1.07. Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt

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1 1.07 Satzungseilage der Technischen Universität Darmstadt

2 Inhaltsverzeichnis Ausführungsestimmungen des Bachelor of Education Studiengangs Bautechnik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Bachelor of Education Studiengangs Chemietechnik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Bachelor of Education Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Bachelor of Education Studiengangs Informatik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Bachelor of Education Studiengangs Körperpflege und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Bachelor of Education Studiengangs Metalltechnik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Deutsch und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Englisch und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Ethik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Geschichte und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Informatik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Mathematik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Physik und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Politik und Wirtschaft und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Religion, evangelisch und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Religion, katholisch und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ausführungsestimmungen des Master of Education Studiengangs Sportwissenschaft und Anhang I Studien- und Prüfungsplan Ordnung für die Schulpraktischen Studien für die Studiengänge Bachelor of Education (Gewerlich-technische Bildung) und Master of Education (Lehramt an eruflichen Schulen) Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur Gleichstellung des Aschlusses Master of Education mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an eruflichen Schulen Seite Impressum Herausgeer: Der Präsident der TU Darmstadt Karolinenplatz 5, Darmstadt Tel /16-0 Fax dezernat_ii@pvw.tu-darmstadt.de 2

3 Technische Universität Darmstadt Fachereich 15 Architektur Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung (B. Ed. GtB) Berufliche Fachrichtung Bautechnik

4 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Bautechnik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Architektur für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik den akademischen Grad "Bachelor of Education" (B. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2: Alle Prüfungen der Bachelorprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Bachelorprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates Architektur zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Architektur richtet für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlichtechnische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein fachnahes Praktikum von 52 Wochen erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As Zum Erwer des Bachelor of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 180 Credits zu erweren. 2. Die erufliche Fachrichtung Bautechnik umfasst die Fachwissenschaft Bautechnik, die Fachdidaktik der Bautechnik, die Schulpraktischen Studien 1, die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Bachelor-Thesis. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Bachelor-Thesis ( Credits) wird in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung Bautechnik geschrieen, nur im sehr gut egründeten Ausnahmefall (Vorkenntnisse) auch in den Erziehungswissenschaften. Üer diese Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Bachelor-Thesis eträgt 5 Monate. Zu 28 As. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits ein. 4

5 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Bautechnik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Bachelorprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Bereits egonnene Prüfungen können nach den isherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Entsprechendes gilt für Prüflinge, die sich innerhal eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung zur Prüfung melden. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Architektur der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dipl.-Ing. Julian Wékel Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 5

6 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Bautechnik Studiengang Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Bautechnik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studienleistung als Studien- Studieneginn für das erste Fachsemester ist das Wintersemester. Studierende, die Prüfung aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ihre individuelle Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art Studienzeit verkürzen, können ihr Studium auch im Sommersemester eginnen. 1. WS 2. SS. WS 4. SS 5. WS 6. SS CP CP CP CP CP CP Berufliche Fachrichtung Bautechnik, FB 15 (insgesamt CP) Modul 1: Historische Grundlagen Geschichte und Theorien in der Architektur (a) oder Kunstgeschichte (a) Geschichte und Theorien in der Architektur () oder Kunstgeschichte () Modul 2: Zeichnen Zeichnen (Zeichnen I = 4 CP, Zeichnen II = 2 CP) 6 Modul : CAD CAD I Grundlagen der CAD 4 CAD II Mikrostrukturen - Makrostrukuren 4 Modul 4: Hochaukonstruktion Hochaukonstruktion I 5 Hochaukonstruktion II 5 Modul 5: Konstruktives Projekt Konstruktives Projekt I 5 Konstruktives Projekt II 9 SF 15 Modul 6: Statik I + II Statik I + II (Statik I = CP, Statik II = CP) 6 s 120 Modul 7: Statik III + IV Statik III + IV (Statik III = 2, Statik IV = 2) 4 s 120 6

7 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Bautechnik Modul 8: Bauphysik / Geäudetechnologie Bauphysik I + II 2 2 s 120 Geäudetechnologie 4 s 120 Modul 9: Baustoffkunde Baustoffkunde I 4 Baustoffkunde II 2 s 120 Modul : Vertiefung in Baustoffkunde / Baukonstruktion Vertiefung in Baustoffkunde / Baukonstruktion 8 Modul 11: Industrielle Methoden der Hochaukonstruktion Industrielle Methoden der Hochaukonstruktion 4 Modul 12: Energieeffizientes Bauen Energieeffizientes Bauen 8 Modul 1: Vertiefung Geäudetechnologie / Gewerke am Bau Vertiefung in Geäudetechnologie / Gewerke am Bau I Vertiefung in Geäudetechnologie / Gewerke am Bau II 4 Modul 14: Einführung in das Entwerfen Einführung in das Entwerfen I 4 Einführung in das Entwerfen II 4 Modul 15: Fachdidaktik 1 Fachdidaktik 1.1 (Grundlagen) 5 Fachdidaktik 1.2 (Grundlagen) 5 Modul 16: Fachdidaktik 2 Fachdidaktik 2.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik 2.2 (Vertiefung) 5 Erziehungswissenschaften, FB (25 CP) Pflichtereich (15 CP) Pflichtmodul: Grundlagen der Berufspädagogik (9 CP) Vorlesung: Einführung und Geschichte der Berufspädagogik (= BP I) s 120 Proseminar: Wissenschaftliches Areiten und Grundlagen der Berufspädagogik Proseminar: Recht, Organisation und Struktur der Berufsildung Pflichtmodul: Lehren und Lernen in der eruflichen Bildung (6 CP) Vorlesung: Didaktik des schulischen und etrielichen Berufsausildung (BP II) s 120 Proseminar: Methoden der eruflichen Bildung Wahlpflichtereich ( CP, 1 Modul) Wahlpflicht: Schulpraktische Studien 1 ( CP) Schulpraktische Studien 1 (SPS 1.1 = 5 CP, SPS 1.2 = 5 CP) Wahlpflicht: Berufspraktische außerschulische Studien ( CP) Berufspraktische außerschulische Studien 1 (PBAS 1.1 = CP, PBAS 1.2 = 4 CP, PBAS 1. = CP) 7

8 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Bautechnik Gesellschaftswissenschaften, FB 1 und 2 (15 CP) Wahlpflichtereich (15 CP, 1 Modul) Wahlpflichtmodul: Betrieswirtschaftslehre Vorlesung: Kosten- und Leistungsrechnung 5 s 90 Vorlesung: Buchführung s 90 Vorlesung: Einführung in die Betrieswirtschaftslehre s 90 Proseminar: Betrieswirtschaftslehre 4 Wahlpflichtmodul: Philosophie Üung: Orientierungsveranstaltung Philosophie 4 Proseminar: Systematisches Thema einführenden Charakters 4 Vorlesung: Grundlegende Vorlesung 4 Modulaschlussprüfung s/m 60/0 Wahlpflichtmodul: Politikwissenschaft Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft f s/m 120/15 Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Wahlpflicht Politikwissenschaft (6 CP): Vorlesung und Proseminar: Politische Theorie und Politische Philosophie 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Grundlagen der Internationalen Beziehungen 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Analyse und Vergleich politischer Systeme 6 f s/m 120/15 Wahlpflichtmodul: Rechtswissenschaft Vorlesung: Einführung in das Recht s 90 Vorlesung: Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse 4 s 120 Vorlesung: Areitsrecht 4 s 120 Vorlesung: Öffentliches Recht I 4 s 0 Wahlpflichtmodul: Soziologie Vorlesung: Bildungssoziologie 6 s 240 Vorlesung oder Proseminar: Sozialstruktur Deutschlands Vorlesung oder Seminar: Theorien und Analysen der Gesamtgesellschaft eine Vorlesung oder ein Seminar der Soziologie nach freier Wahl Wahlpflichtmodul: Volkswirtschaftslehre Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 s 45 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 45 Vorlesung: Soziale Sicherung 4 s 90 Vorlesung: Internationale Wirtschaftseziehungen I 4 s 90 Wahlpflichtmodul: Zeitgeschichte Proseminar: Einführung in die Zeitgeschichte 6 eine Vorlesung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Vorlesung oder eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl Bachelor Thesis ( CP) 8

9 Technische Universität Darmstadt Fachereich 7 Chemie Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung (B. Ed. GtB) Berufliche Fachrichtung Chemietechnik

10 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Chemietechnik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Chemie für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Chemietechnik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Chemietechnik den akademischen Grad "Bachelor of Education" (B. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2: Alle Prüfungen der Bachelorprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Bachelorprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates Chemie zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Chemie richtet für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlichtechnische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Chemietechnik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein fachnahes Praktikum von 52 Wochen erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As Zum Erwer des Bachelor of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 180 Credits zu erweren. 2. Die erufliche Fachrichtung Chemietechnik umfasst die Fachwissenschaft Chemietechnik, die Fachdidaktik der Chemietechnik, die Schulpraktischen Studien 1, die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Bachelor- Thesis. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Bachelor-Thesis ( Credits) wird in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung Chemietechnik geschrieen, nur im sehr gut egründeten Ausnahmefall (Vorkenntnisse) auch in den Erziehungswissenschaften. Üer diese Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Bachelor-Thesis eträgt 5 Monate. Zu 28 As. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits ein.

11 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Chemietechnik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Bachelorprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Bereits egonnene Prüfungen können nach den isherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Entsprechendes gilt für Prüflinge, die sich innerhal eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung zur Prüfung melden. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Chemie der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Matthias Rehahn Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 11

12 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Chemietechnik Studiengang Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Chemietechnik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studienleistung als Studien- Studieneginn für das erste Fachsemester ist das Wintersemester. Studierende, die Prüfung aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ihre individuelle Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art Studienzeit verkürzen, können ihr Studium auch im Sommersemester eginnen. 1. WS 2. SS. WS 4. SS 5. WS 6. SS CP CP CP CP CP CP Berufliche Fachrichtung Chemietechnik, FB 7 (insgesamt CP) Pflichtereich (7 CP) Modul Allgemeine Chemie (6 CP) Vorlesung und Seminar Allgemeine Chemie 6 s 180 Modul Analytische Chemie (9 CP) Vorlesung Anorganisch-analytische Chemie s 120 Grundpraktikum Anorganisch-analytische Chemie 6 Modul Physik (6 CP) Physik (Physik I = CP, Physik II = CP) 6 s 120 Modul Anorganische Chemie (18 CP) Anorganische Chemie I 4 s 120 Grundpraktikum Anorganische Chemie Anorganische Chemie II 4 s 120 Modul Physikalische Chemie ( CP) Physikalische Chemie (Physikalische Chemie A = 4 CP, Physikalische Chemie B = 4 CP) 8 s 120 Grundpraktikum Physikalische Chemie 2 Modul Organische Chemie (26 CP) Organische Chemie I 7 Organische Chemie II 8 Praktikum Organische Chemie 11 12

13 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Chemietechnik Modul Technische Chemie (12 CP) Chemische Technologie I 6 s 120 Nachwachsende Rohstoffe für chemische und iochemische Umsetzungen s 60 Grundlagen der Katalyse s 90 (20 CP) Didaktik der Ingenieur- und Naturwissenschaften 2 Seminar in Physikalischer Chemie Computeranwendungen in der Chemie 5 Grundpraktikum Organische Chemie II Demonstrationspraktikum 6 Grundpraktikum Technische Chemie 4 Wahlpflichtereich (2 CP aus folgenden Veranstaltungen) English for Science (2 CP) f s/m 60/0 Gefahrstoffkunde / Toxikologie (2 CP) s 60 Rechtskunde (2 CP) s 120 Einführung in die Biochemie ( CP) s 120 Einführung in die Makromolekulare Chemie I (5 CP) f s/m 60/0 Fortgeschrittenen-Praktikum Makromolekulare Chemie I (6 CP) 2 Koordinationschemie (4 CP) s 120 Instrumentelle Analytik (5 CP) Chemische Produktionsverfahren ( CP) s 60 Proteinchemie ( CP) Fortgeschrittenen-Praktikum Biochemie III Proteinchemie (4 CP) Erziehungswissenschaften, FB (25 CP) Pflichtereich (15 CP) Pflichtmodul: Grundlagen der Berufspädagogik (9 CP) Vorlesung: Einführung und Geschichte der Berufspädagogik (= BP I) s 120 Proseminar: Wissenschaftliches Areiten und Grundlagen der Berufspädagogik Proseminar: Recht, Organisation und Struktur der Berufsildung Pflichtmodul: Lehren und Lernen in der eruflichen Bildung (6 CP) Vorlesung: Didaktik des schulischen und etrielichen Berufsausildung (BP II) s 120 Wahlpflichtereich ( CP, 1 Modul) Wahlpflicht: Schulpraktische Studien 1 ( CP) Wahlpflicht: Berufspraktische außerschulische Studien ( CP) Proseminar: Methoden der eruflichen Bildung Schulpraktische Studien 1 (SPS 1.1 = 5 CP, SPS 1.2 = 5 CP) Berufspraktische außerschulische Studien 1 (PBAS 1.1 = CP, PBAS 1.2 = 4 CP, PBAS 1. = CP) 1

14 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Chemietechnik Gesellschaftswissenschaften, FB 1 und 2 (15 CP) Wahlpflichtereich (15 CP, 1 Modul) Wahlpflichtmodul: Betrieswirtschaftslehre Vorlesung: Kosten- und Leistungsrechnung 5 s 90 Vorlesung: Buchführung s 90 Vorlesung: Einführung in die Betrieswirtschaftslehre s 90 Proseminar: Betrieswirtschaftslehre 4 Wahlpflichtmodul: Philosophie Üung: Orientierungsveranstaltung Philosophie 4 Proseminar: Systematisches Thema einführenden Charakters 4 Vorlesung: Grundlegende Vorlesung 4 Modulaschlussprüfung s/m 60/0 Wahlpflichtmodul: Politikwissenschaft Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft f s/m 120/15 Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Wahlpflicht Politikwissenschaft (6 CP): Vorlesung und Proseminar: Politische Theorie und Politische Philosophie 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Grundlagen der Internationalen Beziehungen 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Analyse und Vergleich politischer Systeme 6 f s/m 120/15 Wahlpflichtmodul: Rechtswissenschaft Vorlesung: Einführung in das Recht s 90 Vorlesung: Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse 4 s 120 Vorlesung: Areitsrecht 4 s 120 Vorlesung: Öffentliches Recht I 4 s 0 Wahlpflichtmodul: Soziologie Vorlesung: Bildungssoziologie 6 s 240 Vorlesung oder Proseminar: Sozialstruktur Deutschlands Vorlesung oder Seminar: Theorien und Analysen der Gesamtgesellschaft eine Vorlesung oder ein Seminar der Soziologie nach freier Wahl Wahlpflichtmodul: Volkswirtschaftslehre Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 s 45 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 45 Vorlesung: Soziale Sicherung 4 s 90 Vorlesung: Internationale Wirtschaftseziehungen I 4 s 90 Wahlpflichtmodul: Zeitgeschichte Proseminar: Einführung in die Zeitgeschichte 6 14

15 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Chemietechnik eine Vorlesung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Vorlesung oder eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl Bachelor Thesis ( CP) 15

16 Technische Universität Darmstadt Fachereich 18 Elektrotechnik und Informationstechnik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung (B. Ed. GtB) Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik

17 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Elektrotechnik und Informationstechnik für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik den akademischen Grad "Bachelor of Education" (B. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2: Alle Prüfungen der Bachelorprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Bachelorprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Elektrotechnik und Informationstechnik richtet für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein fachnahes Praktikum von 52 Wochen erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 1 Zum Erwer des Bachelor of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 180 Credits zu erweren. 2. Die erufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik umfasst die Fachwissenschaft Elektrotechnik und Informationstechnik, die Fachdidaktik der Elektrotechnik und Informationstechnik, die Schulpraktischen Studien 1, die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Bachelor-Thesis. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Bachelor-Thesis ( Credits) wird in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik geschrieen, nur im sehr gut egründeten Ausnahmefall (Vorkenntnisse) auch in den Erziehungswissenschaften. Üer diese Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Bachelor-Thesis eträgt 5 Monate. 17

18 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Elektrotechnik und Informationstechnik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 28 As. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits ein. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Bachelorprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Bereits egonnene Prüfungen können nach den isherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Entsprechendes gilt für Prüflinge, die sich innerhal eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung zur Prüfung melden. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Elektrotechnik und Informationstechnik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr.-Ing. Volker Hinrichsen Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 18

19 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik Studiengang Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn für das erste Fachsemester ist das Wintersemester. Studierende, die aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ihre individuelle Studienzeit verkürzen, können ihr Studium auch im Sommersemester eginnen. Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS 5. WS 6. SS CP CP CP CP CP CP Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik, FB 18 (insgesamt CP) Pflichtereich ( CP) Mathematik Mathematik I 8 s 120 Mathematik II 8 s 120 Mathematik III 8 s 120 Elektrotechnik und Informationstechnik A Elektrotechnik und Informationstechnik I 8 s 120 Elektrotechnik und Informationstechnik II 8 s 120 Elektrotechnik und Informationstechnik B Elektrotechnik und Informationstechnik III 8 s 120 Praktikum Elektrotechnik und Informationstechnik I 2 s 120 Physikalische Grundlagen Physik 8 s 180 Allgemeine Informatik Allgemeine Informatik I 5 s 120 Allgemeine Informatik II 5 s 120 Softwarepraktikum s 120 Elektronik Elektronik 4 s 120 Praktikum Elektrotechnik und Informationstechnik II 2 s 120 Prüfung Dauer Art (min) 19

20 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik Messtechnik Elektrische Messtechnik 4 s 120 Praktikum Elektrotechnik und Informationstechnik III 2 s 120 Fachdidaktik Grundlagen der Fachdidaktik (= Areitstechniken) 2 u Didaktik des Fachunterrichts (Fachereich Maschinenau) 4 m 15 Didaktische Aspekte der Elektrotechnik und Informationstechnik 5 m 0 Angewandte Didaktik der Erwachsenenildung (BV) 4 m 15 Didaktik der Lernfelder (Fachereich Maschinenau) 5 f s/m 90/15 Wahlpflichtereich (Wahlfach I oder II) I. Wahlfach Energie und Automatisierung (27 CP) Pflicht : Energietechnik 5,5 s 180 Antriestechnik Elektrische Maschinen und Antriee I 4 s+m Elektromaschinenpraktikum B. Ed. s 90 Regelungstechnik I 5,5 s 180 Wahlpflicht (eines der nachfolgenden Module, mindestens 9 CP): EA1: Antriessteuerung Leistungselektronik I 4 s 90 Leistungselektronik II 5 s 90 EA2: Automatisierungstechnik Fuzzy-Logik, Neuronale Netze und Evolutionäre Algorithmen 4 s 90 Digitale Regelsysteme 5,5 s 120 EA: Mechatronische Systeme Mechatronische Systeme I 4 s 120 Regelungstechnisches Praktikum B. Ed. s 90 Mess- und Sensortechnik s 90 EA4: Motoren und Antriee Elektrische Maschinen und Antriee II 5 s+m 90+0 Motoren-Entwicklung in der Antriestechnik 4 m 0 EA5: Automatisierung und Antriesregelung Regelung in der Antriestechnik 5 s 120 Echtzeitanwendungen und Kommunikation mit Microcontrollern 4,5 s

21 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik II. Wahlfach Informations- und Kommunikationstechnik (27 CP) Pflicht: Nachrichtentechnik Nachrichtentechnik 5,5 s 120 Nachrichtentechnisches Praktikum A s 120 Informations- und Kommunikationstechnik Logischer Entwurf 5,5 s 90 Kommunikationstechnik Ia 4 s 120 Wahlfachpflicht (eines der nachfolgenden Module, mindestens 9 CP): IKT1: Kommunikationssysteme Kommunikationsnetze I 5,5 s 120 Kommunikationsnetze II 5,5 s 120 IKT2: Rechnersysteme Rechnersysteme I 5,5 s 90 Rechnersysteme II 5,5 m 0 IKT: Mikroelektronik Halleiterauelemente 4 s 120 Mikroelektronische Schaltungen 5,5 s 120 IKT4: Software-Engineering Software-Analyse und -Design 5,5 s 90 Software-Wartung und -Evolution 5,5 s 90 IKT5: Kommunikationstechnik Moilkommunikation 5,5 s 120 Optische Nachrichtentechnik I 5,5 m 0 Erziehungswissenschaften, FB (25 CP) Pflichtereich (15 CP) Pflichtmodul: Grundlagen der Berufspädagogik (9 CP) Vorlesung: Einführung und Geschichte der Berufspädagogik (= BP I) s 120 Proseminar: Wissenschaftliches Areiten und Grundlagen der Berufspädagogik Proseminar: Recht, Organisation und Struktur der Berufsildung Pflichtmodul: Lehren und Lernen in der eruflichen Bildung (6 CP) Vorlesung: Didaktik der schulischen und etrielichen Berufsausildung(= BP II) s 120 Proseminar: Methoden der eruflichen Bildung Wahlpflichtereich ( CP, 1 Modul) Wahlpflicht: Schulpraktische Studien 1 ( CP) Schulpraktische Studien 1 (SPS 1.1 = 5 CP, SPS 1.2 = 5 CP) Wahlpflicht: Berufspraktische außerschulische Studien ( CP) Berufspraktische außerschulische Studien 1 (PBAS 1.1 = CP, PBAS 1.2 = 4 CP, PBAS 1. = CP) 21

22 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik Gesellschaftswissenschaften, FB 1 und 2 (15 CP) Wahlpflichtereich (15 CP, 1 Modul) Wahlpflichtmodul: Betrieswirtschaftslehre Vorlesung: Kosten- und Leistungsrechnung 5 s 90 Vorlesung: Buchführung s 90 Vorlesung: Einführung in die Betrieswirtschaftslehre s 90 Proseminar: Betrieswirtschaftslehre 4 Wahlpflichtmodul: Philosophie Üung: Orientierungsveranstaltung Philosophie 4 Proseminar: Systematisches Thema einführenden Charakters 4 Vorlesung: Grundlegende Vorlesung 4 Modulaschlussprüfung s/m 60/0 Wahlpflichtmodul: Politikwissenschaft Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft f s/m 120/15 Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Wahlpflicht Politikwissenschaft (6 CP): Vorlesung und Proseminar: Politische Theorie und Politische Philosophie 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Grundlagen der Internationalen Beziehungen 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Analyse und Vergleich politischer Systeme 6 f s/m 120/15 Wahlpflichtmodul: Rechtswissenschaft Vorlesung: Einführung in das Recht s 90 Vorlesung: Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse 4 s 120 Vorlesung: Areitsrecht 4 s 120 Vorlesung: Öffentliches Recht I 4 s 0 Wahlpflichtmodul: Soziologie Vorlesung: Bildungssoziologie 6 s 240 Vorlesung oder Proseminar: Sozialstruktur Deutschlands Vorlesung oder Seminar: Theorien und Analysen der Gesamtgesellschaft eine Vorlesung oder ein Seminar der Soziologie nach freier Wahl Wahlpflichtmodul: Volkswirtschaftslehre Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 s 45 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 45 Vorlesung: Soziale Sicherung 4 s 90 Vorlesung: Internationale Wirtschaftseziehungen I 4 s 90 22

23 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Elektrotechnik und Informationstechnik Wahlpflichtmodul: Zeitgeschichte Proseminar: Einführung in die Zeitgeschichte 6 eine Vorlesung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Vorlesung oder eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl Bachelor Thesis ( CP) 2

24 Technische Universität Darmstadt Fachereich 20 Informatik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung (B. Ed. GtB) Berufliche Fachrichtung Informatik

25 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Informatik für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Informatik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Informatik den akademischen Grad "Bachelor of Education" (B. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2: Alle Prüfungen der Bachelorprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Bachelorprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates Informatik zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Informatik richtet für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlichtechnische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Informatik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein fachnahes Praktikum von 52 Wochen erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As Zum Erwer des Bachelor of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 180 Credits zu erweren. 2. Die erufliche Fachrichtung Informatik umfasst die Fachwissenschaft Informatik, die Fachdidaktik der Informatik, die Schulpraktischen Studien 1, die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Bachelor-Thesis. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Bachelor-Thesis ( Credits) wird in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung Informatik geschrieen, nur im sehr gut egründeten Ausnahmefall (Vorkenntnisse) auch in den Erziehungswissenschaften. Üer diese Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Bachelor-Thesis eträgt 5 Monate. Zu 28 As. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits ein. 25

26 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Bachelorprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Bereits egonnene Prüfungen können nach den isherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Entsprechendes gilt für Prüflinge, die sich innerhal eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung zur Prüfung melden. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Informatik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Karsten Weihe Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 26

27 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Informatik Studiengang Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Informatik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn für das erste Fachsemester ist das Wintersemester. Studierende, die aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ihre individuelle Studienzeit verkürzen, können ihr Studium auch im Sommersemester eginnen. Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS 5. WS 6. SS CP CP CP CP CP CP Berufliche Fachrichtung Informatik, FB 20 (insgesamt CP) Pflichtereich 88 CP Grundlagen der Informatik I u s 120 Technische Grundlagen der Informatik I 5 u s 120 Formale Grundlagen der Informatik I 4 s 120 Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik I s 90 Grundlagen der Informatik II u s 120 Technische Grundlagen der Informatik II 5 u s 120 Mathematische Ergänzungen 6 u Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik II s 90 Grundlagen der Informatik III u s 120 Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik III s 90 Rechnereinsatz in der Schule 4 Fachdidaktisches Seminar Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen in den Fächern Grundlagen der Informatik I, II, III und Technische Grundlagen I, II ist je ein unenoteter Leistungsnachweis Kanonische Einführungsveranstaltungen (1 Prüfung pro Veranstaltung) 20 s 120 Projektegleitung 2 u Wahlflichtereich 42 CP Wahlpflichtveranstaltung Fachwissenschaft: Bachelor-Praktikum 6 Wahlpflichtveranstaltungen Fachwissenschaft: aus allen weiteren kanonischen Einführungsveranstaltungen und allen darauf 2 f s/m 120/0 aufauenden Lehrveranstaltungen (1 Prüfung pro Veranstaltung) Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: ein Praktikum in der Lehre oder eine Studienareit oder eine der Lehrveranstaltungen Anwendungsezogener Informatikunterricht, Informatik im Schulunterricht oder E-Learning (jeweils 4 CP) 4 Prüfung Dauer Art (min) 27

28 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Informatik Erziehungswissenschaften, FB (25 CP) Pflichtereich (15 CP) Pflichtmodul: Grundlagen der Berufspädagogik (9 CP) Vorlesung: Einführung und Geschichte der Berufspädagogik (= BP I) s 120 Proseminar: Wissenschaftliches Areiten und Grundlagen der Berufspädagogik Proseminar: Recht, Organisation und Struktur der Berufsildung Pflichtmodul: Lehren und Lernen in der eruflichen Bildung (6 CP) Vorlesung: Didaktik des schulischen und etrielichen Berufsausildung (BP II) s 120 Proseminar: Methoden der eruflichen Bildung Wahlpflichtereich ( CP, 1 Modul) Wahlpflicht: Schulpraktische Studien 1 ( CP) Schulpraktische Studien 1 (SPS 1.1 = 5 CP, SPS 1.2 = 5 CP) Wahlpflicht: Berufspraktische außerschulische Studien ( CP) Berufspraktische außerschulische Studien 1 (PBAS 1.1 = CP, PBAS 1.2 = 4 CP, PBAS 1. = CP) Gesellschaftswissenschaften, FB 1 und 2 (15 CP) Wahlpflichtereich (15 CP, 1 Modul) Wahlpflichtmodul: Betrieswirtschaftslehre Vorlesung: Kosten- und Leistungsrechnung 5 s 90 Vorlesung: Buchführung s 90 Vorlesung: Einführung in die Betrieswirtschaftslehre s 90 Proseminar: Betrieswirtschaftslehre 4 Wahlpflichtmodul: Philosophie Üung: Orientierungsveranstaltung Philosophie 4 Proseminar: Systematisches Thema einführenden Charakters 4 Vorlesung: Grundlegende Vorlesung 4 Modulaschlussprüfung s/m 60/0 Wahlpflichtmodul: Politikwissenschaft Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft f s/m 120/15 Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Wahlpflicht Politikwissenschaft (6 CP): Vorlesung und Proseminar: Politische Theorie und Politische Philosophie 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Grundlagen der Internationalen Beziehungen 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Analyse und Vergleich politischer Systeme 6 f s/m 120/15 Wahlpflichtmodul: Rechtswissenschaft Vorlesung: Einführung in das Recht s 90 Vorlesung: Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse 4 s 120 Vorlesung: Areitsrecht 4 s 120 Vorlesung: Öffentliches Recht I 4 s 0 28

29 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Informatik Wahlpflichtmodul: Soziologie Vorlesung: Bildungssoziologie 6 s 240 Vorlesung oder Proseminar: Sozialstruktur Deutschlands Vorlesung oder Seminar: Theorien und Analysen der Gesamtgesellschaft eine Vorlesung oder ein Seminar der Soziologie nach freier Wahl Wahlpflichtmodul: Volkswirtschaftslehre Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 s 45 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 45 Vorlesung: Soziale Sicherung 4 s 90 Vorlesung: Internationale Wirtschaftseziehungen I 4 s 90 Wahlpflichtmodul: Zeitgeschichte Proseminar: Einführung in die Zeitgeschichte 6 eine Vorlesung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Vorlesung oder eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl Bachelor Thesis ( CP) 29

30 Technische Universität Darmstadt Fachereich Humanwissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung (B. Ed. GtB) Berufliche Fachrichtung Körperpflege

31 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Körperpflege Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Humanwissenschaften für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Körperpflege vom 20. Novemer 2006 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Körperpflege den akademischen Grad "Bachelor of Education" (B. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2: Alle Prüfungen der Bachelorprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Bachelorprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates Humanwissenschaften zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Humanwissenschaften richtet für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Körperpflege eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein fachnahes Praktikum von 52 Wochen erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As Zum Erwer des Bachelor of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 180 Credits zu erweren. 2. Die erufliche Fachrichtung Körperpflege umfasst die Fachwissenschaft Körperpflege (Mode und Ästhetik, Biologie, Chemie), die Fachdidaktik der Körperpflege (Mode und Ästhetik, Biologie, Chemie), die Schulpraktischen Studien 1, die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Bachelor-Thesis. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Bachelor-Thesis ( Credits) wird in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung Körperpflege geschrieen, nur im sehr gut egründeten Ausnahmefall (Vorkenntnisse) auch in den Erziehungswissenschaften. Üer diese Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Bachelor-Thesis eträgt 5 Monate. 1

32 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Körperpflege Ausführungsestimmungen zur APB Zu 28 As. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits ein. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Bachelorprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2006 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Bereits egonnene Prüfungen können nach den isherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Entsprechendes gilt für Prüflinge, die sich innerhal eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung zur Prüfung melden. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Humanwissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Josef Wiemeyer Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 2

33 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Körperpflege Studiengang Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Körperpflege Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn für das erste Fachsemester ist das Wintersemester. Studierende, die aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ihre individuelle Studienzeit verkürzen, können ihr Studium auch im Sommersemester eginnen. Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS 5. WS 6. SS CP CP CP CP CP CP Berufliche Fachrichtung Körperpflege (insgesamt CP) Mode und Ästhetik, FB Pflichtereich (Σ 0 CP) Pflichtmodul MÄ 1: Wahrnehmung, Faren- und Gestaltungslehre (9 CP) Vorlesung: Einführung in die Kultur- und Kunstgeschichte s 120 Vorlesung: Sozialpsychologie s 120 Proseminar: Theorien der Wahrnehmung Pflichtmodul MÄ 2: Geschichte und Soziologie der Mode und Frisur (6 CP) Vorlesung: Einführung in die Geschichte und Soziologie der Mode und Frisur s 120 Proseminar: Jugendkultur und Jugendstile Pflichtmodul MÄ : Theorien der Ästhetik (6 CP) Seminar: Körperkultur und Körperpflege Vorlesung: Ästhetische Theorien s 120 Pflichtmodul MÄ 4: Körperinszenierungen und Ästhetik (6 CP) Seminar: Körperinszenierungen und Technisierung Natur versus Konstruktion Seminar: Körperwahrnehmung und Bewegung Pflichtmodul MÄ 5: Fachdidaktik Körperpflege ( CP) Seminar: Fachdidaktik Mode und Ästhetik Wahlpflichtereich Wahlpflichtmodul: Umgang mit Fremdem (6 CP) Seminar: Zur Situation von Migranten/innen in der Mehrheitsgesellschaft Seminar: Zum Umgang mit Fremdheit Wahlpflichtmodul: Exkursionen ( cp) Exkursionen Prüfung Dauer Art (min)

34 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Körperpflege Biologie, FB Pflichtereich (Σ 4,5 CP, davon CP aus FB ) Pflichtmodul B 1: Zelliologie und Dermatologie (9 CP) Vorlesung (V2) und Üung (Ü1): Allgemeine Zelliologie I (Eukaryota) 4 f s/m 60/15 Vorlesung (V2): Dermatologie (FB ) s 60 Üung (Ü2): Biologisch-dermatologische Üungen 2 Pflichtmodul B 2: Mikroiologie (7,5 CP) Vorlesung (V1): Allgemeine Zelliologie II (Prokaryota) 1,5 Vorlesung (V2): Grundlagen der Mikroiologie Praktikum (P4): Mikroiologisches Grundpraktikum Modulaschlussprüfung Mikroiologie s 120 Pflichtmodul B : Humaniologie (8 CP) Vorlesung (V2): Einführung in die Anatomie und Physiologie des Menschen Vorlesung (V2): Humaniologie Seminar (S2): Humaniologie 2 Modulaschlussprüfung Humaniologie s 120 Pflichtmodul B 4: Physiologie (9 CP) Vorlesung (V2): Struktur und Funktion der Tiere Vorlesung (V2): Physiologie und Leensraum Praktikum (P4): Tierphysiologisches Grundpraktikum Modulaschlussprüfung Physiologie s 120 Pflichtmodul B 5: Fachdidaktik Biologie I (5 CP) Vorlesung (V2): Grundlagen der Biologiedidaktik Seminar (S2): Biologiedidaktisches Seminar 2 Modulaschlussprüfung Biologie I s 120 Pflichtmodul B 6: Fachdidaktik Biologie II (5 CP) Seminar (S2): Humaniologie im Unterricht 2 Seminar (S2): Vortragsseminar zum Experimentalunterricht Wahlpflichtereich Wahlpflichtmodule: (6 cp oder 9 cp) Frei wählar aus dem Lehrangeot des Studiengangs B. Sc. Biologie (Aufaumodule, Ergänzungsmodule, Forschungsmodule) 6 oder 9 4

35 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Körperpflege Chemie, FB 7 Pflichtereich (Σ 4 CP) Pflichtmodul l C 1: Allgemeine und Organische Chemie (19 CP) Vorlesung und Üung: Allgemeine Chemie 7 s 180 Vorlesung und Üung: Organische Chemie I 8 Praktikum und Seminar: Chemisches Praktikum für Biologiestudierende 4 Pflichtmodul C 2: Kosmetikchemie (5 CP) Vorlesung: Einführung in die Kosmetikchemie Praktikum: Kosmetikchemie 2 Pflichtmodul C : Toxikologie (2 CP) Vorlesung: Einführung in die Gefahrstoffkunde (Toxikologie) 2 s 60 Pflichtmodul C 4: Fachdidaktik Chemie (8 CP) Praktikum und Kurs: Grundpraktikum Organische Chemie II Demonstrationsexperimente 8 Wahlpflichtereich Wahlpflichtmodul: Biochemie I (4 CP) Vorlesung: Einführung in die Biochemie 4 s 120 Wahlpflichtmodul: Biochemie II (7 CP) Voraussetzung Wahlpflichtmodul Biochemie I Vorlesung: Proteinchemie oder andere Vorlesung der Biochemie 4 Praktikum: Grundpraktikum Biochemie Erziehungswissenschaften, FB (25 CP) Pflichtereich (15 CP) Pflichtmodul: Grundlagen der Berufspädagogik (9 CP) Vorlesung: Einführung und Geschichte der Berufspädagogik (= BP I) s 120 Proseminar: Wissenschaftliches Areiten und Grundlagen der Berufspädagogik Proseminar: Recht, Organisation und Struktur der Berufsildung Pflichtmodul: Lehren und Lernen in der eruflichen Bildung (6 CP) Vorlesung: Didaktik des schulischen und etrielichen Berufsausildung (BP II) s 120 Proseminar: Methoden der eruflichen Bildung Wahlpflichtereich ( CP, 1 Modul) Wahlpflicht: Schulpraktische Studien 1 ( CP) Schulpraktische Studien 1 (SPS 1.1 = 5 CP, SPS 1.2 = 5 CP) Wahlpflicht: Berufspraktische außerschulische Studien ( CP) Berufspraktische außerschulische Studien 1 (PBAS 1.1 = CP, PBAS 1.2 = 4 CP, PBAS 1. = CP) 5

36 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Körperpflege Gesellschaftswissenschaften, FB 1 und 2 (15 CP) Wahlpflichtereich (15 CP, 1 Modul) Wahlpflichtmodul: Betrieswirtschaftslehre Vorlesung: Kosten- und Leistungsrechnung 5 s 90 Vorlesung: Buchführung s 90 Vorlesung: Einführung in die Betrieswirtschaftslehre s 90 Proseminar: Betrieswirtschaftslehre 4 Wahlpflichtmodul: Philosophie Üung: Orientierungsveranstaltung Philosophie 4 Proseminar: Systematisches Thema einführenden Charakters 4 Vorlesung: Grundlegende Vorlesung 4 Modulaschlussprüfung s/m 60/0 Wahlpflichtmodul: Politikwissenschaft Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft f s/m 120/15 Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Wahlpflicht Politikwissenschaft (6 CP): Vorlesung und Proseminar: Politische Theorie und Politische Philosophie 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Grundlagen der Internationalen Beziehungen 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Analyse und Vergleich politischer Systeme 6 f s/m 120/15 Wahlpflichtmodul: Rechtswissenschaft Vorlesung: Einführung in das Recht s 90 Vorlesung: Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse 4 s 120 Wahlpflichtmodul: Soziologie Vorlesung: Areitsrecht 4 s 120 Vorlesung: Öffentliches Recht I 4 s 0 Vorlesung: Bildungssoziologie 6 s 240 Vorlesung oder Proseminar: Sozialstruktur Deutschlands Vorlesung oder Seminar: Theorien und Analysen der Gesamtgesellschaft eine Vorlesung oder ein Seminar der Soziologie nach freier Wahl Wahlpflichtmodul: Volkswirtschaftslehre Wahlpflichtmodul: Zeitgeschichte Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 s 45 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 45 Vorlesung: Soziale Sicherung 4 s 90 Vorlesung: Internationale Wirtschaftseziehungen I 4 s 90 Proseminar: Einführung in die Zeitgeschichte eine Vorlesung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Vorlesung oder eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl Bachelor Thesis ( CP) 6 6

37 Technische Universität Darmstadt Fachereich 16 Maschinenau Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung (B. Ed. GtB) Berufliche Fachrichtung Metalltechnik

38 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Metalltechnik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Maschinenau für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Metalltechnik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Metalltechnik den akademischen Grad "Bachelor of Education" (B. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2: Alle Prüfungen der Bachelorprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Bachelorprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang 1) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates Maschinenau zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Maschinenau richtet für den Studiengang Bachelor of Education Gewerlichtechnische Bildung mit der eruflichen Fachrichtung Metalltechnik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein fachnahes Praktikum von 52 Wochen erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As Zum Erwer des Bachelor of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 180 Credits zu erweren. 2. Die erufliche Fachrichtung Metalltechnik umfasst die Fachwissenschaft Metalltechnik, die Fachdidaktik der Metalltechnik, die Schulpraktischen Studien 1, die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften und die Bachelor-Thesis. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Bachelor-Thesis ( Credits) wird in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung Metalltechnik geschrieen, nur im sehr gut egründeten Ausnahmefall (Vorkenntnisse) auch in den Erziehungswissenschaften. Üer diese Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Bachelor-Thesis eträgt 5 Monate. Zu 28 As. In die Gesamtnote der Bachelorprüfung gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits ein. 8

39 Studiengang Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung, Metalltechnik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Bachelorprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Bereits egonnene Prüfungen können nach den isherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Entsprechendes gilt für Prüflinge, die sich innerhal eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung zur Prüfung melden. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Maschinenau der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr.-Ing. Eerhard Aele Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 9

40 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Metalltechnik Studiengang Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Metalltechnik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studienleistung als Studien- Studieneginn für das erste Fachsemester ist das Wintersemester. Studierende, die Prüfung aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ihre individuelle Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art Studienzeit verkürzen, können ihr Studium auch im Sommersemester eginnen. 1. WS 2. SS. WS 4. SS 5. WS 6. SS CP CP CP CP CP CP Berufliche Fachrichtung Metalltechnik, FB 16 (insgesamt CP) Pflichtereich (82 CP) Pflicht: Grundildungsereichs (62 CP) Grundlagen der Datenverareitung 4 s 120 Physikalische Stoffkunde 4 s 45 Mathematik I 6 s 90 Technische Mechanik I 6 s 90 Werkstoffkunde und -prüfung 5 s 45 Einführung in das rechnergestützte Konstruieren (CAD) 4 s 120 Technische Mechanik II 4 s 90 Einführung in die Elektrotechnik 6 s 150 Mathematik III s 120 Technologie der Fertigungsverfahren 6 s 120 Thermodynamik I 6 s 150 Maschinenelemente und Mechatronik I 8 s 120 Pflicht: Fachdidaktik (20 CP) Grundlagen der Fachdidaktik (Areitstechniken = 2 CP, Einführung in den Maschinenau = 1 CP) u Didaktik des Fachunterrichts 4 m 15 Product Design Projekt 4 SF Angewandte Didaktik der Erwachsenenildung (BV) 4 m 15 Didaktik der Lernfelder 5 f s/m 90/15 40

41 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Metalltechnik Wahlpflichtereich (48 CP aus dem Angeot im Vertiefungsereich) Wahlpflicht: Vertiefungsereich Produktionstechnik Maschinenelemente und Mechatronik II (Pflicht) 8 s 120 Laser in der Fertigung 4 m 15 Zuverlässigkeit im Maschinenau 4 s 90 Mechatronische Systeme im Maschinenau I (Pflicht) 4 m 0 Maschinen der Umformtechnik I 2 m 0 Maschinen der Umformtechnik II 2 m 0 Umformtechnik I 4 m 15 Werkzeugmaschinen und Industrierooter I 8 m 0 Management industrieller Produktion I 4 m 20 Management industrieller Produktion II 4 m 20 Umformtechnik II 4 m 15 Ölhydraulik 4 m 20 Wahlpflicht: Vertiefungsereich Fahrzeugtechnik Maschinenelemente und Mechatronik II (Pflicht) 8 s 120 Motorräder 4 m 0 Fahrerassistenzsysteme 4 m 0 Grundlagen der Verkehrswirtschaft 4 m 0 Mechatronische Systeme im Maschinenau I (Pflicht) 4 m 0 Kraftfahrzeuge I 6 m 0 Verrennungskraftmaschinen I 6 f s/m 90/25 Verfahrenstechnik der Brennstoffzellen 4 m 15 Reifentechnologie I 2 m 0 Verrennungskraftmaschinen II 6 f s/m 90/25 Kraftfahrzeuge II 6 m 0 Reifentechnologie II 2 m 0 Berechnungsmethoden im Verrennungskraftmaschinen I 2 s 90 Konstruktion im Motorenau I 4 f s/m 90/25 Erziehungswissenschaften, FB (25 CP) Pflichtereich (15 CP) Pflichtmodul: Grundlagen der Berufspädagogik (9 CP) Vorlesung: Einführung und Geschichte der Berufspädagogik (= BP I) s 120 Proseminar: Wissenschaftliches Areiten und Grundlagen der Berufspädagogik Proseminar: Recht, Organisation und Struktur der Berufsildung Pflichtmodul: Lehren und Lernen in der eruflichen Bildung (6 CP) Vorlesung: Didaktik des schulischen und etrielichen Berufsausildung (BP II) s 120 Proseminar: Methoden der eruflichen Bildung 41

42 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Metalltechnik Wahlpflichtereich ( CP, 1 Modul) Wahlpflicht: Schulpraktische Studien 1 ( CP) Wahlpflicht: Berufspraktische außerschulische Studien ( CP) Schulpraktische Studien 1 (SPS 1.1 = 5 CP, SPS 1.2 = 5 CP) Berufspraktische außerschulische Studien 1 (PBAS 1.1 = CP, PBAS 1.2 = 4 CP, PBAS 1. = CP) Gesellschaftswissenschaften, FB 1 und 2 (15 CP) Wahlpflichtmodul: Betrieswirtschaftslehre Wahlpflichtmodul: Philosophie Wahlpflichtmodul: Politikwissenschaft Wahlpflichtereich (15 CP, 1 Modul) Vorlesung: Kosten- und Leistungsrechnung 5 s 90 Vorlesung: Buchführung s 90 Vorlesung: Einführung in die Betrieswirtschaftslehre s 90 Proseminar: Betrieswirtschaftslehre Üung: Orientierungsveranstaltung Philosophie Proseminar: Systematisches Thema einführenden Charakters Vorlesung: Grundlegende Vorlesung Modulaschlussprüfung s/m 60/0 Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft f s/m 120/15 Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland f s/m 120/15 Wahlpflicht Politikwissenschaft (6 CP): Vorlesung und Proseminar: Politische Theorie und Politische Philosophie 6 f s/m 120/15 Vorlesung und Proseminar: Grundlagen der Internationalen Beziehungen 6 f s/m 120/15 Wahlpflichtmodul: Rechtswissenschaft Vorlesung und Proseminar: Analyse und Vergleich politischer Systeme 6 f s/m 120/15 Vorlesung: Einführung in das Recht s 90 Vorlesung: Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse 4 s 120 Wahlpflichtmodul: Soziologie Vorlesung: Areitsrecht 4 s 120 Vorlesung: Öffentlichen Recht I 4 s 0 Vorlesung: Bildungssoziologie 6 s 240 Vorlesung oder Proseminar: Sozialstruktur Deutschlands Vorlesung oder Seminar: Theorien und Analysen der Gesamtgesellschaft eine Vorlesung oder ein Seminar der Soziologie nach freier Wahl

43 Bachelor of Education - Gewerlich-technische Bildung - Berufliche Fachrichtung Metalltechnik Wahlpflichtmodul: Volkswirtschaftslehre Wahlpflichtmodul: Zeitgeschichte Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 s 45 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 45 Vorlesung: Soziale Sicherung 4 s 90 Vorlesung: Internationale Wirtschaftseziehungen I 4 s 90 Proseminar: Einführung in die Zeitgeschichte 6 eine Vorlesung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl eine Vorlesung oder eine Üung zur Zeitgeschichte nach freier Wahl Bachelor Thesis ( CP) 4

44 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Deutsch in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

45 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Deutsch Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Deutsch vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Deutsch den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 5 Die Prüfenden geen die Prüfungsform zum Beginn einer Veranstaltung zw. rechtzeitig vor Beginn der Meldefrist durch Aushang ekannt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Deutsch eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Deutsch sind weiterhin ausgezeichnete Deutschkenntnisse (für ausländische Studierende: anerkannter Nachweis Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens, d. h. DSH-Prüfung oder UNIcert III) und die Kenntnis von zwei Fremdsprachen, von denen eine Englisch oder Französisch (UNIcert II oder anderer äquivalenter Nachweis Niveau B2 Europäischer Referenzrahmen) sein muss. Der Nachweis der zweiten Fremdsprache (Niveau A2, Nachweis durch Schulzeugnisse oder Universitätskurse) kann auch noch is zum Ende des zweiten Semesters erracht werden. Handelt es sich ei der zweiten Fremdsprache um Latein, gelten Lateinkenntnisse als der erforderliche Nachweis. Nur wenn es sich ei der Muttersprache einer/eines Studienewererin/Studienewerers um Englisch oder Französisch handelt, kann sie als eine der eiden geforderten Fremdsprachen anerkannt werden. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. 45

46 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Deutsch Ausführungsestimmungen zur APB Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credis) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 26 As. Soweit innerhal eines Moduls nur ein estimmter Anteil der estandenen Leistungen in die Berechnung der Gesamtnote des Moduls eingeht, ist dies zu dem entsprechenden Modul im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) geregelt. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 46

47 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Deutsch Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Deutsch Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet SF* = schriftliche Prüfungen wie Hausareiten, Klausuren, Essays und/oder mündliche Prüfungen wie Referate oder Prüfungsgespräch Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen 1. WS 2. SS. WS 4. SS Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung Art Prüfung Dauer (min) CP CP CP CP Deutsch (60 CP) Modul 1: Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft 1.1 Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft (VL) 1.2 Tutorium zur Vorlesung Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft (TUT) 1. Gegenwartssprache (PS) 1.4 Sprachgeschichte (PS) Modul 2: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft (NdL) f SF* f SF* f SF* f SF* 2.1 Einführung in die Neuere deutsche Literatur (VL) 2.2 Tutorium zur Vorlesung Einführung in die Neuere deutsche Literatur (TUT) 2. Einführung in die Analyse literarischer Texte (PS) 2.4 Literaturgeschichte (PS) Modul : Fachdidaktik Deutsch f SF* f SF* f SF* f SF* Modul 4: Literatur, Sprache und Leenswelt.1 Fachdidaktik (HS) 6.2 Fachmethodik (HS) 6 f SF* f SF* 4.1 Pragmatische oder varietätenlinguistische Textanalyse (HS) Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (HS) 6 4. Kultur- und medienwissenschaftliche Kontexte (HS) 6 Modul 5: Lektüre und Analyse f SF* f SF* f SF* 5.1 Lektürekurs Neuere deutsche Literatur (Ü) 5.2 Angewandte Linguistik (Ü) f SF* f SF* 47

48 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Deutsch Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Curriculumentwicklung Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 48

49 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Deutsch Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege 49

50 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Deutsch Metalltechnik (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 50

51 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Englisch in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

52 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Englisch Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Englisch vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Englisch den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 5 Die Prüfenden geen die Prüfungsform zum Beginn einer Veranstaltung zw. rechtzeitig vor Beginn der Meldefrist durch Aushang ekannt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Englisch eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Englisch sind weiterhin Englischkenntnisse auf dem Niveau von UNICERT II sowie ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium an einer deutschen Universität (DSH oder UNIcert III). Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. 52

53 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Englisch Ausführungsestimmungen zur APB Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 26 As. Soweit innerhal eines Moduls nur ein estimmter Anteil der estandenen Leistungen in die Berechnung der Gesamtnote des Moduls eingeht, ist dies zu dem entsprechenden Modul im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) geregelt. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 5

54 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Englisch Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Englisch Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet SF* = schriftliche Prüfungen wie Hausareiten, Klausuren, Essays und/oder mündliche Prüfungen wie Referate oder Prüfungsgespräch Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Englisch (60 CP) Modul 1: Introduction to Linguistics 1.1 Introduction to Linguistics (VL) 1.2 Tutorium zur Vorlesung Introduction to Linguistics (TUT) s 90 Wahlweise: In einer der eiden Veranstaltungen (1. oder 1.4) eine Prüfung und in der anderen Veranstaltung (1. oder 1.4) eine enotete Studienleistung 1. The Linguistic Organization of English (PS) oder s Linguistic theory (PS) oder s 90 Modul 2: Introduction to Literary Studies Wahlweise: In einer der eiden Veranstaltungen (2. oder 2.4) eine Prüfung und in der anderen Veranstaltung (2. oder 2.4) eine enotete Studienleistung 2. Literary Theory (PS) 2.1 Introduction to Literary Studies (VL) 2.2 Tutorium zur Vorlesung Introduction to Literay Studies (TUT) oder s s Literary History (PS) oder s 90 Modul : English Proficiency.1 Language Course 1 (Ü) f s.2 Language Course 2 (Ü) f s. Language Course : Essay Writing (Ü) f s.4 Language Course 4: Languages for Special Purposes (Ü) f s Art Prüfung Dauer (min) 54

55 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Englisch Modul 4: Language and Literature 4.1 Register and Genre (HS) 6 f SF* 4.2 Literary Genres (HS) 6 f SF* Modul 5: Teaching and Learning English as a Foreign Language 5.1 English as a Foreign Language: Competence and Performance (PS) f SF* 5.2 English as a Foreign Language: External Factors (PS) f SF* 5. Pedagogical Methodology of Foreign/2nd Language Teaching (HS) 6 f SF* Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beochten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning 55

56 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Englisch Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 56

57 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Englisch Körperpflege Metalltechnik (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 57

58 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Ethik in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

59 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Ethik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Ethik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Ethik den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Ethik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der 59

60 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Ethik Ausführungsestimmungen zur APB Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 60

61 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Ethik Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Ethik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Ethik (60 CP) Modul 2a: Erkenntnis, Wissen, Kritik Proseminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Erkenntnistheorie 4 Proseminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Kant, deutscher Idealismus, Kritik- und Kritikegriff 4 Proseminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Wissenschaftsegriff, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftskritik 4 Modulaschlussprüfung f s/m 60/0 Modul a: Praxis, Normen, Geschichte Proseminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Ethik und Moralphilosophie 4 Proseminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Rechts- und Sozialphilosophie 4 Proseminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Geschichtsphilosophie, politische Philosophie 4 Modulaschlussprüfung f s/m 60/0 Modul : Praxis, Normen, Geschichte Seminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Ethik und Moralphilosophie 4 Seminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld Rechts- und Sozialphilosophie 4 Seminar oder Lektürekurs oder Vorlesung Themenfeld: Geschichtsphilosophie, politische Philosophie 4 Modulaschlussprüfung f s/m 60/0 Art Prüfung Dauer (min) 61

62 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Ethik Üung zu den schulpraktischen Studien "Philosophie und Ethik" 4 Proseminar oder Seminar Fachdidaktik oder Seminar Fachmethodik Themenfeld: Sprache, Technik, Kunst Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext 4 Proseminar oder Seminar Fachdidaktik 4 Modulaschlussprüfung f s/m 60/0 Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Curriculumentwicklung Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning 62

63 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Ethik Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 6

64 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Ethik Körperpflege Metalltechnik Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 64

65 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Geschichte in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

66 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Geschichte Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Geschichte vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Geschichte den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Geschichte eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. 66

67 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Geschichte Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 67

68 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Geschichte Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Geschichte Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Geschichte (60 CP) I. Grundlagenereich (0 CP) Modul LB 1: Neuzeit Proseminar: Einführung in die Neuere Geschicht 9 Vorlesung: Neuere Geschichte Modul LB 2: Technikgeschichte Proseminar: Einführung in die Technikgeschichte 6 Vorlesung: Technikgeschichte Modul LB a: Mittelalterliche Geschichte oder LB (Wahlpflicht) Proseminar: Einführung in die Mittelalterliche Geschichte 6 Vorlesung: Mittelalterliche Geschichte Modul LB : Alte Geschichte oder LB a (Wahlpflicht) Einführung in die Alte Geschichte 6 Vorlesung: Alte Geschichte II. Themenereich (12 CP) Modul LB 4: Themenmodul fachwissenschaftlich orientierte Lehrveranstaltung Seminar in Alter Geschichte oder Mittelalterliche Geschichte oder Neuerer Geschichte oder Technikgeschichte 6 Modul LB 5: Themenmodul fachdidaktisch orientiert Lehrveranstaltung Seminar in Alter Geschichte oder Mittelalterliche Geschichte oder Neuerer Geschichte oder Technikgeschichte 6 Prüfung Dauer Art (min) 68

69 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Geschichte III. Wahlpflichtereich (18 CP) Modul LB 6: Quellenmodul - Vertiefung des Umgangs mit Quellen Üung: Vertiefung des Umgangs mit Quellen Modul LB 7: Vorlesungsmodul - Vermittlung historischen Üerlicks Vorlesung: Neuere / Neuste Geschichte Vorlesung Alte Geschichte oder Mittelalterliche Geschichte Vorlesung: Technikgeschichte Modul LB 8: Didaktikmodul - Vertiefende Diskussion didaktischer Einzelproleme Üung 1 Fachdidaktik Üung 2 zur Fachdidaktik oder Exkursion (mindestens viertägig) Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik 69

70 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Geschichte Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Bautechnik Chemietechnik Druck- und Medientechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 70

71 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Geschichte Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 71

72 Technische Universität Darmstadt Fachereich 20 Informatik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Informatik in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

73 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Informatik für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Informatik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Informatik den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Informatik richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Informatik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 12 As. 2 Für jedes Semester, in dem Wahlpflichtprüfungen agelegt werden sollen, hat der Prüfling einen Prüfungsplan für die Wahlpflichtprüfung vorzulegen, der von der Prüfungskommission genehmigt wurde. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. 7

74 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereichs Informatik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Karsten Weihe Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 74

75 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Informatik Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Informatik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Informatik (60 CP) Pflichtereich (42 CP) Grundlagen der Informatik I u s 120 Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik I s 90 Gundlagen der Informatik II u s 120 Mathematische Ergänzungen 6 u Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik II s 90 Grundlagen der Informatik III u s 120 Wahlpflichtereich (18 CP) Wahlpflichtveranstaltungen Fachwissenschaft: aus Technische Grundlagen I und II, allen kanonischen Einführungsveranstaltungen und 14 f s/m 120/0 allen darauf aufauenden Lehrveranstaltungen Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: ein Praktikum in der Lehre oder eine Studienareit oder eine der Lehrveranstaltungen Anwendungsezogener 4 Informatikunterricht, Informatik im Schulunterricht oder E-Learning (jeweils 4 CP) Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Art Prüfung Dauer (min) 75

76 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Informatik Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 76

77 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Informatik Druck- und Medientechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Körperpflege Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 77

78 Technische Universität Darmstadt Fachereich 04 Mathematik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Mathematik in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

79 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Mathematik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Mathematik für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Mathematik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Mathematik den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich durchgeführt oder im Fach Mathematik auch in Form einer Portfolioprüfung. Eine Portfolioprüfung ist ein Prüfungsgespräch auf der Grundlage der durch den Studierenden dokumentierten Lernprozesse und ggf. Areitsprodukte aus den Lehrveranstaltungen. Zu 5 As. 5 Die Fachprüfungen können schriftlich und mündlich durchgeführt werden. Die Prüfenden geen die Prüfungsform zum Beginn eines Moduls ekannt, falls sie nicht ereits im Modulhanduch festgeschrieen ist. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Mathematik richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Mathematik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 12 As. 2 Bei der Meldung zur ersten Prüfung eines Wahlpflichtmoduls im Fach Mathematik hat der Prüfling einen Prüfungsplan für die azulegenden Wahlpflichtprüfungen vorzulegen, der von der Prüfungskommission genehmigt wurde. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien- 79

80 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Mathematik Ausführungsestimmungen zur APB und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereichs Mathematik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Alexander Martin Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 80

81 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Mathematik Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Mathematik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Mathematik (60 CP) Pflichtereich (4,5 CP) Modul Lineare Algera Lineare Algera I 9 m 20 Modul Lehren und Lernen von Mathematik Lehren und Lernen von Mathematik 6 Proseminar Lehren und Lernen von Mathematik SF 15 Modul Praktische Mathematik Praktische Mathematik (Numerik, Stochastik) 9 s 120 Modul Elementargeometrie Elementargeometrie für das Lehramt und Praktikum Dynamische Geometriesoftware 7,5 m 15 Wahlpflichtereich (25,5 CP) Modul Kominationsmodul I Mathematische Ergänzungen (aus dem B.Sc. Studiengang Mathematik) 4,5 Fachdidaktisches Seminar SF 15 Modul Kominationsmodul II Mathematische Ergänzungen (aus dem B.Sc. Studiengang Mathematik) 4,5 Fachdidaktisches Seminar Modul Mathematische Ergänzungen SF 15 Mathematiksche Ergänzungen aus dem B.Sc. Studiengang Mathematik) 4,5 m 15 Projektmodul Fachdidaktik Fachdidaktisches Projektmodul 6 SF 15 Art Prüfung Dauer (min) 81

82 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Mathematik Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Curriculumentwicklung Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 82

83 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Mathematik Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege 8

84 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Mathematik Metalltechnik (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 84

85 Technische Universität Darmstadt Fachereich 05 Physik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Physik in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

86 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Physik Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Physik für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Physik vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Physik den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 In Anhang I ist angegeen, in welchen Fächern Prüfungsleistungen und/oder enotete zw. unenotete Studienleistungen zu erringen sind, und welche Prüfungen mündlich oder schriftlich durchgeführt werden. Studienleistungen in der Physik können auch in Form von Prüfungsleistungen erracht werden. Umgekehrt ist das nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Prüfungskommission des Fachereichs möglich. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) und in den Moduleschreiungen (Anhang II) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Physik richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Physik eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. 86

87 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Physik Ausführungsestimmungen zur APB Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 26 As. 1 Bei der Bildung der Note kann die Prüferin oder der Prüfer hervorragende Leistungen in Üungen oder anderen egleitenden Lehrveranstaltungen durch Anheen des Notenwertes um is zu 0, erücksichtigen. Bei der Benotung der Aschlussareit durch die Betreuerin oder den Betreuer wird neen der Master-Thesis auch die Präsentation der Areit in einem Vortrag (Seminarvortrag) mit einem Anteil von 2 der 15 Credits erücksichtigt. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereichs Physik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Thomas Walther Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 87

88 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Physik Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Physik Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich Prüfungsart: SF = Sonderform, z.b. Präsentationen, Berichte f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Physik (60 CP) Pflichtereich Modul GE : Elektrodynamik und Optik (8 CP) Vorlesung Physik III 4 Tutorium oder Üung zu Physik III 4 u Modul P1: Grundpraktium für das Lehramt an eruflichen Schulen (1 CP) Grundpraktikum (M. Ed.) 1 u Modul GT1: Einführung in die Theoretische Physik (7 CP) Vorlesung Einführung in die Theoretische Physik Tutorium oder Üung zu Einführung in die Theoretische Physik 4 u Modul P2: Hauptpraktikum (1CP), Wahlmöglichkeiten Hauptpraktikum 1 u Modul D1: Praktikum und Proseminar zur Physik (7 CP), Wahlmöglichkeiten Praktikum und Proseminar zur Physik I, Schulereich 4 Pratkikum und Proseminar zur Physik II, Schulereich Modul GT2: Klassische Teilchen und Felder (8 CP) Vorlesung Theorie klassischer Teilchen und Felder I 4 Tutorium oder Üung zu Theorie klassischer Teilchen und Felder II 4 u Modul D2: Demonstrationspraktikum (9 CP), Wahlmöglichkeiten Demonstrationspraktikum I Demonstrationspraktikum II 6 u Prüfung Art Dauer (min) s 120 s 120 SF s

89 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Physik Modul V: Quantenphysik (12 CP) Vorlesung Physik IV 4 Vorlesung Quantentheorie und Statistische Physik (LaG, M.Ed.) m 60 Tutorium oder Üung zu Quantenphysik 5 u Modul D: Didaktik der Physik (4 CP) Seminar Fachdidaktik, Schulereich 2 Proseminar Schulpraktikum I 2 Wahlpflichtereich - 1 Modul, CP, aus: Modul W1: Optik ( CP) Vorlesung Optik I m 0 Modul W2: Festkörperphysik ( CP) Vorlesung Festkörperphysik m 0 Modul W: Kernphysik ( CP) Vorlesung Kernphysik m 0 Modul W4: Struktur der Materie ( CP) Vorlesung Struktur der Materie m 0 Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen 89

90 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Physik Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Interationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Bautechnik Chemietechnik Druck- und Medientechnik Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 90

91 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Physik Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 91

92 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Politik und Wirtschaft in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

93 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Politik und Wirtschaft Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Politik und Wirtschaft vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Politik und Wirtschaft den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 5 Die Prüfenden geen die Prüfungsform zum Beginn einer Veranstaltung zw. rechtzeitig vor Beginn der Meldefrist durch Aushang ekannt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Politik und Wirtschaft eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. 9

94 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Politik und Wirtschaft Ausführungsestimmungen zur APB Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 18. Dezemer 2006 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 94

95 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Politik und Wirtschaft Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Politik und Wirtschaft Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Modul* siehe zu 5 As. 4 SF = Referat und Hausareit; SF* = Unterrichtsentwurf Studienleistung als Studien- Prüfung Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Politik und Wirtschaft (60 CP) Pflichtereich (42 CP) Modul Einführung in die Politikwissenschaft* Vorlesung: Einführung in die Politikwissenschaft s 120 Modul Politische Theorie und politische Philosophie* Vorlesung: Politische Theorie und politische Philosophie s 120 Proseminar: Politische Theorie und politische Philosophie SF Modul Das politische System der Bundesrepulik Deutschland* Vorlesung: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland s 120 Proseminar: Das politische System der Bundesrepulik Deutschland SF Modul Internationale Beziehungen und Außenpolitik* Vorlesung: Internationale Beziehungen und Außenpolitik s 120 Proseminar: Internationale Beziehungen und Außenpolitik SF Modul Wirtschaft und Recht Vorlesung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 120 Üung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre s 120 Vorlesung: Grundlagen der Betrieswirtschaftslehre s 120 Vorlesung: Areitsrecht s 120 Seminar: Allgemeine Fachdidaktik 6 SF Proseminar/Seminar: Themenezogende Fachdidaktik SF* 95

96 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Politik und Wirtschaft Wahlpflichtereich (18 CP) (drei Module, davon mindestens zwei politikwissenschaftliche Module) Modul Demokratisches Regieren in Mehreenensystemen f s/m 120/15 oder SF Seminar aus dem Themenfeld demokratisches Regieren in Mehreenensystemen f s/m 120/15 Modul Öffentliche Verwaltung und Organisationen der Interessenvermittlung Modul Internationale Beziehungen und Organisationen Modul Vertiefung Volkswirtschaftslehre Modul Areitsmarkt und soziale Sicherung Seminar aus dem Themenfeld demokratisches Regieren in Mehreenensystemen f s/m 120/15 oder SF Seminar aus dem Themenfeld Verwaltung und Interessenvermittlung f s/m 120/15 f s/m 120/15 oder SF Seminar aus dem Themenfeld Internationale Beziehungen und Organisationen f s/m 120/15 Vorlesung: Mikroökonomie s 120 Vorlesung: Makroökonomie s 120 Vorlesung: Vertiefung im Areitsrecht, insesondere: Kollektives Areitsrecht s 120 Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Soziale Sicherung s 120 Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung aus dem Themenfeld Verwaltung und Interessenvermittlung Vorlesung aus dem Themenfeld Internationale Beziehungen und Organisationen Curriculumentwicklung Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen 96

97 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Politik und Wirtschaft Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 97

98 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Politik und Wirtschaft (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 98

99 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Evangelische Religion in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

100 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Evangelische Religion Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Evangelische Religion vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Evangelische Religion den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Evangelische Religion eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. 0

101 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Evangelische Religion Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Im Studienanteil evangelische Religion (60 von 120 Credits) gehen die entsprechend der Credits gewichteten enoteten Studienleistungen und die Modulaschlussprüfungen je zur Hälfte in die Gesamtnote ein. Ansonsten gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits in die Gesamtnote ein. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 18. Dezemer 2006 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 1

102 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Evangelische Religion Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Evangelische Religion Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studienleistung als Studien- Prüfung Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Evangelische Religion (60 CP) Modul 1: Theologie für das Lehramt an eruflichen Schulen ( CP) 5 Pflichttveranstaltungen 1.1 Grundkurs wissenschaftliches Areiten in der Theologie (Pflicht) Einleitung in die Biel und ilische Methodenlehre (Pflicht) 2 1. Religionsunterricht an eruflichen Schulen (Pflicht) Einführung in Religionswissenschaft, Religionsphilosophie, Religionssoziologie (Pflicht) Exkursionen (Pflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 2: Geschichtliche Grundlagen des christlichen Glauens ( CP) Pflichtveranstaltungen, 1 aus Wahlpflichtveranstaltungen auswählen 2.1 Gott, Welt und Mensch im Alten Testament (Pflicht) Jesus der Christus im Neuen Testament (Pflicht) 2. Das Entstehen des Protestantismus an der Epochenschwelle von Spätmittelalter/früher Neuzeit und seine Fortentwicklung in der Aufklärung (Pflicht) 2.4 Die Frage nach Gott und die kirchlichen Christusekenntnisse (Wahlpflicht) Die Typen der christlichen Religion in der Antike in ihrer Bedeutung für die weitere konfessionelle Entwicklung der christlichen Religion (Wahlpflicht) Christentum und Antike (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 2

103 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Evangelische Religion Modul : Religion, Dogmatik und Ethik ( CP) Pflichtveranstaltungen, 1 aus 2 Wahlpflichtveranstaltungen auswählen.1 Kriterien christlichen Glauens und Handelns (Pflicht).2 Glaue und Vernunft (Pflicht) 2. Ausgewählte Proleme christlicher Ethik (Pflicht).4 Die Lehren der Kirchen und die plurale Gesellschaft (Wahlpflicht) 2.5 Grenzproleme der Ethik (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 4: Kontexte des Glauens ( CP) Pflichtveranstaltungen, 1 aus 2 Wahlpflichtveranstaltungen auswählen 4.1 Religion in der heutigen Gesellschaft und Dialog der Religionen und Kulturen (Pflicht) 4.2 Protestantismus und Moderne (Plicht) 4. Ökumene und Konfessionen in Europa (Pflicht) Christliche Kommunikations- und Handlungskompetenz (Wahlplicht) Theologie und Kultur (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 5: Christliche Leenspraxis ( CP) 2 Pflichtveranstaltungen, 2 aus 4 Wahlpflichtveranstaltungen auswählen 5.1 Religiöse Bildung und Erziehung (Pflicht) 5.2 Areit, Politik und christliche Glauenspraxis (Pflicht) 5. Religiöses Lernen und neue Medien (Wahlpflicht) Christsein im gesellschaftlichen Wandel (Wahlpflicht) Religiöse Erfahrungs- und Bildungswelten und Kunst (Wahlpflicht) Religion, Geschlechterdifferenz und Glauenspraxis (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 6a: Fachdidaktik Evangelische Religionslehre I (5 CP) 2 Pflichtveranstaltungen 6.1 Didaktik theologischer Disziplinen (Pflicht) 6.2 Ganzheitliche Ansätze religiösen Lernens (Pflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 20 Modul 6: Fachdidaktik Evangelische Religionslehre II (5 CP) 2 Pflichtveranstaltungen 6. Interreligiöses und interkulturelles Lernen im Religionsunterricht (Pflicht) 6.4 Methodenkompetenz im Religionsunterricht (Pflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 20

104 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Evangelische Religion Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning 4

105 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Evangelische Religion Bautechnik Chemietechnik Druck- und Medientechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 5

106 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Evangelische Religion Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 6

107 Technische Universität Darmstadt Fachereich 2 Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Katholische Religion in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

108 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Katholische Religion Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Katholische Religion vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Katholische Religion den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Katholische Religion eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. 8

109 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Katholische Religion Ausführungsestimmungen zur APB Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Im Studienanteil katholische Religion (60 von 120 Credits) gehen die entsprechend der Credits gewichteten enoteten Studienleistungen und die Modulaschlussprüfungen je zur Hälfte in die Gesamtnote ein. Ansonsten gehen die Noten der Prüfungen, der Aschlussareit und der enoteten Studienleistungen gewichtet entsprechend den zu vergeenden Credits in die Gesamtnote ein. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereiches Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Huert Heinelt Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 9

110 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Katholische Religion Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Katholische Religion Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studienleistung als Studien- Prüfung Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Katholische Religion (60 CP) Modul 1: Theologie für das Lehramt an eruflichen Schulen ( CP) 5 Pflichtveranstaltungen 1.1 Grundkurs wissenschaftliches Areiten in der Theologie (Pflicht) Einleitung in die Biel und ilische Methodenlehre (Pflicht) 2 1. Religionsunterricht an eruflichen Schulen (Pflicht) Einführung in Religionswissenschaft, Religionsphilosophie, Religionssoziologie (Pflicht) Exkursionen (Pflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 2: Geschichtliche Grundlagen des christlichen Glauens ( CP) 2 Pflichtveranstaltungen, 2 aus 4 Wahlpflichtveranstaltungen auswählen 2.1 Gott, Welt und Mensch im Alten Testament (Pflicht) 2.2 Jesus der Christus im Neuen Testament (Pflicht) 2. Reformation, katholische Reform und Aufklärung (Wahlpflicht) Die Frage nach Gott und die kirchlichen Christusekenntnisse (Wahlpflicht) Europa, Kolonialisierung und Weltmission (Wahlpflicht) Christentum und Antike (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 1

111 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Katholische Religion Modul : Religion und Ethik ( CP) 2 Pflichtveranstaltungen, 2 aus 4 Wahlpflichtveranstaltungen auswählen.1 Kriterien christlichen Glauens und Handelns (Pflicht).2 Die Lehre der Kirche und die plurale Gesellschaft (Pflicht). Glaue und Vernunft (Wahlpflicht) 2.4 Ausgewählte Proleme christlicher Ethik (Wahlpflicht) 2.5 Wirtschaft und Technik (Wahlpflicht) 2.6 Grundfragen der Medizin- und Bioethik (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 4: Kontexte des Glauens ( CP) 2 Pflichtveranstaltungen, 2 aus Wahlpflichtveranstaltungen auswählen 4.1 Religion in der heutigen Gesellschaft und Dialog der Religionen und Kulturen (Pflicht) 4.2 Katholizismus und Moderne (Plicht) 4. Ökumene und Konfessionen in Europa (Wahlpflicht) Christliche Kommunikations- und Handlungskompetenz (Wahlplicht) Theologie interkulturell (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 5: Christliche Leenspraxis ( CP) 2 Pflichtveranstaltungen, 2 aus Wahlpflichtveranstaltungen auswählen 5.1 Christsein im gesellschaftlichen Wandel (Pflicht) 5.2 Areit, Politik und christliche Glauenspraxis (Pflicht) 5. Religiöses Lernen und neue Medien (Wahlpflicht) Religiöse Bildung und Erziehung (Wahlpflicht) Religion, Geschlechterdifferenz und Glauenspraxis (Wahlpflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 40 Modul 6a: Fachdidaktik Katholische Religionslehre I (5 CP) 2 Pflichtveranstaltungen 6.1 Didaktik theologischer Disziplinen (Pflicht) 6.2 Ganzheitliche Ansätze religiösen Lernens (Pflicht) 2 Modulaschlussprüfung m 20 Modul 6: Fachdidaktik Katholische Religionslehre II (5 CP) 2 Pflichtveranstaltungen 6. Interreligiöses und interkulturelles Lernen im Religionsunterricht (Pflicht) 6.4 Methodenkompetenz im Religionsunterricht (Pflicht) 2 Modulaschlussprüfung m

112 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Katholische Religion Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 112

113 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Katholische Religion (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) 11

114 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Katholische Religion Körperpflege Metalltechnik Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP)

115 Technische Universität Darmstadt Fachereich Humanwissenschaften Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen Fach Sportwissenschaft in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

116 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Sportwissenschaft Ausführungsestimmungen zur APB Ausführungsestimmungen des Fachereichs Humanwissenschaften für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Sportwissenschaft vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Sportwissenschaft den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Humanwissenschaften richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem Fach Sportwissenschaft eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 12 As. 2 Für jedes Semester, in dem Wahlpflichtprüfungen agelegt werden sollen, hat der Prüfling einen Prüfungsplan für die Wahlpflichtprüfung vorzulegen, der von der Prüfungskommission genehmigt wurde. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zugangsvoraussetzung ist weiterhin das Bestehen der Sporteignungsprüfung gemäß Ordnung üer den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit für alle Studiengänge im Fach Sport und Sportwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt vom 8. Dezemer 2005 (Satzungseilage 1.06 der TUD, S. 27-8). Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. 116

117 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Sportwissenschaft Ausführungsestimmungen zur APB Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereichs Humanwissenschaften der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Josef Wiemeyer Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen 117

118 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Sportwissenschaft Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Sportwissenschaft Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studienleistung als Studien- Prüfung Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Zulassungsvoraussetzung (min) leistung Dauer Art 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Sportwissenschaft (60 CP) Pflichtereich (42 CP) Modul B1: Sportwissenschaftliche Orientierung Vorlesung Grundlagen der Sportwissenschaft s 60 Proseminar Einführung in das Studium der Sportwissenschaft Modul B2: Sportwissenschaftliche Grundlagen Vorlesung Sportmedizin I (Anatomie) s 60 Vorlesung Sportmedizin II (Physiologie) s 60 Modul B: Bewegungswissenschaftliche Grundlagen Vorlesung oder Proseminar Bewegungswissenschaft Grundkurs Individialsportart Grundkurs Mannschaftssportart Modul B: Sportphsychologische Grundlagen Vorlesung Einführung in die Sportpsychologie s 60 Üung Sportorganisation Modul B11:Fachdidaktische Grundlagen Seminar Sportmethodik I Aufaukurs Vermittlung Mannschaftsportart Aufaukurs Vermittlung Individualsport 118

119 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Sportwissenschaft Modul B12: Fachpraktische Grundlagen Grundkurs Sportpraxis Kleine Spiele 2 Grundkurs Sportpraxis Funktionsgymnastik 2 Grundkurs Sportpraxis 2 Wahlpflichtereich (18 CP, drei Module) Modul B4:Trainingswissenschaftliche Grundlagen I (Leistung) Vorlesung oder Proseminar Trainingswissenschaft Grundkurs Praxis Ausdauer/Kraft/Schnelligkeit/Beweglichkeit Modul B5:Trainingswissenschaftliche Grundlagen II (Gesundheit) Vorlesung oder Proseminar Trainingswissenschaft Grundkurs Praxis Gesundheitsorientierte Gymnastik Modul 6: Grundlagen der Sportpädagogik I (Erziehung) Vorlesung oder Proseminar Einführung in die Sportpädagogik s 60 Proseminar Sportpädagogische Modelle Modul 7: Grundlagen der Sportpädagogik II (Geschichte) Vorlesung Einführung in die Sportpädagogik s 60 Proseminar Sport im Zivilisationsprozeß Modul B8: Sportsoziologische Grundlagen I (Gesellschaft) Vorlesung Einführung in die Sportsoziologie s 60 Proseminar Aktuelle Themen der Sportsoziologie Modul B9: Sportsoziologische Grundlagen II (Struktur) Vorlesung Einführung in die Sportsoziologie s 60 Proseminar Einführung in die Sportorganisation Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen 119

120 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Sportwissenschaft Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 120

121 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Fach Sportwissenschaft (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP)

122 Technische Universität Darmstadt Fachereiche, 7, 15, 16, 18, 20 Ordnung für die Schulpraktischen Studien Studiengänge Bachelor of Education (Gewerlich-technische Bildung) und Master of Education (Lehramt an eruflichen Schulen) Endfassung 0. Oktoer

123 Schulpraktische Studien Bachelor und Master of Education 1 Rechtliche Grundlage Das Präsidium der Technischen Universität Darmstadt genehmigt gemäß Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) vom 5. Dezemer 2004 (GVBl. I S. 82) 7 As. 4 Nr. 5 nachfolgende Ordnung für die Schulpraktischen Studien. 2 Ziele, Aufgaen und Kompetenzen Das Praktikum an den erufsildenden Schulen ist für die Studierenden primär ein Erfahrungs-, Anschauungs-, Motivations-, Forschungs- und Erkundungsfeld; es dient der Entwicklung unterrichtlicher und schulpraktischer Kompetenzen. Insesondere der erste Teil der Schulpraktischen Studien dient auch dazu, die grundsätzliche Eignung für das angestrete Lehramt festzustellen. Die Schulpraktischen Studien tragen dazu ei, zukünftige Lehrerinnen und Lehrer zu wissenschaftlich egründetem und pädagogisch verantwortlichem Handeln zu efähigen. Sie stellen den Zusammenhang zwischen den Studieninhalten einer wissenschaftlichen Ausildung an der Universität und der Berufspraxis der Lehrerinnen und Lehrer in den Tätigkeitsfeldern Unterrichten, Erziehen, Beraten, Betreuen, Beurteilen und Innovieren (Weiterentwicklung von Schule und Unterricht) her. Nach einer Vorereitung an der Universität erkunden und erforschen die Studierenden die Berufspraxis unter fachlicher Anleitung, erproen sich und machen die Erfahrungen und Ergenisse zum Gegenstand der Reflexion, um daraus egründete Konzeptionen für das spätere Handeln zu entwickeln. Die Kompetenzen, welche die Studierenden in den Schulpraktischen Studien erweren, werden in den Moduleschreiungen der Erziehungswissenschaft und der eruflichen Fachrichtungen dargestellt. Art und Umfang Die Schulpraktischen Studien umfassen zwei gleichwertige und gleichgewichtige aufeinander aufauende Pflichtmodule: die Schulpraktischen Studien 1 (SPS 1) im Bachelorstudiengang und die Schulpraktischen Studien 2 (SPS 2) im Masterstudiengang. Die Schulpraktischen Studien 1 (SPS 1) sind erufspädagogisch orientiert. Sie estehen aus zwei Aschnitten und ilden eine Einheit. Insgesamt erweren die Studierenden Credits und zwar für jeden Aschnitt 5 Credits. Der Aschnitt SPS 1.1 wird ein Semester lang mit drei Semesterwochenstunden (5 Credits) an der Technischen Universität Darmstadt und der Aschnitt SPS 1.2 semesteregleitend an den mit der Technischen Universität Darmstadt kooperierenden eruflichen Schulen mit eenfalls drei Semesterwochenstunden (5 Credits) durchgeführt. Im Aschnitt SPS 1.2 nehmen die Studierenden am Unterricht in den verschiedenen erufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen und an sonstigen Veranstaltungen der eruflichen Schule teil (z. B. Projektwochen, Pädagogische Tage, Schulkonferenzen, Elternaende, Studienfahrten, Kontakte zu den Ausildungsetrieen). Des Weiteren finden Vor- und Nachgespräche der Unterrichtsstunden mit den Lehrerinnen und Lehrern, Einführungs- und Aschlussgespräche an den Schulen sowie egleitende Veranstaltungen an der Technischen Universität Darmstadt statt. Im Rahmen der Schulpraktischen Studien 1 werden is zu fünf eigene angeleitete Unterrichtsversuche 12

124 Schulpraktische Studien Bachelor und Master of Education durchgeführt. Für jeweils einen Unterrichtsversuch muss ein Unterrichtsentwurf im Praktikumsericht schriftlich ausgeareitet werden. Die Schulpraktischen Studien 2 (SPS 2) sind fachdidaktisch orientiert. Sie estehen aus drei Aschnitten und ilden eine Einheit. Die Studierenden erweren insgesamt Credits. Der Aschnitt SPS 2.1 wird mit zwei Semesterwochenstunden (2 SWS) an der Technischen Universität Darmstadt als Vorereitung auf das folgende Blockpraktikum durchgeführt. Der Aschnitt SPS 2.2 umfasst ein fünfwöchiges Blockpraktikum von einhundert Unterrichtsstunden an einer eruflichen Schule entsprechend der im Studium gewählten eruflichen Fachrichtung. Das Blockpraktikum ist grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen. Der Aschnitt SPS 2. dient der Nachereitung und findet mit zwei Semesterwochenstunden (2 SWS) an der Technischen Universität Darmstadt statt. Im Rahmen der Schulpraktischen Studien 2 werden is zu fünf eigene angeleitete Unterrichtsversuche durchgeführt. Für jeweils einen Unterrichtsversuch muss ein Unterrichtsentwurf im Praktikumsericht schriftlich ausgeareitet werden. 4 Anmeldung und Durchführung Die Anmeldung zu einem Aschnitt der Schulpraktischen Studien erfolgt direkt ei den Praktikumseauftragten gemäß der aktuellen Ankündigungen im Vorlesungsverzeichnis. Die Praktikumseauftragten informieren zu Beginn des Moduls üer Ziele, Inhalt und Verlauf. Die zwei Aschnitte der Schulpraktischen Studien 1 (SPS 1.1 und SPS 1.2) und die drei Aschnitte der Schulpraktischen Studien 2 (SPS 2.1, SPS 2.2 und SPS 2.) ilden jeweils eine Einheit (ein Modul). Daher ist es erforderlich, dass die Leitung der egleitenden Veranstaltungen und die Betreuung im Praktikum an der Schule in der Regel in einer Hand liegt. Es wird eine Gruppengröße von 14 is 16 Studierenden angestret. Die Studierenden estätigen vor Antritt des Praktikums die Kenntnisnahme der Bestimmungen des "Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten eim Menschen" (Infektionsschutzgesetz, IfSG 5 Praktikumsericht Üer das semesteregleitende Praktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien 1 und üer das Blockpraktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien 2 muss jeweils ein Praktikumsericht angefertigt und termingerecht agegeen werden. In den Praktikumserichten werden die Beoachtungen und die Erfahrungen, die an den eruflichen Schulen gemacht wurden, dargestellt und ausgewertet. Jeder Praktikumsericht kann als Einzel- oder Partnerareit angefertigt werden. Falls ein Praktikumsericht als Partnerareit angefertigt wird, muss die Leistung der einzelnen Studierenden eindeutig zu erkennen sein. Die oder der Praktikumseauftragte git zu Beginn der Veranstaltung die Kriterien für die Erstellung des Praktikumserichts ekannt. In der Regel werden je nach Schwerpunkt des Praktikums folgende Aspekte erücksichtigt: Beoachtungen und Angaen zur Schul- und Unterrichtssituation; Unterrichtseoachtungen und Stundenprotokolle; Planung von Lernsequenzen zw. umfassenderen Unterrichtseinheiten; Planung, Durchführung, Reflexion und Evaluation des eigenen Unterrichts; Beareitung ausgewählter erziehungs- und 124

125 Schulpraktische Studien Bachelor und Master of Education gesellschaftswissenschaftlicher, fachwissenschaftlicher oder fachdidaktischer Fragestellungen. 6 Areitaufwand, Leistungspunkte und Benotung Für eide Module (SPS 1 und SPS 2) wird unter angemessener Berücksichtigung aller in den einzelnen Veranstaltungen errachten Leistungen je eine Gesamtnote geildet. Hierei wird insesondere die Qualität des Praktikumserichts erücksichtigt. Die Maßstäe der Benotung werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen ekannt gegeen. Von der Benotung ist die Vergae der Leistungspunkte (Credits) zu unterscheiden. Credits geen Auskunft üer die Höhe des Areitsaufwandes (Workload), woei 1 Credit ca. 0 Stunden entspricht. Credits werden vergeen, wenn das Modul erfolgreich asolviert worden ist. Aus der Benotung geht hervor, wie gut das Modul ageschlossen worden ist. Für die Pflichtmodule SPS 1 und SPS 2 werden je Credits vergeen. Das edeutet, dass der Workload je Pflichtmodul ca. 00 Stunden eträgt. Im Fall des Nichtestehens werden Credits nicht vergeen. Die Benotung erfolgt durch die jeweilige Praktikumseauftragte zw. den jeweiligen Praktikumseauftragten.. 7 Studiennachweis, Nichtestehen und Wiederholung Ein Modul wird mit einer Note schlechter als ausreichend ewertet, wenn (a) der Praktikumsericht nicht oder nicht termingerecht agegeen wurde, () der Praktikumsericht erheliche Mängel aufweist oder (c) einer der zwei Aschnitte (SPS 1.1 oder SPS 1.2) im Pflichtmodul SPS 1 zw. einer der drei Aschnitte (SPS 2.1, SPS 2.2 oder SPS 2.) im Pflichtmodul SPS 2 nicht ordnungsgemäß asolviert wurde. Die Studierenden erhalten eine von der/dem jeweiligen Praktikumseauftragten unterschrieene enotete Modulescheinigung üer die erfolgreiche Asolvierung der Schulpraktischen Studien 1 und Schulpraktischen Studien 2. Darüer hinaus gelten die Allgemeinen Prüfungsestimmungen (APB) der Technischen Universität Darmstadt in der jeweils gültigen Fassung. 8 Anrechnung von Ausildungsleistungen Die oder der Praktikumseauftragte entscheidet im Benehmen mit dem zuständigen Lehrerildungsdekan in dem Fachereich üer die Anrechnung von Ausildungsleistungen, die nicht nach dieser Ordnung ageleistet wurden. 9 Zuständigkeit Die Schulpraktischen Studien 1 und 2 für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer an eruflichen Schulen sind Teil der wissenschaftlichen Ausildung; sie liegen in der Verantwortung der Technischen Universität Darmstadt. Das erufspädagogisch orientierte Modul Schulpraktische Studien 1 wird inhaltlich vom Institut für Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik im Fachereich vorereitet, durchgeführt und nachereitet. 125

126 Schulpraktische Studien Bachelor und Master of Education Das fachdidaktisch orientierte wird inhaltlich von den Fachereichen zw. Instituten oder Fachgeieten entsprechend ihrer Zuständigkeiten für das Studium in der eruflichen Fachrichtung vorereitet, durchgeführt und nachereitet. Dem Zentrum für Lehrerildung oliegt es, die Fachereiche zw. Institute oder Fachgeiete ei der Gestaltung der Schulpraktischen Studien zu eraten sowie die Vereinarkeit der dort getroffenen Regelungen untereinander und auch mit dieser Ordnung zu sichern. Praktikumseauftragte, Mentorinnen und Mentoren, Kontaktlehrerinnen und Kontaktlehrer Die Praktikumseauftragten sind zuständig für die Vorereitung, Durchführung und Nachereitung der Schulpraktischen Studien. Die Fachereiche estellen Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitareiterinnen und Mitareiter, Lehreauftragte und ageordnete Lehrkräfte aus dem Schuldienst (pädagogische Mitareiterinnen und pädagogische Mitareiter) zu Praktikumseauftragten. Mentorinnen und Mentoren ieten den Studierenden die Möglichkeit, ihren Unterricht zu eoachten und in ihrem Unterricht mitzuwirken. Sie stellen den Studierenden ihre Lerngruppen für angeleiteten Unterricht zur Verfügung und eraten sie in schul- und unterrichtspraktischen Fragen. Kontaktlehrerinnen und Kontaktlehrer unterstützen die Praktikumseauftragten und den Praktikumseauftragten ei der Organisation der Schulpraktischen Studien an der Schule. Sie empfangen die Studierenden an den Schulen und geen ihnen einen ersten Einlick in die Schule. Insesondere unterstützen sie die Studierenden ei der Erstellung der Stundenpläne und ei der Suche nach geeigneten Mentorinnen und Mentoren. 11 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am zeitgleich mit den neuen Studienordnungen der Studiengänge Bachelor of Education (Gewerlich-technische Bildung) und Master of Education (Lehramt an eruflichen Schulen) in Kraft. Die Ordnung wird in der Universitätszeitung der Technischen Universität veröffentlicht. Darmstadt, den Der Direktor des Zentrums für Lehrerildung der Technischen Universität Darmstadt Vizepräsident Prof. Dr. Johannes Buchmann 126

127 Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen 127 Fassung vom Hessisches Kultusministerium Staatssekretär Hessisches Kultusministerium Postfach Wiesaden Aktenzeichen IV Herrn Vizepräsidenten der Technischen Universität Darmstadt Professor Dr. J. Buchmann Karolinenplatz Darmstadt Beareiterin Herr Krüger Durchwahl Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 15. Juli 2005 Datum 1. Dezemer 2005 Lehrerausildung an der Technischen Universität Darmstadt 1. Mein Erlass vom Besprechung vom Sehr geehrter Herr Professor Buchmann, mit dem oen zitierten Erlass hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass der inhaltlich und konzeptuell mit mir agestimmte lehramtsezogene Bachelor/ Master-Studiengang an der Technischen Universität Darmstadt angeoten werden kann. Die künftigen Asolventen, die sich mit dem Aschluss eines Master of Education zur Einstellung in den Vorereitungsdienst (Referendariat) in Hessen eweren, werden wie Bewererinnen und Bewerer mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Beruflichen Schulen ehandelt. Das für die Einstellung zuständige Amt für Lehrerildung, Außenstelle Kassel, erhält eine Durchschrift dieses Erlasses. Mit freundlichem Gruß Joachim Jacoi 127

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