RICHTLINIEN zur Umsetzung des Programmes LERNZIEL PRODUKTIVITÄT

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1 RICHTLINIEN zur Umsetzung des Programmes LERNZIEL PRODUKTIVITÄT Das Ministerium für Wirtschaft erläßt auf der Grundlage der 23 und 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt des Saarlandes 2000, S. 194) die nachfolgenden Richtlinien. Das Saarland gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO, des einheitlichen Programmplanungsdokumentes Ziel 3 für die Jahre der Bundesrepublik Deutschland und der hierzu ergangenen Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10.Oktober 2000 Nr. K(2000)2414, der Verordnungen (EG) Nr.1784/1999, (EG) Nr.1159/2000, (EG) Nr. 1685/2000, (EG) Nr. 68/2001 sowie dem Beschluß des Rates über die Aufgaben des Europäischen Sozialfonds (83/516/EWG) Zuwendungen zu den Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten saarländischer Betriebe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Saarlandes. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für Wirtschaft als Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1. Förderziel Ziel des Programmes ist die Sicherung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung in saarländischen Betrieben, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen durch die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten. Zu diesem Zweck werden aus dem Programm Fördermittel für berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte gewährt. Die aus diesem Programm geförderten Projekte sollen den Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in den beteiligten Unternehmen entsprechen. Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung soll insbesondere den durch strukturellen und technologischen Wandel der Wirtschaft entstehenden Veränderungen der Arbeitsinhalte und -bedingungen Rechnung tragen. Gruppen von Arbeitnehmern, für die ein erhöhtes Risiko der Arbeitslosigkeit besteht, so z.b. Un- und Angelernte, ältere Arbeitnehmer/-innen und befristet Beschäftigte, sollen durch dieses Programm besonders berücksichtigt werden. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 1

2 Im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. 2. Fördervoraussetzungen 2.1 Zuwendungen unter ,-- werden grundsätzlich nicht gewährt. 2.2 Gefördert werden Qualifizierungsprojekte für Arbeitnehmer und -innen aus saarländischen Betriebsstätten. 2.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind für den Betriebsablauf notwendige und regelmäßig wiederkehrende, innerbetriebliche Schulungen. 2.4 Durch die Projekte sind Kenntnisse zu vermitteln, die vorrangig eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt bewirken. Ein ausreichender Allgemeinheitsgrad der vermittelten Kenntnisse ist nachgewiesen durch allgemein anerkannte Zertifikate oder durch die Beteiligung von Beschäftigten mehrerer unabhängiger Unternehmen. 2.5 Die inhaltliche Ausgestaltung soll den anstehenden und absehbaren Veränderungen in der Wirtschaft Rechnung tragen; hierbei sollen sich die Inhalte vorrangig an folgenden Feldern orientieren: Entwickler-, Berater- und Anwenderwissen in der Informationstechnologie Technologisches Upgrading für Mitarbeiter in Produktion, Entwicklung und Planung Führungs- und Managementkompetenz für Führungskräfte und potentielle Existenzgründer Innovations- und Entwicklungskompetenz Arbeits- und Betriebsorganisation einschließlich Qualitätsmanagement, Prozeßsteuerung und Logistik Einkauf, Marketing und Vertrieb einschließlich Kunden- und Dienstleistungsorientierung und der Veränderungen durch Einführung von e-business-strategien. 2.6 Für un- und angelernte Arbeitnehmer/-innen können vorbereitende Maßnahmen zur Heranführung an spezifische Maßnahmen entsprechend der o.a. Zielsetzungen gefördert werden. 2.7 Die Dauer der Maßnahmen soll zwischen 40 und 800 Stunden liegen. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 2

3 2.8 Um mögliche Synergieeffekte zu erzielen und die Zugangsmöglichkeiten zu neuen Technologien und Verfahren inbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen zu verbessern, werden bevorzugt Projekte gefördert, die sich inhaltlich an unternehmensübergreifenden Veränderungsprozessen ausrichten und diese längerfristig begleiten. 3. Zuwendungsempfänger 3.1 Antragsberechtigt und somit Empfänger der Zuwendungen sind ausschließlich Einrichtungen, Träger und Unternehmen, deren Geschäftszweck Planung, Organisation und Durchführung beruflicher Qualifizierung beinhaltet und deren fachliche Leistungsfähigkeit durch einschlägige Aktivitäten und entsprechende Referenzen über einen längeren Zeitraum belegt ist. 3.2 Sind die o.a. Voraussetzungen nicht gegeben, kann die fachliche Leistungsfähigkeit durch den Beleg entsprechender Kompetenzen erbracht werden. Dies kann erfolgen durch den Nachweis der in Einrichtung, Träger oder Unternehmen vorhandener methodischer und didaktischer Kompetenzen zur Planung, Organisation und Durchführung beruflicher Qualifizierung. 3.3 Die adäquate Qualifikation der eingesetzten Trainer, Dozenten und des sonstigen Lehrpersonals ist Voraussetzung und durch den Antragsteller sicherzustellen und zu belegen. 3.4 Darüber hinaus ist das Vorhandensein bzw. die Verfügbarkeit einer den vorgesehenen Maßnahmen entsprechenden räumlichen und sachlichen Ausstattung zu belegen. 4. Art der Zuwendungen: Die gewährten Zuwendungen sind Projektförderungen in Form einer Anteilfinanzierung. 5. Bemessung der Förderung 5.1 Förderfähig sind projektbedingte Kosten. 5.2 Die Förderfähigkeit der Kosten im Einzelnen ergibt sich aus den VO EU Nr.1260/1999 und 1685/ Grundlage der Förderung sind die Kosten pro Maßnahmestunde. Als förderfähig anerkannt werden hierbei höchstens Kosten in Höhe von 75 (DM 147,--) pro Stunde für Maßnahmen,die überwiegend der Vermittlung von Standardinhalten dienen, Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 3

4 150 (DM 293,--) pro Stunde für Maßnahmen, die entweder einen erhöhten Einsatz von Sachmitteln oder aufgrund der benötigten speziellen Kenntnisse erhöhte Trainerkosten erforderlich machen, 300 (DM 587,--) pro Stunde für Maßnahmen, die zu einer Spezialisierung in bestimmten Fachgebieten mit besonders hohem Aufwand führen. 5.4 Für Maßnahmen, die in Form von Fernlehr- und -lernverfahren durchgeführt werden, hierzu zählen insbesondere web-basierte bzw. datenträgerbasierte Formen von CBT (computer based training), können Kosten entsprechend des tatsächlichen Aufwands für die Durchführung der Maßnahme als förderfähig anerkannt werden, soweit sie die Kosten für durchgeführte vergleichbare Präsenzmaßnahmen um nicht mehr als 20 % übersteigen. Liegen entsprechende Vergleichswerte nicht vor, kann im Einzelfall auf kalkulatorisch ermittelte Vergleichswerte zurückgegriffen werden. 6. Höhe der Förderung: Die anteiligen Maßnahmekosten, die auf Teilnehmer aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entfallen, können mit einem Zuschuß in Höhe von 70% der Maßnahmekosten gemäß Punkt 5 der Richtlinien gefördert werden. Die anteiligen Maßnahmekosten, die auf Teilnehmer aus größeren Unternehmen (NKMU) entfallen, können mit einem Zuschuß in Höhe von 50% der Maßnahmekosten gemäß Punkt 5 der Richtlinien gefördert werden. KMU im Sinne der Richtlinien sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und nicht zu 25% oder mehr im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen. Mehrere Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich im Besitz einer juristischen oder natürlichen Person stehen, sind als ein Unternehmen zu betrachten. 7. Verfahren: 7.1 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Referat D/6, einzureichen. 7.2 Zur Beurteilung des Projektantrages kann vom Ministerium für Wirtschaft die Stellungnahme von Sachverständigen angefordert werden. 7.3 Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet das Ministerium für Wirtschaft nach Prüfung des Antrages mit schriftlichem Bescheid. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 4

5 7.4 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Anforderung durch den Zuwendungsempfänger auf Grundlage der beigefügten Nachweise getätigter projektbezogener Ausgaben. 8. Verwendungsnachweis: Der Zuwendungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Für den zahlenmäßigen Nachweis genügt ein einfacher Verwendungsnachweis. Dem Verwendungsnachweis beizufügen ist ein Sachbericht. 9. Aufbewahrungspflicht und Prüfungsrecht: 9.1 Die den Auszahlungsanforderungen und dem Verwendungsnachweis zugrunde liegenden Belege sind noch drei Jahre nach Ende der Programmlaufzeit aufzubewahren, sofern nicht nach den VV zu 44 LHO in den Allgemeinen Nebenstimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) längere Fristen vorgeschrieben sind. Vor einer Vernichtung ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen. 9.2 Die Bewilligungsbehörde hat das Recht, vor Ort die Verwendung der Mittel und die inhaltliche Durchführung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes nach 91 LHO sowie der Europäischen Kommission bleibt hiervon unberührt. 9.3 Für die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der Verwendung sowie für einen evtl. Erstattungsanspruch des Landes gelten auch die Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO, soweit in den Richtlinien nichts anderes bestimmt ist. 10. Inkrafttreten: Diese Förderrichtlinien treten am in Kraft. Das Programm Lernziel Produktivität wird finanziert aus Mitteln des ESF, Ziel und des Saarlandes. 5

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