Hinweise zum Antrag auf Zustimmung zur Kündigung
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- Carl Pfeiffer
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1 Hinweise zum Antrag auf Zustimmung zur Kündigung Das Kündigungsschutzverfahren nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX in der Fassung vom (BGBl. S ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderten Menschen vom (BGBl. I S. 606 ff.) 1.) Das Kündigungsschutzverfahren wird von dem Integrationsamt durchgeführt, das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständig ist. Der Begriff des Betriebes bzw. der Dienststelle richtet sich nach 1-4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVfG) bzw. nach dem jeweiligen geltenden Personalvertretungsgesetz (PersVG). 2.) Gem. 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt die Entscheidung, falls erforderlich aufgrund einer mündlichen Verhandlung, innerhalb eines Monats vom Tage des Eingangs des Antrags an treffen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen zu treffen. 3.) Im Falle der Betriebsschließung bzw. des Insolvenzverfahrens (s. Zusatzfragebogen) hat das Integrationsamt innerhalb eines Monats nach Antragseingang die Entscheidung zu treffen, wenn alle Voraussetzungen des 172 Abs. 1 SGB IX bzw. 172 Abs. 3 SGB IX vorliegen. Ist die Entscheidung bis zum Ablauf der Frist nicht getroffen, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt ( 171 Abs. 5 SGB IX). 4.) Vor einer Entscheidung ist der schwerbehinderten Menschen zu dem Antrag auf Zustimmung zur Kündigung zu hören ( 170 Abs. 2 SGB IX). Der schwerbehinderte Mensch kann sich durch einen Bevollmächtigten (z.b. Rechtsanwalt, Gewerkschaft, Behindertenverband) in dem Verfahren vertreten lassen. Die Anhörung erfolgt durch Übersendung einer Kopie Ihres Antrages an den schwerbehinderten Menschen. Bedenken Sie dies bei der Formulierung Ihres Antrages in Bezug auf Daten, die dem Betriebsgeheimnis oder dem Sozialdatenschutz unterliegen. 5.) Neben der Anhörung des schwerbehinderten Menschen selbst holt das Integrationsamt eine Stellungnahme unter Beifügung Ihres Antrags beim zuständigen Betriebsrat/Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ein, sofern vorhanden. Eine von diesen Vertretungen an den Arbeitgeber gerichtete Stellungnahme (z.b. nach dem BetrVfG/PersVG oder ähnlicher Regelung gegenüber dem Arbeitgeber abgegebene Stellungnahme) entspricht nicht den Erfordernissen. Die nach 170 Abs. 2 SGB IX geforderten Stellungnahmen müssen mit Datum des Antrages oder danach gegenüber dem Integrationsamt abgegeben werden. 6.) Gem. 170 Abs. 3 SGB IX wirkt das Integrationsamt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin. Werden seitens des schwerbehinderten Menschen Einwände gegen die Zustimmung erhoben, wird, falls erforderlich, eine mündliche Verhandlung mit allen Beteiligten in der Regel beim Arbeitgeber durchgeführt. 7.) Die Einholung von Gutachten (z.b. medizinische Stellungnahmen) und eine befristete Aussetzung des Verfahrens sind je nach Einzelfall möglich. Hinweis: Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert. 1
2 Name und Anschrift des Arbeitgebers Ansprechpartner beim Arbeitgeber Telefon Fax Betriebs-/Personalrat Telefon nicht vorhanden Anschrift Schwerbehindertenvertretung Telefon nicht vorhanden Anschrift Landesamt für Soziales - Integrationsamt - Hochstraße Saarbrücken Fax Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung außerordentlichen Kündigung außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist ordentlichen Änderungskündigung außerordentlichen Änderungskündigung Beendigung gem. 175 SGB IX Hinweis: Bevor das Integrationsamt über den Antrag entscheidet, holt es unter Beifügung einer Kopie Ihres Antrages und der Anlagen eine Stellungnahme des/der betroffenen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin, des Betriebsrates/Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein. Die erhobenen Daten werden im Rahmen des Antrages elektronisch gespeichert und verarbeitet, sofern dies erforderlich ist (Art. 6 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.v.m. 4 Saarländisches Datenschutzgesetz). Sie haben das Recht auf Auskunft und ggf. Berichtigung der Daten. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der 35 SGB I, 67 ff. SGB X. Angaben zum schwerbehinderten Menschen Name, Vorname, ggf. Betreuer Familienstand, Staatsangehörigkeit Wohnanschrift, ggf. Telefon Grad der Behinderung (GdB) (Bescheid bitte beifügen) Geburtsdatum Art der Behinderung (soweit bekannt) Gleichstellung der Agentur für Arbeit durch Bescheid vom (bitte beifügen) Falls noch nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt: Der betroffene Arbeitnehmer/die betroffene Arbeitnehmerin hat einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft am beim zuständigen Landesamt/Versorgungsamt gestellt. Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert. 2
3 hat die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen am bei der Agentur für Arbeit beantragt. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beschäftigt seit Bitte die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kurz beschreiben wöchentliche Arbeitszeit Kündigungsfrist Die ordentliche Kündigung ist durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen? Wird/wurde der Arbeitsplatz gefördert? Ggf. durch wen? (z. B. Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft) Wurde der Arbeitsplatz behinderungsgerecht ausgestattet? Ggf. womit?, durch seit/von bis, Angaben zum Betrieb des Arbeitgebers Das Unternehmen besteht aus Die Betriebsstätte, in der der betroffene Arbeitnehmer/die betroffene Arbeitnehmerin beschäftigt ist *bitte nur ausfüllen, wenn mehrere Betriebsstätten bestehen einer Betriebsstätte mehreren Betriebsstätten* ist unselbständig ist selbständig nach. 4 BetrVG, d. h. es sind mindesten 5 Arbeitnehmer tätig Bezeichnung/Anschrift der Betriebsstätte *bitte nur ausfüllen, wenn mehrere Betriebsstätten bestehen Anzahl der Arbeitnehmer, die in der Betriebsstätte beschäftigt sind, ggf. Verzeichnis und Anzeige gem. 80 SGB IX beifügen Sind weitere Entlassungen beabsichtigt? insgesamt: davon schwerbehindert bzw. gleichgestellt: Pflichtquote erfüllt wie viele? davon schwerbehindert bzw. gleichgestellt: Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert. 3
4 Begründung der beabsichtigten Kündigung durch den Arbeitgeber gem. 168 ff. SGB IX Wurde ein Gespräch im Sinne des 167 Abs. 1 SGB IX (Prävention) geführt? Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt ( 167 Abs. 2 SGB IX durchgeführt, ggf. mit welchem Ergebnis? Wurden Betriebs-/Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung beteiligt? Als Bestandteil des Antrages sind beigefügt: Anerkennungsbescheid (Gleichstellung/GdB) Anlage 1 Angaben zur Betriebsschließung Anlage 2 Ergänzende Angaben zu den Kündigungsgründen Bitte legen Sie Ihre Kündigungsgründe im Einzelnen konkret dar. Ggf. fügen Sie eine Anlage bei. Geben Sie krankheitsbedingte Fehlzeiten bitte in Arbeitstagen an. Belegen Sie Ihre Kündigungsgründe ggf. durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Abmahnungen, Kenntnis vom Kündigungsgrund, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Stellungnahmen des Betriebsarztes, Protokolle Präventionsgespräch, Entscheidung über Betriebsschließung, Eröffnungsbeschluss Insolvenzverfahren, Interessensausgleich und Sozialplan, Kriterien der Sozialauswahl, Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, ggf. zu geänderten Bedingungen usw. ) Ort, Datum Unterschrift des Arbeitgebers Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert. 4
5 Anlage 1 Angaben zur Betriebsschließung Nur ausfüllen und beifügen bei Betriebsschließung oder Insolvenzverfahren Kündigungsschutzverfahren gem. 1 2 Abs. 1 S. 1 oder 1 2 Abs. 3 i.v.m. 1 1 Abs. 5 SGB IX I. Voraussetzungen gem. 1 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX (Betriebsschließung) Liegt eine nicht nur vorübergehende Betriebsschließung bereits vor? (Fügen Sie ggf. Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug bei.) Soll der Betrieb zukünftig stillgelegt werden? Wenn, wer hat die Stilllegung beschlossen und wann soll sie erfolgen? (Bitte Gesellschafterbeschluss o.ä. beifügen.) Liegt ein Betriebsübergang vor? Wenn : Was geschieht mit den Betriebsmitteln und Immobilien? Sind Sie bereit/in der Lage, vom Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung an noch drei Monate Lohn oder Gehalt zu zahlen? Bestehen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Ihrer Betriebe? Wenn, welche? Wenn, warum nicht? II. Voraussetzungen gem. 1 2 Abs. 3 SGB IX (Insolvenzverfahren) Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet? (Ausfertigung des Beschlusses des Insolvenzgerichtes als Anlage beifügen.) Wird der Betrieb stillgelegt?, wenn, beantworten Sie die Fragen unter I. Ist der schwerbehinderte Mensch gem. 125 InsO in einem Interessenausgleich namentlich als einer der zu kündigenden Mitarbeiter bezeichnet? Ist die Schwerbehindertenvertretung beim Zustandekommen im Sinne des 178 Abs. 2 SGB IX beteiligt worden? Ist der Anteil der nach dem Interessenausgleich zu entlassenden schwerbehinderten Menschen an der Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen nicht größer als der Anteil der zu entlassenden übrigen Arbeitnehmer gemessen an der Zahl der beschäftigten übrigen Arbeitnehmer? Wenn, diesen Anteil darstellen: Ist die Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen, die nach dem Interessenausgleich bei dem Arbeitgeber verbleiben sollen, zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach 71 SGB IX ausreichend? Ort, Datum Unterschrift des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters Hinweis: Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert. 5
6 Anlage 2 Ergänzende Ausgaben zu den Kündigungsgründen Nur ausfüllen bei betriebsbedingten Kündigungsgründen Wurden ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen? (Bitte in Kopie beifügen.) Ist der betroffene schwerbehinderte Mensch in einer Namensliste als zu Kündigender genannt? (Bitte übersenden Sie eine Kopie der Namensliste nur, wenn diese an die Arbeitnehmerseite zur Kenntnis gegeben und im Verfahren verwendet werden darf.) Wurde eine Sozialauswahl unter Berücksichtigung der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung durchgeführt? Gibt es Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den betroffenen schwerbehinderten Menschen? Wenn, bitte kurz erläutern: Im Falle der Umstrukturierung, Rationalisierung bzw. eines sonstigen Wegfalls des Arbeitsplatzes bitte einen geeigneten Nachweis über die getroffene Unternehmerentscheidung beifügen. Nur ausfüllen bei krankheitsbedingten/personenbedingten Kündigungsgründen Wie stellen sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten der letzten drei Jahre dar? Liegen aktuelle ärztliche Aussagen vor? (ggf. beifügen), siehe Anlage Wurde der Betriebsarzt eingeschaltet? (ggf. Stellungnahme beifügen), siehe Anlage Stellen Sie die betrieblichen Beeinträchtigungen/Belastungen dar Hat ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gem. 167 Abs. 2 SGB IX stattgefunden? ggf. mit welchem Ergebnis? Nur ausfüllen bei verhaltensbedingen Kündigungsgründen Wurde aus dem gleichen Grunde bereits abgemahnt? (Abmahnung ggf. beifügen), siehe Anlage Existieren Nachweise für das Fehlverhalten des schwerbehinderten Menschen? (ggf. beifügen), siehe Anlage Bei außerordentlicher Kündigung bitte zusätzlich angeben Datum des Vorfalls Wann haben Sie sichere Kenntnis über den Kündigungsgrund erlangt? Wann wurde der schwerbehinderte Mensch zu dem Vorfall gehört? Hinweis: Im Rahmen der Bearbeitung werden Ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert. 6
7 Informationen zum Datenschutz Hinweise Kündigungsschutz-/Präventionsverfahren Die folgenden Informationen erläutern Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten sowie Ihrer diesbezüglichen Rechte im Zusammenhang mit Ihrem Antrag beim Landesamt für Soziales Integrationsamt. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das Landesamt für Soziales, Hochstraße 67, Saarbrücken Telefon: (0681) ; 2. Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter Bei Fragen zum Datenschutz oder dieser Datenschutzerklärung erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Soziales, Herrn Dr. Hanno Binkert, unter der Postanschrift: Hochstraße 67, Saarbrücken, telefonisch unter der (0681) oder unter folgender - Adresse: 3. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage Ihre Daten werden zur Bearbeitung des Antrages auf Leistungen erhoben und verarbeitet. Dies beinhaltet ggf. auch die Verarbeitung Ihrer Daten bei einer etwaigen Durchführung eines Widerspruchs- und Klageverfahren. Alle Angaben, die Sie im Antrag sowie im Rahmen des weiteren Verfahrens gegenüber dem Landesamt für Soziales Integrationsamt (Mitarbeiter/innen des Integrationsamtes, Technischer Beratungsdienst, beauftragte Stellen (z.b. Integrationsfachdienst)) machen, werden benötigt, um den Antrag auf Leistungen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 2 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) i.v.m. 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) i.v.m. der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Eine Übermittlung einzelner erforderlicher Daten an andere Stellen findet gemäß 4 Abs. 2 und 3 des saarländischen Datenschutzgesetzes nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung statt. Empfänger der Daten sind: - Vom Integrationsamt beauftragte Stellen (z.b. Integrationsfachdienst) - Rehabilitationsträger (z.b. Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung) - Externe Gutachter Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden andere Personen und Stellen um Übermittlung von Daten gebeten. Es werden der/die Beschäftigte/r, der Personal-/Betriebsrat, die in 176 SGB IX genannten Vertretungen und die Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. der Integrationsfachdienst angeschrieben. 5. Speicherdauer Ihre Daten werden grundsätzlich nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Diese können sich zum Beispiel aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung, der Abgabenordnung oder dem Handelsgesetzbuch ergeben und bis zu zehn Jahre betragen. 6. Datenverarbeitung durch Dienstleister Eine Datenverarbeitung durch Dienstleister findet nicht statt. 7. Übermittlung von Daten an ein Land außerhalb der EU (Drittland) Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der EU (Drittland) erfolgt nicht. Soweit ein grenzüberschreitendes Sozialleistungsverhältnis innerhalb der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft / Schweiz vorliegt, ist jedoch eine Übermittlung an die jeweiligen Kontaktstellen des Landes zur Abstimmung vorgeschrieben. 8. Betroffenenrechte gegenüber dem Verantwortlichen a) Recht auf Auskunft Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangen. b) Recht auf Berichtigung/Vervollständigung Wenn Sie uns aufzeigen, dass die beim Integrationsamt verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, berichtigen oder vervollständigen wir diese nach Bekanntwerden unverzüglich. c) Recht auf Löschung Wenn Sie uns aufzeigen, dass Ihre Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, veranlassen wir unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten. Genauso werden Ihre Daten gelöscht, die zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Bitte beachten Sie hierzu die. Ausführungen zur Speicherdauer (Nummer 5). d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn das Integrationsamt die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde. e) Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs werden wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung dieser Daten nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Wir dürfen Ihre Daten auch dann trotz Ihres Widerspruchs weiter verarbeiten, wenn dies der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Der Widerruf gilt nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig. Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, kann dies dazu führen, dass beantragte Leistungen möglicherweise ganz oder teilweise abgelehnt werden. 9. Beschwerderecht Sie haben ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde. Die für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständige Aufsichtsbehörde ist das Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, Saarbrücken, , poststelle@datenschutz.saarland.de Datenschutzerklärung - Integrationsamt 7
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