Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG"

Transkript

1 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio; Tfv 701/4) Gültig ab Mit Aktualisierungen, gültig ab Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Regio AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Regio AG.

2 Änderungen und Ergänzungen Bekanntmachung TVA Nr. Gültig ab Kurzer Inhalt/Änderungen 02 1/2/3/ Aktualierte Ausgabe Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für die Angebote Berlin-Clubnight- Ticket Grenzübergangsfahrkarten Polen Deutschland Ostseeticket Wiederaufnahme des Angebotes Legoland-Ticket Günzburg 2/323

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark...6 Grenzkieker-Ticket... 6 Schleswig-Holstein-Ticket... 9 Schönes-Wochenende-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich Bouzonville Ticket Fahrradtageskarte Nahverkehr Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux Rheinland-Pfalz-Ticket und Saarland-Ticket Saar-Elsass-Ticket Saar-Lor-Lux-Ticket Saar-Lorraine-Tarif Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg Luxemburg Spezial OekoCard Luxemburg Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux Saar-Lor-Lux-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach den Niederlanden Schönes-Wochenende-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich Monate-Schnupper-Abo Bayern Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort Monate-Schnupper-Abo Bayern für Schüler Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort für Schüler Bayern-Böhmen-Ticket Bayern-Hopper Bayern-Ticket Bayern-Ticket Nacht Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Fahrrad-Tageskarte Bayern Fahrradtageskarte Nahverkehr Gästekarte Ostallgäu Hopper-Ticket Bayern Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen der Südostbayernbahn LEGOLAND-Ticket Günzburg Quer-durchs-Land-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Südostbayern-Ticket /323

4 Südostbayern-Ticket plus S-Bahn Regio-Ticket Werdenfels Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr BODENSEE TICKET BAHN BUS FÄHRE Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen Berlin-Clubnight-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Grenzübergangsfahrkarten Polen Deutschland Insel & Me(e)hr-Ticket Kulturzug-Ticket Berlin Wroclaw Sitzplatzreservierung in den direkten Zügen zwischen Berlin-Lichtenberg und Wroclaw Mecklenburg-Vorpommern Ticket Ostsee-Ticket Pomerania-Ticket Quer-durchs-Land-Ticket Regio-Spezial Polen Schleswig-Holstein-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach der Schweiz Monate-Schnupper-Abo-Baden-Württemberg AboPlus Baden-Württemberg BODENSEE TICKET BAHN BUS FÄHRE Europa-Park Kombi-Ticket Fahrradtageskarte Nahverkehr Insel-Mainau Kombi-Ticket Messe-Stuttgart Kombi-Ticket Quer-durchs-Land-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Schüler-Ferien-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach Tschechien Bayern-Böhmen-Ticket EgroNet-Ticket Prag Spezial one way Prag Spezial return Sachsen-Anhalt-Ticket Sachsen-Böhmen-Ticket Sachsen-Ticket Thüringen-Ticket /323

5 Vorbemerkung Für die folgenden Angebote gelten die Regelungen des SCIC-NRT. Abweichungen dazu werden in den jeweiligen Angeboten angegeben. 5/323

6 1 Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark 1. Grundsatz Grenzkieker-Ticket Gültig ab 10. Dezember 2017 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Grenzkieker-Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Grenzkieker-Ticket kann von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen genutzt werden und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten (Hin- und Rückfahrt) auf den angegebenen Strecken unter 3.6 am Geltungstag ab 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages. Bis maximal drei Kinder bis einschließlich 5 Jahren können unentgeltlich pro Grenzkieker-Ticket befördert werden. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Ein Grenzkieker-Ticket kann abhängig vom Verkaufssystem bis zu 30 Tage vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. Ein Grenzkieker-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) - mit Ausnahme der S-Bahn der DB Regio AG, Regionalbahn Schleswig- Holstein auf folgenden Strecken: Hamburg-Altona Westerland (Sylt) (RE 6, RB 62) Hamburg Hbf Elmshorn (RE 7, RE 70) Husum St. Peter-Ording (RB 64) Kiel Hbf Husum (RE 74, RB 75) und in den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen neg Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH, NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG und Arriva Danmark A/S auf den Strecken Itzehoe Hamburg-Altona / Hamburg Hbf (RB 61, RB 71) 6/323

7 Büsum Heide Neumünster (RB 63) Niebüll Dagebüll Mole (RB 65) Niebüll Tønder Esbjerg (RB 66) Das Ticket ist nicht in Bussen in Schleswig-Holstein und in den Verkehrsmitteln im Tarifbereich Hamburg AB gültig. Ein Grenzkieker-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Kinder nach Nr. 3.2 bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1 sind vorzunehmen bei GrenzkiekerTickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Grenzkieker-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Grenzkieker-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, bei Grenzkieker-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Grenzkieker-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 7/323

8 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Der Fahrpreis beträgt für die Nutzung der 2. Wagenklasse pauschal 59 und für die 1. Wagenklasse 99. Ein Übergang mit Grenzkieker-Tickets der 2. Wagenklasse in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- /Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Grenzkieker-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Grenzkieker-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.8 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Grenzkieker-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8/323

9 1. Grundsatz Schleswig-Holstein-Ticket Gültig ab 10. Dezember 2017 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Schleswig-Holstein-Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Schleswig-Holstein-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person. Familienkinder nach Nr. 3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schleswig-Holstein- Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Schleswig-Holstein-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Für Fahrten außerhalb Schleswig-Holsteins und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Schleswig-Holstein-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder 9/323

10 Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Schleswig-Holstein-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Mecklenburg-Vorpommern-Ticket - Niedersachsen-Ticket Ein Schleswig-Holstein-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im gesamten Geltungsbereich, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag, am 24. und 31. Dezember sowie an den in ganz Schleswig-Holstein gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Schleswig-Holstein-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Schleswig-Holstein-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr.3.2, sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1 sind vorzunehmen - bei Schleswig-Holstein-Tickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und 10/323

11 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Schleswig-Holstein- Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Personen Personen Personen Personen ,90 35,20 38,50 41,80 45,10 War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Aus bestimmten Anlässen können Schleswig-Holstein-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Schleswig-Holstein-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 11/323

12 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Schleswig-Holstein-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Schleswig-Holstein-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schleswig-Holstein-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 12/323

13 8. Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in Schleswig-Holstein und Hamburg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) S-Bahn Hamburg Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften AKN (Eisenbahngesellschaft Altona-Kaltenkirchen-Neumünster) NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft HVV (Hamburger Verkehrsverbund) Strecken Strecken Großbereich Hamburg (Tarifringe A + B) Verkehrsmittel Verkehrsmittel, ausgenommen Schnellbusse 13/323

14 Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Strecken Verkehrsmittel ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) PRE (Pressnitztalbahn) Dänemark Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft) Polen Bergen auf Rügen Putbus Lauterbach Mole Strecken Niebüll Süderlügum Tønder Verkehrsmittel Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel UBB (Usedomer Bäderbahn) Ahlbeck Grenze Świnoujście Centrum 14/323

15 Schönes-Wochenende-Ticket 1. Grundsatz Gültig ab 10. Dezember 2017 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Schönes-Wochenende-Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schönes-Wochenende- Ticket muss innerhalb von drei Monaten ab Ausgabedatum angetreten sein Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Schönes-Wochenende-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Schönes- Wochenende-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Ein Schönes-Wochenende-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Schönes-Wochenende-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 15/323

16 3.3.2 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr , sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr , sind vorzunehmen - bei Schönes-Wochenende-Tickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende -Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende -Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 16/323

17 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Schönes-Wochenende- Ticket Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) , ,60 68,20 74,80 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Aus bestimmten Anlässen können Schönes-Wochenende-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet Schönes-Wochenende-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in bestimmten Bundesländern, Regionen, Landkreisen oder Gemeinden. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs- /Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 17/323

18 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Schönes-Wochenende-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Schönes-Wochenende-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schönes-Wochenende-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8. Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Gültig ab 09.Dezember 2018 Deutschland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) EGB (Erzgebirgsbahn) 18/323

19 GBB (Gäubodenbahn) Alle KHB (Kurhessenbahn) OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) RAB (DB ZugBus Regionalverkehr Alb- Bodensee) Talstrecke Rottenbach - Katzhütte S-Bahn Berlin S-Bahn S-Bahn Hamburg S-Bahn SOB (Südostbayernbahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) Velgast - Barth WFB (Westfrankenbahn) Stuttgart Hbf Konstanz Hbf DB Fernverkehr Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften ABR (ABELLIO Rail Mitteldeutschland) Norddeich Mole Oldenburg Bremen Hbf (IC 56) Norddeich Mole Leer (IC 35) Emden Emden Außenhafen Strecken Züge der Produktklasse IC/EC (ICE ist ausgeschlossen) Verkehrsmittel AKN (Eisenbahn Aktiengesellschaft) Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) Arriva AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) Stadtbahnstrecken BLB (Berchtesgadener Land Bahn BOB (Bayerische Oberlandbahn) 19/323

20 BRB (Bayerische Regiobahn) Cantus Verkehrsgesellschaft CFL Trier Hbf Igel Grenze Daba (Westerwaldbahn) DLB (Die Länderbahn GmbH DLB) EB (Erfurter Bahn) Alle, außer auf Strecke Ilmenau Bf Rennsteig EGP (Eisenbahngesellschaft Potsdam) erixx (erixx) eurobahn (Keolis Deutschland) EVB (Eisenbahnen- & Verkehrsbetriebe Elbe- Weser GmbH) HEX (Transdev Sachsen-Anhalt) außer Harz-Berlin Express zwischen Magdeburg und Berlin HTB (HellerTalBahn) Meridian (Veolia Verkehr) metronom Eisenbahngesellschaft MRB (Transdev Regio Ost) Chemnitz Leipzig und Leipzig Grimma - Döbeln Dresden Hbf Chemnitz Hbf Zwickau (Sachs) Hbf MRB (Bayerische Oberlandbahn GmbH) Hof Hbf und Chemnitz Hbf Riesa - Elsterwerda NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) NordWestBahn NX (National Express Rail GmbH) ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) 20/323

21 PRE (Pressnitztalbahn) Rhenus-Veniro Ringzug (Zweckverband Ringzug Schwarzwald Baar Heuberg) SBB Deutschland GmbH seehäsle (Landratsamt Konstanz EVU seehäsle) Bergen auf Rügen Lauterbach Mole Traben-Trarbach - Bullay Konstanz Engen (seehas) Basel Bad Bf Zell im Wiesental Weil am Rhein - Lörrach Süd Thüringen Bahn Achern - Ottenhöfen Biberach - Oberharmersbach SWEG (Südwestdeutsche Landesverkehrs- AG) (Eyach) Hechingen Sigmaringen Balingen Schömberg Sigmaringen Tübingen Engstingen Gammertingen Münstertal Bad Krozingen Breisach Riegel- Malterdingen Gottenheim - Endingen (HzL) Trans regio Deutsche Regionalbahn VIAS Vectus Verkehrsgesellschaft VEN (Rhenus Veniro) VLEXX 21/323

22 WFB (WestfalenBahn) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft in Baden-Württemberg Strecken Verkehrsmittel naldo (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau) vgf (Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt) VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) VPE (Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis) VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) TVSH (Tarifverbund Schaffhausen) OstalbMobil (Aalen) VHB (Verkehrsverbund Hegau-Bodensee) wtv (Waldshuter Tarifverbund) bodo (bodensee-oberschwaben verkehrsverbund) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) Alle Züge der Bodensee- Oberwschwaben- Bahn DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund HNV (Heilbronner-Hohenloher-Hr Nahverkehr) htv (Heidenheimer Tarifverbund) RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg) RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) 22/323

23 TGO (Tarifverbund Ortenaukreis) TUTicket (TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen) VGC (Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw) VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) VVR (Verkehrsverbund Rottweil) in Bayern AVV (Augsburg) MVV (München) VGN (Nürnberg) DING (Donau-Iller) RVV (Regensburg) VAB (Bayrisch Untermain) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VVM (Mainfranken) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) in Brandenburg - Berlin VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft, zusätzlich bei der BVG in Hessen NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund) RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns 23/323

24 (IRE, RE, RB und S- Bahn) VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) Mecklenburg-Vorpommern VVW (Warnow) Niedersachsen / Bremen nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) GVH (Hannover) VBN (Bremen) VRB (Braunschweig) VSN (Süd-Niedersachsen) HVV (Hamburg) Nordrhein-Westfalen ausgenommen Schnellbusse AVV (Aachen) VRR (Rhein-Ruhr) VRS (Rhein-Sieg) WT (Westfalentarif) Rheinland-Pfalz/Saarland KVV (Karlsruhe) VRN (Rhein-Neckar) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) saarvv (Saarländischer Verkehrsverbund) VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) VRT (Verkehrsverbund Region Trier) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) 24/323

25 Sachsen MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) VMS (Mittelsachsen) VVO (Oberelbe) VVV (Verkehrverbund Vogtland) ZVON (Oberlausitz/Niederschlesien) Sachsen-Anhalt ABW (Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg-Tarif) MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) marego (Magdeburger Regionalverkehrsverbund) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) Schleswig-Holstein / Hamburg HVV (Hamburger Verkehrsverbund) SHT (Schleswig-Holstein-Tarif) ausgenommen Schnellbusse anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) Thüringen VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) 25/323

26 Dänemark Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) Strecken Niebüll Süderlügum Tønder Verkehrsmittel Niederlande Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft WT (Westfalentarif) Strecken Gronau (Westf) - Enschede Vreden Winterswijk Verkehrsmittel Bus R71 VRR (Rhein-Ruhr) Kaldenkirchen Venlo Niederdorf Venlo Bus 929 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) 26/323

27 Polen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften KD (Koleje Dolnoslaskie S.A.) NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) Tantow Szczecin Gumience Szczecin Glowny Grambow Szczecin Gumience Szczecin Glowny Ahlbeck Grenze Świnoujście Centrum Strecken Forst(Lausitz) Forst(Gr) Zasieki Küstrin-Kietz Kostrzyn(Gr) Kostrzyn Forst(Lausitz) Forst(Gr) Zasieki Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel PR (Przewozy Regionale Spółka z o.o.) Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) (Gr) Slubice Andere Unternehmen Strecken Verkehrsmittel ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin) Stadtverkehr Szczecin Bus, Straßenbahn Schweiz Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Weil am Rhein - Basel Bad. Bf Erzingen (Baden) Trasadingen Schaffhausen Thayngen - Bietingen Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel 27/323

28 SBB Deutschland GmbH Basel Bad Bf Riehen Lörrach-Stetten 28/323

29 2 Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich Bouzonville Ticket 1. Grundsatz Es gelten die Besonderen Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC NRT) in Verbindung mit den Besonderen Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr und den Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Aktionsangebot Bouzonville Ticket wird am Karfreitag eines jeden Kalenderjahres erstmals am angeboten. 3. Fahrkarten 3.1 Fahrkarten Bouzonville Ticket berechtigen am Geltungstag zu einer Hin- und Rückfahrt von den Bahnhöfen Dillingen, Siersburg, Hemmersdorf und Niedaltdorf nach Bouzonville/Frankreich. 3.2 Fahrkarten Bouzonville Ticket gelten dabei ausschließlich in den direkten Zügen der DB Regio AG (Produktklasse C) zwischen Dillingen (Saar) und Bouzonville (Frankreich). 3.3 Der Verkauf von Fahrkarten Bouzonville Ticket findet ausschließlich am jeweiligen Geltungstag in den Zügen beim Zugbegleitpersonal statt. Ein Vorverkauf ist nicht möglich. 3.3 Fahrkarten Bouzonville Ticket werden für eine Person (un person), sowie für zwei Personen/Familien (famille) angeboten. 3.4 Das Bouzonville Ticket für zwei Personen (famille) gilt dabei für zwei erwachsene Personen und ggf. eigenen Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren. 3.5 Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen unentgeltlich befördert. 4. Beförderungsentgelte 4.1 Fahrkarten Bouzonville Ticket werden zu folgenden Preisen für eine Hin- und Rückfahrt gemäß Nr. 3.1 angeboten: für eine Person (un person): 7,00 für zwei Personen und eigene Kinder (famille): 14,00 29/323

30 4.2 Ermäßigungen für inreisende Kinder oder für Inhaber einer BahnCard oder saarvv-card werden nicht gewährt. 4.3 Für entgeltpflichtige Hunde ist ein Bouzonville Ticket für eine Person zu erwerben. 5. Umtausch / Erstattung 5.1 Umtausch und Erstattung von Fahrkarten Bouzonville Ticket sind ausgeschlossen. 5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 5.3 Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. Inhaber von Fahrradtageskarten Nahverkehr werden je Verspätungsfall mit 40 Cent entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 werden nicht ausgezahlt. 6. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 30/323

31 1. Grundsatz Fahrradtageskarte Nahverkehr Gültig ab 15. Dezember 2013 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Mitnahme von Fahrrädern Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) möglich. Die Mitnahme kann bei Platzmangel abgelehnt werden. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig und nicht- oder elektrohilfsmotorisiert) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen, in Fahrradabteilen und in Gepäckwagen untergebracht werden 3. Fahrradtageskarte Nahverkehr Zur Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C ist eine Fahrradtageskarte Nahverkehr erforderlich. Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Fahrradtageskarte Nahverkehr nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Die Fahrradtageskarte Nahverkehr gilt für beliebig viele Fahrten am angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages. Die Fahrradtageskarte Nahverkehr gilt bei Reisen mit einem Länder-Ticket Nacht am angegebenen Geltungstag bis 6.00 Uhr bzw. 7:00 Uhr des Folgetages (Ende der Geltungsdauer eines Länder-Tickets Nacht). 31/323

32 4. Beförderungsentgelt für Fahrräder und zusammengeklappte Fahrradanhänger Eine Fahrradtageskarte Nahverkehr kostet 5,50. Für die Beförderung eines handelsüblichen Fahrrades oder eines zusammengeklappten Fahrradanhängers oder eines nichtmotorisierten Liegerades oder eines Tandems oder eines Dreirades hat der Reisende vor Fahrtantritt eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu erwerben. Für die Beförderung eines handelsüblichen Fahrrades mit einem zusammengeklappten Fahrradanhänger hat der Reisende vor Fahrtantritt zwei Fahrradtageskarten Nahverkehr zu erwerben. Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren erfolgt unentgeltlich. War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird die Fahrradkarte im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 5. Erstattung, Umtausch Erstattung und Umtausch von Fahrkarten Fahrradtageskarte Nahverkehr sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. Inhaber von Fahrradtageskarten Nahverkehr werden je Verspätungsfall mit 40 Cent entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 werden nicht ausgezahlt. 6. Anmeldung Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Gruppen mit mehr als 20 Teilnehmern müssen mindestens 7 Tage vor dem Geltungstag mit Bestellschein angemeldet werden. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden. 32/323

33 7. Geltungsbereich Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) möglich. Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Fahrradtageskarte Nahverkehr nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. In Polen gilt die Fahrradtageskarte zudem in Zügen der KD (Koleje Dolnoslaskie S.A) auf der Relation Forst(Lausitz) Forst(Gr) Zasieki 33/323

34 1. Grundsatz Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Berechtigte Das Angebot kann von lothringischen Arbeitnehmern, die in Saarbrücken arbeiten und von saarländischen Arbeitnehmern, die in Lothringen arbeiten in Anspruch genommen werden. 3. Geltungsbereich Das Basisangebot Flexfahrt umfasst in jedem Fall: die SNCF auf dem gesamten lothringischen Netz bis Forbach (Grenze) die DB auf dem Abschnitt Forbach (Grenze) Saarbrücken Hbf die Saarbahn innerhalb des Stadtbedienungsbereichs S Stadt ihres Netzes die RSW auf der Linie R10 zwischen Saarbrücken Hbf und Flughafen Saarbrücken das Unternehmen FORBUS auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Forbach das Unternehmen TRANSAVOLD auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof St. Avold Für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Metz gibt es ein optionales Angebot für das Stadtverkehrsnetz des Unternehmens TCRM. Diese Option wird an den Fahrkartenschaltern der SNCF in Metz (Bahnhof und Verkaufsstelle) vertrieben. 4. Geltungszeitraum Das Angebot gilt vom 09. Dezember 2012 bis auf Weiteres. 5. Geltungsdauer Die Fahrkarte wird als Monatskarte, gültig für einen Kalendermonat, und als Wochenkarte, gültig für eine Kalenderwoche, angeboten. Während der Gültigkeitsdauer berechtigt die Zeitkarte zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten zwischen dem gewählten lothringischen Bahnhof und dem Hauptbahnhof Saarbrücken über Forbach (Grenze) sowie innerhalb der auf der Fahrkarte genannten Stadtverkehrsnetze. Die Fahrt darf nur zum Umsteigen unterbrochen werden. 34/323

35 6. Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Fahrkarte wird für eine Person ausgestellt. Die Fahrkarte wird elektronisch ausgestellt und wird in eine Plastikhülle eingelegt. In der Hülle ist eine kostenlose, nicht übertragbare und nummerierte Kundenkarte angebracht, die an den Fahrkartenschaltern der Bahnhöfe von SNCF und im DB-Reisezentrum Saarbrücken erhältlich ist. Die DB verkauft nur die Relationen ab oder nach Saarbrücken nach oder ab Bahnhöfen auf der Achse Saarbrücken Metz (KBS 682). Der Kunde hat auf der Kundenkarte sein Passfoto anzubringen, seinen Namen und Vornamen einzutragen und sein Abgangs- und Zielort anzugeben. Die Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Die Bescheinigung muss 6 Monate erneuert werden. Der Tarif ergibt sich durch die Addition der Anteile der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Von Saarbrücken nach Mon 2. Kl. Woch 2. Kl. Metz Ville 148,00 47,20 Peltre 140,60 45,10 Courcelles/Nied 132,00 42,70 Sanry/Nied 128,30 41,70 Rémilly 120,90 39,60 Herny 111,70 37,10 Faulquemont 98,30 33,40 Téting 91,60 31,50 St. Avold 89,00 33,80 Hombourg-Haut 73,40 26,40 Béning 66,90 24,60 Forbach 61,80 20,40 7. Züge, Wagenklasse Die Zeitkarte wird für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Die Zeitkarten gelten in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB, TER). 35/323

36 8. Umtausch, Erstattung Die Flexfahrt-Zeitkarten sind von Rückerstattung oder Umtausch ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 36/323

37 1. Grundsatz Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) sowie die Besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person. Familienkinder nach Nr. 3.2, sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im F von Reisen gemäß Nr. 3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in Lux in n Zügen, außer in TGV-Zügen. Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Rheinland-Pfalz- Ticket + Lux nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches 37/323

38 gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns und der CFL (Societé Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois), die außerhalb des Geltungsbereichs eines Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Baden-Württemberg-Ticket - Baden-Württemberg-Ticket Nacht - SchönerTagTicket NRW - SchönerTagTicket Single NRW - Hessenticket Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux gilt im gesamten Geltungsbereich an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Samstag, Sonntag, an den in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen, am 15. August (Mariä Himmelfahrt), am 24. und 31. Dezember sowie an Rosenmontagen und innerhalb von Luxemburg ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux vor Beginn des Folgetages erworben werden. Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr. 3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr. 3.1 sind vorzunehmen - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und 38/323

39 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Rheinland-Pfalz- Ticket + Lux 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 3 4 Personen Personen 2 Personen 5 Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) ,60 46,20 52,80 61,60 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 39/323

40 Aus bestimmten Anlässen können Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Die Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, an anderen Tagen ab 9:00 Uhr entgeltfrei. In Zügen der CFL innerhalb Luxemburgs ist die Fahrradmitnahme ganztags kostenfrei. Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß TfV 601/F Besondere Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist grundsätzlich eine Fahrradtageskarte zu erwerben. Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- /Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Tickets + Lux ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für den deutschen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.2 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 40/323

41 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Deutschland um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8. Ein Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux berechtigt zur Fahrt in Rheinland-Pfalz und Saarland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Schiene, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) DB Regio Bus Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Auf n Strecken im Westerwaldkreis Strecken Bus Verkehrsmittel trans regio Rolandseck Mainz HLB Berzhahn - Hohegrete 41/323 Niedererbach - Siershahn VIAS Kaub Koblenz -Neuwied vlexx Saarbrücken Mainz, Baumholder - Heimbach (Nahe), Kaiserlautern Bad Kreuznach Mainz, Koblenz Mainz, Worms Mainz, Worms Alzey Bingen, Kirchheimbolanden Alzey Mainz, Koblenz Bad Kreuznach Neustadt (W.) Schweighofen (Weinstr.- Express), Mainz Alzey - Grünstadt Neustadt (W.) Schweighofen (Elsass- Express) Rhenus-Veniro Traben-Trarbach - Bullay

42 CFL Trier Igel Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) saarvv (Saarländischer Verkehrsverbund) VRM (Verkehrsverbund Rhein- Mosel) VRN (Verkehrsverbund Rhein- Neckar) Strecken linksrheinischen Strecken linksrheinischen Strecken nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs-/Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn) VRT (Verkehrsverbund Region Trier) Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen AVG (Albtal-Verkehrsgesellschaft) Ludwigshafen(Rhein) Mitte Mannheim ARENA/Maimarkt Maximiliansau West Karlsruhe-Knielingen Karlsruhe Hbf Mannheim Hbf Schwetzingen Graben- Neudorf Karlsruhe Hbf Germersheim Rheinsheim Graben- Neudorf Strecken Wörth (Rhein) - Maximiliansau West Karlsruhe-Knielingen Karlsruhe Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel Stadtbahnen (S51, S 52) 42/323

43 Hessen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Mainz Nord Wiesbaden Ost Wiesbaden Hbf Diez Limburg (Lahn) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen HLB VIAS Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) Strecken Berzhahn Wilsenroth Limburg (Lahn) Niedererbach Staffel Diez Ost Limburg (Lahn) Kaub Lorchhausen Wiesbaden Hbf Strecken Stadtverkehr Wiesbaden Verkehrsmittel Verkehrsmittel Nordrhein-Westfalen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Rolandseck Bonn Mehlem - Bonn Hbf Etzbach Au (Sieg) Mudersbach Niederschelden Siegen Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel 43/323

44 trans regio HLB Luxemburg Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Rolandseck Bonn Mehlem - Bonn Hbf Hohegrete Geilhausen Au (Sieg) Strecken Verkehrsmittel CFL Züge, außer TGV-Züge 44/323

45 Frankreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen vlexx Berg(Pfalz) Lauterbourg Strecken Schweighofen Wissembourg Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel 45/323

46 1. Grundsatz Rheinland-Pfalz-Ticket und Saarland-Ticket Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Rheinland-Pfalz-Tickets und Saarland-Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im F von Reisen gemäß Nr ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket/ Saarland-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Rheinland-Pfalz und Saarland Für Fahrten außerhalb Rheinland-Pfalz/Saarland und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Rheinland-Pfalz- Ticket/Saarland-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 46/323

47 3.2.3 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Baden-Württemberg-Ticket - Baden-Württemberg-Ticket Nacht - SchönerTagTicket NRW - SchönerTagTicket Single NRW - Hessenticket Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im gesamten Geltungsbereich, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag, am 15. August (Mariä Himmelfahrt), am 24. und 31. Dezember sowie an den in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Rosenmontagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz- Tickets/Saarland-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Rheinland-Pfalz- Tickets/Saarland-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr sind vorzunehmen - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und 47/323

48 für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Rheinland-Pfalz-Ticket/ Saarland-Ticket 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Personen Personen Personen 5 Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) , , ,50 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 48/323

49 4.1.2 Aus bestimmten Anlässen können Rheinland-Pfalz-Tickets/Saarland-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen Die Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig, an anderen Tagen ab 9:00 Uhr entgeltfrei Für die Mitnahme von Fahrrädern außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- /Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Rheinland-Pfalz- Ticket/Saarland-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 49/323

50 8. Ein Rheinland-Pfalz-Ticket / Saarland-Ticket berechtigt zur Fahrt in Rheinland-Pfalz und Saarland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Schiene DB Regio Bus Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Auf n Strecken im Westerwaldkreis Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Bus Verkehrsmittel CFL Trier Igel HLB (Hessische Landesbahn) Berzhahn - Hohegrete Niedererbach Siershahn Rhenus-Veniro Traben-Trarbach - Bullay trans regio Rolandseck Mainz VIAS Kaub Koblenz -Neuwied vlexx Saarbrücken Mainz, Baumholder - Heimbach (Nahe), Kaiserlautern Bad Kreuznach Mainz, Koblenz Mainz, Worms Mainz, Worms Alzey Bingen, Kirchheimbolanden Alzey Mainz, Koblenz Bad Kreuznach Neustadt (W.) Schweighofen (Weinstr.- Express), Mainz Alzey - Grünstadt Neustadt (W.) Schweighofen (Elsass- Express) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) saarvv (Saarländischer Verkehrsverbund) VRM (Verkehrsverbund Rhein- Mosel) Strecken linksrheinischen Strecken linksrheinischen Strecken 50/323 Verkehrsmittel

51 VRN (Verkehrsverbund Rhein- Neckar) VRT (Verkehrsverbund Region Trier) linksrheinischen Strecken Alle 51/323

52 Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen AVG (Albtal-Verkehrs- Gesellschaft) Ludwigshafen(Rhein) Mitte Mannheim ARENA/Maimarkt Maximiliansau West Karlsruhe-Knielingen Karlsruhe Hbf Mannheim Hbf Schwetzingen Graben-Neudorf Karlsruhe Hbf Germersheim Rheinsheim Graben- Neudorf Strecken Wörth (Rhein) - Maximiliansau West Karlsruhe-Knielingen Karlsruhe Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel Stadtbahnen (S51, S 52) Hessen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Mainz Nord Wiesbaden Ost Wiesbaden Hbf Diez Limburg (Lahn) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen HLB (Hessische Landesbahn) VIAS Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) Strecken Berzhahn Wilsenroth Limburg (Lahn) Niedererbach Staffel Diez Ost Limburg (Lahn) Kaub Lorchhausen Wiesbaden Hbf Strecken Stadtverkehr Wiesbaden Verkehrsmittel Verkehrsmittel 52/323

53 Nordrhein-Westfalen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Trans regio NX (National Express Rai GmbH) HLB (Hessische Landesbahn) Frankreich Rolandseck Bonn Mehlem - Bonn Hbf Etzbach Au (Sieg) Mudersbach Niederschelden Siegen Strecken Rolandseck Bonn Mehlem - Bonn Hbf Bonn Mehlem - Bonn Hbf Hohegrete Geilhausen Au (Sieg) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen vlexx Berg(Pfalz) Lauterbourg Strecken Schweighofen Wissembourg Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel 53/323

54 1. Grundsatz Saar-Elsass-Ticket Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr sowie die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Ein Saar-Elsass-Ticket kann genutzt werden von Einzelpersonen und 2 bis zu 5 Personen Ein Saar-Elsass-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie der Nahverkehrzüge der SNCF (TER). Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Saar-Elsass-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Das Saar-Elsass-Ticket gilt in auf folgenden Streckenabschnitten: von Saarbrücken Hbf nach Straßburg über Hanweiler (Grenze) sowie von n anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg über Hanweiler (Grenze) Am Wochenende gilt das Saar-Elsass-Ticket nach n SNCF-Haltepunkten in Bas-Rhin. Ein Saar-Elsass-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag zur einmaligen Hin- und Rückfahrt, und zwar - für Einzelreisende: in der Zeit von 0.00 Uhr bis zum nächsten Tag 3.00 Uhr - für die mitreisende 2. bis 5 Person: montags bis freitags ab 9.00 Uhr sowie Samstags oder Sonntags in der Zeit von 0.00 Uhr bis zum nächsten Tag 3.00 Uhr. 54/323

55 4. Beförderungsentgelte für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Saar-Elsass-Ticket ab Saarbrücken Hbf nach Straßburg Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Mo Fr für 1 Person Mo Fr für die Person jeweils Sa, So für 5 Personen Mo Fr für 1 Person Sa, So für 5 Personen 29,00 EUR 14,50 EUR 29,00 EUR 31,00 EUR 31,00 Euro ab n anderen Bahnhöfen im Saarland nach Straßburg Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Mo Fr für 1 Person Mo Fr für die Person jeweils Sa, So für 5 Personen Mo Fr für 1 Person Sa, So für 5 Personen 35,00 EUR 17,50 EUR 35,00 EUR 37,00 EUR 37,00 Euro Saar-Elsass-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Saar-Elsass-Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 6. Sicherung gegen Missbrauch Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Saar-Elsass-Tickets ist nicht gestattet. 55/323

56 1. Grundsatz Saar-Lor-Lux-Ticket Gültig ab 10. Juni 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutsche Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 01. Januar 2013 bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Ein Saar-Lor-Lux-Ticket kann genutzt werden von: Einzelpersonen oder 2 bis zu 5 Personen Ein Kind von 6 bis einschließlich 11 Jahren oder ein entgeltpflichtiger Hund zählen bei der Fahrpreisberechnung als eine Person. Ein Saar-Lor-Lux-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Die Fahrkarten gelten im Bereich von SNCF und CFL in n Zügen ausgenommen im ICE und im TGV (ohne Aufpreis oder Zuschlag). Das Saar-Lor-Lux-Ticket gilt auf folgenden Streckenabschnitten in Deutschland, Luxemburg und Frankreich: Deutschland (s. auch Punkt 3.4): - KBS 670 zwischen Saarbrücken Hbf und Homburg (S) Hbf - KBS 674 zwischen Saarbrücken Hbf und Zweibrücken Hbf - KBS 680 zwischen Saarbrücken Hbf und Nohfelden - KBS 681 zwischen Saarbrücken Hbf und Lebach-Jabach - KBS 682 zwischen Saarbrücken Hbf und Forbach (Grenze) - KBS 683 zwischen Wemmetsweiler und Homburg (S) Hbf - KBS 684 zwischen Saarbrücken Hbf und Hanweiler (Grenze) - KBS 685 zwischen Saarbrücken Hbf und Trier Hbf - KBS 687 zwischen Dillingen (S) und Niedaltdorf - KBS 692 zwischen Trier Hbf und Apach (Grenze) 56/323

57 - KBS 693 zwischen Trier Hbf und Igel (Grenze) Luxemburg (s. auch Punkt 3.4): - Gesamtes Schienennetz Frankreich (s. auch Punkt 3.4): - Sarreguemines Kalhausen - Apach (fr) Metz (über Thionville) - Verdun Metz - Longwy Nancy - Longwy Metz - Metz Forbach (fr) - Metz Sarrebourg - Hanweiler (Gr) Metz - Bettembourg Nancy - Metz Bar le Duc - Nancy Bar le Duc - Metz Merrey - Nancy Merrey (über Mirecourt) - Nancy Sarrebourg - Nancy Saint Die - Epinal Saint Die - Nancy Epinal- Remiremont Ein Saar-Lor-Lux-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Samstag, Sonntag, Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag des Sieges (8. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Luxemburgischer Nationalfeiertag (23. Juni), Französischer Nationalfeiertag (14. Juli), Mariä Himmelfahrt (15. August), Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen (1. November), Ende des 1. Weltkriegs (11. November), 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember), 2. Weihnachtsfeiertag (Stephanstag 26. Dezember) - ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. 57/323

58 Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrkarten zum Flexpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug am angegebenen Geltungstag nach Uhr erreicht, erforderlich. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer sind Fahrkarten zum Flexpreis ab dem letzten Haltebahnhof, den der Zug am Folgetag des angegebenen Geltungstages bis Uhr planmäßig erreicht, erforderlich. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Saar-Lor-Lux-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) für die 1. Person für die Person jeweils für die 1. Person für die Person jeweils 26,00 EUR 10,00 EUR 28,00 EUR 10,00 EUR 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Die Fahrkarten werden im Geltungsbereich von den DB-Reisezentren, den DB- Agenturen mit elektronischem Verkauf und den DB Fahrkartenautomaten ausgegeben. Saar-Lor-Lux-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Hunde und andere lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Für diese Hunde wird der für die Person geltende Fahrpreis (Nr. 4) erhoben. Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Saar-Lor-Lux-Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 58/323

59 6. Sicherung gegen Missbrauch Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Saar-Lor-Lux-Tickets ist nicht gestattet. 59/323

60 1. Grundsatz Saar-Lorraine-Tarif Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Das Angebot kann genutzt werden von: einer Person Es ist erhältlich als - einfache Fahrt, - Hin- und Rückfahrt, - persönliche Wochenkarte und - persönliche Monatskarte. Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns sowie den TER-Zügen der SNCF auf folgenden aufgeführten Relationen. Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den aufgeführten DB- Bahnhöfen im Saarland und ausgewählten SNCF-Bahnhöfen in Lothringen über Forbach (Gr): von DB Baltersweiler Friedrichsthal (Saar) Mettlach Schafbrücke Beckingen Gennweiler Namborn Scheidt(Saar) Besseringen Bexbach Hassel (Saar) Hemmersdorf 60/323 Neunkirchen (Saar) Hbf Neunkirchen (S)- Wellesweiler Schiffweiler Siersburg Bierbach Hofeld Niedaltdorf St Ingbert Bildstock Homburg (Saar) Hbf Niederlinxweiler St Wendel Blieskastel- Lautzkirchen Illingen (Saar) Nohfelden Sulzbach (Saar) Bous (Saar) Jägersfreude Oberlinxweiler Sulzbach (S)- Altenwald Bubach Kirkel Ottweiler Türkismühle Dillingen (Saar) Landsweiler- Reden Quierschied Völklingen Dirmingen Lebach Rentrisch Walhausen (Saar)

61 Dudweiler Lebach-Jabach Rohrbach (Saar) Ensdorf Limbach (b Hom. Saar) Saarbrücken Hbf Wemmetsweiler Rathaus Wiebelskirchen Eppelborn Luisenthal (Saar) Saarbrücken Ost Würzbach (Saar) Fischbach- Camphausen Merchweiler Saarbrücken- Burbach Fremersdorf Merzig (Saar) Saarhölzbach Friedrichsthal (S)- Mitte nach SNCF Merzig-Stadtmitte Saarlouis Hbf Einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt, Wochenkarte, Monatskarte Wustweiler Bening Hagondange Peltre St-Avold Conflans Jarny Herny Pont-a-Mousson Teting (Moselle) Courcelles-sur- Nied Hombourg-Haut Remilly Thionville Faulquemont Metz Ville Sanry-sur-Nied Forbach Nancy Ville Sarrebourg Einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt Bar-le-Duc Epinal Mirecourt Toul Bouzonville Longuyon Montmedy Verdun Commercy Luneville Neufchâteau Vittel Contrexeville Merrey St. Die Die Fahrkarten für einfache Fahrt oder zur Hin- und Rückfahrt gelten nur an dem auf der Fahrkarte angegebenen Tag bis 03:00 Uhr des folgenden Tages. Die Wochenkarten gelten in dem auf der Fahrkarte angegebenen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen; die Monatskarten für den eingetragenen Kalendermonat. Die Wochen- und Monatskarten sind nur gültig, wenn in dem dafür vorgesehenen Feld der Fahrkarte Vorname und Name des Inhabers/der Inhaberin in Druckbuchstaben eingetragen ist. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen 61/323

62 Die jeweiligen Preise enthält die Anlage. Das Angebot wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für Fahrkarten für einfache Fahrt/Hin- und Rückfahrt wird auf der DB-Strecke der BahnCard 25-/BahnCard 50-Rabatt gewährt. Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 11 Jahre erhalten ermäßigte Fahrkarten. 5. Erstattung und Umtausch Umtausch oder Erstattung erfolgen vor dem ersten Geltungstag unentgeltlich, durch den Beförderer, der die Fahrkarten ausgegeben hat. Im Übrigen sind Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. 6. Sicherung gegen Missbrauch Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird die Wochen- oder Monatskarte ungültig. Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten ist nicht gestattet. 62/323

63 3 Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg 1. Grundsatz Luxemburg Spezial Nachrichtlich: Hierbei handelt es sich um ein Angebot der luxemburgischen CFL Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten und sowie die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 12. Dezember 2010 bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Ein Luxemburg Spezial kann genutzt werden von: - 1 Person Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr zahlen einen ermäßigten Fahrpreis des Luxemburg Spezial. Ein Luxemburg Spezial kann abhängig vom Verkaufssystem bis zu 1 Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. Ein Luxemburg Spezial berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse B und C (IC, RE, RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Das Luxemburg Spezial gilt auf folgenden Streckenabschnitten: - Trier Hbf über Igel(Gr) nach Luxemburg Es ist bis zu n Bahnhöfen in Luxemburg gültig für eine einmalige Hin- und Rückfahrt, und zwar - ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Fahrtunterbrechungen innerhalb der eintägigen Geltungsdauer sind zugelassen. 4. Beförderungsentgelte für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt im personenbedienten Verkauf: Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt Erw., 2. Klasse Erw., 1. Klasse Kind 2. Klasse Kind 1. Klasse ab Trier 11,60 Euro 16,40 Euro 6,80 Euro 9,20 Euro 63/323

64 Am Automaten werden die Fahrkarten jeweils 2,00 EUR günstiger verkauft. Die Fahrkarte wird für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben; Beim Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse wird der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für die einfache Fahrt beider Klassen erhoben. Das Angebot gilt nicht in Verbindung mit anderen Fahrpreisermäßigungen. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch des Luxemburg Spezial ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Tickets werden nicht erstattet. 6. Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Luxemburg Spezial ist nicht gestattet. 64/323

65 OekoCard Luxemburg (gemeinsames Angebot von CFL und DB) 1. Grundsatz Gültig ab 14. Dezember 2014 Es gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Die OekoCards Luxemburg (Monatskarte/Jahreskarte) gelten ab 14. Dezember 2014 bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Die OekoCards Luxemburg nach Nr. 2 werden nur für grenzüberschreitende Fahrten ab den DB- Bahnhöfen von Wittlich bis Igel und den luxemburgischen Bahnhöfen bzw. umgekehrt ausgegeben und berechtigen zur Fahrt in den Zügen der Produktklassen C (RE, RB) der Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn- Konzerns sowie in Luxemburg in n Verkehrsmitteln der Verkehrsunternehmen AVL, CFL, RGTR und TICE (Gesamtfläche der Zonentarife in Luxemburg). Die OekoCards Luxemburg gelten nicht zu Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) sowie in den Bussen der regionalen Omnibusgesellschaften der DB. Zu einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement wird keine unentgeltliche BahnCard 25 ausgestellt. Die Mitnahme von bis zu 4 Personen an Samstagen ist ausgeschlossen. Die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades ist zugelassen. Bestellung/Erwerb Die OekoCard Monatskarte Luxemburg wird als übertragbare Monatskarte mit flexiblen Geltungsbeginn ausgegeben. Sie kann an den DB- Fahrkartenautomaten oder im personalbedienten Verkauf erworben werden. Die Bestellung der OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement erfolgt auf der Grundlage des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellscheins unter Beifügung eines Passbildes. Der Bestellschein mit Einzugsermächtigung muss bis zum 15. des Vormonats beim Abo-Center eingegangen sein. Sie wird vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung jeweils zum Monatsersten im Abonnement ausgegeben und gilt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt wird. Rechtzeitig vor Ablauf der alten Jahreskarte wird die neue Karte mit Gültigkeit für ein Jahr zugesandt. Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem Abo-Center unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im F von Änderungen der OekoCard Jahreskarte Luxemburg-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Inhaber rechtzeitig mitteilen. Ist der 65/323

66 4. Preise Inhaber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem Abo-Center kündigen. Macht der Inhaber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung den Inhaber jeweils hinweisen. In Luxemburg wird keine OekoCard Jahreskarte Luxemburg ausgegeben. Die Preise betragen: Von Jahreskarte im Abonnement Luxemburg Monatskarte Einmalzahlung monatliche Zahlung bis 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse Quint 85,00 127,50 850, ,00 70,83 106,25 Föhren 109,00 163, , ,00 90,83 136,25 Salmtal 139,00 208, , ,00 115,83 173,75 Wittlich 169,00 253, , ,00 140,83 211,25 Das Entgelt für die OekoCard Jahreskarte Luxemburg im Abonnement ist im Voraus zu entrichten. Das Entgelt kann als Gesamtbetrag oder als Monatsbetrag für jeden Monat gezahlt werden; die monatliche Zahlung sowie die Einmalzahlung für die Folgejahre sind nur im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens möglich. Die Fahrkarten werden für die 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben. Mit einer Fahrkarte für die 2. Wagenklasse ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse ausgeschlossen. Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung. 5. Erstattung, Umtausch, Kündigung Erstattung und Umtausch der OekoCard Monatskarte Luxemburg ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Nichtbenutzte Monatskarten werden nicht erstattet. Erstattung und Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist jeweils vor dem ersten Geltungstag des neuen Geltungsjahres ohne Bearbeitungsentgelt möglich. Der Umtausch der OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist ab dem ersten Geltungstag in eine OekoCard Jahreskarte Luxemburg unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum ersten des Nachmonats möglich, wenn der Antrag auf Änderung spätestens 14 Tage vor dem neuen Geltungsbeginn beim Abo-Center eingegangen ist. Differenzbeträge werden nacherhoben bzw. verrechnet. Der Umtausch erfolgt durch das ausgebende Abo- Center. Wird die bisherige OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Umtauschtermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Rückgabe weiterhin die volle monatliche 66/323

67 Rate zu bezahlen. Es wird ein Bearbeitungsentgelt nach den aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten Nr erhoben. Die OekoCard Jahreskarte Luxemburg kann während der ersten 10 Monate des jeweiligen Geltungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es gelten die Regelungen nach Nr Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung wird erst mit Eingang der Jahreskarte beim ausgebenden Abo-Center per Einschreiben wirksam; die Zusendung der Karte entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Wird die OekoCard Jahreskarte Luxemburg nicht bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. Für den ablaufenden Geltungszeitraum wird der Differenzbetrag zum Preis der OekoCard Monatskarte Luxemburg nacherhoben. Im F der Einmalzahlung werden der Differenzbetrag zum Monatskartenpreis und der Teil des Preises des noch nicht abgelaufenen Geltungszeitraums miteinander aufgerechnet; ein Mehrbetrag wird erstattet. Im Übrigen sind Erstattung und Umtausch von OekoCards Luxemburg ausgeschlossen. 67/323

68 6. Verlust Für eine abhanden gekommene OekoCard Jahreskarte Luxemburg wird einmalig eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer durch das ausgebende Abo- Center ausgestellt. Es wird ein Bearbeitungsentgelt nach den aktuell geltenden Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten Nr. 8 erhoben Die Ersatzausstellung einer OekoCard Jahreskarte Luxemburg ist schriftlich beim ausgebenden Abo-Center zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Karte verliert mit Zugang der Ersatzkarte ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben. 7. Zahlungsverzug Das vertragsschließende Verkehrsunternehmen kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Inhaber (i) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Zahlung des Monatsbetrages in Verzug ist oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung des Monatsbetrages in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der mindestens dem Entgelt für zwei Monate entspricht. Wird die Zeitkarte nach Zugang der Kündigung nicht unverzüglich an das ausgebende Abo-Center zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. Statt einer Kündigung nach Nr. 7.1 kann das vertragsschließende Verkehrsunternehmen den Jahresbetrag für die Zeitkarte sofort fällig stellen. 8. Haftung für Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis Für Inhaber einer OekoCard Luxemburg gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe dass diese bei wiederholten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussversäumnissen ab 60 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte je Einzelfall eine Entschädigung in Höhe von 1,50 für die 2. Wagenklasse und 2,25 für die 1. Wagenklasse erhalten, insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrkartenpreises. Eine Entschädigungszahlung erfolgt jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch den Betrag von 4 (Bagatellgrenze) überschreitet. Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular ist mit der Fahrkartenkopie an das Servicecenter Fahrgastrechte zu senden. 68/323

69 Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux Siehe Abschnitt Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich, S. 37 Saar-Lor-Lux-Ticket Siehe Abschnitt Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich, S /323

70 4 Grenzüberschreitender Verkehr nach den Niederlanden Schönes-Wochenende-Ticket Siehe Abschnitt Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark, S /323

71 5 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern und 1. Grundsatz 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort Gültig ab 13. Dezember 2015 Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Das Aktionsangebot (i) 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern bzw. als (ii) 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort wird an Kunden, die nicht während der letzten 12 Monate Inhaber eines DB Abonnements/ DB 3 Monate-Schnupper-Abo Bayern waren, als persönliche oder übertragbare Zeitkarte für Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern mit flexiblem Geltungsbeginn ausgegeben. Bei Erwerb nach (i) und (ii) wird eine Monatskarte im Abo zum Preis der jeweils gültigen Preisliste mit monatlicher Zahlung für jeden Monat ausgestellt. Die Bestellung nach (i) muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Geltungsbeginn des 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern beim Abo-Center unter Verwendung des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellformulars eingegangen sein. Bei Erwerb nach (ii) im DB Reisezentrum ist ein Schnupper- Abo-Bestellantrag auszufüllen und die Abo-Karte wird ausgegeben. Nach Eingang des Abo-Bestellantrages beim Abo-Center wird die endgültige 3- Monate-Schnupper-Abo Bayern Karte vom Abo-Center ausgestellt. Die persönliche Zeitkarte wird erst gültig, wenn sie unauslöschlich durch den Inhaber mit Vor- und Zuname unterzeichnet wurde und zusätzlich das Passbild mit dieser fest verklebt ist. Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern. 71/323

72 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Angebot 3-Monate Schnupper-Abo Bayern/sofort nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Das Aktionsangebot wird für den Zeitraum von 3 Monaten aufeinanderfolgende ausgestellt und verlängert sich nicht automatisch. Zum Aktionsangebot wird keine kostenlose BahnCard 25 ausgegeben. 4. Fahrpreise 5. Übergang Das Entgelt pro Monat für das im Abonnement ausgegebene Aktionsangebot entspricht dem Preis einer Jahreskarte im Abonnement bei monatlichem Einzug nach Nr. 3 der Preisliste. Auf Teilstrecken können beim Abo-Center auch Dauer-Übergangsfahrkarten (Hin- und Rückfahrt) für den Geltungszeitraum erworben werden; in diesem Fall ist der Unterschied zwischen den Abo-Jahreskarten-Preisen der 2. und 1. Wagenklasse zu zahlen 6. Kündigung/Fahrgastrechte Das Abonnement endet automatisch nach 3 Monaten, eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 72/323

73 7. Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) GBB (Gäubodenbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) Strecken Verkehrsmittel Alle Züge BOB (Bayerische Oberlandbahn) DLB (Die Länderbahn GmbH DLB) EB (Erfurter Bahn) BRB (Bayerische Regiobahn) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) Meridian (Bayerische Oberlandbahn) 73/323

74 Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Neu Ulm Ulm Hbf Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm Ulm Hbf Alle Züge Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Laufen Freilassing Salzburg Hbf Strecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel 74/323

75 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern für Schüler und 1. Grundsatz 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort für Schüler Gültig ab 05. Februar 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Dieses Angebot richtet sich nicht an Schüler/Studenten/Auszubildenden, deren Fahrtkosten ganz oder zum Teil aufgrund gesetzlicher Regelung vom Träger der Schülerbeförderung (Schulwegkostenträger) übernommen werden. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt vom 01. Oktober 2013 bis auf weiteres. 3. Fahrkarten Das Aktionsangebot (i) 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern für Schüler bzw. als (ii) 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort für Schüler wird an Schüler bis 14 Jahre und Schüler/Studenten/Auszubildende ab 15 Jahre (mit Berechtigungskarte, die noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muss), die nicht während der letzten 12 Monate Inhaber eines DB Abonnements/ DB 3- Monate-Schupper-Abo Bayern für Schüler waren, als persönliche Zeitkarte für Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern mit Geltungsbeginn zum 1. eines Kalendermonates ausgegeben. Bei Erwerb nach (i) und (ii) wird eine Schülermonatskarte im Abo zum Preis der jeweils gültigen Preisliste mit monatlicher Zahlung für jeden Monat ausgestellt. Die Bestellung nach (i) muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Geltungsbeginn des 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern für Schüler beim Abo- Center unter Verwendung des hierfür vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Bestellformulars eingegangen sein. Bei Erwerb nach (ii) im DB Reisezentrum ist ein Schnupper-Abo-Bestellantrag auszufüllen und die Abo-Karte wird ausgegeben. Nach Eingang des Abo-Bestellantrages beim Abo-Center wird die endgültige 3-Monate-Schnupper-Abo Bayern Karte für Schüler vom Abo-Center ausgestellt. Die persönliche Zeitkarte wird erst gültig, wenn sie unauslöschlich durch den Inhaber mit Vor- und Zuname unterzeichnet wurde. Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern. 75/323

76 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Angebot 3-Monate Schnupper-Abo Bayern/sofort für Schüler nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Das Aktionsangebot wird für den Zeitraum von 3 aufeinander folgenden Monaten ausgestellt und verlängert sich nicht automatisch. 4. Fahrpreise Das Entgelt pro Monat für das im Abonnement ausgegebene Aktionsangebot entspricht dem Preis einer Schülermonatskarte im Abonnement bei monatlichem Einzug nach Nr. 4 der Preisliste. 5. Wagenklasse Das Angebot wird nur für die 2. Klasse ausgegeben. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 6. Kündigung/Fahrgastrechte Das Abonnement endet automatisch nach 3 Monaten, eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 7. Das Angebot berechtigt zur Fahrt in Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im einund ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) 76/323

77 GBB (Gäubodenbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) Strecken Verkehrsmittel Alle Züge BOB (Bayerische Oberlandbahn) DLB (Die Länderbahn GmbH DLB) EB (Erfurter Bahn) BRB (Bayerische Regiobahn) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) Meridian (Bayerische Oberlandbahn) Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Neu Ulm Ulm Hbf Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm Ulm Hbf Alle Züge 77/323

78 Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Laufen Freilassing Salzburg Hbf Strecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel 78/323

79 1. Grundsatz Bayern-Böhmen-Ticket Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Bayern-Böhmen Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angege ben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, in SuperCity- (Sc), Eurocity- (EC), Express- (EX), Schnell- (R und Rx), Eil- (Sp) und Personenzügen (Os) der Tschechischen Bahnen (ČD) entsprechend der Anlage Geltungsbereich Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Bayern- Böhmen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Verein barung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Böhmen-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahr plan mäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbe dingungen der DB (BB Personenverkehr) und für einen tschechischen Streckenabschnitt nach den 79/323

80 Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen (Binnentarif der ČD) erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Böhmen-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahr karten bis zum ersten bzw. ab dem fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-Ticket Nacht - Hessenticket - Sachsen-Ticket - Sachsen-Anhalt-Ticket - Thüringen-Ticket Ein Bayern-Böhmen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - An Mariä Himmelfahrt (15. August) sowie am 24. und 31. Dezember gilt ein Bayern-Böhmen-Ticket ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages Ist der angegebene Geltungstag im Bundesland des Startbahnhofs bzw. im ersten durchfahrenen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag, gilt das Bayern- Böhmen-Ticket im gesamten Geltungsbereich bereits ab 0:00 Uhr Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Bayern-Böhmen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg - unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr sind vorzunehmen - bei Bayern-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Bayern-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und 80/323

81 o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Bayern-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, o für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Bayern-Böhmen-Tickets, die im Zug erworben wurden o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Bayern-Böhmen-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden o für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Bayern-Böhmen-Ticket Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 28,00 35,60 43,20 50,80 58,40 30,00 37,60 45,20 52,80 60,40 30,80 39,16 47,52 55,88 64,24 81/323

82 1) Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist - bei Fahrten, die nur innerhalb Bayerns stattfinden, eine Fahrrad- Tageskarte Bayern oder - bei Fahrten, die in andere deutsche Bundesländer führen, eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu erwerben. Diese sind jeweils gültig für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des Bayern- Böhmen-Tickets. Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes ist die Beförderung von nur einem Fahrrad pro Person zugelassen Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern und Baden-Württemberg. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs- /Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Bayern-Böhmen-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für den deutschen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Bayern-Böhmen-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Bayern-Böhmen-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Bayern um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen 82/323

83 für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 83/323

84 8. Geltungsbereich des Aktionsangebotes Bayern-Böhmen-Ticket Gültig ab dem 10. Juni Bayern Ein Bayern-Böhmen -Ticket berechtigt zur Fahrt in Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) GBB (Gäubodenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co, KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG) Strecken Verkehrsmittel BLB (Berchtesgadener Land Bahn) BOB (Bayerische Oberlandbahn) BRB (Bayerische Regiobahn) BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Die Länderbahn GmbH (Vogtlandbahn, alex-züge, Waldbahn, Oberpfalzbahn) Garmisch-Partenkirchen - Grainau EB (Erfurter Bahn) Meridian Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel AVV (Augsburger Verkehrsverbund) BODO (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh) DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) 84/323

85 MVV (Münchner Verkehrsverbund) (auch Bus Freising - München-Flughafen Terminal) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) 2. Baden-Württemberg Strecken Verkehrsmittel DB Regio WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Neu Ulm Ulm Hbf Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Kirchheim (Unterfr) Gaubüttelbrunn - Lauda Hasloch (Main) Lauda Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Neu-Ulm Ulm Hbf Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund) 3. Thüringen Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) 85/323

86 Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio 4. Sachsen Neustadt(b Coburg) Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel ČD (České Dráhy) Die Länderbahn GmbH DLB 5. Österreich Sebnitz (Gr) Bad Schandau Varnsdorf Seifhennersdorf * (TRILEX) Liberec Zittau - Rybniště; SuperCity (Sc)**, Eurocity-Züge (Ec), Expresszüge (EX), Schnellzüge (R), (Rx) Eilzüge (Sp) und Personenzüge (Os) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Freilassing Salzburg Hbf Strecken Kiefersfelden Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel 6. Tschechien Andere Eisenbahnverkehrsunt ernehmen ČD (České Dráhy) Strecken Smržovka Josefův Důl Liberec Tanvald - Harrachov Ústí nad Labem západ Litoměřice město Verkehrsmittel Eurocity-Züge (Ec), Expresszüge (EX), Schnellzüge (R und R(x)), Eilzüge (Sp) und Personenzüge (Os) 86/323

87 Ústí nad Labem-Střekov Děčín hl.n. Česká Lípa hl.n. Jedlová Děčín hl.n. Benešov n. Plouč. Rumburk Děčín Schöna Gr. Bad Schandau Sebnitz Gr. Dolní Poustevna - Rumburk Rumburk Panský Mikulášovice, Rumburk Krásná Lípa Panský Liberec - Česká Lípa hl.n. Benešov nad Ploučnicí Lovosice Česká Lípa hl.n. Lovosice Děčín hl.n. Lovosice Řetenice Teplice v Čechách Most Obrnice Ústí nad Labem hl.n. Chomutov Ústí nad Labem hl.n. Úpořiny Bílina Kadaň-Prunéřov Kadaň předměstí - Poláky Jirkov Chomutov Litvínov Oldřichov u Duchcova Teplice v Čechách Most Moldava v Krušných horách Chomutov Vejprty Vejprty Gr. (nur saisonaler Betrieb) Cheb Karlovy Vary Chomutov Karlovy Vary dolní nádraží Dalovice Merklín Karlovy Vary dolní nádraží Potůčky Potůčky Gr. Loket předměstí Nové Sedlo u Lokte Chodov Nová Role Cheb Luby u Chebu Františkovy Lázně Vojtanov Gr. Cheb Františkovy Lázně Aš/Selb Gr. Hranice v Čechách Plzeň hl.n. Cheb Pňovany zastávka Bezdružice 87/323

88 Svojšín Bor Cheb Cheb Gr. Plzeň hl.n. Domažlice Česká Kubice Furth im Wald Gr. Nýřany Heřmanova Huť Staňkov Poběžovice Plzeň hl.n. Klatovy Železná Ruda- Alžbětín (Bayerisch Eisenstein Gr.) Domažlice Planá u Mariánských Lázní Horažďovice předměstí Klatovy Domažlice Plzeň hl.n. České Budějovice, Písek město - Protivín Nepomuk Blatná Ražice Písek Strakonice Blatná *Bayern-Böhmen-Ticket gilt nur bis Varnsdorf pivovar Kocour ** reservierungspflichtig * Bayern-Böhmen-Ticket gilt nur bis Varnsdorf pivovar Kocour ** reservierungspflichtig; ausgenommen auf der Strecke Frantiskovy Lazne (Franzensbad) Cheb (Eger) Plzen (Pilsen) 88/323

89 Bayern-Hopper 1. Grundsatz Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet- Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot wird unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten und Geltungsbereich Das Angebot Bayern-Hopper kann von jedermann genutzt werden Es gilt als Hin- und Rückfahrkarte für eine Person. Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert Die Fahrkarte Bayern-Hopper gilt für Verbindungen bis zu 50 km zwischen aufgedrucktem bzw. eingetragenem Start- und Zielbahnhof Eine Fahrkarte Bayern-Hopper berechtigt zur Fahrt in den n der teilnehmenden Verkehrsunternehmen im Geltungsbereich gemäß Anlage Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gilt die Fahrkarte Bayern-Hopper nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft geregelt wurde Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden oder planmäßig nach Ablauf der Geltungsdauer enden sowie für Fahrten über 50 Tarifkilometer hinaus sind Fahrkarten nach den BB Personenverkehr für die gesamte Fahrtstrecke zu lösen. Die Kombination ( Stückeln ) eines vorhandenen Bayern- Hopper mit einem anderen Ticket ist nicht zugelassen Eine Fahrkarte Bayern-Hopper kann abhängig vom Verkaufssystem bis zu 6 Monate vor ihrem ersten Geltungstag erworben werden Eine Fahrkarte Bayern-Hopper gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Hin- und Rückfahrt im gesamten Geltungsbereich, und zwar: Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am ), am Buß- und Bettag und am sowie am bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages. 3.4 Die Fahrkarten Bayern-Hopper werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 89/323

90 4. Fahrpreise für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt Bayern-Hopper Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet 1 Person 13,60 Erwerb im personenbedienten Verkauf 1) 15,60 Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 2),3) 15,60 1) ausgewählte Verkaufsstellen erheben keinen Aufpreis i.h.v. 2. Eine Auflistung finden Sie unter 2) hiervon ausgenommen ist der personenbediente Bordverkauf in den Zügen der Länderbahn (alex, Oberpfalzbahn, Waldbahn, Vogtlandbahn), der Verkauf erfolgt zu den Preisen analog Fahrkartenautomat 3) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Fahrkarten Bayern-Hopper ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung eines benutzten Bayern- Hopper ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 8. Ein Bayern-Hopper berechtigt zur Fahrt in 1. Bayern 90/323

91 Unternehmen des DB-Konzerns Strecken* Verkehrsmittel DB Regio WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) GBB (Gäubodenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken* Verkehrsmittel EB (Erfurter Bahn GmbH) EB, EBx Die Länderbahn GmbH DLB (Vogtlandbahn, alex, Oberpfalzbahn) ALX, OPB, OPX, VBG BRB (Bayerische Regiobahn GmbH) BRB BLB (Berchtesgadener Land Bahn GmbH) BLB agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG ag, as agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG ag BOB (Bayerische Oberlandbahn GmbH) BOB, Meridian MRB (Transdev Mitteldeutschland GmbH) Hof - Feilitzsch RE Plattling Gotteszell Triefenried, Die Länderbahn GmbH DLB (Waldbahn) Plattling - Gotteszell Patersdorf nur im ein- bzw. ausbrechenden Verkehr von bzw. zu anderen Strecken im Geltungsbereich WBA * im Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften (außer RVV, INVG) nur ein- und ausbrechend 2. Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken* Verkehrsmittel 91/323

92 DB Regio WFB (Westfrankenbahn) Alle Strecken bis 50km, wenn der Abgangsbahnhof in Bayern liegt, auch im einund ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) DBZugBus RAB GmbH Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken* Verkehrsmittel agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG Neu Ulm Ulm Hbf ag, as 3. Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Neustadt b Coburg Sonneberg (Thür.); Ludwigsstadt Jena Saalbahnhof; Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel EB (Erfurter Bahn GmbH) Schweinfurt Stadt Meiningen EB 4. Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 92/323

93 Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen BOB (Bayerische Oberlandbahn GmbH) Strecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Verkehrsmittel Meridian 93/323

94 Bayern-Ticket 1. Grundsatz Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts an deres ergibt. 2. Aktionszeitraum Bayern-Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Bayern-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein Ein Bayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Bayern- Ticket/Bayern-Ticket Single nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 94/323

95 Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich eines Bayern-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Baden-Württemberg-Ticket - Baden-Württemberg-Ticket Nacht - Hessenticket - Sachsen-Ticket - Sachsen-Anhalt-Ticket - Thüringen-Ticket Ein Bayern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im gesamten Geltungsbereich, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag, am 24. und 31. Dezember sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Bayern-Ticket ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Bayern-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. o Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr sind vorzunehmen bei Bayern-Tickets aus Fahrkartenautomaten o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und 95/323

96 o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, o o für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets, die im Zug erworben wurden o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden o für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Bayern-Ticket Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter 25,00 32,00 39,00 46,00 53,00 27,00 34,00 41,00 48,00 55,00 27,50 35,20 42,90 50,60 58,30 96/323

97 Verkauf im Zug stattfindet 1) Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse Bayern-Ticket Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 37,50 57,00 76,50 96,00 115,50 39,50 59,00 78,50 98,00 117,50 41,25 62,70 84,15 105,60 125,50 Entgelt für Übergang 2.Klasse 1.Klasse Bayern-Ticket Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 12,50 25,00 37,50 50,00 62,50 14,50 27,00 39,50 52,00 64,50 14,50 27,50 41,25 55,00 68,75 97/323

98 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeig-neter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Bayern-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Bayern-Ticket. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Bayern-Tickets identisch sein Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein ge kennzeichnet Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kosten lose Mit-nahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch 5.2 Erstattung und Umtausch von Bayern-Tickets sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. 5.3 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch 6.1 Die Übertragbarkeit eines Bayern-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 6.2 Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Bayern-Ticket ungültig. 6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen 7.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 98/323

99 7.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 99/323

100 8. Ein Bayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Gültig bis auf weiteres Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee), auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Alle Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) GBB (Gäubodenbahn) SOB (Südostbayernbahn) WFB (Westfrankenbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) Strecken Verkehrsmittel BLB (Berchtesgadener Land Bahn) BOB (Bayerische Oberlandbahn) BRB (Bayerische Regiobahn) BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Garmisch- Partenkirchen bis Grainau EB (Erfurter Bahn) Meridian Alle Die Länderbahn GmbH DLB Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft Strecken Verkehrsmittel AVV (Augsburger Verkehrsverbund) BODO (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh) MVV (Münchner Verkehrsverbund) (auch Bus Freising - München-Flughafen Terminal) 100/323

101 RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) Baden-Württemberg DB Regio Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel WFB (Westfrankenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb- Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Neu Ulm Ulm Hbf Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Kirchheim (Unterfr) Gaubüttelbrunn - Lauda Hasloch (Main) Lauda Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Neu-Ulm Ulm Hbf Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund) Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 101/323

102 Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Österreich Neustadt(b Coburg) Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian ÖBB (Österreichische Bundesbahn) Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Laufen Freilassing Salzburg Strecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (R, REX und S-Bahn Salzburg) 102/323

103 1. Grundsatz Bayern-Ticket Nacht Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Bayern-Tickets Nacht werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Bayern-Ticket Nacht kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket Nacht muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Bayern-Ticket Nacht muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein Ein Bayern-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Bayern- Ticket Nacht nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Ticket Nacht angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 103/323

104 Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Tickets Nacht hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Baden-Württemberg-Ticket - Baden-Württemberg-Ticket Nacht - Hessenticket - Sachsen-Ticket - Sachsen-Anhalt-Ticket - Thüringen-Ticket Ein Bayern-Ticket Nacht gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im gesamten Geltungsbereich, und zwar - Sonntag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 6:00 Uhr des Folgetages, - Freitag und Samstag. am 14. August sowie am 24. und 31. Dezember ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7:00 Uhr des Folgetages, - in der Nacht vor einem in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertag ab 18:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7:00 Uhr des Folgetages. Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 6:00 bzw. 7:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Bayern-Ticket Nacht vor Beginn des Folgetages erworben werden Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets Nacht sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Das Bayern-Ticket Nacht ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern der Fahrkarte Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. o Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr sind vorzunehmen bei Bayern-Tickets Nacht aus Fahrkartenautomaten o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets Nacht als Online-Ticket zum Selbstausdruck o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und 104/323

105 o für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets Nacht, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, o o für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets Nacht, die im Zug erworben wurden o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, o bei Bayern-Tickets Nacht, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden o für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Bayern-Ticket Nacht Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter 23,00 27,00 31,00 35,00 39,00 25,00 29,00 33,00 37,00 41,00 25,30 29,70 34,10 38,50 42,90 105/323

106 Verkauf im Zug stattfindet 1) Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse Bayern-Ticket Nacht Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 34,50 50,00 65,50 81,00 96,50 36,50 52,00 67,50 83,00 98,50 37, ,05 89,10 106,15 Entgelt für Übergang 2.Klasse 1.Klasse Bayern-Ticket Nacht Person Personen Personen Personen Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 11, , ,50 13, , ,50 13,50 25,30 37,95 50,60 63,25 106/323

107 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeig-neter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets Nacht unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/ Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Bayern-Tickets Nacht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Bayern-Tickets Nacht endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Bayern-Ticket Nacht ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 107/323

108 8. Ein Bayern-Ticket Nacht berechtigt zur Fahrt in Gültig ab 05. Februar 2018 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) GBB (Gäubodenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co, KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) Strecken Verkehrsmittel BOB (Bayerische Oberlandbahn) BRB (Bayerische Regiobahn) BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Garmisch-Partenkirchen - Grainau Die Länderbahn GmbH DLB EB (Erfurter Bahn) Meridian Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft AVV (Augsburger Verkehrsverbund) BODO (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh) DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) Strecken Verkehrsmittel 108/323

109 INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) MVV (Münchner Verkehrsverbund) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) Baden-Württemberg (auch Bus Freising - München-Flughafen Terminal) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Neu Ulm Ulm Hbf DB Regio WFB (Westfrankenbahn) Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Kirchheim (Unterfr) Gaubüttelbrunn - Lauda Hasloch (Main) Lauda Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) DBZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund) Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Neu-Ulm Ulm Hbf Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) 109/323

110 Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Österreich Neustadt(b Coburg) Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian (Bayerische Oberlandbahn) Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Laufen Freilassing Salzburg Hbf Strecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel 110/323

111 1. Grundsatz Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Gültig ab 01. Februar 2013 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Tarifangebot gilt unbefristet. 3. Fahrkarten Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades zwischen eingetragenem Abgangs- und Zielbahnhof in Bayern. Sie gilt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) für Verbindungen bis einschließlich 50 km (einfache Fahrt) bzw. 20 km (Hin- und Rückfahrt). Für weiter gehende Verbindungen innerhalb Bayerns wird die Fahrrad-Tageskarte Bayern ausgegeben. Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Fahrrad- Kurzstreckenkarte Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Organisationen und/oder Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgesellschaften bzw. den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt in diesem Fall grundsätzlich nach deren jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen. Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages. 4. Fahrpreise Der Preis der Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern entspricht dem um 50% ermäßigten Normalpreis für Züge der Produktklasse C. Falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet, wird die Fahrrad- Kurzstreckenkarte Bayern zum Bordpreis ausgegeben. Die Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern wird ausgegeben: von n DB-Verkaufsstellen (DB ReiseZentrum, DB ReiseBüro, DB Agenturen) aus Fahrkartenautomaten von sonstigen Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten (z.b. Verbünde), wenn dies in einem besonderen Vertrag oder Absprache geregelt ist. Ist an der DB Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 111/323

112 Sofern für die folgenden Fahrräder (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) die Mitnahme gestattet ist, ist eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern erforderlich: - handelsübliche Fahrräder, auch mit Fahrradanhänger (im zusammengeklappten Zustand) - Tandems oder Liegeräder - Dreiräder - Fahrräder mit Hilfsmotor Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad in n Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) mitnehmen. 5. Erstattung, Umtausch Erstattung und Umtausch von Fahrkarten Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 6. Anmeldung Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden. 7. Geltungsbereich des Aktionsangebots Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Gültig ab Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern berechtigt zur Fahrradmitnahme in Bayern Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio Strecken, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) 112/323

113 GBB (Gäubodenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehme n Strecken außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG / agilis Verkehrsgesellschaft mbh Co. KG) Verkehrsmittel BOB (Bayerische Oberlandbahn) EB (Erfurter Bahn) Die Länderbahn GmbH DLB (Vogtlandbahn, alex-züge, Waldbahn, Oberpfalzbahn) Meridian BRB (Bayerische Regiobahn) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) MVV (Münchner Verkehrsverbund) AVV (Augsburger Verkehrsverbund) Strecken Grundsätzlich nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrsverbund. Nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrsverbund. Nur im ein- und ausbrechenden Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S- Bahn). Im einbrechenden Verkehr bis zum Zielbahnhof zusätzlich für Umsteigeverbindunge n in ein Verbundverkehrsmittel gemäß den geltenden Tarifbestimmungen für die Fahrradbeförderung. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn); in der S- Bahn im Verbundgebiet gemäß den geltenden Tarifbestimmungen für die Fahrradbeförderung. 113/323

114 RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft. VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal- Inn) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn); Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB GmbH Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Neu-Ulm Ulm Hbf Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Kirchheim (Unterfr) Gaubüttelbrunn - Lauda Hasloch (Main) Lauda Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Neu-Ulm Ulm Hbf Strecken Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund) Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 114/323

115 Thüringen Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio Strecken Neustadt(b Coburg) Sonneberg(Thür)Hbf Verkehrsmittel Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (SüdostBayernBahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Meridian Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Laufen Freilassing - Salzburg Stecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Verkehrsmittel 115/323

116 1. Grundsatz Fahrrad-Tageskarte Bayern Gültig ab 01. Februar 2013 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet- Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Tarifangebot gilt unbefristet. 3. Fahrkarten Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) auf n Strecken in Bayern. Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Fahrrad- Tageskarte Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Organisationen und/oder Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften bzw. den anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt in diesem Fall grundsätzlich nach deren jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen. Die Fahrrad-Tageskarte Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten. In Verbindung mit dem Bayern-Ticket Nacht gilt die Fahrrad-Tageskarte Bayern bis Uhr des Folgetages und in den Nächten auf Samstag, Sonntag und gesamtbayerische Feiertage wie auch in der Nacht auf den 15. August (Mariä Himmelfahrt) bis 7:00 Uhr. 4. Fahrpreise Die Fahrrad-Tageskarte Bayern kostet 5,00. Falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet, wird die Fahrrad-Tageskarte Bayern zum Bordpreis ausgegeben. Die Fahrrad-Tageskarte Bayern wird ausgegeben: - von n DB-Verkaufsstellen (DB Reisezentrum, DB Reisebüro, DB Agenturen) - aus Fahrkartenautomaten - im Internetportal der Deutschen Bahn AG - von sonstigen Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten (z.b. Verbünde), wenn dies in einem besonderen Vertrag oder Absprache geregelt ist. Ist an der DB Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird 116/323

117 das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. Für folgende Fahrräder (mit mehr als 20 Zoll Reifengröße) ist eine Fahrrad- Tageskarte Bayern erforderlich: - handelsübliche Fahrräder, auch mit Fahrradanhänger (im zusammengeklappten Zustand) - Tandems oder Liegeräder - Dreiräder - Fahrräder mit Hilfsmotor Fahrräder bis 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei mitgenommen werden. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad in n Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) mitnehmen. 5. Erstattung, Umtausch Erstattung und Umtausch von Fahrkarten Fahrrad-Tageskarte Bayern sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Beim Kauf von Fahrrad-Tageskarten Bayern im Internet sind Erstattung und Umtausch vor dem ersten Geltungstag ausgeschlossen. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 6. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 7. Anmeldung Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden. 117/323

118 8. Eine Fahrrad-Tageskarte Bayern berechtigt zur Fahrradmitnahme in Gültig ab 01. Januar 2018 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Andere Eisenbahnverkehrsunternehme n außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG) Strecken Verkehrsmittel BOB (Bayerische Oberlandbahn) EB (Erfurter Bahn) Meridian Die Länderbahn GmbH DLB (Vogtlandbahn, alex-züge, Waldbahn, Oberpfalzbahn) Alle BRB (Bayerische Regiobahn) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) Strecken 118/323 Verkehrsmittel In n Verbundverkehrsmitteln, sofern gemäß Tarifbestimmungen eine Fahrradbeförderung zugelassen ist. Folgende Familien- Regelung gilt, sofern es

119 MVV (Münchner Verkehrsverbund) AVV (Augsburger Verkehrsverbund) Bodo (Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) Baden-Württemberg nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaf t die betrieblichen Möglichkeiten zulassen: Besitzen Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad- Tageskarte Bayern, können die eigenen Kinder oder Enkelkinder bis 14 Jahre kostenlos ihr Fahrrad mitnehmen. In n Verbundverkehrsmitteln, sofern gemäß Tarifbestimmungen eine Fahrradbeförderung zugelassen ist. Ausnahme: Hinsichtlich der kostenlosen Fahrradmitnahme von Kindern/Enkelkindern bis 14 Jahre, sofern Eltern und/oder Großeltern eine gültige Fahrrad-Tageskarte Bayern besitzen, gelten abweichende Bedingungen. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Neu-Ulm Ulm Hbf 119/323

120 WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB GmbH Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Kirchheim (Unterfr) Gaubüttelbrunn - Lauda Hasloch (Main) Lauda Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Neu-Ulm Ulm Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG) Strecken Neu-Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund) Strecken Neu-Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio Österreich Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehrsu nternehmen Strecken Neustadt(b Coburg) Sonneberg(Thür)Hbf Strecken Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Laufen Freilassing Salzburg Strecken Verkehrsmittel Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Verkehrsmittel 120/323

121 außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinsch aften Meridian Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf 121/323

122 Fahrradtageskarte Nahverkehr Siehe Abschnitt Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich, S /323

123 1. Grundsatz Gästekarte Ostallgäu Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Die Gästekarte Ostallgäu wird unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Das Angebot Gästekarte Ostallgäu kann nur von Gästen mit elektronischer Gästekarte und dazu gehöriger gültigen Meldebescheinigung der beteiligten Kommunen genutzt werden. Jeder Gast ab 6 Jahren erhält jeweils eine elektronische Gästekarte mit dazugehöriger gültiger Meldebescheinigung. Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte bzw. ohne Gästekarte unentgeltlich befördert. Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RB, RE) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern. Für Fahrten die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Gästekarte Ostallgäu nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs der Gästekarte Ostallgäu angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr Nr ) erforderlich. Die Gästekarte Ostallgäu wird als elektronische Gästekarte in Form einer standardisierten Plastikkarte individualisiert durch das Logo der ausgebenden Kommune mit integriertem Chip und eindeutiger, in Klarschrift aufgedruckter ID-Nummer ausgegeben. 123/323

124 Die Ausgabe der elektronischen Gästekarte durch den Beherbergungsbetrieb oder die Kurverwaltung wird belegt durch die Ausgabe einer Meldebescheinigung in Papierform. Der Ausdruck der Meldebescheinigung enthält folgende Merkmale: - Name der ausgebenden Kommune - Name des ausgebenden Beherbergungsbetriebes - ID-Nummer der elektronischen Gästekarte - Tag der Ankunft - Tag der Abreise - Vorname und Name des Kurgastes - Gültigkeitsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV / SPNV - Eigenhändige Originalunterschrift des Gastes Die Gästekarte Ostallgäu ist in Kombination mit der Meldebescheinigung während des Aktionszeitraumes für die Dauer des eingetragenen Aufenthaltes (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) innerhalb des Geltungsbereichs als Fahrkarte für beliebig viele Fahrten gültig. Zusätzlich hat sich der Gast durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild zu legitimieren. 4. Beförderungsentgelt für Personen, Hunde und Fahrräder Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt zur kostenfreien Fahrt für die auf der Gästekarte vermerkte Person. Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt ausschließlich zur Fahrt in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für die Mitnahme eines Hundes gemäß Nr. 7.3 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs- /Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Der Verkauf bzw. die Weitergabe von Gästekarten ist nicht gestattet. Eine nachträgliche Änderung des eingetragenen Karteninhabers in der Meldebescheinigung ist nicht zugelassen. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um einen Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der 124/323

125 Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8. Die Gästekarte Ostallgäu berechtigt zur Fahrt in Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft/ andere Verkehrsunternehmen BRB (Bayerische Regiobahn) RBA (Regionalbus Augsburg GmbH) RVA (Regionalverkehr Allgäu Gmb) Pfronten-Steinach Kempten (Allgäu) Hbf Strecken Füssen Kaufbeuren Lechbruck Marktoberdorf Marktoberdorf - Kaufbeuren (bis Bahnhof) Pfronten Marktoberdorf Füssen Hopfen Nesselwang Lechbruck Marktoberdorf Nesselwang Seeg Roßhaupten Nesselwang - Kempten (bis Bahnhof) Füssen Pfronten Nesselwang (über Weißensee) Ortsbus Pfronten Nesselwang Kempten (bis Bahnhof) Füssen Pfronten Nesselwang (über Weißensee) Ortsbus Pfronten Stadtverkehr Füssen Füssen West Füssen Roßhaupten Steingaden Füssen Halblech Steingaden Züge der Produktklasse C (RE, RB) Verkehrsmittel Bus Bus 125/323

126 KM (Komm mit Morent GmbH & Co. KG) RVO (Regionalverkehr Oberbayern GmbH) Ausgeschlossen sind AST-Verkehre Österreich Wieskirche Füssen Hohenschwangau Schwangau Füssen - Nesselwang Füssen - Nesselwang Füssen Wieskirche Lechbruck Steingaden Bus Bus Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft/ andere Verkehrsunternehmen VVT (Verkehrsverbund Tirol) Ausgeschlossen sind AST-Verkehre Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Strecken Füssen Vils Pinswang Musau Pflach - Reutte (Tirol) Pfronten Tannheim Züge der Produktklasse C (RE, RB) Verkehrsmittel Bus Bus 126/323

127 9. Die Gästekarte Ostallgäu wird nur an Gäste der folgenden Kommunen ausgegeben: Bayern (Landkreis Ostallgäu) Kommunen Eisenberg Füssen Halblech Hopferau Lechbruck a. S. Nesselwang Oy-Mittelberg Pfronten Rieden a. F. Roßhaupten Rückholz Schwangau Seeg 127/323

128 1. Grundsatz Hopper-Ticket Bayern Gültig ab 10. Dezember 2017 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot wird unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten und Geltungsbereich Das Angebot Hopper-Ticket Bayern kann von jedermann genutzt werden Es gilt als Hin- und Rückfahrkarte für eine Person. Die Mitnahme eigener Kinder/Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre (sog. Familienkinder ) ist kostenfrei Die Fahrkarte Hopper-Ticket Bayern gilt für Verbindungen bis zu 50 km zwischen eingetragenem Abgangs- und Zielbahnhof Ein Hopper-Ticket Bayern berechtigt zur Fahrt in den Zügen der Produktklasse C (S-Bahn, RB, RE, IRE) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns im Geltungsbereich. Die Fahrt muss außerhalb eines Verbundes beginnen oder enden Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Hopper-Ticket Bayern nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden oder planmäßig nach Ablauf der Geltungsdauer enden sowie für Fahrten über 50 Tarifkilometer hinaus sind Fahrkarten nach den BB Personenverkehr für die gesamte Fahrtstrecke zu lösen. Die Kombination ( Stückeln ) eines vorhandenen Hopper-Ticket Bayern mit einem anderen Ticket der DB oder Dritter ist nicht zugelassen Das Hopper-Ticket Bayern kann abhängig vom Verkaufssystem- bis zu 6 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden Das Hopper-Ticket Bayern gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für eine Hin- und Rückfahrt im gesamten Geltungsbereich, und zwar: - Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages 128/323

129 - Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am ) und am und am bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages. 3.4 Die Fahrkarten Hopper-Ticket Bayern werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 4. Fahrpreise für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt Hopper-Ticket Bayern 1 Person Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet 13,00 Erwerb im personenbedienten Verkauf (DB Reisezentrum, Reisebüro mit DB-Lizenz, DB Agenturen) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 15,00 15,00 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Fahrkarten Hopper-Ticket Bayern ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung eines benutzten Hopper- Ticket Bayern ist nach Fahrtantritt nicht gestattet. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 8. Ein Hopper-Ticket Bayern berechtigt zur Fahrt in Gültig ab 09. Dezember /323

130 1. Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken* Verkehrsmittel DB Regio WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) GBB (Gäubodenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken* Verkehrsmittel EB (Erfurter Bahn GmbH) EB, EBx Die Länderbahn GmbH DLB (Vogtlandbahn, alex, Oberpfalzbahn) ALX, OPB, OPX, VBG BRB (Bayerische Regiobahn GmbH) BRB BLB (Berchtesgadener Land Bahn GmbH) BLB agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG ag, as agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG ag BOB (Bayerische Oberlandbahn GmbH) BOB, Meridian MRB (Transdev Mitteldeutschland GmbH) Hof - Feilitzsch RE Plattling Gotteszell Triefenried, Die Länderbahn GmbH DLB (Waldbahn) Plattling - Gotteszell Patersdorf nur im ein- bzw. ausbrechenden Verkehr von bzw. zu anderen Strecken im Geltungsbereich WBA * im Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften (außer RVV, INVG) nur ein- und ausbrechend 2. Baden-Württemberg Unternehmen des DB-Konzerns Strecken* Verkehrsmittel 130/323

131 DB Regio WFB (Westfrankenbahn) Alle Strecken bis 50km, wenn der Abgangsbahnhof in Bayern liegt, auch im einund ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften. Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) DBZugBus RAB GmbH Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken* Verkehrsmittel agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co. KG Neu Ulm Ulm Hbf ag, as 3. Thüringen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Neustadt b Coburg Sonneberg (Thür.); Ludwigsstadt Jena Saalbahnhof; Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel EB (Erfurter Bahn GmbH) Schweinfurt Stadt Meiningen EB 4. Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (Südostbayernbahn) Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 131/323

132 Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen BOB (Bayerische Oberlandbahn GmbH) Strecken Kiefersfelden - Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Verkehrsmittel Meridian 132/323

133 Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen der Südostbayernbahn 1. Grundsatz Gültig ab 15. Dezember 2009 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Die Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme gilt bis auf weiteres. 3. Geltungsumfang Die kostenlose Fahrradmitnahme in den Zügen der Südostbayernbahn gilt ohne zeitliche Einschränkung auf die in der Anlage 1 aufgeführten Strecken. Im Übrigen gelten für die Fahrradmitnahme in Verkehrsmitteln von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften sowie in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen deren Tarif/Beförderungsbedingungen. Gleiches gilt für die Fahrradmitnahme in Bussen von regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 4. Erstattung Aus der Nicht-Inanspruchnahme der unentgeltlichen Fahrradmitnahme kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. 5. Einschränkungen bei der kostenlosen Fahrradmitnahme 944 Mühldorf Rosenheim Am Wochenende kommt es in beiden Richtungen zu Kapazitätsengpässen. Eine Mitnahme von größeren Gruppen ist nicht möglich. 945 Mühldorf - Salzburg Am Wochenende kommt es zu Überlastungen. Insbesondere vormittags Richtung Salzburg und nachmittags/abends Richtung Mühldorf kann die Fahrradmitnahme nicht garantiert werden. Die Südostbayernbahn empfiehlt, zur Rückreise mit dem Fahrrad nicht den letzten Zug zu nehmen. 946 Mühldorf - Passau An Wochenenden kommt es abends zu Kapazitätsengpässen. Eine weitere Aufstockung der Fahrradstellplätze ist auf dieser Strecke nicht möglich. Die Südostbayernbahn empfiehlt, zur Rückreise mit dem Fahrrad nicht den letzten Zug zu nehmen. 133/323

134 953 Traunstein Ruhpolding Keine Beförderung von Fahrrädern bei RB (Ruhpolding ab 07:06 Uhr) möglich. 6. Geltungsbreich der kostenlosen Fahrradmitnahme in den Zügen der Südostbayernbahn Bayern i.v. m. Abschnitt 5 Unternehmen des DB- Konzerns SOB (Südostbayernb ahn) Strecken 940 Mühldorf Schwindegg 941 Mühldorf Simbach 942 Mühldorf - Burghausen 944 Mühldorf - Rosenheim 945 Landshut - Mühldorf Freilassing 946 Mühldorf - Passau 947 Mühldorf - Garching - Traunstein 948 Wasserburg Tulling 949 Traunstein - Traunreut 953 Ruhpolding - Traunstein 959 Traunstein - Waging Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (RE und RB) 134/323

135 135/323

136 136/323

137 LEGOLAND-Ticket Günzburg Gültig ab 23. März Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Das Angebot gilt jeweils an den Öffnungstagen des Freizeitparks LEGOLAND Deutschland in Günzburg bis auf Weiteres. 3. Fahrkarten 3.1 Das Angebot LEGOLAND-Ticket Günzburg kann von jedermann (nur Personen) genutzt werden. 3.2 Das Angebot gilt für Züge der Produktklasse C (S-Bahn, IRE, RE, RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern und Baden-Württemberg. 3.3 Für Fahrten außerhalb Bayerns und Baden-Württemberg und für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein LEGOLAND-Ticket Günzburg nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 4. Beförderungsentgelt für Personen, Hunde und Fahrräder 4.1. Reisende lösen eine Fahrkarte 2. Klasse für eine einfache Fahrt zum Normalpreis zum Tarifpunkt Günzburg LEGOLAND. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre fahren in Begleitung ihrer Eltern oder eines Elternteils bzw. ihrer Großeltern oder eines Großelternteils nach Nr und der BB Personenverkehr unentgeltlich. Alleinreisende Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre zahlen den halben Normalpreis. Weitere Ermäßigungen (z. B. BahnCard-Rabatt) werden nicht gewährt Die Fahrkarten der Hinfahrt berechtigen in Verbindung mit der Eintrittskarte für das LEGOLAND zur unentgeltlichen Rückfahrt zum Abgangsbahnhof der Hinfahrt. Auf Verlangen muss die Eintrittskarte auf der Rückfahrt bei der Fahrkartenkontrolle im Zug vorgezeigt werden Die Fahrkarten gelten nur in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen Es besteht ein regelmäßiger Bustransfer zwischen dem Bahnhof Günzburg und dem LEGOLAND. Besucher mit einer Fahrkarte der beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen mit dem Zielbahnhof Günzburg LEGOLAND können die Busse nutzen, ohne ein zusätzliches Busticket zu erwerben Für die Mitnahme eines Hundes gemäß Nr. 7.3 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrkarte zu erwerben. 137/323

138 4.6. Für die Mitnahme eines Fahrrades gemäß Nr. 8 BB Personenverkehr in den Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist eine gültige Fahrrad-Fahrkarte zu erwerben Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg. 5. Erstattung und Umtausch 5.1 Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen. 5.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sonstige Bestimmungen 6.1 Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 6.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. 7. Geltungsbereich 1. Bayern Das LEGOLAND-Ticket Günzburg berechtigt zur Fahrt in Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb-Bodensee), auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) WFB (Westfrankenbahn) SOB (Südostbayernbahn) GBB (Gäubodenbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) Strecken Verkehrsmittel 138/323

139 BOB (Bayerische Oberlandbahn) EB (Erfurter Bahn) Die Länderbahn GmbH DLB (Vogtlandbahn, alex-züge, Waldbahn, Oberpfalzbahn) (außer auf der Strecke Mellrichstadt Fladungen (= RhönShuttle)) Meridian BRB (Bayerische Regiobahn) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) 2. Baden-Württemberg Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio Strecken, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) WFB (Westfrankenbahn) DB ZugBus RAB (Regionalverkehr Alb- Bodensee) Andere EVU außerhalb von Verkehrs- und Tarifverbünden, Verkehrsgemeinschaften AVG (Albtal-Verkehrs- Gesellschaft) Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Baar- Heuberg BOB (Bodensee- Oberschwaben-Bahn) SWEG (Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG) SBB GmbH (Schweizerische Bundesbahn Deutschland) agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Strecken Konstanz Engen, Basel Bad Bf Zell im Wiesental, Weil am Rhein - Lörrach Neu-Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel 3. Österreich 139/323

140 Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio Strecken Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ) Verkehrsmittel Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 140/323

141 1. Grundsatz Quer-durchs-Land-Ticket Gültig ab 12. Juni 2016 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Quer-durchs-Land-Tickets werden unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten Ein Quer-durchs-Land-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person Familienkinder nach Nr , sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im F von Reisen gemäß Nr ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Quer-durchs-Land-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde Ein Quer-durchs-Land-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Ist der angegebene Geltungstag ein Samstag, Sonntag, der 24. oder 31. Dezember oder ein bundeseinheitlicher Feiertag, dann gilt das Quer-durchs- Land-Ticket bereits ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Quer-durchs-Land-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. 141/323

142 3.3.2 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Quer-durchs-Land-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Quer-durchs-Land-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr , sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr sind vorzunehmen - bei Quer-durchs-Land-Tickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Quer-durchs-Land-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Quer-durchs-Land-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Quer-durchs-Land-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Quer-durchs-Land-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 142/323

143 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Quer-durchs-Land- Ticket 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 3 4 Personen Personen 2 Personen 5 Personen Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 48,40 57, ,80 83,60 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Quer-durchs-Land-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen für Inhaber von Fahrkarten des DB-Tarifs besondere Bestimmungen zur kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern gelten. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Quer-durchs-Land-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Quer-durchs-Land-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach 143/323

144 erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Quer-durchs-Land-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8. Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in Gültig ab 10. Oktober Deutschland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) EGB (Erzgebirgsbahn) GBB (Gäubodenbahn) KHB (Kurhessenbahn) OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) RAB (DB ZugBus Regionalverkehr Alb- Bodensee) Talstrecke Rottenbach Katzhütte S-Bahn Berlin S-Bahn S-Bahn Hamburg S-Bahn SOB (Südostbayernbahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) Velgast - Barth 144/323

145 WFB (Westfrankenbahn) DB Fernverkehr Stuttgart Hbf Konstanz Hbf Norddeich Mole Bremen Norddeich Mole Leer Norddeich Mole Emden Außenhafen Züge der Produktklasse IC/EC (ICE ist ausgeschlossen) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel ABR (Abellio Rail NRW) ABR (ABELLIO Rail Mitteldeutschland) Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) AKN (Eisenbahn Aktiengesellschaft) ARR (Arriva Openbaar Vervoer) Karlsruhe Hbf Bretten Heilbronn Hbf Öhringen Karlsruhe Hbf Rastatt Baden-Baden Achern Karlsruhe Hbf Rastatt Forbach Freudenstadt Eutingen i.g. AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) Karlsruhe Hbf Pforzheim Hbf Mühlacker Bietigheim- Bissingen Karlsruhe Hbf Knielingen Wörth (Rh) Germersheim Pforzheim Neuenbürg Bad Wildbad Bruchsal Bretten Maulbronn West Mühlacker Stadtbahnzüge BLB (Berchtesgadener Land Bahn) BOB (Bayerische Oberlandbahn) 145/323

146 BOB (Bodensee-Oberschwaben-Bahn) Aulendorf Friedrichshafen Hafen BRB (Bayerische Regiobahn) CAN (Cantus Verkehrsgesellschaft) Chemnitz Hbf Stolberg (Sachs) CB (City-Bahn Chemnitz) Stollberg (Sachs) Meerane Chemnitz Hbf Burgstädt Chemnitz Hbf Hainichen Stadtbahnzüge CFL Trier Hbf Igel Grenze DAB (Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen) DBG (Döllnitzbahn) DLB (Die Länderbahn GmbH DLB) EB (Erfurter Bahn) erixx (erixx) ERB (eurobahn Keolis Deutschland) EVB (Eisenbahnen- & Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH) FEG (Freiberger Eisenbahngesellschaft) HANS (Hanseatische Eisenbahn) HEX (Transdev Sachsen-Anhalt) In n n in Brandenburg ausgenommen HarzBerlinExpress zwischen Genthin Potsdam Berlin HLB (Hessische Landesbahn) HTB (HellertalBahn) 146/323

147 Ringzug (Zweckverband Ringzug Schwarzwald Baar Heuberg) Rottweil Schwenningen Villingen - Donaueschingen - Bräunlingen Rottweil Tuttlingen Blumberg Trossingen Bahnhof Trossingen Stadt Tuttlingen Friedingen Sigmaringen - Friedingen ME (metronom Eisenbahngesellschaft) Meridian (Veolia Verkehr) Alle MRB (Transdev Regio Ost) Chemnitz Leipzig und Leipzig Grimma - Döbeln Dresden Hbf Chemnitz Hbf Zwickau (Sachs) Hbf MRB (Bayerische Oberlandbahn GmbH) Hof Hbf und Chemnitz Hbf Riesa - Elsterwerda NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) NWB (NordWestBahn) NX (National Express Rail GmbH) ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) PRE (Pressnitztalbahn) Bergen auf Rügen Lauterbach Mole RNV (Rhein-Neckar-Verkehr GmbH) Weinheim - Viernheim - Mannheim - Heidelberg - Weinheim Mannheim Hbf - Mannheim Käfertal -Heddesheim Bahnhof (Linien 5A,15) 147/323

148 Bad Dürkheim Bahnhof - Ludwigshafen Hbf - Mannheim Hbf (Linien 4, 4A, 9) Bad Dürkheim Bahnhof - Ludwigshafen Hbf - Mannheim Hbf - Heidelberg (Express- Linie 9 sonn- und feiertags von März bis Oktober) RTB (Rurtalbahn) S 28 (REGIO-Bahn) Kaarster See - Düsseldorf Hbf Mettmann Stadtwald SBB Deutschland GmbH STB (Süd Thüringen Bahn) Achern Ottenhöfen Biberach Oberharmersbach SWEG (Südwestdeutsche Landesverkehrs- AG) SWH (Stadtwerke Heilbronn) (Eyach) Hechingen Sigmaringen Balingen Schömberg Sigmaringen Tübingen Engstingen Gammertingen Münstertal Bad Krozingen Breisach Riegel- Malterdingen Gottenheim - Endingen Heilbronn Hbf - Heilbronn Pfühlpark (HzL) TR (trans regio Deutsche Regionalbahn) VEC (Vectus Verkehrsgesellschaft) 148/323

149 VEN (Rhenus Veniro) VIA (VIAS) WEG (Württembergische Eisenbahngesellschaft) WFB (WestfalenBahn) SBS (Städtebahn Sachsen) 2. Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel S 3 (Österreichische Bundesbahnen) Freilassing Salzburg Hbf 3. Schweiz Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio Weil am Rhein - Basel Bad. Bf Erzingen (Baden) Trasadingen Schaffhausen Thayngen - Bietingen Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel SBB Deutschland GmbH Zell im Wiesenthal Lörrach - Basel Bad. Bf 4. Polen Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel 149/323

150 DB Regio Ahlbeck Grenze Świnoujście Centrum Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) 150/323

151 151/323

152 Schönes-Wochenende-Ticket Siehe Abschnitt Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark, S /323

153 Südostbayern-Ticket Gültig ab Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet- Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Südostbayern-Tickets werden unbefristet ausgegeben. 3. Fahrkarten Ein Südostbayern-Ticket kann von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen benutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Kinder nach Nr. 3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Südostbayern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Südostbayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. Ein Südostbayern-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE und RB) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Südostbayern-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. 153/323

154 Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs des Südostbayern-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs erforderlich. Ein Südostbayern-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am 15. August) und am 24. und 31. Dezember bereits ab 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Südostbayern-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 154/323

155 4. Beförderungsentgelte für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Südostbayern Ticket Erwerb an Fahrkartenauto-maten und im personenbedienten Verkauf Erwerb im personenbe-dienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet Südostbayern Ticket Erwerb an Fahrkartenauto-maten und im personenbedienten Verkauf Erwerb im personenbe-dienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet Südostbayern Ticket Erwerb an Fahrkartenauto-maten und im personenbedienten Verkauf Erwerb im personenbe-dienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen Person 5 Personen 5 Personen Entgelt für Übergang 2. Klasse -> 1. Klasse 2 Personen 3 Personen 4 Personen Personen /323

156 Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Südostbayern-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Südostbayern-Ticket. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Südostbayern-Tickets identisch sein. Aus bestimmten Anlässen können Südostbayern-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs- /Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Südostbayern-Tickets sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Südostbayern-Tickets endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Südostbayern-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.b. ohne Reisenden nach Nr. 3.13) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 156/323

157 8. Ein Südostbayernticket berechtigt zur Fahrt in Bayern Unternehmen des DB-Konzerns SOB (Südostbayernbahn) Österreich Unternehmen des DB-Konzerns SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnverkehr sunternehmen ÖBB (Östereichische Bundesbahnen) Andere Eisenbahnverkehr sunternehmen Meridian Strecken 940 Mühldorf Markt Schwaben München Hbf 941 Mühldorf Simbach 942 Mühldorf - Burghausen 944 Mühldorf - Rosenheim 945 Landshut - Mühldorf Freilassing 946 Mühldorf - Passau 947 Mühldorf - Garching Traunstein 948 Wasserburg Ebersberg Grafing München Ost 949 Traunstein - Traunreut 953 Ruhpolding - Traunstein 959 Traunstein - Waging Strecken Freilassing Salzburg Hbf Simbach - Braunau Strecken Freilassing Salzburg Hbf Simbach - Braunau Strecken Freilassing Salzburg Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (RE und RB) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (RE, RB und S- Bahn Salzburg) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (R, REX und S- Bahn Salzburg) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (M) 157/323

158 Südostbayern-Ticket plus S-Bahn Gültig ab Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) die besonderen Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG, die Bedingungen für den Internet- Verkauf von Fahrkarten und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets (OT), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Südostbayern-Tickets plus S-Bahn werden unbefristet ausgegeben. 3. Fahrkarten Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn kann von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen genutzt werden. Darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Kinder nach Nr. 3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Südostbayern-Ticket plus S-Bahn muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Südostbayern-Ticket plus S-Bahn muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Für Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder 158/323

159 Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs des Südostbayern-Tickets plus S-Bahn angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhof des Geltungsbereichs erforderlich. Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am 15. August) und am 24. und 31. Dezember bereits ab 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets plus S- Bahn sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Südostbayern-Tickets plus S- Bahn sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Südostbayern Ticket plus S-Bahn Erwerb an Fahrkartenautomaten und im personenbedienten Verkauf Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen Personen 159/323

160 Südostbayern Ticket plus S-Bahn Erwerb an Fahrkartenautomaten und im personenbedienten Verkauf Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet Entgelt für Fahrten in der 1. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Südostbayern Ticket plus S-Bahn Erwerb an Fahrkartenautomaten und im personenbedienten Verkauf Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet Entgelt für Übergang 2. Klasse -> 1. Klasse 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen Personen Die Fahrkarte für den Übergang in die 1. Klasse zum Südostbayern-Ticket plus S-Bahn gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Südostbayern-Ticket plus S- Bahn. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Fahrkarte für den Übergang muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen Südostbayern- Tickets plus S-Bahn identisch sein. Aus bestimmten Anlässen können Südostbayern-Tickets plus S-Bahn unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs- /Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 160/323

161 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Südostbayern-Tickets plus S-Bahn sowie des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Südostbayern-Tickets plus S-Bahn endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder des Geltungstags wird ein Südostbayern-Ticket plus S-Bahn ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z.b. ohne Reisenden nach Nr. 3.13) gelten die Regelungen der BB Personenverkehr Nr Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 8. Ein Südostbayernticket plus S-Bahn berechtigt zur Fahrt in Bayern Unternehmen des DB- Konzerns SOB (Südostbayernbahn) Strecken 940 Mühldorf Markt Schwaben München Hbf 941 Mühldorf Simbach 942 Mühldorf - Burghausen 944 Mühldorf - Rosenheim 945 Landshut - Mühldorf Freilassing 946 Mühldorf - Passau 947 Mühldorf - Garching Traunstein 948 Wasserburg Ebersberg Grafing München Ost Verkehrs-mittel Züge der Produktklasse C (RE, RB und S-Bahn) 161/323

162 S-Bahn München 949 Traunstein - Traunreut 953 Ruhpolding - Traunstein 959 Traunstein - Waging S S S S S S München Ost Freising/München Flughafen Petershausen/ Altomünster- München Markt Schwaben Erding Mammendorf München Holzkirchen Geltendorf München Ebersberg Tutzing München Ost Wolfratshausen München Kreuzstraße Züge der Produktklasse C (RE, RB und S- Bahn) S S Herrsching München München Flughafen Pasing Solln Höllriegelskreuth Österreich Unternehmen des DB- Konzerns SOB (Südostbayernbahn) Andere Eisenbahnver kehrsunterneh men ÖBB (Östereichische Bundesbahnen) Meridian Strecken Freilassing Salzburg Hbf Simbach - Braunau Strecken Freilassing Salzburg Hbf Simbach - Braunau Freilassing Salzburg Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (RE, RB und S- Bahn Salzburg) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (R, REX und S-Bahn Salzburg) Züge der Produktklasse C (M) 162/323

163 1. Grundsatz Regio-Ticket Werdenfels Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktionszeitraum Regio-Tickets Werdenfels werden ab dem 14. Dezember 2014 unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten und Geltungsbereich Ein Regio-Ticket Werdenfels kann genutzt werden von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen Darüber hinaus können bis zu 3 Kindern im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden Kinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unent-geltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person berücksichtigt Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte ange geben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Regio-Ticket Werdenfels muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein Ein Regio-Ticket Werdenfels berechtigt zur Fahrt in der 2. Klasse in den Zügen der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemein-schaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Regio-Ticket Werdenfels nur dann, wenn dies in einer be sonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisen-bahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Gel-tungsbereichs eines Regio-Tickets Werdenfels angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich Ein Regio-Ticket Werdenfels gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages 163/323

164 Samstag, Sonntag sowie an den gesamtbayerischen Feiertagen (auch Maria Himmelfahrt am ) und am und bereits ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages Soll die erste Fahrt zwischen 0 Uhr und 3 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Regio-Ticket Werdenfels vor 24 Uhr des Geltungstages erworben werden Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Regio-Ticket Werdenfels ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Name und Vorname von Kindern nach Satz 1 sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind vorzunehmen bei Regio-Tickets Werdenfels aus Fahrkartenautomaten o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Regio-Tickets Werdenfels als online-ticket zum Selbstausdruck o o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte bei Regio-Tickets Werdenfels, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden o o für die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Regio-Ticket Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 164/323

165 Werdenfels 1 Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in den Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen ,20 31,90 39,60 47, ) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb am Fahrkartenautomaten ausgegeben Aus bestimmten Anlässen können Regio-Tickets Werdenfels unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/ Tarifverbundes bzw. der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Regio-Tickets Werdenfels ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Regio-Tickets Werdenfels endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Regio-Ticket Werdenfels insoweit ungültig. 165/323

166 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 166/323

167 8. Ein Regio-Ticket Werdenfels berechtigt zur Fahrt in: Gültig ab 14. Dezember 2014 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio S-Bahn München Strecken 960 von München bis Mittenwald Grenze 961 von Tutzing bis Kochel 963 von Murnau bis Oberammergau 965 von Garmisch Partenkirchen bis Ehrwald S1 (999.1) München Ost Freising/München Flughafen S2 (999.2) Petershausen München Erding S3 (999.3) Mammendorf München - Holzkirchen) S4 (999.4) Geltendorf München Ebersberg S6 (999.6) Tutzing München Ost (- Zorneding) S7 (999.7) Wolfratshausen München Kreuzstraße S8 (999.8) Herrsching München München Flughafen S20 (999.20) München-Pasing Solln Höllriegelskreuth S A (999.30) Dachau - Altomünster Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) S-Bahn sowie Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) Busverkehre RVO Linien Verkehrsmittel Regionalverkehr Oberbayern 9600 Tutzing bis Weilheim 9601 Weilheim bis Murnau 9607 Murnau bis Garmisch Partenkirchen 9608 Garmisch-Partenkirchen bis Kochel 9612 Kochel bis Bichl 9613 Penzberg bis Kochel 9614 Tutzing bis Penzberg 9615 Ortsverkehr Penzberg 9621 Murnau bis Oberammergau 9591 Penzberg bis Schönmühl 9606 Garmisch-Partenkirchen- Oberammergau - Echelsbacher Brücke 167/323

168 9611 Kochel bis Murnau 9622 Oberammergau bis Linderhof 9651 Weilheim bis Echelsbacher Brücke 9654 Weilheim Obersöchering - Penzberg 9655 Weilheim Seeshaupt - Penzberg 9822 Schongau - Echelsbacher Brücke Saulgrub Des Weiteren gilt das Ticket in den Bussen der Linie 1 des Verkehrsbetriebes Reindl im Ortsbuslinienverkehr Bad Kohlgrub Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio 965/973 von Ehrwald über Reutte (Tirol) bis Pfronten-Ried Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB) 168/323

169 1. Grundsatz Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck Gültig ab 09. Dezember 2018 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC- CIV/PRR & SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts an deres ergibt. 2. Aktionszeitraum Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck werden ab dem 01. August 2016 unbefristet angeboten. 3. Fahrkarten und Geltungsbereich Ein Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck kann genutzt werden von bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen Darüber hinaus können bis zu 3 Kindern im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden Kinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person berücksichtigt Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein Ein Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck berechtigt zur Fahrt in der 2. Klasse in den Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns auf den im Geltungsbereich genannten Strecken Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. 169/323

170 3.3.1 Ein Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar täglich von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Regio-Tickets Werdenfels sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Name und Vorname von Kindern nach Satz 1 sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind vorzunehmen bei Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck aus Fahrkartenautomaten o für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck als online-ticket zum Selbstausdruck o o für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte bei Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden o o für die erste Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Regio-Ticket Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Werdenfels Innsbruck Person Personen Personen Personen Personen 170/323

171 Erwerb im Regio- Online-Ticketshop unter Erwerb an Fahrkartenautomaten, als Handy-Ticket und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in den Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet. 1) 29,70 42,90 56,10 69,30 82,50 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb am Fahrkartenautomaten ausgegeben Aus bestimmten Anlässen können Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/ Tarifverbundes bzw. der Verkehrsgemeinschaft. 5. Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck ist grundsätzlich aus-geschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 6. Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Regio-Tickets Werdenfels + Innsbruck endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 171/323

172 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck insoweit ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte. 7. Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 172/323

173 8. Ein Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck berechtigt zur Fahrt in: Gültig ab 01. Oktober 2016 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio S-Bahn München Andere Eisenbahnverkehr sunternehmen Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) Strecken 960 von München bis Mittenwald Grenze 961 von Tutzing bis Kochel 963 von Murnau bis Oberammergau 965 von Garmisch Partenkirchen bis Ehrwald S1 (999.1) München Ost Freising/München Flughafen S2 (999.2) Altomünster/Petershausen München Erding S3 (999.3) Mammendorf München - Holzkirchen) S4 (999.4) Geltendorf München Ebersberg S6 (999.6) Tutzing München Ost (-Erding) S7 (999.7) Wolfratshausen München Kreuzstraße S8 (999.8) Herrsching München München Flughafen S20 (999.20) München-Pasing Solln Höllriegelskreuth Strecken 960 Mittenwald Grenze bis Garmisch- Partenkirchen Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) S-Bahn sowie Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (REX, R, S) Busverkehre RVO Linien Verkehrsmittel Regionalverkehr Oberbayern 9600 Tutzing bis Weilheim 9601 Weilheim bis Murnau 9607 Murnau bis Garmisch Partenkirchen 9608 Garmisch-Partenkirchen bis Kochel 9612 Kochel bis Bichl 9613 Penzberg bis Kochel 9614 Tutzing bis Penzberg 9615 Ortsverkehr Penzberg 173/323

174 9621 Murnau bis Oberammergau 9591 Penzberg bis Schönmühl 9606 Garmisch-Partenkirchen- Oberammergau - Echelsbacher Brücke 9611 Kochel bis Murnau 9622 Oberammergau bis Linderhof 9651 Weilheim bis Echelsbacher Brücke 9654 Weilheim Obersöchering - Penzberg 9655 Weilheim Seeshaupt - Penzberg 9822 Schongau - Echelsbacher Brücke Saulgrub Des Weiteren gilt das Ticket in den Bussen der Linie 1 des Verkehrsbetriebes Reindl im Ortsbuslinienverkehr Bad Kohlgrub Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio 960 Mittenwald Grenze bis Innsbruck Hbf 965/973 von Ehrwald über Reutte (Tirol) bis Pfronten-Ried Züge der Produkt-klasse C (IRE, RE, RB) Andere Eisenbahnverkehr sunternehmen Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) Strecken 960 Mittenwald Grenze bis Innsbruck Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (REX, R, S) 174/323

175 Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr Gültig ab Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Angebots Regio-Ticket Werdenfels, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. Aktionszeitraum Das Angebot Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr wird bis auf weiteres angeboten. Der jeweilige Aktionszeitraum wird vor Beginn der Aktion im Tarifund Verkehrsanzeiger (TVA) veröffentlicht. Teilnahmeberechtigte der Aktion Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr Das Angebot Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr gilt für jedermann. Geltungsbereich der Aktion Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr Die Aktion Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr gilt für Züge der Produktklasse C (RB, RE, IRE und S-Bahn) auf Strecken der DB Regio AG in Bayern. Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Aktion Regio- Ticket Werdenfels vor 9 Uhr nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. Die Aktion Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr berechtigt zur Nutzung des Regio-Tickets Werdenfels Montag bis Freitag bereits ab 0.00 Uhr. Die Nutzung der Aktion Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr berechtigt zu Fahrten auf folgenden Strecken: Gültig ab Aktionszeitraum: bis Die Nutzung der Aktion Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr berechtigt zu Fahrten auf folgenden Strecken: 175/323

176 Bayern Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio S-Bahn München Strecken 960 München - Mittenwald Grenze 961 Tutzing - Kochel 963 Murnau - Oberammergau 965 Garmisch Partenkirchen - Ehrwald S1 (999.1) München Ost Freising/München Flughafen S2 (999.2) Petershausen München Erding und Dachau - Altomünster S3 (999.3) Mammendorf München - Holzkirchen) S4 (999.4) Geltendorf München Ebersberg S6 (999.6) Tutzing München Ost (-Zorneding) S7 (999.7) Wolfratshausen München Kreuzstraße S8 (999.8) Herrsching München München Flughafen S20 (999.20) München-Pasing Solln Höllriegelskreuth Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) S-Bahn sowie Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) 176/323

177 Busverkehre RVO Linien Verkehrsmittel Regionalverkehr Oberbayern 9600 Tutzing - Weilheim 9601 Weilheim - Murnau 9607 Murnau - Garmisch Partenkirchen 9608 Garmisch-Partenkirchen - Kochel 9612 Kochel - Bichl 9613 Penzberg - Kochel 9614 Tutzing - Penzberg 9615 Ortsverkehr Penzberg 9621 Murnau - Oberammergau 9591 Penzberg - Schönmühl 9606 Garmisch-Partenkirchen- Oberammergau - Echelsbacher Brücke 9611 Kochel - Murnau 9622 Oberammergau - Linderhof 9651 Weilheim - Echelsbacher Brücke 9654 Weilheim Obersöchering - Penzberg 9655 Weilheim Seeshaupt - Penzberg 9822 Schongau - Echelsbacher Brücke Saulgrub Des Weiteren gilt das Ticket in den Bussen der Linie 1 des Verkehrsbetriebes Reindl im Ortsbuslinienverkehr Bad Kohlgrub. Österreich Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio 965/973 Ehrwald - Reutte (Tirol) - Pfronten- Ried Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB) 177/323

178 BODENSEE TICKET BAHN BUS FÄHRE 1. Vorbemerkungen Für die Beförderung der Reisenden gelten: Auf Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr, die mindestens zwei Staaten berühren: Die einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU) Auf Strecken im Binnenverkehr, die nur einen Staat berühren: Die Gesetze und Vorschriften für den Binnenverkehr des die Beförderung ausführenden Transportunternehmens (deutsche EVO, österreichische EVO oder schweizerisches Personenbeförderungsgesetz sowie deren Verordnung) Zoll-, Polizei- und sonstige Verwaltungsvorschriften hat der Reisende zu erfüllen. Die beteiligten Transportunternehmen haften nicht für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung Die Fahrausweise werden im Namen und für Rechnung der beteiligten Transportunternehmungen verkauft Für die Beförderung mit der Tageskarte Euregio Bodensee gelten, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, die Tarife und Beförderungsbedingungen der beteiligten Transportunternehmungen Für die Strecken der städtischen Verkehrsbetriebe, Fähren und der anderen Automobilunternehmungen gelten die Begriffe "Züge" sinngemäss für "Kurse". Soweit im Tarif von "Zugpersonal" die Rede ist, sind darunter auch die Fähren und Automobile sowie deren Personal zu verstehen. Unter "Stationen" sind Bahnhöfe, besetzte und nicht besetzte Stationen sowie Fähren- und Automobilstationen zu verstehen Der Fahrgast schliesst den Beförderungsvertrag jeweils mit der Transportunternehmung ab, mit der er befördert wird Für sämtliche Angebote und Vergünstigungen (z. B. Fahrräder, Behinderte), welche in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, gelten die Bestimmungen der benützten Transportunternehmungen. 178/323

179 2. Anwendungsbereich / Zonen Übersichtskarte Zonen 179/323

180 Detailkarte OST Detailkarte Mitte 180/323

181 Detailkarte WEST 181/323

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg- Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots der Metropolregion ( ) Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für en durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Allgäu-Schwaben

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Allgäu-Schwaben Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Allgäu-Schwaben Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die

Mehr

Bayern-Tickets und Bayern-Tickets Single werden unbefristet angeboten.

Bayern-Tickets und Bayern-Tickets Single werden unbefristet angeboten. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Single Gültig ab 12.12.2010 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge Schönes-Wochenende-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen DB Regio, auch im ein- und mit Verkehrs- /Tarifverbünden und en Produktklasse

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktionsangebote Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Single Gültig ab 12.12.2010 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge Schönes-Wochenende-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen DB Regio, auch im ein- und mit Verkehrs- /Tarifverbünden und en Produktklasse

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge Schönes-Wochenende-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen DB Regio, auch im ein- und mit Verkehrs- /Tarifverbünden und en Produktklasse

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge Schönes-Wochenende-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen, auch im ein- und mit Verkehrs- /Tarifverbünden und en EGB (Erzgebirgsbahn)

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) Alle Nahverkehrszüge Schönes-Wochenende-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und mit Verkehrs- /Tarifverbünden

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Gültig ab 0.06.0. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr),

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Fahrrad-Tageskarte Bayern Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Bayern-Hopper

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Bayern-Hopper Gültig ab 09. Dezember 2018 1. Grundsatz Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Bayern-Hopper Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Gültig ab 11.Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Gültig ab 11.Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die

Mehr

8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern

8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern 8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern 8.5.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebtes Gültig ab 09. Dezember 08. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr) und

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Gültig ab..0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Besonderen

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab 0. Dezember 07. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab. Dezember 0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Mecklenburg-Vrpmmern- Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket München-Nürnberg

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket München-Nürnberg Gültig ab 09. Dezember 2018 Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket München-Nürnberg 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Schönes-Wochenende-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen DB Regio, auch im ein- und mit Verkehrs- /Tarifverbünden und en Produktklasse

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

2. Aktionszeitraum Das Luther-Ticket gilt vom 01. April 2017 bis zum 10. Dezember 2017.

2. Aktionszeitraum Das Luther-Ticket gilt vom 01. April 2017 bis zum 10. Dezember 2017. Beförderungsbedingungen und Entgelte des Aktionsangebots Luther-Ticket (Aufpreis zur Nutzung vor 9 Uhr) Gültig ab 01. April 2017 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Gültig ab 01.02.2013 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig Gültig ab 09. Dezember 2018 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels Beförderungsbedingungen Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Bedingungen für den Internet-

Mehr

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin Sonder- und Anerkennungstarif auf der Insel Usedom gültig für das Mitgliedsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern: Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf Gültig ab:

Mehr

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktinsangebte MetrplTagesTicket der Metrplregin (MetrplTagesTicket ) Gültig ab 0. Dezember 07. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge Quer-durchs-Land-Ticket Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften EGB (Erzgebirgsbahn)

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge Quer-durchs-Land-Ticket Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge Quer-durchs-Land-Ticket Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften EGB (Erzgebirgsbahn)

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel. EGB (Erzgebirgsbahn) alle Nahverkehrszüge. GBB (Gäubodenbahn) alle Nahverkehrszüge Geltungsbereich Quer-durchs-Land-Ticket Gültig bis auf weiteres Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion (MetropolTagesTicket ) Gültig ab..0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Auszug aus Niedersachsentarif Beförderungsbedingungen Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten Gültig ab 14.06.2015 Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten Die folgenden Ausführungen und Anlagen

Mehr

Bek... ( /2014) Insel & Me(e)hr

Bek... ( /2014) Insel & Me(e)hr Nr...../2014 Tfv 601 Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Tfv 601/E Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Bek... ( /2014) Mit Wirkung vom 1. Januar

Mehr

Anerkennung der Bahncard und Bahnfahrkarten in Verkehrsverbünden

Anerkennung der Bahncard und Bahnfahrkarten in Verkehrsverbünden Anerkennung der Bahncard und Bahnfahrkarten in Verkehrsverbünden In folgenden Verkehrsverbünden berechtigt die Bahncard zum Lösen ermäßigter Einzelfahrkarten. Die Ermäßigung beträgt jeweils etwa 20-25%,

Mehr

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel

Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Geltungsbereich des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen DB Regio DB Regio NRW, auch im

Mehr

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels

Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels Gültig ab 09. Dezember 2018 Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket Werdenfels 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Gültig ab 01.01.2012 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Nr. 601 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Gültig vom 15. Dezember 2013 an Neuausgabe vom 21. Februar 2014 Herausgeber: Zu beziehen

Mehr

Die Studierendenausweise gelten auf den im Freistaat Sachsen verkehrenden Nahverkehrszügen als Fahrtberechtigung und Fahrausweis.

Die Studierendenausweise gelten auf den im Freistaat Sachsen verkehrenden Nahverkehrszügen als Fahrtberechtigung und Fahrausweis. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots SPNV Studenten-Jahresticket Sachsen (TU Chemnitz) 1. Grundsatz 1.1 Für Studenten der technischen Universität Chemnitz wird das SPNV-Studenten-Jahresticket

Mehr

Geltungsbereich des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket. Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel

Geltungsbereich des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket. Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel Geltungsbereich Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket Gültig ab 01. Januar 2014 Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland Unternehmen DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden

Mehr

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB

Mehr

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Auszug aus Niedersachsentarif Beförderungsbedingungen Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten Niedersachsen-Ticket Niedersachsen-Ticket plus Fahrradtageskarte Teil IV Anlagen zu den Beförderungsbedingungen

Mehr

Übersicht Geltungsbereiche für Aktionsangebote der DB Regio AG

Übersicht Geltungsbereiche für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg

Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Tfv 601/F 1 gültig ab 01.08.2011 Herausgeber: DB Regio AG, Region Baden-Württemberg, Presselstraße 17, 70191 Stuttgart (P.R-BW-M1 Li)...

Mehr

Ihre Tickets im bwtarif:

Ihre Tickets im bwtarif: bwtarif.de Ihre Tickets im bwtarif: günstig. Für verbundübergreifende Fahrten in ganz Baden-Württemberg. Mit Zügen des Regional- und Nahverkehrs sowie S-Bahn, Stadtbahn und Bus. Ab 9.12.2018 erhältlich.

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Nr. 612 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 612) Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des Münchner Gemeinschaftstarifs (Münchner S-Bahn-Tarif) Gültig vom 01. Juli 2008 an N e u a u s g

Mehr

Übersicht Geltungsbereiche für Aktionsangebote der DB Regio AG

Übersicht Geltungsbereiche für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg

Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Tfv 601/F 1 gültig ab 01.08.2011 1 Änderung, gültig ab dem 11.12.2011 2 Änderung, gültig ab dem 01.08.2012 3 Änderung, gültig ab dem 01.05.2014

Mehr

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Gültig ab 14.12.2014

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Gültig ab 14.12.2014 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr () Gültig

Mehr

Wie Sie neben dem normalen BahnCard-Rabatt jetzt zusätzlich bis zu 500,- Euro pro Jahr aus Ihrer BahnCard herausholen!

Wie Sie neben dem normalen BahnCard-Rabatt jetzt zusätzlich bis zu 500,- Euro pro Jahr aus Ihrer BahnCard herausholen! Wie Sie neben dem normalen BahnCard-Rabatt jetzt zusätzlich bis zu 500,- Euro pro Jahr aus Ihrer BahnCard herausholen! TEIL 2 von Wolfgang Ciliox www.zugprofi.de (02771) 4278995 Auflage September 2017

Mehr

Übersicht Geltungsbereiche für Aktionsangebote der DB Regio AG

Übersicht Geltungsbereiche für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

- 2013/2014 (Wintersemester 2013/2014 und Sommersemester 2014) /2015 (Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015)

- 2013/2014 (Wintersemester 2013/2014 und Sommersemester 2014) /2015 (Wintersemester 2014/2015 und Sommersemester 2015) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots SPNV Studenten-Jahresticket Sachsen (Hochschulstandort Dresden) 1. Grundsatz 1.1 Für Studenten am Hochschulstandort Dresden wird das

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (OBS) gültig ab 15.01.2017 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn An der Bergbahn 1 98746

Mehr

Preisliste und Entgeltbedingungen

Preisliste und Entgeltbedingungen Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Preisliste und Entgeltbedingungen Gültig vom 09. Dezember 2018 an Neuausgabe Herausgeber: DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main

Mehr

Preisliste und Entgeltbedingungen

Preisliste und Entgeltbedingungen Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Preisliste und Entgeltbedingungen Gültig vom 11. Dezember 2016 an Neuausgabe Herausgeber: Zu beziehen bei: DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt

Mehr

Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg

Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Fahrradmitnahme in den Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Tfv 601/F 1 gültig ab 01.08.2011 1 Änderung, gültig ab dem 11.12.2011 2 Änderung, gültig ab dem 01.08.2012 Herausgeber: DB Regio AG, Region

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Auszug aus Niedersachsentarif Beförderungsbedingungen Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten Niedersachsen-Ticket Niedersachsen-Ticket plus Fahrradtageskarte Teil IV Anlagen zu den Beförderungsbedingungen

Mehr

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Gültig ab

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Gültig ab Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB

Mehr

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (OBS) gültig ab 10.12.2017 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn An der Bergbahn 1 98746

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif Beförderungsbedingungen (Auszug daraus 5. Relationslose Fahrten) Gültig ab 15.06.2014 Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten 5 Relationslose Fahrkarten 5.1 Niedersachsen-Ticket

Mehr

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart)

MetropolTagesTicket der Metropolregion Stuttgart (MetropolTagesTicket Stuttgart) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte der Aktinsangebte MetrplTagesTicket der Metrplregin Stuttgart (MetrplTagesTicket Stuttgart) Gültig ab 10. Dezember 2017 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen

Mehr

Preisliste und Entgeltbedingungen

Preisliste und Entgeltbedingungen Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Preisliste und Entgeltbedingungen Gültig vom 10. Dezember 2017 an Neuausgabe Herausgeber: DB ernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 rankfurt am Main Zu

Mehr

Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel

Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel Geltungsbereich des Aktionsangebots Quer-durchs-Land-Ticket Gültig ab 01. Januar 2014 Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-

Mehr

Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel

Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen Strecken Verkehrsmittel Geltungsbereich des Aktionsangebots Quer-durchs-Land-Ticket Gültig ab 10. Juni 2012 Ein Quer-durchs-Land-Ticket berechtigt zur Fahrt in 1. Deutschland NRW, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-

Mehr

Super Sparpreis Partner

Super Sparpreis Partner Super Sparpreis Partner FAQ Häufige Fragen und Antworten zum Super Sparpreis Partner Erwerb der Fahrkarte Wo kann ich die Fahrkarte buchen? Die Fahrkarte kann bei allen DB Verkaufsstellen erworben werden.

Mehr

Beförderungsbedingungen für bahn.bonus-prämienfahrkarten

Beförderungsbedingungen für bahn.bonus-prämienfahrkarten Beförderungsbedingungen für bahn.bonus-prämienfahrkarten Beförderungsbedingungen für Prämienfahrkarten nach Nr. 3.1.1 der Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-programm Prämie: Freifahrt Deutschen Bahn

Mehr

FAQ zum VMT-Hopper-Ticket für den Kunden

FAQ zum VMT-Hopper-Ticket für den Kunden FAQ zum für den Kunden 1. Was ist ein Hopper-Ticket Thüringen? Das Hopper-Ticket Thüringen ist ein Tarifangebot der DB Regio, mit dem Sie innerhalb von Thüringen und Sachsen-Anhalt von jedem beliebigen

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Auszug aus Niedersachsentarif Beförderungsbedingungen Teil III Beförderungsentgelte und Fahrkarten Niedersachsen-Ticket Niedersachsen-Ticket plus Fahrradtageskarte Teil IV Anlagen zu den Beförderungsbedingungen

Mehr

Tarifbestimmungen des Aktionsangebotes Schüler-Ferien-Ticket Thüringen 2010

Tarifbestimmungen des Aktionsangebotes Schüler-Ferien-Ticket Thüringen 2010 Tarifbestimmungen des Aktionsangebotes Schüler-Ferien-Ticket Thüringen 2010 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)

Mehr

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Kragentarif AVV / VRR Seite 1 von 6 Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende

Mehr

6. Reisekomfort Ticket (RKT)

6. Reisekomfort Ticket (RKT) 21 Abschnitt 4 - Sondertarife 6. Reisekomfort Ticket (RKT) Ab dem 01. 01. 2013 gelten für das Reisekomfort Ticket (RKT) als relationsbezogener Kooperationstarif Bahn Bus im Bedienungsgebiet der VMO nachstehende

Mehr

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG

Besondere Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG Hinweis des Herausgebers: Dieser Tarif wird in zeitlichen Abständen von maximal vier Monaten aktualisiert. Für Übertragungsfehler und fehlende Aktualität wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfall

Mehr

Anlage 12. NRW-Pauschalpreistickets Tarifbestimmungen

Anlage 12. NRW-Pauschalpreistickets Tarifbestimmungen Anlage 12 NRW-Pauschalpreistickets Tarifbestimmungen Tarifbestimmungen zu den Tarifangeboten SchönerTagTicket NRW 5 Personen, SchönerTagTicket NRW Single, SchöneFahrtTicket NRW und FahrradTagesTicket NRW.

Mehr

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich

Mehr