BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME EINES NATIONALEN PARLAMENTS ZUR SUBSIDIARITÄT

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1 Europäisches Parlament Rechtsausschuss BEGRÜNTE STELLUNGNAHME EINES NATIONALEN PARLAMENTS ZUR SUBSIDIARITÄT Betrifft: Begründete Stellungnahme der niederländischen Zweiten Kammer zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern (COM(2016)0687 C8-0464/ /0339(CNS)) Nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit können die nationalen Parlamente binnen acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsakts in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Die niederländische Zweite Kammer hat die als Anlage beigefügte begründete Stellungnahme zu dem genannten Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist der Rechtsausschuss für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zuständig. NP\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 ANLAGE An den Präsidenten der Europäischen Kommission Herrn Jean-Claude Juncker B-1049 Brüssel Belgien Den Haag, 23. Dezember 2016 Betrifft: Begründete Stellungnahme (Subsidiarität) zu dem EU-Vorschlag bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern COM(2016) 687 Sehr geehrter Herr Juncker, Die Zweite Kammer der Generalstaaten des Königreichs der Niederlande hat den EU- Vorschlag bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern (COM(2016) 687) auf Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität geprüft. Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass die Zweite Kammer der Generalstaaten den Standpunkt vertritt, dass der oben genannte Vorschlag nicht mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. In Anlage 1 zu diesem Schreiben erhalten Sie den Wortlaut des Antrags, den die Abgeordneten Harbers (VVD), Omtzigt (CDA) und Dijkgraaf (SGP) am 21. Dezember 2016 eingereicht haben. Die Zweite Kammer hat diesen Antrag am 22. Dezember 2016 angenommen. Anlage 2 enthält die Beiträge der Fraktionen, in denen sie ihre Standpunkte u. a. zur Subsidiarität ausführlicher darlegen. Ich bitte Sie, bei Ihrer Antwort auf dieses Schreiben den Beiträgen Rechnung zu tragen. Das Europäische Parlament, der Rat und die niederländische Regierung erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Mit vorzüglicher Hochachtung Khadija Arib Vorsitzende der Zweiten Kammer der Generalstaaten PE v /7 NP\ docx

3 Anlage 1 Antrag Harbers, Omtzigt und Dijkgraaf TWEE KAMER R STATEN-GENERAAL (ZWEITE KAMMER S PARLAMENTS) Sitzungsperiode Herbstvermerk 2016 Nr. 3 ANTRAG VON MP HARBERS u. a. Eingereicht am 21. Dezember 2016 Die Kammer, nach Anhörung der Debatte, mit der Feststellung, dass zu dem Vorschlag bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern keine Folgenabschätzung durchgeführt wurde, obwohl die Zweite Kammer sich ausdrücklich dafür ausgesprochen hat; mit der Feststellung, dass in Bezug auf die Folgen des Brexit und die neuen Steuerpläne der Vereinigten Staaten noch Vieles unklar und unsicher ist; mit der Feststellung, dass laut dem OECD-Aktionspunkt 2 die Verantwortung für Maßnahmen, um den Folgen hybrider Gestaltungen entgegenzuwirken, zuallererst beim betreffenden Drittland liegt; spricht sich dafür aus, den Vorschlägen bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern die gelbe Karte zu zeigen, und geht zur Tagesordnung über. Harbers Omtzigt Dijkgraaf NP\ docx 3/7 PE v01-00

4 Anlage 2 Beiträge der Fraktionen Nachstehend sind die Beiträge der einzelnen Fraktionen im Zusammenhang mit diesem EU- Vorschlag aufgeführt. Die Zweite Kammer der Generalstaaten verfügt über 150 Sitze. Diese Sitze sind wie folgt aufgeteilt: Volkspartij voor Vrijheid en Democratie VVD (Volkspartei für Freiheit und Demokratie) ( 40) Partij van de Arbeid PvdA (Partei der Arbeit) (35) Socialistische Partij (Sozialistische Partei) (15) Christen Democratisch Appel CDA (Christlich-Demokratischer Appell) (13) Partij voor de vrijheid PVV (Partei für die Freiheit ) (12) Democraten 66 D66 (Demokraten 66) (12) ChristenUnie CU (Christenunion) (5) Groenlinks GL (Grün-Links) (4) Staatkundig Gereformeerde Partij SGP (Politische-Reformierte Partei) (3) Partij voor de dieren PvdD (Tierschutzpartei) (2) 50PLUS (1) Gruppe Kuzu/Öztürk GrKÖ (2) Gruppe Bontes/van Klaveren GrBvK (2) Houwers (1) Klein (1) Monasch (1) Van Vliet (1) Acht Fraktionen haben einen Beitrag geliefert, was den Aspekt der Subsidiarität im Zusammenhang mit den Vorschlägen betrifft. Subsidiarität Die Mitglieder der VVD-Fraktion stellen fest, dass es keine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen des Vorschlags gibt. Sie erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass die Zweite Kammer sich bereits zuvor einstimmig für die Durchführung einer Folgenabschätzung bei dieser Art von Vorschlägen ausgesprochen hat. Ersten Schätzungen zufolge könnten mehr als Stellen bei amerikanischen Unternehmen hiervon betroffen sein; das ist eine hohe Zahl. Die Mitglieder der VVD-Fraktion wollen keine niederländischen Arbeitsplätze gefährden. Außerdem werden die Niederlande und andere Mitgliedstaaten infolge dieses Vorschlags Steuern erheben auf Gewinne, die nicht dem eigenen, sondern einem anderen Land zustehen, in diesem Fall oft die Vereinigten Staaten, so die Mitglieder der VVD-Fraktion. Der Vorschlag verstößt daher gegen den Grundsatz, dass die Gewinne dort besteuert werden müssen, wo sie erzielt werden. Außerdem schreiben die Mitglieder der VVD-Fraktion, dass in dem OECD-Bericht zum Aktionspunkt 2 die Verantwortung für Maßnahmen, um den Folgen hybrider Gestaltungen entgegenzuwirken, beim Ursprungsland liegt. Bei hybriden Gestaltungen in Drittländern wird es sich vor allem um amerikanische Unternehmen handeln. Der gewählte amerikanische PE v /7 NP\ docx

5 Präsident Trump hat bereits angekündigt, er wolle diese Steuern selbst erheben. Die VVD vertritt die Auffassung, dass man angesichts dieses Aspekts im OECD-Bericht erst mal die weiteren Entwicklungen abwarten sollte. Außerdem besteht auch im Zusammenhang mit dem Brexit noch eine große Unsicherheit Ein Vorschlag für hybride Gestaltungen in Drittländern ist gegebenenfalls nur mit einer langen Übergangsfrist und in Kombination mit einem niedrigeren Körperschaftsteuersatz vorstellbar, so die Mitglieder der VVD-Fraktion. Die Mitglieder der PvdA-Fraktion vertreten die Auffassung, dass der Vorschlag mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. International herrscht breiter Konsens darüber, dass Steuervermeidung nicht wünschenswert sei. Außerdem herrscht breiter Konsens darüber, dass das Problem der Steuervermeidung am besten international angegangen werden kann. Die europäischen Mitgliedstaaten haben zur Bekämpfung der Steuervermeidung die ATAD (AntiTax Avoidance Directive) einstimmig angenommen. Bei der Annahme der ATAD wurde auch einstimmig vereinbart, dass die Kommission einen Vorschlag vorlegen werde, um gegen hybride Gestaltungen mit Drittländern vorzugehen. Dieser Vorschlag liegt jetzt vor. Mit der Tatsache, dass diese Vorschläge von den Mitgliedstaaten beantragt wurden, ist nach Auffassung der PvdA-Fraktion die Subsidiarität gewährleistet. Außerdem stellen die Mitglieder der PvdA-Fraktion fest, dass die vorliegende Richtlinie dazu beiträgt, dass der Binnenmarkt besser funktioniert. Nichteuropäische, insbesondere amerikanische Unternehmen, können sich mit einem sehr niedrigen Gewinnsteuersatz auf den europäischen Markt begeben, indem sie hybride Strukturen nutzen, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung oder zu einem effektiv unbefristeten Aufschub der Besteuerung führen. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen, zumal die europäischen Unternehmen in Europa durchaus ganz normal Steuern zahlen. Mit dieser Richtlinie wird diesen Praktiken ein Ende gesetzt und somit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert. Dies ist im Interesse aller Mitgliedstaaten. Die Mitglieder der SP-Fraktion sind der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Die Mitglieder der CDA-Fraktion sind der Auffassung, dass die EU nicht die richtige Organisation ist, um die Regeln der OECD zum Aktionsplan 2 umzusetzen. In diesem Plan der OECD wurden nämlich klare Vereinbarungen getroffen. Darin steht, dass das Land der Niederlassung die Initiative ergreifen muss. Dies bedeutet nach Auffassung der Mitglieder der CDA-Fraktion, dass es laut diesen Vereinbarungen keinen Raum für eine Initiative seitens der EU gibt, und schon gar nicht für eine Initiative, die über die Vereinbarungen hinausgeht, die bereits im Rahmen der OECD getroffen wurden. Dies schadet der Position der EU. Wenn ein Drittland bei dieser Maßnahme geht es dann um die Vereinigten Staaten die OECD- Vereinbarung offenbar nicht rechtzeitig umsetzt, obliegt es allen anderen OECD-Ländern, auf die Umsetzung zu dringen. Die Mitglieder der CDA-Fraktion sind der Auffassung, dass es angesichts der OECD-Vereinbarungen nicht angemessen ist, als Quellenländer bereits im Vorfeld Maßnahmen zu ergreifen. Die Mitglieder der PVV-Fraktion sind der Auffassung, dass nicht in hinreichendem Maße nachgewiesen wurde, dass Maßnahmen der Europäischen Union Vorteile bieten im Vergleich zu einzelnen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Im Rahmen der OECD-BEPS war im Hinblick NP\ docx 5/7 PE v01-00

6 auf hybride Gestaltungen von Empfehlungen die Rede, Empfehlungen, die jedes Land nach eigenem Gutdünken gestalten konnte. Nach Auffassung der Mitglieder der PVV-Fraktion können die Empfehlungen zur Bekämpfung unerwünschter hybrider Gestaltungen durchaus in die nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen werden, ohne dass dafür eine Richtlinie notwendig ist. Die Gestaltungen werden möglicherweise durch Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht vollkommen beseitigt, dies rechtfertigt nach Auffassung der PVV- Fraktion jedoch keine Verletzung der nationalen Steuerhoheit, was die vorgeschlagene Richtlinie implizieren würde. Genauso wenig wie ein zusammengewürfeltes Konstrukt nationaler Vorschriften mit Lücken das Problem hybrider Gestaltungen angehen kann, kann auch die vorgeschlagene Richtlinie Lücken nicht vollkommen vermeiden. Eine gemeinsame Initiative für den gesamten Markt ist daher auch nicht notwendig. Die Mitglieder der PVV-Fraktion sind daher der Auffassung, dass der Vorschlag nicht mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Die Mitglieder der PVV-Fraktion sind schließlich der Auffassung, dass die Maßnahmen der EU darüber hinausgehen, was erforderlich ist, damit die Ziele des Vertrags verwirklicht werden können. Sie sind daher der Ansicht, dass der Vorschlag nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Die Mitglieder der D66-Fraktion befürworten eine europäische Herangehensweise bei der Steuervermeidung. Die Mitglieder sind der Auffassung, dass Steuervermeidung wegen der hybriden Gestaltungen mit Drittländern nur auf europäischer Ebene angegangen werden kann, da es sich immer um Inkongruenzen zwischen unterschiedlichen Steuersystemen handelt. Die Mitglieder sind daher der Auffassung, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar sind. Die Mitglieder der Fraktion der ChristenUnie haben den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern zustimmend zur Kenntnis genommen. Es ist für diese Mitglieder selbstverständlich, dass die Auswirkungen von Inkongruenzen auf europäischer Ebene angegangen werden müssen. Das in dem vorliegenden Richtlinienvorschlag dargelegte Vorgehen entspricht daher nach Ansicht dieser Mitglieder dem Grundsatz der Subsidiarität gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union. Die Mitglieder der Fraktion Groenlinks sind der Auffassung, dass die Richtlinie bezüglich hybrider Gestaltungen mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist und stimmen der Ansicht der Kommission zu. Mit diesem Vorschlag wird gegen schädliche Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten vorgegangen. Dies ist eine Problematik, die hervorragend auf europäischer Ebene angegangen werden kann und muss. Außerdem liegt der Kern des Problems nach Ansicht der Mitglieder der Fraktion Groenlinks in einer mangelnden Koordinierung. Die grundlegendste und vollständigste Lösung ist daher ein Format für ein EU-weites Steuersystem. Die Mitglieder der Fraktion Groenlinks sind der Auffassung, dass dieser Vorschlag durchaus einen positiven Beitrag hierzu leistet. Auch wird mit diesem Vorschlag der Binnenmarkt gestärkt, indem er Schutz vor Missbrauch etwaiger Disparitäten zwischen den Steuersystemen bietet. Dies bedeutet auch, dass die Mitglieder der Ansicht sind, dass der Vorschlag mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, da jetzt immer noch die Möglichkeit der Steuervermeidung besteht und dies nur auf dieser Ebene und auf diese Weise angegangen werden kann. PE v /7 NP\ docx

7 Die Mitglieder der Fraktion Groenlinks weisen im Übrigen darauf hin, dass sie eine sofortige internationale Regelung vorziehen würden, diesen Vorschlag jedoch als erheblichen Fortschritt betrachten. Schließlich sind die Mitglieder der Auffassung, dass es vollkommen überflüssig ist, das Datum des Inkrafttretens dieser Maßnahme zu verschieben. Rechtsgrundlage Die Mitglieder der PvdA-Fraktion sind der Ansicht, dass Artikel 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die angemessene Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Maßnahme ist. Auch die Richtlinie zur Steuervermeidung beruht auf Artikel 115 AEUV. Die Mitglieder der SP-Fraktion sind der Ansicht, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Vorschlag der Kommission vorliegt. Die Mitglieder der CDA-Fraktion sind der Auffassung, dass die Kommission sich auf die korrekte Rechtsgrundlage stützt. Die Mitglieder der PVV-Fraktion sind der Auffassung, dass der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine Rechtsgrundlage bietet, um den Vorschlag bezüglich hybrider Gestaltungen einzuführen. Der AEUV bietet generell keine Basis für Maßnahmen im Bereich der direkten Besteuerung, so die Fraktion. Im Bereich der direkten Besteuerung gilt die Souveränität der Mitgliedstaaten. Der AEUV enthält in den Artikeln 110 bis 113 einschließlich Bestimmungen zum Bereich der indirekten Besteuerung. Es geht hier um die Erhebung der Körperschaftsteuer, die als direkte Steuer gilt. Die Mitglieder der PVV-Fraktion sind außerdem der Auffassung, dass Artikel 115 AEUV somit keine angemessene Rechtsgrundlage für diesen Richtlinienvorschlag darstellt, zumal dieser Artikel das Funktionieren des Binnenmarktes und nicht die direkte Besteuerung betrifft. Sogar unter Berücksichtigung des Verhaltens, dass mit dieser Richtlinie angegangen werden soll, muss es immer noch einen direkten Einfluss auf das Funktionieren des Binnenmarkts geben. Vor allem ist nach Ansicht der Mitglieder der PVV-Fraktion überhaupt kein direkter Einfluss gegeben, so wie dies im Sinne von Artikel 115 erforderlich ist. Die Mitglieder der PVV-Fraktion weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die mögliche Anwendbarkeit von Artikel 115 AEUV bedeutet, dass diese Richtlinie vom Rat einstimmig angenommen werden muss. Die Mitglieder der D66-Fraktion halten die Rechtsgrundlage des EU-Vorschlags für angemessen. Die Mitglieder der Fraktion ChristenUnie halten die Bezugnahme auf Artikel 115 AEUV für diese Richtlinie für gerechtfertigt. Die Mitglieder der Fraktion Groenlinks halten die Rechtsgrundlage genau wie die Kommission für angemessen. NP\ docx 7/7 PE v01-00

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