F A C H I N F O EINSATZ EINES AUTOMATISCHEN EMF-MESSSYSTEMS IN POTSDAM, KAISER-FRIEDRICH-STRAßE 143

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1 F A C H I N F O EINSATZ EINES AUTOMATISCHEN EMF-MESSSYSTEMS IN POTSDAM, KAISER-FRIEDRICH-STRAßE 143 ABBILDUNG 1: DAS AMS DER BUNDESNETZAGENTUR In Absprache mit dem ehemaligen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg wurde von der Bundesnetzagentur für den Zeitraum vom 16. Mai 2014 bis zum 18. April 2016 ein automatisches Messsystem (AMS) zur Darstellung der vorhandenen Immissionen durch elektromagnetische Felder (EMF) am Polizeipräsidium Potsdam in der Kaiser-Friedrich-Straße 143 im Stadtteil Eiche zur Verfügung gestellt. Mit diesem Bericht wird eine Auswertung der Ergebnisse dieses Messeinsatzes zur Verfügung gestellt. Die ausgewerteten Messergebnisse können in der für jedermann im Internet frei zugänglichen EMF-Datenbank 1 in Form von ABBILDUNG 2: AUSZUG AUS DER EMF-DATENBANK DER BUNDESNETZAGENTUR Balkendiagrammen aufgerufen werden. FAZIT DES MESSEINSATZES Die in Deutschland geltenden e zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern (26. BImSchV) wurden über den kompletten Zeitraum des Messeinsatzes hinweg in allen Frequenzbereichen deutlich unterschritten. Im für den Mobilfunk sowie BOS relevanten Frequenzbereich wurden die geltenden gesetzlichen Personenschutzgrenzwerte für Immissionen durch Funkanlagen in jedem Messdurchlauf um mindestens das 35-fache unterschritten. Die durchschnittliche Unterschreitung lag in etwa um den Faktor 700 unterhalb des s. Die ausschöpfung für den Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 10 Megahertz lag durchgängig um mindestens den Faktor 50 unterhalb des erlaubten Werts. Durchschnittlich wurde der hier um etwa das 650-fache unterschritten. 1 EMF-Datenbank:

2 INHALT Informationen zum AMS... 2 Grundlage der Messung... 3 Ort und Dauer des Messeinsatzes... 7 Anlass des Messeinsatzes... 7 Auswertung der Messergebnisse... 7 Grafische Darstellung maximal erfasster Feldstärken Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen in der Umgebung Maximal erfasste Feldstärkepegel einzelner Funkdienste Abkürzungsverzeichnis INFORMATIONEN ZUM AMS WAS IST DAS AUTOMATISCHE MESSSYSTEM DER BUNDESNETZAGENTUR? Das automatische Messsystem eignet sich in besonderer Weise zur Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Immissionen von Funkanlagen. Mit diesem Messsystem lassen sich an Messorten rund um die Uhr und über längere Zeiträume die Immissionen von Funkanlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz erfassen und in Bezug auf die in Deutschland gültigen e zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern dokumentieren. Die Messergebnisse bieten damit eine belastbare und transparente Grundlage zur Einschätzung der von Funkanlagen stammenden Immissionen. ABBILDUNG 3: AUSZUG AUS DER EMF-DATENBANK DER BUNDESNETZAGENTUR BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 2

3 Elektrische Feldstärke AUSLEIHE EINES AMS? Das Messsystem wird von der Bundesnetzagentur für einen zuvor zu vereinbarenden Messzeitraum Gemeinden, Kommunen oder einer für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern zuständigen Behörde kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die detaillierten Ausleihbedingungen finden Sie auf den EMF-Internetseiten der BNetzA 2. Haben Sie als Privatperson Interesse am Einsatz eines AMS, sollten Sie sich mit Ihrem Messwunsch zunächst an die zuständige Stelle der Kommune (z.b. Landratsamt, Umweltamt, Kreisverwaltung) oder des Landes (z.b. Landesumweltamt) wenden. GRUNDLAGE DER MESSUNG NACH WELCHEN VORGABEN UND AUF BASIS WELCHER GRENZWERTE WIRD GEMESSEN? Die Aufnahme der Feldstärken erfolgt im Frequenzbereich von 9 khz bis 3 GHz nach dem in der Messvorschrift 09/EMF/3 3 der Bundesnetzagentur festgelegten Verfahren. Die so erfassten Immissionen (Feldstärken) von Funkanlagen werden IT-gestützt entsprechend den in Abbildung 4 gezeigten Personenschutzgrenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV 4 ) bewertet. Als Ergebnis lässt sich eine Aussage treffen, um wie viel Prozent der zulässige bei einer erfassten Frequenz ausgeschöpft wird. Für die Auswertung als relevant werden dabei mindestens alle Feldstärkewerte im Bereich von bis zu 40 db unterhalb der e betrachtet ca. 159 dbµv/m ca. 156 dbµv/m 40 ca. 149 dbµv/m 20 Reizwirkung Thermische Wirkung 0 0,01 0, Frequenz [MHz] ABBILDUNG 4: GRENZWERTE DER ELEKTRISCHEN FELDSTÄRKE FÜR DIE ALLGEMEINBEVÖLKERUNG NACH 26. BIMSCHV Aus den für einzelne Frequenzen ermittelten ausschöpfungen lässt sich anschließend der Gesamtbetrag der ausschöpfung bestimmen. Hierzu werden die in der 26. BImSchV definierten bedingungen mit der entsprechenden Summenformel herangezogen. 2 Internetauftritt der Bundesnetzagentur: 3 Messvorschrift 09/EMF/3: BImSchV: BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 3

4 GRENZWERTBEDINGUNGEN NACH 26. BIMSCHV Summenformeln zu bedingungen 1 und 2 (Reizwirkung): Die Überprüfung auf Einhaltung der bedingungen 1 und 2 erfolgt nach Messvorschrift 09/EMF/3 der Bundesnetzagentur im Frequenzbereich von 9 khz bis 10 MHz. Dieser Bereich beinhaltet im Wesentlichen Radio sowie Amateurfunk im Lang-, Mittel- und unteren Kurzwellenbereich. Hinzu kommen im Unterschied zur Bedingung 3 und 4 Aussendungen im unteren Lang- bzw. Längstwellenbereich (z.b. Zeitzeichensender DCF77 zur Ansteuerung von Funkuhren oder induktive Anwendungen kurzer Reichweite, wie z.b. elektronische Artikelsicherungssysteme). 10 MHz i=1 Hz I E,i G E,i 1 GRENZWERTBEDINGUNG 1: ELEKTRISCHES FELD, 1 HZ BIS 10 MHZ 10 MHz i=1 Hz I M,i G M,i 1 GRENZWERTBEDINGUNG 2: MAGNETISCHES FELD, 1 HZ BIS 10 MHZ Mit: I E,i = Gemessene elektrische Feldstärke bei der Frequenz i G E,i = der elektrischen Feldstärke bei der Frequenz i I M,i = Gemessene magnetische Feldstärke bei der Frequenz i G M,i = der magnetischen Feldstärke bei der Frequenz i TABELLE 1: GRENZWERTBEDINGUNGEN 1 UND 2 Zur Berechnung wird zunächst jeder erfasste Feldstärkemesswert eines Messgangs durch den für die jeweilige Frequenz geltenden entsprechend der anzuwendenden Summenformel geteilt. Die Summe dieser Einzelergebnisse ergibt die insgesamte ausschöpfung. Dieser Wert ist dimensionslos. Ist er kleiner oder gleich eins, so ist die bedingung unter Berücksichtigung sämtlicher messtechnisch erfasster Aussendungen von Funkanlagen eingehalten. Summenformeln zu bedingungen 3 und 4 (thermische Wirkung): Die Messvorschrift 09/EMF/3 sieht für die Überprüfung der bedingungen 3 und 4 einen Frequenzbereich von 100 khz bis 3 GHz vor. Dies beinhaltet Radio-, TV-, und Mobilfunkfrequenzbereiche. Im Vergleich zu Bedingung 1 und 2 kommen somit der obere Kurzwellenbereich, UKW, DAB (jeweils Radio), DVB-T (TV) sowie GSM, UMTS und LTE (jeweils Mobilfunk) hinzu. Ebenfalls abgedeckt werden weitere Amateurfunkfrequenzbereiche sowie beispielweise WLAN bei 2,4 GHz. 300 GHz i=100 khz ( I 2 E,i ) G E,i 1 GRENZWERTBEDINGUNG 3: ELEKTRISCHES FELD, 100 KHZ BIS 300 GHZ 300 GHz i=100 khz ( I 2 M,i ) G M,i 1 GRENZWERTBEDINGUNG 4: MAGNETISCHES FELD, 100 KHZ BIS 300 GHZ Mit: I E,i = Gemessene elektrische Feldstärke bei der Frequenz i G E,i = der elektrischen Feldstärke bei der Frequenz i I M,i = Gemessene magnetische Feldstärke bei der Frequenz i G M,i = der magnetischen Feldstärke bei der Frequenz i TABELLE 2: GRENZWERTBEDINGUNGEN 3 UND 4 BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 4

5 Im Vergleich zu den beiden ersten Bedingungen beinhaltet die Berechnung auf Einhaltung der bedingungen 3 und 4 einen zusätzlichen Schritt. Zunächst wird auch hier für jeden erfassten Feldstärkemesswert eines Messgangs der Quotient ermittelt, der sich aus Feldstärkemesswert geteilt durch den für die jeweilige Frequenz geltenden ergibt. Anders als zuvor werden diese Einzelergebnisse jedoch quadriert, bevor sie im nächsten Schritt aufsummiert werden. Zur Einhaltung der bedingungen 3 und 4 muss diese Summe auch hier jeweils ein Ergebnis von kleiner oder gleich eins ergeben. Wie zu erkennen, überschneiden sich die Frequenzen für die Überprüfung der bedingungen im Bereich von 100 khz bis 10 MHz. Innerhalb dieses Bereiches müssen demnach alle der bedingungen eingehalten werden. AUSWAHL DER ZU BERECHNENDEN GRENZWERTBEDINGUNGEN Bei Messungen elektrischer oder magnetischer Feldstärken von Funkanlagen kommt dem Abstand zwischen Messort und den abstrahlenden Antennen eine wesentliche Bedeutung zu. Dieser Abstand Reaktives Nahfeld Abstand von Antenne Strahlendes Nahfeld ABBILDUNG 5: NAH- UND FERNFELDREGIONEN Fernfeld zu einer Antenne wird in der Antennentechnik in die in Abbildung 5 gezeigten Regionen unterteilt, deren Größe jeweils von der Betriebsfrequenz und den Abmaßen der Antenne abhängig ist. Aufgrund des physikalisch bedingt unterschiedlichen Verhaltens elektromagnetischer Felder in den drei Regionen ist es relevant zu wissen, in welcher Region die Messung erfolgte. Die Angabe einer genauen Grenze zwischen den Regionen ist allerdings nur bedingt möglich, da der Übergang fließend verläuft. Im Übergangsbereich, auch als strahlendes Nahfeld bezeichnet, liegen jedoch bereits näherungsweise Fernfeldbedingungen vor. Im Gegensatz zu einer Messung im Nahfeld ist es im Fernfeld nicht erforderlich, die Einhaltung sämtlicher vier bedingungen zu überprüfen. Der Grund hierfür liegt darin, dass - anders als im Nahfeld - bei der Messung im Fernfeld die Berechnungen der Summenformeln für das elektrische und magnetische Feld im Ergebnis zu der gleichen ausschöpfung führen. Werden die Messungen in ausreichendem Abstand unter Fernfeldbedingungen eingehalten, kann die Einhaltung der e demnach im unteren Frequenzbereich wahlweise mit der Summenformel zu Bedingung 1 (elektrisches Feld) oder 2 (magnetisches Feld) überprüft werden. Gleiches gilt ebenso im oberen Frequenzbereich für den Zusammenhang zwischen den bedingungen 3 und 4. Die Messungen mit dem automatischen Messsystem erfolgen jeweils im Fernfeld. Da die vorliegenden Immissionen hierfür als elektrische Feldstärke aufgenommen werden, erfolgt die weitere Auswertung nach den Summenformeln zu den bedingungen 1 bzw. 3. Die Darstellung der ausschöpfung erfolgt dabei im Folgenden zur besseren Verständlichkeit in Prozent. Zur Einhaltung der e dürfen die beiden Summenwerte demzufolge nicht über 100 % liegen. BEISPIELBERECHNUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG DER GRENZWERTBEDINGUNGEN Zum Verständnis der nachfolgenden Berechnungen zeigt Tabelle 3 eine Beispielrechnung zu den verwendeten bedingungen 1 (für gemessene Feldstärkewerte im Frequenzbereich von 9 khz 10 MHz) sowie 3 (Frequenzbereich 100 khz 3 GHz). BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 5

6 Die in der Tabelle dargestellten Frequenzen und Feldstärkewerte entsprechen den Messergebnissen des AMS vom um 02:09 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wurde die im Verlaufe des Messeinsatzes höchste Ausschöpfung der e nach Bedingung 3 ermittelt (vgl. auch Tabelle 5). Abzulesen sind in jeder Zeile die Messfrequenz, der zugehörige Messwert der elektrischen Feldstärke, sowie der für diese Frequenz geltende. Die beiden rechten Spalten geben den Anteil an, den der jeweilige Messwert berechnet nach der zugehörigen Summenformel zur gesamten ausschöpfung beiträgt. In den beiden unteren Zeilen sind die berechneten Ergebnisse der Summenformeln bzw. die gesamte ausschöpfung in Prozent angegeben. f [MHz] Feldstärke IE GE Grenzewert- Bedingung 1 Grenzewert- Bedingung 3 0,139 0, ,0 0,00038 <0, ,225 0, ,0 0,00005 <0, ,675 0, ,0 0,00021 <0, ,711 0, ,9 0,00032 <0, ,7 0, ,5 - <0, ,8 0, ,5 - <0, ,5 0, ,5 - <0, ,8 0, ,5 - <0, ,3 0, ,5 - <0, ,7 0, ,5-0, ,0 0, ,9 - <0, ,0 0, ,4 - <0, ,0 0, ,8 - <0, ,9 0, ,8 - <0, ,7 6, ,9-0, ,8 1, ,2-0, ,0 1, ,4-0, ,2 0, ,4-0, ,6 0, ,7-0, ,2 0, ,4-0, ,5 0, ,0-0, ,3 0, ,0-0,00009 Ergebnis Summenformel ausschöpfung in Prozent E E 0, , ,095% 2,711% E E TABELLE 3: BEISPIELBERECHNUNG DER GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG MIT MESSPAKET VOM , 02:09 UHR In diesem Beispiel ergibt die Überprüfung der bedingungen für beide Frequenzbereiche mit 0,095 % bzw. 2,711 % jeweils einen Wert deutlich unterhalb 100 %. Es kommt dementsprechend unter Betrachtung aller relevanten Feldstärkeimmissionen in Summe zu keiner Überschreitung, sondern einer deutlichen Unterschreitung des es. Bei Messwerten, die aufgrund einer Frequenz von 10 MHz oder tiefer sowohl die Berechnung nach bedingung 1 als auch Bedingung 3 erfordern, fallen unter Umständen die im Ergebnis für beide Bedingungen unterschiedlichen ausschöpfungen auf. Die Ursache hierfür liegt in der wie erläutert unterschiedlichen Berechnung der beiden Bedingungen, wonach für die bedingung 3 der Quotient aus Messwert zu zusätzlich quadriert wird. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 6

7 ORT UND DAUER DES MESSEINSATZES WANN UND WO WURDE GEMESSEN? Die Messung erfolgte vom 16. Mai 2014 bis zum 18. April 2016 am Polizeipräsidium in der Kaiser- Friedrich-Straße 143 in Potsdam-Eiche. Aufstellort des Messsystems war das Flachdach des in Abbildung 6 markierten Gebäudes. ABBILDUNG 6: LAGEPLAN ZUM AUFSTELLORT ANLASS DES MESSEINSATZES WARUM WURDE IN DER KAISER-FRIEDRICH-STRAßE 143 GEMESSEN? Etwa 150 Meter entfernt zum Aufstellort des Messsystems befindet sich der bei der Bundesnetzagentur unter der Standortbescheinigungsnummer geführte Funkstandort. Mit Hilfe der AMS- Langzeitmessung sollte den Bedenken bezüglich der Immissionen durch elektromagnetische Felder entgegengewirkt sowie die vorhandenen Feldstärkeimmissionen dokumentiert werden. AUSWERTUNG DER MESSERGEBNISSE ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM VERLAUF DER DIAGRAMME Ein AMS führt mehrmals pro Stunde einen Messdurchlauf für den kompletten Frequenzbereich von 9 khz bis 3 GHz durch. Für die Aussendungen aller in einem Messdurchlauf erfassten Funkdienste in Summe wird anschließend der Ausschöpfungsgrad der bedingungen nach der 26. BImSchV bestimmt. Die Auswertungen enthalten sämtliche Funkdienste (Mobilfunk, Rundfunk, Amateurfunk, etc.), die im jeweiligen Messdurchlauf erfasst wurden. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Sendeleistung von Mobilfunkanlagen nicht konstant ist. Sie ist lastund bedarfsabhängig und passt sich durchgehend automatisch an die jeweiligen Erfordernisse an 5. Eine hohe Anzahl von Nutzern sowie entferntere Aufenthaltsorte der Nutzer zur relevanten Basissta- 5 Bei der Erteilung einer Standortbescheinigung wird stets im Sinne des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern von der maximalen Anlagenauslastung ausgegangen. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 7

8 00-01 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr ausschöpfung Bedingung 1+2 tion führen zu einem Hochregeln und umgekehrt zu einer Absenkung der Sendeleistung, was zu deutlich variierenden ausschöpfungen (siehe z.b. Abbildung 3) führt. Ebenfalls abzulesen ist dieser Zusammenhang üblicherweise bei einem Vergleich der Ergebnisse für die bedingung 3 tagsüber (höhere Mobilfunkauslastung) mit denen während der Nacht (geringe Auslastung). Sofern sich im näheren Umfeld des Mess-Standorts keine Funkanlage im betreffenden Frequenzbereich bis 10 MHz befindet (z.b. Mittel- oder Kurzwellenrundfunk), ist auch für die bedingung 1 im Tagesverlauf ein Absinken der empfangenen Feldstärken zu beobachten. Hier liegt diese Absenkung jedoch aufgrund physikalischer Zusammenhänge nicht nachts, sondern tagsüber. FREQUENZBEREICH 9 KHZ BIS 10 MHZ (GRENZWERTBEDINGUNG 1 UND 2) Minimale und maximale ausschöpfungen 9 khz 10 MHz Minimale Ausschöpfung Maximale Ausschöpfung Messort Zeitraum des s des s Durchschnittliche Ausschöpfung des s Kaiser-Friedrich-Str ,011 % 1,849 % 0,152 % TABELLE 4: MINIMALE, MAXIMALE UND DURCHSCHNITTLICHE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG NACH SUMMATIONSFORMEL ZU BEDINGUNG 1 (SIEHE 26. BIMSCHV) Die Auswertung der Summationsformel zur bedingung 1 für den Frequenzbereich bis 10 MHz zeigt, dass die geltenden Personenschutzgrenzwerte aller in diesem Bereich messtechnisch erfassten relevanten Feldstärkeimmissionen durchgehend für alle Messdurchläufe zu mehr als 98,1 % unterschritten wurden. Durchschnittlich gesehen ergab sich über den kompletten Messzeitraum eine Unterschreitung des s nach Bedingung 1 um etwa den Faktor 650. Durchschnittlicher Tagesverlauf der ausschöpfungen 9 khz - 10 MHz, Stundenmittel 0,35% 0,25% 0,15% 0,05% ABBILDUNG 7: TAGESVERLAUF DER DURCHSCHNITTLICHEN GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG NACH SUMMATIONSFORMEL ZU BEDINGUNG 1 (SIEHE 26. BIMSCHV) Abbildung 7 zeigt den während des Messzeitraums bestimmten durchschnittlichen Tagesverlauf der ausschöpfung für den Frequenzbereich von 9 khz bis 10 MHz, bestimmt nach der Summationsformel zu Bedingung 1. Die Kurve nimmt den zuvor beschriebenen typischen Verlauf mit einem leichten Anstieg der Immissionen während der Abend- und Nachtstunden. FREQUENZBEREICH 100 KHZ BIS 3 GHZ (GRENZWERTBEDINGUNG 3 UND 4) Minimale und maximale ausschöpfungen 100 khz 3 GHz Minimale Ausschöpfung Maximale Ausschöpfung Messort Zeitraum des s des s Durchschnittliche Ausschöpfung des s Kaiser-Friedrich-Str ,005 % 2,711 % 0,143 % TABELLE 5: MINIMALE, MAXIMALE UND DURCHSCHNITTLICHE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG NACH SUMMATIONSFORMEL ZU BEDINGUNG 3 (SIEHE 26. BIMSCHV) Die am Funkstandort betriebenen Funkanlagen fallen durchgehend in den von der bedingung 3 umfassten Frequenzbereich von 100 khz bis 3 GHz. Auch hier ergab die Auswertung BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 8

9 00-01 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr ausschöpfung Bedingung der zugehörigen Summenformel eine deutliche Unterschreitung der nach der 26. BImSchV geltenden Personenschutzgrenzwerte. Die festgestellte ausschöpfung bewegte sich, wie in zu sehen, zu jedem Zeitpunkt der Messungen zu 97,3 % oder mehr unterhalb des erlaubten Wertes. Durchschnittlich lag der Ausschöpfungsgrad in etwa um den Faktor 700 unter dem nach Bedingung 3. Durchschnittlicher Tagesverlauf der ausschöpfungen 100 khz 3 GHz, Stundenmittel 0,18% 0,16% 0,14% 0,12% ABBILDUNG 8: TAGESVERLAUF DER DURCHSCHNITTLICHEN GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG NACH SUMMATIONSFORMEL ZU BEDINGUNG 3 (SIEHE 26. BIMSCHV) Der durchschnittliche Tagesverlauf der ausschöpfung berechnet nach Summationsformel zu Bedingung 3 für den Frequenzbereich von 100 khz bis 3 GHz weist keine besonderen Auffälligkeiten auf. Zwischen Abend, Mitternacht und den frühen Morgenstunden zeigt sich das beschriebene leichte Abfallen der ermittelten Feldstärkeimmissionen. Nach dieser allgemeinen Auswertung werden die gewonnenen Ergebnisse im Folgenden hinsichtlich der wesentlichen im untersuchten Frequenzbereich betriebenen Funkdienste aufgeschlüsselt. Auf diese Weise kann der jeweilige Anteil vom Mobilfunk (GSM, UMTS, LTE), Rundfunk oder anderen Funkdiensten an der gesamten ausschöpfung bewertet werden. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 9

10 u.a. Zeitzeichenund Rundsteuersender, Radio (Langwelle) * Radio (Mittelwelle) u.a. Radio (Kurzwelle), Amateurfunk * u.a. mil. Nutzung, Betriebsfunk * BOS-Funk, Betriebsfunk * Radio (UKW) GRAFISCHE DARSTELLUNG MAXIMAL ERFASSTER FELDSTÄRKEN Um einen Gesamteindruck zu erhalten, werden im Folgenden die über den kompletten Messzeitraum hinweg maximalen messtechnisch erfassten Feldstärken über der Frequenz grafisch dargestellt. Zur besseren Übersicht wurde die Darstellung in zwei Frequenzbereiche aufgeteilt. Abbildung 9 zeigt den Frequenzbereich bis 100 MHz, der u.a. den Rundfunkbereich der Mittel- und Kurzwelle sowie teilweise UKW umfasst. In Abbildung 10 ist der Bereich ab 100 MHz bis 3 GHz zu sehen, der sich vom oberen UKW-Radiobereich u.a. über das terrestrische Fernsehen (DVB-T) und die Mobilfunksysteme (GSM, UMTS und LTE) erstreckt. Bei den Grafiken ist zu beachten, dass die gemessene Feldstärke in V/m zur besseren Darstellbarkeit in dbµv/m umgerechnet wurde. Anschließend an die beiden Abbildungen folgt hierzu eine Tabelle als einfache Umrechnungshilfe. Messtechnisch maximal erfasste Feldstärkewerte über den Frequenzbereich 9 khz 100 MHz ABBILDUNG 9: MAXIMAL GEMESSENE FELDSTÄRKEWERTE AM AUFSTELLORT (9 KHZ 100 MHZ) ÜBER DEN KOMPLETTEN MESSZEITRAUM * In einigen Fällen teilen sich mehrere Funkdienste einen Frequenzbereich, beispielsweise im Bereich um 2400 MHz Amateurfunk und WLAN 6. Da es sich hier um Immissionsmessungen handelt, ist eine eindeutige Zuordnung zu einzelnen Funkanwendungen nur bedingt möglich. Zur besseren Verständlichkeit sind jedoch für die Frequenzen der für die Auswertung bestimmenden Feldstärken Funkdienste eingetragen. 6 Frequenznutzungsplan erhältlich über Internetauftritt der BNetzA: BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 10

11 Radio (UKW) u.a. Flugfunk, Betriebsfunk, Amateurfunk * Digitales Radio (DAB) u.a. BOS, Betriebsfunk, Amateurfunk * Fernsehen (DVB-T) Mobilfunk (LTE) Mobilfunk (GSM, GSM-R) u.a. Flugnavigation * u.a. Radar, Amateurfunk * u.a. Radar, Satellitensysteme * Digitales Radio (DAB) Hauptsächlich Satellitensysteme * Mobilfunk (GSM / LTE) Schnurlostelefone (DECT) Mobilfunk (UMTS) Mobilfunk (UMTS) u.a. Telemetrie * u.a. Amateurfunk, WLAN * u.a. Radar * Messtechnisch maximal erfasste Feldstärkewerte über den Frequenzbereich 100 MHz 3 GHz ABBILDUNG 10: MAXIMAL GEMESSENE FELDSTÄRKEWERTE AM AUFSTELLORT (100 MHZ 3 GHZ) ÜBER DEN KOMPLETTEN MESSZEITRAUM * Frequenzbereich, dem mehrere Funkdienste zugeordnet sind. Siehe dazu auch Anmerkung zu Abbildung 9. Hinweis Die nachfolgende Tabelle 6 dient als Hilfe, um die in der Grafik in dbµv/m dargestellten Feldstärken linear in Volt pro Meter (V/m) auszudrücken. dbµv/m V/m dbµv/m V/m dbµv/m V/m db / Spannungsverhältnis 0 0, , db Faktor , , db Faktor , , db Faktor 10 TABELLE 6: UMRECHNUNGSHILFE DBµV/M NACH V/M BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 11

12 STANDORTBESCHEINIGUNGSPFLICHTIGE FUNKANLAGEN IN DER UMGEBUNG Zur weiteren Einschätzung der Messergebnisse erfolgt zunächst ein Überblick über standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen 7 in der Umgebung des Mess-Standorts. Abbildung 11 zeigt hierfür den aktuellen Ausschnitt aus der Karte der EMF-Datenbank, in der standortbescheinigungspflichtige Funkstandorte jeweils mit einem orangenen Dreieck markiert sind. Mit einem grünen Punkt markiert ebenfalls zu erkennen sind Orte, an denen in der Vergangenheit Feldstärkemessungen im Rahmen der durch die Bundesnetzagentur regelmäßig durchgeführten EMF-Messreihen durchgeführt wurden. Der Aufstellort des automatischen Messsystems wurde mit dem Symbol hervorgehoben. Zum Zeitpunkt des Messeinsatzes waren im weiteren Umkreis bis 1000 m um den Messort herum folgende Funkdienste bescheinigt: Mobilfunk: o GSM 900 MHz o UMTS 2100 MHz o LTE 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz Richtfunk Sonstige Funkdienste (z.b. Betriebsfunk, BOS-Funk, Funkruf, Satellitenfunk) ABBILDUNG 11: AUSZUG AUS EMF-DATENBANK DER BUNDESNETZAGENTUR. KARTENDATEN 2016 GEOBASIS-DE/BKG ( 2009), GOOGLE 7 Eine von der Bundesnetzagentur erteilte Standortbescheinigung ist auf Grundlage der BEMFV erforderlich, wenn an einem Funkstandort eine oder mehrere Funkanlagen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung von insgesamt 10 Watt EIRP oder mehr betrieben werden sollen. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 12

13 MAXIMAL ERFASSTE FELDSTÄRKEPEGEL EINZELNER FUNKDIENSTE Auf den folgenden Seiten werden die während des Messzeitraums erfassten Feldstärkewerte einzelner Funkdienste dargestellt und die jeweilige prozentuale ausschöpfung nach der bzw. den für den Frequenzbereich zugehörigen relevanten bedingung(en) beurteilt. Dies soll eine Einschätzung darüber ermöglichen, welchen Beitrag der jeweilige Funkdienst zur gesamten Immissionssituation vor Ort beisteuert. FOKUS MOBILFUNK Die folgenden Tabellen zeigen, aufgeschlüsselt in die Frequenzbereiche der einzelnen Mobilfunkdienste, die Frequenzen bzw. Kanäle mit den höchsten innerhalb des Mess-Zeitraums gemessenen elektrischen Feldstärkewerten. Jeweils in der letzten Spalte wurde die aus diesem Messwert resultierende prozentuale ausschöpfung bewertet nach Bedingung 3 berechnet. Da die im Mobilfunk verwendeten Frequenzen nicht in den von der bedingung 1 erfassten Frequenzbereich fallen, kann hier keine Auswertung nach Bedingung 1 erfolgen. LTE, Frequenzbereich 800 MHz Mobilfunk- Technologie Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Prozentuale Ausschöpfung LTE 793, :52 0,154 38,7 0,0016% LTE 818, :54 0,139 39,3 0,0012% LTE 806, :09 0,090 39,0 0,0005% TABELLE 7: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN IM FREQUENZBEREICH LTE 800 MHZ Im Frequenzbereich von LTE bei 800 MHz ( MHz) wurden im Verlauf der Messungen Feldstärkewerte im Bereich aller Mobilfunknetzbetreiber erfasst. Die maximale festgestellte ausschöpfung liegt bei 0,0016 %, gleichbedeutend einer durchgehenden unterschreitung um den Faktor oder mehr. Hierzu ist zu erwähnen, dass der nächstgelegene Standort, an dem LTE 800 zum Einsatz kommt, einige hundert Meter vom Standort des Messsystems entfernt liegt. GSM + GSM-R, Frequenzbereich 900 MHz (Top 10) Mobilfunk- Technologie Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Prozentuale Ausschöpfung GSM 952, :42 1,788 42,4 0,178% GSM 939, :55 1,696 42,2 0,162% GSM 940, :47 1,488 42,2 0,124% GSM 952, :45 0,931 42,4 0,048% GSM 940, :34 0,788 42,2 0,035% GSM 940, :50 0,746 42,2 0,031% GSM 940, :44 0,741 42,2 0,031% GSM 939, :03 0,618 42,1 0,021% GSM 951, :54 0,228 42,4 0,003% GSM 926, :03 0,171 41,9 0,002% TABELLE 8: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN IM FREQUENZBEREICH GSM / GSM-R 900 MHZ GSM 900-Funkanlagen kommen am zum Messort nahegelegenen Funkstandort durch die Telekom sowie im Umfeld auch durch die weiteren Mobilfunknetzbetreiber zum Einsatz. Die prozen- E mess Egren Emess Egren BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 13

14 tuale Ausschöpfung der bedingung 3 liegt über den kompletten Messzeitraum bei maximal etwa 0,18 %. Die festgestellten Feldstärkeimmissionen lagen demnach für jede Funkanlage um durchgehend mehr als den Faktor 500 unterhalb des geltenden s. GSM/LTE, Frequenzbereich 1800 MHz (Top 10) Mobilfunk- Technologie Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Prozentuale Ausschöpfung Emess Egren LTE 1806, :16 2,166 58,4 0,137% GSM 1864, :36 0,859 59,0 0,021% GSM 1862, :07 0,828 59,0 0,020% GSM 1864, :11 0,815 59,4 0,019% LTE 1871, :55 0,786 59,5 0,017% GSM 1868, :23 0,773 59,4 0,017% GSM 1866, :09 0,766 59,4 0,017% GSM 1864, :47 0,759 59,4 0,016% GSM 1862, :21 0,758 59,3 0,016% GSM 1865, :52 0,755 59,4 0,016% TABELLE 9: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN IM FREQUENZBEREICH GSM / LTE 1800 MHZ 8 Der Frequenzbereich von MHz ist ebenfalls am Standort von der Telekom sowie im Umfeld von den weiteren Mobilfunknetzbetreibern in Benutzung. Die nach der Summenformel für Bedingung 3 ermittelten ausschöpfungen bewegen sich mit maximal etwa 0,14 % in ein einem ähnlichen Bereich wie bei GSM900. Dies entspricht einer Unterschreitung des geltenden s um mehr als den Faktor 700. UMTS, Frequenzbereich 2100 MHz Mobilfunk- Technologie Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Prozentuale Ausschöpfung E mess Egren UMTS 2127, :51 1,258 61,0 0,042% UMTS 2132, :19 1,187 61,0 0,038% UMTS 2167, :47 0,991 61,0 0,026% UMTS 2157, :01 0,985 61,0 0,026% UMTS 2162, :45 0,980 61,0 0,026% UMTS 2152, :27 0,973 61,0 0,025% UMTS 2117, :48 0,930 61,0 0,023% UMTS 2112, :42 0,781 61,0 0,016% UMTS 2122, :50 0,742 61,0 0,015% TABELLE 10: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG IM FREQUENZBEREICH UMTS 2100 MHZ Auch der Frequenzbereich von UMTS ( MHz) wird am Funkstandort von der Telekom sowie im Umfeld von den weiteren Mobilfunknetzbetreibern genutzt. Die im Verlauf der Messungen höchste festgestellte ausschöpfung lag jedoch mit 0,042 % tiefer als zuvor bei 8 Der Frequenzbereich von MHz wird von allen Netzbetreibern für GSM 1800 eingesetzt, zusätzlich von E-Plus und der Telekom in manchen Regionen auch für LTE In den Fällen, wo aus diesem Grund eine eindeutige Zuordnung zwischen GSM und LTE nicht möglich war, wurde die Einordnung anhand der aufgenommenen Messdaten vorgenommen. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 14

15 GSM900 und GSM1800. Damit wurde der geltende in jedem Messdurchgang um mehr als den Faktor 2000 unterschritten. LTE, Frequenzbereich 2600 MHz Mobilfunk- Technologie Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Prozentuale Ausschöpfung LTE 2657, :02 2,405 61,0 0,16% TABELLE 11: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNG IM FREQUENZBEREICH LTE 2600 MHZ Für die Nutzung von LTE im Frequenzbereich von MHz war nur ein Funkstandort im Umfeld des Messortes bescheinigt. Hier wurde, über den kompletten Zeitraum, nur zu einem einzigen Zeitpunkt überhaupt eine Feldstärke festgestellt. Der entsprechende Ausschöpfungsgrad des es lag bei 0,16 %, also einer Unterschreitung um mehr als den Faktor 600. Kommunikationsrichtung: Mobilgerät Basisstation (Mobilgerät sendet, Top 6) Durch die lückenlose Messung von 9 khz bis 3 GHz ermöglicht der Einsatz eines AMS als weitere Vergleichsmöglichkeit ebenso eine Auswertung für die umgekehrte Kommunikationsrichtung 9, d.h. die Auswertung der Anteile von sendenden Mobilgeräten an der Ausschöpfung zur zu erfüllenden bedingung 3. Oder mit anderen Worten: Wie viel Sendeleistung von im Umfeld betriebenen Mobilgeräten (Smartphone, Handy, etc.) kommt am Messsystem an? Emess Egren Mobilfunk- Technologie Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Prozentuale Ausschöpfung GSM 885, :09 6,373 40,9 2,425% GSM 885, :02 1,559 40,9 0,145% GSM 885, :06 1,204 40,9 0,086% GSM 885, :52 1,115 40,9 0,074% GSM 906, :29 0,390 41,4 0,009% GSM 1771, :02 0,171 57,9 0,001% TABELLE 12: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN DURCH MOBILGERÄTE Wo und in welcher Entfernung zum Messsystem sich das jeweilige Mobilgerät zum Zeitpunkt der Messung befand ist nicht bekannt, weshalb eine wirkliche Wertung der Messergebnisse dieser Tabelle nicht möglich ist. Sie soll daher nur deutlich machen, dass auch Smartphones, Handys, etc. zur gesamten ausschöpfung beitragen. Die hier maximal festgestellte ausschöpfung von etwa 2,4 % ist der höchste Wert, der im Verlauf der Messungen über alle Frequenzen festgestellt wurde. Die maximale ausschöpfung am Messort lag demzufolge für ein Mobilgerät höher als für die am benachbarten Funkstandort betriebenen Funkanlagen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das von der Messung erfasste Mobilgerät in diesem Fall in nur geringem Abstand zum Messsystem betrieben wurde. Emess Egren 9 Eine Funkverbindung im Mobilfunk besteht zwischen Basisstation und Mobilgerät (z.b. Handy oder Smartphone). Die Kommunikation erfolgt dabei in beide Richtungen: Sowohl die Basisstation als auch das Mobilgerät senden ihre Informationen zur jeweiligen Gegenseite. Bei den aktuell betriebenen Mobilfunktechnologien sind beiden Seiten unterschiedliche Frequenzbereiche zugewiesen, so dass anhand der Sendefrequenz zugeordnet werden kann, ob das gemessene Signal von einer Basisstation oder einem Mobilgerät stammt. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 15

16 FOKUS RADIO & TV Die folgende Tabelle zeigt die für den Rundfunk freigegebenen Frequenzen, bei denen im Verlaufe der Messungen mit dem AMS die höchsten elektrischen Feldstärkewerte registriert wurden. Der Anteil an der ausschöpfung wurde jeweils nach der bzw. den für den Frequenzbereich zugehörigen relevanten bedingung(en) beurteilt. Aufgrund der verwendeten Messbandbreite und der sich damit ergebenden Frequenzauflösung können die Frequenzangaben insbesondere im unteren Frequenzbereich (Lang-, Mittel-, und Kurzwelle) um wenige Kilohertz abweichen. Mehrfach vom Messsystem bei einer Frequenz festgestellte Programme wurden, soweit diese aus dem vorgenannten Grund zuordenbar waren, nur einmal und entsprechend ihrem Maximalwert der ausschöpfung aufgeführt. Messung in Radio- & TV-Frequenzbereichen (Top 15) Programmart Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Ausschöpfung Bedingung 1 Ausschöpfung Bedingung 3 Radio (KW) 7, :43 0,549 32,2 1,70% 0,029% Radio (KW) 7, :44 0,439 31,9 1,38% 0,019% Radio (DAB) 191, :05 0,412 27,5-0,022% Radio (KW) 7, :31 0,409 32,1 1,27% 0,016% Radio (KW) 7, :16 0,337 32,1 1,05% 0,011% Radio (KW) 7, :07 0,336 32,1 1,05% 0,011% Radio (KW) 26, :57 0,324 27,5-0,014% Radio (KW) 7, :50 0,283 32,1 0,88% 0,008% Radio (LW) 0, :46 0,269 87,0 0,31% 0,001% Radio (KW) 7, :29 0,266 32,4 0,82% 0,007% Radio (KW) 7, :43 0,265 32,2 0,82% 0,007% Radio (KW) 7, :12 0,249 32,1 0,77% 0,006% Radio (KW) 6, :32 0,240 35,0 0,69% 0,005% Radio (DAB) 184, :03 0,238 27,5-0,007% Radio (KW) 7, :29 0,232 32,0 0,72% 0,005% TABELLE 13: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN IM BEREICH DER RADIO- & TV-FREQUENZBEREICHE Die höchsten Feldstärkewerte wurden hier bei Frequenzen des internationalen Kurzwellenrundfunks festgestellt, die in den Auswertebereich sowohl für bedingung 1 als auch bedingung 3 fallen. Da im Kurzwellenbereich physikalisch bedingt deutlich höhere Reichweiten als bei Mobilfunkfrequenzen erreichbar sind, handelt es sich hierbei um meist wesentlich weiter entfernt liegende Funkstandorte. Die festgestellten Immissionen bewegten sich in einem Bereich von durchgehend um etwa den Faktor 60 oder mehr (bedingung 1) bzw. Faktor oder mehr (bedingung 3) unterhalb der geltenden e. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 16

17 FOKUS AMATEURFUNK In der folgenden Tabelle werden die Amateurfunkbänder (d.h. Frequenzbereiche) aufgelistet, in denen vom AMS innerhalb des Messzeitraums relevante elektrische Feldstärken gemessen wurden. Es ist jeweils pro Amateurfunkband der während der Messungen maximal gemessene Feldstärkewert mit zugehöriger Frequenz angegeben. Hierzu kann zusätzlich die prozentuale ausschöpfung dieses Funkdiensts abgelesen werden, beurteilt nach der bzw. den für den jeweiligen Frequenzbereich relevanten bedingungen. Messung in Amateurfunkfrequenzbändern (Top 6) Amateurfunkband Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Ausschöpfung bedingung 1 Ausschöpfung bedingung 3 10 m 28, :35 0,475 27,5-0,0298% 6 m 50, :00 0,124 27,5-0,0020% 40 m 7, :51 0,075 32,4 0,232% 0,0005% 2 m 144, :51 0,047 27,5-0,0003% 20 m 14, :11 0,044 27,5-0,0003% 12 m 24, :51 0,037 27,5-0,0002% TABELLE 14: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN IM BEREICH DES AMATEURFUNKS Anhand der in der Tabelle ablesbaren gemessenen Feldstärkewerte war der Anteil von Aussendungen auf unter anderem auch für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzen 6,10 an der örtlichen ausschöpfung nur gering. Die maximale von einer in diesen Frequenzbereich fallenden Funkanlage verursachte Ausschöpfung der Feldstärkegrenzwerte lag im Verlauf der Messungen um mehr als den Faktor 400 (bedingung 1) bzw (bedingung 3) unter dem. 10 Die Mehrheit der für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzbereiche ist ebenfalls für andere Funkdienste freigegeben, beispielsweise WLAN im Frequenzbereich von ,5 MHz. Eine eindeutige Zuordnung zu einzelnen Funkanwendungen kann daher insbesondere hier nicht erfolgen. BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 17

18 FOKUS SONSTIGE FUNKDIENSTE Neben den bereits aufgeführten Funkdiensten wurden vom Messsystem auch auf weiteren Frequenzen Aussendungen aufgenommen. Dies können beispielsweise Betriebsfunk, Polizei- und Rettungsfunk und Flugradar sein, oder aber auch nahe des Aufstellorts betriebene Systeme mit kürzerer Reichweite wie WLAN oder DECT (Schnurlostelefone). In der folgenden Übersicht sind hierzu die höchsten bestimmten Feldstärkewerte je nach ihrer Betriebsfrequenz mit ihrem Anteil zur ausschöpfung nach Bedingung 1 und bzw. oder Bedingung 3 angegeben 11. Pro Frequenzbereich wurde dafür in der Tabelle jeweils nur der höchste festgestellte Wert berücksichtigt. Für eine Zuordnung der aufgenommenen Frequenzen zu den jeweiligen Funkdiensten siehe den Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur 12. Vorzugsweise bei niedrigen Frequenzen im Kilohertzbereich kann es sich auch um kurzzeitige Impulse handeln, beispielsweise erzeugt durch ein im näheren Umfeld betriebenes Steckernetzteil oder auch Gleichrichter von Solaranlagen. Messung in sonstigen Frequenzbereichen (Top 10) Frequenz [MHz] Datum Uhrzeit Messwert maximal Ausschöpfung bedingung 1 Ausschöpfung bedingung 3 30, :47 2,912 27,5-1,121% 32, :52 1,843 27,5-0,449% 149, :45 0,926 27,5-0,113% 86, :12 0,779 27,5-0,080% 17, :07 0,752 27,5-0,075% 75, :21 0,630 27,5-0,052% 1090, :56 0,617 45,4-0,018% 27, :15 0,453 27,5-0,027% 168, :21 0,417 27,5-0,023% 390, :33 0,413 27,5-0,023% TABELLE 15: MAXIMALE GRENZWERTAUSSCHÖPFUNGEN DURCH SONSTIGE FUNKDIENSTE Wie die Tabelle zeigt, lag die im Messzeitraum festgestellte ausschöpfung sonstiger Funkdienste dennoch in jedem Messgang um mindestens etwa den Faktor 90 (bedingung 3) unterhalb des erlaubten s. Die Feldstärken von allen bei Frequenzen von 10 MHz oder darunter betriebenen Funkanlagen lagen unterhalb der in der Tabelle aufgeführten Werte. 11 Wurden von einem Funkdienst mehrere Frequenzen innerhalb eines gleichen Frequenzbereichs erfasst, wird nur der höchste erfasste Feldstärkewert angegeben. 12 Frequenznutzungsplan erhältlich über Internetauftritt der BNetzA: BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 18

19 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abkürzung Bedeutung 26. BImSchV 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder) AMS Automatisches Messsystem für elektromagnetische Felder BfS Bundesamt für Strahlenschutz BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben DAB, DAB+ Digital Audio Broadcasting (Übertragungsstandard für terrestrische Verbreitung von Digitalradio) db Logarithmisches Verhältnismaß dbµv/m Logarithmisches Maß für die elektrische Feldstärke, bezogen auf 1 Mikrovolt pro Meter DECT Digital Enhanced Cordless Telecommunications (Schnurlostelefon) DVB-T Digital Video Broadcasting - Terrestrial (Übertragungsstandard für terrestrische Verbreitung von digitalem Radio & TV, findet in Deutschland nur für TV Anwendung) EMF Elektromagnetische Felder GHz Gigahertz (Frequenzangabe, khz = MHz = 1 GHz) GSM Global System for Mobile Communications (Mobilfunkstandard) khz Kilohertz (Frequenzangabe, khz = MHz = 1 GHz) KW Kurzwelle (Frequenzbereich 3 MHz - 30 MHz) LTE Long Term Evolution (Mobilfunkstandard) LW Langwelle (Frequenzbereich 30 khz khz) MHz Megahertz (Frequenzangabe, khz = MHz = 1 GHz) MW Mittelwelle (Frequenzbereich 300 khz - 3 MHz) UKW Ultrakurzwelle UMTS Universal Mobile Telecommunications System (Mobilfunkstandard) V/m Volt pro Meter (Maßeinheit für die elektrische Feldstärke) WLAN Wireless Local Area Network (Funkübertragungsstandard für kurze Reichweiten) Bei Fragen zu diesem Bericht oder zum Einsatz des Messsystems wenden Sie sich bitte an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 414 Umweltverträglichkeit von Funkanlagen, EMF-Datenbank, Energieeffizienz in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Postfach Mainz Copyright Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 2016 Vervielfältigung und Verbreitung ausdrücklich gestattet BUNDESNETZAGENTUR, REFERAT 414 SEITE 19

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