Nachhaltige Biomasseherstellung

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1 1 Nachhaltige Biomasseherstellung Handbuch Nachhaltigkeitsnachweise Die BLE. Für Landwirtschaft und Ernährung.

2 2 I. Einführung 3 II. Voraussetzungen für die Ausstellung von Nachhaltigkeits-nachweisen 3 III. Aufbau eines Nachhaltigkeitsnachweises 6 1. Zu Feld 1: Angaben zur Identifizierung des Nachweises 7 2. Zu Feld 2: Angaben zur Rückverfolgung 8 3. Zu Feld 3: Allgemeine Angaben zur Biomasse / zum Biokraftstoff 8 4. Zu Feld 4: Angaben zu nachhaltigem Anbau und Herstellung 9 5. Zu Feld 5: Angaben zum Treibhausgas-Minderungspotentials Zu 5 a: Angaben zum Treibhausgas-Minderungspotentials Zu 5 b: Angaben zu den Ländern, in denen die flüssige Biomasse / der Biokraftstoff verwendet werden darf Zu 5 c: Angaben zur Verwendung von Standardwerten Zu 5 d: Angaben zu den Schnittstellen Zu Feld 6: Angaben zum Massenbilanzsystem Zu 6 a: Dokumentation der Lieferung erfolgt nach den Anforderungen eines Zertifizierungssystems Zu 6 b bis 6 d: Dokumentation erfolgt nicht nach den Anforderungen eines Zertifizierungssystems Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen bei der Vermischung unterschiedlicher Komponenten Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Aufbau eines Datensatz zur elektronischen Übermittlung von Nachhaltigkeitsnachweisen Codes für die Übermittlung des Nachhaltigkeitsnachweises 23 a) Warenarten 23 b) Länder und Regionen 27 c) Einsatzarten Beispieldatensatz mit Erläuterungen 35 IV. Lieferanten-ID und Anlagenbetreiber-ID Lieferanten-ID und Anlagenbetreiber-ID 37 V. Anleitung zur Erstellung einer CSV-Datei zur Übermittlung des Nachhaltigkeits-Teilnachweises an die BLE 37

3 3 I. Einführung Bei der Verwendung von Biomasse im Energiesektor der Europäischen Gemeinschaft sind nach der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen von den Wirtschaftsbeteiligten bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland wurden die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft- NachV) erlassen. Im Biokraftstoffbereich ist ein Nachweis über nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe Voraussetzung für eine Steuerentlastung des Nachweispflichtigen nach 50 des Energiesteuergesetztes (EnergieStG) oder eine Anrechnung der Biokraftstoffe auf die Biokraftstoffquote nach 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Im Biostrombereich ist ein Nachweis über nachhaltig erzeugte flüssige Biomasse Voraussetzung für einen Anspruch auf Vergütung nach 27 Abs. 1 Erneuerbare-Energien- Richtlinie (EEG) und für den NawaRo-Bonus nach 27 Abs. 4 EEG des Anlagenbetreibers durch den Netzbetreiber. Das vorliegende Handbuch soll Ihnen den Einstieg in die Thematik Nachhaltigkeitsnachweise erleichtern und als Hilfe dienen. Im Handbuch wird beispielhaft die Ausstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises dargestellt und erläutert. II. Voraussetzungen für die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen Nachhaltigkeitsnachweise dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von einer letzten Schnittstelle ausgestellt werden. Letzte Schnittstellen im Sinne der Nachhaltigkeitsverordnungen sind z. B. Ölmühlen, Pflanzenölraffinerien oder sonstige Betriebe, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die Qualitätsstufe zur Verwendung als Biokraftstoff oder als flüssige Biomasse zur Erzeugung von Strom bringen. Nachhaltigkeitsnachweise sind der Beleg dafür, dass gelieferte Biomasse die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen erfüllt.

4 4 Letzte Schnittstellen dürfen Nachhaltigkeitsnachweise nur ausstellen, wenn folgende Punkte erfüllt sind: Sie sind Teilnehmer eines anerkannten Zertifizierungssystems, sie verfügen über ein gültiges Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle, die vorgelagerten Schnittstellen haben eine Kopie ihres gültigen Zertifikates vorlegt, bestätigt, dass die Anforderungen der flächenbezogenen Kriterien erfüllt wurden und haben den Wert der Treibhausgasemission, der beim Anbau, Transport und bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verarbeitung angefallen ist, mitgeteilt. Die Rückverfolgbarkeit der Biomasse ist in einem Massenbilanzsystem bis zum Anbau gegeben, die Biomasse erfüllt das geforderte Treibhausgas-Minderungspotenzial, der Nachhaltigkeitsnachweis ist nach Vorgaben eines von der BLE anerkannten Zertifizierungssystems ausgestellt worden und es erfolgt keine weitere Konversion in einer nachfolgenden Schnittstelle. Nachhaltigkeitsnachweise dürfen nur für Biomasse ausgestellt werden, wenn diese von bereits zertifizierten vorgelagerten Schnittstellen stammt. Eine Zertifizierung einer Schnittstelle muss immer bereits zum Zeitpunkt des in der Schnittstelle vorgenommenen Herstellungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Arbeitsschrittes der Biomasse vorliegen. Sie muss beim Ersterfasser i. S. d. 2 Absatz 3 Nummer 1 Biokraft-NachV bzw. BioSt-NachV spätestens zum Zeitpunkt der Weitergabe der Biomasse vorliegen. Dies gilt uneingeschränkt ab dem 1. Januar Bis zum 31. Dezember 2010 ist es nach Vorgabe der zuständigen Bundesministerien ausnahmsweise ausreichend, wenn die Zertifizierung eines Ersterfassers spätestens zu dem Zeitpunkt bei der nachgelagerten Schnittstelle (z. B. Ölmühle) vorliegt, zu dem die von dem Ersterfasser weitergereichte Biomasse von der nachgelagerten nächsten Schnittstelle verarbeitet wird, und die letzte Schnittstelle Nachhaltigkeitsnachweise ausstellt. Ersterfasser müssen somit bis zum 31. Dezember 2010, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt zertifiziert sein, zu dem die letzte Schnittstelle Nachhaltigkeitsnachweise für von ihnen angelieferte Ware ausstellt. Die reine Weiterreichung der Biomasse vom Ersterfasser an die nächste Schnittstelle ist bis zum 31. Dezember 2010 hiernach ausnahmsweise schon vor Zertifizierung des Ersterfassers zulässig. Für Biomasse von Ersterfassern, die nicht zuvor bereits zertifiziert

5 5 sind, können keine Nachhaltigkeitsnachweise ausgestellt werden. Die Weitergabe der Biomasse an die nächste Schnittstelle schon vor dem Vorliegen der Zertifizierung ist bis zum 31. Dezember 2010 ausnahmsweise nur unter der Bedingung zulässig, dass der Ersterfasser für eine spätere Überprüfung im Rahmen einer Massenbilanzierung eine vollständige Dokumentation der Zulieferbetriebe (Eigenerklärung Landwirte, etc.) vorhält bzw. diese Dokumentation von den Zulieferbetrieben vorgelegt werden kann. Das buchhalterische Festhalten der Warenströme nach Massenbilanzvorgaben, einschließlich der Werte für die Berechnung des Treibhausgas-Minderungspotenzials muss dabei sichergestellt sein. Sollten Zertifizierungssysteme strengere Vorgaben haben als die, welche sich aus der Biokraft-NachV bzw. BioSt-NachV ergeben, sind diese von den letzten Schnittstellen anzuwenden. Die von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen finden Sie unter Kontrolle und Zulassung, Nachhaltige Biomasseherstellung.

6 6 III. Aufbau eines Nachhaltigkeitsnachweises Feld 1 Feld 2 Feld 3 Feld 4 Feld 5 Feld 6

7 7 Nachhaltigkeitsnachweise sind der Beleg dafür, dass gelieferte Biomasse die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen erfüllt. Die letzte Schnittstelle ist dafür verantwortlich, dass alle die flüssige Biomasse bzw. den Biokraftstoff betreffenden Daten in der oben dargestellten Form des Nachhaltigkeitsnachweises an den Käufer der Ware weitergegeben werden. Das Muster ist auf der BLE-Internetseite unter: Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. abrufbar. Ein beschreibares Formular wird letzten Schnittstellen von ihren Zertifizierungsstellen zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der Nachhaltigkeitsnachweise an die BLE muss unverzüglich und elektronisch geschehen. Die BLE hat dafür ein csv- Format vorgegeben (siehe Kapitel 7: Aufbau eines Datensatz zur Übermittlung von Nachhaltigkeitsnachweisen). Für die Übermittlung der Nachhaltigkeitsnachweise im csv- Format an die BLE ist die Zertifizierungsstelle zuständig. Sie kann diese Übermittlung aber an die letzte Schnittstelle übertragen. 1. Zu Feld 1: Angaben zur Identifizierung des Nachweises Im Kopf des Nachhaltigkeitsnachweises trägt die letzte Schnittstell eine einmalig zu vergebende Nummer ein. Die Nummer ist folgendermaßen aufgebaut: DE- B- BLE- BM- [2 Stellen]- [3 Stellen]- [8Stellen]- NNw- [8Stellen] Länderkürzel (DE= Deutschland) Bund BLE Biomasse Zertifizierungssystem Zertifizierungsstelle Zertifikatsnummer der letzten Schnittstelle Nachhaltigkeitsnachweis Laufende Nummer des Nachweises Dabei verwendet die letzte Schnittstelle bei der Vergabe der Nachhaltigkeitsnachweis- Nummer ihre Zertifikatsnummer und erweitert diese um das Kürzel NNw sowie eine 8- stellige einmalig von ihr vergebene Nummer.

8 8 2. Zu Feld 2: Angaben zur Rückverfolgung Feld 2 beinhaltet drei Informationen: - Im linken Feld Name, Adresse und Zertifikatsnummer der letzten Schnittstelle, - im mittleren Feld Name und Adresse des Empfängers des Nachhaltigkeitsnachweises, - das rechte Feld enthält Angaben zum Zertifizierungssystem und umfasst mindestens den Namen und die Registriernummer In den an die BLE zu übermittelnden Datensatz ist die Angabe des Nachweisempfängers in Form der ihm zugewiesenen ID-Nummer einzutragen. Diese ist gegebenenfalls vom Empfänger zu erfragen. 3. Zu Feld 3: Allgemeine Angaben zur Biomasse / zum Biokraftstoff Unter der Rubrik Allgemeine Angaben werden Biomasseart, Anbauland, Menge und Energiegehalt der flüssigen Biomasse bzw. des Biokraftstoffs, die Gegenstand des Nachhaltigkeitsnachweises sind, eingetragen. Im Falle von Gemischen unterschiedlicher Biomassearten werden die beiden größten Anteile am Gemisch, prozentualer Anteil und die jeweiligen Anbauländer eingetragen. Die den Nachhaltigkeitsnachweis umfassende Menge wird in Tonnen oder Kubikmeter mit bis zu drei Nachkommastellen ausgewiesen. Deren Energiegehalt ist in Megajoule anzugeben. Ist die flüssige Biomasse bzw. der Biokraftstoff aus Abfall oder Reststoffen hergestellt, die nicht aus Land-, Forst- oder Fischwirtschaft oder Aquakultur stammen, so ist an dieser Stelle

9 9 ein ja anzukreuzen. Eine Angabe zu den flächenbezogenen Anforderungen unter 2. ist dann nicht zwingend erforderlich. Hinweis: In die Berechnung des Energiegehaltes und des Treibhausgas-Minderungspotentials (siehe 5. Angaben zum Treibhausgas-Minderungspotential) sind alle Arten von Biomasse einzubeziehen, die verwendet wurden. Im Warenwirtschaftssystem bzw. Massenbilanzsystem sind alle Arten und deren Anteile zu dokumentieren, gleiches gilt für die der BLE zu übersendende csv-datei. 4. Zu Feld 4: Angaben zu nachhaltigem Anbau und Herstellung Im Feld 4 ist von der letzten Schnittstelle einzutragen, ob die flächenbezogenen Anforderungen der 4-7 der Nachhaltigkeitsverordnungen eingehalten wurden. Hierzu muss sie sicherstellen, dass ihr alle Informationen, wie in Kapitel II Voraussetzungen für die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen beschrieben, von den vorgelagerten Schnittstellen zur Verfügung gestellt wurden. Auf allen Flächen, die zum 1. Januar 2008 oder einem anderen Tag im Januar 2008 bereits Ackerflächen waren, darf grundsätzlich nachhaltige Biomasse angebaut werden. Grünland auf Brachen, Stilllegungsflächen und Rotationen in Fruchtfolgesystemen werden wie Ackerland behandelt. Nicht angebaut werden darf nachhaltige Biomasse auf folgenden Flächen bzw. dort ist der Anbau nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Flächen mit hohem Naturschutzwert, d.h. Primärwälder Naturschutzzwecken dienenden Flächen, natürliches Grünland mit hoher biologischer Vielfalt und künstlich geschaffenes Grünland mit großer biologischer Vielfalt, Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, d.h.

10 10 Feuchtgebiete und kontinuierlich bewaldete Flächen und Torfmoore. Beim Anbau von Biomasse in einem Mitgliedsstaat der EU müssen bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit die Cross-Compliance-Bestimmungen nach 7 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV eingehalten werden. Die Flächen müssen im Einklang mit den Mindestanforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand bewirtschaftet werden. Die Nachhaltigkeitsanforderungen gelten für Biomasse, unabhängig davon, ob es sich um heimische oder importierte Biomasse handelt. Für Abfall- oder Reststoffe aus Land-, Forst- oder Fischwirtschaft oder aus Aquakulturen müssen die flächenbezogenen Anforderungen der 4 7 BioSt-NachV bzw. Biokraft- NachV ebenfalls neben dem Treibhausgas-Minderungspotenzial nach 8 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV eingehalten werden. Für flüssige Biomasse bzw. Biokraftstoff aus Abfalloder Reststoffen, die nicht aus der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft oder aus Aquakulturen stammen, gelten die flächenbezogenen Anforderungen der 4 7 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV nicht. Es ist jedoch das Kriterium des Treibhausgas-Minderungspotenziales nach 8 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV zu erfüllen. 5. Zu Feld 5: Angaben zum Treibhausgas-Minderungspotentials 5a 5b 5c 5d 1. Zu 5 a: Angaben zum Treibhausgas-Minderungspotentials Biokraftstoffe und zur Stromerzeugung eingesetzte flüssige Biomasse müssen ein Treibhausgas-Minderungspotenzial von mindestens 35 % aufweisen. Dieser Wert erhöht sich am 1. Januar 2017 auf 50 % und am 1. Januar 2018 auf 60 %.

11 11 Im Nachhaltigkeitsnachweis sind zur Ermittlung der Treibhausgas-Minderung die Treibhausgasemissionen kumuliert über alle Stufen des Anbaus, der Herstellung und Lieferung in Gramm Kohlendioxid-Äquivalent pro Megajoule (g CO 2 eq/mj) der nachhaltigen Biomasse und der Vergleichswert für Fossilbrennstoffe in Gramm Kohlendioxid-Äquivalent pro Megajoule (g CO 2 eq/mj) einzutragen. Der Vergleichswert für Fossilbrennstoffe beträgt 91 g CO 2 eq/mj bei der Verwendung zur Stromerzeugung, 85 g CO 2 eq/mj bei der Verwendung in KWK-Anlagen, 83,8 g CO 2 eq/mj bei der Verwendung als Kraftstoff und 70 g CO 2 eq/mj bei der Verwendung zur Wärmeerzeugung. Der Kombinationsschlüssel der Einsatzarten in der Datensatzbeschreibung gibt vor, welche Einsatzarten bei einem Vergleichswert für Fossilbrennstoffe zutreffen und somit anzukreuzen sind. Dies ist auch für die Erstellung von Nachhaltigkeits-Teilnachweisen wichtig. Für den an die BLE zu übersendendeten Datensatz werden die möglichen Verwendungsarten durch die in der Datensatzbeschreibung bekannt gemachten Kombinationsschlüssel dargestellt. 2. Zu 5 b: Angaben zu den Ländern, in denen die flüssige Biomasse / der Biokraftstoff verwendet werden darf In die Berechnung der Treibhausgasemissionen fließen sämtliche bei der Erzeugung und Veredelung des Produktes angefallenen Emissionen ein, einschließlich der Transportemissionen bis zum Ort seiner endgültigen Verwendung. Insofern ist anzugeben, in welchen Ländern bzw. Regionen die nachhaltige flüssige Biomasse bzw. der Biokraftstoff, die Gegenstand des Nachhaltigkeitsnachweises ist/ sind, eingesetzt werden kann, ohne dass die berechnete Treibhausgas-Minderung unterschritten wird. Für die Übermittlung der csv-datei sind die Länderkürzel entsprechend den Codes der ISO 3166 ALPHA-2 zu verwenden. Die Liste finden Sie bei der Datensatzbeschreibung. 3. Zu 5 c: Angaben zur Verwendung von Standardwerten Grundsätzlich sind die für die Emissionen tatsächlichen Werte anhand gemessener Daten zu ermitteln. Nach 8 Absatz 4 können jedoch zur Berechnung der Treibhausgas-Minderung Standardwerte nach Anlage 2 der Nachhaltigkeitsverordnungen herangezogen werden. Die

12 12 Teilstandardwerte nach Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe a (Anbau) sowie Buchstabe e (Treibhausgasminderung gegenüber fossilem Referenzkraftstoff; nur Biokraftstoff-Bereich) können hierbei nur herangezogen werden, wenn die Biomasse - außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder - in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Gebieten, die in einer Liste nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG aufgeführt sind angebaut worden ist, oder - die flüssige Biomasse bzw. die Biokraftstoffe aus Abfall oder aus Reststoffen hergestellt worden sind, es sei denn, die Reststoffe stammen aus der Land- oder Fischwirtschaft oder aus Aquakulturen. Wurden für die Berechnung der Treibhausgasemissionen ganz oder teilweise Standardwerte nach Anlage 2 der Nachhaltigkeitsverordnungen verwendet, so ist dies ebenfalls anzugeben. 4. Zu 5 d: Angaben zu den Schnittstellen Stammt die nachhaltige flüssige Biomasse bzw. der Biokraftstoff aus einer bestandsgeschützten Schnittstelle ( Altanlagenregelung ), so ist dies ebenfalls anzugeben. Schnittstellen sind: - Ölmühlen, - im Fall von Biodiesel die Veresterungsanlage, - im Fall von hydrierten pflanzlichen oder tierischen Ölen die Hydrieranlage bzw. die Co- Hydrieranlage, - im Fall von Bioethanol die Bioethanol-Produktionsanlage, - im Fall von Biogas die Biogasanlage sowie - in allen anderen Fällen die sonstigen Betriebe, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz als Biokraftstoff aufbereiten oder die aus der eingesetzten Biomasse Biokraftstoffe herstellen oder Betriebe, die flüssige Biomasse auf die Qualitätsstufe, die für den Einsatz in Anlagen zur Stromerzeugung erforderlich ist, aufbereiten. Bestandsgeschützt sind Schnittstellen, die vor dem 23. Januar 2008 in Betrieb genommen wurden. In diesem Fall muss die flüssige Biomasse bzw. der Biokraftstoff die Treibhausgas- Minderung von 35 % erst ab dem 01. April 2013 eingehalten werden.

13 13 Eine Saldierung von flüssiger Biomasse oder Biokraftstoff ist nur möglich, wenn die Schnittstellen das Treibhausgas-Minderungspotenzial berechnen oder Standardwerte verwenden. Hierbei ist folgendes zu beachten: Die bestandsgeschützte Schnittstelle berechnet die Treibhausgas-Emission anhand konkreter Messdaten und erreicht eine Treibhausgas-Minderung von mindestens 35 % gegenüber dem fossilen Vergleichswert. Eine Saldierung der Treibhausgas-Emissionen mit anderer Biomasse, die nicht aus einer bestandsgeschützten Altanlage stammt ist zulässig. Die bestandsgeschützte Schnittstelle verwendet zur Berechnung der Treibhausgas- Emissionen Standardwerte oder Teilstandardwerte und erreicht eine Treibhausgas- Minderung von mindestens 35 % gegenüber dem fossilen Vergleichswert. Eine Saldierung der Treibhausgas-Emissionen mit anderer Biomasse, die nicht aus einer bestandsgeschützten Altanlage stammt ist zulässig. Die bestandsgeschützte Schnittstelle nimmt keine konkrete Berechnung vor und für das hergestellte Erzeugnis stehen keine Standartwerte bzw. keine Standartwerte mit der erforderlichen Treibhausgasminderung zur Verfügung. Im Nachhaltigkeitsnachweis können keine Emissionen ausgewiesen werden; eine Saldierung mit anderer nachhaltiger Biomasse, die nicht aus bestandsgeschützter Altanlage stammt, ist nicht zulässig. Es besteht kein Anspruch auf den NaWaRo-Bonus nach 10 BioSt-NachV. 6. Zu Feld 6: Angaben zum Massenbilanzsystem 6a 6b 6c 6d Die Lieferung von Biomasse ist zwingend in einem Massenbilanzsystem zu dokumentieren.

14 14 1. Zu 6 a: Dokumentation der Lieferung erfolgt nach den Anforderungen eines Zertifizierungssystems Die Dokumentation der Lieferung flüssiger Biomasse bzw. Biokraftstoff in der letzten Schnittstelle erfolgt immer nach den Anforderungen Ihres Zertifizierungssystems. 2. Zu 6 b bis 6 d: Dokumentation erfolgt nicht nach den Anforderungen eines Zertifizierungssystems Einer dieser Punkte ist anzukreuzen, wenn Sie nicht die vorgenannte Alternative 6 a nutzen. Sofern die Dokumentation nicht nach den Vorgaben eines Zertifizierungssystems vorgenommen wird, ist eine der Optionen 6 b, 6 c, 6 d anzukreuzen.

15 7. Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen bei der Vermischung unterschiedlicher Komponenten 15 Für die Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es sind bei der Saldierung unterschiedlicher Treibhausgasemissionen bei der Vermischung unterschiedlicher Komponenten die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im elektronischen Bundesanzeiger auf Grund des 16 Abs. 3 Biokraft- NachV bzw. BioSt-NachV bekanntgemachten Höchstwerte i. S. d. 16 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) Biokraft-NachV bzw. BioSt-NachV heranzuziehen. Es können für jede Komponente getrennte Nachhaltigkeitsnachweise nach den Beispielen 1 und 2 ausgestellt werden. Es kann auch unter Heranziehung der Höchstwerte eine Saldierung unterschiedlicher Komponenten in einem Nachhaltigkeitsnachweis nach den Beispielen 3 und 4 erfolgen. Stehen keine Höchstwerte zur Verfügung, kann nur nach den Beispielen 1 und 2 verfahren werden.

16 1. Beispiel 1 16

17 2. Beispiel 2 17

18 3. Beispiel 3 18

19 4. Beispiel 4 19

20 20 8. Aufbau eines Datensatz zur elektronischen Übermittlung von Nachhaltigkeitsnachweisen Encoding in ISO8859_1, Werte durch ';' getrennt, Listen innerhalb eines Feldes werden mit ' ' getrennt Erklärung Typ Länge gültige Werte Pflicht Erklärung Nachweis ID ID-String 40 Nachweis-ID ja siehe unten Nachweisart Zahl 1 0 für Nachhaltigkeitsnachweise, 1 für Teilnachweise ja Aussteller ID-String Schnittstelle-ID, Zertsystem-ID, Zertstelle-ID nein, darf bei Nachhaltigkeitsnachweisen nicht gefüllt werden Austelldatum Date 10 ja Ausstellort String 25 ja Empfänger ID ID-String 32 Lieferant-ID, Betreiber-ID ja siehe unten Nachhaltigkeits-Erklärung boolean 1 0 (=false) oder 1 (=true) ja Ort der Weitergabe String 25 Datum der Weitergabe Date 10 Lieferbedingungen 3stelliger Code 3 INCOTERMS 2000 Code ja, wenn erklaerungzurdokumentation.dokuaufanderear t==true Schnittstellen ID Liste von ID-String 27 Liste von Schnittstelle-ID ja, max. 2 Zertifizierungssystem Collection 14 Liste von Zertisystem-ID ja Menge der Biomasse BigDecimal 12 Dezimalzahl ja Mengeneinheit String 2 m³, t ja Energiegehalt der Biomasse BigDecimal 15 ja Wurde die Biomasse aus Abfall gewonnen boolean 1 0 (=false) oder 1 (=true) ja Erklärung Typ Länge gültige Werte Pflicht Erklärung

21 21 Anteile unterschiedlicher Biomassearten Liste von Anteilen 20 Liste der Anteile der Biomasse- Arten, in der Reihen-folge der Liste von Codes in BiomasseArt ja Biomassseart Liste von Codes 20 Liste von Codes der BiomasseArten Anbauländer der Biomasse Liste von Codes 15 Liste ISO-Ländercodes nein Ölmühle = Altanlage? boolean 1 0 (=false) oder 1 (=true) ja ja Treibhausgasemissionen BigDecimal 5 ja Vergleichswert der Fossilen Brennstoffe Wurden Standardwerte verwendet? mögliche Einsatzländer der Biomasse BigDecimal 4 ja boolean 1 1 ja Code 2 ISO-Ländercode, zusätzlich EU für die gesamte EU und XW für weltweit ja wenn betrieboelmuehle Vor230120==true, kann der ganze Block leer bleiben, jedoch nur komplett Mögliche Einsatzarten Liste von Codes 7 Liste von Codes der Einsatzarten ja Lieferung wird in der BLE Web-Anwendung "Nabisy" dokumentiert. boolean 0 (=false) oder 1 (=true) nein, darf bei Nachhaltigkeitsnachweisen nicht gefüllt werden Die Lieferung wird nach den Anforderungen eines Zertifizierungssytsem in einer Massenbilanz dokumentiert.? boolean 1 0 (=false) oder 1 (=true) ja

22 22 Erklärung Typ Länge gültige Werte Pflicht Erklärung Das Massenbilanzsystem wird nach den Vorgaben des folgenden Zertifizierungssystems geführt: Erhalt und Weitergabe der Biomasse werden in folgender von der BLE anerkannten Datenbank dokumentiert ID-String 14 Zertsystem-ID ID-String 50 Datenbank-ID wenn dokumentationsbilanzsystem, dann eins von beiden Identifikator Nachweise ID: DE-B-BLE-BM-{2-stellige System-ID}-{3-stellige Zertifizierungsstellen-ID}-{8-stellige Zertifikats-Nr.}-NNw-{8-stellige fortlaufende Nr.} Identifikator Empfänger (z.b. Lieferant): DE-B-BLE-BM-{2-stellige System-ID}-Lfr-{8-10-stellige Ziffer., ggf. gefolgt von / und einer weiteren 2-stelligen Ziffer} Identifikator Schnittstelle: DE-B-BLE-BM-{2-stellige System-ID}-SSt-{8-stellige Schnittstellen-Nr.} Identifikator System: DE-B-BLE-BM-{2-stellige Nr.}

23 23 von Codes für die Übermittlung des Nachhaltigkeitsnachweises a) Warenarten Codierung Biomasseart Bezeichnung NaBiSy Ethanol aus Zuckerrüben Eth_ZR Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Eth_W_PB_unspec Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Eth_W_PB_BK-KWK Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) Eth_W_PB_EGas_konvent Ethanol aus Weizen (Erdgas als Eth_W_PB_Egas_KWK Ethanol aus Weizen (Stroh als Eth_W_PB_Stroh_KWK Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Eth_Mais_EU_PB_KWK Ethanol aus Zuckerrohr Eth_SC Ethanol aus Weizen (Biomasse als Prozessbrennstoff in Biomasseboiler)) Eth_W_PB_BM_BMB Ethanol aus Weizen (Kleie als Eth_W_PB_Kl_KWK Ethanol aus Weizen (Abwärme als Prozessbrennstoff) Eth_W_PB_Abw ETBE, Anteil aus Zuckerrüben ETBE_ZR ETBE, Anteil aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) ETBE_W_PB_unspec ETBE, Anteil aus Weizen (Braunkohle als ETBE_W_PB_BK-KWK ETBE, Anteil aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) ETBE_W_PB_EGas_konvent ETBE, Anteil aus Weizen (Erdgas als ETBE_W_PB_Egas_KWK ETBE, Anteil aus Weizen (Stroh als ETBE_W_PB_Stroh_KWK ETBE, Anteil aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK- ETBE_Mais_EU_PB_KWK Anlage) ETBE, Anteil aus Zuckerrohr ETBE_SC ETBE, Anteil aus Weizen (Abwärme als Prozessbrennstoff) ETBE-W_PB_Abw TAEE, Anteil aus Zuckerrüben TAEE_ZR TAEE, Anteil aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) TAEE_W_PB_unspec TAEE, Anteil aus Weizen (Braunkohle als TAEE_W_PB_BK-KWK TAEE, Anteil aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) TAEE_W_PB_EGas_konvent TAEE, Anteil aus Weizen (Erdgas als TAEE_W_PB_Egas_KWK

24 24 von Codierung Biomasseart Bezeichnung NaBiSy TAEE, Anteil aus Weizen (Stroh als TAEE_W_PB_Stroh_KWK TAEE, Anteil aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK- TAEE_Mais_EU_PB_KWK Anlage) TAEE, Anteil aus Zuckerrohr TAEE_SC Biodiesel aus Raps Biodiesel_Raps Biodiesel aus Sonnenblumen Biodiesel_SFl Biodiesel aus Sojabohnen Biodiesel_Soja Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Biodiesel_Palm Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) Biodiesel_Palm_Methan-bdg Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl Biodiesel_Abf Hydriertes Rapsöl Rapsöl_hydr Hydriertes Sonnenblumenöl Sflöl_hydr Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) Palmöl_hydr_unspec Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) Palmöl_hydr_Methan-bdg 1514 Reines Rapsöl Rapsöl_rein 1511 reines Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle), soweit sich nicht aus Nummer Rapsöl_rein_Methan_bdg 3 etwas anderes ergibt 1507 reines Sojaöl, soweit sich nicht aus Nummer 3 etwas anderes ergibt Sojaöl_rein Ethanol aus Weizenstroh Eth_Weizenstroh Ethanol aus Abfallholz Eth_Abfallholz Ethanol aus Kulturholz Eth_Kulturholz Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz F-T-Diesel_Abfallholz Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz F-T-Diesel_Kulturholz TAEE, Anteil aus Zuckerrüben TAEE_ZR TAEE, Anteil aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) TAEE_W_PB_unspec Methanol aus Abfallholz Meth_Abfallholz Methanol aus Kulturholz Meth_Kulturholz MTBE, Anteil aus Abfallholz MTBE_Abfallholz MTBE, Anteil aus Kulturholz MTBE_Kulturholz Biogas aus org. Sdlgsabf. als kompr. Biomethan_org_Sdlabf Biogas Biomethan aus Gülle als kompr. Biomethan Biomethan_Gülle Biogas aus Trockenmist als kompr. Biogas Biogas_Trockenmist Ethanol aus Roggen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Eth_R_PB_unspec Ethanol aus Roggen (Braunkohle als Eth_R_PB_BK-KWK Ethanol aus Roggen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) Eth_R_PB_EGas_konvent Ethanol aus Roggen (Erdgas als Eth_R_PB_Egas_KWK

25 25 von Codierung Biomasseart Bezeichnung NaBiSy Ethanol aus Roggen (Stroh als Eth_R_PB_Stroh_KWK Ethanol aus Roggen (Abwärme als Prozessbrennstoff) Eth_R_PB_Abw ETBE, Anteil aus Roggen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) ETBE_R_PB_unspec ETBE, Anteil aus Roggen (Braunkohle als ETBE_R_PB_BK-KWK ETBE, Anteil aus Roggen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) ETBE_R_PB_EGas_konvent ETBE, Anteil aus Roggen (Erdgas als ETBE_R_PB_Egas_KWK ETBE, Anteil aus Roggen (Stroh als ETBE_R_PB_Stroh_KWK ETBE, Anteil aus Roggen (Abwärme als Prozessbrennstoff) ETBE-W_PB_Abw TAEE, Anteil aus Roggen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) TAEE_R_PB_unspec TAEE, Anteil aus Roggen (Braunkohle als TAEE_R_PB_BK-KWK TAEE, Anteil aus Roggen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) TAEE_R_PB_EGas_konvent TAEE, Anteil aus Roggen (Erdgas als TAEE_R_PB_Egas_KWK TAEE, Anteil aus Roggen (Stroh als TAEE_R_PB_Stroh_KWK Ethanol aus Gerste (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Eth_G_PB_unspec Ethanol aus Gerste (Braunkohle als Eth_G_PB_BK-KWK Ethanol aus Gerste (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) Eth_G_PB_EGas_konvent Ethanol aus Gerste (Erdgas als Eth_G_PB_Egas_KWK Ethanol aus Gerste (Stroh als Eth_G_PB_Stroh_KWK Ethanol aus Gerste (Abwärme als Prozessbrennstof) Eth_G_PB_Abw ETBE, Anteil aus Gerste (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) ETBE_G_PB_unspec ETBE, Anteil aus Gerste (Braunkohle als ETBE_G_PB_BK-KWK ETBE, Anteil aus Gerste (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) ETBE_G_PB_EGas_konvent ETBE, Anteil aus Gerste (Erdgas als ETBE_G_PB_Egas_KWK ETBE, Anteil aus Gerste (Stroh als ETBE_G_PB_Stroh_KWK ETBE, Anteil aus Gerste (Abwärme als Prozessbrennstoff) ETBE-W_PB_Abw

26 26 von Codierung Biomasseart Bezeichnung NaBiSy TAEE, Anteil aus Gerste (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) TAEE_G_PB_unspec TAEE, Anteil aus Gerste (Braunkohle als TAEE_G_PB_BK-KWK TAEE, Anteil aus Gerste (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) TAEE_G_PB_EGas_konvent TAEE, Anteil aus Gerste (Erdgas als TAEE_G_PB_Egas_KWK TAEE, Anteil aus Gerste (Stroh als TAEE_G_PB_Stroh_KWK Ethanol aus Triticale (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) Eth_T_PB_unspec Ethanol aus Triticale (Braunkohle als Eth_T_PB_BK-KWK Ethanol aus Triticale (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) Eth_T_PB_EGas_konvent Ethanol aus Triticale (Erdgas als Eth_T_PB_Egas_KWK Ethanol aus Triticale (Stroh als Eth_T_PB_Stroh_KWK Ethanol aus Triticale (Abwärme als Prozessbrennstoff) Eth_T_PB_Abw ETBE, Anteil aus Triticale (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) ETBE_T_PB_unspec ETBE, Anteil aus Triticale (Braunkohle als ETBE_T_PB_BK-KWK ETBE, Anteil aus Triticale (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) ETBE_T_PB_EGas_konvent ETBE, Anteil aus Triticale (Erdgas als ETBE_T_PB_Egas_KWK ETBE, Anteil aus Triticale (Stroh als ETBE_T_PB_Stroh_KWK ETBE, Anteil aus Triticale (Abwärme als Prozessbrennstoff) ETBE-W_PB_Abw TAEE, Anteil aus Triticale (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) TAEE_T_PB_unspec TAEE, Anteil aus Triticale (Braunkohle als TAEE_T_PB_BK-KWK TAEE, Anteil aus Triticale (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) TAEE_T_PB_EGas_konvent TAEE, Anteil aus Triticale (Erdgas als TAEE_T_PB_Egas_KWK TAEE, Anteil aus Triticale (Stroh als TAEE_T_PB_Stroh_KWK TAEE, Anteil aus Triticale (Stroh als TAEE_T_PB_Stroh_KWK

27 27 von b) Länder und Regionen NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch Deutsch ALPHA-2 AFGHANISTAN Afghanistan AF ÅLAND ISLANDS Åland AX ALBANIA Albanien AL ALGERIA Algerien DZ AMERICAN SAMOA Amerikanisch-Samoa AS ANDORRA Andorra AD ANGOLA Angola AO ANGUILLA Anguilla AI ANTARCTICA Antarktis (Sonderstatus durch Antarktis-Vertrag) AQ ANTIGUA AND BARBUDA Antigua und Barbuda AG ARGENTINA Argentinien AR ARMENIA Armenien AM ARUBA Aruba AW AUSTRALIA Australien AU AUSTRIA Österreich AT AZERBAIJAN Aserbaidschan AZ BAHAMAS Bahamas BS BAHRAIN Bahrain BH BANGLADESH Bangladesch BD BARBADOS Barbados BB BELARUS Belarus (Weißrussland) BY BELGIUM Belgien BE BELIZE Belize BZ BENIN Benin BJ BERMUDA Bermuda BM BHUTAN Bhutan BT BOLIVIA, PLURINATIONAL STATE OF Bolivien BO BOSNIA AND HERZEGOVINA Bosnien und Herzegowina BA BOTSWANA Botswana BW BOUVET ISLAND Bouvetinsel BV BRAZIL Brasilien BR

28 28 von NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch BRITISH INDIAN OCEAN TERRITORY Deutsch Britisches Territorium im Indischen Ozean BRUNEI DARUSSALAM Brunei Darussalam BN BULGARIA Bulgarien BG BURKINA FASO Burkina Faso BF BURUNDI Burundi BI CAMBODIA Kambodscha KH CAMEROON Kamerun CM CANADA Kanada CA CAPE VERDE Kap Verde CV CAYMAN ISLANDS Kaimaninseln KY CENTRAL AFRICAN REPUBLIC Zentralafrikanische Republik CF CHAD Tschad TD CHILE Chile CL CHINA China, Volksrepublik CN CHRISTMAS ISLAND Weihnachtsinsel CX COCOS (KEELING) ISLANDS Kokosinseln CC COLOMBIA Kolumbien CO COMOROS Komoren KM CONGO Republik Kongo CG CONGO, THE DEMOCRATIC REPUBLIC OF THE Kongo, Demokratische Republik (ehem. Zaire) COOK ISLANDS Cookinseln CK COSTA RICA Costa Rica CR CÔTE D'IVOIRE Cote d'ivoirecôte d'ivoire (Elfenbeinküste) CROATIA Kroatien HR CUBA Kuba CU CYPRUS Zypern CY CZECH REPUBLIC Tschechische Republik CZ DENMARK Dänemark DK DJIBOUTI Dschibuti DJ DOMINICA Dominica DM DOMINICAN REPUBLIC Dominikanische Republik DO ALPHA-2 IO CD NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 CI

29 29 von Englisch Deutsch ALPHA-2 ECUADOR Ecuador EC EGYPT Ägypten EG EL SALVADOR El Salvador SV EQUATORIAL GUINEA Äquatorialguinea GQ ERITREA Eritrea ER ESTONIA Estland EE ETHIOPIA Athiopien Äthiopien ET European Union Europäische Union EU FALKLAND ISLANDS (MALVINAS) Falklandinseln FK FAROE ISLANDS Faroer Färöer FO FIJI Fidschi FJ FINLAND Finnland FI FRANCE Frankreich FR FRENCH GUIANA Französisch-Guayana GF FRENCH POLYNESIA Französisch-Polynesien PF FRENCH SOUTHERN TERRITORIES Französische Süd- und Antarktisgebiete GABON Gabun GA GAMBIA Gambia GM GEORGIA Georgien GE GERMANY Deutschland DE GHANA Ghana GH GIBRALTAR Gibraltar GI GREECE Griechenland GR GREENLAND Grönland GL GRENADA Grenada GD GUADELOUPE Guadeloupe GP GUAM Guam GU GUATEMALA Guatemala GT GUERNSEY Guernsey (Kanalinsel) GG GUINEA Guinea GN GUINEA-BISSAU Guinea-Bissau GW GUYANA Guyana GY HAITI Haiti HT HEARD ISLAND AND MCDONALD ISLANDS Heard und McDonaldinseln HM TF

30 30 von NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch Deutsch HOLY SEE (VATICAN CITY STATE) Vatikanstadt VA HONDURAS Honduras HN HONG KONG Hongkong HK HUNGARY Ungarn HU ICELAND Island IS INDIA Indien IN INDONESIA Indonesien ID IRAN, ISLAMIC REPUBLIC OF Iran, Islamische Republik IRAQ Irak IQ IRELAND Irland IE ISLE OF MAN Insel Man IM ISRAEL Israel IL ITALY Italien IT JAMAICA Jamaika JM JAPAN Japan JP JERSEY Jersey (Kanalinsel) JE JORDAN Jordanien JO KAZAKHSTAN Kasachstan KZ KENYA Kenia KE KIRIBATI Kiribati KI KOREA, DEMOCRATIC PEOPLE'S REPUBLIC OF Korea, Demokratische Volksrepublik (Nordkorea) KOREA, REPUBLIC OF Korea, Republik (Südkorea) KR KUWAIT Kuwait KW KYRGYZSTAN Kirgisistan KG LAO PEOPLE'S DEMOCRATIC REPUBLIC Laos, Demokratische Volksrepublik LATVIA Lettland LV LEBANON Libanon LB LESOTHO Lesotho LS LIBERIA Liberia LR LIBYAN ARAB JAMAHIRIYA Libysch-Arabische Dschamahirija (Libyen) LIECHTENSTEIN Liechtenstein LI LITHUANIA Litauen LT LUXEMBOURG Luxemburg LU ALPHA-2 IR KP LA LY

31 31 von NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch Deutsch MACAO Macao MO MACEDONIA, THE FORMER YUGOSLAV REPUBLIC OF Mazedonien, ehem. jugoslawische Republik [2b] ALPHA-2 MK MADAGASCAR Madagaskar MG MALAWI Malawi MW MALAYSIA Malaysia MY MALDIVES Malediven MV MALI Mali ML MALTA Malta MT MARSHALL ISLANDS Marshallinseln MH MARTINIQUE Martinique MQ MAURITANIA Mauretanien MR MAURITIUS Mauritius MU MAYOTTE Mayotte YT MEXICO Mexiko MX MICRONESIA, FEDERATED STATES OF Mikronesien FM MOLDOVA, REPUBLIC OF Moldawien (Republik Moldau) MD MONACO Monaco MC MONGOLIA Mongolei MN MONTENEGRO Montenegro ME MONTSERRAT Montserrat MS MOROCCO Marokko MA MOZAMBIQUE Mosambik MZ MYANMAR Myanmar (Burma) MM NAMIBIA Namibia NA NAURU Nauru NR NEPAL Nepal NP NETHERLANDS Niederlande NL NETHERLANDS ANTILLES Niederländische Antillen AN NEW CALEDONIA Neukaledonien NC NEW ZEALAND Neuseeland NZ NICARAGUA Nicaragua NI NIGER Niger NE NIGERIA Nigeria NG NIUE Niue NU

32 32 von NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch Deutsch NORFOLK ISLAND Norfolkinsel NF NORTHERN MARIANA ISLANDS Nordliche MarianenNördliche Marianen ALPHA-2 MP NORWAY Norwegen NO OMAN Oman OM PAKISTAN Pakistan PK PALAU Palau PW PALESTINIAN TERRITORY, OCCUPIED Palästinensische Autonomiegebiete PANAMA Panama PA PAPUA NEW GUINEA Papua-Neuguinea PG PARAGUAY Paraguay PY PERU Peru PE PHILIPPINES Philippinen PH PITCAIRN Pitcairninseln PN POLAND Polen PL PORTUGAL Portugal PT PUERTO RICO Puerto Rico PR QATAR Katar QA REUNION Réunion RE ROMANIA Rumänien RO RUSSIAN FEDERATION Russische Föderation RU RWANDA Ruanda RW SAINT BARTHÉLEMY Saint-Barthélemy BL SAINT HELENA St. Helena SH SAINT KITTS AND NEVIS St. Kitts und Nevis KN SAINT LUCIA St. Lucia LC SAINT MARTIN Saint-Martin (franz. Teil) MF SAINT PIERRE AND MIQUELON St. Pierre und Miquelon PM SAINT VINCENT AND THE St. Vincent und die GRENADINES Grenadinen VC SAMOA Samoa WS SAN MARINO San Marino SM SAO TOME AND PRINCIPE São Tomé und Príncipe ST SAUDI ARABIA Saudi-Arabien SA SENEGAL Senegal SN PS

33 33 von NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch Deutsch SERBIA Serbien RS SEYCHELLES Seychellen SC SIERRA LEONE Sierra Leone SL SINGAPORE Singapur SG SLOVAKIA Slowakei SK SLOVENIA Slowenien SI SOLOMON ISLANDS Salomonen SB SOMALIA Somalia SO SOUTH AFRICA Südafrika ZA SOUTH GEORGIA AND THE SOUTH SANDWICH ISLANDS Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln SPAIN Spanien ES SRI LANKA Sri Lanka LK SUDAN Sudan SD SURINAME Suriname SR SVALBARD AND JAN MAYEN Svalbard und Jan Mayen SWAZILAND Swasiland SZ SWEDEN Schweden SE SWITZERLAND Schweiz (Confoederatio Helvetica) SYRIAN ARAB REPUBLIC Syrien, Arabische Republik SY TAIWAN, PROVINCE OF CHINA Republik China (Taiwan) TW TAJIKISTAN Tadschikistan TJ TANZANIA, UNITED REPUBLIC OF Tansania, Vereinigte Republik TZ THAILAND Thailand TH TIMOR-LESTE Osttimor (Timor-Leste) TL TOGO Togo TG TOKELAU Tokelau TK TONGA Tonga TO TRINIDAD AND TOBAGO Trinidad und Tobago TT TUNISIA Tunesien TN TURKEY Türkei TR TURKMENISTAN Turkmenistan TM TURKS AND CAICOS ISLANDS Turks- und Caicosinseln TC TUVALU Tuvalu TV ALPHA-2 GS SJ CH

34 34 von NAME DES LANDES / DER REGION ISO 3166 Englisch Deutsch UGANDA Uganda UG UKRAINE Ukraine UA UNITED ARAB EMIRATES UNITED KINGDOM UNITED STATES UNITED STATES MINOR OUTLYING ISLANDS Vereinigte Arabische Emirate AE Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Vereinigte Staaten von Amerika United States Minor Outlying Islands ALPHA-2 GB US UM URUGUAY Uruguay UY UZBEKISTAN Usbekistan UZ VANUATU Vanuatu VU VENEZUELA, BOLIVARIAN REPUBLIC OF Venezuela VE VIET NAM Vietnam VN VIRGIN ISLANDS, BRITISH Britische Jungferninseln VG VIRGIN ISLANDS, U.S. Amerikanische Jungferninseln VI WALLIS AND FUTUNA Wallis und Futuna WF WESTERN SAHARA Westsahara EH YEMEN Jemen YE ZAMBIA Sambia ZM ZIMBABWE Simbabwe ZW WORLDWIDE Weltweit XW c) Einsatzarten Einsatzart Code Vergl.wert Fossilbrennstoffe spez. Emisionen mit Einsparpotential Kombinationsschlüssel Kraftstoff 1 83,8 54, Strom ,1 2 Wärme Kraft-Wärme ,2 2 4

35 35 von Beispieldatensatz mit Erläuterungen DE-B-BLE-BM NNw ;0;; ;Musterstadt; DE-B-BLE- BM-30-Lfr ;1;Musterhausen; ;CIF;DE-B-BLE-BM-50-SSt ;DE-B-BLE-BM-50;200;t; ;0;40 60; ;DE;0;43;77;0;DE; ;;1;DE-B-BLE-BM-50; Nachhaltigkeitsnachweise sind in der Form des obigen Beispiels zu übermitteln. Zahlenangaben wie Mengen und Energiegehalte sind ohne 1000er-Punkt zu übermitteln. Die auf der Seite "Nachweis" genannten Erklärungen sind nicht in die CSV-Datei zu übernehmen. CSV-Dateien sind Textdateien. Die Gesamtheit der Daten eines Nachhaltigkeitsnachweises sind ein Datensatz. Die einzelnen Felder eines Datensatzes werden durch ein Semikolon (";") voneinander getrennt. Besteht ein Feldinhalt aus mehreren Werten (z.b. Code für die Einsatzarten), wird dies als Listebezeichnet. Einzelne Werte dieser Liste müssen durch "Pipe" (" ") voneinander getrennt sein. Pipe wird dargestellt durch betätigen der Tastenkombination [AltGr]+[<] bzw. durch [Strg]+[Alt]+[<]. Ist ein Feld innerhalb des Nachhaltigkeitsnachweises bzw. des Datensatzes leer, so hat es auch bei der Übermittlung leer zu bleiben, und es ist nur das nachfolgende Semikolon für die Trennung vom nachfolgenden Feld zu verwenden. Ein Datensatz endet mit einem Zeilenumbruch. Danach kann der nächste Datensatz in die CSV-Datei geschrieben werden. Ein Datensatz besteht aus 29 Feldern. Nachfolgend wird obiger Datensatz näher erläutert: Feld 1 stellt die Nachhaltigkeitsnachweis-Nummer dar: DE-B-BLE-BM NNw Die in Feld 2 eingetragene 0 kennzeichnet den übermittelten Datensatz als Nachhaltigkeitsnachweis. Das darauffolgende Feld 3 darf nicht gefüllt werden (siehe Seite "Nachweis"). Es ist lediglich ein Feldbegrenzer zu setzen. Das Datum in Feld 4 ist im Format tt.mm.jjjj bezeichnet das Datum der Ausstellung. Ausstellungsort ist der Ort, an dem der Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt wurde. Der Empfänger des Nachhaltigkeitsnachweises ist mit der ID-Nummer des Kunden, unter der dieser bei der BLE als Lieferant nach der letzten Schnittstelle oder als Anlagenbetreiber registriert ist (DE-B-BLE-BM-30- Lfr ). Die in Feld 7 eingetragene 1 bedeutet, dass die Erklärung nach Nr. 2 des Nachhaltigkeits-Teilnachweises (Nachhaltiger Anbau der Biomasse) mit "ja" beantwortet wird. Musterhausen ist im obigen Beispiel der Ort der Weitergabe. Die Weitergabe erfolgt am , die Lieferbedingung ist entsprechend den INCOTERMS 2000 CIF.

36 36 von Die Schnittstelle, die den Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt hat, wird mit der nachfolgenden Nummer DE-B-BLE-BM-50-SSt bezeichnet. Die Ausstellung erfolgte dabei im Zertifizierungssystem DE-B-BLE-BM-50. Der Nachhaltigkeitsnachweis wird über eine Menge von 200 t ausgestellt. Die Menge (200) und die Maßeinheit (t) werden getrennt voneinander übermittelt. Mögliche Angaben für die Maßeinheit sind t (Tonnen) und m3 (Kubikmeter). Die Biomasse, für die der Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt wurde, hat hierbei einen Energiegehalt von Megajoule (MJ). Die nachfolgende 0 bedeutet, dass die Biomasse nicht aus Abfall oder Reststoffen hergestellt wurde, dass also die entsprechende Erklärung unter Nr. 1 des Nachhaltigkeitsnachweises mit "nein" beantwortet wird gibt die Anteile der nachfolgend aufgelisteten Biomassearten an, also 40% der Biomasseart und 60% der Biomasseart Die Summe der angegebenen prozentualen Anteile muss immer 100 betragen. Wurde der Nachhaltigkeitsnachweis nur für eine Biomasseart ausgestellt, so ist deren Anteil mit 100 anzugeben bezeichnen die Arten der Biomasse, in diesem Fall also wie auf der Seite "Warenart" bezeichnet "Ethanol aus Weizen (Erdgas als " und "Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als ". Das nachfolgende DE bedeutet, dass die Biomasse in Deutschland angebaut wurde. Die nun folgenden Angaben beziehen sich auf das Treibhausgas-Minderungspotenzial. 0 bedeutet hierbei, dass die Biomasse nicht aus einer bestandsgeschützten Schnittstelle stammt, das entsprechende Kreuz auf dem Nachhaltigkeitsnachweis also nicht gesetzt ist. Die nachfolgende 43 gibt die Treibhausgasemissionen in g CO2eq/MJ an. 77 bezeichnet ist hier der Vergleichswert für Fossilbrennstoffe in g CO2eq/MJ. Die nachfolgende 1 bedeutet, dass die Ermittlung der Emissionen unter Verwendung von Standardwerten erfolgte. DE bezeichnet das Land, in dem die Biomasse unter Erfüllung des Treibhausgas-Minderungspotenzials eingesetzt werden kann, in diesem Fall also Deutschland bezeichnet schließlich die möglichen Einsatzarten, bei denen das Treibhausgasminderungspotenzial eingehalten wird, in diesem Fall also Wärmeerzeugung, Kraftstoff, Kraft-Wärme-Kopplung und Stromerzeugung. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Dokumentation. 0 bedeutet, dass die Dokumentation nicht "auf andere Art" erfolgt. Die nachfolgende 1 bedeutet, dass die Lieferung in einem Massenbilanzsystem erfolgt ist. Hierbei ist DE-B-BLE-BM-50 das System, nach dessen Anforderungen die Dokumentation erfolgt ist. Das nachfolgende Feld ist leer, muss vom vorangegangenen jedoch durch Semikolon getrennt werden. Im Falle der Dokumentation in einer elektronischen Datenbank müsste hier deren Nummer angegeben werden.

37 37 von Hinweis: Nachhaltigkeitsnachweise können in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werde. Für die Vorlage beim Netzbetreiber, Hauptzollamt oder der Biokraftstoffquotenstelle ist aber zwingend ein deutschsprachiger Nachhaltigkeitsnachweis erforderlich. Der Nachweis muss umgehend an die BLE im vorgeschriebenen CSV-Format übermittelt werden. In einer CSV-Datei können sich mehrere Datensätze, d.h. Nachhaltigkeitsnachweise, befinden. Die Datei ist an die -Adresse zu senden IV. Lieferanten-ID und Anlagenbetreiber-ID Sowohl die Lieferanten als auch die Anlagenbetreiber werden in der csv-datei lediglich mit ihren jeweiligen ID-Nummern bezeichnet. Im ausgedruckten Dokument eines Nachhaltigkeitsnachweises sind diese selbstverständlich in Klarschrift aufzuführen. spielen eine zentrale Rolle bei der Erstellung der CSV-Datei zur elektronischen Übermittlung der Nachhaltigkeitsnachweise an die BLE. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass der Geschäftspartner mit der zutreffenden Nummer benannt wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Nachhaltigkeitsnachweis auf das Konto der Web- Anwendung eines anderen Wirtschaftsbeteiligten gebucht wird. 1. Lieferanten-ID und Anlagenbetreiber-ID Eine Lieferanten-ID ist wie folgt aufgebaut: DE- B- BLE- BM- [2 Stellen]- Lfr- [8-10 Stellen] Deutschland Bund BLE Biomasse Zertifizierungssystem Lieferant Laufende Nummer Ein Anlagenbetreiber ist Betreiber einer Anlage zur Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse. Eine Anlagenbetreiber-ID ist wie folgt aufgebaut: DE- B- BLE- BM- AnlB- [8 Stellen] Deutschland Bund BLE Biomasse Anlagenbetreiber Laufende Nummer V. Anleitung zur Erstellung einer CSV-Datei zur Übermittlung des Nachhaltigkeits-Teilnachweises an die BLE Ausklappbild der Excel Tabelle.

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