STANDARDS DER FIBAA SELBSTDOKUMENTATION MUSTERBERICHT
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- Wolfgang Tiedeman
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1 STANDARDS DER FIBAA SELBSTDOKUMENTATION MUSTERBERICHT Inhaltsverzeichnis FIBAA - Unsere Ziele Seite 03 FIBAA - Unsere Struktur Seite 03 FIBAA - Unsere Grundsätze Seite 04 Akkreditierung von Bachelor- und Master-Programmen Seite 05 Struktur der Qualitätsstandards Seite 06 Gründe für den Mehrwert durch Akkreditierung Seite 07 Standards - Bachelor / Bakkalaureus Seite 08 Standards - Bachelor of Business Administration Seite 19 Standards - Master / Magister Seite 31 Standards - Master of Business Administration Seite 43 Muster - Selbstdokumentation Seite 55 Muster - Akkreditierungsbericht Seite 74 Gütesiegel Akkreditierungsrat Seite 82 Der MBA-Markt und die MBA-Anbieter Seite 83 In der FIBAA wirken derzeit mit: Referenzen Seite 88
2 Redaktion: Dr. Herbert Graubohm, Detlev Kran Bonn, Wien, Zürich, Berlin 2. überarbeitete Auflage: Februar 2001 Foundation for International Business Administration Accreditation, Adenauerallee 8a, Bonn, Deutschland/Germany Tel.: 0049 (0)228/ , Fax: 0049 (0)228/ Qualitätssicherung 2 FIBAA, Februar 2001
3 FIBAA - Unsere Ziele Ziel der FIBAA ist es, eine hohe Qualität der Bachelor- und Masterstudienangebote sicherzustellen, sowie für Berufsrelevanz und Markttransparenz dieser neuen Studienangebote zu sorgen. Unsere Leistungssparten sind: Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudienangeboten Information und Beratung von Unternehmen, Studierenden und Hochschulen Die FIBAA befasst sich schwerpunktmäßig mit der Qualitätssteigerung wirtschaftsorientierter Studienprogramme in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie akkreditiert hochschulübergreifend Studienprogramme von staatlichen und privaten Anbietern in den drei Ländern. FIBAA - Unsere Struktur S S t S t S u t u t d u d u i d i d e i e i n e n e g n g n ä g ä g n ä n ä g n g n e g e g e e Akkreditiert Beruft Mitglieder: Hochschulvertreter, Unternehmensvertreter, Vertreter von Spitzenverbänden der Wirtschaft FIBAA-Akkreditierungs-Kommission Mitglieder ca. : 1/3 Hochschulvertreter 1/3 Vertreter aus der Berufspraxis 1/3 Vertreter gesellschaftlicher Gruppen Aufgaben: Verfahrensgrundsätze Erstellung von Standards Akkreditierung von Studiengängen Geschäftsstelle Geschäftsführung Betreuung Zusammenarbeit Stiftungsrat Beruft Berichtet Gutachter- Gruppe (Prüft) Betreuung Zusammenarbeit Grundsätze der Stiftungspolitik Qualitätssicherung 3 FIBAA, Februar 2001
4 FIBAA Unsere Grundsätze Wissenschafts- und Praxisorientierung: Grundlage unseres Handelns ist der Bedarf der unternehmerischen Wirtschaft an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Entstanden als Initiative der Wirtschaft, verbindet die FIBAA Kompetenzen von Hochschul- und Unternehmenswelt: Stiftungsrat, Akkreditierungs-Kommission und Begutachterteams setzen sich aus Mitgliedern beider Bereiche zusammen. Aktualität: Unsere Bachelor- und Master-Standards betreffen Vollzeit-, Teilzeit- und Fernstudienprogramme. Wie die Dokumentationshandbücher und Bewertungsunterlagen wurden sie zusammen mit Hochschul- und Unternehmensvertretern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz entwickelt. Sie werden in den Gremien der FIBAA ständig überprüft und bei gewandelten Bedingungen den neuen Erfordernissen in Hochschulen und der Berufspraxis angepasst. Die Qualitätsstandards decken sowohl stärker anwendungsorientierte wie auch stärker theorieorientierte Bachelor- und Master- Studiengänge ab. Die BBA und MBA Standards sind zudem im internationalen Kontext abgestimmt. Internationalität: Wir sind auf internationaler Ebene Mitglied im European Quality Link (EQUAL), dem Verbund der nationalen, wirtschaftswissenschaftlichen Akkreditierungsagenturen in Europa. Wir pflegen darüber hinaus Verbindungen zu entsprechenden Einrichtungen in Übersee. Die FIBAA stellt Begutachter für das von der European Foundation for Management Development (efmd) initiierte Verfahren EQUIS für besonders international ausgerichtete Business Schools. Auf diese Weise wird das Akkreditierungsverfahren der FIBAA an internationalen Standards gespiegelt. Gleichzeitig bringt die FIBAA ihre Qualitätskriterien in den internationalen Entwicklungsprozess ein. Anbieterneutralität: Die Vertreter der zu akkreditierenden Hochschulen bzw. Business Schools wirken dialogisch beim Akkreditierungsprozess der FIBAA mit. Die Anbieter des zu akkreditierenden Studiengangs sind jedoch von den abschließenden Entscheidungsprozessen der Gutachter und der FAK ausgeschlossen. Interne Qualitätssicherung: Die FIBAA ist vom Akkreditierungsrat in Deutschland akkreditiert. Wir berichten dem Akkreditierungsrat regelmäßig und werden von ihm überprüft. Jährliche Prüfungen erfolgen auch durch die Buchprüfer und durch die Stiftungsaufsicht in der Schweiz. Dem von der KMK und der HRK eingerichteten Akkreditierungsrat kommt die Aufgabe zu, den Ablauf der fachlich-inhaltlichen Begutachtung der zur Akkreditierung anstehenden Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu koordinieren und damit beauftragte Agenturen zu akkreditieren. Qualitätssicherung 4 FIBAA, Februar 2001
5 Akkreditierung von Bachelor- und Master-Programmen Ein Einstieg in das Akkreditierungsverfahren der FIBAA ist für Sie als Anbieter eines Bachelor- oder Master-Programms jederzeit möglich. Wenn Sie ein Programm entwickeln und zur Genehmigung bei einem Ministerium einreichen wollen, können wir Ihnen eine Erst -Akkreditierung anbieten. Unter Aussparung der nicht abschließend prüfbaren Anteile, insbesondere der Abschnitte 3 und 5 der Qualitätsstandards, führen wir diese Erst -Akkreditierung durch. Die ausgesparten Teile werden später bei der Folge -Akkreditierung überprüft. Zeitliche Mindestvoraussetzung für eine Folge -Akkreditierung ist ein erster Graduiertenjahrgang. Ist Ihr Programm schon länger auf dem Markt präsent, können Sie direkt in das vollständige Akkreditierungsverfahren einsteigen. Wir richten dabei unser Qualitätssicherungsverfahren nach der von Ihnen definierten Zielen des Studienganges aus. Eine Akkreditierung kann von Ihnen nach außen unbeschränkt zu Marketingzwecken genutzt werden. Mit dem Begutachtungsbericht erhalten Sie ein Stärken und Schwächenprofil welches sie uneingeschränkt nutzen können. Eine Akkreditierung ist vier Jahre gültig danach erfolgt eine Re-Akkreditierung. Daraus ergibt sich kurz beschrieben folgendes Vorgehen: Vor Beginn des Verfahrens führen wir mit Ihnen intensive Vorgespräche. Die FIBAA klärt mit Ihnen zusammen die Erfolgsaussichten des Qualitätssicherungsprozesses und führt sie in die Systematik des Akkreditierungsverfahrens ein. Dieser Erstkontakt ist selbstverständlich kostenlos. Vertragsentwürfe stellen wir ihnen gerne vorab zur Verfügung. Sie stellen einen förmlichen Antrag auf Akkreditierung direkt an die FIBAA. Nach der Annahme durch die FIBAA beginnt das kostenpflichtige Verfahren. Sie erhalten von der FIBAA die Selbstdokumentation die vom Anbieter auszufüllen ist. Die Bearbeitungszeit steht Ihnen frei. Nach Übersendung der Selbstdokumentation an die FIBAA erstellen die Begutachter auf Grundlage der Selbstdokumentation und einer zweitägigen Prüfung vor Ort einen Bericht. Anschließend geben die Begutachter eine Empfehlung zur Gütesiegelvergabe an die FIBAA-Akkreditierungs-Kommission (FAK) ab. Die Kosten des Akkreditierungsverfahren sind mit ,-- zu veranschlagen Eine Re-Akkreditierung in einem verkürzten Verfahren ist nach vier Jahren durchzuführen. Qualitätssicherung 5 FIBAA, Februar 2001
6 Struktur der Qualitätsstandards Für die verschiedenen Qualitätsstandards der FIBAA für Bachelor- und Master- Studienprogramme in Deutschland, Österreich und der Schweiz, gibt es - jeweils auf die Standards abgestimmte - Selbstdokumentationsunterlagen und Begutachterhandbücher. Für die FIBAA stellt sich, genau so wie für die anderen internationalen Akkreditierer die Frage, auf welches Fundament sie ihre Qualitätsurteile stellen kann. Schließlich handelt es sich bei der Qualitätsbewertung von Bildungseinrichtungen oder eines Bildungsprogramms um - wissenschaftlich gesprochen - hermeneutische Sachverhalte, bei denen mathematisch-naturwissenschaftliche Messverfahren versagen. Wie setzen wir die Formulierungen der <Qualitätsstandards> um? Wie kann menschliche Subjektivität minimiert und ein "objektives Urteil" annähernd erreicht werden? Wie ist für die Erfassung der komplexen und facettenreichen Bildungsprogramme mitsamt ihrer Infrastruktur strukturiert vorzugehen? Wie können die getroffenen Bewertungen (Werturteile) nachprüfbar gemacht werden? Die Abfolge der Qualitätskriterien in der Selbstdokumentation und in den Begutachterhandbüchern richtet sich nach der Analytic Hierarchy Process (AHP) Methode. Damit ergibt sich eine klare und nachvollziehbare Struktur der Fragestellungen und Bewertungen. Theoretisch mögliche Bildung von Rangfolgen hält die FiBAA für nicht sinnvoll, da kein Qualitätsprofil dem anderen gleicht. Dies erfolgt im Einvernehmen mit den europäischen Agenturen und ist auch in den USA üblich. 10 = MAXIMUM Höchster Standard, Maximaler Zustand bzw. Ausführung. Das beobachtete Qualitätselement tselement kann als trendsetzend 9 oder beispielgebend in Europa angesehen werden. 8 = EXCELLENT Hervorragender Zustand bzw. Ausführung des betreffenden Qualitätselements. tselements. Das Programm erfüllt an dieser Stelle 7 höchste Ansprüche. 6 = GOOD Gehobener(GUT) GUT) Standard. Bei diesem Qualitätselement tselement leistet das Programm eindeutig mehr als vom jeweiligen FIBAA- Qualitätsstandard tsstandard gefordert. Die Mission wird an dieser Stelle besonders 5 gut unterstützt. tzt. 4 = SUFFICIENT Grenzwert (*) Qualitätselement tselement ist in ausreichendem Maße e nachgewiesen und erfüllt somit die Minimalanforderungen gemäß 3 den FIBAA-Qualit Qualitätsstandards. tsstandards. 2 1 Qualitätssicherung 6 FIBAA, Februar 2001
7 Gründe für den Mehrwert durch Akkreditierung Interne Einschätzung des eigenen Leistungsangebots. Wie viele der rd. 80 Qualitätselemente erfüllt mein Studiengang - und wie? ( Dies ist ein Maßstab für die Einschätzung des eigenen Angebots im Konzert der wirtschaftswissenschaftlichen BACHELOR- bzw. MASTER-Programme im deutschsprachigen Raum, in Europa und in den USA. Durch die gestuften Bewertungen von Nicht Vorhanden über "Mindeststandard" bis "Exzellent" erhalten Sie eine differenzierte Bewertung und Hilfe bei der weiteren Programmentwicklung. ) Marketing: "Gütesiegel des deutschen Akkreditierungsrates". Sich dem Maßstab der Wissenschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A- CH) zu stellen, dokumentiert den generellen Willen zur Qualitätssicherung. Mit dem von der FIBAA vergebenen Gütesiegel des deutschen Akkreditierungsrates können deutsche Hochschulen die Gleichwertigkeit ihres Studienangebotes national wie international dokumentieren. Marketing: "Gütesiegel der Wirtschaft". Sich dem Maßstab der Wirtschaft in Deutschland Österreich und der Schweiz (D-A-CH) zu stellen, dokumentiert gegenüber den Studierenden und den aufnehmenden Unternehmen den generellen Willen zur praxisorientierten Qualitätssicherung. Zwei Gütesiegel das der Wirtschaft und das des deutschen Akkreditierungsrates - und die Publikation in D-A-CH substituiert andere Promotion-Aktionen und deren PR-Aufwand. Zwei Gütesiegel sparen viele Worte. Tradition der Akkreditierung bei angelsächsischen Partnern und Studierenden. In Verhandlungen mit prospektiven Kooperationspartnern, Unternehmen und Studierenden setzen diese eine, für sie selbstverständliche, Akkreditierung im Heimatland voraus. Wer nicht akkreditiert ist oder zumindest sich um eine Anwartschaft bemüht, obwohl eine Akkreditierungsorganisation besteht, wirft kritische Fragen im Hintergrund auf. Qualitätsorientierung: Weltweit - Europäisch - National Regional. Wie steht mein Programm im internationalen Wettbewerb da? Im European Quality Link (EQUAL), dem Verbund der Akkreditierungsagenturen für Business Studies, wurden 1999 z.b. <MBA Guidelines> verabschiedet. Sie wirken als ein gemeinsamer europäischer Nenner für diese Form der praxisorientierten Studienangebote. Die nationale Akkreditierung gilt als zwingende Voraussetzung für eine europäische Akkreditierung der Business School. Eine nationale Akkreditierung kündet von der Verankerung im eigenen Bildungsmarkt. Erst von dieser Basis aus wird ggf. die supranationale Anerkennung erworben. Informationsaustausch: Nachrichten-Drehscheibe FIBAA Für Hochschulen, Business Schools und Unternehmen im deutschsprachigen Raum, ist das FIBAA FORUM die Nachrichten-Drehscheibe. Neueste Erkenntnisse werden diskutiert und für das Akkreditierungsverfahren sowie für Forschung und Lehre umgesetzt. Qualitätssicherung 7 FIBAA, Februar 2001
8 Standards - Bachelor / Bakkalaureus Qualitätsstandards der FIBAA für Studienprogramme mit dem Abschluss BACHELOR/Bakkalaureus in Deutschland, Österreich und der Schweiz FIBAA, Oktober 2000 Qualitätssicherung 8 FIBAA, Februar 2001
9 Präambel Ziel des FIBAA-Akkreditierungsverfahrens ist es, in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Qualität der Studienprogramme 1 zu sichern, die Berufsqualifizierung des Abschlusses nachzuweisen, für Vielfalt im Studienangebot zu sorgen, zugleich Transparenz zu schaffen und damit Studieninteressenten bei der Entscheidungsfindung zu helfen und die internationale Mobilität zu fördern. Die Qualitätsstandards berücksichtigen die einschlägigen Vorgaben von Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz, so wie der Kultusministerkonferenz der Länder, der Hochschulrektorenkonferenz und des Akkreditierungsrates in Deutschland. Die Qualitätsstandards erheben Mindestforderungen auf einem bestimmten Niveau. Sie beschreiben allgemeine formale und fachliche Kriterien, die zur Sicherung des erforderlichen Qualitätsanspruch für diese Art von Studienprogrammen unabdingbar sind. Die Qualitätsstandards bilden im Akkreditierungsverfahren der FIBAA das zentrale Referenzsystem, insbesondere für die Fragen an die Programmanbieter zur Selbstdokumentation und für das Bewertungssystem zur Ermittlung des Qualitätsprofils. Die folgenden Qualitätsstandards gelten für Studienprogramme mit dem Abschluss <Bachelor>(Fachbezeichnung)>. Diese Qualitätsstandards decken alle Bachelor-Studiengänge in einem differenzierten Hochschulsystem ab und erfassen die unterschiedlichen Organisationsformen. Diese Qualitätsstandards werden von den Gremien der FIBAA getragen und bilden insbesondere die Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung der aus Wissenschaft und Wirtschaft international zusammengesetzten FIBAA-Akkreditierungs-Kommission. 1 "Studienprogramm", "Studiengang" oder, gemäß internationalem Brauch, kurz "Programm" sind in diesem Dokument gleichwertige Begriffe. Qualitätssicherung 9 FIBAA, Februar 2001
10 1. Grundlagen und Ziele eines Bachelor(Fachbezeichnung)-Studienganges Definition Die Ziele und Eckwerte eines Bachelor of/in (Fachbezeichnung)-Studienganges sind in einer grundsätzlichen Darlegung zu formulieren. Vorausgesetzt wird eine klare Positionierung des Studienganges am Bildungsmarkt und innerhalb der absehbaren Entwicklungen in der Wissenschaft, so wie seine konzeptionelle Orientierung an Beschäftigungssystem und Berufsqualifikationen. Insbesondere sollen dargestellt sein, so weit von Bedeutung, - Verbindungen bzw. Abgrenzungen zu anderen Studiengängen und wissenschaftlichen Schwerpunkten vor Ort und an kooperierenden Einrichtungen, - Verbindung bzw. Abgrenzung zu herkömmlichen Studiengängen, - die Durchlässigkeit zu anderen Studienbereichen, - Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen Fächern oder Fachqualifikationen. Öffentlich zu machen sind Darlegungen darüber, - welches Qualifizierungsniveau erreicht werden soll, - welches Oberziel mit der gewählten Programmbezeichnung Bachelor of/in (Fachbezeichnung) angestrebt wird, - welche Zielgruppe angesprochen wird, - in welcher Form das Programm zur Durchführung kommt (Vollzeit, Teilzeit) und - von welcher Institution der Titel verliehen wird. Darüber hinaus muss die Zusammensetzung des Lehrkörpers, die Art und Weise der Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Unternehmen, und der Status einer Programmakkreditierung ersichtlich sein. Eine ggfs. vorhandene Akkreditierung eines ausländischen Partnerprogramms ersetzt nicht die Akkreditierung durch die FIBAA (Grundsatz der "non-cross accreditation"). 2. Zulassungsvoraussetzungen Vorbildung Standard ZV-1: Standard ZV-2: Die Aufnahmebedingungen in ein Bachelor-Programm müssen deutlich benannt werden. Als Mindestanforderung gilt jede Art der in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannten Hochschulreife oder ein gleichwertiger, auch internationaler Abschluss. Über die Aufnahme entscheidet ein Zulassungsausschuss. Fehlende Hochschulreife Ausnahmen von der Mindestanforderung regelt für staatliche und staatlich anerkannte Studiengänge das jeweilige Landesgesetz, ggfs. im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen. Wünschenswert ist in diesen Fällen, - dass Bewerber und Bewerberinnen ihre Studienmotive, persönlichen Ziele und Hintergrund schriftlich darlegen, - dass ein persönliches Vorstellungsgespräch geführt wird, um fachliche Orientierung, Motivation und allgemeine Eignung für die Studienrichtung festzustellen, - dass eine Einstufungsprüfung mit anerkannten Tests/Methoden die Studieneignung für das Fach untermauert. Qualitätssicherung 10 FIBAA, Februar 2001
11 Einschreibungsprozess Standard ZV-3: Maßgebend ist für staatliche und staatlich anerkannte Studiengänge das jeweilige Landesgesetz. In diesem Rahmen können im Zulassungsverfahren für den Studiengang betrachtet werden: a) Nachweise - Zeugnis über den bisher erreichten Schulabschluss, - Lebenslauf, - Bewerbungsschreiben mit Angaben über Studienmotive, Ziele und persönlichen Hintergrund. b) Eignungsfeststellungsverfahren, ggfs. Einstufungsprüfung Durch Tests oder ein persönliches Vorstellungsgespräch können die fachliche Orientierung sowie die Eignung und Motivation der Bewerber und Bewerberinnen festgestellt werden. Über das Vorgehen entscheidet der Zulassungsausschuss. c) Fremdsprachenkenntnisse Es wird davon ausgegangen, dass ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, als ein Grunderfordernis in Wissenschaft und Wirtschaft, vorhanden sind. Die dafür erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse sollten durch einen geeigneten Test nachgewiesen werden. Alternativ können auch andere Fremdsprachen die englische Sprache ersetzen. 3. Grundvoraussetzungen des Programms Modularisierung,Konzept, Integration Standard G-1: Der Studiengang ist modular anzulegen. In Curriculum und Gestaltung muss sich ein Gesamtkonzept mit systematischer und zielgerichteter Herleitung spiegeln. Es sind die Grundlagen wirtschaftlichen Denkens und Handelns so zu vermitteln, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen neben der fachlichen Schwerpunktqualifikation eine integrierte und vernetzte Sicht der Funktionen, Prozesse, Entscheidungen etc. in Wirtschaft und Unternehmen gewinnen. Interfunktionale/interdisziplinäre Ansätze sollen in der Programmgestaltung und in der Leistungsüberprüfung erkennbar werden. Qualitätssicherung 11 FIBAA, Februar 2001
12 Wissenschaftlichkeit Standard G-2 Das Niveau der wissenschaftlichen Arbeit in einem Studiengang kann sich u.a. ergeben aus... - Forschungstradition, speziell der im Studiengang Lehrenden, - Anzahl der Dissertationen, Anzahl der Doktoranden pro Professor, - Prämierungen, - gutachterliche Mitwirkungen, - Mitwirkung an Sonderforschungsbereichen, - Pluralität der Methoden und wissenschaftlichen Schulen, - ausreichende Sachmittel- und Personalausstattung für Forschung, - Integration des Studiums in den Forschungsprozess (s.a. UM-4 und L-3), - Möglichkeit des kritischen Dialogs zwischen Lehrenden und Lernenden (s.a. UM-1), - Wirksamkeit von Forschungstransfer, - Berücksichtigung des Wissenstransfers zwischen Forschung und Anwendung in der Lehre. Programmanbieter sollten darlegen, wie weit solche Qualitätselemente im Studiengang eine Rolle spielen. International Standard G-3: Ein Bachelor-Studiengang sollte eine internationale Ausrichtung enthalten, die den Teilnehmern den Zugang zu globalen wirtschaftlichen Zusammenhängen verschafft. Vorlesungen/Seminare zum Thema Internationales/ Interkulturelles Management sollten vorgesehen werden. Wünschenswert sind auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache, der weltweit üblichen Wissenschafts- und Geschäftssprache; ein Praxisaufenthalt im englischen Sprachraum kann die gleiche Wirkung erzielen. Die englische Sprache kann durch andere Fremdsprachen im Studienprogramm ersetzt werden. Standard G-4: Standard G-5: Praxisbezug Neben dem Studium theoretischer Grundlagen sollen die Studierenden angeregt werden, sich Befähigungen in der Umsetzung/Anwendung betriebs- und/oder volkswirtschaftlicher Erkenntnisse, so wie anderer Schwerpunktthemen gemäß Programmziel, anzueignen. Formen der Realisierung können u.a. Betriebspraktika, Fallbeispiele, praxisorientierte Projektarbeit (in öffentlichen und privaten Institutionen) und die Einbeziehung von Praktikern aus Wirtschaft und Gesellschaft sein. Programmweit sind sowohl die Berufsqualifizierung des Studienganges als Teil des Studiengangkonzeptes als auch die curricularen Maßnahmen zur Berufsbefähigung der Absolventen und Absolventinnen nachzuweisen. Betreuung Es muss eine ausreichende Anzahl von Stunden für die individuelle Betreuung, Beratung und Unterstützung der Studierenden vorgesehen sein. Qualitätssicherung 12 FIBAA, Februar 2001
13 Standard G-6: Prüfungen Exakte Angaben über das praktizierte System der studienbegleitenden Leistungsüberprüfung (Prüfungsordnung) und über den Prüfungsausschuss müssen schon im Informationsmaterial für das Studienangebot enthalten sein. Zugleich ist das System der studienbegleitenden Leistungsbewertung darzulegen und deutlich zu machen, welche Leistungsnachweise insgesamt für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erbracht werden müssen. Die internationale Anerkennung der Studienleistungen sollte durch ECTS sichergestellt sein. Die Leistungskontrolle der Teilnehmer nach jedem Ausbildungsabschnitt muss ein fester Bestandteil des Programmablaufs sein. Eine schriftliche Examensarbeit (z. B. über ein Projekt) ist obligatorisch. Bewertung Standard G-7: Standard G-8: Die Qualität und die Relevanz des Programms - einschließlich des Lehrmaterials - sind Gegenstand der Bewertung durch Teilnehmer und Lehrkörper. Dabei ist Wert darauf zu legen, dass Studierende und Lehrende ihre Erfahrungen regelmäßig austauschen. In diesem Zusammenhang sollen Regelungen für die inhaltliche und didaktische Fortententwicklung des Studienganges vorzuweisen sein. Unternehmenskontakte Bei der Gestaltung eines Bachelor-Studienganges ist die aktive Zusammenarbeit mit Unternehmen und/oder öffentlichen Einrichtungen wünschenswert. 4. Programminhalte Zielkonformität und Themenbereiche Standard PI-1: Ein Bachelor Studiengang soll das allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenwissen und die wesentlichen Funktionsbereiche in Unternehmen/Organisationen vermitteln. Darüber hinaus ist eine Schwerpunktbildung durch das Angebot von besonderen Vertiefungskursen zu ermöglichen. Die Kernbereiche und die Spezifika des Curriculum ergeben sich aus den Zielen des Programms. Das Fächer- und Themenangebot muss der gewählten Studiengangsbezeichnung gerecht werden und den selbstgestellten Auftrag erfüllen. Qualitätssicherung 13 FIBAA, Februar 2001
14 Geistige Entwicklung Standard PI-2 Ein Bachelor-Studiengang soll die intellektuellen Fähigkeiten der Studierenden entwickeln. Von den Absolventinnen und Absolventen werden neben einer grundlegenden Befähigung in der wissenschaftlichen Arbeitsweise insbesondere Fähigkeiten zum analytischen Denken, zum Verständnis auch komplexer Sach- und Denkzusammenhänge, zur Synthese von Wissenskomponenten und zum Einbeziehen größerer Zusammenhänge, so wie zum Transfer erworbenen Wissens auf andere Problemstellungen erwartet. Dauer und Zeitansatz Standard PI-3: Die Dauer eines Bachelor-Studiengangs soll drei Jahre nicht unterschreiten und in der Regel vier Jahre nicht überschreiten. Der Mindeststundenansatz per annum für einen Studiengang dieser Art beträgt 476 Stunden in Lehrveranstaltungen (Kontaktstunden). Vorausgesetzt wird dabei ein durchschnittlicher Ansatz von per annum mind. 28 Lehrveranstaltungswochen à 17 Wochenstunden (rd. 140 SWS) in einem Vollzeitstudium. Der direkte Kontakt kann teilweise auch durch Nutzung neuer multimedialer Techniken erfolgen. Bei Gestaltung des Studienganges mit dieser Mindeststundenzahl im direkten Lehrkontakt sollten mindestens weitere 50% bzw. 238 Stunden p.a. als Ergänzende Studien ausgewiesen werden. Dazu können z.b. zählen: Praktika, vertiefende Studienarbeiten, experimentelle Phasen, Recherchen, Projektaufträge, Forschungsbeteiligung, Exkursionen, Examen etc. etc. Auslandssemester sind in dieser Mindeststundenzahl von gesamt 714 p.a. eingeschlossen. Nicht eingeschlossen sind die Zeiten für persönliche Vor- und Nachbereitung, Literaturstudium und andere Formen individuell gesteuerter Eigenarbeit. Eine andere Gestaltung von Curriculum und jährlicher Studienzeit, bei der die Mindeststundenzahl von 714 p.a. nicht unterschritten wird, steht gemäß Hochschulart und Ziel des Studienganges frei. Unterschreitungen, die vom jeweiligen Landesrecht bestimmt sind, können nach sorgfältiger Prüfung durch das Begutachterteam von FIBAA akzeptiert werden. Für einen Studiengang dieser Art in Teilzeitform gelten entsprechende Regelungen. Praktikum Standard PI-4: Im Studienablauf sollen Praktika in Unternehmen/Organisationen vorgesehen sein. Ein Unfang von insgesamt zwölf Wochen entspricht der Regel. Praktika können im In- und Ausland absolviert werden und sollten den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Möglichkeit bieten, erworbenes Fachwissen im Arbeitsprozess zur Anwendung zu bringen. Eine möglichst weit gehende Integration von Theorie und Praxis ist anzustreben, zumindest sollten die Praktikumsinhalte anhand von Praktikumsberichten überprüft werden. Bei dualen oder berufsbegleitenden Bachelor-Studiengängen ist das Praktikum integriert. Qualitätssicherung 14 FIBAA, Februar 2001
15 5. Lehr- und Lernformen Lehr- und Lernprozess Standard UM-1: Standard UM-2: Standard UM-3: Standard UM 4: Standard UM-5: Standard UM-6: In den Lehrveranstaltungen müssen die für das Erreichen der Lernziele wirkungsvollsten Lehr-/Lernmethoden und Lehr-/Lernmittel zur Anwendung kommen. Die aktive Einbeziehung der Studierenden steht dabei im Vordergrund. Aktivierendes Lernen findet seinen Ausdruck u.a. in dialogisch konzipierten Lehrveranstaltungen, Gruppenarbeit, Fallstudien und Planspielen. Lehren und Lernen müssen anwendungsorientiert erfolgen. In gewissem Umfang ist den Studierenden Gelegenheit zu geben, die Anwendung der neu erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten praxisnah zu üben. Schlüsselqualifikationen sind im didaktischen Konzept zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass nach jedem Lernabschnitt eine Zusammenfassung der für die Anwendung/Umsetzung wichtigen Lehrinhalte erfolgt. Lerngruppen Die Anzahl der Teilnehmer (Semester, Gruppen) muss dem didaktischen Ansatz bei der Behandlung des Lehrstoffes entsprechen. Übungen sollten nicht mit mehr als 25 Teilnehmern durchgeführt werden. Lehrmaterial Das Lehrmaterial muss den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Lehre und Praxis widerspiegeln. Dabei sollten die internationale Orientierung des Programms und seine Nähe zum aktuellen Wirtschaftsgeschehen deutlich werden. Forschung Die Programmanbieter haben nachzuweisen, inwieweit die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der eigenen Hochschule oder anderer Forschungsinstitutionen in die Fachgebiete des Studienprogramms einfließt. Bibliothek Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen Zugang zu umfassenden Bibliotheksbeständen und anderen Lernressourcen haben, die in qualitativer und quantitativer Hinsicht dem Anspruch des Studienganges entsprechen. IT/KT Den Teilnehmern und Teilnehmerinnen müssen ausreichende und dem Stand der Technik entsprechende Informations-/Kommunikationstechnische Einrichtungen zur Verfügung stehen, um die Einbeziehung moderner Medien und deren Anwendung in der Programmdurchführung zu gewährleisten. Qualitätssicherung 15 FIBAA, Februar 2001
16 6. Lehrkörper Dozenten Standard L-1: Standard L-2: Standard L-3: Standard L-4: Durch Anzahl und Verpflichtungszeiten der Lehrenden ist sicherzustellen, dass alle zur Erreichung des Programmziels notwendigen Aktivitäten in Lehre und Beratung qualifiziert und planmäßig realisiert werden können. Durch geeignete Dozentenauswahl und Lehrverpflichtung muss gewährleistet sein, dass alle Studienbereiche mit Experten ihres Fachs mit entsprechender akademischer Qualifikation besetzt sind. Zur professionellen Durchführung des Programms ist weiterhin erforderlich, dass die Dozenten über die notwendige fachliche und didaktische Befähigung verfügen. Qualifikation Die hauptamtlich Lehrenden müssen ausgewiesene Forscher und Lehrer im jeweiligen Fachgebiet (i.d.r. Professoren) sein. Alle Lehrenden müssen einen akademischen Abschluss (Diplom, Master, Lehramtsprüfung, Promotion etc.) im Bereich ihres Lehrangebotes besitzen und über Lehrerfahrung verfügen. Ausnahmen, beispielsweise im Rahmen praxisnaher Einweisungen, bedürfen der besonderen Begründung. Forschung Es wird erwartet, dass die Lehrenden die aktuellen Ergebnisse der Forschung und Entwicklung in ihrem Fachgebiet in die Lehrtätigkeit einfließen lassen. Verpflichtung Alle Mitglieder des Lehrkörpers sind gehalten, zusätzlich zu ihrer Lehrverpflichtung ein ausreichendes Zeitkontingent für Beratung und wissenschaftliche Betreuung zur Verfügung zu stellen. Evaluierung / Bewertung Standard L-5: Die Dozenten, Tutoren und sonstigen wissenschaftlichen und administrativen Mitarbeiter des Programmanbieters sollten sich periodisch einer Evaluierung unterziehen. In diesem Zusammenhang sind durch die Programmleitung lehrbezogene Fortbildungsmaßnahmen/-möglichkeiten vorzusehen. Gastdozenten Standard L-6: Wünschenswert sind Veranstaltungen mit Gastsprechern aus Unternehmen und aus dem öffentlichen Leben. Auskunft Standard L-7: Zur Erhöhung der Transparenz für Bewerber und Teilnehmer sollte der Programmanbieter ein Auskunftssystem entwickeln, das auf Nachfrage Informationen über Qualifikation, Einsatzfelder, Tätigkeitsdauer, Firmenkontakte etc. des Mitarbeiterstabes bereithält. Erfahrung Standard L-8: Von den Dozenten wird erwartet, daß sie - Lehrerfahrung besitzen, - Bereitschaft zu interdisziplinärer Lehrtätigkeit nachweisen, - das Anwendungsfeld ihres Fachgebietes - und seine internationalen Beziehungen überblicken und - auf Forschungstätigkeit verweisen können, die in anerkannten Publikationen zugänglich gemacht wurde. Qualitätssicherung 16 FIBAA, Februar 2001
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