RICHTLINIEN zur Umsetzung des Programmes LERNZIEL PRODUKTIVITÄT
|
|
- Reiner Hoch
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RICHTLINIEN zur Umsetzung des Programmes LERNZIEL PRODUKTIVITÄT Das Ministerium für Wirtschaft erläßt auf der Grundlage der 23 und 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt des Saarlandes 2000, S. 194) die nachfolgenden Richtlinien. Das Saarland gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO, des einheitlichen Programmplanungsdokumentes Ziel 3 für die Jahre der Bundesrepublik Deutschland und der hierzu ergangenen Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10.Oktober 2000 Nr. K(2000)2414, der Verordnungen (EG) Nr.1784/1999, (EG) Nr.1159/2000, (EG) Nr. 1685/2000, (EG) Nr. 68/2001 sowie dem Beschluß des Rates über die Aufgaben des Europäischen Sozialfonds (83/516/EWG) Zuwendungen zu den Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten saarländischer Betriebe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Saarlandes. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für Wirtschaft als Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1. Förderziel Ziel des Programmes ist die Sicherung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung in saarländischen Betrieben, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen durch die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten. Zu diesem Zweck werden aus dem Programm Fördermittel für berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte gewährt. Die aus diesem Programm geförderten Projekte sollen den Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in den beteiligten Unternehmen entsprechen. Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung soll insbesondere den durch strukturellen und technologischen Wandel der Wirtschaft entstehenden Veränderungen der Arbeitsinhalte und -bedingungen Rechnung tragen. Gruppen von Arbeitnehmern, für die ein erhöhtes Risiko der Arbeitslosigkeit besteht, so z.b. Un- und Angelernte, ältere Arbeitnehmer/-innen und befristet Beschäftigte, sollen durch dieses Programm besonders berücksichtigt werden. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 1
2 Im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. 2. Fördervoraussetzungen 2.1 Zuwendungen unter ,-- werden grundsätzlich nicht gewährt. 2.2 Gefördert werden Qualifizierungsprojekte für Arbeitnehmer und -innen aus saarländischen Betriebsstätten. 2.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind für den Betriebsablauf notwendige und regelmäßig wiederkehrende, innerbetriebliche Schulungen. 2.4 Durch die Projekte sind Kenntnisse zu vermitteln, die vorrangig eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt bewirken. Ein ausreichender Allgemeinheitsgrad der vermittelten Kenntnisse ist nachgewiesen durch allgemein anerkannte Zertifikate oder durch die Beteiligung von Beschäftigten mehrerer unabhängiger Unternehmen. 2.5 Die inhaltliche Ausgestaltung soll den anstehenden und absehbaren Veränderungen in der Wirtschaft Rechnung tragen; hierbei sollen sich die Inhalte vorrangig an folgenden Feldern orientieren: Entwickler-, Berater- und Anwenderwissen in der Informationstechnologie Technologisches Upgrading für Mitarbeiter in Produktion, Entwicklung und Planung Führungs- und Managementkompetenz für Führungskräfte und potentielle Existenzgründer Innovations- und Entwicklungskompetenz Arbeits- und Betriebsorganisation einschließlich Qualitätsmanagement, Prozeßsteuerung und Logistik Einkauf, Marketing und Vertrieb einschließlich Kunden- und Dienstleistungsorientierung und der Veränderungen durch Einführung von e-business-strategien. 2.6 Für un- und angelernte Arbeitnehmer/-innen können vorbereitende Maßnahmen zur Heranführung an spezifische Maßnahmen entsprechend der o.a. Zielsetzungen gefördert werden. 2.7 Die Dauer der Maßnahmen soll zwischen 40 und 800 Stunden liegen. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 2
3 2.8 Um mögliche Synergieeffekte zu erzielen und die Zugangsmöglichkeiten zu neuen Technologien und Verfahren inbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen zu verbessern, werden bevorzugt Projekte gefördert, die sich inhaltlich an unternehmensübergreifenden Veränderungsprozessen ausrichten und diese längerfristig begleiten. 3. Zuwendungsempfänger 3.1 Antragsberechtigt und somit Empfänger der Zuwendungen sind ausschließlich Einrichtungen, Träger und Unternehmen, deren Geschäftszweck Planung, Organisation und Durchführung beruflicher Qualifizierung beinhaltet und deren fachliche Leistungsfähigkeit durch einschlägige Aktivitäten und entsprechende Referenzen über einen längeren Zeitraum belegt ist. 3.2 Sind die o.a. Voraussetzungen nicht gegeben, kann die fachliche Leistungsfähigkeit durch den Beleg entsprechender Kompetenzen erbracht werden. Dies kann erfolgen durch den Nachweis der in Einrichtung, Träger oder Unternehmen vorhandener methodischer und didaktischer Kompetenzen zur Planung, Organisation und Durchführung beruflicher Qualifizierung. 3.3 Die adäquate Qualifikation der eingesetzten Trainer, Dozenten und des sonstigen Lehrpersonals ist Voraussetzung und durch den Antragsteller sicherzustellen und zu belegen. 3.4 Darüber hinaus ist das Vorhandensein bzw. die Verfügbarkeit einer den vorgesehenen Maßnahmen entsprechenden räumlichen und sachlichen Ausstattung zu belegen. 4. Art der Zuwendungen: Die gewährten Zuwendungen sind Projektförderungen in Form einer Anteilfinanzierung. 5. Bemessung der Förderung 5.1 Förderfähig sind projektbedingte Kosten. 5.2 Die Förderfähigkeit der Kosten im Einzelnen ergibt sich aus den VO EU Nr.1260/1999 und 1685/ Grundlage der Förderung sind die Kosten pro Maßnahmestunde. Als förderfähig anerkannt werden hierbei höchstens Kosten in Höhe von 75 (DM 147,--) pro Stunde für Maßnahmen,die überwiegend der Vermittlung von Standardinhalten dienen, Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 3
4 150 (DM 293,--) pro Stunde für Maßnahmen, die entweder einen erhöhten Einsatz von Sachmitteln oder aufgrund der benötigten speziellen Kenntnisse erhöhte Trainerkosten erforderlich machen, 300 (DM 587,--) pro Stunde für Maßnahmen, die zu einer Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten mit besonders hohem Aufwand führen. 5.4 Für Maßnahmen, die in Form von Fernlehr- und -lernverfahren durchgeführt werden, hierzu zählen insbesondere web-basierte bzw. datenträgerbasierte Formen von CBT (computer based training), können Kosten entsprechend des tatsächlichen Aufwands für die Durchführung der Maßnahme als förderfähig anerkannt werden, soweit sie die Kosten für durchgeführte vergleichbare Präsenzmaßnahmen um nicht mehr als 20 % übersteigen. Liegen entsprechende Vergleichswerte nicht vor, kann im Einzelfall auf kalkulatorisch ermittelte Vergleichswerte zurückgegriffen werden. 6. Höhe der Förderung: Die anteiligen Maßnahmekosten, die auf Teilnehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entfallen, können mit einem Zuschuß in Höhe von 70% der Maßnahmekosten gemäß Punkt 5 der Richtlinien gefördert werden. Die anteiligen Maßnahmekosten, die auf Teilnehmer aus größeren Unternehmen (NKMU) entfallen, können mit einem Zuschuß in Höhe von 50% der Maßnahmekosten gemäß Punkt 5 der Richtlinien gefördert werden. KMU im Sinne der Richtlinien sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und nicht zu 25% oder mehr im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen. Mehrere Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich im Besitz einer juristischen oder natürlichen Person stehen, sind als ein Unternehmen zu betrachten. 7. Verfahren: 7.1 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Referat D/6, einzureichen. 7.2 Zur Beurteilung des Projektantrages kann vom Ministerium für Wirtschaft die Stellungnahme von Sachverständigen angefordert werden. 7.3 Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet das Ministerium für Wirtschaft nach Prüfung des Antrages mit schriftlichem Bescheid. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 4
5 7.4 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Anforderung durch den Zuwendungsempfänger auf Grundlage der beigefügten Nachweise getätigter projektbezogener Ausgaben. 8. Verwendungsnachweis: Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Für den zahlenmäßigen Nachweis genügt ein einfacher Verwendungsnachweis. Dem Verwendungsnachweis beizufügen ist ein Sachbericht. 9. Aufbewahrungspflicht und Prüfungsrecht: 9.1 Die den Auszahlungsanforderungen und dem Verwendungsnachweis zugrunde liegenden Belege sind noch drei Jahre nach Ende der Programmlaufzeit aufzubewahren, sofern nicht nach den VV zu 44 LHO in den Allgemeinen Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) längere Fristen vorgeschrieben sind. Vor einer Vernichtung ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen. 9.2 Die Bewilligungsbehörde hat das Recht, vor Ort die Verwendung der Mittel und die inhaltliche Durchführung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes nach 91 LHO sowie der Europäischen Kommission bleibt hiervon unberührt. 9.3 Für die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der Verwendung sowie für einen evtl. Erstattungsanspruch des Landes gelten auch die Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO, soweit in den Richtlinien nichts anderes bestimmt ist. 10. Inkrafttreten: Diese Förderrichtlinien treten am in Kraft. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 5
2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 13. Mai 2009 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Maßnahmen zur Stärkung und Nutzung des Innovationspotentials
MehrRichtlinien zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland
Richtlinien zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr erlässt
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrEckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN AZ: G3-7296.2-1/27 Stand: 15.04.2015 Eckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrAmtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar
Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 27. Februar 2014 195 Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar TPS) Vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
Mehr7523-W. Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen 7523-W Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar/12. Dezember 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
MehrMinisterium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen (Beratungsprogramm) vom 29. August 2005 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrRichtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS)
Richtlinien zur einzelbetrieblichen Technologieförderung im Saarland (Technologieprogramm Saar - TPS) vom 11. Februar 2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Saarland vergibt auf der Grundlage
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrFörderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrRichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrRichtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg
Richtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg Vorbemerkung Das Land Baden-Württemberg fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie,
MehrA. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF) Bekanntmachung des Bayerischen
MehrD VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 0 8. M ä r z A n g e l a H a a g.
Investitions- und Innovationswor kshop E i n z e l b e t r i e b l i c h e s I n n o v a t i o n s - u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r u n g s - p r o g r a m m R h e i n l a n d - P f a l z D VA
MehrZur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.
1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dezember 2013 Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern Der Freistaat Bayern fördert als Teil
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrRichtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER)
MF/ VB ELER Stand: 06.08.2014 Vorbereitende Unterstützung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) 2014-2020
MehrRichtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 18. Februar 2009 Az.: 23-6930.19-5 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.
2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrGl.Nr Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit vom 9. Juni 2010 VIII 261
Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A) Gl.Nr. 6600.10
MehrZur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.
1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrEinführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen
Einführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen Richtlinie Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Stärkung der unternehmerischen Potenziale in kleinen und mittleren Unternehmen durch
MehrZur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.
1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
Mehrüber die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen
Thüringer Staatskanzlei Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
MehrRichtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Richtlinien für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 2 1. Ziel
MehrDer Antragsteller muss seinen Sitz in Bitterfeld-Wolfen haben oder in Bitterfeld-Wolfen tätig sein.
Richtlinie zur Vergabe der Brauchtumsmittel zur Förderung gemeinnütziger Vereine, freier Wohlfahrtsverbände und Vereinigungen, zur Pflege der Städtepartnerschaftsbeziehungen und zur Unterstützung von Veranstaltungen
MehrRichtlinie. 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für überbetriebliche berufliche Ausbildungslehrgänge im Handwerk 1. Rechtsgrundlage,
MehrRichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen
702 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
MehrVorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung
Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 14. Dezember 2012 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung
Mehrbis zum entstanden sind.
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land
MehrEckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Eckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern AZ: G3 7296.2 1/4 Stand: 07.11.2012
MehrFördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht
Stand: September 2017 Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze
MehrFörderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Az: V 5-65o06-01-16/005 1 Förderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen
Mehr9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ
9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,
MehrBAP Informationsblatt
Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP Informationsblatt ESF-Förderperiode 2014-2020 ESF-Prioritätsachse C Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrSportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW recherchiert von: Wolfgang Kunz am 28.03.2013 Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 4-5840.2/5 Erlassdatum: 31.10.2012 Fassungvom: 31.10.2012 Gültig ab: 01.01.2013
MehrProjektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013
Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt nach
MehrRichtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Bezirk Unterfranken zur Förderung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten für Menschen mit Behinderung 1. Grundsätze Gemäß 97 Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XII i. V. m. Art.
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen 1. Zuwendungszweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. 1 Erl. des MS vom 08.01.2009 32-52200 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrRichtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein
Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen und im Sozialbereich allgemein vom 13.12.2018 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage: 1.1 Das Land kann nach Maßgabe
MehrFRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums
Mehrzur sozialen Integration von Geflüchteten
Stand 11.09.2017 Landeshauptstadt Potsdam Geschäftsbereich für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Fachbereich Soziales und Gesundheit Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration
MehrA. Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
8113.1-A Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020
2231-A Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales,
MehrRichtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung)
Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Das Thüringer Innenministerium erlässt im Einvernehmen mit
MehrMinisterium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Az.: 3894.0/1158 Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.05.2015 1. Allgemeines Das Land Baden-Württemberg
MehrR i c h t l i n i e. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vom. (GA-Sonderprogramm Hochwasser ) vom
R i c h t l i n i e des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms Hochwasser der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017
Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von kulturellen Kleinprojekten (Kleinprojektefonds) Vom 1. Juni 2017 Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/2017 am 15. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1
MehrAußenwirtschaftsförderungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (AWF)
Außenwirtschaftsförderungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (AWF) Vom 01. Dezember 2000 Amtsblatt des Saarlandes vom 29. Dezember 2000, Seiten 2186 ff Auf Grundlage der 18, 19, 20 und 23 des
MehrRichtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe
Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 10. Dezember
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrRichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
MehrLandesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland
Grundsätze zur Förderung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen mit Vermittlungshemmnissen Landesprogramm Arbeit für das Saarland ASaar zur Flankierung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland
MehrFörderung von Frauen- und Mädchenorganisationen Förderkriterien des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen Förderkriterien des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Inhaltsverzeichnis 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Förderziele
MehrRichtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)
6.10 1 Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen) vom 16.06.2011 hier abgedruckt in der Grundfassung vom
Mehr1. Zuwendungszweck. 2. Rechtsgrundlage
Leitlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr für Zuwendungen im Rahmen der Saarland Offensive für Gründer (SOG) mit dem Ziel, das Gründungsklima im Saarland zu verbessern 1.
MehrMINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT
MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für regionale Netzwerke für berufliche Fortbildung vom 1.
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für und Europaangelegenheiten zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und von Maßnahmen des Clustermanagements Vom 15. September 2014 Die Länder Berlin
MehrFörderaufruf. des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. zum Thema. "Digitalisierung und berufliche Weiterbildung.
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zum Thema "Digitalisierung und berufliche Weiterbildung." 1. Zweck
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
Mehr1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich vom 10.11.2015, veröffentlicht im Thüringer
Mehrdas Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.
MehrFördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken
Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.
MehrI. Beschreibung des Förderbereichs
1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vollzugshinweise für die Unterstützung der vom Mai/Juni Hochwasser 2013 geschädigten gewerblichen Unternehmen und
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Richtlinie für die Durchführung der nebenberuflichen sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft durch das Kuratorium Bayerischer
Mehr