Vorsprung durch Wissen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorsprung durch Wissen"

Transkript

1

2 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Berufsbegleitende Weiterbildung Fachstudiengang Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Studienprogramm Vorsprung durch Wissen

3 Der Fachstudiengang Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Die Grundsätze im globalen Wettbewerb um Wachstum und Erfolg haben sich in den letzten Jahren für alle Unternehmen im Bereich Einkauf und Logistik nachhaltig verändert. Der Einkäufer ist nicht mehr nur Beschaffer, ebenso ist die Eigenschaft eines Logistikers nicht mehr ausschließlich darauf beschränkt, ein bestimmtes Produkt von A nach B zu transportieren. Die nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit be gründet somit die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Optimierung der Wertschöpfungskette. Für diese vielfältigen Aufgaben benötigen Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter, deren fachliche, methodische und soziale Kompetenz die selbständige Bewältigung dieser Aufgaben ermöglicht. Erstmals zum Studienbeginn im Herbst 2002 ersetzte die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) die bisherige Prüfung zur/zum Fachkauffrau/-mann Einkauf/Materialwirtschaft (IHK), die seit 1975 über Teilnehmer an der Württembergischen Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie (VWA) erfolgreich abgeschlossen hatten. Mit der neuen Prüfungsordnung wurde der Weiterbildungsstudiengang neu strukturiert, die Inhalte modernisiert und auf eine bundeseinheitliche Prüfung umgestellt. Die Teilnehmer erwerben an der Württ. VWA durch ein integriertes Konzept umfassendes Wissen in den jeweiligen Schwerpunkten Einkauf und Logistik. Der Fachstudiengang wird als Tageskurs angeboten und die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart abgelegt. Die berufsbegleitende Form dieses Fachstudiengangs ermöglicht den Teilnehmern, sich ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit mit aktuellen Fragen und Themen des Einkaufs und der Logistik zu befassen. Mit dieser Veranstaltungsform wird das im Bildungswesen bewährte duale Prinzip verwirklicht, im ständigen Vergleich die Wech selbeziehung von Theorie und Praxis zu fördern. Einerseits kann das Erlernte sofort in der täglichen Praxis angewendet werden, andererseits können praktische Erfahrungen in den Unterricht mit einfließen und dort als wertvolle Diskussionsgrundlage dienen. 2 Angaben zu Studienterminen, -zeiten, -ort, Dozenten und Fördermöglichkeiten sowie eine Prüfungsordnung enthalten die beigefügten Unterlagen.

4 Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Inhalte Handlungsübergreifende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Logistik und Logistikstrategien Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Personalführung, Team- und Projektmanagement Einkauf Einkaufsstrategien/ Beschaffungsmarketing Einkaufsvorbereitung/Einkaufsabwicklung Preis- und Wertanalyse Einkaufsverhandlungen/-verträge Einkaufscontrolling Logistik Materialplanung/Bedarfsermittlung Wareneingang/Qualitätskontrolle Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung Transport/Transportverträge Logistikcontrolling Studienziele Der Fachstudiengang vermittelt in einem aus sieben Modulen bestehenden Tageskurs wissenschaftlich fundiertes und praxis orientiertes Fachwissen sowie Methoden, wie sie für eine qualifizierte Tätigkeit bzw. eine Füh rungs funktion im Bereich Einkauf oder Logistik erforderlich sind. Die Teilnehmer werden befähigt, Einkaufs- und Logistikprozesse zu planen, zu steuern und zu disponieren das Einkaufsmarketing durchzuführen Lieferantenbeziehungen zu gestalten Verhandlungen zu führen sowie Verträge abzuschließen logistische Konzepte im Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen das Controlling und das Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik zu realisieren Mitarbeiter zu führen sowie das Team- und Pro jektmanagement im Unternehmen umzusetzen. Zielgruppe Mitarbeiter der Funktionsbereiche Einkauf und Logistik, die für die Übernahme qualifizierter Tätigkeiten umfassende Kennt nisse erwerben wollen sowie Mitarbeiter anderer Funk tionsbereiche, deren Hauptaufgaben im Bereich Einkauf und Logistik liegen. Information: Anja Walz , 3

5 Studienaufbau Grundlage des Fachstudiengangs Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Lo gistik vom sowie der Rahmen stoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in seiner aktuellen Fassung. Die Stoffinhalte sind beim Tageskurs auf sieben Module und ein Prüfungsvorbereitungsmodul mit je drei oder sechs Tagen über acht Monate verteilt. Der Gesamt umfang beträgt ca. 297 Unterrichtseinheiten, davon 54 Unterrichtseinheiten Prüfungsvorbereitung. Dieser Tages kurs wird seit Herbst 2008 in Kooperation mit der Akademie des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME- Akademie) in Stuttgart angeboten. Stoffplan 1. Grundlagenfächer (nur im Abendkurs) Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre 2. Handlungsübergreifende Qualifikationen 2.1 Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Einkaufspolitik Einkaufsmarketing Einkaufsorganisation 2.2 Logistik und Logistikstrategien Lagerwirtschaft und Transport im Unternehmen Strategische Analysen der logistischen Kette 2.3 Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Planung, Steuerung und Disposition einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik Kostenrechnung und Controlling Qualitätsmanagement 2.5 Personalführung, Team- und Projektmanagement Unternehmensziele und Unternehmensorganisation Moderation und Präsentation Team- und Projektmanagement 3. Handlungsspezifische Qualifikationen 3.1 Einkauf Einkaufsstrategien und Beschaffungsmarketing Einkaufsvorbereitung und Einkaufsabwicklung Preis- und Wertanalyse Einkaufsverhandlungen/-verträge Einkaufscontrolling 3.2 Logistik Materialplanung und Bedarfsermittlung Wareneingang und Qualitätskontrolle Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung Transport und Transportverträge Logistikcontrolling 2.4 Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Rechtsgrundlagen Vertragsrecht Vertrags- und Leistungsstörungen Elektronischer Geschäftsverkehr und rechtliche Entwicklung 4

6 Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Studienzeiten und -ort Die Veranstaltungen finden von Montag (Donnerstag) bis Samstag von 08:30 bis 16:15 Uhr statt. Die konkreten Termine und Veranstaltungsorte können dem Terminplan entnommen werden. Dozenten Hochschulprofessoren und Praktiker aus den Funktionsbereichen Einkauf und Logistik (siehe Dozentenverzeichnis) Methodik Die Veranstaltungen finden in Seminarform statt. Neben Unterrichtsgesprächen und Vorträgen werden mitarbeitsintensive Lehrmethoden wie Gruppenarbeiten und Fallstudien eingesetzt. Zur Unterstützung und als Anleitung zur Nacharbeit werden in den einzelnen Gebieten online zur Verfügung gestellte Vorlesungsunterlagen sowie gezielte Literatur hinweise ausgegeben. Ca. 240 zusätzliche Stunden sind für die häusliche Nacharbeit vorgesehen. Außerdem ist ein internetbasierter Classroom als geschlossener Kommunikations- und Infor mationsbereich für die Stu dierenden eingerichtet. Ein Internet-Zugang mit -Adresse ist dazu erforderlich. Auf die Inhalte des classrooms kann auch über eine kostenfreie Smartphone-App zugegriffen werden. Zulassungsvoraussetzungen Zur IHK-Abschlussprüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem an erkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens zwei Jahren oder eine mit Erfolg abgeschlossene Aus bildung in einem anderen anerkannten Ausbildungs beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren nachweisen kann. Falls eine anerkannte Berufsausbildung nicht vorliegt, muss eine min destens fünfjährige einschlägige Berufs praxis nachgewiesen werden. Die erforderlichen Zeiten der Berufspraxis müssen dabei bis zum Zeitpunkt der Prüfung erreicht und im Bereich Einkauf oder Logistik erbracht worden sein. Information: Anja Walz , 5

7 Abschlussprüfung Die Prüfung zur/zum Geprüfte/n Fachkauffrau/- mann Einkauf und Logistik (IHK) wird von einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Neben dem IHK-Zeugnis und der Urkunde der IHK erhalten die Absolventen eine Studien bescheinigung der VWA. Studien- und Prüfungsgebühren Die Studiengebühr beträgt beim Tageskurs insgesamt 2.995,. Hier kann zusätzlich ein opitionales Zusatzmodell Prüfungsvorbereitung in Höhe von 995, (für BME-Mitglieder 895, ) gebucht werden. Sie ist zu Beginn des Studiengangs zu entrichten. In diesem Betrag sind auch die Kosten für die online zur Verfügung gestellten Begleitmaterialien enthalten. Darüber hinaus können individuell Kosten für Literatur entstehen. Die zum Besuch des Stu diengangs berechtigenden Studienaus weise werden nach Eingang der jeweiligen Studiengebühr zu gesandt. Die Prü fungsgebühr wird von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart festgesetzt. Sie ist auf der Studien gangs seite unter hinterlegt. Fördermöglichkeiten Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Weiterbildungsstipendium Förderung durch den Arbeitgeber (Erläuterungen: siehe beigefügtes Informationsblatt oder > Aktuelles > Förder möglichkeiten für Ihre Weiterbildung an der Württembergischen VWA) Anmeldung Die Anmeldung kann online unter oder alternativ schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann im Downloadcenter zudem auf die kompletten Informations- und Anmeldeunterlagen im elektronischen Format (PDF) zugegriffen werden. Die gesamte Gebühr für die sieben Module ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Es besteht die Mög lichkeit der Ratenzahlung in drei Raten mit jeweils einem Drittel der Gesamtgebühr zum 1., 3. und 5. Modul. Die Gebühr für die Prüfungsvorbereitung wird gesondert in Rechnung gestellt. 6

8 Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Rücktritt Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung und erteilter Zulassungs bestä tigung ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des 1. Moduls eine Rück trittsgebühr von 10 % der Ge samtstudiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der 2. Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Rücktritts gebühr von 20 % der Ge samt studiengebühr erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Gesamtgebühr zu bezahlen. Die VWA behält sich vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung eines Studien gangs erforderliche Teil nehmerzahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der Entscheidungsfrist die Durch führung der Veranstaltung noch erreichen zu können oder aber durch eine Erhöhung der Gebühren die Durch führung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Ansprechpartner Anja Walz WalzA@w-vwa.de Information und Anmeldung Dieter Schmid SchmidD@w-vwa.de Konzeption und Beratung Information: Anja Walz , WalzA@w-vwa.de 7

9 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Wolframstraße Stuttgart Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag Freitag 08:00-18:00 Uhr 08:00-16:00 Uhr Folgen Sie uns auf D FS 101 REV 02 03/2015 Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.v.

10 Terminplan 31. Fachstudiengang "Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK)" (Tageskurs) in Stuttgart: Tag Datum Zeit Fach Dozent Raum 1. Studienblock: Grundlagen und Einkauf I Mo :30-12:30 Materialwirtschaft Mo :00-16:15 Einkaufspolitik Di :30-16:15 Einkaufspolitik Mi :30-16:15 Einkaufsorganisation/Einkaufstrategien/Preisanalyse Do :30-16:15 Einkaufsmarketing Fr :30-12:30 Einkaufmarketing Fr :00-16:15 Transportwirtschaft Michael Krell Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring 213 Sa :30-16:15 Einkaufsvorbereitung/-abwicklung, Beschaffungsmarktforschung Jürgen Binder 2. Studienblock: Logistik I Do :30-16:15 Fr :30-16:15 Prozessorientierte Disposition, Grundlagen der Logistik, Aufgaben u. Einsatzgebiete der Logistik Grundlagen der logistischen Planung und Steuerung, Strategische Analysen der Logistischen Kette Armin Lupberger Armin Lupberger Sa :30-16:15 Lagerwirtschaft Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal 3. Studienblock: Disposition und IuK Do :30-16:15 Planung und Steuerung Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Stirm Fr :30-12:30 Qualitätsmanagement Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Fr :00-16:15 IuK-Techniken Helge Baumgart Sa :30-16:15 Disposition Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Stirm 4. Studienblock: Kostenrechnung, Controlling und Kostenrechnungssysteme Do :30-16:15 Kostenrechnung Professor Dr. Bernd Britzelmaier Fr :30-16:15 Wertanalyse, Make-or-Buy-Analyse Professor Dr. Bernd Britzelmaier Sa :30-11:45 Logistikcontrolling Dipl.-Wirtschaftsingenieur Edgar Widmann Sa :30-16:15 Einkaufscontrolling 5. Studienblock: Recht Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Do :30-16:15 Recht in Einkauf und Logistik Kerstin Braack-Gebauer Fr :30-16:15 Recht in Einkauf und Logistik Kerstin Braack-Gebauer Sa :30-16:15 Recht in Einkauf und Logistik Kerstin Braack-Gebauer 6. Studienblock: Einkauf II und Logistik II Mo :30-16:15 Investitionsmanagement, Importgeschäft Jürgen Binder Di :30-16:15 Einkaufsverhandlungen, - verträge Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Mi :30-12:30 Entsorgung Dipl.-Ingenieurin (FH) Jacqueline Polansky Mi :00-16:15 Rechnungssysteme im Lager Professor Dr. Bernd Britzelmaier Do :30-16:15 Transportlogistik,-systeme,-verträge Michael Krell Fr :30-12:30 Transportlogistik,-systeme,-verträge Michael Krell Fr :00-16:15 Wareneingang, Lagerstrg., Qualitätsprüf. Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Sa :30-16:15 Wareneingang, Lagerstrg., Qualitätsprüf. Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal

11 Terminplan 31. Fachstudiengang "Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK)" (Tageskurs) in Stuttgart: Tag Datum Zeit Fach Dozent Raum Zusätzlicher Block: Repetitorium Mo :30-16:15 Repetitorium Di :30-12:30 Repetitorium Michael Krell Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Di :00-16:15 Repetitorium Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Stirm Mi :30-12:30 Repetitorium Armin Lupberger Mi :00-16:15 Repetitorium Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Do :30-16:15 Repetitorium Kerstin Braack-Gebauer Fr :30-16:15 Repetitorium Professor Dr. Bernd Britzelmaier Sa :30-16:15 Repetitorium Jürgen Binder 7. Studienblock: Personalführung, Team- und Projektmanagement Do :30-16:15 Unternehmensziele/-organisation Klaus Gerth Fr :30-16:15 Moderation, Verhandlung, Präsentation Regina Hochmuth Sa :30-12:30 Team - und Projektmanagement Jürgen Binder Sa :00-16:15 Coaching mündliche Prüfung Professor Dr. Bernd Britzelmaier Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen, in denen der Stoff in konzentrierter Form vermittelt wird, sind noch ca. 240 Stunden häusliche Nacharbeit und inhaltliche Vertiefung einzuplanen, um sich den gesamten Stoffumfang anzueignen. IHK-Prüfung Handlungsübergreifende und handlungsspezifische Qualifikationen: - Schriftlicher Prüfungsteil 25. und 26. April Mündlicher Prüfungsteil voraussichtlich im Juli 2016 Vorlesungsort: Wolframstr. 32, Stuttgart (Stand: Änderungen bleiben vorbehalten)

12 D O Z E N T E N V E R Z E I C H N I S (Stand: April 2015) B a u m g a r t, Helge, Dipl.-Wirtschaftsingenieur EnBW Trading GmbH, Karlsruhe B i n d e r, Jürgen, Diplom-Ökonom Projektleiter Strategischer Einkauf, Dr. Ing. h.c.f. Porsche AG, Weissach B r a a c k - G e b a u e r, Kerstin Juristin, Magstadt B r i t z e l m a i e r, Bernd, Dr. rer. soc. Professor an der Hochschule Pforzheim G e r t h, Klaus, Dipl.-Kaufmann Geschäftsführer Mediaprendo GmbH, Beilstein H o c h m u t h, Regina, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Training & Coaching für Sozialkompetenz, Wiernsheim K r e l l, Michael, Verkehrsfachwirt (IHK) / Betriebswirt (IHK) Leiter Geschäftsstelle Landverkehr/Logistik, Schenker Deutschland AG, Stuttgart/Ditzingen L u p b e r g e r, Armin Unternehmensberater, Lupberger Industrie-Consulting, Neuenburg P o l a n s k y, Jaqueline, Dipl.-Ing. Chemie (FH) Ingenieurbüro Chemie und Umweltschutz, Ludwigsburg S c h a a l, Helmut, Dr.-Ing. Professor an der Hochschule Reutlingen S t i r m, Alexander, Dipl.-Betriebswirt (FH) Freiberuflicher Dozent, Reutlingen W e t t r i n g, Oliver, Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Geschäftsführer Progress Consulting GmbH Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Pforzheim W i d m a n n, Edgar, Dipl. Wirtsch.-Ing. Pricing Manager Deutschland Hewlett Packard GmbH, Böblingen

13 Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Informationen, Broschüren und Antragsformulare: Aufstiegsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- pro Jahr. Informationen: Bildungskredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen: Förderung durch den Arbeitgeber Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern. Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu ,- (40.000,- bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren Gebühren maximal 1.000,- betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,-, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Informationen: Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Weiterbildungsstipendium (früher Begabtenförderung Berufliche Bildung) Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis zu 6.000,- in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Informationen: D ÜG 02 REV 03 02/2015 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Wolframstraße Stuttgart info@w-vwa.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-16:00 Uhr

14 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Fachkaufmann Einkauf und Logistik/zur Geprüften Fachkauffrau Einkauf und Logistik erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin über die notwendigen Qualifikationen verfügt, um im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Planen, Steuern und Disponieren in Einkaufs- und Logistikprozessen, 2. Einkaufsmarketing durchführen, Lieferantenbeziehungen gestalten, Verhandlungen führen sowie Verträge abschließen, 3. Entwickeln und Umsetzen logistischer Konzepte einschließlich strategischer Analysen der logistischen Kette im Unternehmen, 4. Mitarbeiter führen sowie Umsetzen des Team- und Projektmanagements, 5. Realisieren des Controllings und Qualitätsmanagements in Einkauf und Logistik. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik nachweist. (2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in Einkauf oder Logistik haben. (3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage 1 / 7

15 von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in Einkauf oder Logistik erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile: 1. Handlungsübergreifende Qualifikationen und 2. Handlungsspezifische Qualifikationen. (2) Der Prüfungsteil Handlungsübergreifende Qualifikationen gliedert sich in die Prüfungsbereiche: 1. Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing, 2. Logistik und Logistikstrategien, 3. Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik, 4. Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik, 5. Personalführung, Team- und Projektmanagement. (3) Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen wählt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwischen den folgenden Prüfungsbereichen: 1. Einkauf, 2. Logistik. (4) Die Prüfungsbereiche gemäß Absatz 2 Nr. 1 bis 4 sind schriftlich zu prüfen. Diese vier unter Aufsicht zu bearbeitenden Prüfungsleistungen enthalten jeweils drei praxisorientierte Aufgaben. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll insgesamt mindestens 320 Minuten, je Prüfungsbereich höchstens 90 Minuten betragen. (5) Der Prüfungsbereich gemäß Absatz 2 Nr. 5 besteht aus einem situationsbezogenen Fachgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen soll, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wählt eine von zwei ihm/ihr zur Wahl gestellten Situationsaufgaben zur Bearbeitung und hat dazu Anspruch auf höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten, wobei sachgerechte Präsentationstechniken eingesetzt werden können. (6) Der gewählte Prüfungsbereich gemäß Absatz 3 ist unter Aufsicht schriftlich zu prüfen. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll mindestens 120, höchstens 150 Minuten betragen. (7) Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen gemäß den Absätzen 4 und 6 mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihm/ihr in diesen jeweiligen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Weitere Prüfung 4 2 / 7

16 Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, in diesem Prüfungsverfahren oder danach die Prüfung in dem weiteren Prüfungsbereich gemäß 3 Abs. 3 abzulegen. 3 Abs. 6, 8 Abs. 4 und 9 Abs. 1 gelten entsprechend. Über das Ergebnis dieser weiteren Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen. 5 Handlungsübergreifende Qualifikationen (1) Im Prüfungsbereich Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Grundlagen des Einkaufs und insbesondere des Einkaufsmarketings kennt und auf typische Anforderungssituationen im Einkauf anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Einkaufspolitik, 2. Einkaufsmarketing, 3. Einkaufsorganisation. (2) Im Prüfungsbereich Logistik und Logistikstrategien soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Grundlagen der Logistik sowie der strategisch-logistischen Arbeit kennt und einkaufsund logistikbezogen anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Lagerwirtschaft und Transport im Unternehmen, 2. Strategische Analysen der logistischen Kette. (3) Im Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die für die Wahrnehmung von Einkaufs- und Logistikfunktionen erforderlichen volks- und betriebswirtschaftlichen Grundlagen kennt. Er/sie soll ferner nachweisen, dass er/sie die Instrumente des Controllings und Qualitätsmanagements im Einkauf und in der Logistik kennt. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Planung, Steuerung und Disposition einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik, 2. Kostenrechnung und Controlling, 3. Qualitätsmanagement. (4) Im Prüfungsbereich Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die für die Wahrnehmung von Einkaufs-und Logistikfunktionen bedeutsamen Rechtsgrundlagen, im Besonderen das Vertragsrecht, kennt und dass er/sie sie auf typische Einkaufs- und Logistiksituationen anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Rechtsgrundlagen im Einkauf und in der Logistik, 2. Vertragsrecht, 3. Vertrags- und Leistungsstörungen, 4. Elektronischer Geschäftsverkehr und rechtliche Entwicklung. (5) Im Prüfungsbereich Personalführung, Team- und Projektmanagement soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie den ganzheitlichen Ansatz von Einkauf und Logistik mit den Leitlinien und Zielen eines Unternehmens verbinden kann. Er/sie soll in der Lage sein, die Methoden zur Führung von Mitarbeitern, zur Lösung von Konfliktfällen, zur Teamarbeit und zum Projektmanagement zweckmäßig anzuwenden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Unternehmensziele und Unternehmensorganisation, 3 / 7

17 2. Moderation und Präsentation, 3. Team- und Projektmanagement. 6 Handlungsspezifische Qualifikationen (1) Im Prüfungsbereich Einkauf soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die zentralen Aufgaben des Einkaufs, das Beschaffungsmarketing, die Vertragsvorbereitung und Vertragsverhandlungen beherrscht. Darüber hinaus soll er/sie nachweisen, dass er/sie mit Zielkonflikten in der Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen umgehen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Einkaufsstrategien/Beschaffungsmarketing, 2. Einkaufsvorbereitung/Einkaufsabwicklung, 3. Preis- und Wertanalyse, 4. Einkaufsverhandlungen/Einkaufsverträge einschließlich besonderer Verträge, 5. Einkaufscontrolling. (2) Im Prüfungsbereich Logistik soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die zentralen logistischen Aufgaben der Lagerwirtschaft und Disposition, die Entwicklung logistischer Konzepte sowie das Logistikcontrolling beherrscht und dass er/sie mit Zielkonflikten in der Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen umgehen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Materialplanung/Bedarfsermittlung, 2. Wareneingang/Qualitätskontrolle, 3. Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung, 4. Transport/-verträge, 5. Logistikcontrolling. 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn er/sie in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung vom situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht zulässig. 8 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsbereiche sind einzeln zu bewerten. Die Prüfungsteile Handlungsübergreifende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen sind ebenso einzeln zu bewerten. Die Gesamtnote der Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die beiden Prüfungsteile. (2) Die Note für den Prüfungsteil Handlungsübergreifende Qualifikationen ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die einzelnen Prüfungsbereiche. (3) Die Note für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist die Note des gewählten Prüfungsbereichs. (4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil Handlungsübergreifende Qualifikationen sowie im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen mindestens 4 / 7

18 ausreichende Leistungen erbracht hat. Dabei dürfen nur in einem Prüfungsbereich der Handlungsübergreifenden Qualifikationen nicht ausreichende Leistungen vorliegen. Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. (5) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß 7 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben. 9 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie mit seinen/ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und er/sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. 10 Übergangsvorschriften (1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2004 zu Ende geführt werden. (2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin die Wiederholungsprüfung gemäß dieser Verordnung durchführen; 9 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. 11 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 31. Oktober 2001 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung E. Bulmahn 5 / 7

19 Anlage 1 (zu 8 Abs. 5) Muster... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Herr/Frau... geboren am... in... hat am... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2892) bestanden. Datum... Unterschrift(en)... (Siegel der zuständigen Stelle) 6 / 7

20 Anlage 2 (zu 8 Abs. 5) Muster... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Herr/Frau... geboren am... in... hat am... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2892) mit folgenden Ergebnissen bestanden: Gesamtnote: Punkte Note I. Handlungsübergreifende Qualifikationen 1. Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Logistik und Logistikstrategien Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Personalführung, Team- und Projektmanagement II. Handlungsspezifische Qualifikationen Einkauf oder Logistik (Im Fall des 7: Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß 7 im Hinblick auf die am... in... vor... abgelegte Prüfung von der/den Prüfungsleistung/en... freigestellt. ) Ort, Datum... Unterschrift(en)... (Siegel der zuständigen Stelle) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:... 7 / 7

21 Vorsprung durch Wissen Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Fachstudiengang (Gewünschtes bitte ankreuzen) Bilanzbuchhalter/in (IHK) Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (Tageskurs) Immobilienfachwirt/in (IHK) Kommunikationsfachwirt/in (VWA) Operative IT-Professionals (IHK) in der Fachrichtung IT-Berater/in IT-Entwickler/in IT-Projektleiter/in Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.v. Postfach Stuttgart Frau Herr Familienname, Vorname Straße mit Hausnummer Geburtsdatum PLZ Ort T T M M J J Mobiltelefon privat* Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)* privat** geschäftlich** */** Eine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information. Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hauptschule Realschule Fachhochschulreife Abitur Bearbeitungsvermerke der VWA-Hauptgeschäftsstelle TN-Nummer Zugang Status 1. Antrag geprüft am von 2. Entscheidung in Ausnahmefällen Hinweis nach 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert.

22 Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber) Nachweise Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeitgeber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben). Anrechnung Ich beantrage die Anrechnung folgender bei einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, sonstigen anerkannten Weiterbildungsinstitution oder Hochschule besuchten Semester und / oder erbrachter Leistungen und lege entsprechende Nachweise bei: Semester (einzeln aufführen:) VWA / Hochschule: erbrachte Leistungen Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen) Selbstzahlung durch Überweisung (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) Selbstzahlung durch Bankabbuchung (Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn abgebucht) Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten je Semester (zzgl. 15, e Ratenzahlungszuschlag je Semester) Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden Aufteilungsverhältnis in Prozent: Arbeitgeber: Student: (Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen.) Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung) Kontoinhaber/in IBAN BIC Bank Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden. Ort, Datum, Unterschrift

23 Erklärungen Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können. Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Prüfungsordnung sowie die Regelungen zur Zulassung und zum Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt. Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach 21 LDSG und eine Berichtigung unrichtiger Daten nach 22 LDSG zu verlangen. Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen) Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden. Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden. Ort, Datum, Unterschrift Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke die Angaben sind freiwillig) Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch: Empfehlung durch Bekannte / Verwandte Empfehlung durch Kollegen Empfehlung durch Arbeitgeber Arbeitsagentur IHK Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google) Online-Werbung Messen Info-Veranstaltung an Berufsschule Radiowerbung Großflächenplakate / Megalights Anzeigen in Printmedien Pressemitteilungen in Printmedien Sonstiges: Bitte auch Rückseite beachten!

24 Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke) Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben sind freiwillig. F FS 01 REV 03 02/2015 Aus- und Weiterbildungsabschluss Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit über 2 Jahre): Bankkaufmann/-frau Bürokaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Speditionskaufmann/-frau Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit bis 2 Jahre) Gewerblich-technische Ausbildung Gewerblich-technische Weiterbildung: Industriemeister/in Handwerksmeister/in Staatlich geprüfte/r Techniker/in Kaufmännische Weiterbildung: Betriebswirt/in (VWA) Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige) Fachkaufmann/-frau Fachwirt/in Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst (mittlerer Dienst und Aufstieg ohne Studium) Studium: Universität (Fach-)Hochschule Duale Hochschule / Berufsakademie Fachrichtung des absolvierten Studiums: Technik Verwaltung Wirtschaft ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium Berufsgruppe Angestellte/r Wirtschaft Angestellte/r Öffentlicher Dienst Beamter / Beamtin Selbstständige/r arbeitsuchend Funktion / Position Sachbearbeiter/in Gruppen- bzw. Teamleiter/in Projekt- / Produktmanager/in Abteilungsleiter/in Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied Branche des Arbeitgebers Industrie: über 500 Beschäftigte bis 500 Beschäftigte Handwerk Telekommunikation / Informationstechnologie Verkehrswirtschaft Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser,...) Bauwirtschaft: Baugewerbe Immobilienwirtschaft Handel: Großhandel Einzelhandel Finanzdienstleistungen: Bank Versicherung sonstige Finanzdienstleistungen Freie Berufe: Architekt/in Arzt / Ärztin Beratende/r Ingenieur/in Rechtsanwalt / Rechtsanwältin Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in Sonstige Dienstleistungen: Bildung Gesundheitswesen Kommunikation / Werbung Medienwirtschaft Tourismus Unternehmensberatung Öffentlicher Dienst: Bund Land Kommune Sonstiges: Abteilung Außenwirtschaft (Import / Export) Beschaffung und Logistik Finanz- und Rechnungswesen / Controlling Marketing / Vertrieb / Werbung Organisation / IT Personalwirtschaft Produktionswirtschaft Unternehmens-/Geschäftsführung sonstige Abteilung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 Bestell-Nr. 61.02.571 Verordnung über

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik FachkEinkPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 8. November 2001 2887 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK 2 Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin VerkPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1998 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KundenbTischlPrV Geltung ab 14.07.2004 Eingangsformel

Mehr

Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf erlässt aufgrund des Beschlusses

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb FachbPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung

Mehr

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN MERKBLATT gültig ab 01.01.2015 Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften

Mehr

2. Bewertung, Planung und Durchführung von Geschäftsprozessen und Projekten unter Anwendung adäquater Methoden;

2. Bewertung, Planung und Durchführung von Geschäftsprozessen und Projekten unter Anwendung adäquater Methoden; Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum "Hundefachwirt (IHK)"/zur "Hundefachwirtin (IHK)" Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Hundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK)

Hundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK) Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Hundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Potsdam erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. September

Mehr

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater 54 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 20. Januar 2006 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/ Vom

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom

Mehr

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen /zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Akademie. Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik. Ostwestfalen. Schwerpunkt Einkauf

Akademie. Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik. Ostwestfalen. Schwerpunkt Einkauf Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Schwerpunkt Einkauf 16.03.2015 05.10.2016 Bielefeld Fachkaufleute Einkauf und Logistik Berufsprofil und berufliche

Mehr

Finanzgruppe Hochschule

Finanzgruppe Hochschule Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113

Mehr

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1.

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 1. Hochschule für Technik Stuttgart Fakultät B Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Schellingstraße 24 70174 Stuttgart Tel.: +49 711 8926 26 78 Fax: +49 711 8926 26 66 Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum

Mehr

zur Geprüften Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation Vom. 2012

zur Geprüften Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation Vom. 2012 Entwurf - Stand: 18.11.11 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss und Vom. 2012 Auf Grund des 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes,

Mehr

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Mehr

Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing?

Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing? INFORMATIONEN ZUM WEITERBILDUNGSLEHRGANG: GEPRÜFTER LEASINGFACHWIRT / GEPRÜFTE LEASINGFACHWIRTIN STAND: MÄRZ 2016 Sie suchen eine zukunftssichere Qualifizierung mit Schwerpunkt im Bereich des Leasing?

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin IHK

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin IHK Industrie und Handelskammer BodenseeOberschwaben Geschäftsbereich Weiterbildung Postfach 40 64 88219 Weingarten Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. GestRaumPrV. Ausfertigungsdatum: 17.01.2006. Vollzitat:

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. GestRaumPrV. Ausfertigungsdatum: 17.01.2006. Vollzitat: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter- Handwerk GestRaumPrV Ausfertigungsdatum: 17.01.2006

Mehr

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)

Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Das S&P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN

GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen

Mehr

Anmeldung. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Beginn: April 20 / Oktober 20. Essen: Tagesstudium. Düsseldorf: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE.

Anmeldung. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Beginn: April 20 / Oktober 20. Essen: Tagesstudium. Düsseldorf: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE. Anmeldung Staatlich geprüfter Betriebswirt Beginn: April 20 / Oktober 20 Düsseldorf: Tagesstudium Düsseldorf: Abendstudium Essen: Tagesstudium Essen: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE Name: Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Antragsformular für das Deutschlandstipendium an der Universität Witten/Herdecke

Antragsformular für das Deutschlandstipendium an der Universität Witten/Herdecke Antragsformular für das Deutschlandstipendium an der Universität Witten/Herdecke 1. Persönliche Daten: Name: Vorname: Matrikel- o. Bewerbernummer: Geburtsdatum: Geburtsort: Geschlecht: Staatsangehörigkeit:

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) ANTRAG auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) Eingang: 1. Name: 2. Matrikel-Nr.: 3. IBAN: BIC: ANGABEN ZUM WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITSVORHABEN Ich beantrage ein

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fertigungsplaner/Geprüfte Fertigungsplanerin im Tischlerhandwerk FertigPlTischlPrV Ausfertigungsdatum: 06.07.2004 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unserem Informationsabend am

Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unserem Informationsabend am An die Frühjahr 2014 Interessentinnen und Interessenten der Fachstudiengänge zur/zum FACHKAUFFRAU/-MANN oder FACHWIRT/IN (IHK) bzw. (VWA) ab Wintersemester 2014/2015 Berufsbegleitende Fachstudiengänge

Mehr

Anschlussstudium zum. Bachelor of Arts. für Betriebswirte (VWA)

Anschlussstudium zum. Bachelor of Arts. für Betriebswirte (VWA) Anschlussstudium zum Bachelor of Arts für Betriebswirte (VWA) Folienpräsentation zu den Informationsabenden am 22.05. und 24.05.2012 Herzlich willkommen zum Informationsabend Anschlussstudium zum Bachelor

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Informationen zum Seminar. Grundlagen und Einführung in das Wissensmanagement

Informationen zum Seminar. Grundlagen und Einführung in das Wissensmanagement Informationen zum Seminar Grundlagen und Einführung in das Wissensmanagement Hintergrund Das Thema Wissensmanagement in Unternehmen nimmt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung an Bedeutung

Mehr

Stiftung Universität Hildesheim Postfach 101363 D-31113 Hildesheim

Stiftung Universität Hildesheim Postfach 101363 D-31113 Hildesheim Sozialfonds Beantragung eines Zuschusses für in Not geratene Studierende der Stiftung Universität Hildesheim Hinweis: Bitte füllen Sie, das Formular am Computer aus und drucken es aus. Eine handschriftliche

Mehr

Betriebswirtschaft. www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft

Betriebswirtschaft. www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft Betriebswirtschaft www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Betriebswirtschaft ZIELGRUPPE Angesprochen sind kaufmännische Fach- und Führungskräfte, die bereits eine Weiterbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann oder eine

Mehr

Weiterbildung zum Industriemeister Kunststoff/Kautschuk

Weiterbildung zum Industriemeister Kunststoff/Kautschuk Bedenken Sie bitte, dass Eigeninitiative, Selbststudium, Nacharbeit und Ihre bisherige Berufserfahrung unerlässlich für die Teilnahme am Lehrgang sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Lehrgänge

Mehr

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:

Mehr

Fachkaufmann/frau. für Einkauf und Logistik

Fachkaufmann/frau. für Einkauf und Logistik fit durch Fortbildung 27. DHV-Vorbereitungslehrgang als Fachkaufmann/frau Geprüfte/r Fachkaufmann/frau für Einkauf und Logistik = Experte/Expertin im Einkaufs- und Logistikbereich für Einkauf und Logistik

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Berufsbegleitender Studiengang zum. Geprüften Technischen Betriebswirt

Berufsbegleitender Studiengang zum. Geprüften Technischen Betriebswirt Berufsbegleitender Studiengang zum Geprüften Technischen Betriebswirt Berufsbegleitender Studiengang des ManagementZentrums Mittelrhein Herausforderung Wer mit technischem Berufshintergrund Führungsfunktionen

Mehr

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vom

Mehr

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag für betriebliche* außerbetriebliche* Umschulung zwischen dem Umschulungsbetrieb /-träger *Zutreffendes bitte ankreuzen Firmenident-Nr. Tel.-Nr.

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Handelsfachwirt/in. fit durch Fortbildung. geprüfte/r Handelsfachwirt/in. Die Meisterprüfung im Handel. Ab 11. April 2016 in Freiburg und Lörrach

Handelsfachwirt/in. fit durch Fortbildung. geprüfte/r Handelsfachwirt/in. Die Meisterprüfung im Handel. Ab 11. April 2016 in Freiburg und Lörrach fit durch Fortbildung Vorbereitungslehrgang zur Prüfung als geprüfter geprüfte/r Handelsfachwirt/in Die Meisterprüfung im Handel Handelsfachwirt/in Ab 11. April 2016 in Freiburg und Lörrach Kaufm. Berufsbildungsstätte

Mehr

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur

Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Information der Bildungsberatung Studieren ohne Abitur Stand: Dezember 2015 Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife ein Studium an einer

Mehr

Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen Geschäftsstelle an der Technischen Universität Kaiserslautern Postfach 3049 67653 Kaiserslautern Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt

Mehr

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...

Angaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in... Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.

AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUM/R BETRIEBSWIRT/IN [IHK] BERUFSBILD Profitieren Sie von unseren herausragenden Kompetenzen im Sektor der

Mehr

Zertifizierter Projektleiter (S&P)

Zertifizierter Projektleiter (S&P) Zertifizierter Projektleiter (S&P) Setzen Sie einen Qualitätsstandard - Zertifizieren Sie Ihre Qualität als Fach- und Führungskraft. S&P Zertifizierungen: Ihr Vorsprung in der Praxis! Das Zertifikat Zertifizierter

Mehr

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss: geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/ Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 14. Oktober 2013 und der Vollversammlung

Mehr

Fachwirt/in im Gesundheitsund Sozialwesen

Fachwirt/in im Gesundheitsund Sozialwesen fit durch Fortbildung 5. DHV- Vorbereitungslehrgang zur Prüfung als geprüfte/r Fachwirt/in = die Meisterprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Fachwirt/in im Gesundheitsund Sozialwesen 7. Nov. 2015 bis

Mehr

Ihr Partner für erfolgreiche berufliche Weiterbildung

Ihr Partner für erfolgreiche berufliche Weiterbildung Ihr Partner für erfolgreiche berufliche Weiterbildung Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss Technischer Fachwirt / Technische Fachwirtin M E R K B L A T T Zielgruppe: Der Fortbildungslehrgang

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23.

Mehr

Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)

Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.

Mehr

Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management

Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management Für die Zulassung zum Studium Master Pension Management ist regulär ein Abschluss in einem Studiengang an einer Fachhochschule,

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002

Mehr

Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden

Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen

Mehr