Hilfestellung Regeln Wasserball Schiedsrichterwesen

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1 SVNRW Hilfestellung Regeln Wasserball Schiedsrichterwesen WSK-NRW-HRWS-01 Ersteller Datum Prüfer Datum Freigabe Datum Revision Mirko Arntzen Günter Dahler Dieter Rohbeck Mirko Arntzen Günter Dahler Günter Schmälzger

2 Seite 2 von 25 Ziel und Zweck Diese Hilfestellung dient als Orientierungsrahmen für Wasserball-Schiedsrichter des SVNRW. Neben den Wasserball-Schiedsrichtern des SVNRW sind alle beteiligten Personen der Sportart Wasserball im SVNRW primäre Zielgruppe dieser Hilfestellung. Ein klares Verständnis für einen guten und korrekten Pfiff hat nur, wer den Kontext zwischen Wettkampfbestimmung (WB), Durchführungsbestimmung (DFB) und Auslegung erkennt. Daher ist es bedeutend, dass diese Hilfestellung neben den Schiedsrichtern auch von den Spielern und Trainern verinnerlicht wird. Offizielle Anweisungen der WSK-NRW (gekennzeichnet mit ) werden innerhalb dieses Dokumentes aufgezeigt und sind durch die Schiedsrichter des SVNRW einzuhalten. Darüber hinaus werden Fallbeispiele, häufig gestellte Fragen und/oder Erläuterungen in Bezug auf Wettkampfbestimmung (WB), Durchführungsbestimmung (DFB), Spielsituationen und sonstige schiedsrichterrelevante Situationen aufgeführt und beantwortet. Des Weiteren vermittelt diese Hilfestellung auch Tipps (graue, kursive Schrift) bei der Regelauslegung; Hilfestellung für das sog. Fingerspitzengefühl. Diese Tipps sind nicht als Regel und/oder Anweisung anzusehen und daher auch von keiner Partei einzufordern. Die Tipps zeigen lediglich mögliche Entscheidungshilfen für Schiedsrichter auf. Geltungsbereich dieser Hilfestellung Inhaltlich als auch redaktionell wird die Hilfestellung durch die Wasserball-Schiedsrichterkommission Schwimmverband NRW, nachfolgend WSK-NRW bezeichnet, geführt. Nachstehende Inhalte gelten bis auf Widerruf durch den WSK-NRW für sämtliche Wasserballligen des SVNRW. Widerruf kann durch Überarbeitung dieses Dokumentes (mit Änderungsvermerk [gelb markiert] und neuer Revision) und/oder per (Eilmeldung durch WSK-NRW) erfolgen. Sollten Inhalte dieses Dokumentes im Widerspruch zur aktuell gültigen WB (Allgemeiner Teil und FA Wasserball) des Deutschen Schwimmverbandes und/oder zu der DFB des SVNRW stehen, so gelten die entsprechenden Inhalte der o.g. WB und/oder DFB als vorrangig. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen (Schiedsrichter, Spieler, Trainer, etc.) gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

3 Seite 3 von 25 Die Hilfestellung beinhaltet folgende Anweisungen. Inhalt 1 Generelles zur Auslegung Verhaltenskodex von Wasserball-Schiedsrichtern des SVNRW Vor dem Spiel Während des Spiels Nach dem Spiel Verspätung eines Schiedsrichters Kampfrichter Vorliegen Kampfrichterausweis E-Protokoll ID-Nummern Unstimmigkeiten am Protokolltisch Wettkampfpässe Berichte der Schiedsrichter Strafwurf / 5m Entscheidung / Vorteil Hinausstellungen Fallbeispiel Doppelhinausstellung (Regelung zur Angriffszeit) Fallbeispiel Hinausgestellter Spieler verlässt Wasser Fallbeispiel Wiedereintritt falsch ausgeführt, z.b. Torlinie anheben Fallbeispiel Wiedereintritt nach 3. persönlichen Fehler Fallbeispiel Hinausstellung, Wiedereintritt durch Sprung vom Beckenrand Fallbeispiel 2 Hände bei Verteidigung Fallbeispiel Behinderung eines Freiwurfes Fallbeispiel Halten bei Spielumkehr Einfache Fehler Simulieren (Schauspielern) Freiwurf an falscher Stelle ausgeführt Unverzügliche Ausführung des Freiwurfes Tauchender Centerspieler / Centerverteidiger Centerspiel (Einfacher und schwerer Fehler) m-Raum... 18

4 Seite 4 von Aufgabe des Ballbesitzes / Zeitspiel Ahndung von einfachen Fehlern beim Foul durch den Verteidiger Falsche Ein-/Auswechselung Unsportliches Verhalten Ungebührlich benehmen Brutale Handlung Brutale Handlung während des Spiels Brutale Handlung nicht während des Spiels Konsequenzen bei Behinderung der Strafwurfausführung Feldspieler behindert Strafwurfausführung Torhüter behindert Strafwurfausführung Abschaffung der Verlängerung Strafwurfwerfen Mannschaften Unfall, Verletzung, Krankheit Unfall, Krankheit oder Verletzung Blutung Verhalten Trainer / Rote Karte für den Trainer und/oder Betreuer Time-out / Auszeit Falsch genommenes Time-out Anpfiff nach Time-out Unterzahl / Gleichzahl; Entscheidungen Schlusssignal Torschuss nach Balleinwurf durch Schiedsrichter Torschuss mit 2 Händen eines Feldspielers abblocken Schlusspassus, Exkurs: nulla poena sine lege im Disziplinarrecht... 25

5 Seite 5 von 25 1 Generelles zur Auslegung Anweisung, veröffentlicht am Grundsätzliches Eine erforderliche, aber nicht getroffene Entscheidung ist eine schlechte Entscheidung. Durchgängigkeit der Entscheidungen Nur durch konstante Entscheidungen wird gewährleistet, dass die Mannschaften im Rahmen des Zulässigen ihre Kreativität und Ideen so umsetzen, dass sie zur Attraktivität des Spieles beitragen. Daher sind von Anfang bis Ende eines Spieles konstante Entscheidungen zu treffen, auf die sich die Mannschaften einstellen können. Mit dem ersten Pfiff wird das Niveau für das gesamte Spiel festgelegt. Anpassung der Vorteilsregelung auf die angreifende Mannschaft Es liegt im Ermessen der Schiedsrichter, einfache Fehler, Ausschlussfehler oder Strafwurffehler zu ahnden (oder nicht zu ahnden), je nachdem, ob die Entscheidung einen Vorteil für die angreifende Mannschaft bedeuten würde. Die Schiedsrichter müssen das Spiel zu Gunsten der angreifenden Mannschaft leiten, indem sie Fehler ahnden oder dies unterlassen, wenn nach ihrer Ansicht durch das Ahnden des Fouls ein Vorteil für die Mannschaft des schuldigen Spielers entstehen würde. Generell sollen unnötige Pfiffe vermieden werden, solange der Ball spielbar ist. Ausnahme: Der Verteidiger foult, um ein schnelles Weiterspielen des Balles zu verhindern. In diesem Fall muss möglichst schnell entschieden werden und der Verteidiger ggf. sogar mit einem Ausschluss bestraft werden.

6 Seite 6 von 25 2 Verhaltenskodex von Wasserball-Schiedsrichtern des SVNRW Vor, während u. nach dem Spiel Anweisung, veröffentlicht am : Das Verhalten der Schiedsrichter vor, während und nach dem Spiel wird in dieser Anweisung ( ) erläutert und ist zwingend einzuhalten. 2.1 Vor dem Spiel Min. 15 Minuten vor Spielbeginn: Umgezogen am Protokolltisch / Beckenrand in der vom SVNRW geforderten Schiedsrichterkleidung Kurze Begrüßung der beteiligten Personen (Trainer, Spieler, Kampfrichter usw.) mit der nötigen Distanz Keine Äußerungen zu Kritik an Kollegen bezüglich vergangener Spiele Keine Äußerungen zu den Auswirkungen des Spiels auf Platzierungen der laufenden Runde Keine Aufforderung an Spieler der Gastmannschaft, sich an dem Aufbau des Spielfeldes zu beteiligen (z.b. das Tornetz zu reparieren). Die Gastmannschaft ist nicht für den Spielaufbau verantwortlich (z.b. Spielfeld, Bank, Spielfeldmarkierung, Tor, Tornetze, Reparatur) und sollte auch nicht vor Spielbeginn aufgefordert werden, die Netze mit Kabelbindern an den Torstangen zu befestigen 2.2 Während des Spiels Keine Diskussionen oder Entscheidungsbegründungen mit Trainern, Betreuern od. Spielern über getroffene Entscheidungen, weder in den Viertelpausen, noch bei Time-out bzw. im laufenden Spiel. Keine Kommentar an Zuschauer oder längere Unterhaltungen in der Viertel- bzw. Halbzeitpause Bei Hallenverweis oder Hausverbot (Aufforderung das Bad zu verlassen: Nach weiteren Protesten / Kommentaren des Trainers im Zuschauerbereich, haben Schiedsrichter kein Hausrecht. Der Hallenverweis kann nur über seine Mannschaftsführer bzw. einen Vertreter der Heimmannschaft veranlasst werden. Spielabbruch gemäß 324 (5) WB ist das allerletzte Mittel (siehe Fußball, Auszug DFB: Bevor jedoch ein Spielabbruch erfolgt, müssen gemäß den Erläuterungen des DFB "...alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sein".) Zuvor sollte der Trainer erneut aufgefordert werden, Kommentar zu unterlassen.

7 Seite 7 von Nach dem Spiel Keine Diskussionen, Erklärungen oder Aussprachen über Entscheidungen unmittelbar nach dem Spiel. Alle Beteiligten stehen unter Strom und werden in aller Regel nicht sachlich / objektiv den Sachverhalt diskutieren wollen. Bei Bedarf und mit zeitlichem Abstand (mindestens 15 Minuten), kann den Beteiligten, sofern die Situation es zulässt, für sachliche Gespräche zur Verfügung gestanden werden. Vorkommnisse während des Spieles (Beleidigungen von Spielern, die ggf. nur der Schiedsrichter gehört hat), sollten zuerst bei der Besprechung mit dem Beobachter (falls angesetzt) erörtert werden. Ein möglicher Hinweis vor der Unterschrift von den Schiedsrichtern und ggf. Beobachtern unter das Protokoll ist ebenfalls wünschenswert. Nach Beendigung des Spiels / nach Ertönen der Schlusssirene schlägt ein Spieler seinem Gegenspieler mit voller Absicht die Faust ins Gesicht: Eintrag in Spielprotokoll: Spieler (Nr.) und WB sowie Bericht folgen. Keine Rollen oder rote Karten zeigen! Das Spiel ist vorbei. Bericht an den Disziplinar-Berechtigten. 2.4 Verspätung eines Schiedsrichters Anweisung, veröffentlicht am bzw : Verspätet sich ein Schiedsrichter, muss 15 Minuten gewartet werden. Dann erfolgt der Anpfiff mit einem Schiedsrichter. Trifft der 2. Schiedsrichter verspätet ein, darf er NICHT nachträglich in die Leitung des Spieles eintreten. Das Spiel wird mit nur einem Schiedsrichter zu Ende geführt. Ausnahme: Beide Mannschaften wünschen / erlauben das nachträgliche Eintreten des 2. Schiedsrichters in die Leitung des Spiels. Dann ist der 2. Schiedsrichter berechtigt, mit Beginn des nächsten Vierteles in das Spiel mit einzutreten.

8 Seite 8 von 25 3 Kampfrichter Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Kampfgerichts sind in der WB 323 geregelt. Die Verantwortlichkeiten am Protokolltisch (Zeitnehmer und Sekretäre) werden in den 327 und 328 beschrieben. 3.1 Vorliegen Kampfrichterausweis Anweisung, veröffentlicht am / Überarbeitet am / sowie u.a. SVNRW DFB: In der 2. Wasserballliga Männer sind zwei geprüfte und in der Oberliga Männer ist ein geprüfter Kampfrichter Pflicht (jeweils mit gültigem Kampfrichterausweis). Der Kampfrichterausweis ist vor Spielbeginn den Schiedsrichter unaufgefordert vorzulegen. Die Dokumentation über das Vorliegen / nicht Vorliegen des Kampfrichterausweises erfolgt über das SVNRW Formular Kampfrichter. Der Heimverein füllt die entsprechenden Felder auf dem SVNRW Formular Kampfrichter aus. Das ausgefüllte Formular wird von den Schiedsrichtern kontrolliert und unterschrieben. Das Formular muss zusammen mit dem Original-Spielprotokoll an den zuständigen Rundenleiter gemäß SVNRW DFB Fristen gesendet werden. Sollte kein Kampfrichterausweis vorliegen, schadet es nicht, zusätzlich einen entsprechenden Hinweis in das Bemerkungsfeld des Protokolls zu schreiben. Das Spiel ist auf jeden Fall durchzuführen. Für die Verbands-, Frauen- und Jugendligen gilt keine Kampfrichterausweispflicht. Dort sollten möglichst regelkundige Personen die Protokolltätigkeit ausüben (nach Kampfrichter-Ordnung des DSV). Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt, im Kampfgericht als 30-Sekunden- Zeitnehmer mitzuwirken, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. 3.2 E-Protokoll Anweisung, veröffentlicht am : Die Protokollführung der Spiele der 2. Wasserballliga hat mit dem E-Protokoll zu erfolgen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so ist das Protokoll handschriftlich zu führen. Ein entsprechender Hinweis ist auf das Protokoll (z.b. kein Internetzugang, kein PC, usw.) zu schreiben. Die E-Protokolle sind nach Spielende auszudrucken und wie die handschriftlichen Protokolle vom Schiedsrichter / von den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Auf handschriftlich geführten Protokollen müssen die ID-nummern nicht geführt werden, allerdings muss das Formblatt mit dem Feld ID-Nummern verwendet werden.

9 Seite 9 von ID-Nummern Anweisung, veröffentlicht am : Auf handschriftlich geführten Protokollen müssen die ID-Nummern nicht geführt werden, allerdings muss das Formblatt mit dem Feld ID-Nummern verwendet werden. 3.4 Unstimmigkeiten am Protokolltisch Anweisung, veröffentlicht am : Sollten Unstimmigkeiten am Protokolltisch wie z.b. Bevorteilung einer Mannschaft, falsche Eintragungen im Protokoll, Kommentierung von Schiedsrichterentscheidungen usw. auch nach Aufforderung des Schiedsrichters, dieses abzustellen bzw. zu unterlassen, weiterhin bestehen, so ist der entsprechende Kampfrichter durch den Schiedsrichter vom Protokoll zu entfernen und adäquat zu ersetzten. Ein entsprechender Vermerk ist auf das Protokoll zu schreiben. Der Kampfrichter kann nach KRO-WABA/DSV 1 Abs.4 bestraft werden.

10 Seite 10 von 25 4 Wettkampfpässe Anweisung, veröffentlicht am : Liegen ein oder mehrere Spielerpässe nicht vor, so ist nach 308/2 der WB zu verfahren. Die Identität des jeweiligen Spielers ist durch Vorlage des Personalausweises, Führerscheins oder sonstiger Dokumente mit Lichtbild nachzuweisen. Sollte ein Nachweis dieser Art nicht möglich sein, so muss der Spieler auf dem Spielprotokoll, unter Bemerkungen seine Unterschrift leisten. Fehlen die Pässe einer ganzen Mannschaft, müssen die Spieler auf der Rückseite des Spielprotokolls unterschreiben. Der Ligenleiter kann so die Unterschriften der Spieler mit dem Wettkampfpass abgleichen. Der Spieler darf / die Spieler dürfen auf jeden Fall mitspielen. Fallbeispiel aus der Historie des WSV (Westdeutscher Schwimm-Verband, Vorläufer des heutigen SVNRW): Ergänzende Erläuterung des damaliger Ligenleiter Günter Dahler Schiedsgerichtsverfahren SV Kamen vs. WSV Konsequenz: fehlender Wettkampf Sachverhalt: Bei einer Begegnung innerhalb der Ligen des WSV entschieden die angesetzten Schiedsrichter, einen Spieler des SV Kamen aufgrund der Nichtvorlage seines Spielerpass nicht mitspielen zu lassen. Der SV Kamen legte Einspruch ein und gewann vor dem Schiedsgericht. Urteil Schiedsgericht: Der Spieler hätte spielen dürfen. Das Spiel musste wiederholt werden. Der WSV trug die Kosten für die Neuansetzung und das Verfahren. Der Schiedsgerichtsvorsitzende Dr. Schauwienhold verglich dies mit der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr. Hat man den Führerschein nicht dabei, so hat man dennoch die Berechtigung das Fahrzeug zu führen. Eine Geldbuße muss bezahlt werden. Der damalige WB Paragraph, jetzt 308, wurde geändert und ist in den Grundzügen bis heute gültig. Auszug aus 308 (2) WB: Der Wettkampfpass muss vor jedem Spiel unaufgefordert dem Schiedsrichter / Spielbeobachter / Turnierleiter vorgelegt und von diesem geprüft werden. Bei fehlendem Wettkampfpass ist nach 17 WB-AT zu verfahren und die Identität des Spielers festzustellen. Der Wettkampfpass muss dann binnen drei Kalendertagen nach dem Spielende dem Rundenleiter vorgelegt werden. Auszug aus 17 WB-AT (3): Bestehen Zweifel an der Teilnahmeberechtigung eines Schwimmers, die nicht sofort aufgeklärt werden kann, hat der Schiedsrichter den Schwimmer und ggf. die Mannschaft und deren Verein auf die Folgen einer nachträglichen Feststellung der fehlenden Teilnahmeberechtigung hinzuweisen und dieses im Wettkampfprotokoll zu vermerken. Auszug DFB SVNRW: Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses hingewiesen. Siehe hierzu 16 WB AT und 17 WB-AT sowie auf 308 WB und die Wettkampfpassordnung für Wasserball. Die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses in Farbkopie ist erlaubt. Zudem wird auf die Regelungen des 8 WB-AT (Sportgesundheit) besonders hingewiesen.

11 Seite 11 von 25 5 Berichte der Schiedsrichter Anweisung, veröffentlicht am : Die Schiedsrichter werden auf die Regelung des 345 (1) WB hingewiesen, wonach die Schiedsrichter Verstöße gegen die sportliche Disziplin, insbesondere ALLE Hinausstellungen gemäß 321 Abs. 2 WB Rote Karte für den Trainer 324 Abs. 2 Buchst. c WB Rote Karte für einen Spieler 338 Abs. 13 WB Schiedsrichterbeleidigung, ungebührliches Benehmen 338 Abs. 14 WB brutale Handlung 338 Abs. 17 WB Behinderung bei Strafwurfausführung zu melden haben. Wegen der unterschiedlichen Folgen bei Spielausschlüssen sind diese in das Spielprotokoll mit dem Vermerk: (z.b.) Ausschluss gemäß 338 Abs. 13 WB gegen Spieler XY bei Zeit, ect. aufzunehmen. Siehe dazu Anlage 01 - Ausfüllhinweis DSV-Form 201, Spielprotokoll Die Berichte der Schiedsrichter sind an den jeweiligen Ligaleiter, an die WSK-NRW sowie an den Schiedsrichterkollegen (ggf. auch Beobachter) zu richten. Der Bericht hat per innerhalb von 48 Stunden nach Spielende zu erfolgen. Die hat folgende Form einzuhalten: Der Betreff muss wie folgt auszusehen: Bericht zu Spiel Liga und Nr. vom Datum zwischen Spielpaarung Folgenden Angaben gehören in den Bericht: Liga und Nr., Datum und Spielpaarung (siehe betreff) Namen der angesetzten Schiedsrichter (ggf. auch Beobachter): Name der sanktionierten Person (bei Spieler: Kappen-Nr.) inkl. Vereinsangabe Beschreibung des Vorfall, der zum Ausschluss (Bericht) führte: Die Darlegung des Sachverhaltes hat präzise und objektiv unter Angabe des WB-Paragrafen (wonach der Ausschluss erfolgte) zu erfolgen. o Bei Beleidigungen sind die entsprechenden Schimpfwörter / Sätze mit aufzunehmen. o Bei Verletzungen sind, auch für Nicht-Mediziner, eindeutig erkennbare Verletzung zu beschreiben. Bei schwerwiegenden Vorfällen sollten nach Möglichkeit Zeugen genannt werden. Tipp: Im Zeitalter des Smartphones ist es ratsam, ein Foto vom Protokoll zu machen. Dieses Foto kann bei der Erstellung des Berichtes helfen. In keinem Fall das Spielprotokoll mitnehmen. Dies muss vom Ausrichter innerhalb von 3 Tagen gen. WBAT 15 versandt werden.

12 Seite 12 von 25 6 Strafwurf / 5m Entscheidung / Vorteil Anweisung, veröffentlicht am : 1. Schwimmt ein Angreifer vor dem Verteidiger auf das Tor zu, ist bei Behinderung durch den Verteidiger dem Angreifer Vorteil zu gewähren. Bevor ein Ausschluss geahndet wird, muss dem Angreifer die Möglichkeit gegeben werden, den 5-m-Raum zu erreichen, um dann evtl. auf Strafwurf entscheiden zu können. 2. Ein Strafwurf kann grundsätzlich nur noch verhängt werden, wenn der Angreifer mit dem Gesicht direkt dem Tor zugewandt ist und durch das Foul ein wahrscheinliches Tor verhindert wird. Normalerweise ist die Verhängung von Strafwürfen in Spielen nicht selten. Es scheint, dass die Entscheidung für einen Strafwurf sehr einfach ist. Wir müssen uns nur klar machen, dass der Strafwurf die schärfste Bestrafung im laufenden Spiel ist (abgesehen von Brutalität, bzw. Rolle). Wie auch immer: Wenn wir Zweifel haben, ob dies ein Strafwurf ist oder nicht, dann geben wir keinen Strafwurf! Fouls, die einen Strafwurf nach sich ziehen, müssen ganz klar und für jeden sichtbar sein! Tipp: Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Strafwurf zu geben: 1. Es ist nicht genug, dass das Foul in der Nähe der 5-Meter-Linie begangen wird. Das Foul muss klar innerhalb des 5- Meter-Raumes begangen worden sein. Ist der Schiedsrichter nicht ganz sicher, ob das Foul innerhalb oder außerhalb begangen wurde, ist ein Ausschlussfehler zu geben. 2. Der Angreifer muss direkt mit dem Gesicht zum Tor sein. Der Center, der sich zum Tor umdreht (Verteidiger ist hinten dran), muss komplett mit dem Gesicht zum Tor liegen. Es ist nicht genug, wenn der Angreifer seitlich (Richtung Seitenrand) liegt. Er muss sich so umdrehen (Gesicht, Arm und Körper), dass er frontal zum Tor liegt. In allen anderen Positionen ist ein Ausschlussfehler zu verhängen. 3. Es ist kein Strafwurf, wenn der Angreifer den Ball in der Hand hält. Der Verteidiger begeht kein Foul, solange der Angreifer den Ball auf der Hand hat (ausgenommen: Brutalität oder Rolle). Es reicht nicht, wenn der Angreifer sich zum Tor dreht und den Ball aufs Wasser fallen lässt. Dies ist so noch kein strafwurfwürdiges Foul. Üblicherweise geben viele Schiedsrichter in diesem Moment sofort Strafwurf. Dies ist nicht regelgemäß!! Wir müssen einen Moment warten, um dem Verteidiger die Möglichkeit zu geben, die Hände herauszunehmen. Wenn er dies sofort macht, ist dies kein Foul. Der Angreifer muss weiter versuchen, ein Tor zu erzielen. Wenn er bei diesem Versuch gefoult wird, dann ist es ein Strafwurf. 4. Der Angreifer muss zeigen, dass er mit dem Ball weiterspielen will, um ein Tor zu erzielen. Wir können keinen Strafwurf verhängen nur weil der Angreifer einen Strafwurf erwartet und erhofft. Es ist das gleiche Kriterium anzulegen wie beim Konter an der Seite, wenn der Angreifer kurz gehalten wird und der Verteidiger sofort beide Arme heraus nimmt, um zu zeigen, dass er nicht hält. Auch hier müssen wir dem Angreifer Vorteil gewähren und ihm die Möglichkeit geben, den Angriff fortzusetzen. Der Angreifer muss uns zeigen, dass er weitermachen will, weiter spielen will, weiter schwimmen will, um ein Tor zu erzielen. 5. Wichtiges Kriterium muss auch sein, dass ein guter Pass zum Angreifer erfolgt. Er muss den Pass auch erreichen können. Es kann kein Strafwurf sein, wenn der Pass schlecht und unerreichbar ist, selbst wenn das Foul begangen wird.

13 Seite 13 von 25 7 Hinausstellungen 7.1 Fallbeispiel Doppelhinausstellung (Regelung zur Angriffszeit) Im Falle eines gleichzeitigen Ausschlusses von Spielern beider Mannschaften während des Spiels, müssen beide Spieler für 20 Sekunden ausgeschlossen werden. Die Anzeige der 30-Sekunden-Uhr ist nicht zurückzustellen und das Spiel wird mit einem Freiwurf für die Mannschaft fortgesetzt, welche zuletzt in Ballbesitz war, 338 (15) WB. War keine der beiden Mannschaften in Ballbesitz, ist die 30-Sekunden-Uhr zurückzustellen und das Spiel mit einem Schiedsrichtereinwurf fortzusetzen. 7.2 Fallbeispiel Hinausgestellter Spieler verlässt Wasser Der ausgeschlossene Spieler muss sich zum eigenen Wiedereintrittsraum begeben, ohne das Wasser zu verlassen, auch wenn er für den Rest des Spiels ausgeschlossen ist. Verlässt er das Wasser, außer nach dem Wiedereintritt eines Austauschspielers, wird er für die gesamte Spielzeit mit Ersatz hinausgestellt, 338 (2) WB. Die Mannschaft darf erst nach Auszeit, Torgewinn oder nach Viertelende komplettiert werden, 338 (3), beachte a) WB. 7.3 Fallbeispiel Wiedereintritt falsch ausgeführt, z.b. Torlinie anheben Beachte: 338 (16d) WB c1) Mannschaft des hinausgestellten Spielers ist nicht im Ballbesitz: Strafwurf für die gegnerische Mannschaft und weiteren persönlichen Fehler gegen den bereits hinausgestellten Spieler. Der Spieler muss sich im Wechselbereich / Hinausstellungszone aufhalten. c2) Mannschaft des hinausgestellten Spielers befindet sich im Ballbesitz (z.b. möglich bei Doppelhinausstellungen) Erneute Hinausstellung gegen den bereits hinausgestellten Spieler und Ballbesitzwechsel, 338 (3b) WB.

14 Seite 14 von Fallbeispiel Wiedereintritt nach 3. persönlichen Fehler Spieler muss das Wasser und den Wettkampfbereich verlassen, dazu Strafwurf für die gegnerische Mannschaft. Der Spieler war nicht mehr teilnahmeberechtigt, 339 (6) WB. 7.5 Fallbeispiel Hinausstellung, Wiedereintritt durch Sprung vom Beckenrand Hier ist der Ballbesitz entscheidend. Beachte: Auszug 338 (16) WB Wenn ein solcher Regelverstoß durch einen Spieler der Mannschaft begangen wird, die nicht im Ballbesitz ist, muss der betreffende Spieler ausgeschlossen werden; der gegnerischen Mannschaft muss ein Strafwurf zuerkannt werden. Der Spieler erhält nur einen zusätzlichen persönlichen Fehler zuerkannt, welcher durch den Sekretär als Ausschlussfehler-Strafwurffehler zu kennzeichnen ist. Wenn ein solcher Regelverstoß durch einen Spieler der Mannschaft begangen wird, die im Ballbesitz ist, muss der betreffende Spieler ausgeschlossen werden; der gegnerischen Mannschaft ein Freiwurf zuerkannt werden. 7.6 Fallbeispiel 2 Hände bei Verteidigung Anweisung, veröffentlicht am : Ein Spieler darf an keiner Position im Spielfeld zwei Hände benutzen, um seinen Gegenspieler festzuhalten. Festhalten setzt das Bemühen des Angreifers voraus, sich vom Gegenspieler weg zu bewegen. Positionskämpfe, bei denen Angreifer und Verteidiger jeweils mit beiden Händen am Gegner abseits des Balles kämpfen, fallen nicht automatisch unter diese Regel. In Situationen, in denen der Angreifer schwimmt (Konter, Einschwimmen vorm Halbkreis), darf der Verteidiger den Gegenspieler mit einem Arm kontrollieren (aber auch nicht halten). Die Schwimmbewegung mit zwei Händen unterbinden, bedeutet Ausschluss. Spieler zeigen häufig an, dass sie nicht foulen, indem sie beide Arme hochstrecken. Dies ist weder gefordert noch nötig. Ist der unmittelbare Gegenspieler mit Ball bereit zum Passen/Werfen, bedeuten zwei Arme des Verteidigers immer einen Ausschluss oder gegebenenfalls sogar einen Strafwurf. Voraussetzung: Der Angreifer ist dem Verteidiger zugewandt, hat den Ball auf der Hand und ist spielbereit.

15 Seite 15 von Fallbeispiel Behinderung eines Freiwurfes Anweisung, veröffentlicht am : Ein verteidigender Spieler, der ein Foul verursacht hat, muss sich von dem den Freiwurf ausführenden Spieler weg bewegen, bevor er einen Arm heben darf, um einen Pass oder Wurf zu blocken. Ein Spieler, der dem nicht nachkommt, muss für das Stören der Freiwurfausführung gemäß 338 Abs. 5 ausgeschlossen werden. Tipp: Hierbei ist darauf zu achten, dass die folgende Reihenfolge des Bewegungsablaufs des Verteidigers eingehalten wird: 1. Verteidiger stoppt Bewegung zum Ball/Spieler unmittelbar mit dem Pfiff 2. Verteidiger bewegt sich vom ausführenden Spieler weg (ca. 1m, nicht streng definiert) 3. Arm wird zum Block gehoben 7.8 Fallbeispiel Halten bei Spielumkehr Anweisung, veröffentlicht am : Führt ein Spielzug nicht zum Torerfolg und das Spiel läuft in die andere Richtung, muss verstärkt auf Ausschlussfehler des dann verteidigenden (ehemaligen) Centers (= Halten) und des dann stürmenden (ehemaligen) Verteidigers (= Überschwimmen) geachtet werden. Entsprechende Vergehen müssen je nach Spielsituation geahndet werden! Bei Ballbesitzwechsel darf ein verteidigender Spieler kein Foul gegen einen Spieler der in Ballbesitz befindlichen Mannschaft innerhalb deren Hälfte begehen. Diese Regel muss zur Anwendung kommen, wenn die Mannschaft, die gerade den Ballbesitz verloren hat, versucht, den Konterangriff der anderen Mannschaft einzuschränken oder eine mögliche Überzahlsituation zu verhindern, indem ein Foul gegen einen angreifenden Spieler begangen wird, bevor dieser die Mittellinie überquert hat. Hierbei ist in jedem Fall auch die Vorteilsregel anzuwenden! Hierbei ist darauf zu achten, welche Spielsituation vorliegt. Als Entscheidungsgrundlage gilt folgende Vorgehensweise: 1. Wo ist der Ball? 2. Wo ist die Bewegung im Spiel (Konter)? 3. Ist die Behinderung spielrelevant? Beachte 01: Nicht jede Behinderung führt entsprechend der Entscheidungsgrundlage zum Ausschluss. Beachte 02 / Vorteilsregel: Vorteil beim Konterspiel! Schwimmt eine Mannschaft einen Überzahlkonter, ist unbedingt die Vorteilsregel anzuwenden, selbst wenn im Rückraum ein Ausschlussfehler von der verteidigenden Mannschaft begangen wird. Dies gilt nicht bei brutaler Handlung.

16 Seite 16 von 25 8 Einfache Fehler 8.1 Simulieren (Schauspielern) Auszug WB 337 Abs. 17: Ein Spieler darf nicht simulieren, gefoult zu werden. Beachte; Simulieren ist jedes Verhalten eines Spielers mit der offenkundigen Absicht, den Schiedsrichter fälschlicherweise zum Ahnden eines Fouls gegen einen gegnerischen Spieler zu veranlassen. Die Schiedsrichter dürfen eine gelbe Karte gegen eine Mannschaft wegen wiederholten Simulierens zeigen und sie dürfen den verursachenden Spieler gemäß 338 Abs. 13 (beharrliches Foulspiel) bestrafen. Gelbe Karte (gegen Spieler, somit gegen ges. Mannschaft) darf (sollte) gezeigt werden. Tipp: Dem Trainer erläutern, warum die gelbe Karte gezeigt wurde. Den Trainer hinweisen, dass bei Wiederholung durch einen Spieler seiner Mannschaft gemäß 338 Abs. 13 WB gegen den entsprechenden Spieler verfahren wird. Rolle gemäß 338 Abs. 13 bei wiederholten Simulierens eines Spielers der schon mit gelb verwarnten Mannschaft. somit Überzahl für die gegnerische Mannschaft (20 Sek.) 8.2 Freiwurf an falscher Stelle ausgeführt Freiwürfe, die von der falschen Stelle ausgeführt wurden, werden nicht wiederholt. (Gilt nicht für Ecke, Torabwurf und Anwurf.) 8.3 Unverzügliche Ausführung des Freiwurfes Freiwürfe müssen nun unverzüglich (nicht mehr nur ohne Verzögerung ) ausgeführt werden. 8.4 Tauchender Centerspieler / Centerverteidiger Ein tauchender oder abtauchender Centerspieler, der sich einen spielrelevanten Vorteil verschafft, wird mit einer Spielumkehr geahndet, sobald er angespielt wird. Beachte: Hat sich eine neue Spielsituation entwickelt, auf die das Tauchen keinen Einfluss mehr hat, darf nicht gepfiffen werden.

17 Seite 17 von Centerspiel (Einfacher und schwerer Fehler) Auch am Center dürfen einfache Fehler gepfiffen werden. Eine alles (Ausschluss) oder nichts -Einstellung kann sonst die Verteidigung bevorteilen. Unter Beachtung der Vorteilsregel ist dem Center/Verteidiger Paar im Positionskampf ein Spielraum einzuräumen, der jedoch nicht in einem situationsbedingten Vorteil für einen Spieler resultieren sollte. Das bedeutet äußerste Disziplin der Spieler. Jeder Ansatz zu brutalem Spiel ist den Regeln entsprechend zu ahnden. Wenn beim Positionskampf, auch ohne Ball, ein Ausschlussfehler durch einen Spieler verursacht wird, ist dieser entsprechend den Regeln zu ahnden. Erreicht der Ball das Center / Verteidiger Paar, ist folgende Auslegung anzuwenden: Wenn der Center sich einen ungerechtfertigten spielrelevanten Vorteil verschafft, bedeutet dies Freiwurf für den Gegner. Versucht ein Verteidiger beim Anspiel zum Center den Ball zu erreichen, indem er schon vorher seitlich zum Center liegt, hat er die Chance, den Ball mit fairen Mitteln zu erkämpfen. Liegt er jedoch hinter dem Center, ist es kaum möglich, ohne Behinderung des Centers, an den Ball zu kommen. Je nach Qualität des Fouls bedeutet dies dann einfachen Fehler, meist jedoch Ausschluss. Versucht die verteidigende Mannschaft, nach dem Anspiel zum Center, den Ball durch andere Verteidiger zu erschwimmen, muss beachtet werden, ob dies ohne Behinderung des Centerspielers (durch den Centerverteidiger) möglich ist. Wichtig dabei ist: Die Entfernung des Verteidigers (Schwimmstrecke) Das Verhalten des Centerverteidigers Das Bemühen des Centerspielers, den Ball zu erreichen. Ein Centerspieler wird nicht freiwillig bzw. kampflos einen Ball verloren geben. Je nach Art des Fouls bedeutet dies dann einfachen Fehler oder Ausschluss. Zu beachten aber: Ein schlechtes Anspiel wird niemals belohnt und ein Ausschlussfehler bleibt ein Ausschlussfehler!

18 Seite 18 von m-Raum Ein Spieler darf sich nicht innerhalb des 2m-Raums vor dem gegnerischen Tor aufhalten, es sei denn hinter der Linie des Balles. Diese Regel ist auch gegen den Spieler anzuwenden, der abseits des Balles vor dem Torwart durch den 2m Raum schwimmt. Es darf sich kein Vorteil durch die Verletzung der obigen Regel erarbeitet werden. Spieler im 2m Raum ohne Spielrelevanz (z.b. an der Eckfahne ) bleiben weiterhin ungeahndet. Fallbeispiel: Bei einem Torwurf aus 5 Meter Entfernung steht ein Angreifer weit außerhalb der Pfosten ohne Bezug zum Spiel innerhalb des 2m-Raums. Der Ball (Torschuss) prallt vom Pfosten ab, direkt in die Hände des Angreifers im 2m Raum, der daraufhin den Ball ins Tor wirft. Zunächst passiver 2m-Raum, dann aktiver 2m-Raum und somit: Kein Tor! Das zunächst irrelevante 2m [ 337 (10) WB] wird spielrelevant, sobald der Ball in Richtung des Angreifers abprallt. Vergleichbar Fußball: passives/aktives Abseits. Lt. WB gibt es kein Abseits, daher die Schreibweise 2-m-Raum. 8.7 Aufgabe des Ballbesitzes / Zeitspiel Gibt eine Mannschaft ihren Ballbesitz auf, indem der Ball im Feld weggeworfen wird, ist auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu erkennen. Das Wegwerfen des Balles bedeutet nicht Zeitvergeudung, sondern die Aufgabe des Ballbesitzes aus taktischen Gründen. In diesem Fall ist auf Freiwurf zu entscheiden. Ist der Torwart der einzige Spieler seiner Mannschaft in seiner Spielhälfte, muss es als Zeitvergeudung angesehen werden, wenn ihm ein Spieler, der sich in der anderen Spielhälfte befindet, den Ball zuspielt. Hinweis: In der letzten Minute eines Spiels müssen die Schiedsrichter darauf achten, ob die Zeit absichtlich vergeudet wird, ehe sie diese Regel anwenden. 8.8 Ahndung von einfachen Fehlern beim Foul durch den Verteidiger Grundsätzlich darf nur gepfiffen werden, wenn durch den Regelverstoß der Angreifer körperlich so stark bedrängt wird, dass er den Ball nicht mehr abspielen kann. Ausnahme ist, wenn durch den Angriff des Verteidigers eine Vorteilsentwicklung beeinträchtigt wird, oder bei einem körperbetonten Spiel (z.b. bei intensiven Zweikämpfen).

19 Seite 19 von 25 9 Falsche Ein-/Auswechselung Fallbeispiel: Die Schiedsrichter geben das Spiel nach einem Torerfolg (Mittelanstoß) frei. Nach ca. fünf Sekunden springt ein Spieler der verteidigenden Mannschaft ins Wasser, während ein anderer Spieler dieses Teams sich im Spielfeld in Richtung Wiedereintrittsraum bewegt. Ausschluss gegen den Spieler, der ins Wasser gesprungen ist, für den Rest des Spiels (mit Ersatz). Strafwurf für die angreifende Mannschaft Beachte u.a. 339 (6) WB. 10 Unsportliches Verhalten Fallbeispiel: 3 Sekunden vor Spielende steht es unentschieden oder 1 Tor zu Gunsten der verteidigenden Mannschaft. Die angreifende Mannschaft bekommt einen Freiwurf auf 6 Meter zugesprochen. Ein verteidigender Spieler nimmt den Ball und wirft ihn weit zurück in die Hälfte der Angreifer. Unsportliches Verhalten (Rolle gemäß 338 Abs. 13) des Verteidigers und Strafwurf, 339 (8) WB. 11 Ungebührlich benehmen Beachte: Auszug 338 (13) WB: (13) Ein Spieler darf sich nicht ungebührlich benehmen; dazu gehören der Gebrauch von Schimpfwörtern, gewaltsames oder beharrliches Foulspiel; er darf einem Schiedsrichter oder Offiziellen nicht den Gehorsam verweigern oder Missachtung zeigen; der Spieler darf kein Verhalten zeigen, das mit dem Geist der Regeln unvereinbar ist und das Spiel wahrscheinlich in einen schlechten Ruf bringt. Der betreffende Spieler ist für den Rest des Spieles auszuschließen und muss den Wettkampfbereich verlassen. Ein Austauschspieler darf erst dann in das Spiel eintreten, wenn eines der Ereignisse nach Abs. 3 frühestens eintritt. (Beachte: Wenn ein Spieler einen in dieser Bestimmung erwähnten Regelverstoß während einer Pause zwischen zwei Spielabschnitten, während einer Auszeit oder nach einem Torgewinn begeht, muss der betreffende Spieler für den Rest des Spiels ausgeschlossen werden Fallbeispiel und Tipp, veröffentlicht am : Blau ist in Überzahl und nimmt TimeOut. Nach 45 Sekunden darf die blaue Mannschaft sich in die Spielhälfte von weiß bewegen. Beim Einschwimmen (in der toten Zeit; Spiel ist von den Schiedsrichter noch nicht freigegeben) behindert ein weißer Spieler einen blauen beim einschwimmen bzw. hält den blauen Spieler fest. Gemäß 338 (13) WB muss der Spieler für den Rest des Spiels ausgeschlossen werden (Rolle). Ratsam ist es, hier mit Fingerspitzengefühl zu arbeiten: Den behindernden blauen Spieler an den Beckenrand rufen und ermahnen, mit Hinweis bei weiterer Missachtung ihn nach 338 (13) WB zu rollen.

20 Seite 20 von Brutale Handlung 12.1 Brutale Handlung während des Spiels Spieler ist für den Rest des Spiels ausschließen. Er darf nach vier Minuten tatsächlicher Spielzeit ersetzt werden. Die andere Mannschaft bekommt einen Strafwurf zugesprochen. Der hinausgestellte Spieler muss den Wettkampfbereich verlassen, 338 (14) WB. Vorgehensweise: 1.) Spiel unterbrechen und Ball herausgeben 2.) Schiedsrichter zeigt an: X und rote Karte gegen betreffenden Spieler + Strafwurf 3.) Spieler muss das Spielfeld verlassen und darf für den Rest des Spiels nicht mehr teilnehmen. Spieler muss den Wettkampfbereich verlassen, 338 (14) WB. 4.) Strafwurf ausführen 5.) Nach 4 Minuten darf Ersatzspieler wieder ins Spiel eintreten 6.) Protokolleintrag prüfen und Bericht erstellen Eintrag in Spielprotokoll: Spieler (Nr.), Zeit, Protokoll-Nr. und WB sowie Bericht folgt. Bericht an den Disziplinar-Berechtigten (siehe Berichte der Schiedsrichter, Pkt. 1 dieser Hilfestellung) Brutale Handlung nicht während des Spiels Beachte: Auszug 338 (14) WB, letzten 3. Sätze des Passus: Wird eine Brutalität während einer Spielunterbrechung, einer Auszeit, nach einem erzielten Tor oder während der Pause zwischen zwei Spielabschnitten begangen, muss der betreffende Spieler für den Rest des Spiels ausgeschlossen werden und muss den Wettkampfbereich verlassen. Es darf kein Strafwurf verhängt werden. Der ausgeschlossene Spieler darf nach Ablauf von vier Minuten effektiver Spielzeit ersetzt werden. Das Spiel wird in der üblichen Weise begonnen.

21 Seite 21 von Konsequenzen bei Behinderung der Strafwurfausführung 13.1 Feldspieler behindert Strafwurfausführung Fallbeispiel: Ein Spieler der verteidigenden Mannschaft stört die Ausführung, indem er trotz Ermahnung durch den Schiedsrichter immer wieder nahe an den ausführenden Spieler heranrückt. Ausschluss mit Ersatz für den störenden Spieler, 338 (17) WB Torhüter behindert Strafwurfausführung Fallbeispiel: Vor der Ausführung verlässt der Torwart der verteidigenden Mannschaft mehrfach die Torlinie. Nachdem der Schiedsrichter ihn ermahnt hat, tut er dies erneut. Ausschluss für den Torwart. Ein Feldspieler darf ins Tor, ohne die Vorrechte des Torhüters, 338 (18) WB. 14 Abschaffung der Verlängerung Die Verlängerung wurde abgeschafft. Das Spiel wird entsprechend WB mit Strafwurfwerfen fortgeführt. 15 Strafwurfwerfen Fallbeispiel: Ein Spieler hat drei persönliche Fehler während des Spiels erhalten. Gemäß 344 (5e) WB darf der Spieler nicht am Strafwurfwerfen teilnehmen.

22 Seite 22 von Mannschaften Die Schiedsrichter sind angewiesen, stichprobenweise die Einhaltung und Umsetzung der WB 321 Abs. 4 und 5 (Prüfen der Schwimmbekleidung [undurchsichtige Schwimmbekleidung oder Schwimmbekleidung mit separater Unterziehkleidung, demnach nicht zwingend 2 Badehosen oder Badeanzüge] / Prüfen ob Spieler/innen mit Fett, Öl oder ähnlichen Substanzen eingerieben sind) sicherzustellen. Anweisung SVNRW: Eine Fingernägelkontrolle ist ebenfalls stichprobenartig durchzuführen. Vorsicht walten lassen: Im Sommer kann man auch selber Substanzen an den Händen haben, z.b. durch Händeschütteln usw. 17 Unfall, Verletzung, Krankheit Die Aufgaben / pflichten des Schiedsrichters bei Unfall, Verletzung und/oder Krankheit sind in der WB 342 geregelt. Auszug WB 342 Allgemein (WB 342 Abs. 1): Ein Spieler darf nur bei Unfall, Verletzung oder Krankheit oder mit Erlaubnis des Schiedsrichters das Wasser verlassen oder auf dem Boden des Beckens oder an der Seite während des Spiels sitzen oder stehen. Ein Spieler, der berechtigt das Wasser verlassen hat, darf mit Erlaubnis des Schiedsrichters bei der nächsten Spielunterbrechung aus dem eigenen Wiedereintrittsraum wieder eintreten Unfall, Krankheit oder Verletzung 17.2 Blutung Schiedsrichter darf nach seinem Ermessen das Spiel bis zu drei Minuten unterbrechen. Hinweis: Der betreffende Spieler darf nicht mehr am Spiel teilnehmen, wenn ein Austauschspieler für ihn eingetreten ist. Schiedsrichter hat den blutenden Spieler sofort aus dem Wasser zu weisen; ein Austauschspieler darf sofort in das Spiel eintreten; das Spiel ist unverzüglich fortzusetzen. Hinweis: Wenn die Blutung gestillt ist, darf der Spieler als Austauschspieler am Spiel teilnehmen.

23 Seite 23 von Verhalten Trainer / Rote Karte für den Trainer und/oder Betreuer Auszug WB 321 Abs. 2 a): Der Trainer darf, wenn seine Mannschaft den Ball besitzt und angreift, bis zur eigenen 5m- Linie coachen. Dabei muss er etwa 2 m Abstand vom Schiedsrichter halten und darf dessen Bewegungsfreiheit nicht behindern. Wechselt der Ball den Besitzer, muss der Trainer unverzüglich und schnellsten zur Bank zurückgehen. Wenn er den Schiedsrichter beleidigend kritisiert oder behindert, muss er durch Zeigen der gelben Karte verwarnt werden. Bei weiteren Missachtungen durch den Trainer muss ihm die rote Karte gezeigt werden, und er muss den Wettkampfbereich verlassen. Die rote Karte kann dem Trainer auch ohne vorherige gelbe Karte oder Ermahnung gezeigt werden, wenn dies das Verhalten des Trainers erfordert. Sobald dem Trainer die rote Karte gezeigt wurde, darf der getroffene Trainer keine weiteren Anweisungen geben. Tipp: Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. (Fingerspitzengefühl) Meist reicht es, vereinzelte kritische Worte des Trainers zu überhören (nicht beleidigende Worte). Nehmen diese jedoch überhand, sollte beruhigend auf den Trainer eingeredet werden. Bei der mündlichen Verwarnung sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, dass der Trainer seine Kritik umgehend einzustellen hat und das es sich hierbei um eine letzte Verwarnung ohne Karte handelt. Ist die Kritik jedoch beleidigen, ist, je nach Schwere der Beleidigung, die gelbe Karte oder bei schweren Beleidigung gleich die rote Karte zu zeigen. Beachte: Je früher mit Karten gearbeitet wird, desto weniger Spielraum hat der Schiedsrichter im weiteren Verlauf des Spiels den Trainer ohne kompletten Ausschluss vom Spiel zu sanktionieren. (DSV/DWL: strengere Auslegung!) Dem Trainer ist ferner die Karte bei wiederholtem Zeitspiel zu zeigen. Fallbeispiel: Gegner verschießt, Ballbesitzwechsel. Der Trainer / Bank wirft den Ball nicht zeitnah zur Ausführung wieder ins Wasser oder nicht in die Nähe des Spielers der den Freiwurf ausführen soll (Somit gewinnt die Mannschaft einige wertvolle Sekunden, um nach vorne zu schwimmen). Gelbe Karte, bei wiederholtem Fehlverhalten rote Karte. Beachte: Erhält der Trainer die rote Karte, hat der entsprechende Trainer den Wettkampfbereich unverzüglich zu verlassen. Sollte der Trainer sich weigern, ist der Kapitän der betroffenen Mannschaft vor den Schiedsrichter zu zitieren. Der Kapitän wird seitens des Schiedsrichters aufgefordert, seinen Trainer unverzüglich zu bitten, den Wettkampfbereich zu verlassen. Kommt der Trainer auch der Aufforderung durch seinen Kapitän nicht nach, ist das Spiel zunächst zu unterbrechen und die Schiedsrichter müssen sich an den Ausrichter wenden (gem. 315 WB). Der Ausrichter hat das Hausrecht und muss dieses anwenden. Sollte der Trainer daraufhin absolut nicht den Wettkampfbereich verlassen, muss das Spiel abgebrochen werden. Hinweis 1: Die Rechte des Trainers gehen auf keine andere Person über - Betreuer, Mannschaftsbegleiter und/oder Spieler erhalten nicht die Rechte des Trainer: Stehen und/oder coachen ist nicht gestattet. Hinweis 2: Sollte mit Anpfiff nur der Trainer auf dem Protokoll genannt sein (und kein Betreuer / Mannschaftsbegleiter), darf nach der roten Karte gegenüber dem Trainer keine andere Person sich als Betreuer / Mannschaftsbegleiter nachträglich im Protokoll eintragen bzw. auf die Bank setzen.

24 Seite 24 von Time-out / Auszeit 19.1 Falsch genommenes Time-out Direkt nachdem ein Tor erzielt wurde, fordert der Trainer der eben noch in der Verteidigung befindlichen Mannschaft sein zweites Time-out in diesem Viertel an. Freiwurf für die gegnerische Mannschaft an der Mittellinie, 329a (3) WB Anpfiff nach Time-out Das Spiel nach einer Auszeit beginnt nicht immer auf der Mittellinie oder in der Hälfte der angreifenden Mannschaft. Es muss mit Ecke oder Strafwurf losgehen, wenn diese bei Forderung der Auszeit bestanden, 329a (2) WB. 20 Unterzahl / Gleichzahl; Entscheidungen Schlusssignal Fallbeispiel: Ausschluss gegen Weiß, 7 Sekunden vor Viertelende. Blau spielt Überzahl. Beim Torwurf erklingt das Signal zum Viertelende, während der Ball in Richtung Tor fliegt. Der Ball fliegt seitlich ins Aus. Beginnt Weiß das nächste Viertel in Unterzahl? Weiß beginnt das nächste Viertel in Unterzahl. Das Viertel war mit dem Signal zu Ende, als der Ball noch in der Luft war. Nur ein Torgewinn hätte nachträglich gezählt, 331 (4) WB. 21 Torschuss nach Balleinwurf durch Schiedsrichter Fallbeispiel: Freiwurf für die angreifende Mannschaft in Höhe 6 Meter vor dem gegnerischen Tor. Der Schiedsrichter lässt sich den Ball geben, weil mehrere Spieler eine offene Kappe haben. Nachdem der Schiedsrichter den Ball zum Angreifer zurückgeworfen hat, schießt dieser den Ball direkt ins Tor. Das Tor zählt nicht, 331 (3b) WB.

25 Seite 25 von Torschuss mit 2 Händen eines Feldspielers abblocken Fallbeispiel: Ein angreifender Spieler schießt kurz vor Ende des Viertel aufs Tor. Als der Ball in der Luft ist, ertönt das Signal der Hauptuhr. Der Ball fliegt weiter Richtung Tor und wird von einem verteidigenden Spieler, der auf Höhe der 2-Meter-Linie steht, mit beiden Händen abgeblockt. Strafwurf für die angreifende Mannschaft Der Strafwurf wird noch vor der Viertelpause ausgeführt Alle Spieler bis auf Torwart und Schütze müssen das Wasser verlassen, bevor der Strafwurf ausgeführt wird. Beachte: 339 (2b) in Verbindung mit 340 (6) 23 Schlusspassus, Exkurs: nulla poena sine lege im Disziplinarrecht Gilt der rechtsstaatliche Grundsatz aus dem Strafrecht Keine Strafe ohne ein Gesetz, dass diese für eine Tat androht (nulla poena sine lege) auch in unserem Disziplinarrecht? Bejaht man diese Frage, und das muss man wohl, kann ein Verstoß gegen die Sportdisziplin nur gemaßregelt werden, wenn in den Wettkampfbestimmungen oder in der Wettkampfpassordnung eine disziplinarische Maßnahme für die Tat angedroht ist (siehe insoweit auch 6 Abs. 1 RO bei Ordnungsmaßnahmen). Das gilt auch für den Versuch, der auch im öffentlichen Recht bei Vergehen nur strafbar ist, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt ( 23 StGB).

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