Rechtsschutz Selektion Berechnungsmerkmale

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1 Selektion Berechnungsmerkmale Versicherungsumfang Verkehrsrechtschutz nein Fahrzeug-RS für 1 bestimmtes Fahrzeug Alle auf den VN zugelassenen Fahrzeuge Alle auf die Familie zugel. Fahrzeuge Anzahl der Fahrzeuge Privat- / Berufsrechtschutz ja nein Ausschluss Beruf ausschluss Beruf Eigentuemerrechtschutz ja nein Vermieterrechtschutz ja nein Anzahl der zu versichernden Wohneinheiten Brutto Jahresmietwert Objekt 1 Brutto Jahresmietwert Objekt 3 Brutto Jahresmietwert Objekt 2 Selbstbeteiligung keine bis 100 EUR bis 150 EUR bis 200 EUR bis 300 EUR bis 500 EUR bis 750 EUR bis 1000 EUR Tarifgruppe normal öffentl. Dienst Senioren/Rentner Single nichtselbständig Beamter Single Senioren/Rentner Single ehem. Beamter Senioren/Rentner ehem. Beamter Senioren/Rentner Single Zahlweise jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Besteht oder bestand eine Vorversicherung Nein Ja, seit weniger als 3 Jahren Ja, seit mindestens 3 Jahren Ja, seit mindesten 5 Jahren Gab es Vorschäden in den letzten 5 Jahren Nein Ja, ein Schaden Ja, zwei Schäden Ja, mehr als zwei Schäden Vertragslaufzeit 3 Jahre Versicherungsbeginn Seite 1

2 Selektion Berechnungsmerkmale Der Kunde willigt ein, dass Daten aus der Risikoanalyse an Versicherer, Maklerpools, Assekuradeure sowie dem Analysedienst INNOSystems GmbH im erforderlichen Umfang übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer. Gesundheitsdaten dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Gesprächspartner und weitere Anwesende Beratungsort und Datum Unterschrift Kunde Unterschrift Makler Seite 2

3 Hinweis: Die Tarifbeschreibung und die nachstehenden Info-Texte geben Erläuterungen zu den wichtigsten Eigenschaften eines Leistungsmerkmales wider. Die maßgeblichen Vertragsgrundlagen und weiteren Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen. Vereinbarungen und Klauseln Innovationsklausel Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten. Kündigungsklausel Versicherer Vereinbarung, nach der ein außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherers erst nach 2 fällen innerhalb von 12 Monaten besteht. Kündigungsklausel Versicherungsnehmer Vereinbarung, nach der ein außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bereits nach einem fall besteht. Prüfung der Erfolgsaussichten: Schiedsgutachterverfahren Lehnt der Versicherer den wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, kann der Versicherungsnehmer ein Schiedsgutachterverfahren anstrengen. Schiedsgutachter ist ein von der Rechtsanwaltskammer beauftragter Anwalt. Seine Einschätzung ist für den Versicherer bindend. Prüfung der Erfolgsaussichten: Stichentscheid Lehnt der Versicherer den wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, kann der Versicherungsnehmer auf Kosten des Versicherers einen Anwalt seiner Wahl mit einer Stellungnahme beauftragen. Diese Stellungnahme ist für den Versicherer bindend, sofern die Einschätzung des Anwaltes nicht offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage abweicht. Prüfung der Erfolgsaussichten: Zwei-Stufen-Verfahren Bringt der Stichentscheid kein Ergebnis, weil die Einschätzung des Versicherungsnehmer-Anwaltes nach Meinung des Versicherers offenkundig und erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht, entscheidet das Schiedsverfahren. Selbstbehaltsklausel Vereinbarung, nach der die Anrechnung einer Selbstbeteiligung nur einmal erfolgt, wenn aus einem Ereignis mehrere fälle oder Leistungsarten resultieren. Empfehlung des AK Beratungsprozesse. (!) Selbstbehalts-Verzicht bei abschliessender Erstberatung Vereinbarung, nach der der Versicherer auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet, wenn der fall mit der Erstberatung erledigt ist. Seite 3

4 Versichererwechselklausel Klarstellende Regelung der Leistungspflicht im Falle eines Versicherungswechsels, z.b. bei vorvertraglichen Verstößen in Verbindung mit einer lückenlosen Vorversicherung. Vorvertragliche fälle nach 5-jähriger Vertragslaufzeit Verzicht auf die Einrede des vorvertraglichen Eintritts des falles nach 5-jähriger Vertragslaufzeit, auch ohne Vorversicherung. begrenzt auf bestimmte Leistungsarten ohne Begrenzung auf bestimmte Leistungsarten oder weitere Voraussetzungen (z.b. Schadenfreiheit) Versicherungssummen/Geltungsbereich Europa und Mittelmeeranlieger Der Geltungsbereich Europa umfasst: Europa, die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind EUR. (!) mind EUR mind EUR mind EUR Weltweit Erweiterung des Geltungsbereichs auf das außer-europäische Ausland bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. mind EUR mind EUR mind EUR Internet-RS (außerhalb Europa) Erweiterung des örtlichen bzw. zeitlichen Geltungsbereichs auf das außer-europäische Ausland für über das Internet abgeschlossene Verträge. mind EUR mind EUR mind EUR Kautionsdarlehen Zinsloses Darlehen zur Stellung einer Strafkaution. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind EUR. mind EUR (!) mind EUR Geltungsdauer außereuropäischer Auslandsaufenthalt Beschreibung der zeitlichen Geltungsdauer eines außereuropäischen Auslandsaufenthaltes. mind. 6 Wochen mind. 3 Monate mind. 6 Monate mind. 12 Monate Seite 4

5 Beruflich veranlasster Auslandsaufenthalt außerhalb Europas Im Rahmen der außereuropäischen Deckung besteht Versicherungsschutz für private Auslandsreisen. Sofern entsprechend vereinbart, besteht Versicherungsschutz darüber hinaus auch auf beruflich bedingten Aufenthalten im außereuropäischen Ausland. Unbegrenzte Deckungssumme, auch weltweit Verzicht auf die Begrenzung der Deckungssumme, sowohl im europäischen, als auch im außereuropäischen Geltungsbereich. Kautionsdarlehen Europa Zinsloses Darlehen zur Stellung einer Strafkaution mind EUR mind EUR Kautionsdarlehen außerhalb Europas Zinsloses Darlehen zur Stellung einer Strafkaution mind EUR mind EUR Versicherte Personen Ehegatte / eingetragener Lebenspartner Ehegatte / eingetragener Lebenspartner. mind EUR mind EUR nicht eingetragener Lebenspartner nicht eingetragener, mit dem Versicherungsnehmer in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner, der im Antrag zu benennen ist. Minderjährige Kinder Minderjährige, unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder. Volljährige, unverheiratete Kinder in Ausbildung Volljährige, unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zum Zeitpunkt einer erstmalig auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit. Sonstige Personen Sonstige im Haushalt des Versicherungsnehmers lebende, alleinstehende Personen, die nach Benennung in Antrag/Police mitversichert sind. Allgemeine Leistungs-/Tarifmerkmale Seite 5

6 Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit Vereinbarung, nach der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen einen Anspruch auf Beitragsreduzierung im Falle einer Arbeitslosigkeit haben. unter 100%ige Beitragsreduzierung 100%ige Beitragsbefreiung Folgeereignistheorie Vereinbarung, nach der im Schadenersatz- das Schadenereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt (nicht das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll) als fall gilt (Risiko der Vorvertraglichkeit). Empfehlung des AK Beratungsprozesse. (!) Mediation Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung. Bei Beteiligung nicht versicherter Personen am Mediationsverfahren erfolgt die Kostenübernahme anteilig. unter EUR oder 1-fache Höhe gerichtlicher Gebühren mind EUR oder 1,5-fache Höhe gerichtlicher Gebühren mind EUR oder 2-fache Höhe gerichtlicher Gebühren Schieds- und Schlichtungsverfahren Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens. 1-fache Höhe gerichtlicher Gebühren 1,5-fache Höhe gerichtlicher Gebühren 2-fache Höhe gerichtlicher Gebühren Korrespondenzanwalt Weitere Kosten zur Führung der Korrespondenz mit einem Auslandsanwalt bei -Fällen im Ausland. Übersetzungskosten Kosten für die Übersetzung schriftlicher Unterlagen bei Auslandsfällen. Strafvollstreckungsverfahren Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße. Rechtsberatungshotline Service-Telefon zur Einholung eines Rechtsrates. Tarifanwendung bei selbstständiger Tätigkeit Die kombination für Nichtselbstständige kann in bestimmten Grenzen auch selbstständig Tätigen angeboten werden (s. Summengrenze). Bitte beachten: Trotzdem ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben in jedem Fall fälle, die in Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen! mehr als EUR Umsatz keine Umsatzgrenze Leistungen im Privat- und Berufsbereich Seite 6

7 Arbeits-RS Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Arbeits-RS: Interessenwahrnehmung aus abgeschlossenen Aufhebungsverträgen Zusatzleistung zur Interessenwahrnehmung aus abgeschlossenen Aufhebungsverträgen, ohne dass ein Versicherungsfall vorliegt (fehlender Rechtsverstoß). unter 500 EUR mind. 500 EUR mind EUR bis Deckungssumme Beratungs-RS erweitert Erweiterung des Beratungs-RS im Familien-/Erbrecht um weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten in diesem Zusammenhang. unter 500 EUR mind. 500 EUR mind EUR mind EUR Beratungs-RS für Vorsorge-Verfügung Für vorsorgliche Verfügung und vertragliche Vereinbarung im Hinblick auf Todes-, Erkrankungs-, Pflege-, Betreuungsfall. unter 500 EUR mind. 500 EUR mind. 750 EUR mind EUR Beratungs-RS im Familien- und Erbrecht Erste Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwaltes steht, aufgrund einer Veränderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers. Disziplinar- und Standes-RS Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Ehe- und Scheidungs-RS Für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und dessen Ehepartners wegen Scheidungssachen vor deutschen Familiengerichten. Opfer-RS für Opfer von Gewaltstraftaten, z.b. als Nebenkläger. Empfehlung des AK Beratungsprozesse. im privaten und beruflichen Bereich (!) im privaten Bereich im Vertrags- und Sachenrecht Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen. Seite 7

8 im Vertrags- und Sachenrecht: Kapitalanlagegeschäfte Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kapitalanlagegeschäften. in Betreuungsverfahren Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung nach 1896 ff. BGB. unter EUR mind EUR mind EUR bis Deckungssumme Schadenersatz-RS Zur Geltendmachung von gesetzlichen Schadenersatz-Ansprüchen. Sozialgerichts-RS Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Sozial-RS in Widerspruchsverfahren Erweiterung des Sozialgerichts- auf vorgerichtliche Verfahren (Ein-/Widerspruch). Spezial-Straf-RS Spezial-Straf-RS für den privaten und/oder beruflichen Bereich, z.b. wegen des Vorwurfs einer vorsätzlichen Straftat. Steuer-RS in Ein-/Widerspruchsverfahren Erweiterung des Steuer- auf vorgerichtliche Verfahren bzw. Interessenwahrnehmung vor Finanzbehörden. Steuer-RS vor Gerichten Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-RS Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder dem Vorwurf eines sonstigen fahrlässigen Vergehens. Unterhalts-RS Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten. Seite 8

9 Verwaltungs-RS vor Verwaltungsgerichten Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Regelmäßig ausgeschlossen sind Angelegenheiten des Asyl-/Ausländer-/Sozialhilferechts, ebenso wie beispielsweise Angelegenheiten des Baugesetzbuches. ohne Hochschulrecht mit Hochschulrecht Ergänzende Leistungen im Verkehrsbereich Fahrer- aus der Eigenschaft als Fahrer fremder Fahrzeuge. Fußgänger-RS aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse. Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten. Verwaltungs-RS: Verwaltungsverfahren bei Halte- und Parkverstößen Mitversicherung von Verwaltungsverfahren bei Park- und Halteverstößen. Volljährige Kinder in Ausbildung als Halter eigener Kfz Versicherungsschutz im Rahmen des Privat-, Berufs- und Verkehrs-es auch für volljährige Kinder in Ausbildung als Halter eigener Kraftfahrzeuge (beim Single-Tarif, sofern volljährige Kinder in Ausbildung zum versicherten Personenkreis gehören). Leistungen im Immobilien-Bereich WuG-RS für alle weiteren im Inland selbst bewohnten Wohneinheiten Vereinbarung, nach der im Rahmen des WuG-RS alle im Inland selbst bewohnten Wohneinheiten versichert sind. Eine im europäischen Ausland selbst bewohnte Wohneinheit Vereinbarung, nach der im WuG-RS eine im europäischen Ausland selbst bewohnte Wohneinheit versichert ist. Erschließungs-/ sonstige Anliegerabgaben Vereinbarung, nach der Streitigkeiten aus Erschließungs-/ sonstigen Anliegerabgaben versichert sind. mind EUR unter EUR bis Deckungssumme Zusätzliche Leistungen Seite 9

10 Vorsorge bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit Vereinbarung, nach der der Versicherungsschutz auf eine neu aufgenommene freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ab Aufnahme und ohne Wartezeiten ausgedehnt werden kann. Leistungen im Verkehrsbereich Fahrer- aus der Eigenschaft als Fahrer fremder Fahrzeuge. Regelmäßig ausgeschlossen ist hierbei der im Vertrags- und Sachenrecht. Fußgänger-RS aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr (Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer). Regelmäßig ausgeschlossen ist hierbei der im Vertrags- und Sachenrecht. im Vertrags- und Sachenrecht Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen. Empfehlung des AK Beratungsprozesse. (!) im Vertrags- und Sachenrecht: Erwerber-Eigenschaft Vereinbarung, nach der der Versicherungsnehmer nicht nur in seiner Eigenschaft als Halter, Eigentümer oder Fahrer versichert ist, sondern auch als Erwerber eines Kfz zum dauernden Eigengebrauch. Opfer-RS für Opfer von Gewaltstraftaten, z.b. als Nebenkläger. Schadenersatz-RS Zur Geltendmachung von gesetzlichen Schadenersatz-Ansprüchen. Sozialgerichts-RS Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Sozial-RS in Widerspruchsverfahren Erweiterung des Sozialgerichts- auf vorgerichtliche Verfahren (Ein-/Widerspruch). Steuer-RS in Ein-/Widerspruchsverfahren Erweiterung des Steuer- auf vorgerichtliche Verfahren. Seite 10

11 Steuer-RS vor Gerichten Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Disziplinar- und Standesrechtsschutz Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-RS Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten. Verwaltungs-RS: Verwaltungsverfahren bei Halte- und Parkverstößen Mitversicherung von Verwaltungsverfahren bei Park- und Halteverstößen. Datum: Seite 11

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