ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
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- Liane Hofer
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1 ABFALLWIRTSCHAFTSKONZEPT KUNSTSTOFFVERARBEITUNG Allgemeine Firmendaten Firmenwortlaut Anschrift Telefon Fax Ansprechperson für die Behörde Angaben zur Betriebsanlage Branche Zweck der Betriebsanlage Zutreffendes bitte ankreuzen Kunststoffverarbeiter Herstellung von Kunststoffdukten mittels folgender Techniken: Formenbau Sonstiges: Anzahl der Beschäftigten Gr für die Erstellung des wirtschaftskonzeptes Änderung einer bestehenden Anlage Neugenehmigung einer Anlage bestehende Betriebsanlage mit mehr als 20 Arbeitnehmern Aktualisierung eines bestehenden wirtschaftskonzeptes bei wesentlicher abfallrelevanter Änderung Fortschreibung aufgr der 7-Jahres-Regelung oder auf freiwilliger Basis Verbesserungsauftrag durch Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen Datum der Erstellung Konzeptersteller
2 Die Betriebsanlage besteht aus folgenden Räumen bzw. Bereichen (zb Büros/Konstruktion 140 m²; Spritzgussabteilung 2500 m²; Produktion Extruder 3000 m²; Mischbereich 6 Stk. Mischer, 90 m²;werkzeugbau 140 m²; Parkplatz 300 m² mit 22 Stellplätzen; Hochregallager 400 m²; Silos 5 Stk á 200 m³) laufende Pos.-Nr. Raum Bereich Funktion - wichtige Anlagen - Kapazität Größe [m²]
3 Überblick über die in der Betriebsanlage eingesetzten Einsatzstoffe Hilfsstoffe Einsatzstoffe (zb Kunststoffgranulat) Einsatzort(e) (zb Infos aus Sicherheitsdatenblatt) Hilfsstoffe (zb Reinigungstücher) Einsatzort(e) (zb Infos aus Sicherheitsdatenblatt) 3
4 Anfallende Abfälle Hinweis: Führen Sie allfällige Ergänzungen bzw. Streichungen je nach Bedarf durch. Das aktuelle verzeichnis (PDF) ist unter > Aktuelles verzeichnis abrufbar. verzeichnis Holzemballagen Holzabfälle, nicht verunreinigt Holzwolle, nicht verunreinigt Sägemehl -späne, durch organische Chemikalien (zb ausgehärtete Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften g Holzemballagen, Holzabfälle Holzwolle, durch organische Chemikalien (zb Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt g Sägemehl -späne, durch organische Chemikalien (zb Mineralöle, Lösemittel, nicht ausgehärtete Lacke) verunreinigt, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Papierfilter, ölgetränkt verunreinigte aber nicht gefährliche Abfälle sind den SN 17218, oder zuzuordnen Holzwolle aus organisch behandeltem oder verunreinigtem Holz ohne gefahrenrelevante Eigenschaften ist der SN zuzuordnen; Holzwolle aus anorganisch behandeltem oder verunreinigtem Holz ohne gefahrenrelevante Eigenschaften ist der SN zuzuordnen zb Sägemehl von nicht verunreinigten lackierten organisch beschichteten Holzabfällen (zb Möbel, Fenster) zb Hölzer mit organischen Holzschutzmitteln imprägniert zb als Aufsaugmittel verwendet oder so kontaminiert, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft zutrifft 4
5 verzeichnis g Papierfilter mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch g Zellstofftücher mit schädlichen Verunreinigungen, vorwiegend organisch Altpapier, Papier Pappe, unbeschichtet Glasvlies Keramik Glas (zb Flachglas) verbrauchte Filter- Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen (zb Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) g verbrauchte Filter- Aufsaugmassen mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen (zb Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) Glas Keramik mit duktionsspezifischen Beimengungen (zb Glühlampen, Windschutzscheiben, Verbscheiben, Drahtglas, Spiegel) Weißglas (Verpackungsglas) Buntglas (Verpackungsglas) 5
6 verzeichnis Eisen- Stahlabfälle, verunreinigt Eisenmetallemballagen -behältnisse g Eisenmetallemballagen -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten g elektrische elektronische Geräte Geräteteile, mit umweltrelevanten n an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen (zb Nachtspeicheröfen mit Asbestbestandteilen) elektrische elektronische Geräte Geräteteile, ohne umweltrelevante n an gefährlichen Abfällen oder Inhaltsstoffen g Kühl- Klimageräte mit FCKW-, FKW- KW-haltigen Kältemitteln (zb Propan, Butan) g Flüssigkristallanzeigen (LCD) Geräte Geräteteile, die keiner Sammel- Behandlungskategorie einer Verordnung nach 14 AWG 2002 unterliegen zb Gewerbegeräte wie Spritzgießmaschine Geräte Geräteteile, die keiner Sammel- Behandlungskategorie einer Verordnung nach 14 AWG 2002 unterliegen zb Gewerbegeräte g Bildschirmgeräte, einschließlich Bildröhrengeräte g Elektro- Elektronik- Altgeräte Großgeräte mit einer Kantenlänge größer oder gleich 50 cm, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 6
7 verzeichnis Elektro- Elektronik- Altgeräte Großgeräte mit einer Kantenlänge größer oder gleich 50 cm g Elektro- Elektronik- Altgeräte Kleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner 50 cm, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften Elektro- Elektronik- Altgeräte Kleingeräte mit einer Kantenlänge kleiner 50 cm Aluminium, Aluminiumfolien Kabel NE-Metallschrott, NE- Metallemballagen g Bleiakkumulatoren g Batterien, unsortiert g Gasentladungslampen (zb Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren) g sonstige Metallschlämme Metallschleifschlamm, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften g Säuren Säuregemische, anorganisch ölfreie oder entölte, schwermetallfreie Schlämme 7
8 verzeichnis g Säuren, Säuregemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zb Beizen, Ionenaustauschereluate) g Laugen Laugengemische mit anwendungsspezifischen Beimengungen (zb Beizen, Ionenaustauschereluate, Entfettungsbäder) g sonstige wässrige Konzentrate g Altöle g Trafoöle, Wärmeträgeröle, halogenfrei g Bohr-, Schneid- Schleiföle g Hydrauliköle, halogenfrei g Silikonöle Wachse auf Mineralölbasis g synthetische Kühl- Schmiermittel g Bohr- Schleifölemulsionen Emulsionsgemische g sonstige Öl-Wassergemische g Ölabscheiderinhalte (Benzinabscheiderinhalte) 8
9 verzeichnis g gebrauchte Ölbindematerialien g gebrauchte Öl- Luftfilter, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g gebrauchte Ölgebinde zb ölverunreinigte Luftfilter feste fett- ölverschmutzte Betriebsmittel (Werkstätten-, Industrie- Tankstellenabfälle) g Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- Lackverdünnungen (zb "Nitroverdünnungen"), auch Frostschutzmittel g Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden Lack- Farbschlamm g Farbstoffrückstände, sofern lösemittel/oder schwermetallhaltig, sowie nicht voll ausgehärtete Reste in Gebinden Druckfarbenreste, Kopiertoner schwermetallfrei Pulverlacke, schwermetallfrei g Pulverlacke, schwermetallhaltig 9
10 verzeichnis g Druckfarbenreste, Kopiertoner, mit gefahrenrelevanten Eigenschaften g Leim- Klebemittelabfälle, nicht ausgehärtet Leim- Klebemittelabfälle, ausgehärtet schwermetallhaltig g Kitt- Spachtelabfälle, nicht ausgehärtet Kitt- Spachtelabfälle, ausgehärtet Harzrückstände, ausgehärtet Phenol- Melaninharz Polyester sonstige Gießharze Imprägnierharz ausgehärtete Formmassen (Duroplast) Polystyrol, Polystyrolschaum Hartpapier, Hartgewebe, Vulkanfiber Polyurethan, Polyurethanschaum 10
11 verzeichnis Polyamid Hartschaum (ausgenommen solcher auf PVC- Basis) PVC-Abfälle Schäume auf PVC-Basis Kunstglas-, Polyacrylat Polycarbonatabfälle Kunststoffemballagen -behältnisse Kunststofffolien Epoxidharz fluorhaltige Kunststoffabfälle g Kunststoffemballagen -behältnisse mit gefährlichen Restinhalten (auch Tonercartridges mit gefährlichen Inhaltsstoffen) Polyolefinabfälle sonstige ausgehärtete Kunststoffabfälle, Videokassetten, Magnetbänder, Tonbänder, Farbbänder (Carbonbänder), Tonercartridges ohne gefährliche Inhaltsstoffe Polyethylenterephthalat (PET) 11
12 verzeichnis aufbereitete Kunststoffabfälle, qualitätsgesichert g Weichmacher mit halogenierten organischen Bestandteilen g Fabrikationsrückstände aus der Kunststoffherstellung verarbeitung g Weichmacher ohne halogenierte organische Bestandteile Gummi Gummi-Metall Latexschaumabfälle Stoff- Gewebereste, Altkleider g Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend organisch g Filtertücher, Filtersäcke mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend anorganisch g textiles Verpackungsmaterial mit anwendungsspezifischen schädlichen Beimengungen, vorwiegend organisch Polierwolle Polierfilze mit anwendungsspezifischen schädlichen Verunreinigungen 12
13 verzeichnis g Druckgaspackungen (Spraydosen) mit Restinhalten Siedlungsabfälle ähnliche Gewerbeabfälle Sperrmüll entleerte nicht mehr unter Druck stehende Druckgaspackungen; entleerte Druckgaspackungen sind der SN zuzuordnen Obst- Gemüseabfälle, Blumen Biotonne 13
14 logistik, Plan der Betriebsanlage sammlung im Betrieb Legen Sie einen Gesamtplan der Betriebsanlage bei. Ordnen Sie die laufende Positionsnummer (siehe Tabelle Seite 2) den entsprechenden Bereichen bzw. Räumen zu. Tragen Sie die für die sammlung vorgesehenen bzw. verwendeten Behälter in den Plan der Betriebsanlage ein. Geben Sie in einer Tabelle die art, Behälter, Behältervolumen Entsorgungsintervall an. Beschreiben Sie kurz die betriebsinterne logistik. art Behälterart Anzahl Behältervolumen Entsorgungsintervall im Bereich/Raum Anmerkung Beispiele Restmüll Metall- tonne leere Spraydosen Kunststoff- tonne 2 Stk./110 l wöchentlich/jeder 2 Stk./10 l bei Bedarf/Formenbau Produktion Spritzguss(Pos. 4 Pos. 9) 14
15 Liste der von Abfällen Hinweis: Prüfen Sie den Berechtigungsumfang des übernehmenden sammler bzw. behandlers regelmäßig unter Abfrage auf > Suchen Auswerten weiter in der Rubrik -Sammler/-Behandler unter Suche nach Registrierten. Erlaubnisfreie Sammler (gemäß 24a Abs. 2 AWG) werden über das EDM-Portal nicht erfasst. Diese dürfen Abfälle von Produkten, die sie erwerbsmäßig abgeben, zur Weitergabe an einen befugten sammler bzw. behandler ohne Erlaubnis sammeln. Weiters ist es aus Haftungsgründen erforderlich dem einen expliziten Auftrag zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung zu geben. Die Rechtsgrlage dafür sind 15 Abs. 5a 5b AWG. Firma Kontaktdaten Identifikationsnummer des sammlers bzw. -behandlers 15
16 Organisatorisches betriebliche vermeidung Wer ist im Betrieb für die wirtschaft verantwortlich? (Hinweis: Ein beauftragter ist in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer zu bestellen ( 11 AWG). Meldung an die BH/Magistrat siehe auch Infoseite wirtschaft im Betrieb.) Wo werden die Aufzeichnungen für nicht gefährliche Abfälle aufbewahrt? (Hinweis: Aufzeichnungen sind getrennt nach art mit Angabe der,, Datum der Übergabe Bezugs-zeitraum des anfalls zu führen. aufzeichnungen sind generell getrennt von der übrigen Buchhaltung zu halten 7 Jahre aufzubewahren!) Wo werden die Begleitscheine für gefährliche Abfälle aufbewahrt? (Hinweis: Weitere Informationen siehe nachweisverordnung.) Welche Identifikationsnummer wurde dem Betrieb vom Landeshauptmann zugeteilt? (Hinweis: Die Meldung gemäß 20 AWG für (erst)erzeuger von gefährlichen Abfällen ist über > Registrierung an das elektronische Register abzugeben. Siehe auch Infoseite wirtschaft im Betrieb.) 16
17 Welche organisatorischen Vorkehrungen werden getroffen, damit die Verordnungen zum wirtschaftsgesetz 2002 erfüllt werden? (Hinweis: Beachten Sie die rechtlichen Vorgaben aus zb Verpackungsverordnung, Elektroaltgeräteverordnung, Batterienverordnung, behandlungspflichtenverordnung, Recycling-Baustoffverordnung. Geben Sie eine kurze Beschreibung der Maßnahmen zb Teilnahme an Sammel- Verwertungssystem, Erhebung der Entgelte, Einhaltung von Rücknahmeverpflichtungen, Meldepflichten an Register, trennung an.) Welche Maßnahmen zur qualitativen quantitativen vermeidung erfolgen im Betrieb? Ort, Datum firmenmäßige Zeichnung Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Burgenland Tel. Nr.: , Kärnten Tel. Nr.: , Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) , Oberösterreich Tel. Nr.: , Salzburg Tel. Nr.: (0662) , Steiermark Tel. Nr.: (0316) , Tirol Tel. Nr.: , Vorarlberg Tel. Nr.: (05522) , Wien Tel. Nr.: (01) Hinweis: Diese Information finden Sie auch im Internet unter Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter! 17
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