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 07/2012 vom , S. 320) hat der Senat der Hochschule Koblenz am die folgende Auswahlsatzung für den Studiengang Bildung und Erziehung (dual) (B.A.) beschlossen. Diese Auswahlsatzung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Schreiben vom , AZ.: /40 (8) genehmigt. 1 Zuständigkeiten (1) Die hochschulinterne Zuständigkeit für das Auswahlverfahren von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern für den Fernstudiengang Bildung und Erziehung (dual) (B.A.) liegt beim Fachbereich Sozialwissenschaften. (2) Das Auswahlverfahren wird in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) durchgeführt. Die Zuständigkeit der Hochschule Koblenz nach 1 Abs. 3 StPVLVO bleibt hiervon unberührt. 2 Auswahlberechtigte (1) Der zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sozialwissenschaften benennt Auswahlkommissionen. Die Auswahlkommissionen bestehen aus mindestens einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs Sozialwissenschaften und einer sachkundigen Beisitzerin oder einem sachkundigen Beisitzer. (2) Auswahlberechtigte unterliegen der Amtsverschwiegenheit. 3 Antrag auf Teilnahme (1) Die Bewerbung auf einen Studienplatz bei der Zentralstelle für Fernstudiengänge an Fachhochschulen (ZFH) hat die Anmeldung am Auswahlverfahren zur Folge. Die Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres für das jeweils folgende Studienhalbjahr.
12 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 107 (3) Das unterschriebene Antragsformular muss der ZFH samt Unterlagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zugegangen sein. Soweit vorhanden, sind dem Antrag Nachweise über eine soziale Tätigkeit in einem pädagogischen Handlungsfeld deren Schwerpunkt auf nicht-pflegerischem, nicht-administrativem bzw. nicht-lehrendem Gebiet liegt, in beglaubigter Form beizufügen. (4) Im Falle der erfolglosen Teilnahme am Auswahlverfahren ist die wiederholte Bewerbung um Teilnahme am Auswahlverfahren möglich. (5) Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden von der ZFH zurückgesandt, wenn ein Umschlag mit entsprechendem Porto beigelegt worden ist. Die Übrigen werden unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der ZFH maximal sechs Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für vernichtete Bewerbungsunterlagen ist ausgeschlossen. 4 Auswahlkriterien (1) Die Studienplätze im Studiengang Bildung und Erziehung (dual) werden aufgrund einer Verbindung der folgenden Kriterien vergeben: a) der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (gemäß 5 Abs. 1-3) b) der nachgewiesenen sozialen Tätigkeit in einem pädagogischen Handlungsfeld deren Schwerpunkt auf nicht-pflegerischem, nicht-administrativem bzw. nichtlehrendem Gebiet liegt (gemäß 5 Abs. 4) (2) 18 Abs. 2 S. 3 StPVLVO ist zu gewährleisten. 5 Bewertungskriterien (1) Die Auswahl in der Quote gemäß 6 Abs. 4 StPVLVO erfolgt ausschließlich nach dem Grad der Qualifikation. (2) Für den Grad der Qualifikation können im Auswahlverfahren des Studiengangs Bildung und Erziehung (dual) (B.A.) insgesamt maximal 45 Punkte vergeben werden. (3) Für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung werden bis zu 30 Punkte, (1,0 = 30 Punkte; ab 4,0= 0 Punkte) nach folgendem Punkteschema vergeben:
13 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 108 1,0 30 Punkte 1,1 29 Punkte 1,2 28 Punkte 1,3 27 Punkte 1,4 26 Punkte 1,5 25 Punkte 1,6 24 Punkte 1,7 23 Punkte 1,8 22 Punkte 1,9 21 Punkte 2,0 20 Punkte 2,1 19 Punkte 2,2 18 Punkte 2,3 17 Punkte 2,4 16 Punkte 2,5 15 Punkte 2,6 14 Punkte 2,7 13 Punkte 2,8 12 Punkte 2,9 11 Punkte 3,0 10 Punkte 3,1 9 Punkte 3,2 8 Punkte 3,3 7 Punkte 3,4 6 Punkte 3,5 5 Punkte 3,6 4 Punkte 3,7 3 Punkte 3,8 2 Punkte 3,9 1 Punkt 4,0 0 Punkte (4) Für eine soziale Tätigkeit in einem pädagogischen Handlungsfeld deren Schwerpunkt auf nicht-pflegerischem, nicht-administrativem bzw. nicht-lehrendem Gebiet liegt, werden maximal bis zu 15 Punkte vergeben. Pro nachgewiesene 100 Stunden wird 1 Punkt vergeben. Hiervon kann in begründeten Fällen abgewichen werden. Die Punkte für die soziale Tätigkeit werden nur dann vergeben, wenn die Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erfolgt. In
14 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 109 begründeten Ausnahmefällen können nach Punkte für eine soziale Tätigkeit in Einrichtungen unter anderer Trägerschaft vergeben werden. Ein Anspruch auf Punktvergabe besteht in solchen Fällen nicht. (5) Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer für jede Bewerberin und jeden Bewerber zu ermittelnden Gesamtpunktzahl, wobei die für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung gemäß 5 Abs. 3 ermittelte Punktzahl mit der Hälfte und die Punktzahl gemäß 5 Abs. 4 mit der Hälfte in die abschließende Gesamtpunktzahl einfließen. Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 6 Ranglisten, Information, Akteneinsicht (1) Auf der Grundlage der im Verfahren erzielten Ergebnisse wird eine Rangliste erstellt, nach der die Vergabe der Studienplätze in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschule erfolgt. Besteht Ranggleichheit, bestimmt sich die Rangfolge gemäß 8 Abs. 7 und 8 StPVLVO. (2) Die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter des Studiengangs kann Bewerberinnen und Bewerber auf Anfrage über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren. Die Information begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. (3) Die ZFH gestattet bis zu sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens auf schriftlichen Antrag Bewerberinnen und Bewerbern Akteneinsicht. 7 Versäumnis, Rücktritt (1) Ein Rücktritt vom Auswahlverfahren ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Er ist schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts wird die Bewerberin oder der Bewerber aus dem weiteren Verfahren gestrichen. (2) Versucht die Bewerberin oder der Bewerber das Ergebnis des Auswahlverfahrens durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder stört die Bewerberin oder der Bewerber den ordnungsgemäßen Ablauf des Auswahlverfahrens, wird die oder der Betreffende vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die Bewerberin oder der Bewerber wird auf den letzten Rangplatz gesetzt. In schwerwiegenden Fällen kann die Hochschule die Bewerberin oder den Bewerber vom gesamten Zulassungsverfahren ausschließen. (3) Belastende Entscheidungen sind der Bewerberin oder dem Bewerber unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen; eine Rechtsbehelfsbelehrung ist beizufügen. Vor einer Entscheidung gemäß Absatz 2 Satz 3 ist der betroffenen Bewerberin oder dem betroffenen Bewerber Gelegenheit zu rechtlichem Gehör zu geben.
15 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite Subsidiarität Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der Satzung der Hochschule Koblenz für das Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 02/2012 vom , S. 56), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 07/2012 vom , S. 320). 9 Inkrafttreten Die Bestimmungen dieser Satzung treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Auswahlsatzung tritt die Auswahlsatzung vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 02/2012 vom , S.58) außer Kraft. Koblenz, den Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Präsident der Hochschule Koblenz Beschlussorgan: Senat der Hochschule Koblenz Entwurfsverfasser/in: Dipl.-Päd. Anja Sperber
16 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 111 Änderung des Teilstudienplanes für die Wissenstransferphase im - Studiengang Business Administration (Berufsbegleitendes Studium) an der Hochschule Koblenz vom 18. April 2018 (Anlage V zur Prüfungsordnung vom ) Auf Grund 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG), in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S 463), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (GVBl. S. 9), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am die folgende Änderung des Teilstudienplans für die Wissenstransferphase im -Studiengang Business Administration (Berufsbegleitendes Studium) vom (amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 01/2017 vom , S. 23 ff.) beschlossen. Die Änderung des Teilstudienplans wurde vom Präsidenten der Hochschule Koblenz genehmigt und wird hiermit bekannt gegeben. Artikel 1 Der Teilstudienplan für die Wissenstransferphase im -Studiengang Business Administration (Berufsbegleitendes Studium) an der Hochschule Koblenz wird wie folgt geändert: I. 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Die detaillierte inhaltliche Gestaltung des Praxisberichts richtet sich nach Art und Branche des Praxisbetriebes sowie den Transferfragen. Folgende Formalien zur Erstellung des Praxisberichts und Beantwortung der Transferfragen müssen erfüllt werden: a) Der Praxisbericht sollte (je Semester) mindestens 10 Seiten bis maximal. 30 Seiten umfassen, Abbildungen nicht mitgerechnet. Dabei sollte jede Frage des Fragenkataloges auf mindestens zwei Seiten aufgeführt und anschließend beantwortet werden. b) Die Richtlinien des wissenschaftlichen Arbeitens und die richtige Zitierweise (u.a. Vollständigkeit der Quellenangaben) sind zu beachten. c) Format: DIN A4, Schrift: Arial, Zeilenabstand: 1,5-zeilig, Schriftgrad: höchstens 12 Zeichen je Zoll; Rand: links 2,5 cm; rechts 4,0 cm; oben 2,5; unten 2,5; Einband: Feste/Spiral- oder Klebebindung II. 6 (dritter Textabschnitt) wird wie folgt geändert: Fristgemäße Abgabe bis Ende des jeweiligen Semesters. Wintersemester bzw und Sommersemester
17 Nr. 04/2018 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 112 Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderung des Teilstudienplanes für die Wissenstransferphase im - Studiengang Business Administration (Berufsbegleitendes Studium) tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, Professor Dr. Axel Schlich Dekan des FB Wirtschaftswissenschaften Hochschule Koblenz Beschlussorgan: Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften Entwurfsverfasser/in: Prof. Dr. Andreas Mengen
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