Produktbeschreibung. zum. Rahmenvertrag

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1 Gewerbestr Frammersbach Ihr Ansprechpartner: Sonja Hartmann Tel.: Mail: sh@wiass.com Produktbeschreibung zum Rahmenvertrag Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotenen Versicherungen geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus den Policen, den geschriebenen Bedingungen und Vereinbarungen.

2 - Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall - Ertragsgarantieversicherung Versicherte Sachen und Gefahren; Ertragsausfall; Haftzeit; Versicherte Gefahren: Allgefahrendeckung, dabei insbesondere z.b.: Brand, Blitzschlag, Explosion Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen Überspannung, Induktion, Kurzschluss Hochwasser, Feuchtigkeit, Wasser, Überschwemmung Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus und Böswilligkeit, Diebstahl; Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung Höhere Gewalt ( z. B. Sturm, Hagel) Konstruktions-, Material- oder Ausführungs- und Montagefehler Tierverbiss durch Marder, Mäuse u. ä. Erdbeben Innere Unruhen Vulkanausbruch Ansprüche der versicherten Unternehmen gegeneinander Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf Regressforderungen gegen die versicherten Unternehmen Terrorrisiko Technologiefortschritt bis zur Höhe der Versicherungssumme Einschluss weiterer Versicherungsnehmer möglich Versicherte Sachen: - die im Versicherungsvertrag bezeichnete Photovoltaikanlage und alle zur PV-Anlage gehörenden Teile, insbesondere auch: Zäune, Verkabelung Tragkonstruktionen Der Einspeisung dienende Geräte wie Trafo, Netzeinspeisestation u. Erdkabel Betriebsgebäude und Container auf der Anlage Übertragungseinrichtungen für Überwachungen Fundamente Hilfs- und Betriebsstoffe - Werkzeuge, sonstige Teile die während der Lebensdauer der versicherten Anlage erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen ( z. B. Sicherungen, Lichtquellen, nicht wieder aufladbare Batterien) sind versichert ABER: nur in Folge eines anderweitigen Ersatzpflichtigen Schadens Lagerungen von Ersatzteilen und Zubehör Nicht Versicherte Gefahren: Krieg Vorsatz des VN Kernenergie Normale und vorzeitige Abnutzung

3 Entschädigung bei Ertragsausfall Bis zu 2,50 je kwp installierte Leistung pro Tag auf erstes Risiko Bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Ausfallkosten geltend gemacht werden, max. aber der tatsächliche Ertragsausfall je kwp/tag Haftzeit: 12 Monate Versicherungsort: das im Vertrag bezeichnete versicherte Grundstück auch außerhalb des Versicherungsortes, wenn die versicherten Sachen sich vorrübergehend zum Zwecke der Reparatur, Revision oder Überholung außerhalb des Versicherungsortes befinden. Transporte zum Reparaturort und zurück sind mitversichert Regressverzicht Unterversicherungsverzicht Mitversicherung von Betriebsführungsgesellschaften Versicherungswert: die gesamten Herstellkosten der Photovoltaikanlage einschließlich der Bezugskosten ( z. B. Verpackung, Fracht, Zölle, Befestigungseinrichtungen, Montage) Versicherungsbeginn: ab dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch mit der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage. Entschädigung im Schadenfall: Der Versicherer leistet im Falle eines Teilschadens, die Zahlung der für die Wiederherstellung der beschädigten Anlage am Schadentag notwendigen Kosten. Im Falle eines Totalschadens die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme.

4 Zusätzliche Kosten die ersetzt werden: Eil- und Expressfracht Überstunden, Sonn-, Feiertags und Nachtarbeiten Gerüststellung bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko Bewegungs- und Schutzkosten bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko Schadensuchkosten bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko werden Aufräumungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko ersetzt Luftfrachtkosten bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko Feuerlöschkosten bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko Erd-, Mauer- und Stemmarbeiten bis ,00 auf erstes Risiko Innere Betriebsschäden elektr. Bauteile bis zu einem Betrag von ,00 auf erstes Risiko Kosten für die Herstellung von Behelfsstraßen Rückbaukosten Innere Unruhen bis max ,00 Glasbruch der Kollektorflächen Bei Dachanlagen De- und Remontagekosten auf Grd. v. Gebäudeschäden auf erstes Risiko Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung sofern der Schaden dadurch gemindert wird Vergrößerung des Unterbrechungsschadens durch behördlich angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen Ertragsgarantie - Auf Wunsch versicherbar Wird der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10% unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch entstehenden Minderertrag. - Der Versicherer leistet Entschädigung für Mindererträge durch Eine im Vergleich zum Ertragsgutachten verminderte Globalstrahlung Mängel bei den Komponenten Außergewöhnliche Abnutzung und Verschmutzung Innere Betriebsschäden an Photovoltaikmodulen und elektronischen Bauteilen Max. Entschädigungsleistung 30 % des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsgutachten - Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Mindererträge durch - die in 2 Nr. 6 a) bis d) ABE-PV Wiass genannte Gefahren und Schäden; - unsachgemäße Handhabung durch den Anlagenbetreiber; - eigenmächtige Änderungen am versicherten Objekt durch den Anlagenbetreiber - Ausfall des Einspeisezählers; - Unterbrechungen des Stromversorgungsnetzes; - Überprüfungen oder Wartungsarbeiten; - dauerhafte Verschattungen, die nicht im Ertragsgutachten berücksichtigt wurden. Alternativ: 5-Jahres-Ertragsgarantie - Auf Wunsch versicherbar - Der Versicherer leistet Entschädigung für Mindererträge durch Eine im Vergleich zum Ertragsgutachten verminderte Globalstrahlung Mängel bei den Komponenten Außergewöhnliche Abnutzung und Verschmutzung Innere Betriebsschäden an Photovoltaikmodulen und elektronischen Bauteilen Max. Entschädigungsleistung 50 % des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsgutachten Kündigungsverzicht des Versicherers für den Zeitraum von 5 Jahren

5 De- und Remontagekosten - auf Wunsch versicherbar De- und Remontagekosten für die versicherte PV-Anlage auf einem gemieteten als auch eigenen Dach gelten bis zur Höhe der festgelegten Summe auf erstes Risiko mitversichert Die Erstrisikosumme ist begrenzt auf max ,00 Euro (höhere Erstrisikosummen sind anfragepflichtig) Der Ertragsausfall gilt mitversichert Voraussetzungen: - es ist ein Sachschaden am Dach oder Gebäude nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage entstanden und zu dessen Behebung muss die PV Anlage ganz oder teilweise abgebaut werden. Der Sachschaden muss nicht durch die PV-Anlage erfolgt sein. GAP-Deckung - auf Wunsch versicherbar (Differenz-Entschädigung bei Nicht-Wiederaufbau der Photovoltaikanlage) Im Falle eines Totalschadens wird der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens die Restschuld aus dem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt, wobei die ursprüngliche Versicherungssumme die Grenze der Entschädigung bildet. Der Zeitwert errechnet sich maximal aus der im Antrag angegebenen Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines prozentualen Abzuges. Der Abzug ergibt sich aus dem Alter, dem Zustand und dem Abnutzungsgrad der versicherten Sache am Schadentag. Diese Vereinbarung gilt für PV-Anlagen in Deutschland Ersatz von De- und Remontagekosten und Ertragsausfall bei Insolvenzfällen - auf Wunsch versicherbar De- und Remontagekosten für die versicherte PV-Anlage weil der Eigentümer des gemieteten / gepachteten Daches insolvent ist und der Pachtvertrag aus diesem Grunde aufgehoben wird, gelten bis zur Höhe der festgelegten Summe auf erstes Risiko mitversichert. Ferner werden die Kosten für die Remontage auf einem anderen Dach ersetzt. Die jeweilige Erstrisikosumme wird nach Prüfung des Projektes festgelegt und damit auch die anfallende Prämie Zeitlicher Selbstbehalt von fünf Tagen bei einer Haftzeit von zwei Monaten Einschluss einer Mehrkostenversicherung nach Klausel auf Wunsch versicherbar (zeitabhängige Mehrkosten für die Bewachung nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden an der versicherten Objektschutzeinrichtung von PV-Anlagen) können wir folgende Konditionen anbieten: Beitrag p.a. zzgl. VSt. Entschädigung pro Tag HZ 1 Monat HZ 2 Monate 125,00 45,00 75,00 250,00 75,00 120,00 500,00 120,00 210, ,00 180,00 300,00 Der zeitliche Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 2 Kalendertage. Voraussetzungen: Verpflichtung im Schadenfall (Ausland), eine 24 h-bewachung dann auch tatsächlich zu beauftragen Sofern die Summengrenzen und/oder Haftzeiten laut unserer Tabelle im Schadenfall nicht ausreichend scheinen, können im Vorfeld, auf Beantragung Alternativen berechnet werden.

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