durch meine Unterschrift damit einverstanden. Informationen in Fangbüchern, Schaukästen und SMS-Mitteilungen sind zu befolgen!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "durch meine Unterschrift damit einverstanden. Informationen in Fangbüchern, Schaukästen und SMS-Mitteilungen sind zu befolgen!"

Transkript

1 2019

2 Anschrift: Tel.-Nr.: Ich habe die Bestimmungen sowiediedsgvodes ASKÖ Naarn-Donau durchgelesen und erkläre mich durch meine Unterschrift damit einverstanden. Informationen in Fangbüchern, Schaukästen und SMS-Mitteilungen sind zu befolgen! Unterschrift 2019

3 Allgemeine Bestimmungen Die Allgemeinen Bestimmungen und die Bestimmungen bei den einzelnen Gewässern des ASV ASKÖ Naarn-Donau bzw. die Hinweise im grünen Lizenzbuch sind einzuhalten. Bei einem Verstoß entscheiden Kontrollor bzw. Vorstand über Konsequenzen. Diese können bis zum Angelverbot in Vereinsgewässern führen, ohne dass eine wie immer geartete Vergütung geleistet wird. 1. Die beeideten und vom Verein bestellten Fischereischutzorgane sind zur Kontrolle von Fischereilegitimationen wie auch von Fahrzeugen, Fischertaschen usw. sowie von Fischereigeräten und gefangenen Fischen berechtigt. Bei Verstößen ist den Aufforderungen der Schutzorgane Folge zu leisten. 2. Jeder Fischereiberechtigte hat sich mit den Grenzen der Fischwässer vertraut zu machen. 3. Auf Friedfische zwei Ruten mit je einer Angel, auf Raubfische eine Rute, insgesamt nur zwei Ruten (siehe auch Bestimmungen bei den Gewässern). 4. Schonzeiten und Mindestmaße gesetzlich (siehe Sonderregelungen). 5. Der Angelplatz ist sauber zu halten. Verboten: 1.Fischen anders als vom Ufer aus. 2. Das Fischen mit lebenden Wirbeltieren. 3. Austausch gehälterter Fische. 4. Der gewerbliche Verkauf von behaltenen Fischen. 5. Fische lebend mitnehmen. Änderungen sind der Vereinsleitung vorbehalten. 1

4 Bestimmungen St. Agatha 1. Zwei Fischtage pro Woche. 2. Vor Fischbeginn sind im Teichbuch Name, Tag u. Monat einzutragen, zusätzlich nebenstehend im Büchel Tag u. Monat. Jeder Fisch der behalten wird ist sofort nebenstehend anzukreuzen. Am Ende des Fischtages sind die behaltenen Fische noch im Teichbuch einzutragen bzw. ist bei keinem Fangerfolg ein Strich zu machen. Beim Namen eines Gastes ist das Wort GAST anzufügen Ruten/je ein Haken erlaubt (siehe Raubfischregelung). 4. Forellen, Teich 4: 1 Rute. Ab 16. März. Nach dem Fang von 5 Forellen darf Teich 4 im März nicht mehr befischt werden. Diese Regelung gilt auch für den April. 5. Karpfen, Amur, Schleien: 2 Karpfen bzw. Amur und 2 Schleien pro Fischtag. 15 Karpfen bzw. Amur und 10 Schleien pro Jahr (Amur 50 cm). 6. Raubfische: 1 Rute. 1 Raubfisch im Monat, insgesamt 3 im Jahr (Hecht 60 cm, Zander 50 cm). Raubfischfang laut gesetzlichen Bestimmungen! Achtung Sonderbestimmung! Vom 1. November bis 31. Dezember darf insgesamt nur mehr ein Raubfisch entnommen werden. Nach dem Besatz von Raubfischen wird ein befristetes Fangverbot verhängt, daher Schaukasten, Aushänge und Teichbuch beachten. 7. Zu- und Abläufe kontrollieren und ev. säubern. Tote Fische entsorgen undim Teichbuch eintragen. Verboten: 1. Fischen im Mai. 2. Fische von einem Teich in einen anderen umzusetzen. 3. Austauschen von gehälterten Fischen. 4. Karpfen über 60 cm aus Teich 3 (Amur ausgenommen). 5. Fische zu schuppen und auszuweiden wo anders als am vorgesehenen Putzplatz. 6. Fische lebend mitnehmen. 2

5 Vor Beginn Tag + Monat / jeden behaltenen Fisch sofort ankreuzen z. B. Montag, 03. August Karpfen Amur Schleie Forelle Zander Hecht 3

6 Bestimmungen Dannerbauerteiche 1. Zwei Fischtage pro Woche. 2. Vor Fischbeginn sind im Teichbuch Name, Tag u. Monat einzutragen, zusätzlich nebenstehend im Büchel Tag u. Monat. Jeder Fisch der behalten wird ist sofort nebenstehend anzukreuzen. Am Ende des Fischtages sind die behaltenen Fische noch im Teichbuch einzutragen bzw. ist bei keinem Fangerfolg ein Strich zu machen. Beim Namen eines Gastes ist das Wort GAST anzufügen Ruten/je ein Haken erlaubt (siehe Raubfischregelung). 4. Forellen, Teich 1: 1 Rute. Ab 16. März. Nach dem Fang von 5 Forellen darf Teich 1 im März nicht mehr befischt werden. Diese Regelung gilt auch für den 5. April. Karpfen, Amur, Schleien: 2 Karpfen bzw. Amur und 2 Schleien pro Fischtag. 15 Karpfen bzw. Amur und 10 Schleien pro Jahr (Amur 50 cm). 6. Raubfische: 1 Rute. 1 Raubfisch im Monat, insgesamt 3 im Jahr (Hecht 60 cm, Zander 50 cm). Raubfischfang laut gesetzlichen Bestimmungen! 7. Achtung Sonderbestimmung! Vom 1. November bis 31. Dezember darf insgesamt nur mehr ein Raubfisch entnommen werden. Nach dem Besatz von Raubfischen wird ein befristetes Fangverbot verhängt, daher Schaukasten, Aushänge und Teichbuch beachten. 8. Zu- und Abläufe kontrollieren und ev. säubern. Tote Fische entsorgen und im Teichbuch eintragen. Verboten: 1. Fischen im Mai. 2. Fische von einem Teich in einen anderen umzusetzen. 3. Austauschen von gehälterten Fischen. 4. Durch Fischschuppen oder Innereien die Anlage zu verunreinigen. Nur die vorgesehenen Behältnisse verwenden! 5. Fische lebend mitnehmen. 4

7 Vor Beginn Tag + Monat / jeden behaltenen Fisch sofort ankreuzen z. B. Montag, 03. August Karpfen Amur Schleie Forelle Zander Hecht 5

8 Bestimmungen Lettnerteich 1. Zwei Fischtage pro Woche. 2. Vor Fischbeginn sind im Teichbuch Name, Tag und Monat einzutragen, zusätzlich nebenstehend Tag und Monat. Jeder behaltene Fisch ist sofort nebenstehend anzukreuzen. Am Ende des Fischtages sind die behaltenen Fische noch im Teichbuch einzutragen bzw. bei keinem Fangerfolg ein Strich zu machen. Beim Namen eines Gastes ist das Wort GAST anzufügen Ruten/je ein Haken erlaubt (siehe Raubfischregelung). 4. Karpfen, Amur, Schleien: 2 Karpfen bzw. Amur und 2 Schleien pro Fischtag. 15 Karpfen bzw. Amur und 10 Schleien pro Jahr (Amur 50 cm). 5. Raubfische: 1 Rute. 1 Raubfisch im Monat, insgesamt 3 im Jahr (Hecht 60 cm, Zander 50 cm). Raubfischfang laut gesetzlichen Bestimmungen! 6. Achtung Sonderbestimmung! Vom 1. November bis 31. Dezember darf insgesamt nur mehr ein Raubfisch entnommen werden. Nach dem Besatz von Raubfischen wird ein befristetes Fangverbot verhängt, daher Schaukasten, Aushänge und Teichbuch beachten. 7. Tote Fische entsorgen (aber nicht nur hinter einem Gebüsch oder sogar sichtbar) und im Teichbuch eintragen. Verboten: 1. Fischen im Mai. 2. Austauschen von gehälterten Fischen. 3. Fische woanders zu schuppen und auszuweiden als am vorgesehenen Putzplatz. 4. Fische lebend mitnehmen. Schaukästen beachten! 6

9 Vor Beginn Tag + Monat / jeden behaltenen Fisch sofort ankreuzen z. B. Montag, 03. August Karpfen Amur Schleie Forelle Zander Hecht 7

10 Bestimmungen Dornach 1. Zwei Fischtage pro Woche. 2. Fischzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. 3. Vor Fischbeginn sind im Teichbuch Name, Tag und Monat einzutragen, zusätzlich nebenstehend Tag und Monat. Jeder Fisch der behalten wird ist sofort nebenstehend anzukreuzen. Am Ende des Fischtages sind die behaltenen Fische noch im Teichbuch einzutragen bzw. ist bei keinem Fang ein Strich zu machen. Beim Namen eines Gastes ist das Wort GAST anzufügen. 4. Insgesamt zwei Angelruten erlaubt (siehe Raubfische). 5. Friedfische: 2 Ruten mit je einem Haken. Karpfen, Amur, Schleien: 2 Karpfen bzw. Amur und 2 Schleien pro Fischtag. 15 Karpfen bzw. Amur und 10 Schleien pro Jahr (Amur 50 cm). 6. Raubfische: 1 Rute erlaubt. 1 Raubfisch im Monat, insgesamt 3 im Jahr. Nach Behalten eines Raubfisches darf im laufenden Monat auf Raubfische nicht mehr geangelt werden (Hecht 60 cm, Zander 50 cm). Raubfischfang laut gesetzlichen Bestimmungen! Verboten: 1. Fischen im Mai. 2. Austauschen von gehälterten Fischen. 3. Fische zu schuppen und auszuweiden. 4. Fische lebend mitnehmen. 8

11 Vor Beginn Tag + Monat / jeden behaltenen Fisch sofort ankreuzen z. B. Montag, 03. August Karpfen Amur Schleie Forelle Zander Hecht 9

12 Bestimmungen Starzerteich 1. Der Lizenznehmer hat sich über die Grenzen des Fischereirechtes genau zu informieren. Siehe Grenztafeln zwischen Hrn. Starzer und Hrn. Haslinger. 2. Fangbegrenzung: 1 Edelfisch (Wels, Hecht, Zander), 2 Karpfen oder Amur pro Fischtag. 3. Hecht 60 cm, Zander 50 cm, Amur 50 cm. Raubfischfang laut gesetzlichen Bestimmungen! 4. Höchstfangzahl Karpfen oder Amur im Jahr: Karpfen ab 60 cm zurücksetzen. 6. Fische lebend mitnehmen verboten. Hans Starzer Schaukästen beachten! 10

13 Vor Beginn Tag + Monat / jeden behaltenen Fisch sofort ankreuzen z. B. Montag, 03. August Karpfen Amur Schleie Forelle Zander Hecht 11

14 Bestimmungen Große Naarn ( ) Obere Grenze: In Kurve Nähe Pierbach (Tafel). Untere Grenze: Ca. ein Kilometer unterhalb Raabmühle (Tafel). 1. Vor Fischbeginn sind im Buch bei der Raabmühle Name, Tag u. Monat einzutragen, zusätzlich untenstehend Tag u. Datum (z. B. Do, 15.). Jeder Fisch der behalten wird ist sofort anzukreuzen. Am Ende des Fischtages sind die behaltenen Fische noch im Buch einzutragen bzw. ist bei keinem Fangerfolg ein Strich zu machen. 2. Fischen vom 1. April bis 15. Sept. Kescherpflicht 3. 1 Fischtag im Monat (insgesamt 5 Salmoniden). 4. Fischen in den Fließgewässern nur mit Spinner und Fliege. Fischschwanz und Koppe erlaubt. Mais, Teig, Kunstköder, Glaskugel- und Stoppelfischen verboten. Blinker und Wobler nur mit Schonhaken, Fliegenfischen im Gewässer erlaubt. 5. Forelle 25 cm, Saibling 25 cm, Äsche 30 cm. 6. Salmoniden sofort nach dem Fang so eintragen: B =Bachforelle R=Regenbogenf. Ä =Äsche S Saibling April: Mai: Juni: Juli: August: September: 12

15 Bestimmungen Große Naarn (16. bis Monatsende) Obere Grenze: In Kurve Nähe Pierbach (Tafel). Untere Grenze: Ca. ein Kilometer unterhalb Raabmühle (Tafel). 1. Vor Fischbeginn sind im Buch bei der Raabmühle Name, Tag u. Monat einzutragen, zusätzlich untenstehend Tag u. Datum (z. B. Do, 15.). Jeder Fisch der behalten wird ist sofort anzukreuzen. Am Ende des Fischtages sind die behaltenen Fische noch im Buch einzutragen bzw. ist bei keinem Fangerfolg ein Strich zu machen Kescherpflicht Fischen in den Fließgewässern nur mit Spinner und Fliege. Fischschwanz und Koppe erlaubt. Mais, Teig, Kunstköder, Glaskugel- und Stoppelfischen verboten. Blinker und Wobler nur mit Schonhaken, Fliegenfischen im Gewässer erlaubt. 5. Forelle 25 cm, Saibling 25 cm, Äsche 30 cm. 6. Salmoniden sofort nach dem Fang so eintragen: B =Bachforelle R = Regenbogenf. Ä = Äsche S Saibling April: Mai: Juni: Juli: August: September: 13

16 Bestimmungen Klausbach/Klambach Klausbach von der Straßenbrücke der Bad Kreuzener Landesstraße Richtung Münzbach (siehe Tafel an der Brücke), übergehend in den Klambach bis zur Haberlmühle (alte Landesstraße). 1. Fischen vom 1. April bis 15. Sept. Kescherpflicht 2. 1 Fischtag im Monat (insgesamt 5 Salmoniden). 3. Fischen in den Fließgewässern nur mit Spinner und Fliege. Fischschwanz und Koppe erlaubt. Mais, Teig, Kunstköder, Glaskugel- und Stoppelfischen verboten. Blinker und Wobler nur mit Schonhaken, Fliegenfischen im Gewässer erlaubt. 4. Forelle 25 cm, Saibling 25 cm, Äsche 30 cm. 5. Salmoniden sofort nach dem Fang so eintragen: B = Bachforelle R = Regenbogenf. Ä = Äsche S = Saibling April: Mai: Juni: Juli: August: September: 14

17 Klambach-Unterlauf: Ab Brücke bei der Haberlmühle bis zur Einmündung in die Schwemmnaarn. Eintragung vor Fischbeginn: Tag + Monat. Jeder Fisch der behalten wird ist sofort eintragen. Zwei Fischtage pro Woche, 3 Forellen pro Tag. Tag und Monat Forellen andere Fische Donau/Clam: Innerhalb der Grenztafeln der Herrschaft Clam. Fangbeschränkung: Ein Raubfisch pro Tag und zehn Weißfische. 15

18 Bestimmungen Traun, Fa. König Grenzen: Nr. 27 bis 31 Traun, Fa. König, 520 m oberhalb der Brücke der Umfahrungsstraße Traun bis 200 m unterhalb der Straßenbrücke, beidseitig. Vor Fischbeginn sind Name, Tag und Monat in die Fischereilizenz einzutragen. Jeder gefangene Fisch ist o sofort in die Lizenz einzutragen. Befischung: 1. April bis 30. November. Drei Fischtage pro Woche. Fangzahl: 5 Fische, davon 3 Salmoniden, Jahresfangzahl Salmoniden 30 Stück. Fischen: 2 Ruten, je 1 Haken. Fliegenfischen: 2 Fliegen oder Nymphen. Mindestfangmaße: Forelle + Saibling 30cm, Äsche 40cm. Verboten: Krebsfischen, Huchenfang, Watfischen. Fischzeit: 4 Uhr bis 22 Uhr. Wahrnehmungen über Gewässerverschmutzung, Senkung des Wasserspiegels, wodurch eine Abwanderung der Fische entstehen kann, Fischsterben und sonstige Schäden an Fischbestand und Gewässer sind sofort dem Fischereiberechtigen zu melden. Wir schützen die Umwelt und halten den Angelplatz sauber! Unterschrift des Ausstellers Manfred Weitgasser 16

19 Vor Beginn des Fischens Tag und Monat (z. B. Montag, 3. August) eintragen. Jeder gefangene Fisch ist sofort in die Lizenz einzutragen Tag u. Monat Forelle Äsche Karpfen Hecht Sonstige 17

20 Bestimmungen Traun Fa. Kaja, Fa. Gupf Grenzen: Nr. 35 (Kaja), Nr. 37 (Gupf) Traun, Fa. Kaja, ca. 150 m unterhalb der Eisenbahnbrücke bis zur oberen Grenze FB Ansfelden. Traun, Fa. Gupf, von der unteren Grenze FB Ansfelden. Mühlbach, Fa. Gupf, von der unteren Grenze FB Ansfelden (Tafel) ca. 260 m (Tafel auf Strommast). Vor Fischbeginn sind Name, Tag und Monat in die Fischereilizenz einzutragen. Jeder gefangene Fisch ist s o f o r t in die Lizenz einzutragen. Befischung: 1. April bis 30. November. Drei Fischtage pro Woche. Fangzahl: 5 Fische, davon 3 Salmoniden, Jahresfangzahl Salmoniden 30 Stück. Fischen: 2 Ruten, je 1 Haken. Fliegenfischen: 2 Fliegen oder Nymphen. Mindestfangmaße: Forelle+Saibling 30cm, Äsche 40cm. Verboten: Huchenfang, Watfischen. Krebsfang bis auf weiteres erlaubt (Änderungen sind der Vereinsleitung jederzeit vorbehalten). Fischzeit: 4 Uhr bis 22 Uhr. Wahrnehmungen über Gewässerverschmutzung, Senkung des Wasserspiegels, wodurch eine Abwanderung der Fische entstehen kann, Fischsterben und sonstige Schäden an Fischbestand und Gewässer sind sofort dem Fischereiberechtigen zu melden. Wir schützen die Umwelt und halten den Angelplatz sauber! 18

21 Vor Beginn des Fischens Tag und Monat (z. B. Montag, 3. August) eintragen. Jeder gefangene Fisch ist sofort in die Lizenz einzutragen Tag u. Monat Forelle Äsche Karpfen Hecht Sonstige 19

22 Bestimmungen Schwemmnaarn und Entenlacke Fischwasser der Herrschaft Clam. Beginn 333 m oberhalb Saxendorfer Brücke, Ende obere Grenze Dr. Koller 1. Zwei Fischtage pro Woche. 2. Vor Fischbeginn sind Tag und Monat nebenstehend einzutragen. Jeder behaltene Edelfisch ist sofort nebenstehend anzukreuzen. 3. Karpfen: 2 Karpfen pro Fischtag. 15 Karpfen im Jahr. 4. Raubfische: 1 Rute. 1 Raubfisch im Monat, insgesamt 3 im Jahr. Nach Behalten eines Raubfisches darf im laufenden Monat auf Raubfische nicht mehr geangelt werden. (Hecht 60 cm, Zander 50 cm). Laut gesetzlichen Bestimmungen! 5. Fische lebend mitnehmen verboten. 20

23 Eintragung v o r Fischbeginn: Tag + Monat jeden behaltenen Fisch sofort ankreuzen z. B. Montag, 03. August Karpfen Hecht Zander 21

24 Vorstand NEU 2019 Obmann: Manfred BINDER Tel: Obmann STV: Johann ZAGLER Tel: Obmann STV: Reinhold STEINBERGER Tel: Kassier: Robert SCHINDLER Tel: Kassier STV: Johann ZAGLER Siehe oben Schriftführer: Manfred BINDER Siehe oben Schriftführer STV: Roman KOHOUT Tel: Sportwart: Reinhold STEINBERGER Siehe oben Sachverwalter: Johann MEISINGER Tel: Karl SCHÖN Tel: Kassaprüfung: Christian ROITMAIR Tel: Ursula WAKOLBINGER Tel:

25 DonauLandshaagundFeldkirchnerRecht AltarmeundPesenbachvorfluterFeldkirchen/Donau. Donau, linkes Ufer vom Kraftwerk bis zur unteren Gemeindegrenze von Feldkirchen km 2153,5. Die obere Hälfte des Landshaager Grabens ist Laichstätte. Fischen verboten. 3 Ruten mit je einem Haken erlaubt. Raubfischfang laut gesetzlichen Bestimmungen! Haidfeldstraße 33, 4060 Leonding Stammtisch in der Spallerhofdiele 23

26 Bestimmungen Pichlinger See Teil 1 Die Hinweise im grünen Lizenzbuch und die Bestimmungen des ASV ASKÖ Naarn-Donau sind genau einzuhalten. Schutzorgane sind angewiesen, Verstöße rigoros zu ahnden. Ein Verstoß kann auch den Entzug der Fischereiberechtigung Pichlinger See zu Folge haben, ohne dass dafür eine wie immer geartete Vergütung geleistet wird. Das beeidete Fischereischutzorgan ist sowohl zur Kontrolle der Fischereilegitimationen (Fischerkarte, grünes Lizenzbuch, Fischereiberechtigung Pichlinger See) wie auch von Fahrzeugen, Fischertaschen, Fischereigeräten und gefangenen Fischen berechtigt. Im Fall eines Verstoßes ist den Auffordungen des Fischereischutzorganes Folge zu leisten. Schonzeiten und Mindestmaße: grünes Lizenzbuch. Hechte und Zander siehe Bestimmungen, Teil 2. VERBOTEN ist/sind: 1. Fischen vom Boot, Hubschrauberplatz und Badepontons. 2. Anfüttern, Bojen, Fütterungsboote, Echolot, GPS, Maker. 3. Köderauslegen mit Boot, durch Schwimmen oder Tauchen. 4. Zelte (ausgenommen Brolly oder Schirm ohne Boden). 5. Lebendfischen. 6. Mit zwei Ruten auf Raubfische (nur mit einer Rute). 7. Fischen im Mai. 8. Das Austauschen von gefangenen Fischen. 9. Die Hälterung anderer als selbst gefangener Fische. 10. Lebende Fische mitzunehmen. 11. Fische auszuweiden. Tote Fische sind mitzunehmen und dürfen nicht in Abfallkörben oder im See entsorgt werden. 12. Der Verkauf von gefangenen Fischen. 13. Die Anspruchnahme auf einen Angelplatz, der bereits von einem Fischer besetzt ist. Gebührenden Abstand halten! 14. Abfall (Dosen, Plastik usw.) am Angelplatz zurückzulassen. Änderungen sind der Vereinsleitung vorbehalten. 24

27 Bestimmungen Pichlinger See Teil 2 Vor Beginn des Fischens muss das Datum entwertet werden. Karpfen, Amur, Schleien, Hechte, Zander und Welse die behalten werden, sind sofort in die jeweiligen Kästchen einzutragen. 1. Fischzeit: Täglich 4 Uhr bis 23 Uhr. Nachtfischverbot! Raubfische lt. Gesetz. Im Mai Fischen verboten. 2. Bei Badebetrieb (1.6. bis Schulanfang in OÖ) ist das Fischen von 9 bis 19 Uhr verboten. Zelte, Schirme, Rod- Pots usw. dürfen in dieser Zeit nicht aufgestellt bzw. müssen entfernt sein. Das Aufstellen ist nur vom Gehweg bis zum Wasser erlaubt. Generell gilt für das ganze Jahr: ab 23 Uhr sind sämtliche Fischer-Utensilien zu entfernen. (Nichtbeachtung der Regelung -Entzug der Fischereiberechtigung!) Badebetrieb ist bei Anwesenheit der Wasserrettung und der Linz AG und ist auch erkennbar. Ist niemand von diesen Personen anwesend und beschränkt sich aufgrund der Witterung der Badebetrieb auf wenige Personen, hat sich der Fischer auf sportliche und faire Weise mit Badenden in der Nähe des Angelplatzes zu arrangieren. Jede Konfrontation ist zu vermeiden. Dies gilt auch gegenüber Tauchern. 3. Insgesamt zwei Angelruten. Auf Friedfische mit je einem Haken. Auf Raubfische nur mit einer Angelrute! 4. Zwei Raubfische im Monat. Nach deren Behalten dürfen Raubfische im laufenden Monat nicht mehr beangelt werden. Sonderregelung Mindestmaße: Hecht 60 cm, Zander 50 cm Karpfen (inkl. Amur) und 20 Schleien im Jahr (pro Fischtag zwei Karpfen bzw. Amur und zwei Schleien). Karpfen ab 65 cm zurücksetzen! 6. Am Ende des Fischtages müssen Zelte aller Art generell entfernt werden. 25

28 6. 10 Weißfische (Brachsen, Rotaugen usw.) pro Fischtag. 7. Auswurf der Angel nur vom Ufer aus. Der Fischer muss sich beim oder nahe des Angelplatzes aufhalten. 8. Unterfänger, Maßband, Hakenlöser, Fischtöter und Kugelschreiber sind mitzuführen. 9. Weidgerechtes Behandeln der Fische wird als selbstverständlich angesehen (zum Beispiel ist Schleifen eines geangelten Fisches über Schotterboden zu unterlassen). Zuwiderhandlungen werden vom Schutzorgan geahndet. 10. Anfütterungsverbot: Generell ist Anfüttern nicht erlaubt. (Ausgenommen PVA Sackerl, PVA Netze, Flats, und Futterspiralen, welche nur mit der Angelrute einmalig ausgebracht werden dürfen. Spot-Ruten mit Futterraketen, Futterboote sowie das Ausbringen von Futter auf andere Art und Weise ist verboten. Für Posenfischer in Ufernähe ist max. eine kleine Dose Mais erlaubt. Maker sind ebenfalls nicht erlaubt). Zuwiderhandlungen: Entzug der Fischereiberechtigung!! 26

29 Vor dem Fischen Tag entwerten. Karpfen, Amur, Schleien, Hechte, Zander und Welse, die behalten werden, sind sofort einzutragen, z. B. 3. 1K 1H Jänner Februar

30 März April Juni

31 Juli August September

32 Oktober November Dezember

33 Kontakte bei Fragen Obmann: Binder Manfred Tel Kontrolle: Steinberger Reinhold Tel Sachverwalter: Schön Karl Tel Sachverwalter: Meisinger Johann Tel Ausgabestellen für Gästekarten Fa. Weitgasser Tel Ehmayr Johann Tel. siehe oben Meisinger Johann, Schön Karl Tel. siehe oben Hinterleitner Heinrich Steinberger Reinhold Zagler Johann Tel Tel. siehe oben Tel Stammtisch für Mitglieder und Freunde des Vereins ASV ASKÖ Naarn-Donau jeden letzten Dienstag im Monat, 18 Uhr, in der Spallerhofdiele, Glimpfingerstr. 94a, 4020 Linz Arbeitseinsätze: Unterstützt unsere Koll. Schön und Meisinger sie sind euch dankbar! 31

34 ACHTUNG Die Eintragung im Teich- und Fangbuch mit Vor- und Nachname in Blockschrift leserlich ausfüllen! Zuwiderhandeln wird geahndet! 32

35 staatliche Schutzorgane: Ehmayr Johann Tel Steinberger Reinhold Tel Schön Karl Tel Pühringer Hermann Tel Ernst Wolf-Dieter Tel

36

Fangbuch Name. Fischereiverein Altenstadt e.v.

Fangbuch Name. Fischereiverein Altenstadt e.v. Fangbuch 2017 Name Fischereiverein Altenstadt e.v. Gewässerordnung Gültig ab 01.01.2017 Ergänzend zur Gewässerordnung des Vereins gilt das BAYERISCHE FISCHEREIGESETZ (BayFiG)! Allgemeines Die Gewässerordnung

Mehr

Bocholter Angelsportverein 1934 e.v. Postfach 1209, Bocholt

Bocholter Angelsportverein 1934 e.v. Postfach 1209, Bocholt Allgemeine - und Vereinsinterne Zusatzbestimmungen Diese Zusammenstellung soll Sie mit den vereinsinternen Bestimmungen vertraut machen, zu einem geregelten miteinander und umweltbewussten Angeln beitragen.

Mehr

Allgemeine Bestimmungen Fischeroase

Allgemeine Bestimmungen Fischeroase Allgemeine Bestimmungen Fischeroase (1) Die allgemeine Fischereiordnung gilt für alle Lizenznehmer der Fischeroase. (2) Die Fischereiberechtigung ist erst nach Zahlungseingang von EURO 350,- gültig. Die

Mehr

Sigmaringer Sportfischerverein e.v. Gewässerordnung Donau

Sigmaringer Sportfischerverein e.v. Gewässerordnung Donau Sigmaringer Sportfischerverein e.v. Gewässerordnung Donau Sigmaringer Sportfischerverein e.v. Gewässerordnung Donau Stand: 20.03.2015 Gliederung: A. Gemarkungsgrenzen Donau / Angelverbotszonen 4 B. Gesetzliche

Mehr

Gewässerordnung. Der Intressengemeinschaft Freizeitsee Alpen-Menzelen. Für das Gewässer Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost

Gewässerordnung. Der Intressengemeinschaft Freizeitsee Alpen-Menzelen. Für das Gewässer Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost Gewässerordnung Der Intressengemeinschaft Freizeitsee Alpen-Menzelen Für das Gewässer Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost 1. Die Gewässerordnung gilt für das Gewässer Freizeitsee in Alpen. Sie untersteht

Mehr

Fischereiordnung. Fliegenfischrevier Erlauf AI/1 und Fried- und Raubfischrevier Donau I/7a

Fischereiordnung. Fliegenfischrevier Erlauf AI/1 und Fried- und Raubfischrevier Donau I/7a Fischereiordnung Fliegenfischrevier Erlauf AI/1 und Fried- und Raubfischrevier Donau I/7a Gültig ab 01.01.2015 bis auf Widerruf! Der weidgerechte Fischer übt die Fischwaid aus Liebhaberei und Freude an

Mehr

Verein der Angelfreunde Hiesfeld 1968 e.v.

Verein der Angelfreunde Hiesfeld 1968 e.v. Verein der Angelfreunde Hiesfeld 1968 e.v. Gewässerordnung Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Waidgerechtes Fischen 3 Pflichten der Mitglieder 4 Verhalten beim Fischen 5 Sauberkeit und Ordnung am Gewässer 6

Mehr

Fischereiordnung des Kreisfischereivereins Garmisch-Partenkirchen e.v.

Fischereiordnung des Kreisfischereivereins Garmisch-Partenkirchen e.v. Fischereiordnung des Kreisfischereivereins Garmisch-Partenkirchen e.v. I. Einleitung Die Fischereiordnung und alle fischereirechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Bayer. Fischereigesetz und die Verordnung

Mehr

Fischereiliche Bestimmungen 2016 für die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern des Forstbetriebes Inneres Salzkammergut

Fischereiliche Bestimmungen 2016 für die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern des Forstbetriebes Inneres Salzkammergut Fischereiliche Bestimmungen 2016 für die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern des Forstbetriebes Inneres Salzkammergut Die Ausübung der Angelfischerei in den unten genannten Gewässern ist nur mit

Mehr

Auflagenkatalog & Arbeitsdienstordnung

Auflagenkatalog & Arbeitsdienstordnung Auflagenkatalog & Arbeitsdienstordnung gültig ab Januar 2017 Inhalt: 1. Abschnitt Seite 3 a. Tagesfangmengen b. Jahresfangmengen c. Schonzeiten / Fangmasse d. Gewässersperrzeiten 2. Abschnitt Seite 4 Anzahl

Mehr

Anglerfreunde Rain e.v.

Anglerfreunde Rain e.v. 1984 e.v. Unabhängig von diesem Bußgeldkatalog gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig von den Androhungen nach diesem Katalog hat der Verursacher bei Verstößen mit zivilrechtlichen Ansprüchen

Mehr

Gewässerordnung Stand: Anglersportverein Hillerse e.v.

Gewässerordnung Stand: Anglersportverein Hillerse e.v. Gewässerordnung Stand: 01.01.2015 Anglersportverein Hillerse e.v. I. Allgemeines 1 Die Gewässerordnung des ASV Hillerse e.v. regelt in Verbindung mit der Satzung und dem fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen

Mehr

Jahreserlaubnisschein zur Ausübung der Fischerei in der. Donau 2018

Jahreserlaubnisschein zur Ausübung der Fischerei in der. Donau 2018 Donau - Das Angeln von Booten aus ist verboten, ausgenommen mit gesonderter Erlaubnis. - Das Einbringen von Markierungsbojen ist verboten. Obere Grenze: Nordarm = Mündung des Regens in die Donau bei Fluss-km

Mehr

Jahreserlaubnisschein zur Ausübung der Fischerei in der. Donau 2018

Jahreserlaubnisschein zur Ausübung der Fischerei in der. Donau 2018 zur Ausübung der Fischerei in der Donau - Das Angeln von Booten aus ist verboten, ausgenommen mit gesonderter Erlaubnis. - Das Einbringen von Markierungsbojen ist verboten. geangelt Obere Grenze: Nordarm

Mehr

Fischschutz-, Naturschutz- und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v., Niederkassel

Fischschutz-, Naturschutz- und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v., Niederkassel Fischschutz-, Naturschutz- und Angel-Sport-Verein Rheidt e.v., Niederkassel Gewässerordnung 1 Geltungsbereich Die Gewässerordnung gilt für alle Fischereigewässer des Fischschutz-, Naturschutzund Angel-Sport-Verein

Mehr

GEWÄSSERORDNUNG. des Sportanglervereins hool ruut Pennigbüttel e. V.

GEWÄSSERORDNUNG. des Sportanglervereins hool ruut Pennigbüttel e. V. GEWÄSSERORDNUNG des Sportanglervereins hool ruut Pennigbüttel e. V. Sportkamerad, Dein Recht ist: Anteil zu haben an dem großen Schatz den die deutschen Fischgewässer bergen; Deine Pflicht ist: Diesen

Mehr

Bregenzerwald Tourismus GmbH

Bregenzerwald Tourismus GmbH Herausgeber Bregenzerwald Tourismus GmbH Impulszentrum 1135, A-6863 Egg Tel. 0043-5512-2365, Fax 0043-5512-3010, e-mail: info@bregenzerwald.at www.bregenzerwald.at Stand April 2013 ***Änderungen vorbehalten***

Mehr

DEPARTEMENT [68] HAUT-RHIN JÄHRLICHE BEKANNTMACHUNG FISCHEREI-ÖFFNUNGSZEITEN 2017

DEPARTEMENT [68] HAUT-RHIN JÄHRLICHE BEKANNTMACHUNG FISCHEREI-ÖFFNUNGSZEITEN 2017 DEPARTEMENT [68] HAUT-RHIN JÄHRLICHE BEKANNTMACHUNG FISCHEREI-ÖFFNUNGSZEITEN 2017 GEWÄSSER UND WASSERFLÄCHEN ERSTER KATEGORIE : ab 11 März bis 17 September 2017 * GEWÄSSER UND WASSERFLÄCHEN ZWEITER KATEGORIE

Mehr

Die Bestimmungen dieser Fischereilizenz gelten für die Reviere des Chorherrenstifts Klosterneuburg.

Die Bestimmungen dieser Fischereilizenz gelten für die Reviere des Chorherrenstifts Klosterneuburg. Reviergrenzen Die Bestimmungen dieser Fischereilizenz gelten für die Reviere des Chorherrenstifts Klosterneuburg. Untere Donau I/4a rechts und Untere Donau I/4h rechts, die in folgende Revierteile gegliedert

Mehr

Angelsportverein 1955 e.v. Münster

Angelsportverein 1955 e.v. Münster Angelsportverein 1955 e.v. Münster Gewässerordnung des Angelsportvereins 1955 e.v. Münster Für 01.) Bitzensee 02.) Freizeitzentrumsee 03.) Gersprenz In der geänderten Fassung vom 01.07.2001 01.) Allgemeines

Mehr

Gewässerordnung

Gewässerordnung Gewässerordnung - 19-1 Die Gewässerordnung des ASV regelt in Verbindung mit der Satzung und den fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen alle Fragen der Ausübung des Angelsports

Mehr

FISCHEREIORDNUNG HANDLTEICH

FISCHEREIORDNUNG HANDLTEICH FISCHEREIORDNUNG HANDLTEICH 1. Allgemeine Bestimmungen: Die Fischerei ist unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Waidgerechtigkeit, unter Einhaltung der in dieser Fischereiordnung festgelegten Bedingungen

Mehr

Fischerei-Verein Neustadt a. d. Aisch und Umgebung, öffentliche Genossenschaft, Neustadt a. d. Aisch Bußgeldkatalog

Fischerei-Verein Neustadt a. d. Aisch und Umgebung, öffentliche Genossenschaft, Neustadt a. d. Aisch Bußgeldkatalog Fischerei-Verein Neustadt a. d. Aisch und Umgebung, öffentliche Genossenschaft, Neustadt a. d. Aisch Bußgeldkatalog Bei Straftaten muss Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei erfolgen. Dieser

Mehr

Gewässerordnung. Betreten der Gewässergrundstücke - Verhalten am Gewässer

Gewässerordnung. Betreten der Gewässergrundstücke - Verhalten am Gewässer Jeder Angler ist verpflichtet den Fischereiaufsichten die Überwachung der Richtlinien zu gestatten und bei Bedarf zu unterstützen. Anordnungen der Kontrollorgane sind unbedingt zu befolgen. Das gleiche

Mehr

Angelsportverein Stand Rheiderland e.v. Gewässerordnung

Angelsportverein Stand Rheiderland e.v. Gewässerordnung Angelsportverein Stand 01.05.2012 Rheiderland e.v. 1 Gewässerordnung Der Angelsportverein Rheiderland e.v. hat eigene und gepachtete Gewässer ( siehe Gewässerkarte ) : A. Geschlossene Gewässer 1. Kolk

Mehr

SAV Harsefeld e.v. von Gewässerordnung, Schonzeiten, Fangbegrenzung

SAV Harsefeld e.v. von Gewässerordnung, Schonzeiten, Fangbegrenzung SAV Harsefeld e.v. von 1962 Gewässerordnung, Schonzeiten, Fangbegrenzung 1 Diese Bestimmungen und Vorschriften dienen ausschließlich der Hege und Pflege unserer Gewässer. Sie verlangt von jedem Kameraden

Mehr

Waldsee - ASV Fechenheim/Bischofsheim Seite 4 Gänseweiher-ASV Fechenheim/Bischofsheim Seite 6 Gartensee - ASV Maintal Seite 8 Weiher an der Autobahn - AV Hochstadt Seite 10 Surfsee - AIG Maintal Seite

Mehr

Gewässerordnung des Angelsportvereins 1934 e.v. Ratheim

Gewässerordnung des Angelsportvereins 1934 e.v. Ratheim Gewässerordnung des Angelsportvereins 1934 e.v. Ratheim Die Mitglieder des Angelsportvereins haben auf der Jahreshauptversammlung 1993 am 25.01.1993 folgende Gewässerordnung einstimmig beschlossen: 1 Diese

Mehr

Gewässerordnung der Sportangelvereinigung Dannenberg / Elbe e.v.

Gewässerordnung der Sportangelvereinigung Dannenberg / Elbe e.v. Gewässerordnung der Sportangelvereinigung Dannenberg / Elbe e.v. Ausgabestand: Inhaltsangabe 1. Allgemeines 2. Verhalten an den Gewässern 3. Mitzuführende Papiere 4. Mitzuführende Geräte 5. Anzahl und

Mehr

Lizenzbeilage Bestimmungen

Lizenzbeilage Bestimmungen ANGELSPORTVEREIN STEYR 1923 Lizenzbeilage Bestimmungen http://www.asv-steyr.at/ Copyright 2017, ASV Steyr 1923, Austria Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken sowie deren Anordnung unterliegen

Mehr

Verein der Sportangler Geesthacht von 1929 e. V.

Verein der Sportangler Geesthacht von 1929 e. V. Verein der Sportangler Geesthacht von 1929 e. V. Mitglied des Deutschen Angelfischereiverbandes e.v. Mitglied des Angelsportverbandes Hamburg e.v. Gewässerordnung Die Gewässerordnung regelt den Fischfang

Mehr

Gewässerordnung Fischereiverein Fischwaid München e.v.

Gewässerordnung Fischereiverein Fischwaid München e.v. Gewässerordnung Fischereiverein Fischwaid München e.v. Allgemeine Bestimmungen Jedes Mitglied ist verpflichtet beim Ausüben der Fischerei nach Maßgabe der Satzung, der Gewässerordnung und den vom Vorstand

Mehr

Fischerei-Ordnung. Fischereiverein Vierkirchen. Stand: Dezember 2015

Fischerei-Ordnung. Fischereiverein Vierkirchen. Stand: Dezember 2015 Fischerei-Ordnung Fischereiverein Vierkirchen Stand: Dezember 2015 Fischereiverein Vierkirchen e.v. 85256 Vierkirchen, Am Bauhof 4 www.fischereiverein-vierkirchen.de Fischereiordnung des Fischereiverein

Mehr

Bei Zuwiderhandlung behält sich die Pächterschaft die sofortige Wegweisung, den Ausschluss sowie die Nicht-Erneuerung der Jahreskarte jederzeit vor.

Bei Zuwiderhandlung behält sich die Pächterschaft die sofortige Wegweisung, den Ausschluss sowie die Nicht-Erneuerung der Jahreskarte jederzeit vor. Verhaltenskodex Limmatrevier 364 Im Januar 2016 Liebe Freunde Der beiliegende, neu angepasste Verhaltenscodex Limmatrevier 364 ersetzt ab sofort die bisherigen Regelungen und gilt für alle, die im Limmatrevier

Mehr

1. Das Verhalten aller Angler untereinander soll durch Kameradschaft und Freundlichkeit bestimmt sein, sie helfen einander.

1. Das Verhalten aller Angler untereinander soll durch Kameradschaft und Freundlichkeit bestimmt sein, sie helfen einander. Gewässerordung(GWO) des Angelsportverein 1966 Seesen e.v. 1. Das Verhalten aller Angler untereinander soll durch Kameradschaft und Freundlichkeit bestimmt sein, sie helfen einander. 2. Zur Fischerei freigegebene

Mehr

Schloß Niedernondorf A-3531 Niedernondorf Tel Fax: DW 4 Fischereiordnung

Schloß Niedernondorf A-3531 Niedernondorf Tel Fax: DW 4   Fischereiordnung Guts und Forstbetrieb Niedernondorf Schloß Niedernondorf A3531 Niedernondorf Tel. +43282675780 Fax: DW 4 email: forstverwaltung@thurnforst.at Fischereiordnung für die Angelfischerei im Stauseerevier Ottenstein

Mehr

GEWÄSSERORDNUNG des Anglerverein Dietingen 1979 e. V.

GEWÄSSERORDNUNG des Anglerverein Dietingen 1979 e. V. GEWÄSSERORDNUNG des Anglerverein Dietingen 1979 e. V. Gültig ab dem, 07. Februar 2015 Mit Erscheinen dieser Gewässerordnung verlieren alle vorherigen Gewässerordnungen ihre Gültigkeit. 1. Ausübung des

Mehr

46. Internationales Angeln. um die. Goldene Forelle. vom. Weissensee

46. Internationales Angeln. um die. Goldene Forelle. vom. Weissensee 46. Internationales Angeln um die Goldene Forelle vom Weissensee 25. bis 27. Mai 2017 Der Weissensee Im nebelfreien Sonnenhochtal auf 930 m Seehöhe liegt der Weissensee im Südwesten von Kärnten. Der fjordähnlich

Mehr

Sportgemeinschaft Aumund Vegesack von 1892 e.v. Abteilung Sportangeln. Gewässerordnung

Sportgemeinschaft Aumund Vegesack von 1892 e.v. Abteilung Sportangeln. Gewässerordnung Sportgemeinschaft Aumund Vegesack von 1892 e.v. Abteilung Sportangeln Gewässerordnung VORWORT Diese Gewässerordnung ist für jedes Mitglied und jeden Gastangler bindend. Alle bisher geltenden Erlasse und

Mehr

Gewässerordnung Gültig ab

Gewässerordnung Gültig ab Gewässerordnung Gültig ab 01.01.2015 Fischer - und Naturschutzverein Aulendorf e.v. Vorwort Der Inhaber einer Fischereierlaubnis des Fischer - und Naturschutzverein Aulendorf e.v. verpflichtet sich zur

Mehr

Gewässerordnung. Ausgabe 2018

Gewässerordnung. Ausgabe 2018 Gewässerordnung Ausgabe 2018 Grundsätzliches: I. Die Gewässerordnung (GWO) entbindet kein Vereinsmitglied davon, sich an Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu halten, auch wenn dies in der GWO nicht

Mehr

ANGELBEDINGUNGEN ZUR AUSÜBUNG DER ANGELFISCHEREI FÜR: 1. EIXENDORFER STAUSEE (HAUPTSEE UND VORSPERRE) 2. ALLE SCHWARZACHABSCHNITTE 3.

ANGELBEDINGUNGEN ZUR AUSÜBUNG DER ANGELFISCHEREI FÜR: 1. EIXENDORFER STAUSEE (HAUPTSEE UND VORSPERRE) 2. ALLE SCHWARZACHABSCHNITTE 3. Fischereiverein e. V. Neunburg vorm Wald Spitalplatz 10, 92444 Rötz 1. Vorsitzender: Michael Throner (Telefon: 09976 902502) 2. Vorsitzender: Hans Karl (Telefon: 09972 903504) Internet: www.fischereiverein-neunburg.de

Mehr

Fischereiordnung des Kreisfischereivereins Garmisch-Partenkirchen e.v.

Fischereiordnung des Kreisfischereivereins Garmisch-Partenkirchen e.v. Fischereiordnung des Kreisfischereivereins Garmisch-Partenkirchen e.v. I. Einleitung Der waidgerechte Fischer übt die Fischerei aus Liebhaberei und Freude an der Natur aus. Er vermeidet jede unnötige Quälerei

Mehr

Verhalten am Gewässer

Verhalten am Gewässer Bußgeldkatalog Verhalten am Gewässer 1. Fahren und Parken auf Dämmen und unbefestigten Wiesen mit Fahrzeugen aller Art, sowie Parken außerhalb der Parkplätze an den Weihern. 1. Mal: Verwarnung durch den

Mehr

ANGELBEDINGUNGEN ZUR AUSÜBUNG DER ANGELFISCHEREI FÜR: 1. EIXENDORFER STAUSEE (HAUPTSEE UND VORSPERRE) 2. ALLE SCHWARZACHABSCHNITTE MIT *ASCHA

ANGELBEDINGUNGEN ZUR AUSÜBUNG DER ANGELFISCHEREI FÜR: 1. EIXENDORFER STAUSEE (HAUPTSEE UND VORSPERRE) 2. ALLE SCHWARZACHABSCHNITTE MIT *ASCHA Fischereiverein e. V. Neunburg vorm Wald Spitalplatz 10, 92444 Rötz 1. Vorsitzender: Michael Throner (Telefon: 09976 902502) 2. Vorsitzender: Hans Blend (Telefon: 09672 2244) Internet: www.fischereiverein-neunburg.de

Mehr

... leben voller Möglichkeiten. Petri Heil! Fischen in der Ybbs.

... leben voller Möglichkeiten. Petri Heil! Fischen in der Ybbs. ... leben voller Möglichkeiten Petri Heil! Fischen in der Ybbs Waidhofen - des Fischers heimliche Liebe Die Vielfalt an Angelplätzen in unmittelbarer Nähe, die hervorragende Wasserqualität und der Fischreichtum

Mehr

Tageskartenheft. Fa. Kempf. Am Buchkopf Krumbach Tel.: 08282/ Das Team der Fa. Kempf wünscht Ihnen viel Petri Heil!

Tageskartenheft. Fa. Kempf. Am Buchkopf Krumbach Tel.: 08282/ Das Team der Fa. Kempf wünscht Ihnen viel Petri Heil! Tageskartenheft Fa. Kempf Am Buchkopf 29 86381 Krumbach Tel.: 08282/81768 E-Mail: Angelsport-Kempf@t-online.de www.angeln-jagen-kempf.de Wir halten für Sie Lebendköder bereit Das Team der Fa. Kempf wünscht

Mehr

See- und Gewässerordnung für den Mözener See

See- und Gewässerordnung für den Mözener See Fischereigenossenschaft Mözener See Mözen, den 16. 11. 2016 See- und Gewässerordnung für den Mözener See Aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Fischereigenossenschaft Mözener See vom 16. 11. 2016

Mehr

anglerparadies anglerparadies Brennsee Afritzersee

anglerparadies anglerparadies Brennsee Afritzersee anglerparadies Brennsee Afritzersee www.anglerparadies-kaernten.at anglerparadies Brennsee Afritzersee www.anglerparadies-kaernten.at FM Andreas Hofer A 9544 Feld am See Tel. +43 (0) 4246 2345 office@kaerntenfisch.at

Mehr

anglerparadies Brennsee Afritzersee

anglerparadies Brennsee Afritzersee anglerparadies Brennsee Afritzersee www.anglerparadies-kaernten.at www.kaerntenfisch.at www.laxn.at Willkommen im Fischereirevier Brennsee und Afritzersee Seit über 60 Jahren bewirtschaftet die Fischzucht

Mehr

Angel- und Gewässerordnung. des. Fischereiverein Neustadt a. d. Aisch und Umgebung Öffentliche Genossenschaft

Angel- und Gewässerordnung. des. Fischereiverein Neustadt a. d. Aisch und Umgebung Öffentliche Genossenschaft Angel- und Gewässerordnung des Fischereiverein Neustadt a. d. Aisch und Umgebung Öffentliche Genossenschaft 1. Die Ausübung der Fischerei ist nur möglich, wenn ein gültiger Erlaubnisschein gelöst wird.

Mehr

Fischer - und Naturschutzverein Aulendorf e.v.

Fischer - und Naturschutzverein Aulendorf e.v. Gewässerordnung Fischer - und Naturschutzverein Aulendorf e.v. Vorwort Der Inhaber einer Fischereierlaubnis des Fischer - und Naturschutzverein Aulendorf e.v. verpflichtet sich zur Einhaltung der Gewässerordnung,

Mehr

BEZIRKSFISCHEREIVEREIN LEIN-REMS e.v. SCHWÄBISCH GMÜND

BEZIRKSFISCHEREIVEREIN LEIN-REMS e.v. SCHWÄBISCH GMÜND BEZIRKSFISCHEREIVEREIN LEIN-REMS e.v. SCHWÄBISCH GMÜND JAHRESRICHTLINIEN 2019 1 Mindestmaße und Schonzeiten Fischart Schonzeit Mindestmaß Aal keine 50 cm * Äsche 01.02. - 30.04. 30 cm * Bachforelle 01.10.

Mehr

in Ungarn Herzlich Willkommen in einem der Fischarten reichsten Länder Europas!

in Ungarn Herzlich Willkommen in einem der Fischarten reichsten Länder Europas! Angeln in Ungarn Herzlich Willkommen in einem der Fischarten reichsten Länder Europas! Trotz dieser Tatsache wurden die Gewässer Ungarns in Anglerkreisen bisher jedoch kaum gebührend gewürdigt. Gut so!

Mehr

Grundlage für diese Gewässerordnung ist die Satzung des Vereines in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Grundlage für diese Gewässerordnung ist die Satzung des Vereines in ihrer jeweils gültigen Fassung. Fischereiverein Fischwaid München e.v. Siedlerstraße 9, 85774 Unterföhring, Tel: 089 / 3599596, Fax: 089 / 999 64 276 homepage: www.fischwaid-muenchen.de e-mail: post@fischwaid-muenchen.de Gewässerordnung

Mehr

SAISON 2018 FISCHEN. Marktgemeinde Gars am Kamp. Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp

SAISON 2018 FISCHEN. Marktgemeinde Gars am Kamp. Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp SAISON 2018 FISCHEN Marktgemeinde Gars am Kamp Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp Lizenzverkauf: SHELL TANKSTELLE KIENNAST Kremserstraße 3571 Gars am Kamp Tel: 02985/2255 oder im Internet: hejfish.com Telefon:

Mehr

Gewässerordnung. 1. Allgemeines. 1.1 Geltungsbereich. 1.2 Fischereierlaubnis Gewässer des Angelsportvereins 1.4.

Gewässerordnung. 1. Allgemeines. 1.1 Geltungsbereich. 1.2 Fischereierlaubnis Gewässer des Angelsportvereins 1.4. 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich 1.2. Fischereierlaubnis 1.3. Gewässer des Angelsportvereins 1.4. Fischereiaufsicht 2. Ausübung des Angelsports 2.1. Verhalten am Wasser 2.2. Angelgeräte 2.3. Behandlung

Mehr

Fischerverein Rheindelta

Fischerverein Rheindelta Gesetzliche und vereinsinterne Bestimmungen Fischerverein Rheindelta Höchst - Fußach - Gaißau Postfach 0040 A-6973 Höchst e-mail: info@fischerverein-rheindelta.at www.fischerverein-rheindelta.at Gültig

Mehr

SPIELPLATZ DER NATUR..com.

SPIELPLATZ DER NATUR..com. SPIELPLATZ DER NATUR.com www.weissensee.com/fischen Der Weissensee Im nebelfreien Sonnenhochtal auf 930 m Seehöhe liegt der Weissensee im Südwesten von Kärnten. Der fjordähnliche und größtenteils unverbaute

Mehr

Fischerei und Gewässerökologie

Fischerei und Gewässerökologie Auswertung der Besatz und Fangdaten der Binnenfischerei im Land Vorarlberg für das Jahr 2016 Michael Hellmair, M.Sc., Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Va, Fischerei und Gewässerökologie Für das

Mehr

Bericht der Gewässerwarte für das Jahr 2016

Bericht der Gewässerwarte für das Jahr 2016 Bericht der Gewässerwarte für das Jahr 2016 Bericht der Gewässerwarte für das Jahr 2015/16 Inhaltsverzeichnis Folie 3: Teichreinigungen Folie 4/5: Besatztagung der Ems 1 Folien 6/7: Besatz 2016 Folie 8:

Mehr

Bestimmungen des. Gültig ab 1.Jänner 2019

Bestimmungen des. Gültig ab 1.Jänner 2019 Bestimmungen des Fischervereines Rheindelta Höchst - Fußach - Gaißau Postfach 0040 A-6973 Höchst e-mail: info@fischerverein-rheindelta.at www.fischerverein-rheindelta.at Gültig ab 1.Jänner 2019 In den

Mehr

St.Anglwirt Fleigenfischen beim Stanglwirt

St.Anglwirt Fleigenfischen beim Stanglwirt St.Anglwirt Fleigenfischen beim Stanglwirt Herzlich willkommen daheim beim Stanglwirt Sie suchen eine Herausforderung? -Hier sind Sie richtig... Für alle Fischerfreunde die eine besondere Herausforderung

Mehr

Abgeschlossen durch Notenaustausch am 17. November 2017 In Kraft getreten am 1. Januar 2018

Abgeschlossen durch Notenaustausch am 17. November 2017 In Kraft getreten am 1. Januar 2018 Übersetzung Vollzugsverordnung zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Ausübung der Fischerei und den Schutz des aquatischen Lebensraumes

Mehr

Fischen. Kontakt: Peter SCHICKMAYER Verein: Organisation Fischen unter Freunden :

Fischen. Kontakt: Peter SCHICKMAYER Verein: Organisation Fischen unter Freunden : Bei Fragen zu... Fischzucht Hegemaßnahmen Besatz Fischsterben wendet Euch bitte an unseren Wasserwart Peter SCHICKMAYER +43 664 5 13 9 Kontakt: Verein: Telefon: +43 664 56 46 846 email: fischereiverein@ffdfischer.at

Mehr

FISCHEREIORDNUNG. für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein II/III und Dobra I. Ausgabe gültig ab 2019

FISCHEREIORDNUNG. für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein II/III und Dobra I. Ausgabe gültig ab 2019 FISCHEREIORDNUNG für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein II/III und Dobra I Ausgabe gültig ab 2019 Windhag-Stipendienstiftung für NÖ FORSTAMT OTTENSTEIN Schloss Waldreichs 1 3594 Franzen

Mehr

Étangs privée [57] 2018

Étangs privée [57] 2018 Étangs privée [57] 2018 Les Étangs privé 1.) Lac du Mirgenbach + Étang Thionville Sentzich 2.) Étangs Thionville 3.) Étangs EDF, Lac Bleu et Plan D'Eau de la Maxe 4.) Étangs Marcel Bon et Actisud 5.) Étang

Mehr

Die Strecke des ASV Kronenburg

Die Strecke des ASV Kronenburg Die KYLL Der Name Kyll geht übrigens auf das keltische Wort gilum für Bach zurück, das sich im Mittelalter zu Kila und schließlich zu Kyll weiterentwickelte. Die Kyll ist ein linker Nebenfluss der Mosel

Mehr

MERKBLATT Datei: MERKBLATT Seite 1 von 11

MERKBLATT Datei: MERKBLATT Seite 1 von 11 MERKBLATT 2019 05.12.2018 Seite 1 von 11 VEREINSBEITRÄGE: 1. Kosten: Mitglieder aktiv...15.00 Mitglieder aktiv/passiv...15.00 Mitglieder passiv...15.00 Anglerkarten...60.00 Jungangler aktiv... 40.00 2.

Mehr

FISCHEREIORDNUNG. für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein und Dobra. Ausgabe gültig ab 2017

FISCHEREIORDNUNG. für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein und Dobra. Ausgabe gültig ab 2017 FISCHEREIORDNUNG für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein und Dobra Ausgabe gültig ab 2017 Windhag-Stipendienstiftung für NÖ FORSTAMT OTTENSTEIN Schloss Waldreichs A-3594 Franzen TEL: (0043)

Mehr

Das Große A B C des Fischens

Das Große A B C des Fischens Das Große A B C des Fischens Ein Lehrbuch für das Angeln auf Süßwasserund Meeresfische Herausgegeben von COLIN WILLOCK Aus dem Englischen übertragen und bearbeitet und für die deutsche Ausgabe erweitert

Mehr

Gewässerordnung des Fischereivereins Thedinghausen und Umgegend von 1928 e.v.

Gewässerordnung des Fischereivereins Thedinghausen und Umgegend von 1928 e.v. Gewässerordnung des Fischereivereins Thedinghausen und Umgegend von 1928 e.v. 1 Grundlagen Jedes Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, sich mit den gesetzlichen Vorschriften des Niedersächsischen Fischereigesetzes

Mehr

FISCHEREIORDNUNG. für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein II/III und Dobra I. Ausgabe gültig ab 2018

FISCHEREIORDNUNG. für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein II/III und Dobra I. Ausgabe gültig ab 2018 FISCHEREIORDNUNG für die Angelfischerei in den Stauseerevieren Ottenstein II/III und Dobra I Ausgabe gültig ab 2018 Windhag-Stipendienstiftung für NÖ FORSTAMT OTTENSTEIN Schloss Waldreichs A-3594 Franzen

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 854.5. Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal vom 4. Juni 00 (Stand. Januar 0) Die Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee,

Mehr

SPIELPLATZ DER NATUR..com.

SPIELPLATZ DER NATUR..com. SPIELPLATZ DER NATUR.com www.weissensee.com/fischen Der Weissensee Im nebelfreien Sonnenhochtal auf 930 m Seehöhe liegt der Weissensee im Südwesten von Kärnten. Der fjordähnliche und größtenteils unverbaute

Mehr

Angeln in den Gewässern der Fischereigenossenschaft Unterspreewald Schlepzig

Angeln in den Gewässern der Fischereigenossenschaft Unterspreewald Schlepzig Angeln in den Gewässern der Fischereigenossenschaft Unterspreewald Schlepzig - Natur pur - vielfältige Gewässer - artenreicher Fischbestand - Angeln bei Tag und bei Nacht, auch vom Kahn - bequeme Anfahrt

Mehr

Reglement des Fischereivereins Liechtenstein. Ausgabe Reglement des Fischereivereins Liechtenstein (FVL) Mitglieder 1-9

Reglement des Fischereivereins Liechtenstein. Ausgabe Reglement des Fischereivereins Liechtenstein (FVL) Mitglieder 1-9 Reglement des Fischereivereins Liechtenstein Ausgabe 2012 Reglement des Fischereivereins Liechtenstein (FVL) Mitglieder 1-9 Art. 1 Fischereiberechtigung / Fischereikarte / Besondere Bestimmungen Jugendmitglieder

Mehr

Fischerverein Rheindelta Höchst - Fußach - Gaißau Postfach 0040 A-6973 Höchst

Fischerverein Rheindelta Höchst - Fußach - Gaißau Postfach 0040 A-6973 Höchst Gesetzliche und vereinsinterne Bestimmungen Fischerverein Rheindelta Höchst - Fußach - Gaißau Postfach 0040 A-6973 Höchst e-mail: info@fischerverein-rheindelta.at www.fischerverein-rheindelta.at Gültig

Mehr

Preise Erlaubnisscheine 2015

Preise Erlaubnisscheine 2015 Preise Erlaubnisscheine 2015 Alveser See Landkreis Nienburg, nördlich von Hoya, linksseitig der Weser, Weseraltarm Nächster Ort: Magelsen Fläche: Mischgewässer, ca. 15 ha, mittlere Tiefe 3 m, max. 7 m

Mehr

Fischerei und Gewässerordnung des Angelsportvereins RASV Hamme Biss e.v.

Fischerei und Gewässerordnung des Angelsportvereins RASV Hamme Biss e.v. Fischerei und Gewässerordnung des Angelsportvereins RASV Hamme Biss e.v. Präambel Die Beachtung der nachfolgenden Fischerei und Gewässerordnung ist für die Mitglieder des RASV Hamme Biss e.v. eine Leitlinie,

Mehr

Fischereiverordnung. I. Allgemeine Bestimmungen (1.) II. Schutz und Förderung (2.) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen

Fischereiverordnung. I. Allgemeine Bestimmungen (1.) II. Schutz und Förderung (2.) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 854. Fischereiverordnung vom. Dezember 008 (Stand 0. Dezember 0) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Gesetzes über die Fischerei sowie den

Mehr

INFOHEFT. Kammeltaler Fischerfreunde e.v.

INFOHEFT. Kammeltaler Fischerfreunde e.v. INFOHEFT 2014 Kammeltaler Fischerfreunde e.v. Vorstandschaft des Kammeltaler Fischerfreunde e.v. 1. Vorstand 2. Vorstand Tobias Schlosser Sebastian Päch Pestalozzistr. 5 Eichenweg 6 89331 Burgau 89365

Mehr

GEWÄSSER ORDNUNG. Gewässerordnung SAV Emsland" Rheine e. V.

GEWÄSSER ORDNUNG. Gewässerordnung SAV Emsland Rheine e. V. GEWÄSSER ORDNUNG Gewässerordnung SAV Emsland" Rheine e. V. 1. Diese Gewässerordnung gilt für die vom SAV Emsland" Rheine e. V. bewirtschafteten Gewässer. Jeder Fischereierlaubnisscheininhaber ist verpflichtet,

Mehr

Gewa sserordnung des Angel- und Naturschutzvereins Sulz a.n. e.v.

Gewa sserordnung des Angel- und Naturschutzvereins Sulz a.n. e.v. Gewa sserordnung des Angel- und Naturschutzvereins Sulz a.n. e.v. gültig ab 1.März 2013 Präambel Die Gewässerordnung des ANV Sulz a.n. e.v. regelt in Umsetzung des Fischereigesetzes von Baden- Württemberg

Mehr

1.2 Anschrift der hegepflichtigen Person, des Vereins bzw. des Fischereibetriebes:

1.2 Anschrift der hegepflichtigen Person, des Vereins bzw. des Fischereibetriebes: Fischereilicher Hegeplan für Gewässer in Schleswig-Holstein 1 Grundlagendaten zum Gewässer: Gewässername: 1.1 Lage des Gewässers: Landkreis: Flusssystem: (Bitte fügen Sie immer eine Übersichtskarte als

Mehr

Reglement. für die Jugendfischerei auf Dreilinden. unter dem Patronat des Fischerei-Vereins St. Gallen

Reglement. für die Jugendfischerei auf Dreilinden. unter dem Patronat des Fischerei-Vereins St. Gallen Reglement für die Jugendfischerei auf Dreilinden unter dem Patronat des Fischerei-Vereins St. Gallen Genehmigt durch den Vorstand des Fischerei-Vereins St. Gallen Am 20. März 2018 1 1. Aufnahme Die in

Mehr

DEPARTEMENT [68] HAUT-RHIN JÄHRLICHE BEKANNTMACHUNG FISCHEREI-ÖFFNUNGSZEITEN 2018

DEPARTEMENT [68] HAUT-RHIN JÄHRLICHE BEKANNTMACHUNG FISCHEREI-ÖFFNUNGSZEITEN 2018 DEPARTEMENT [68] HAUT-RHIN JÄHRLICHE BEKANNTMACHUNG FISCHEREI-ÖFFNUNGSZEITEN 2018 GEWÄSSER UND WASSERFLÄCHEN ERSTER KATEGORIE : ab 10. März bis 16. September 2018 * GEWÄSSER UND WASSERFLÄCHEN ZWEITER KATEGORIE

Mehr

Angelbedingungen für die Rurtalsperre Schwammenauel einschl. Obersee im Nationalpark Eifel

Angelbedingungen für die Rurtalsperre Schwammenauel einschl. Obersee im Nationalpark Eifel FPG Rursee e.v. www.fischerei-rursee.de Angelbedingungen für die Rurtalsperre Schwammenauel einschl. Obersee im Nationalpark Eifel Die Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.v., bestehend aus a) dem Angelsportverein

Mehr

Fischereiverband Mittelfranken e.v.

Fischereiverband Mittelfranken e.v. Fischereiverband Mittelfranken e.v. Gewässer- und Disziplinarordnung 1. Geltungsbereich 1.1. Die Gewässer- und Disziplinarordnung gilt für alle Mitglieder von Vereinen, die gem. 3 der Verbandssatzung dem

Mehr

Steuernummer: SI Telefon: ALLGEMEINE ANWEISUNGEN 2. DER FISCHEREISCHEIN

Steuernummer: SI Telefon: ALLGEMEINE ANWEISUNGEN 2. DER FISCHEREISCHEIN DER ANGELVEREIN RADOVLJICA Steuernummer: SI 52518990 Telefon: 00386 4 531 21 68 Webseite: www.ribiskadruzinaradovljica.si Die Fischereiregelung in den Gewässern des Angelvereins Radovljica die auf der

Mehr

H S V - Wien. Sektion Fischen Mitgliederverzeichnis Stand, November 2005

H S V - Wien. Sektion Fischen Mitgliederverzeichnis Stand, November 2005 H S V - Wien. Sektion Fischen Mitgliederverzeichnis Stand, November 2005 Nr. Familienname Vorname Funktion PLZ Ort Telefon 1 Telefon 2 Strasse Vorstand 1 Berthold Michael Teichwart Stv. 2223 Martinsdorf

Mehr