Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe
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- Heike Egger
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1 Alten- und Pflegeheim St. Anna Zum St. Annahaus Hoppstädten-Weiersbach Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchten wir Sie über unser allgemeines Leistungsangebot und über wesentliche Inhalte der für Sie in Betracht kommenden Leistungen informieren. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Aktuelle Informationen In regelmäßigen Abständen berichten wir auf unserer Homepage bzw. per Aushang oder Presseberichten über das Leben in der Einrichtung. Alle Ansprechpartner der Einrichtung sowie die Mitglieder des Mitwirkungsorgans (Heimbeirat) sind mit Foto im Aushang im Foyer veröffentlicht. Die Einrichtung Die Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft der Marienhaus Kliniken GmbH. Sie ist als kooperatives Mitglied dem Caritasverband für die Diözese Trier e.v. angeschlossen. Das heutige Alten- und Pflegeheim St. Anna, das im März 1997 seiner Bestimmung übergeben wurde, bietet 60 alten und pflegebedürftigen Menschen Wohn- und Lebensraum in einer ruhigen, ländlichen Umgebung. Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz haben wir durch die ca. 300 m entfernte Bushaltestelle, die eine Verbindung nach Birkenfeld und St. Wendel ermöglicht, sowie einen in ca. 400 m Entfernung befindlichen Haltebahnhof, der zur Strecke Saarbrücken-Mainz gehört. Das St. Annahaus ist zurzeit das einzige Altenheim des Kreises und Dekanates Birkenfeld, das in kirchlicher Trägerschaft ist. Im Umkreis von 12 km gibt es drei weitere Altenheime. Die Einrichtung insgesamt ist barrierefrei angelegt und hat die erforderlichen Hilfen zur Sicherheit beim Gehen und der Orientierung. Stabile Handläufe in allen Fluren des Hauses sowie automatisch öffnende und schließende Türen am Haupteingang ermöglichen die sichere Bewegung innerhalb und beim Verlassen der Einrichtung. Es ist unser Bestreben, den Aufenthalt in unserem Hause durch ein vielseitiges und abwechslungsreiches Angebot an Veranstaltungen und einer Tagesprogrammen so angenehm wie möglich zu gestalten. Jährlich planen wir vielerlei Feste, Feiern oder Veranstaltungen, die per Aushang bekannt gemacht werden. Auf Einladung nehmen wir auch an Theateraufführungen, Konzerten oder externen Festen teil und machen Freundschaftsbesuche in benachbarten Einrichtungen des Trägers. Für Freunde der Literatur steht auch eine Buchauswahl sowie 1 Exemplar der Tageszeitung zur Verfügung. Revision 06 Seite! 1 von! 8
2 Unsere elektronische Orgel kann selbstverständlich von Bewohnerinnen und Bewohner oder Gästen genutzt werden. Angebote zur Tagesgestaltung sind unter anderem gemeinsames Zeitungslesen, Gymnastik, Sitztanz, Sing- Bingo- oder Spiel- und Gesprächskreise etc. Vor dem Haus stehen zwei Behindertenparkplätze und 12 weitere Stellplätze zur Verfügung. Durch die breite Zufahrt ist es möglich, dass Krankenwagen oder Taxi bis vor den Hauseingang vorfahren können. Wir sind ein Haus der offenen Tür, deshalb sind Besuchszeiten nicht vorgegeben. Eine Hausordnung ist bisher nicht explizit erstellt. Wir verlassen uns auf die im Heimvertrag geregelten Absprachen, unser Informationsblatt und auf das gegenseitige Rücksichtnehmen aller Bewohnerinnen, Gäste und Mitarbeiterinnen. In der Nacht ist der Hauseingang zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner von außen verschlossen. Damit Sie sich beim Einzug in unserer Einrichtung orientieren können, stellen wir Ihnen die Broschüre Was ist wo von A-Z zur Verfügung. Ihr Privatbereich Die Wohnbereiche Katharina und Markus/Margaretha verfügen über Einzel- und Zweibettzimmer. Die Einzelzimmer haben eine Größe von 20,11 qm, die Doppelzimmer sind 27,15 qm groß. Zu jedem Zimmer gehört ein Nassbereich mit Dusche, Toilette und Waschbecken. Zuzüglich zu den Nassbereichen bietet ein geräumiges Pflegebad auf jeder Wohnetage die Möglichkeit zur individuellen Körperpflege. Die Bäder sind mit einer höhenverstellbaren, behindertengerechten Badewanne und zusätzlich mit je einem Badelifter ausgestattet. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ihren/seinen eigenen Fernseh- sowie Fernsprechanschluss mit Amtsberechtigung und Durchwahl. Eine Satellitenanlage ermöglicht den Empfang einer Vielzahl von Fernsehprogrammen. Über Lautsprecher können wahlweise zwei verschiedene Radioprogramme in jedem Zimmer empfangen werden. Durch Knopfdruck besteht die Möglichkeit, jederzeit einen Schwesternruf zu aktivieren. Die Wohnetage Margaretha verfügt über vier Zweibett- und zwei Einzelzimmer. Die Zimmer sind zwischen 20,84 qm und 25,86 qm groß und individuell möbliert. Zu jedem Zimmer gehört ein Nassbereich mit Dusche, Toilette und Waschbecken. Fast alle Zimmer der Wohnbereiche Katharina und Markus/Margaretha sind als Pflegezimmer in hellem Buchenholz oder Kirschbaumdekor ausgestattet. Zur Grundausstattung gehören ein elektro-mechanisch verstellbares Pflegebett, ein passender Nachtschrank mit Schrank-, offenem Zwischen- und Schubfach sowie ausziehbarer und höhenverstellbarer Tischplatte. Von der Garderobennische mit einem Spiegel aus, gelangt man in den Nassbereich des Zimmers. Darüber hinaus kann das Zimmer mit bewohnereigenen Möbeln und Einrichtungsgegenständen wohnlich ausgestattet werden. Im Bedarfsfall, wenn keine eigenen Möbel vorhanden sind, bieten wir die Einrichtung des Zimmers mit hauseigenen Möbeln an. Alle Doppelzimmer sind mit jeweils zwei elektro-mechanisch verstellbaren Pflegebetten, zwei passenden Nachtschränkchen mit Schrank-, offenem Zwischen- und Schubfach sowie ausziehbarer und höhenverstellbarer Tischplatte, einem Tisch sowie zwei seniorengerechten Stühlen mit Armlehnen und normaler oder hoher Rückenlehne ausgestattet. Zwei raumhohe Schrankelemente trennen optisch die jeweiligen Bewohnerbereiche ab. Die Einbauschränke, Betten und Nachtschränke in Buchenholzdekor vermitteln neben Revision 06 Seite! 2 von! 8
3 Zweckmäßigkeit auch eine wohnliche Atmosphäre (abweichend in der Wohnebene Margaretha). Der Wohnbereich Katharina ist speziell auf die Betreuung dementiell veränderter Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet. Nach dem Konzept Leben und Begegnen werden hier Menschen betreut, die aufgrund einer dementiellen Veränderung zu einer selbstbestimmten Lebensführung nicht oder nur bedingt in der Lage sind. Ein geschützter Sinnesgarten ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern dieses Bereiches einen erholsamen Aufenthalt im Freien. Die Haltung von Kleintieren ist möglich, bitte sprechen Sie uns an. Bitte fragen Sie uns auch nach unserem Demenzkonzept. Gemeinschaftsräume Ihnen stehen Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Im Haus selbst finden Sie: - Cafeteria mit großzügiger Außenterrasse - Besprechungsraum Wohnetage Margaretha - Veranstaltungs- und Aufenthaltsräume - Kapelle - Terrassen und Loggia - Frisiersalon - Im WB Katharina ein Erzählstübchen Leistungen der Hauswirtschaft Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauswirtschaft sind mit verantwortlich für die Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre, Raumpflege, Beratung in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie für die Wäscheversorgung (Fremdwäscherei und Fremdreinigung). Bei der Reinigung der Wohnräume wird auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen. Die Reinigungsintervalle (siehe Heimvertrag) und Reinigungsmaßnahmen (Hinweis: 1 x wöchentlich Staubwischen des gesamten Zimmers) sind festgelegt. Bettwäsche und Handtücher können Sie von uns erhalten. Privatwäsche muss gekennzeichnet sein, bitte sprechen Sie uns an. Die Reinigung der persönlichen Wäsche wird maschinell vorgenommen. Die Wäsche muss Waschmaschinen und Trockner geeignet sein. Eine ausreichende Menge an Unterwäsche und Schlafbekleidung muss vorhanden sein (15-20 Stück). Die chemische Reinigung der Kleidung wird zusätzlich berechnet. Bitte fragen Sie nach unserem Hauswirtschaftskonzept. Leistungen der Küche Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Küche ist es, Mahlzeiten nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse zu bereiten und zu servieren, dass Sie sie in einer kultivierten Atmosphäre einnehmen können. Bei Behinderung und Krankheit wird auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht genommen und Ihren Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Unsere Küchenleitung bezieht die Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Revision 06 Seite! 3 von! 8
4 Planung der Mahlzeiten mit ein. Täglich können Sie zwischen 2 Menüs und der Portionsgröße auswählen (Portionsgröße wird durch Schöpfsystem gewährleistet) Wir bieten folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an: - ein reichhaltiges Frühstück - Mittagessen mit Wahlkomponenten - ein abwechslungsreiches Abendessen - diverse Zwischenmahlzeiten - Kaffee und Kuchen - Fingerfood für Demenzkranke Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs sind jederzeit kostenlos erhältlich. (Wasser, Tee, Orankasäfte und Kaffee) Alle weiteren Getränke können Sie gegen einen Kostenbeitrag von uns geliefert bekommen. Bei Bedarf werden leichte Vollkost oder Diäten nach ärztlicher Verordnung für Sie zubereitet. Gäste von Bewohnerinnen und Bewohnern sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Die Versorgung mit Speisen und Getränken haben wir im Ernährungskonzept der Hauswirtschaft geregelt. Bitte fragen Sie uns danach. Leistungen der Pflege Ihnen wird die in Ihrer Situation erforderliche Hilfe zur Unterstützung der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens angeboten. Die Pflege dient auch der Minderung sowie der Vorbeugung einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten, zu fördern und dabei Ihre persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen sich, Ihre Lebensgewohnheiten zu berücksichtigen und achten auf Ihrer Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten. Die Leistungen der Pflege sind im Pflegekonzept beschrieben. Bitte fragen Sie uns danach. Die Leistungen der allgemeinen Pflege werden nach dem anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse erbracht. Wir orientieren uns an dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel sowie dem EDV-gestützten Dokumentationssystem EVOCURA, welchem ENP`s (standardisierte Pflegefachsprache und Klassifikationssystem, welches die Begriffe der Pflege in Klassen ordnet) als Grundlage dienen. Wir arbeiten mit einem strukturierten Qualitätsmanagementsystem - QKA. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam oder einer Person Ihres Vertrauens. Umfang und Inhalt der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einer Pflegestufe. Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen Ihrem veränderten Bedarf an. Revision 06 Seite! 4 von! 8
5 Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass für Sie eine andere Pflegestufe zutrifft, werden wir mit Ihrem Einverständnis Ihre Pflegekasse informieren. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend der Empfehlung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Zusätzliche Betreuungsleistungen Wenn Sie einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben und Ihre Pflegekasse das auch so feststellt, bieten wir Ihnen zusätzliche Betreuung und Aktivierung (nach 87b SGBXI). Das entsprechende Konzept können Sie bei uns einsehen. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Wir erbringen auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden. Diese Leistungen werden im Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht. Die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch eine örtliche Apotheke. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Bestellung sowie die Verwaltung und Aufbewahrung Ihrer Medikamente. Entsprechend dem Apothekenvertrag, arbeiten wir mit der Apotheke vor Ort zusammen. Die freie Arztwahl wird garantiert. Wir sind Ihnen aber auf Wunsch gerne bei der Vermittlung ärztlicher Leistungen behilflich. Leistungen des Sozialen Dienstes Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Sozialen Dienstes geben Ihnen die notwendigen Hilfen bei der Gestaltung Ihres Lebensraums und bei der Orientierung in Ihrem neuen Zuhause. Sie tragen auch Sorge, dass Sie Gelegenheit haben, an kulturellen, religiösen und sozialen Angeboten teilzunehmen. Sie stehen Ihnen, Ihren Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen für Einzelgespräche und Beratung zur Verfügung. Die Beratungsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Wir bieten spezielle Angebote zur individuellen Tagesgestaltung und kulturelle Veranstaltungen an. Sie werden an der Programmgestaltung sowie an der Hausdekoration beteiligt. Für die Angebote wird in der Regel kein gesondertes Entgelt erhoben. Besonders kostenintensive Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht werden. Die Entgelte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt gegeben und vorher mit dem Heimbeirat des Hauses abgesprochen. Katholische und evangelische Gottesdienste finden regelmäßig in der Einrichtung statt. Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Ordensschwester/n stehen Ihnen in der Begleitung sowie bei seelsorglichen Fragen zur Seite. Wir werden bei unseren Angeboten durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Gemeinde unterstützt. Revision 06 Seite! 5 von! 8
6 Therapeutische Leistungen Zur Vermeidung und zur Verminderung der Pflegebedürftigkeit können Sie sich Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation verordnen lassen. Hierzu gehören Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir werden bei der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt auf Möglichkeiten der Rehabilitation achten und zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammenarbeiten. Therapeutische Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden nach ärztlicher Verordnung in Ihrem Zimmer oder in den Räumen auf unserem Gelände durch zugelassene externe Therapeuten erbracht. Natürlich können Sie auch andere Therapeuten Ihres Vertrauens beauftragen. Leistungen der Haustechnik Die Haustechnik ist verantwortlich für die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit aller haus- und betriebstechnischen Anlagen. Zu den Aufgaben gehört auch die Hilfestellung bei der Gestaltung und Erhaltung Ihres persönlichen Wohnraumes, falls Sie oder Ihnen nahestehende Personen dies nicht erledigen können. Hilfestellungen und Dienste beim Ein- und Auszug können wir Ihnen gerne vermitteln. Einmal jährlich sind wir gesetzlich verpflichtet alle elektrischen Geräte in der Einrichtung überprüfen zu lassen (BGV A3 Prüfungen). Diese Prüfungen sind kostenfrei. Sollten sich Mängel bei der Überprüfung ergeben, müssen wir diese, zum Schutz der Allgemeinheit, stilllegen. Dies wird mit Ihnen besprochen. Sollten Sie eine Reparatur wünschen, können wir das kostenpflichtig veranlassen. Leistungen der Verwaltung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sind verpflichtet, Sie oder Ihre Angehörigen in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden vertrauensvoll zu informieren. Zu ihren Aufgaben gehört auch der Empfang von Besuchern, die Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner sowie die Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten und Anfragen von Ihnen. Ebenso nehmen wir Ihre Post entgegen und leiten diese an Sie/oder Ihren Betreuer weiter (siehe Heimvertrag). Wir können Ihnen auch bei der Verwendung und Verwaltung Ihres Barbetrages behilflich sein. Jede Ausgabe wird dann dokumentiert, die bestimmungsgemäße Verwendung wird zentral geprüft und kann Ihnen oder Ihrem Beauftragten jederzeit belegt werden. Leistungsentgelte Die Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. Die Preisbestandteile sind: - Entgelt für Unterkunft (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) - Entgelt für Verpflegung (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen) - Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung) - Entgelt für Investitionsaufwendungen Revision 06 Seite! 6 von! 8
7 - Entgelt für die Ausbildungsrefinanzierung (siehe Anlage) Entgelterhöhungen Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie eine höhere Pflegestufe feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben. Dann gibt es selbstverständlich auch die normale Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist. Diese Erhöhung wird Ihnen vier Wochen vorher angekündigt. Qualitätsprüfungen Unsere Arbeit wird in regelmäßigen Abständen durch externe Institutionen überprüft. Die Ergebnisse finden Sie nach Bekanntgabe als Aushang in unserem Eingangsbereich und a u f u n s e r e r H o m e p a g e u n t e r u n d u n t e r finden Sie den Grünen Haken für Verbraucherfreundlichkeit. Anregungen und Beschwerden Ihre Anregungen oder Beschwerden sind uns wichtig und wir nehmen sie gerne entgegen. Deshalb haben wir ein Lob- und Beschwerdemanagement eingeführt. Bitte fragen Sie uns danach. Im Vertrag finden Sie darüber hinaus weitere Ansprechpartner genannt, an die Sie sich wenden können. Interessenvertretung Ihre Interessen werden auch vertreten durch das von allen Bewohnerinnen und Bewohnern gewählte Mitwirkungsorgan. Regelmäßige Informationen erhalten Ihre Angehörigen an den Angehörigenabenden und bei Informationsveranstaltungen, zu denen schriftlich eingeladen wird. Ausschlusskriterien zur Anpassung der Leistungspflicht ( 8 Abs. 4 WBVG) Folgende Pflege- oder Betreuungsbedarfe sind gemäß dem Leistungskonzept des Heims und den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen der geltenden Pflegesatzvereinbarung ( 84 Abs.5 und 6 SGB XI) von der Anpassung ausgeschlossen: Beatmungspflichtige Personen und Wachkomapatienten. Haben Sie Fragen, die Sie persönlich oder Ihren Einzug ins Alten- und Pflegeheim St. Anna betreffen, dann wenden Sie sich an uns. Mit freundlichem Gruß Revision 06 Seite! 7 von! 8
8 Alice Kunz Tanja Feis Heimleiterin Pflegedienstleiterin Hoppstädten-Weiersbach, Januar 2014 Anlage: Preisliste Hausprospekt Revision 06 Seite! 8 von! 8
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