Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 2 von 48
|
|
- Lucas Beltz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 2 von 48 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 1/2012 vom Geltungsbereich Es gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Hannover (Allgemeiner Teil), in der jeweils geltenden Fassung, sofern in dieser Prüfungsordnung keine anderweitigen oder ergänzenden Regelungen getroffen sind. 2 Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils). 3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern und einem zweiten Studienabschnitt mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt (Vorprüfung gemäß 18 des Allgemeinen Teils) umfasst alle Module laut Anlage B1. Alle anderen Module des Studiengangs werden zum zweiten Studienabschnitt gerechnet (Anlage B2). (3) Spätestens bei der Anmeldung zu einer Prüfungsleistung aus einer Vertiefungsrichtung gemäß Anlage B2 ist diese Vertiefungsrichtung verbindlich zu wählen. Die Vertiefungsrichtung kann auf Antrag einmalig gewechselt werden. (4) Das Bachelor-Studium Elektrotechnik und Informationstechnik beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Module umfasst 210 Credits (CR). Pro Semester sind im Mittel 30 Credits vorgesehen. Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen bestehen kann. (5) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen und Prüfungsleistungen sind im Modulhandbuch beschrieben. Die Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (CR) sind in Anlagen B1 und B2 festgelegt. (6) Der Bachelor-Studiengang enthält ein Anwendungssemester, bestehend aus Praxisphase und Bachelor-Arbeit. Das Nähere regelt die Praxisphasenordnung. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik u. Informationstechnik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 1 von 14
2 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 3 von 48 4 Studiensemester im Ausland (1) Die Fakultät I unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. (2) Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geschieht auf der Basis von individuellen Learning Agreements, die von allen Beteiligten vor Antritt des bzw. der Auslandssemester unterzeichnet werden. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Vereinbarungen bestehen, dürfen Studierende bis zu zwei aufeinander folgende Semester an der ausländischen Partnerhochschule studieren. Diese zwei Semester können das Anwendungssemester einschließen. 5 Bestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung (1) Anstelle der Bestimmungen des 19 Abs. 1 und 3 sowie 24 Abs. 3 des Allgemeinen Teils gelten die nachfolgenden Bestimmungen für das Bestehen der Vorprüfung und der Bachelor-Prüfung. (2) In jedem Semester in dem die/der Studierende immatrikuliert und nicht beurlaubt ist (Zählsemester), muss die Gesamtsumme der Credits nach jedem Semester größer bzw. gleich mit der Anzahl der Zählsemester multipliziert mit 15 sein. Dies gilt erst ab dem zweiten Zählsemester. Dies bedeutet, dass die/der Studierende am Ende des zweiten Zählsemesters mindestens 30 Credits erworben haben muss. Bis zum Erreichen von 90 Credits werden nur Studienleistungen aus dem ersten Studienabschnitt gezählt. Anderenfalls greift die Konsequenz gemäß 6. (3) Die Vorprüfung gemäß 18 Allgemeiner Teil ist bestanden, wenn der Prüfling bis zum Ende des sechsten Semesters alle geforderten Studienleistungen des ersten Studienabschnitts (Anlage B1) bestanden und nach jedem Zählsemester, die nach Absatz 2 erforderliche Anzahl von 15 Credits multipliziert mit dem jeweiligen Zählsemester erworben hat. Ist eine dieser Bedingungen ohne triftigen Grund nicht erfüllt, ist die Vorprüfung nicht bestanden und die Konsequenz gemäß 6 greift. (4) Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn sämtliche in den Anlagen B1 und B2 aufgeführten Studienleistungen der Pflichtmodule und der erforderlichen Wahlpflichtmodule jeweils mindestens mit ausreichend oder bestanden bewertet sind und in jedem Semester die nach Absatz 2 erforderliche Mindestanzahl von 15 Credits multipliziert mit dem jeweiligen Zählsemester erworben wurden. Ist diese Bedingung ohne triftigen Grund nicht erfüllt, ist die Bachelor-Prüfung nicht bestanden. 6 Endgültiges Nichtbestehen der Vor- und Bachelor-Prüfung (1) Ist die Vorprüfung oder die Bachelor-Prüfung nicht bestanden, folgt auf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden, eine der Bedingungen von 5 der Absätze 2-4 auszusetzen eine Anhörung der oder des Studierenden durch eine Beauftragte oder einen Beauftragten des Prüfungsausschusses. Der oder die Beauftragte gibt eine Empfehlung, dem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen an den Prüfungsausschuss ab. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik u. Informationstechnik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 2 von 14
3 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 4 von 48 (2) Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides über das Nichtbestehen der Vorprüfung und/oder der Bachelor-Prüfung unbeschadet eines eventuellen Widerspruches zu stellen. Der Antrag darf höchstens zweimal im Laufe des Bachelor-Studiums gestellt werden. (3) Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss in der Regel innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrages. Er entscheidet insbesondere darüber, ob die Regelung von 5 der Absätze 2 4 lediglich im aktuellen Zählsemester ausgesetzt wird oder ob triftige Gründe geltend gemacht und anerkannt werden, die eine längere Aussetzung bzw. einen anderen Fristrahmen rechtfertigen. Wird ein triftiger Grund anerkannt, so entscheidet der Prüfungsausschuss insbesondere über die Fortsetzung des Studiums und die Festlegung der Zählsemester. (4) Die Vorprüfung und/oder die Bachelor-Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn ein Antrag nach Absatz 3 abgelehnt wurde oder nicht mehr möglich ist. 7 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Anstelle der Bestimmungen des 11 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Teil gilt folgende Regelung zur Wiederholung von nichtbestandenen Prüfungsleistungen: Die Anzahl von Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Dies gilt nicht für eine Wiederholung der Bachelor-Arbeit ( 23 Allgemeiner Teil). (2) Anstelle der Bestimmungen des 11 Abs. 4 des Allgemeinen Teils gilt folgende Regelung zur Verbesserung von ohne Wiederholungsprüfung bestandenen Prüfungsleistungen: Maximal zwei ohne Wiederholungsprüfung bestandene Prüfungsleistungen können im Laufe des Studiums einmal im Rahmen der angebotenen Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholt werden. 8 Pflicht- und Wahlpflichtmodule (1) Die Wahlpflichtteilmodule der Vertiefungsrichtung Systeme für Funk und Telekommunikation des fünften Fachsemesters sind gemäß Anlage B2 dem Katalog der Wahlfächer zu entnehmen, sofern im jeweiligen Semester angeboten. (2) Die Wahlpflichtteilmodule des sechsten Fachsemesters sind gemäß Anlage B2 dem Katalog der Wahlfächer der gewählten Vertiefungsrichtung zu entnehmen, sofern im jeweiligen Semester angeboten. Von dem Katalog der Wahlfächer kann in begründeten Fällen nach Genehmigung durch die/den Verantwortliche(n) der Vertiefungsrichtung abgewichen werden. 9 Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus: - das Bestehen aller Modulprüfungen mit Ausnahme des Moduls Anwendungssemester nach Maßgabe der Prüfungsordnung besonderer Teil und - die abgeschlossene Praxisphase. (2) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer mindestens 170 Credits erreicht hat. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik u. Informationstechnik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 3 von 14
4 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 5 von 48 (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 2 Allgemeiner Teil beizufügen: - ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll, - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. (4) Die Bachelor-Arbeit hat einen Zeitrahmen von drei Monaten zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. 10 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium der Hochschule Hannover am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule Hannover in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium im Bachelor- Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik ab dem Wintersemester 2011/2012 im 1. Fachsemester beginnen. ***** Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 1/2012 vom Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik u. Informationstechnik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 4 von 14
5 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von 48 Anlage B1: 1. Studienabschnitt Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Die Noten der Module der Anlage B1 gehen nicht in die Gesamtnote ein. Jedes Modul der Anlage B2 wird mit dem Faktor 1 gewichtet, das Anwendungssemester mit dem dem Faktor 6. Die Prüfungsart, Lernergebnisse und Voraussetzungen sind im Modulhandbuch angegeben. Mathematik 1 EIT Mathematik 1 EIT V 4 Physik 1 EIT Physik 1 EIT V 4 Gleichstromtechnik EIT Gleichstromtechnik EIT V 4 Programmiersprache C EIT Programmiersprache C EIT V 4 Grundlagen der Informatik EIT Grundlagen der Informatik EIT V 4 Projektmanagement und Präsentationstechnik EIT Projektmanagement EIT ,5 0,5 V 2 Präsentationstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Mathematik 2 EIT Mathematik 2 EIT V 4 Physik 2 EIT Physik 2 EIT V 4 Wechselstromtechnik EIT Wechselstromtechnik EIT V 4 Grundlagen Messtechnik EIT Grundlagen Messtechnik EIT ,5 0,5 V 2 Labor Grundlagen Messtechnik EIT ,5 0,5 L 2 Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik EIT Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik EIT V 4 Werkstoffe und Halbleiter EIT Werkstoffe und Halbleiter EIT V 4 Mathematik 3 EIT Mathematik 3 EIT V 4 Labor Physik und Grundlagen EIT Physiklabor EIT ,5 0,5 L 2 Labor Grundlagen der Elektrotechnik EIT ,5 0,5 L 2 Grundlagen der Feldtheorie EIT Grundlagen der Feldtheorie EIT V 4 Lineare Systeme EIT Lineare Systeme EIT V 4 Objektorientiertes Programmieren in JAVA EIT Objektorientiertes Programmieren in JAVA EIT V 4 Bauelemente und analoge Schaltungstechnik EIT Bauelemente und analoge Schaltungstechnik EIT V 4 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 5 von 14
6 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 7 von 48 Anlage B2: 2. Studienabschnitt Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Module für alle Vertiefungsrichtungen: Grundlagen der Regelungstechnik EIT Grundlagen der Regelungstechnik EIT V 4 Labor analoge und digitale Schaltungstechnik EIT Labor Digitaltechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor analoge Schaltungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Betriebswirtschaftslehre EIT Betriebswirtschaftslehre EIT V 4 Projekt EIT Projekt EIT P 0 Schlüsselkompetenzen EIT Recht EIT ,5 0,5 V 2 Arbeitstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Business English EIT ,5 0,5 V 2 Interkulturelles Training EIT ,5 0,5 S 2 Patentrecht EIT ,5 0,5 V 2 Anwendungssemester EIT Unternehmensgründung (Anwendung) EWI ,5 0,5 V 2 Qualitätsmanagement EWI ,5 0,5 V 2 Vertriebsfragen für Ingenieure EWI ,5 0,5 V 2 Praxisphase EIT P 0 Bachelorarbeit EIT A 0 Kolloquium EIT S 0 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 6 von 14
7 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 8 von 48 Vertiefung 1: Antriebstechnik (EAN) Grundlagen der Energieversorgung EIT Grundlagen der Energieversorgung EIT V 4 Grundlagen Elektrischer Maschinen EIT Grundlagen Elektrischer Maschinen EIT V 4 Leistungselektronik EIT Leistungselektronik EIT V 4 Mess- und Steuerungstechnik EIT Messtechnik in der Energietechnik EIT ,5 0,5 V 2 Steuerungstechnik Vorlesung EIT ,5 0,5 V 2 Antriebstechnik EIT Antriebstechnik EIT V 4 Steuerungs- und Regelungstechnik für Antriebstechnik und Antriebssimulation Labor SPS und Feldbusse EIT EIT-216 Labor Elektromechanische Energieumformung EIT Labor Mess- und Regelungstechnik EIT EAN 1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EAN EAN 2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EAN EAN 3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EAN Antriebssimulation EIT ,5 0,5 V 2 Steuerungs- und Regelungstechnik für Antriebstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Feldbusse EIT ,5 0,5 V 2 Labor Steuerungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Elektrische Maschinen EIT ,5 0,5 L 2 Labor Leistungselektronik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Messtechnik in der Energietechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Regelungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 EAN 4 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EAN Katalog EAN Hochspannungstechnik EIT V 4 Energieerzeugung und Kraftwerke EIT ,5 0,5 V 2 Elektrische Netze EIT V 4 Labor Elektrische Anlagen EIT ,5 0,5 L 2 Labor Hochspannungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Schaltgeräte und -anlagen EIT ,5 0,5 V 2 Netzdynamik und Systemführung EIT ,5 0,5 V 2 Labor Antriebstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Elektromagnetische Verträglichkeit EIT ,5 0,5 V 2 Kleinantriebe EIT ,5 0,5 V 2 Labor Kleinantriebe EIT ,5 0,5 L 2 Servoantriebssysteme EIT ,5 0,5 V 2 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 7 von 14
8 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 9 von 48 Vertiefung 2: Energieversorgung (EEV) Grundlagen der Energieversorgung EIT Grundlagen der Energieversorgung EIT V 4 Grundlagen Elektrischer Maschinen EIT Grundlagen Elektrischer Maschinen EIT V 4 Hochspannungstechnik EIT Hochspannungstechnik EIT V 4 Kraftwerks- und Messtechnik EIT Messtechnik in der Energietechnik EIT ,5 0,5 V 2 Energieerzeugung und Kraftwerke EIT ,5 0,5 V 2 Elektrische Netze EIT Elektrische Netze EIT V 4 Labor Elektrische Anlagen und Hochspannungstechnik EIT Labor Elektrische Anlagen EIT ,5 0,5 L 2 Labor Hochspannungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Leistungselektronik EIT Leistungselektronik EIT V 4 Schaltanlagen und Systemführung EIT Schaltgeräte und -anlagen EIT ,5 0,5 V 2 Netzdynamik und Systemführung EIT ,5 0,5 V 2 Labor Mess- und Regelungstechnik EIT Labor Messtechnik in der Energietechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Regelungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 EEV 1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EEV EEV 2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EEV EEV 3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EEV EEV 4 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog EEV Katalog EEV Antriebstechnik EIT V 4 Antriebssimulation EIT ,5 0,5 V 2 Feldbusse EIT ,5 0,5 V 2 Labor Elektrische Maschinen EIT ,5 0,5 L 2 Labor Leistungselektronik EIT ,5 0,5 L 2 Steuerungstechnik Vorlesung EIT ,5 0,5 V 2 Steuerungs- und Regelungstechnik für Antriebstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Labor Steuerungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Elektromagnetische Verträglichkeit EIT ,5 0,5 V 2 Energiewirtschaft EIT ,5 0,5 V 2 Kabeltechnik EIT ,5 0,5 V 2 Regenerative Energien EIT ,5 0,5 V 2 Labor Simulation von Energieversorgungssystemen EIT ,5 0,5 L 2 Elektrische Energiespeichersysteme EIT ,5 0,5 V 2 Stationsautomatisierung und Leittechnik EIT ,5 0,5 V 2 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 8 von 14
9 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 10 von 48 Vertiefung 3: Automatisierungstechnik / Prozessinformatik (ATP) Echtzeitsysteme EIT Echtzeitsysteme EIT V 4 Netzwerke EIT Netzwerke EIT ,5 0,5 V 2 Steuerungs-und Robotertechnik EIT Messtechnik in der Informationstechnik EIT Labor Netzwerke EIT ,5 0,5 L 2 Steuerungstechnik Vorlesung EIT ,5 0,5 V 2 Robotertechnik MEC ,5 0,5 V 2 Messtechnik in der Informationstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Labor Messtechnik in der Informationstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Schnittstellen und integrierte Automation EIT Prozessinterfaces EIT ,5 0,5 V 2 Integrierte Automation EIT ,5 0,5 V 2 Antriebs- und Regelungstechnik EIT Antriebstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Antriebstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Labor Steuerungs-und Robotertechnik EIT Labor Steuerungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Robotertechnik EIT ,5 0,5 L 2 Industrielle Bussysteme und mehrschleifige/digitale EIT Industrielle Bussysteme EIT ,5 0,5 V 2 Regelungstechnik Mehrschleifige und digitale Regelsysteme EIT ,5 0,5 V 2 Labor Regelungs- und Automatisierungstechnik EIT Labor Automatisierungstechnik/Prozessinformatik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Regelungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 ATP 1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ATP ATP 2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ATP ATP 3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ATP ATP 4 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ATP Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 9 von 14
10 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 11 von 48 Katalog ATP Software-Engineering mit Labor EIT V 4 Datenbanken mit Labor EIT V 4 Labor Objektorientierte Interfaces EIT L 4 Entwurf analoger Schaltungen EIT V 4 Grundzüge analoger Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Grundzüge digitaler Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 VHDL EIT V 4 MATLAB/Simulink EIT ,5 0,5 V 2 Messdatenverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Bildverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Labor Bildverarbeitung EIT ,5 0,5 L 2 Computergraphik EIT ,5 0,5 V 2 Wissensbasierte Systeme EIT ,5 0,5 V 2 Leistungselektronik für elektrische Antriebe MEC ,5 0,5 V 2 Sensorik MEC ,5 0,5 V 2 Labor Sensorik MEC ,5 0,5 L 2 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 10 von 14
11 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 12 von 48 Vertiefung 4: Ingenieurinformatik (INI) Echtzeitsysteme EIT Echtzeitsysteme EIT V 4 Netzwerke EIT Netzwerke EIT ,5 0,5 V 2 Labor Netzwerke EIT ,5 0,5 L 2 Software-Engineering EIT Software-Engineering mit Labor EIT V 4 Messtechnik in der Informationstechnik EIT Messtechnik in der Informationstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Labor Messtechnik in der Informationstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Datenbanken EIT Datenbanken mit Labor EIT V 4 Algorithmen und Graphen EIT Algorithmen und Graphen EIT V 4 Simulation EIT Simulation EIT ,5 0,5 V 2 Labor Simulation EIT ,5 0,5 L 2 Labor Objektorientierte Interfaces EIT Labor Objektorientierte Interfaces EIT L 4 Vertiefungsmodul INI 1 EIT Labor Regelungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 Betriebssysteme EIT ,5 0,5 V 2 INI 1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog INI INI 2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog INI INI 3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog INI INI 4 Katalog INI EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog INI Labor Robotertechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Automatisierungstechnik/Prozessinformatik EIT ,5 0,5 L 2 Grundzüge analoger Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Grundzüge digitaler Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 VHDL EIT V 4 MATLAB/Simulink EIT ,5 0,5 V 2 Messdatenverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Bildverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Labor Bildverarbeitung EIT ,5 0,5 L 2 Computergraphik EIT ,5 0,5 V 2 Wissensbasierte Systeme EIT ,5 0,5 V 2 Modellbasierte Software-Entwicklung EIT ,5 0,5 V 2 Robotertechnik MEC ,5 0,5 V 2 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 11 von 14
12 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 48 Vertiefung 5: Elektronik (ELK) Grundzüge der Kommunikationstechnik EIT Grundzüge analoger Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Grundzüge digitaler Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Grundzüge der Hochfrequenztechnik EIT Grundzüge der HF-Technik EIT V 4 Entwurf analoger Schaltungen EIT Entwurf analoger Schaltungen EIT V 4 Messtechnik für Funk- und Kommunikationssysteme EIT Messtechnik für Funk- und Kommunikationssysteme EIT ,5 0,5 V 2 Labor Messtechnik für Funk- und Kommunikationssysteme EIT ,5 0,5 L 2 Hochfrequenzelektronik und EMV EIT HFE Hochfrequenzelektronik EIT ,5 0,5 V 2 HFE Elektromagnetische Verträglichkeit EIT ,5 0,5 V 2 Power Converter und Entwicklung digitaler Schaltungen EIT Power Converter und Entwicklung digitaler Schaltungen EIT V 4 Labor Elektronik EIT Labor Elektronik EIT L 4 Mikroprozessorsysteme und Automobilelektronik EIT Mikroprozessorsysteme EIT ,5 0,5 V 2 Automobilelektronik EIT ,5 0,5 V 2 Labor digitale Signalverarbeitung und Regelungstechnik EIT Labor für Digitale Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 L 2 Labor Regelungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 ELK 1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ELK ELK 2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ELK ELK 3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ELK ELK 4 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog ELK Katalog ELK Industrielle Bussysteme EIT ,5 0,5 V 2 Software-Engineering mit Labor EIT V 4 Entwurf integrierter Analogschaltungen EIT ,5 0,5 V 2 Mikroelektronik EIT ,5 0,5 V 2 Embedded Controller EIT ,5 0,5 V 2 Solid State Lighting EIT ,5 0,5 V 2 Labor Lichttechnik EIT ,5 0,5 L 2 Labor Mikroprozessorsysteme EIT ,5 0,5 L 2 Digitale Filter EIT ,5 0,5 V 2 Leistungselektronik für elektrische Antriebe MEC ,5 0,5 V 2 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 12 von 14
13 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 14 von 48 Vertiefung 6: Systeme für Funk und Telekommunikation (SFT) Grundzüge der Kommunikationstechnik EIT Grundzüge analoger Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Grundzüge digitaler Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Grundzüge der Hochfrequenztechnik EIT Grundzüge der HF-Technik EIT V 4 Entwurf analoger Schaltungen EIT Entwurf analoger Schaltungen EIT V 4 Messtechnik für Funk- und Kommunikationssysteme EIT Messtechnik für Funk- und Kommunikationssysteme EIT ,5 0,5 V 2 Labor Messtechnik für Funk- und Kommunikationssysteme EIT ,5 0,5 L 2 SFT 1.1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 1 SFT 1.2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 1 SFT 1.3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 1 SFT 1.4 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 1 Labor digitale Signalverarbeitung und Regelungstechnik EIT Labor für Digitale Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 L 2 Labor Regelungstechnik EIT ,5 0,5 L 2 SFT 2.1 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 2 SFT 2.2 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 2 SFT 2.3 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 2 SFT 2.4 EIT Studierende wählen 5 CP aus dem Katalog SFT 2 Katalog SFT 1 HFE Hochfrequenzelektronik EIT ,5 0,5 V 2 HFE Elektromagnetische Verträglichkeit EIT ,5 0,5 V 2 LHK Labor Grundzüge der Kommunikationstechnik EIT ,5 0,5 L 2 LHK Labor Grundzüge der Hochfrequenztechnik EIT ,5 0,5 L 2 HFS Hochfrequenzschaltungen EIT ,5 0,5 V 2 HFS Labor Hochfrequenzschaltungen EIT ,5 0,5 L 2 EMW Einführung in die Mikrowellentechnik EIT ,5 0,5 V 2 EMW Labor Einführung in die Mikrowellentechnik EIT ,5 0,5 L 2 UET Digitale Übertragungstechnik EIT ,5 0,5 V 2 UET Optische Übertragungstechnik EIT ,5 0,5 V 2 VET Vermittlungsverfahren und Bedienungstheorie EIT ,5 0,5 V 2 VET Vermittlungsnetze und Kommunikationsprotokolle EIT ,5 0,5 V 2 LTK Labor Telekommunikationssysteme EIT L 4 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 13 von 14
14 Nr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 15 von 48 Katalog SFT 2 Echtzeitsysteme EIT V 4 Netzwerke EIT ,5 0,5 V 2 Labor Netzwerke EIT ,5 0,5 L 2 Software-Engineering mit Labor EIT V 4 HFE Elektromagnetische Verträglichkeit EIT ,5 0,5 V 2 Mikroprozessorsysteme EIT ,5 0,5 V 2 Entwurf integrierter Analogschaltungen EIT ,5 0,5 V 2 Mikrowellensysteme EIT ,5 0,5 V 2 Labor Mikrowellensysteme EIT ,5 0,5 V 2 Radartechnik und Funknavigation. EIT ,5 0,5 V 2 Mobilfunk EIT ,5 0,5 V 2 Labor Mikrowellen-CAE EIT ,5 0,5 L 2 Labor Funkdatenübertragung EIT ,5 0,5 L 2 Antennentechnik EIT ,5 0,5 V 2 PLL-Technik EIT ,5 0,5 V 2 Labor Spezielle Telekommunikationssysteme EIT L 4 Digitale Filter EIT ,5 0,5 V 2 Spezielle Kommunikationstechnik EIT ,5 0,5 V 2 Kommunikationsnetze EIT ,5 0,5 V 2 Stochastische Digitale Signalverarbeitung EIT ,5 0,5 V 2 Funksystemarchitekturen EIT ,5 0,5 V 2 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Hannover Seite 14 von 14
Nr. 3/2012 vom 3.4.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 125 von 139
Nr. 3/2012 vom 3.4.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 125 von 139 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor
MehrNr. 1/2012 vom 17.1.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 16 von 48
Nr. /202 vom 7..202 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 6 von 48 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover. Veröffentlicht
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Nr. 0/06 vom 8.0.06 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Hochschule
MehrNr. 1/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 26 von 48
Nr. 1/2012 vom 17.1.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 26 von 48 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Mechatronik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Mechatronik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Hochschule
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Nr. 3/14 vom 8..14 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mediendesign (BME) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung
Mehr(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Heilpädagogik (BAH) Inklusive Bildung und Begleitung mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät V, Diakonie, Gesundheit und Soziales
MehrVeröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 2/2006 vom 28.2.2006, 4. Änderung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr.6/2012 vom 13.12.
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Konstruktionstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng) in der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der
MehrNachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 2. Februar 201 (nach 6. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit
Mehr4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).
Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Energiesysteme und Automation (ESA) (Prüfungsordnung Energiesysteme und Automation (ESA)) Vom
MehrNr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119
Nr. 2/2010 vom 25.3.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 102 von 119 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den dualen Master-Studiengang Wertschöpfungsmanagement im Maschinenbau (WMM), mit dem Abschluss
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Elektrotechnik PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Elektrotechnik
FAQs zum Bachelorstudiengang Elektrotechnik PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Elektrotechnik Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester Ist das
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrSTUDIENVERLAUFSPLAN. Elektrotechnik für Energie, Licht, Automation
STUDIENVERLAUFSPLAN für den Bachelor-Studiengang zur Bachelor-Prüfungsordnung vom 13.06.2008 Fachhochschule Südwestfalen Abteilung Hagen Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Seite 1 von 7
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrBestimmungen. für den. Studiengang. Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.2013 Version 2 40-EEEB Vorpraktikum 41-EEEB Aufbau des Studiengangs
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 44 von 131
Nr. 9/200 vom 22.2.200 Verkündungsblatt der FHH Seite von 3 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Milch- und Verpackungswirtschaft (MMV) mit dem Abschluss Master of Engineering
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 10. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung
Mehr7.1 Gemeinsame Regelungen für alle Studiengänge der Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik
Lesefassung SPO Bachelor für den Studiengang ATB, SPO-Version, Seite von 6 7 Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik 7. Gemeinsame Regelungen für alle Studiengänge der Fakultät Mechatronik und Elektrotechnik
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrÜbergang vom Diplom zum Bachelor
Übergang vom Diplom zum Bachelor Da die Fächer des Bachelorstudienganges größtenteils aus Fächern des Diplomstudiengangs hervorgegangen sind, können sich die Studierenden diese Fächer aus dem Diplom für
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrBesonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B
Besonderer Teil der Studien- und Prüfungsordnung: Bachelorstudiengang MB-B 8 Bachelorstudiengang Maschinenbau (MB-B) () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering. Version 5.0
Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering Version 5.0 40-E/b Vorpraktikum 41-E/b Aufbau des Studiengangs 42-E/b Praktisches Studiensemester
Mehrgeändert durch Satzungen vom 25. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010 17. Januar 2011 30. Juli 2012 31. Juli 2012
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Mehr1 Hochschulgrad Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule Osnabrück den Hochschulgrad Bachelor of Science" (abgekürzt B.Sc. ).
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und am Department für Management und Technik In der Fassung der Genehmigung durch das Präsidium der Fachhochschule
Mehrgeändert durch Satzungen vom 10. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010 7. Juli 2010 17. Januar 2011 5. August 2011 3.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare im offiziellen
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrVerkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover. Hannover, den Ausgabe 1/2012
Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Hannover Hannover, den 17.1.2012 Ausgabe 1/2012 Inhalt: 1. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrSechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 25. Februar 2105
Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen vom 2. Februar 210 Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung mit 32 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehrgeändert durch Satzungen vom 25. Juli 2008 2. Dezember 2009 6. Mai 2010
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrTechnische Informatik PO 5 Fakultät Technik
Name Vorname Anschrift Matrikel-Nr. Technische Informatik PO 5 Fakultät Technik Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Ich beantrage die Anrechnung der nachfolgend aufgeführten
MehrPrüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrNachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 17. April 2013 (Brem.ABl. S. 607), und
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
MehrVom 19. August 2014. 2. Informatik Pflichtmodule im Umfang von 29 Credits und Wahlmodule im Umfang von mindestens 13 Credits
1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität München Vom 19. August
Mehr58 Bachelorstudiengang Elektronik und Technische Informatik
58 Bachelorstudiengang Elektronik und Technische Informatik () Im Studiengang Elektronik und Technische Informatik umfasst das Grundstudium zwei, das Hauptstudium fünf. (2) Für den erfolgreichen Abschluss
MehrVeröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107, 23.12.2011
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107, 23.12.2011 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik an der Fachhochschule
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrAnwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Nr. 07/06 vom 30.06.06 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering in der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrPrüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Mechatronik des Fachbereichs Maschinenbau der Universität Kassel vom 30.04.
Prüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Mechatronik des Fachbereichs Maschinenbau der Universität Kassel vom 30.04.2014 Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
Mehr64 Bachelorstudiengang Elektrotechnik in Anwendungen
64 Bachelorstudiengang Elektrotechnik in Anwendungen ( 1 ) Im Studiengang Elektrotechnik in Anwendungen umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester. ( 2 ) Der
Mehr1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt
Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58
MehrPrüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Aufgrund 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum
MehrHauptstudium. Grundstudium. Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit PRAXISSEMESTER
Grundstudium Hauptstudium Studiengang Optoelektronik /Lasertechnik Studien und Prüfungsordnung (SPO) 29 Bachelorarbeit Sem. 7 Optischelektronische Systeme Laser und Biomedizin Produktmanagement 6 PRAXISSEMESTER
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
30. Jahrgang, Nr. 39 29. Juli 2009 Seite 1 von 6 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Physikalische Technik / Medizinphysik Applied Physics / Medical Engineering des Fachbereichs
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anhang Bachelor Biomedizinische Technik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 6. November 2007 (Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19.11.2007,
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering
FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 38 014 Verkündet am 19. Juni 014 Nr. 118 Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den konsekutiven Studiengang Informatik (Fachspezifischer
MehrFragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012
Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4
MehrPrüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)
Vom 1. August 010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 1, Nr. 7, S. 0150) in der Fassung vom 1. Dezember 015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg., Nr. 7, S. 7) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 03.05.2011 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrInhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014
Satzung über die Durchführung eines Modulstudiums auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften ( studium MINT ) an der Technischen Universität München Vom 11. April 2014 Auf Grund von Art. 13
MehrAllgemeiner Teil. Geändert wird 1. Artikel 1 Änderungen
Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Externenprüfungsordnung für die Bachelor-Studienprogramme der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft in Kooperation mit der Weiterbildungsakademie (WBA SPO
MehrChemieingenieurwesen
Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie Satzung zur Änderung der Prüfungsordnungen für den Bachelor- und den Masterstudiengang Chemieingenieurwesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage Bachelor Kommunikationsinformatik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 41/2012 Veröffentlicht am: 21.09.12 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Computervisualistik,, Ingenieurinformatik, Wirtschaftsinformatik vom
MehrZertifikat Energie-Effiziente Elektronische Systeme (E3S)
Zertifikat Energie-Effiziente Elektronische Systeme (E3S) Zertifikat im Masterstudiengang Elektrotechnik an der Technischen Universität Graz, in Zusammenarbeit mit namhaften industriellen Sponsoren! Ihrer
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 609 2014 Verkündet am 4. Juli 2014 Nr. 135 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Mechatronik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2014
MehrLehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)
Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie
FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
MehrBestimmungen. für den
Bestimmungen für den Studiengang: Elektrotechnik Sensorik Abschluss: Bachelor of Engineering (B. Eng.) ersion 5 -ST/b orpraktikum -ST/b Aufbau des Studienganges 5-ST/b Praktisches Studiensemester -ST/b
MehrOrdnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
Mehr45 Bachelorstudiengang Product Engineering
45 Bachelorstudiengang Product Engineering (1) Das Studium im Studiengang Product Engineering umfasst 29 Module (10 Module im Grundstudium, 19 Module im Hauptstudium). Die Module fassen insgesamt 59 Lehrveranstaltungen
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
Mehr51 Bachelorstudiengang Industrial Systems Design
51 Bachelorstudiengang Industrial Systems Design (1) Im Studiengang Industrial Systems Design umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester. (2) Der Gesamtumfang
Mehrvom 09. April 2009 Artikel I
Zweite Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung (BPO) des Studiengangs Angewandte Informatik an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Iserlohn vom 09. April 2009 Aufgrund des 2 Abs. und des
MehrNr. 8/2010 vom 26.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 126
Nr. 8/2010 vom 26.11.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 126 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Maschinenbau-Informatik (MBI) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie
FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Mehr30 Master-/Aufbaustudiengang Microsystems Engineering
30 Master-/Aufbaustudiengang Microsystems Engineering (1) Das Master-Aufbaustudium Microsystems Engineering besteht aus drei Studiensemestern. (2) Die Studieninhalte sind drei Fachgruppen (Modulgruppen)
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrStudienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"
Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik
MehrBestimmungen. für den. Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom 26.11.
und C Bestimmungen für den Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom 26.11.2008 Version 3 40-E/m Aufbau des Studiengangs 41-E/m Lehrveranstaltungen,
MehrNr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23
Nr.4/2010 vom 18.5.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23 Besonderer Teil der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang International Business Studies (IBS) der Fakultät IV Wirtschaft
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
MehrAnlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Maschinenbau (berufsbegleitend) Institut
MehrFachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im
2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität
Mehr