Akkreditierungsbericht zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe ggmbh AZ

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1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis zum (Re-)Akkreditierungsantrag der Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe ggmbh AZ Master Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungsrichtungen: - Event-, Kongress- und Veranstaltungsmanagement - Food, Beverage and Culinary Management - Marketingkommunikation/ Public Relations - Personalwirtschaft und Personaldienstleistungen - Industrie und Handel - Banken und Versicherungen - Sportmanagement - Steuer- und Prüfungswesen - Hotel- und Tourismusmanagement B.A. 180/ Sem./ 7 Sem. dual Vertragsschluss am: 04. Juli 2011 Dokumentation zum Antrag eingegangen am: 10. Oktober 2011 Datum der Peer-Review: November 2011 Ansprechpartner der Hochschule: Prof. Dr. Frank Maier, Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe ggmbh, Rheinstraße 91, Darmstadt, Tel , f.maier@internationale-ba.com Betreuende Referentin: Anja Grube

2 Gutachter: Prof. Ulrike Arens-Azevêdo, Food, Beverage and Culinary Management Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Life Sciences Prof. Dr. oec. habil., Dipl. Ing. oec. Margita Großmann, Hotel- und Tourismusmanagement Hochschule Zittau/Görlitz, FB Wirtschaftswissenschaften, Lehrgebiet Tourismuswirtschaft / Allg. Betriebswirtschaftslehre, Standort Görlitz Prof. Dr. Louise Bielzer, Event-, Messe- und Kongressmanagement Studiengangsleitung Medien- und Kommunikationsmanagement Kommissarische Studiengangsleitung Messe-, Kongress- und Eventmanagement Karlshochschule International University, Karlsruhe Prof. Dr. Heike Langguth, Industrie und Handel Professur für Controlling und Corporate Finance, Fachhochschule Hannover, Fakultät IV- Wirtschaft und Informatik Prof. Dr. Thorsten Litfin, Marketingkommunikation/Public Relations Fachhochschule Osnabrück, Fakultät für Management, Kultur und Technik, Institut für Management und Technik, Professur für Marketing, insb. Service- und Innovationsmanagement Prof. Dr. Hartmund Barth, Banken und Versicherungen Gründungsdirektor und ehem. Fachleiter Versicherungen an der Berufsakademie Berlin (jetzt Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) Prof. Dr. Thomas Bezold, Sportmanagement Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Sportmanagement, Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Prof. Dr. Uwe Schramm, Steuer- und Prüfungswesen DHBW Stuttgart, Studiengangsleiter Rechnungswesen, Steuern, Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Karl-Friedrich Ackermann, Personalwirtschaft und Personaldienstleistungen ehem. Professor für ABWL und Personalmanagement, Universität Stuttgart Geschäftsführer ISPA Consult GmbH Jacob Müller, studentischer Gutachter Humboldt-Universität Berlin, BA Sozialwissenschaften, Nebenfächer BWL + VWL Dipl.-Wi.-Ing. Andreas Tielmann, Praxisvertreter Hauptgeschäftsführer IHK Lahn-Dill (Vertreter der Berufspraxis) Gutachterinnen zur Erweiterung des Ausbildungsgangs um ein optionales siebtes Semester: Prof. Dr. Ines-Andrea Busch-Lauer Westsächsische Hochschule Zwickau, Professorin f r ng isch Fachgruppe Fachbezogene Sprachausbildung uni ati n, Leitung er Prof. Dr. Marta García García Universität Göttingen, Juniorprofessorin für Didaktik der Romanischen Sprachen und Literaturen mit dem Schwerpunkt Spanisch Hannover, den

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung 2 1 Bachelor-Ausbildungsgang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen 4 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen...22 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der IBA zum Bewertungsbericht 25 2 SAK-Beschluss v Wiederaufnahme und Erweiterung der Akkreditierung um zusätzliche Studieninhalte55 4 SAK-Beschluss vom

4 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Die F+U Unternehmensgruppe ist ein 1980 in Heidelberg gegründetes gemeinnütziges Bildungsinstitut. Der privaten Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe ggmbh (IBA) mit Hauptsitz in Darmstadt wurde im Oktober 2010 die unbefristete Staatliche Anerkennung durch das Land Hessen verliehen. Sie startete ihren Lehrbetrieb im Oktober 2006 mit dem dualen Bachelor-Ausbi ungsgang Betriebswirtschafts ehre. Weiterhin wurde im WS 2010/11 der Studienbetrieb im Bachelorausbildungsgang Wirtschaftsinf r ati aufgen m- men, der von der ZEvA am akkreditiert wurde. Aktuell sind bundesweit 1200 Studierende an der IBA eingeschrieben. Besondere Hinweise zur Erstakkreditierung des Ausbildungsgangs Am 14. Oktober 2008 beschloss die SAK in ihrer 38. Sitzung die Akkreditierung des Bachelor-Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre (B.A.) an der Internationalen Berufsakademie (IBA) mit den vier Vertiefungsrichtungen: Hotel- und Tourismusmanagement, Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Steuer- und Prüfungswesen, Sportmanagement. Aufgrund der gutachterlichen Bedenken zur wissenschaftlichen Befähigung der Studierenden wurde die Akkreditierungsfrist auf zwei Jahre verkürzt ( ). Im Jahr 2009 wurde die Erweiterung der Akkreditierung um die folgenden vier Vertiefungsrichtungen beantragt: Personalwirtschaft und Personaldienstleistungen Marketingkommunikation/ Public Relations Event-, Kongress- und Veranstaltungsmanagement Food, Beverage and Culinary Management Die Akkreditierung konnte erfolgreich um die beiden erstgenannten Vertiefungsrichtungen erweitert werden (43. Sitzung der SAK am 6. Oktober 2009). Aufgrund von wesentlichen Mängeln hinsichtlich der personellen Ausstattung sowie des Curriculums konnten die beiden letztgenannten Vertiefungsrichtungen nicht in die Akkreditierung integriert werden. Im März 2010 beantragte die IBA daher erneut die Erweiterung der Akkreditierung um die Vertiefungsrichtungen Event-, Messe- und Kongressmanagement sowie Gastronomiemanagement (Food, Beverage and Culinary Management). Die SAK stimmte nach einer erneuten Vor-Ort-Begutachtung in ihrer 48. Sitzung am der Erweiterung des Ausbildungsgangs um beide Vertiefungsrichtungen mit Auflagen und unter Beibehaltung der ursprünglichen verkürzten Akkreditierungsfrist zu. 2

5 Mit Entscheidung der SAK vom wurde der Ausbildungsgang weiterhin um insgesamt sieben Standorte erweitert (Darmstadt, Köln, Berlin, Erfurt, Bochum, München und Hamburg). Wesentliche Änderungen des Studienprogramms seit der Erstakkreditierung Im Antrag der IBA zur Reakkreditierung des Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre sind insgesamt vier neue Standorte (Göttingen, Kassel, Nürnberg und Lindau) mit einbezogen. In Göttingen und Nürnberg wurde der Studienbetrieb bereits zum Wintersemester 2011/2012 aufgenommen, für Lindau und Kassel steht dies noch aus. Das Curriculum des Bachelorausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre umfasst zu ca. 75% Inhalte der allgemeinen BWL und zu 25% spezifische Inhalte der Vertiefungsrichtungen. Da die Anzahl der Studierenden in den einzelnen Vertiefungsrichtungen je nach Standort sehr unterschiedlich ist, wurde zum Wintersemester 2009/2010 das System des Blockunterrichts eingeführt: Der fachspezifische Unterricht findet jeweils an zwei aufeinander folgenden Wochen im Semester an ausgewählten Studienorten statt. Studierende der jeweiligen Vertiefungsrichtung reisen falls notwendig an den entsprechenden Standort und halten sich dort zwei Wochen lang auf, um an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Von der betrieblichen Ausbildung sind sie während dieser Phasen jeweils freigestellt. Mit Wirkung zum Wintersemester 2011/12 wurde eine weitere wesentliche Änderung im Curriculum des Ausbildungsgangs vorgen en: ie Vertiefungsrichtung In ustrie, Han e, Ban en un Versicherungen wur e in ie zwei separaten Vertiefungen In ustrie un Hane s wie Ban en un Versicherungen aufgetei t. Insgesamt sind die Studierendenzahlen in den einzelnen Vertiefungsrichtungen sehr unterschiedlich: So waren im Sommersemester 2011 beinahe 50% der 1083 immatrikulierten Stuieren en in er Vertiefungsrichtung H te - un T uris us anage ent eingeschrieben, während es in der Vertiefungsrichtung Personalmanagement bundesweit nur 16 Studierende gab. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. Grundlage des folgenden Bewertungsberichtes sind die Antragsdokumentation der Berufsakademie und die Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung in Heidelberg und Darmstadt. 3

6 1 Bachelor-Ausbildungsgang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) mit 9 Vertiefungsrichtungen 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist zum Teil erfüllt. Die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele des Ausbildungsgangs sind in den Modulbeschreibungen und den Antragsunterlagen formuliert. In komprimierter Form finden sie sich auch im Leitbild der IBA sowie auf der Website des Ausbildungsgangs wieder. Die Gutachter stellen fest, dass die angegebenen Qualifikationsziele vielfach nicht den Erwartungen und Anforderungen gemäß dargestellt werden. Die Beachtung der Dublin Descriptors unter Berücksichtigung der Spezifika der jeweiligen Berufsfelder und der Anforderungen des Marktes ist nicht durchgängig erkennbar. Die Qualifikationsziele sind im Modulkatalog größtenteils nicht klar genug benannt und nicht ausführlich genug beschrieben. Die zu knappen Beschreibungen erschweren auch die Überprüfung der Stimmigkeit des Ausbildungskonzepts (vgl. 1.3). Insbesondere beziehen sich die Qualifikationsziele noch nicht deutlich genug auf eine wissenschaftliche Befähigung der Absolventen. So beschränkt sich ie Darste ung er petenzzie e häufig auf ie F r u ierung Die Stu ieren en ennen Nach Ansicht der Gutachter besteht hierin ein Mangel. Sie sehen daher die Notwendigkeit einer grundlegenden inhaltlichen Prüfung und Überarbeitung bzw. Nachbesserung der Qualifikationsziele in allen Teilen des Modulhandbuchs. Hingegen ist die Befähigung der Absolventen zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit durch den hohen Praxisanteil des dualen Ausbildungsgangs sowie das insgesamt stark anwendungsorientierte Curriculum gegeben. Anders als das Ziel der wissenschaftlichen Befähigung findet sich die berufspraktische Befähigung der Absolventen als ein wiederkehrendes Grundelement im gesamten Modulkatalog wieder. Auf die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und zur Persönlichkeitsentwicklung verweisen vor allem die Qualifikationsziele des fachübergreifenden Moduls Lea ership S i s. Zu den in der Modulbeschreibung formulierten Zielen gehören hier zum Beispiel das Erlernen ethischen Handelns im unternehmerischen Kontext und die Erlangung von Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Im Verfahren zur Nachakkreditierung der beiden Vertiefungsrichtungen Gastr n ie a- nage ent un vent-, Messe- un ngress anage ent im Jahr 2010 wurde von den Gutachtern bemängelt, dass sich die Taxonomien des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse nicht stark genug in den Modulbeschreibungen und Prüfungen widerspiegeln. 4

7 Die Gutachter konnten nach Lektüre des überarbeiteten Modulkatalogs keine wesentliche Verbesserung hinsichtlich dieses Aspektes feststellen: Sowohl im fachübergreifenden Teil des Curriculums als auch in den meisten Vertiefungsrichtungen nimmt der Bereich der reinen Wissensverbreiterung einen zu breiten Raum gegenüber der Wissensvertiefung ein. Die Studierenden erhalten zwar eine breitere Wissensbasis bezüglich der Lerngebiete, jedoch wird die Befähigung der Studierenden zum kritischen Verständnis und zur Anwendung der wichtigsten Theorien, Modelle und Methoden des Studienprogramms im Curriculum nach wie vor nur eingeschränkt deutlich. Die in den Modulbeschreibungen genannte Literatur lässt vielfach darauf schließen, dass die Wissensvermittlung nicht entsprechend des aktuellen Standes der Fachliteratur erfolgt und eine wissenschaftsbasierte Lehre somit nur bedingt gegeben ist. (In einigen Vertiefungsrichtungen ist dies allerdings auch darauf zurückzuführen, dass ange s v rhan ener Lehrb cher vie fach auf s g. graue Literatur zur c gegriffen werden muss, wie z. B. im Hotel- und Tourismusmanagement.) Vertieftes Wissen auf dem aktuellen Stand der Forschung können die Studierenden so nur schwerlich erwerben. Gleiches gilt für den Erwerb systemischer Kompetenzen: die Studierenden werden nur unzureichend dazu befähigt, selbständig relevante Informationen zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren und daraus wissenschaftlich fundierte Urteile unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und ethischer Erkenntnisse abzuleiten. Dies war besonders anhand der während der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegten Praxisarbeiten deutlich erkennbar (vgl. 1.3). Die Befähigung der Studierenden zur selbständigen Gestaltung weiterführender Lernprozesse ist durch die eingeschränkte Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden und Standards ebenfalls nicht hinreichend gewährleistet. Hierin sehen die Gutachter einen Mangel, der den geforderten und von den Unternehmen auch gewünschten Theorie-Praxis-Transfer beeinträchtigt oder sogar unmöglich macht. Der Erwerb instrumentaler und kommunikativer Kompetenzen wird hingegen schon durch das duale Studienmodell umfassend unterstützt: Die Studierenden haben Gelegenheit, ihr theoretisch erworbenes Wissen und Verstehen kontinuierlich in den Ausbildungsbetrieben anzuwenden und durch den ständigen engen Kontakt zur Praxis Problemlösungen und Argumente in ihrem Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. In den Gesprächen vor Ort wurde deutlich, dass die meisten Unternehmen die aktive Einbringung von Ideen und Vorschlägen durch die Studierenden ausdrücklich begrüßen und darin einen Gewinn für das Unternehmen sehen. Die Studierenden lernen auf diese Weise, fachbezogene Positionen zu formulieren und argumentativ zu verteidigen und sich mit Fachvertretern und Laien über ihr Studiengebiet auszutauschen. Kommunikative Kompetenzen werden weiterhin durch Referate und Präsentationen sowie die Kolloquien zu den schriftlichen Arbeiten erworben bzw. vertieft. Durch die enge Einbindung in betriebliche Abläufe erhalten die Studierenden außerdem Gelegenheit, erste Verantwortung in einem Team zu übernehmen. Die formalen Anforderungen des Qualifikationsrahmens an einen Bachelor-Ausbildungsgang in Bezug auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Anschlussmöglichkeiten und Übergänge aus beruflicher Bildung sind erfüllt. Zulassungsvoraussetzung für den Ausbildungsgang ist laut Studien- und Prüfungsordnung die Fachhochschulreife oder eine vom Gesetz als gleichwertig eingestufte Qualifikation. Ferner muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen vorliegen. Näheres zu den Zugangsvoraussetzungen ist gemäß den Richtlinien des Hessischen Hochschulgesetzes 5

8 geregelt. In den Antragsunterlagen (Bd. 1, S. 4) wird ausgeführt, dass der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (mindestens 6 Jahre schulischer Unterricht oder vergleichbare Kenntnisse) ebenfalls eine Zulassungsvoraussetzung darstellt. Aus der Prüfungsordnung geht dies bisher nicht explizit hervor. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester; im Studienverlauf können insgesamt 180 ECTS-Punkte erworben werden. Der Ausbildungsgang ist damit als erster berufsqualifizierender Abschluss konzipiert und bietet formal Anschlussmöglichkeiten auf Master-Ebene Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Der Bachelor-Ausbi ungsgang Betriebswirtschafts ehre f hrt zu Absch uss Bache r f Arts. Absch uss un Bezeichnung sin zutreffen. Nach Abschluss der Assistentenarbeit verleiht die IBA den (gesetzlich nicht geschützten) Tite Betriebswirt (IBA). Struktur und Dauer des Ausbildungsgangs entsprechen den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben. Von insgesamt 180 ECTS-Punkten entfallen 150 ECTS-Punkte auf den theoretischen und 30 ECTS-Punkte auf den praktischen Teil der Ausbildung. Der Bearbeitungsumfang der Bachelorarbeit beträgt 10 ECTS-Punkte, von denen 2 ECTS- Punkte dem praxisbasierten Ausbildungsanteil zugerechnet werden. Im Beschluss der KMK vom zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die nse utive Stu ienstru tur heißt es unter Ziffer 2.4: Der Bearbeitungsu fang f r ie Bachelorarbeit beträgt 6-12 ECTS-Punkte, die auf die theoriebasierten Ausbildungsanteile anzurechnen sin. Die von der IBA vorgenommene anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit auf den praxisbasierten Ausbildungsteil ist daher nicht zulässig (vgl und 1.3). Der Ausbildungsgang ist durchgehend modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem versehen. Alle Module weisen mindestens einen Bearbeitungsaufwand von 5 ECTS-Punkten auf. Entsprechend den Rahmenvorgaben der KMK wird für jeden ECTS-Punkt durchgängig eine studentische Arbeitsbelastung von 30 Stunden angesetzt. A s Be ingung f r ie Tei nah e a Pf icht u Language S i s ssen ie Stu ienbewerber einen Einstufungstest absolvieren, um das Niveau ihrer Englischkenntnisse nachzuweisen. Auf Basis des Tests wird entschieden, ob im ersten Studienjahr ein (nicht kreditiertes) Propädeutikum besucht werden muss, das auf ie Tei nah e a M u Language S i- s v rbereitet. Die it e Pr pä euti u verbun ene zusätz iche Arbeitsbe astung f r ie Studierenden geht aus dem Modulkatalog und dem Studienverlaufsplan nicht hervor und muss daher transparent gemacht werden. Die Modulbeschreibungen entsprechen größtenteils den Rahmenvorgaben der KMK. Sie enthalten Angaben zu Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, Lehrformen, Verwendbarkeit, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten und Noten, Häufigkeit des Angebots, Arbeitsaufwand und Dauer sowie Angaben zur verwendeten Literatur. Wie bereits unter Punkt ausgeführt, sind jedoch die Beschreibungen der Qualifikationsziele und Lehrinhalte in weiten Teilen des Modulkataloges nicht hinreichend konkret und bedürfen daher der Überarbeitung. Hinzu kommt, dass sich die Qualifikationsziele jeweils nicht (im Sinne des Modularisierungsprinzips) auf das betreffende Modul an sich, sondern auf die einzelnen Lehrveranstaltungen beziehen. Ferner weisen die Modulbeschreibungen an einigen Stellen Unstimmigkeiten auf: So werden 6

9 stellenweise keine Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen in der dafür vorgesehenen Tabellenspalte gemacht. Bei einigen Modulen, die nur aus einer Lehrveranstaltung bestehen, weichen der Modultitel und der Titel der Lehrveranstaltung voneinander ab, was nicht nur für den Leser verwirrend ist, sondern auch einer Gliederungslogik widerspricht (vgl. z. B. Module IH oder IH ). Selbiges gilt für den Sachverhalt, dass es beispielsweise Modultitel mit einer Nummer I, aber keinen weiteren Modultitel mit der Nummer II gibt (z. B. existiert in er Vertiefungsrichtung In ustrie un Han e ein M u tite In ustrie e Fertigung I, aber ein M u tite In ustrie e Fertigung II. benfa s zu be ängeln ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass eine Vielzahl der Module lediglich durchnummeriert ist, während eine inhaltliche Spezifizierung in den Modultiteln fehlt. Einer kritischen Überprüfung bedürfen weiterhin einige Modulbeschreibungen im Hinblick auf as riteriu Inha te. Hier sin teilweise die Ausführungen zu den Inhalten bzw. den Kompetenzzielen identisch, obwohl es sich um unterschiedliche Lehrveranstaltungen handelt (z. B. die Kompetenzziele in den Lehrveranstaltungen Finanzbuchha tung s wie Bi anzana yse un Bi anzp iti im Modul xternes Rechnungswesen oder die Inhalte der Lehrveranstaltungen In ustrie es C ntr l- ing un P anung, Durchführung und Kontrolle kommunikationspolitischer Maßnahmen im Han e in den Modulen IH bzw. IH ). In der Vertiefungsrichtung Pers na wirtschaft Pers na ienst eistungen ist ie Se esterzuordnung einzelner Module nicht eindeutig (siehe z. B. M u R utinepr zesse in der Personalwirtschaft, wo zwei Lehrveranstaltungen dem zweiten Semester und eine dritte Veranstaltung dem ersten Semester zugerechnet werden, obgleich das Modul an sich nur ein Semester umfasst). In den Vor-Ort-Gesprächen wurde außerdem deutlich, dass einige Lehrveranstaltungen (z. B. Präsentati n un M erati n s wie Inter u ture e petenz ) zumindest an einigen Standorten in englischer Sprache unterrichtet werden und auch das Kolloquium zur Assistentenarbeit in englischer Sprache abgehalten wird. Dies geht bisher aus den (durchweg deutschsprachigen) Modulbeschreibungen nicht klar hervor. Bezüglich der Modulkataloge weisen die Gutachter ergänzend auf Mängel in den Literaturangaben hin: So sind viele der angegebenen Publikationen nicht wissenschaftlicher Natur, die Qualität der Literatur korreliert in einzelnen Fällen nicht mit den übergeordneten Qualifikationszielen des Studienprogramms, es wird keine Differenzierung in Pflichtliteratur und empfohlene Literatur vorgenommen und stellenweise entspricht die Zitierweise nicht den gängigen wissenschaftlichen Standards. Im Modulkatalog waren zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch vielfach mehrere benotete Teilklausuren als Prüfungsleistung vorgesehen, vor allem in den fachspezifischen Vertiefungsmodulen. Die Antragstellerin wurde bereits im Vorfeld der Vor-Ort-Begutachtung darauf hingewiesen, dass dieses vorwiegend lehrveranstaltungsbezogene Prüfungskonzept einen Verstoß gegen die KMK-Strukturvorgaben darstellt, die durchgängig modulbezogene Prüfungen vorsehen. Darauf hin wurden der Modulkatalog und die Prüfungsordnung von der Antragstellerin entsprechend überarbeitet und in neuer Form der Gutachtergruppe als Tischvorlage zugänglich gemacht. Dennoch tauchen nach wie vor Teilprüfungen im Modulkatalog auf, z. B. in den Vertiefungsmodulen für die Vertiefungsrichtung Mar etingkommunikatin PR. s wir ffenbar, ass as M u arisierungs nzept es Pr gra s n ch nicht ausgereift ist und zumindest teilweise nur auf dem Papier besteht. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. 7

10 Das M u Lea ership S i s erstrec t sich ber die gesamte Studiendauer und sieht eine Teilprüfungsleistung pro Semester v r. Das M u Language S i s (Wirtschaftsenglisch) hat eine Dauer von vier Semestern. Gemäß den KMK-Strukturvorgaben sollte hingegen die Dauer eines Moduls höchstens ein Jahr umfassen. Im Akkreditierungsantrag wird eine ausf hr iche Begr n ung f r ie Strec ung es M u s Lea ership S i s ber ie gesa te Studiendauer gegeben, die die Gutachtergruppe jedoch nicht überzeugen konnte (vgl. Bd. 1, S. 10 des Antrags). Die Gutachter sehen für die gewählte Art der Modulgestaltung keine zwingende didaktische Notwendigkeit und stellen daher an dieser Stelle einen Mangel im Modularisierungskonzept des Ausbildungsgangs fest. Im Diploma Supplement für den Ausbildungsgang wurde bisher aufgrund der niedrigen Absolventenzahlen auf die Angabe relativer ECTS-Noten verzichtet, dies ist jedoch in Vorbereitung. In der Prüfungsordnung muss der Einbezug relativer Noten in das Diploma Supplement zukünftig verbindlich festgelegt werden. In der Prüfungsordnung ist die Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen auf das Studium festgelegt. Gemäß den Forderungen der Lissabon Konvention liegt die Beweislast für die Nicht-Gleichwertigkeit einer extern erbrachten Leistung bei der IBA. Berufspraktische Erfahrungen vor Studienbeginn können im praxisintegrierten Abschnitt des Studiums angerechnet werden. Dieser umfasst 30 ECTS, was ein Sechstel aller im Studienverlauf zu erwerbenden ECTS-Punkte ausmacht. Die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.f. vom sehen vor, dass gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Ausbildungsgang vorgesehenen Leistungspunkte anzurechnen sind (vgl. Ziff. A.1.3). Die Anrechnungsregeln müssen daher in diesem Punkt geändert und entsprechend in der Prüfungsordnung beschrieben werden. Die IBA sollte in der Prüfungsordnung noch deutlicher machen, dass sie die KMK- Beschlüsse vom und vom hinsichtlich der Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium als Qualitätsmaßstab berücksichtigt. Die Prüfungsordnung enthält ausführliche Regelungen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen sowie für Studierende in besonderen Lebenslagen. Aufgrund der dualen Struktur des Ausbildungsganges sind Mobilitätsfenster für Studierende nur schwer zu realisieren und daher nicht standardmäßig im Curriculum vorgesehen. Grundsätzlich steht den Studierenden aber die Möglichkeit eines einsemestrigen Auslandsaufenthaltes offen, sofern dies von Seiten der Ausbildungsbetriebe organisiert werden kann (z.b. durch Mitarbeit in einer ausländischen Filiale/Niederlassung des ausbildenden Unternehmens). Da die meisten beteiligten Betriebe allerdings nicht auf internationaler Ebene agieren, haben bisher nur drei Studierende ein Semester im Ausland verbracht bzw. dies beantragt. Nach Angaben der IBA während der Vor-Ort-Begutachtung wird angestrebt, die Möglichkeiten von Auslandsstudienaufenthalten für Studierende in den kommenden Jahren weiter auszubauen. 8

11 1.2.3 Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann 3 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien des Landes Hessen vom in der Fassung vom aufgrund der unklaren personellen Ausstattung nicht als erfüllt angesehen werden (vgl. Kap. 1.7). Ferner muss in diesem Zusammenhang bemängelt werden, dass für die Vertiefungsrichtungen Ban en un Versicherungen s wie In ustrie un Han e noch keine gesonderten Ausbildungsrahmenpläne im Sinne dieses Gesetzes vorliegen. Entsprechende Dokumente müssen umgehend erstellt und die Inhalte entsprechend im Studienprogramm umgesetzt werden Erfüllung weiterer Anforderungen Der KMK-Beschluss vom zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur kann nicht als erfüllt betrachtet werden. Da bisher weder verlässliche Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Studienprogramms noch ein langfristiges Personalentwicklungskonzept, das das Wachstum und die ständige örtliche und fachliche Diversifizierung des Studienangebots berücksichtigt, vorliegen, ist nicht gesichert, dass an allen Studienstandorten ständig mindestens 40% der Lehre von fachlich einschlägigen hauptamtlichen Lehrkräften erbracht werden, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen erfüllen (vgl und 1.7). Hinzu kommt die unzulässige anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit auf den praxisbasierten Ausbildungsanteil (vgl ). 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Nicht in allen Teilen des Studienprogramms bewerten die Gutachter das vermittelte Fachwissen als angemessen. So entsprechen z. B. die fachlichen Inhalte, die in der Vertiefungsrichtung Ban en un Versicherungen ver itte t wer en, nicht den Mindesterwartungen. Klassische Tätigkeitsgebiete in Banken (Anlagegeschäft, Kreditgeschäft, Auslandsgeschäft, sonstige Dienstleistungen) bzw. in Versicherungen (Personen-, Sach-, Vermögensversicherungen sowie Versicherungsmathematik) stehen nicht im Vordergrund; stattdessen werden Lehrgebiete wie Geldpolitik, Simulationsmodelle und Wirtschaftsrecht behandelt, die darüber hinaus gar nicht fachspezifisch sind. Ähn iches gi t f r ie Vertiefung vent-, Messe- und Kongressmanagement, w beispie s- weise die umfassende Vermittlung von Kenntnissen im Bereich er Veransta tungstechni vor dem Hintergrund der für die Vertiefungsrichtung allgemein formulierten Qualifikationsziele nicht nachvollziehbar erscheint. In diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage einer inhaltlichen Abgrenzung des Studienpr gra s v Ausbi ungsberuf Veransta tungs auf ann Veransta tungs auffrau. Des Weiteren fä t negativ auf, ass i Vertiefungsfach Pers na wirtschaft Pers na ienst eistungen wichtige Tei aspe te wie z.b. Internati na es Pers na a- nage ent un IT-Unterst tzung er Pers na arbeit ausge a ert wer en. In der Vertiefungsrichtung Steuern un Pr fungswesen wer en auch i ritten Stu ienjahr noch überwiegend Inhalte vermittelt, die eher in den Bereich der Grundlagen gehören; die 9

12 Lehrinhalte bauen im Studienverlauf offenbar nicht sinnvoll aufeinander auf. Ein für die berufliche Praxis zentrales Themenfeld wie z. B. Umsatzsteuer wird in lediglich einer Lehrveranstaltung im 2. Semester behandelt, was in deutlichem Widerspruch zu dem Anspruch steht, sehr praxisorientierte[n], vie seitig einsetzbare[n] Genera isten (B. 1 es Antrags, S. 11) auszubilden. Eine Hierarchie der Kompetenzziele innerhalb der 6 Semester ist in dieser Vertiefungsrichtung nicht erkennbar und die beschriebenen Inhalte der Lehrveranstaltungen passen z. T. nicht zu den Kompetenzzielen. S wir in er Lehrveransta tung in mmensteuer 2 a s petenzzie ie enntnis er Abschreibungen un S n erabschreibungen formuliert, während der Inhalt der Lehrveranstaltung ausschließlich mit en Stichw rten Zuschlagsteuern, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstän iger Arbeit un in nfte aus nicht se bstän iger Arbeit beschrieben wird (Bd. 2.2 des Antrags, S. 111). Auch die Zielbeschreibung er Lehrveransta tung inensteuer 3 ist it en vier Stichw rten zu Inha t nicht er ärbar (B. 2.2 des Antrags, S. 114 ). Besonders auffällig ist die Diskrepanz der Zielbeschreibung zur Lehrveranstaltung it e Tite Steuer iches Rechnungswesen un er arin beschriebenen Inha te. Sch n die Zielbeschreibung lässt keinen Zusammenhang mit dem Titel erkennen und bemüht sogar die internationalen Bilanzierungsstandards (Bd. 2.2 S. 117); die immens große Zahl der Stichwörter zum Inhalt beschäftigt sich ausschließlich mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und der internationalen Rechnungslegung (Bd. 2.2 S. 118). Die Studiengangbezeichnung BWL Steuern un Pr fungswesen in uziert, ass auch as Fachgebiet er Wirtschaftsprüfung in entsprechender Gewichtung im Studium verortet ist. Lediglich im Mou Recht iche Rah enbe ingungen un Pr fungswesen wer en i 5. Se ester i Umfang von 2 ECTS die Grundlagen der Jahresabschlussprüfung im Studienplan ausgewiesen. Dafür werden im Umfang von 3 ECTS die rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus berufsrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht im Studienplan genannt. Diese Schwerpunktbildung im Rahmen eines Erststudiums ist zu hinterfragen. Als positiv wird die Vielfalt der angebotenen Themen im Wahlpflichtbereich für diese Vertiefungsrichtung gewertet. In er Vertiefungsrichtung In ustrie un Han e entsteht an einigen Ste en er in ruc, dass eine konsistente Entwicklung und Abstimmung der Module nicht durchgehend erfolgt ist (z.b. hinsichtlich der Module IH-1006, IH und IH ). Positiv zu vermerken ist agegen as M u Meth en un Instru ente zur Unterst tzung es Managements in In ustrie un Han e, as eine ge ungene Schnittste e zwischen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und systemtechnischen Unterstützungsmöglichkeiten darstellt. F r ie Vertiefungsrichtung Mar eting uni ati n un Pub ic Re ati ns ist p sitiv hervorzuheben, dass im Einführungsmodul Marketingkommunikation/PR bewusst ein Schwerpunkt im Bereich der Kommunikationstheorie und der Kommunikationsmodelle gesetzt wird. Bei der Vor-Ort-Begehung hat sich gezeigt, dass im weiteren Studienverlauf auf diese theoretische Fundierung zurückgegriffen wird. In den weiteren Vertiefungsmodulen stehen die Instrumente der Marketingkommunikation im Fokus. Auch in er Vertiefungsrichtung H te - un T uris us anage ent sind die Lehrinhalte im Studienverlauf sinnvoll aufeinander aufgebaut: Während zunächst parallel zur BWL- Grundlagenausbildung Probleme der SBWL in den Branchensegmenten Hotellerie, Verkehrswesen und Reisveranstalter/Reisebüros sowie regionalökonomische Grundlagen Gegenstand der Ausbildung sind, widmet sich der Vertiefungsteil in den höheren Semestern 10

13 wahlweise der Vertiefung der SBWL auf dem Gebiet Hotellerie oder der Verbreiterung und Vertiefung der SBWL für Verkehrsträger sowie Reiseveranstalter/Reisebüros. Insgesamt mangelt es im kompletten Studienprogramm an der ausreichenden Vermittlung methodischer Kompetenzen (vgl ). Ein übergeordneter theoretischer Bezugsrahmen für das Programm, insbesondere innerhalb der Vertiefungsrichtungen, ist nicht erkennbar. Generische Kompetenzen wie Sprachkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Problemlösungsvermögen werden hingegen schon durch das duale Ausbildungskonzept verstärkt vermittelt (vgl ). Da die Beschreibung der Qualifikationsziele im Modulkatalog häufig nicht ausführlich genug ist, fällt es stellenweise schwer, die Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts im Hinblick auf die Ziele zu beurteilen. Im fachübergreifenden Teil des Programms ist die Kombination der Module bis auf kleinere Einschränkungen stimmig; in einigen Vertiefungsrichtungen (Personalmanagement, Sportmanagement, Event-, Messe- und Kongressmanagement, Banken und Versicherungen, Steuern und Prüfungswesen) ist jedoch keine logische Konfiguration bei der Anordnung der Module erkennbar. Auch fehlen eine durchgängige Abstimmung der inhaltlichen Bezüge sowie ein überzeugendes didaktisches Konzept. Die Abfolge der Veranstaltungen und Module erweckt häufig den Eindruck der Beliebigkeit; vielfach treten inhaltliche Redundanzen und irreführende Vermischungen bzw. unscharfe Definitionen von Begrifflichkeiten auf (s z. B. ie Bezeichnung er Sub u e Sp rtver ar tung un Sp rt ar eting i M u Sp rt anage ent III ). Allerdings wurde in den Vor-Ort-Gesprächen auch deutlich, dass derartige Mängel im Modulkatalog den Fachdozenten durchaus bewusst sind und in der Praxis nach Möglichkeit durch funktionierende (eher informelle) Abstimmungsprozesse ausgeglichen werden. Der allgemeine und die speziellen Teile des Curriculums sind ebenfalls nicht optimal aufeinander abgestimmt; auch hier finden sich vielfach inhaltliche Überschneidungen (z. B. im Marketing oder im Controlling), was auch im Gespräch mit den Studierenden deutlich wurde. Die Gutachter stellen hier einen Mangel fest und sehen die Notwendigkeit einer entsprechenden Überprüfung bzw. Überarbeitung des Curriculums und des Modulhandbuches als gegeben. Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens werden nur im ersten Semester in einer gesonderten Lehrveranstaltung vermittelt, eine weitere Lehrveranstaltung zum wissenschaftlichen Arbeiten, z. B. zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit fehlt. Wissenschaftliches Arbeiten soll nach Aussagen der Dozenten kontinuierlich im Studienverlauf angewandt werden, vor allem durch das Verfassen schriftlicher Praxis- und Assistentenarbeiten. Dennoch ist dieser Teil des Curriculums kritisch zu betrachten: in den Praxis- und Assistenzarbeiten sowie auch den Lehrveranstaltungen wird häufig das Ziel der wissenschaftlichen Befähigung zugunsten einer starken Fokussierung auf berufspraktische Zusammenhänge in den Hintergrund gedrängt. Die der Gutachtergruppe im Rahmen der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegten Praxis-, Assistenten- und Bachelorarbeiten bestätigten insgesamt den Eindruck, dass eine dem Bachelor-Niveau angemessene wissenschaftliche Befähigung der Studierenden nicht generell gewährleistet ist. Die Bachelorarbeiten ließen z. B. durchgängig eine angemessene Herausarbeitung von Forschungslücken und eine nachvollziehbare Formulierung von Forschungsfragen und Hypothesen vermissen. Ferner enthielten die vorgelegten Arbeiten keine wissenschaftliche Einordnung der Untersuchungsergebnisse und keine kritische Reflexion der gewählten Metho- 11

14 den. Für die Praxisarbeiten wer en aus Gr n en er Qua itätssicherung... v n er wissenschaftlichen Leitung für alle Studienorte übergreifend Themen vorgegeben (B. 1 es Antrags, S. 21). Die Aufgabenstellung beschränkt sich allerdings jeweils auf die Beschreibung einzelner Abteilungen bzw. Aufgabenbereiche im Praxisbetrieb (z. B. Aufbau- bzw. Ablauforganisation, Marketing, Rechnungswesen, Controlling). Offensichtlich werden überwiegend deskriptive Anforderungen gestellt. Notwendig wäre es stattdessen, dass die Studierenden sich bereits ab dem 1. Semester mit analytischen Fragestellungen beschäftigen. Die Studierenden sollten deshalb im Benehmen mit ihren Ausbildungsbetrieben dem Verantwortlichen der Berufsakademie entsprechende Themenvorschläge machen können, die von der Berufsakademie genehmigt werden müssten. Es ist auch nicht plausibel, dass die IBA nach der anspruchsvolleren Assistentenarbeit im 4. Semester erneut eine Praxisarbeit im 5. Semester vorsieht. Entweder sollte die Assistentenarbeit ins 5. Semester verschoben werden oder eine andere Prüfungsform (z. B. eine mündliche Transferprüfung) vorgesehen werden. Im Curriculum werden insgesamt 30 ECTS-Punkte dem praxisbasierten Ausbildungsanteil zugerechnet. (Da ie Lehrveransta tung Grun agen wissenschaft ichen Arbeitens e M u Praxistransfer I zugerechnet wir, entfa en genau gen en 31 CTS auf en praxisbasierten Anteil.) Dies entspricht zwar der im KMK-Beschluss zur Einordnung von Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien vom festgelegten Mindestanzahl, schließt jedoch eine (nicht zulässige) anteilige Anrechnung der Bachelorarbeit mit ein (vgl ). 20 der 30 ECTS-Punkte im praktischen Bereich werden über die Anfertigung der Praxisarbeiten erbracht, die im ersten bis dritten sowie im fünften Semester in enger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb zu erstellen sind und betriebspraktische Probleme behandeln. Obgleich die Themen der Arbeiten von der IBA vorgegeben werden und die Fachdozenten die abschließende Bewertung vornehmen, entstand bei der Gutachtergruppe durch die Lektüre der vorgelegten Praxisarbeiten der Eindruck, dass diese nicht in ausreichendem Maße von den Dozenten der IBA qualitätsgesichert, betreut, inhaltlich begleitet und geprüft werden. Die Gutachter bewerten dies als einen Mangel (vgl. 1.10). Weiterhin wird empfohlen, die Praxisarbeiten zu benoten, da sie ein zentrales Element des Curriculums darstellen und die Benotung von Prüfungsleistungen erfahrungsgemäß die Motivation der Studierenden und die Arbeitsqualität steigert. Darüber hinaus bemängeln die Gutachter das Fehlen inhaltlich und zeitlich differenzierter Ausbildungspläne für die Vertiefungsrichtungen In ustrie un Han e s wie Ban en un Versicherungen. Bisher liegt nur ein veralteter Plan vor, der gemäß der früheren Struktur beide Vertiefungsrichtungen gleichermaßen abdeckt und die kürzlich vorgenommene Ausdifferenzierung in zwei getrennte Vertiefungen nicht berücksichtigt. Der Ausbildungsplan für die Vertiefungsrichtung H te - un T uris us anage ent enthä t keine zeitliche Differenzierung; zudem ist der Rah enp an f r ie Praxisphasen in en Bache rstu iengängen inhaltlich sehr allgemein gehalten. Konkretere Aussagen wären hier zumindest stellenweise wünschenswert. Die Aufgabe der Ausbilder in den Betrieben ist im Rahmenplan wie folgt definiert: Der Ansprechpartner ntr iert i inverneh en it er Berufsakademie die Einhaltung des Praxisplans und begleitet die am Ende vom Studierenden zu erstel en e Praxisarbeit, ie wie eru v n eine Fach zenten zu bewerten ist. (Bd. 2.1 des Akkreditierungsantrags, S. 21) Aus diesem Satz geht nicht deutlich hervor, dass 12

15 die Letztverantwortung für die Lehrinhalte sowie für die Abstimmung von Theorie und Praxis bei der IBA und nicht bei den Betrieben liegt. Hier sollte entsprechend eine andere Formulierung gewählt werden. Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Konzepts. So wird z. B. das Modell er getei ten W che v n Stu ieren en un Ausbi ungsunternehmen gleichermaßen begrüßt, da es eine intensivere Einbindung der Studierenden in die betrieblichen Arbeitsabläufe ermöglicht und so ihren Lernerfolg steigert. 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist zum Teil erfüllt. Die erwarteten Eingangsqualifikationen werden berücksichtigt, um die Studierbarkeit des Programms zu gewährleisten. Ein Beispiel dafür ist das Propädeutikum im Sprachbereich, das eine Angleichung des Sprachniveaus der Studierenden vor Beginn des kreditierten Moduls Language S i s ermöglichen soll. Die Gestaltung des Studienplans gewährleistet durchgängig die Studierbarkeit des Programms. Zu Abstimmungszwecken erhalten alle Ausbildungsbetriebe zu Beginn den Studienplan der Studierenden zur Kenntnis. Aus den Gesprächen mit den Studierenden wurde jedoch auch deutlich, dass besonders in den kleineren Unternehmen die inhaltliche und organisatorische Abstimmung zwischen Theorie und Praxis häufig unzureichend ist. Es ist offensichtlich auch nicht durchgängig sichergestellt, dass der Betreuer im Praxisbetrieb zumindest über einen dem Bachelorniveau entsprechenden Abschluss verfügt (was vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung des Programms zumindest wünschenswert wäre) und dass der Betrieb alle im Ausbildungsplan genannten Einsatzgebiete auch tatsächlich anbieten kann. Im ersten Studienjahr wird die gesamte studentische Arbeitsbelastung mit 62 ECTS-Punkten angegeben; im zweiten Studienjahr beträgt sie insgesamt 61 ECTS. Diese leichte Überschreitung der Obergrenze von 60 ECTS-Punkten pro Jahr wird jedoch von den Gutachtern als noch studierbar angesehen. Zum Teil wird die betriebliche Arbeitszeit der Studierenden gleichzeitig als Selbstlernzeit für den theoretischen Teil des Studiums gewertet, sodass sich laut Angaben der IBA eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von ca. 50 Stunden pro Woche für die Studierenden ergibt. Grundsätzlich betrachten die Gutachter dies als vertretbar für einen dualen Ausbildungsgang, vorausgesetzt, dass eine angemessene Überprüfung der Workload-Berechnungen auf Plausibilität erfolgt ist. Laut den Antragsunterlagen werden Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung an der IBA durchgeführt; ein erster Testlauf wurde im WS 2010/11 vorgenommen. Der entsprechende Erhebungsbogen ist zwar in den Unterlagen enthalten, jedoch wurden weder die konkreten Ergebnisse im Rahmen der Begehung vorgelegt, noch ist deutlich geworden, welche konkreten Rückschlüsse bzw. welche Maßnahmen aus ihnen abgeleitet wurden. Ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung des Workloads existiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbar nicht. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. Aus den Gesprächen mit den Studierenden ergab sich insgesamt bezüglich der tatsächlichen Arbeitsbelastung ein heterogenes Bild. Je nach Art, Größe und Struktur der Ausbil- 13

16 dungsbetriebe kann die betriebliche Arbeitsbelastung im Zeitverlauf stark schwanken (wie z. B. im Bereich Eventmanagement) oder relativ gleich bleibend sein (wie z. B. in den meisten Industrie- und Handelsunternehmen). Zum Teil entstand bei den Gutachtern der Eindruck, dass es sich bei dem Ausbildungsgang eher um ein berufsbegleitendes als um ein duales Programm handelt, da einige der Studierenden bereits mit relativ hohem Verantwortungsgrad in die betrieblichen Abläufe eingebunden zu sein scheinen. Zudem gaben einige wenige Studierende an, auf zusätzliche Nebenjobs angewiesen zu sein, um die Studiengebühren decken und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Partnerunternehmen der IBA sich nicht alle in gleichem Umfang an der Zahlung der Gebühren beteiligen bzw. die Praxistätigkeit der Studierenden nicht alle in gleicher Höhe entgelten. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Fehlen eines Konzepts zur Erhebung des studentischen Workloads als besonders kritisch zu betrachten. Ein Teil der betrieblichen Arbeitszeit wird als Selbstlernzeit für den theoretischen Ausbildungsteil angerechnet. Die Studierenden sollen während dieser Zeit Transferaufgaben im Praxisbetrieb absolvieren. Allerdings wird nicht systematisch erfasst, welche Aufgaben die Studierenden während der Selbstlernzeiten am Lernort Betrieb tatsächlich wahrnehmen und ob diese im Einklang mit den Ausbildungsrahmenplänen sowie mit den in den Modulbeschreibungen formulierten angestrebten Qualifikationszielen stehen. Aus den Grundsätzen der IBA für die Eignung von Praxisbetrieben (vgl. Bd. 2.1 des Antrags, S. 77) geht zwar hervor, dass die Studierenden monatlich über die Online-Plattform ILIAS einen Bericht über ihre Tätigkeiten im Unternehmen abzugeben haben, dies wurde allerdings in den Vor-Ort- Gesprächen nicht kommuniziert. Laut Aussage der Studierenden beeinträchtigen Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation die Studierbarkeit des Programms nicht. Die Studierenden gaben an, dass sich die Prüfungsdichte bereits im Vergleich zu früher verringert habe und das Prüfungsgeschehen zeitlich entzerrt worden sei (trotz der nach wie vor existierenden lehrveranstaltungsbezogenen Modulteilprüfungen und der streckenweise sehr hohen Prüfungsdichte in Teilen des Curriculums). Dieses positive Gesamtbild wird auch durch die relativ geringe durchschnittliche Dropout-Rate unterstrichen. Generell gewährleistet die IBA nach Angaben der Studierenden an allen Standorten eine intensive fachliche und überfachliche Beratung und Betreuung der Studierenden. Die Belange von Studierenden mit Behinderungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Barrierefreiheit ist an allen besichtigten Standorten gewährleistet. Weiterhin wurde die Frage angesprochen, ob die Studierbarkeit des Ausbildungsgangs durch Einsatz von Hybrid-Konzepten des e-learning, blended learning und/oder andere neuere Ansätze der Hochschuldidaktik optimiert werden könnte. Die Studierenden standen einer Erhöhung des Anteils an e-learning jedoch mehrheitlich skeptisch gegenüber und befürworteten stattdessen die Beibehaltung des intensiven persönlichen Austauschs, der durch die kleinen Lerngruppen an der IBA ermöglicht wird. 14

17 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt. Wie unter 1.1 und 1.3 bereits ausgeführt, werden die angestrebten Qualifikationsziele häufig nur unklar formuliert. Daher kann auch die Eignung der Prüfungen zur Erreichung dieser Ziele nicht immer eindeutig bewertet werden. Dennoch wird zumindest stellenweise erkennbar, dass die Prüfungsformen teilweise den zu erlangenden Kompetenzen nicht adäquat sind: So umfasst zum Beispiel das Modul EMK 1004 (Veranstaltungsmanagement IV) unbenommen der Frage der generellen Notwendigkeit des Moduls im Curriculum die zu erernen e Fähig eit, ie v rhan ene Techni in Veransta tungsstätten zu ana ysieren un Ergänzungen urch bi e Techni zu p anen un zu steuern (vg. B. 2.2 es Antrags, S. 288). Diese Kompetenz kann jedoch nur schwerlich durch eine Klausur nachgewiesen werden. Insgesamt sehen die Gutachter noch Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Prüfungsformen: Abgesehen v M u Lea ership S i s, w Pr je tarbeit un Präsentati nen i Vordergrund stehen, liegt das Hauptgewicht noch immer auf der Klausur als Prüfungsform. Die Gutachter empfehlen daher, im Sinne einer verstärkten Kompetenzorientierung noch mehr auf andere Prüfungsformen wie mündliche Prüfungen, Referate, Case Studies, Projektarbeiten etc. zurückzugreifen und dadurch einen ausgewogenen Prüfungsmix zusammenzustellen. Dies gi t insbes n ere auch f r as M u Language S i s (Wirtschaftsenglisch), das bisher nur eine Klausur als Modulprüfung vorsieht. Die in der Vor-Ort-Begutachtung vorgelegte Auswahl von Klausuren ist primär auf Wissensreproduktion ausgerichtet und weniger auf problemlösungsorientierte Aufgabenstellungen. Dies deckt sich auch mit den Kompetenzzielen der entsprechenden Module, deren Fokus auf en Bereichen ennen un er Wissen iegt (z. B. Teilmodul IH ). Nach Auskunft der Lehrenden wird der Anteil an wissensbasierten Prüfungsaufgaben im Studienverlauf schrittweise zugunsten anwendungsorientierter Fragestellungen reduziert, die Gutachter hatten jedoch keine Gelegenheit, sich davon zu überzeugen. Nach wie vor sieht die Prüfungsordnung stellenweise die Durchführung von Teilmodulprüfungen vor, was letztlich auf das Fortbestehen eines lehrveranstaltungsbezogenen (anstatt modulbezogenen) Prüfungskonzeptes hinweist. Gelegentlich bestehen Modulklausuren offenbar auch aus zwei separaten Teilen, die sich jeweils auf eine Lehrveranstaltung beziehen und getrennt voneinander bearbeitet werden können, deren Ergebnisse aber in dieselbe Gesamtnote einfließen. Das M u Lea ership S i s u fasst verschiedene Prüfungsleistungen über die gesamte Dauer des Studiums hinweg (Präsentation/Projektarbeit/Referate). Für diese Regelung liegt nach Ansicht der Gutachter bisher keine überzeugende didaktische Begründung vor. Während 17 Abs. 2 der Prüfungsordnung fordert, das Thema der Assistentenarbeit mit der Ausbi ungsstätte abzusti en, f r ert 20 Abs. 2 ie Absti ung it er Bi ungsstätte. Der Sprachgebrauch sollte vereinheitlicht werden. 13 der Prüfungsordnung verweist in Absatz 3 und 7 auf 13 Abs. 5. Die Wiederholung eines Semesters ist jedoch in 13 Abs. 4 geregelt. Dieser Verweisfehler sollte korrigiert werden. 15

18 Die Prüfungsordnung regelt den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung. Ein Testat über die Rechtsprüfung der Prüfungsordnung wurde eingereicht, jedoch heißt es dort bereits i in eitungssatz: eine verbin iche Rechtspr fung Ihrer Stu ien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe gg bh wur e ir nicht bertragen. Abschließend wird im Testat festgeste t, ass nach gängiger Praxis ie Rechtsför ig eit einer Pr fungs r nung i Rah en es A re itierungsverfahrens festzuste en [ist]. s ann hierzu vorbereitend bestätigt werden, dass die mir vorgelegte Studien- und Prüfungsordnung en ge ten en Rechtsv rschriften entspricht. ( rgänzungen zur D u entati n zu Re- Akkreditierungsantrag der IBA, S ) Die Rechtsgültigkeit der Prüfungsordnung kann daher nicht abschließend festgestellt werden. Ab dem Wintersemester 2011/12 soll an der IBA ein System der Zentralprüfungen insbesondere für Klausuren eingeführt werden. Die Gutachter begrüßen dies als sinnvolle Verbesserungsmaßnahme, da hierdurch die Qualitätssicherung der Prüfungen wesentlich erleichtert wird und die zuständigen Lehrenden dadurch entlastet werden. Bisher bedurfte jede Klausur an jedem Standort der vorherigen Sichtung und Genehmigung durch die Wissenschaftlichen Leiter der Studienorte und den Prüfungsausschuss. Die Gutachter empfehlen, die Qualitätssicherung vom Wissenschaftlichen Leiter auf die jeweiligen Studiengangsverantwortlichen zu übertragen. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist zum Teil erfüllt. Umfang und Art der Kooperation zwischen der IBA und den Praxispartnern gehen im Detail aus den zwischen Studierenden und Unternehmen geschlossenen Praxisverträgen sowie aus en Grun sätzen f r ie ignung v n Praxisbetrieben herv r. A er ings nnte nicht abschließend geklärt werden, welche Maßnahmen die IBA im Einzelnen zur Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Unternehmen ergreift (vgl. 1.9 und 1.10). Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung ergaben sich zudem Hinweise auf Abweichungen (siehe 1.4). Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. 1.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist zum Teil erfüllt. Personelle Ausstattung Bei der Erstakkreditierung des Ausbildungsgangs im Jahr 2008 und auch bei den beiden darauf folgenden Verfahren war die knappe personelle Ausstattung ein besonders kritischer Punkt. Dennoch wurden der Gutachtergruppe zur Reakkreditierung keine transparenten und belastbaren Unterlagen zur personellen Ausstattung vorgelegt. Die eingereichten Dokumente zur personellen Ausstattung können nicht abschließend belegen, dass an allen Studienstandorten kontinuierlich mindestens 40% der Lehre von fachlich einschlägigen hauptamtlichen Lehrkräften erbracht werden, die die Einstellungsvorausset- 16

19 zungen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen erfüllen. Die Übersicht über die Anteile professorabler Lehre an den einzelnen Standorten lässt zwar erkennen, dass die 40%-Grenze im laufenden Wintersemester und im nächsten Sommersemester vereinzelt leicht unterschritten wird, jedoch werden diese Lücken laut Angaben der IBA durch flexible Deputatskonten der professorablen Lehrenden ausgeglichen d. h., die Lehrenden sind bei vorübergehendem Mehrbedarf auch flexibel an anderen Standorten einsetzbar. Die dadurch entstehende erhöhte Belastung soll dann durch Reduktion des Lehrdeputats in nachfolgenden Semestern wieder ausgeglichen werden. Allerdings wurde für das laufende Studienjahr nicht deutlich, wer genau an welchen Standorten die vorhandenen Lücken füllen soll und an welcher Stelle der flexible Personaleinsatz grundsätzlich und verbindlich geregelt ist. Die bisherige Planung der Stellen für hauptberufliches Personal hart an der 40 %-Schwelle führt beinahe zwangsläufig dazu, dass die tatsächliche Personalausstattung mehr oder weniger deutlich unter 40 % liegt. Dieser Mangel lässt sich nur beheben, wenn die IBA ihre Personalplanung realistischer gestaltet, also z. B. einen Planwert von 45 oder 50 % ansetzt. Dann kann Fluktuation des Personals und Aufwuchs der Studienkapazitäten leichter aufgefangen werden, ohne dass die entsprechende Vorschrift des hessischen Gesetzgebers verletzt wird. Insgesamt sind die Zuständigkeiten des Lehrpersonals nicht immer deutlich, bzw. die Verantwortungsbereiche erscheinen teilweise zu umfangreich. Dies gilt vor allem für diejenigen Lehrenden, die ständig intensiv in die administrativen Abläufe auf Leitungsebene eingebunden sind: So sind sowohl der Wissenschaftliche Leiter als auch der Leiter des Prüfungswesens trotz vielfältiger Verpflichtungen mit dem vollen Lehrkontingent von 18 SWS in die Berechnungen einbezogen. Eine angemessene Wahrnehmung aller mit diesen vielfältigen Funktionen verbundenen Aufgaben erscheint den Gutachtern kaum möglich. Für vereinzelte Lehrbeauftragte wurden bisher keine Lebensläufe eingereicht, sodass nicht beurteilt werden kann, ob sie über die notwendigen einschlägigen Kenntnisse in ihrem Fachgebiet verfügen. Darüber hinaus geht nicht für alle als professorabel ausgewiesenen Lehrenden deren ausreichende Qualifikation eindeutig aus den Unterlagen hervor. Zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Begehung waren insgesamt 2,5 Professorenstellen noch nicht bzw. noch nicht wieder besetzt, dennoch sind sie in die Deputatsplanung für das laufende Studienjahr mit eingerechnet. In dieser ungesicherten personellen Ausstattung sehen die Gutachter einen Mangel. Zudem wiesen die Studierenden auf eine zwar bereits verbesserte, jedoch immer noch teilweise unzureichende Abstimmung der Dozenten untereinander hin. Dies gelte vor allem für den fachübergreifenden Teil des Studiums, wo es wiederholt zu Überschneidungen und Auslassungen im vermittelten Lehrstoff komme. In den einzelnen Vertiefungsrichtungen wurde hingegen die Abstimmung der Lehrkräfte als sehr gut beschrieben. Positiv zu werten sind auch die regelmäßig stattfindenden standortübergreifenden Dozententreffen. Darüber hinaus wurde in den Vor-Ort-Gesprächen deutlich, dass die IBA keine systematischen Maßnahmen zur Personalentwicklung, -qualifizierung und -weiterbildung ergreift. Weiterbildungen des Personals werden zwar grundsätzlich unterstützt und auch vereinzelt seitens der IBA angeboten, man verlässt sich jedoch dabei zu stark auf die Eigeninitiative der Lehrenden. Ein umfassendes Konzept vor allem zur didaktischen Weiterbildung des größtenteils in Nebentätigkeit beschäftigten Lehrpersonals ist nicht dokumentiert. Auch dies 17

20 wird von den Gutachtern bemängelt. Räumliche und sächliche Ausstattung Der Vertrag zur Reakkreditierung des Ausbildungsgangs Betriebswirtschaftslehre umfasst auch insgesamt vier neue Standorte. Im Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass es keiner Vor-Ort-Begutachtung an den neuen Standorten bedarf, jedoch stattdessen belastbare Unterlagen zur räumlichen und sächlichen Ausstattung eingereicht werden müssen. Für die beiden neuen Standorte Göttingen und Nürnberg wurden bereits jeweils Gebäudegrundrisse und Angaben zur räumlichen und technischen Ausstattung in tabellarischer Form vorgelegt. Ergänzend wäre die Vorlage der Mietverträge hilfreich. Sämtliche relevanten Unterlagen müssen auch für die Standorte Lindau und Kassel zur Verfügung gestellt werden. Die Vor-Ort-Gespräche haben weiterhin eine mangelnde sächliche Ausstattung im Bibliotheksbereich erkennen lassen. An beiden besuchten Standorten beschränkte sich die Ausstattung auf einen Handapparat mit größtenteils nicht ausleihbarer Präsenzliteratur, die nicht in allen Fällen die einschlägigen Grundlagenwerke und die wichtigsten Fachzeitschriften mit einschließt. Gerade auch hinsichtlich einiger Vertiefungsrichtungen ist die Literatursituation unzureichend, was aufgrund der spezifischen Anforderungen an eben diese Fachliteratur auch durch die Existenz von Universitätsbibliotheken am Standort nicht immer kompensiert werden kann. An den anderen Standorten ist dies offenbar ähnlich. Die Gutachter sehen hierin einen Mangel. Es muss gewährleistet sein, dass die Studierenden Zugriff zumindest auf die wichtigste Grundlagenliteratur und zentrale Zeitschriften haben, entweder in Form von Printmedien oder digital über Online-Portale. Sollte dies an der IBA selbst nicht möglich sein, muss der problemlose Zugang der Studierenden zu anderen adäquaten Bibliotheken dauerhaft gesichert sein. Der Austausch der einzelnen Standorte untereinander ist dank einer verbesserten technischen Ausstattung nun auch per Videokonferenz möglich. Zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen sowie zu Kommunikationszwecken steht Studierenden und Lehrenden ferner die Online-Plattform ILIAS zur Verfügung. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Verlauf und Prüfungsanforderungen des Ausbildungsgangs einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind in der Studien- und Prüfungsordnung enthalten bzw. auf der Internetseite der IBA dokumentiert und veröffentlicht. Es muss jedoch sowohl in der Ordnung als auch in den Informations- und Werbematerialien eindeutig klar gemacht werden, dass ausreichende Englischkenntnisse eine Zugangsvoraussetzung zum Studium sind. Das erwartete Mindestniveau sollte eindeutig definiert sein (hier empfehlen die Gutachter die Orientierung an gängigen internationalen Standards wie z. B. dem TO- EFL-Test oder dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Für Studieninteressierte werden regelmäßig Informationstage angeboten, an denen bereits eine intensive individuelle Beratung stattfindet, z. B. hinsichtlich der Wahl der Vertiefungsrichtung. Im Vertiefungsfach Personalwirtschaft/ Personaldienstleistungen ist es bisher nicht gelungen, den Bedarf er Wirtschaft an ausgebi eten Pers na ern urch eine entspre- 18

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