Hinweise und Tipps auf dem Weg zur Matura
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- Käte Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 Hinweise und Tipps auf dem Weg zur Matura Mit uns schaffst du s!
2 Liebe Rampitsch-Schülerin, lieber Rampitsch-Schüler! Dieser Leitfaden mit Hinweisen und Tipps soll dich auf dem Weg zur Matura unterstützen. Wir haben für dich wichtige Schritte und Hinweise übersichtlich aufgelistet, die zum Erreichen deines Bildungsziels wesentlich sind. Einleitend haben wir sehr plakativ beschrieben, welche Verhaltensweisen zum Erfolg führen und welche dich zum Aussteiger machen. Es sind unsere Erfahrungen der letzten Jahre. Halte dich an erstere und der Erfolg ist dir sicher. Alles Gute wünschen dir Mag. Michaela Rechberger und Stefanie Pilz, B.A. SO SCHAFFST DU DIE MATURA! Du bist regelmäßig anwesend (außer bei Krankheit, Besuch von Sprechstunden, Prüfungen...). Du machst bei Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Referate, Tests) verlässlich mit. Sie sind Feedback für dich! Du bist pünktlich. Du machst die Hausübungen. Du besuchst Sprechtage und Informationsnachmittage. Du kommst zu uns, wenn dich etwas bedrückt. Du machst einen Prüfungsfahrplan. Du meldest dich sofort, wenn etwas unklar ist, sei es im Unterricht oder bei den Abläufen. Du nimmst bei Bedarf unser Coaching in Anspruch. SO WIRST DU ZUM DROP-OUT! Du fehlst häufig. Du kommst nicht, wenn Schularbeiten, Tests oder Referate angesetzt sind. Du kommst oft zu spät. Du gibst keine Hausübungen ab. Du nimmst keinen Kontakt mit deiner Prüfschule auf. Du schweigst bei Problemen. Du lässt Prüfungen schlecht vorbereitet auf dich zukommen oder schiebst sie hinaus. Du fragst nicht nach. Du nimmst Organisation und Planung nicht ernst.
3 WAS IST VOR BZW. BEI DER EXTERNISTENKOMMISSION ZU TUN? Lass dich beraten! Am besten von Michi oder Steffi. Gemeinsam mit dir füllt sie das Ansuchen aus. Es ist äußerst wichtig das gewissenhaft zu tun, da es sonst Schwierigkeiten bei der Anmeldung als Externist gibt. Im Ansuchen werden die Schulrichtung, die Alternativfächer BE und ME, die Wahlpflichtfächer und natürlich die Maturafächer festgelegt. Danach gehst du in das Externistenreferat in der Spittelwiese 14,. Öffnungszeiten: Dienstag 17:30-18:30 und Donnerstag 16:30-17:30 im Zimmer 103, 1.Stock Kontaktdaten: 0732/ , Mitzubringen sind: Scharitzerstraße 1 1) Das Ansuchen 2) 13,20 3) 3,60 für jedes Dokument (Zeugnis, Abmeldung) 4) Das Zeugnis über den positiven Abschluss der 8. Schulstufe 5) Alle weiteren Abschlusszeugnisse höherer Schulen (AHS, HTL, HAK, BAKIP...) - dies ist wichtig für die Anrechnung 6) Falls der Besuch einer höheren Schule noch keine 2 Jahre zurückliegt, muss eine Abmeldung vorgelegt werden (Stempel auf dem letzten Zeugnis, Paragraph am Zeugnis oder eigene Abmeldung) 7) Ein Dokument bei Namensänderung 8) Falls bereits eine Zulassung vorliegt, muss diese mitgebracht werden 9) Geburtsurkunde (in Kopie) Du erhältst das Dekret entweder direkt oder kannst es dir im Regelfall 2 Wochen später abholen. Das Dekret ist der Prüfungspass d.h. du kannst dich erst nach Erhalt des Dekrets zu Prüfungen anmelden. Außerdem stehen auf der Vorderseite deine gewählten Maturafächer und auf der Rückseite die Zulassungsprüfungen, die du vor der Matura zu absolvieren hast. Hast du beim Analysieren des Dekrets Probleme, dann nimm unsere Hilfe in Anspruch.
4 ZULASSUNGSPRÜFUNGEN Zulassungsprüfungen sind jene Prüfungen, die vor der Matura zu absolvieren sind. Es gibt insgesamt 13 Zulassungsprüfungen, die hintereinander abgelegt werden können. Es müssen alle Zulassungsprüfungen positiv abgeschlossen werden, damit man zur Matura antreten darf. Die 13 Zulassungsprüfungen für den Lehrplan Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie umfassen: 4 Prüfungen in den Hauptfächern: Deutsch, Englisch, Mathematik und eine zweite Sprache (Französisch, Italienisch, Spanisch, Latein); 9 Prüfungen in den Nebenfächern: Geschichte und Sozialkunde, Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Biologie und Umweltkunde, Psychologie und Philosophie, Bildnerische Erziehung, Musikerziehung und Informatik. Pflichtgegenstand Klasse/n Zulassung/Prüfungsart Deutsch schriftlich und mündlich 1. lebende Fremdsprache 1 ) schriftlich und mündlich Latein oder 2. lebende Fremdsprache 2 ) schriftlich und mündlich Geschichte und Sozialkunde mündlich Geographie und Wirtschaftskunde mündlich Mathematik schriftlich und mündlich Biologie und Umweltkunde schriftlich und mündlich Chemie mündlich Physik schriftlich und mündlich Psychologie und Philosophie mündlich Informatik 5. praktisch und mündlich Musikerziehung 3 ) 5.-X. mündlich Bildnerische Erziehung 3 ) 5.-X. praktisch und mündlich 1) Englisch 2) Französisch, Italienisch oder Spanisch 3) ME und BE sind alternative Pflichtgegenstände. Beide Fächer müssen absolviert werden, aber das Stoffausmaß ist verschieden: eines der beiden umfasst nur den Stoff der 5. und 6. Klasse und das andere umfasst den Stoff der 5. bis 8. Klasse. Das Fach von der 5. bis zur 8. Klasse ist das Alternativfach. Im Alternativfach, das bis zur 8. Klasse gewählt wurde, kann auch eine mündliche Teilprüfung der Hauptprüfung (Reifeprüfung) abgelegt werden. Die Prüfungsvorbereitung in ME, BE und Informatik erfolgt im Selbststudium. Bei Bedarf kann ein Crashkurs in Anspruch genommen werden. Es kommt auf die individuelle Lage an, wie viele und wie umfangreiche Prüfungen du machen musst. Des Weiteren hat die Wahl der Maturafächer Einfluss auf deine Vorprüfungen. Einzelne Fächer werden von AHS auf AHS nahezu 100% angerechnet, von einer BHS auf die AHS schwankt es zwischen 30% und 60%. Was bedeutet nun Anrechnen und die Wahl der Maturafächer für dich? Wenn du die 8. Schulstufe positiv absolviert und keine höhere Schule besucht hast, musst du die Prüfungen in vollem Ausmaß ablegen. Ein Beispiel: Du hast die 6. Klasse einer AHS außer in Englisch positiv bewältigt. Deine Maturafächer: M D E schriftlich, M -D - E - PuP mündlich
5 Angerechnet wird dir dann die 6. Klasse, außer in E. Das heißt, dass du beispielsweise in Geschichte oder Geographie nur mehr die 7. und 8. Klasse absolvieren musst. In M und D muss überhaupt keine Prüfung abgelegt werden, da folgendes gilt: Wenn du in Schularbeitsfächern schriftlich und mündlich antrittst, musst du nur eine kleine Zulassungsprüfung über die 5. und 6. Klasse ablegen. Der Stoff der 7. und 8. Klasse wird ohnehin komplett bei der Matura geprüft. In unserem Beispiel ist das in diesen Fächern (M, D) schon passiert! Du musst außer bei der Matura in diesen Fächern keine Zulassungsprüfung machen. In E sieht es hier etwas anders aus. Du musst eine Prüfung über die 6. Klasse ablegen, da diese nicht positiv war. Aber nur über die 6. Klasse. In Psychologie und Philosophie musst du, wenn du das Fach zur Matura wählst, keine Zulassungsprüfung machen, da es ein Fach der 7. und 8. Klasse ist. Hier gilt: Der Stoff für die Zulassungsprüfung und Matura wäre nahezu deckungsgleich. Man erlässt die Prüfung, denn wenn du nicht für die Matura lernst, bestehst Du ohnehin nicht. Das Fach Informatik entfällt ebenfalls, wenn es in der 5. AHS positiv abgeschlossen wurde, oder von einer anderen höheren Schule dem Lehrplan nach angerechnet werden kann. BE und ME sind die so genannten Alternativfächer. Das bedeutet, dass entweder BE Klasse und ME Klasse, oder BE Klasse und ME Klasse gewählt werden kann. Wenn wir jetzt unser Beispiel heranziehen, würde das bedeuten, dass du entweder in BE oder in ME keine Prüfung absolvieren musst, da in beiden Fächern die 5. und die 6. Klasse positiv sind und nur in einem Fach Klasse abgelegt werden muss. DER WEG ZU DEN ERSTEN PRÜFUNGEN! SO GEHT S! 1) Einreichung des Ansuchens. Bitte unbedingt vorher unsere Beratung in Anspruch nehmen! 2) Abholen des Dekrets binnen 2 Wochen (ab und zu kannst du es auch direkt am gleichen Tag noch mitnehmen!). Bitte bringe das Dekret auch in die Maturaschule mit, wir brauchen eine Kopie. Miteinander werden wir auf Basis deines Dekrets einen Prüfungsplan erstellen! 3) Erst jetzt ist der Weg frei zur ersten Prüfung. Du kannst dich jetzt im Sekretariat bei Steffi zu Prüfungen anmelden. Falls du schon einen Prüfungsplan erstellt hast, wirst du automatisch nach deinen Angaben angemeldet. 4) Vergiss nicht, auch zu allen Prüfungsterminen einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen! 5) Die Prüfungsanmeldung erfolgt schriftlich über ein Anmeldeblatt. Für jeden Prüfungstermin gibt es Anund Abmeldefristen (Du findest sie auf unserer Pinnwand). Du darfst diese nicht versäumen! 6) Bei einem Rücktritt von einer Prüfung oder einem Nichterscheinen wirst du für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. 7) Wir empfehlen dir ganz dringend, dich bei einem Nichterscheinen zu einer Prüfung jedenfalls im Sekretariat der Prüfungskommission telefonisch, schriftlich oder persönlich zu entschuldigen. Das ist einfach ein Akt der Höflichkeit und des Respekts. 8) In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden, erfolgt immer zuerst die schriftliche Teilprüfung. Ist die schriftliche Teilprüfung negativ muss auch die mündliche Teilprüfung abgelegt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu erhalten. Ist auch die Gesamtnote negativ, hat eine neuerliche Anmeldung zur Prüfung zu erfolgen. Ist die schriftliche Teilprüfung negativ, und die mündliche Teilprüfung nicht gut genug, um eine positive Gesamtbeurteilung zu erhalten, sind beim nächsten Antritt sowohl die schriftliche als auch die mündliche Teilprüfung zu wiederholen. Bei negativer Gesamtbeurteilung, jedoch positiver schriftlicher Teilprüfung, ist nur die mündliche Teilprüfung zu wiederholen.
6 Dein Erfolg ist auch unser Erfolg! Wir wollen wissen, wie es dir bei der Prüfung ergangen ist. Wir bitten dich verlässlich um Mitteilung des Ergebnisses, unabhängig vom Ausgang der Prüfung. Wir wollen uns mit dir freuen oder - bei einem schlechten Ergebnis - mit dir gemeinsam Strategien für einen erfolgreichen nächsten Antritt entwickeln. P.S.: Falls du einen Nachweis über abgelegte Prüfungen benötigst, musst du diesen im Sekretariat der Externistenkommission beantragen. WAHLPFLICHTFÄCHER: SPEZIALFRAGEN UND WAHLPFLICHTFÄCHER: VERTIEFENDES WAHLPFLICHTFACH: Je nach dem, ob du es 2 oder 4stündig wählst, musst du den Wahlpflichtfachstoff der 8. Klasse (2stündig) oder den der Klasse (4stündig) beherrschen. An und für sich wird der Stoff, der von den Prüfern bekannt gegeben worden ist, geprüft, aber natürlich ist eine Besprechung mit dem Prüfer möglich! Das vertiefende Wahlpflichtfach wird im Rahmen der mündlichen Matura geprüft. ERWEITERNDES WAHLPFLICHTFACH: Es ist möglich, dass dir dieses Wahlpflichtfach aus der ehemaligen Schule angerechnet wird. Falls dies nicht geht, findet eine gesonderte Zulassungsprüfung darüber statt. Du musst beim erweiternden Wahlpflichtfach den Wahlpflichtfachstoff der Klasse (4stündig) beherrschen, wenn du beim vertiefenden Wahlpflichtfach den Stoff der 8. Klasse (2stündig) gewählt hast. Oder: Du musst beim erweiternden Wahlpflichtfach den Wahlpflichtfachstoff der 8. Klasse (2stündig) können, wenn du beim vertiefende Wahlpflichtfach den Stoff der Klasse (4stündig) gewählt hast. SPRECHSTUNDEN Einige Prüfer laden die Kandidaten im Vorfeld zu einem Gespräch ein, bzw. stehen für eine Sprechstunde zur Verfügung. Es wäre wichtig, dir einen Termin geben zu lassen. Informationen dazu erhältst du im Sekretariat! Sprechstunden des Vorsitzenden der Kommission, Herrn Wiesinger, sowie die Sprechstunden von Steffi und Michi hängen an der Pinnwand aus. Du kannst dir jederzeit einen persönlichen Beratungstermin geben lassen, wir sind jederzeit für dich da!
7 WAS IST VOR DER ANMELDUNG ZUR MATURA ZU TUN? Scharitzerstraße 1 Um antreten zu können, müssen alle Zulassungsprüfungen positiv absolviert sein. Leselisten müssen bekanntgegeben werden. Besprich die Leselisten vorher mit unseren Vortragenden. WIE LÄUFT DIE MATURA AB? Zur Reifeprüfung kann nach Bestehen der letzten Zulassungsprüfung angetreten werden. Insgesamt sind 7 Teilprüfungen abzulegen, die nach Wahl aufgeteilt werden können: 3 schriftliche und 4 mündliche Teilprüfungen ODER 4 schriftliche und 3 mündliche Teilprüfungen. Matura für den Lehrplan Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie : Schriftliche Reifeprüfung (Klausur): 1. Deutsch 2. Mathematik 3. Fremdsprache 4. Bei 4 Klausuren: Biologie und Umweltkunde ODER Physik ODER Fremdsprache Mündliche Reifeprüfung: 1. Fach der Gruppe B 2. Fach der Gruppe C 3. Fach der Gruppe A, B oder C 4. Bei 4 mündlichen Teilprüfungen: Fach der Gruppe A, B oder C Gruppe A (Geisteswissenschaftliche Fächer): Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Psychologie und Philosophie, Musikerziehung (wenn als Alternativfach gewählt), Bildnerische Erziehung (wenn als Alternativfach gewählt) Gruppe B (Fremdsprachen): Achtung: Wird Latein gewählt, dann ist verpflichtend zumindest 1 Teilprüfung aus der lebenden Fremdsprache abzulegen! Gruppe C (Naturwissenschaftliche Fächer): Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik Bei den Fächern der mündlichen Matura bekommst du in jedem Fach 2 Kernfragen, wobei du eine davon wählen musst. Des Weiteren wird bei jeder Prüfung eine Frage aus den selbst gewählten Spezialfragen gestellt. Nur bei der vertiefenden Prüfung gibt es einen dritten Teil. Hier wird eine Frage aus dem Inhalt des vertiefenden Wahlpflichtfachs gestellt. Es wird also nur ein Fach dreiteilig geprüft.
8 FAMILIENBEIHILFEN, VERSICHERUNG, BUNDESHEER... Wir weisen darauf hin, dass bei häufigem Fehlen oder zu wenig abgelegten Prüfungen (im Durchschnitt 2 pro Semester), Beihilfen oder Befreiungen gestrichen werden können und/oder zurück gezahlt werden müssen. RAMPITSCH-NULLDEFIZIT WIR LASSEN DICH NICHT FALLEN! Überschreitest du trotz großer Bemühungen das Erreichen des Bildungsziels (die Matura) um 2 Semester, dann kannst du unsere Schule solange kostenfrei besuchen, bis du die Matura geschafft hast. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Du wirst nach Anleitung einen Prüfungsplan erstellen Du wirst das erhaltene Zulassungsdekret in Kopie im Sekretariat abgeben Du wirst zumindest 75% Anwesenheit vorweisen Für die Inanspruchnahme des kostenfreien Besuchs der Maturaschule ist die Erfüllung aller 3 Bedingungen Voraussetzung!
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