Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe

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1 Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe Liebe Gruppenverantwortliche, lieber Gruppenverantwortlicher, Sie haben sich an Biblische Reisen gewandt, weil Sie von uns eine umfassende Betreuung bei Ihren Reisevorbereitungen und während Ihrer Reise erwarten. Dies ist für uns selbstverständlich und wir freuen uns, für Sie tätig werden zu dürfen. Zum Konzept von Biblische Reisen für unsere Kunden gehört aber mehr, und darüber möchten wir Sie auf den folgenden Seiten informieren. In dem Moment, in dem Sie den Auftrag an uns vergeben, können Sie sich sicher sein, dass alle Ihre Wünsche bezüglich des Reiseverlaufs berücksichtigt und so weit technisch möglich erfüllt werden. Neben all den organisatorischen Punkten sind bei einer Reiseveranstaltung auch etliche Rechtsvorschriften einzuhalten. Bei der Umsetzung und Beachtung dieser Richtlinien wollen wir Ihnen behilflich sein und Sie entlasten. Die Vertragsgestaltung, die wir für das Rechtsverhältnis mit Ihren Reiseteilnehmern gewählt haben, schließt ein, dass die Haftung des Reiseveranstalters, in die sie als Anbieter einer Reise automatisch geraten würden, von Ihnen auf uns übergeht. Grundlage dafür sind die Reisebedingungen, die Sie als Anlage erhalten und die jedem Anmeldeformular für die einzelnen Teilnehmer beigefügt sind. Mit der Unterschrift auf unserem Anmeldeformular erkennt der/die Teilnehmer/in an, dass Biblische Reisen verantwortlicher Veranstalter ist. Um diese, Sie rechtlich schützende Form der Zusammenarbeit zu beginnen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie unser Angebot durch Rücksendung des beigefügten vollständig ausgefüllten Vertragsformulars annehmen. Eine telefonische oder schriftliche Mitteilung in anderer Form reicht dazu nicht aus. Wenn Sie sich an unsere Vorschläge zur Reiseabwicklung halten, können Sie sicher sein, dass Sie in keine haftungsrechtliche Probleme als Reiseveranstalter geraten. Dieses Schreiben informiert Sie in den Vertragsgrundlagen vor allem ausführlich über die Art und den Umfang der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Gruppenverantwortlicher/m und uns, der Biblische Reisen GmbH. Als Hilfe zur Ablaufplanung haben wir diese Punkte der Zusammenarbeit auch tabellarisch aufgestellt: wann im Zuge der Reisevorbereitungen Sie etwas veranlassen müssen und wann wir Ihnen etwas liefern. Bei den meisten von uns veranstalteten Reisen trifft diese Ablaufgestaltung zu. Sollte eine Reise davon abweichend vorbereitet werden müssen, werden wir Sie umgehend, meist schon bei der Abgabe unseres Angebotes, darüber informieren. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen zu unserem Angebot, wie auch zu dem von uns entwickelten Konzept zur Reiseabwicklung an uns zu wenden. Wir stehen mit einem kompetenten Team gerne zu Ihrer Verfügung.

2 Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe Kunden-Nummer: Angebot-Nummer: Angebot vom: Bitte unbedingt ausgefüllt zurücksenden! Vielen Dank! 1. Auftraggeber/in Name (Kirchengemeinde, Verein, VHS, etc.): Bitte ausfüllen, ausschneiden und in einem frankierten Umschlag an Biblische Reisen schicken. Anschrift Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon/Telefax 2. Personalangaben des/der Gruppenverantwortlichen Name Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon/Telefax Konfession/Beruf 3. Reise Reiseziel Flug ab/bis Fahrt ab/bis Reisetermin Reisedauer Teilnehmerzahl (ca.) Kategorie (siehe Angebot) Reisepreis pro Person (siehe Angebot) 4. Zusatzleistungen, die Sie in den Paketpreis von BiR aufgenommen haben möchten, aber von sich aus organisieren (z.b. Bustransfer zum/vom Flughafen, Trinkgeldpauschale etc.) Leistung Leistung einzurechnender Preis EUR einzurechnender Preis EUR 5. Besondere Wünsche (evtl. Mehrkosten werden von der Gruppe übernommen!) Örtliche/r Reisebegleiter/in Gottesdienstmöglichkeiten (Ort) Die nachstehenden Vertragsgrundlagen und Reisebedingungen habe ich/haben wir in vollem Umfang zur Kenntnis genommen und anerkenne/n sie ausdrücklich, auch namens der künftigen Reiseteilnehmer als deren Vertreter. Ich/Wir erkläre/n gleichzeitig, bezüglich Anmeldung und Buchungsbestätigung als Vertreter der künftigen Reisenden zu handeln. Ort, Datum Auftraggeber (vertretungsberechtigte Person, zugleich für die/den Gruppenverantwortlichen, falls dieser noch nicht feststeht) Gruppenverantwortliche/r Begegnungen Sonstige Wünsche

3 Anmeldeformulare/Reisebedingungen Bitte senden Sie uns Exemplare Ihrer Anmeldeformulare/Reisebedingungen. Bitte senden Sie mir als Gruppenverantwortliche/m ein Reisetagebuch (Informationen zu den einzelnen Besichtigungsorten mit biblischen Referenzen) über mein Reiseland zu. Verfügbar: Israel, Malta und Gozo, Griechenland, Türkei, Ägypten, Syrien und Sizilien Versand der Reiseunterlagen und Rechnung Die Gesamtrechnung und alle weiteren Informationen und Unterlagen für die Teilnehmer/innen sollen geschickt werden an: den/die Auftraggeber/in den/die Gruppenverantwortliche/n Jede/r Teilnehmer/in soll folgende Unterlagen direkt von Biblische Reisen erhalten (Die dadurch entstehenden Mehrkosten lt. Angebot pro Person werden mit dem Reisepreis erhoben): Reiseunterlagen Rechnung Informationsblatt (Werbehilfen) für Reiseinteressenten Wir erstellen die Informationen für Reiseinteressenten mit Reisedaten, Leistungen und Programm selbst! Wir möchten die Informationen für Reiseinteressenten mit Reisedaten, Leistungen und Programm von Biblische Reisen erhalten! Die zur Erstellung notwendigen Angaben finden Sie nachstehend: Anmeldeadresse Name Straße PLZ/Ort Telefon Bankverbindung Konto-Nummer Stichwort Kreditinstitut Bankleitzahl Telefax Reisepreis, der den Teilnehmern genannt werden soll: Weitere Zusatzleistungen (z.b. Vobereitungsseminare), die den Teilnehmern genannt werden sollen, aber nicht in die Verantwortung von Biblische Reisen fallen: Soll ein vorbereitendes Treffen für die Teilnehmer stattfinden? Wenn ja, bitte Termin, Ort und Zeit angeben: Termin Ort/Zeit: Soll Ihnen Biblische Reisen für dieses Vortreffen einen Referenten vermitteln? (ca. 8 Wochen Vorlauf) Ja Nein Wenn Ja, bitte ankreuzen, welchen thematischen Schwerpunkt Sie wünschen: Allgemeine Einführung in das Reiseland Referat zu folgendem Thema: Versicherungshinweise Biblische Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiseversicherung und versendet daher mit den Reiseunterlagen automatisch Informationen zu Einzelversicherungen (Abschluss durch die einzelnen Teilnehmer/innen) und zu Gruppenversicherungen (Abschluss durch den Gruppenverantwortlichen für mindestens 10 Teilnehmer der Gruppe).

4 Biblische Reisen GmbH Vertragsgrundlagen 1. Vertragsabschluss 1.1. Biblische Reisen (im folgenden BiR ) übermittelt dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot für die Reiseleistungen das Formular Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe". Mit Übermittlung dieser Unterlagen erfolgt noch kein verbindliches Vertragsangebot von BiR Vielmehr bietet der Auftraggeber mit Rückübersendung des rechtsverbindlich unterzeichneten Formulars Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe den Abschluss des Vertrages auf Grundlage der Vertragsgrundlagen und der Reisebedingungen von BiR verbindlich an Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch BiR an den Auftraggeber mit den Vertragsgrundlagen und den Reisebedingungen von BiR als Vertragsinhalt zustande. 2. Stellung und Leistungen von Biblische Reisen 2.1. BiR erbringt die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen gegenüber den Reiseteilnehmern der Gruppenreise als verantwortlicher Reiseveranstalter gemäß 651 a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Die Leistungsverpflichtung von BiR bestimmt sich nach: Der Buchungsbestätigung von BiR an den/die Auftraggeber/in bzw. Gruppenverantwortliche/n (im folgenden,,gv ) und das darin in Bezug genommene Programm Den allgemeinen Kataloghinweisen im jeweils gültigen Katalog von BiR, auch so weit sie in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich in Bezug genommen wurden Den jeweils gültigen Reisebedingungen von BiR, insbesondere den Sonderbedingungen für Reisen geschlossener Gruppen (siehe Ziff. 15 der Reisebedingungen von BiR) So weit GV die Reiseleitung nicht selbst durchführt, sondern die Betreuung der Gruppe durch einen zusätzlichen Reiseleiter wünscht, gelten folgende Vereinbarungen: BiR vermittelt GV einen Reiseleiter nach Wunsch von GV und schließt mit diesem namens und in Vollmacht der/des GV einen entsprechenden Vertrag ab BiR haftet für die Auswahl eines geeigneten Reiseleiters, sofern dieser nicht vom GV selbst benannt wurde. Eine weitergehende Haftung von BiR, insbesondere bei mangelhafter Leistung des Reiseleiters, ist ausgeschlossen. 3. Haftung von BiR 3.1. BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis von BiR vom GV zusätzlich zu den von BiR zu erbringenden Leistungen angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reiseteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere: Vom GV organisierte An- und Abreisen zum Ort des vertraglichen Reisebeginns Nicht im Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise sowie am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw So weit BiR von Reiseteilnehmern wegen solcher vorgenannten Leistungen oder Leistungsteilen auf Erfüllung oder Gewährleistung in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber BiR von solchen Ansprüchen frei BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassung von GV (oder sonstigen Personen der/des Auftraggebers/in, insbesondere eines von BiR auf Wunsch der/des Auftraggebers/in vermittelten Reiseleiters) vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für nicht mit BiR abgestimmte Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünfte und Zusicherungen gegenüber den Reiseteilnehmern GV stellt BiR auch insoweit von Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen der Reiseteilnehmer, die ihr gegenüber erhoben werden, frei Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 10 der Reisebedingungen von BiR gilt auch im Verhältnis zwischen BiR einerseits sowie der/dem Auftraggeber/in und dem Gruppenverantwortlichen andererseits. 4. Buchungsabwicklung 4.1. BiR stellt dem GV eine ausreichende Zahl von Anmeldeformularen mit den Reisebedingungen zur Verfügung Ist mit dem GV vereinbart, dass BiR den Teilnehmern einzelne Rechnungen erteilt, so wird die Buchung des einzelnen Teilnehmers wie folgt abgewickelt: Der GV ist verpflichtet, in der Reiseausschreibung deutlich anzugeben, ob die ausgefüllten Anmeldeformulare an ihn oder direkt an BiR zu senden sind. Ist festgelegt, dass die Anmeldungen an den GV zu senden sind, reicht dieser sie an BiR weiter BiR bestätigt sodann die einzelne Buchung durch kombinierte Buchungsbestätigung/Rechnung an den Teilnehmer Ist vereinbart, dass die Abrechnung mit dem GV im Wege der Gesamtabrechnung erfolgt und dieser die Buchungen der einzelnen Teilnehmer selbst und direkt abwickelt, so gilt: Der GV nimmt Anmeldungen als Vertreter von BiR ausschließlich schriftlich auf den ihm hierfür von BiR zur Verfügung gestellten Formularen entgegen Der GV bestätigt die Buchung gegenüber dem Teilnehmer namens BiR schriftlich Der GV ist verpflichtet, BiR die Originale der Anmeldungen sowie Kopien der von ihm erteilten Buchungsbestätigungen zu übermitteln und zu überlassen Der GV ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung in Übereinstimmung mit der Buchungsbestätigung von BiR an den GV vorzunehmen und keine darüber hinausgehende Leistungen zu bestätigen oder zuzusichern Weicht der von GV mit dem Reiseteilnehmer vereinbarte Preis von dem Preis ab, der von BiR an GV berechnet wurde, so ist GV verpflichtet, den vom Reiseteilnehmer zu bezahlenden Endpreis in die Reiseanmeldung aufzunehmen bzw. vom Reiseteilnehmer aufnehmen zu lassen Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vereinbarungen durch GV stellt sie/er BiR von allen ihr hieraus entstehenden Nachteilen frei, insbesondere so weit die Nichtbeachtung dieser Vereinbarungen dazu führt, dass die jeweils gültigen Reisebedingungen von BiR nicht wirksam Inhalt des mit dem Reiseteilnehmer abgeschlossenen Reisevertrages geworden sind. 5. Gruppenstärke 5.1. GV verpflichtet sich, unabhängig von den Möglichkeiten zum kostenlosen Rücktritt nach Ziff. 8.1 bis zum 90. Tag vor der Abreise BiR nähere Angaben über die wahrscheinliche Gruppenstärke zu machen So weit keine andere Nachricht erfolgt, gilt die ursprünglich reservierte Teilnehmerzahl als Festkontingent.

5 6. Preise 6.1. Dem von BiR in der Buchungsbestätigung bestätigten Reisepreis liegt die dort genannte Mindestteilnehmerzahl zugrunde BiR ist gegenüber den Reiseteilnehmern und GV zu einer Preiserhöhung nur nach Maßgabe der Unterpunkte von Ziff. 5 der Reisebedingungen berechtigt So weit die Zahl der Teilnehmer eine in der Buchungsbestätigung angegebene oder mit GV vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschreitet und BiR gleichwohl zur Durchführung der Reise verpflichtet ist oder die Reise freiwillig trotz geringerer Teilnehmerzahl durchführt, ist BiR unabhängig von den Voraussetzungen der Unterpunkte von Ziff. 5 der Reisebedingungen berechtigt, von GV eine entsprechende Erhöhung des Reisepreises zu verlangen Mehrkosten für bestellte und gewährte sowie für notwendig werdende Einzelzimmer (z.b. durch nicht erfüllbaren Wunsch nach einem 1/2 DZ) bezahlt GV unabhängig von der Verpflichtung des oder der betreffenden Reiseteilnehmer/s an Ort und Stelle bzw. nach Rechnungsstellung durch BiR Der GV darf einen Aufschlag auf den mit BiR vereinbarten Reisepreis nur in einer mit BiR abgestimmten und vereinbarten Höhe vornehmen. Bei Forderungen des Teilnehmers auf ganze oder anteilige Rückerstattung des Reisepreises (insbesondere im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag, der Kündigung des Reisevertrages oder der Minderung des Reisepreises) ist der GV zur anteiligen Rückerstattung des Aufschlages an den Teilnehmer verpflichtet. Der GV stellt insoweit BiR von Forderungen des Teilnehmers an BiR frei GV ist bekannt, dass Kostendeckung einer Reiserücktrittskostenversicherung für den einzelnen Reiseteilnehmer nur auf der Basis des von BiR an berechneten Reisepreises und einem Zuschlag hierauf von max. EUR 75,- pro Person besteht. GV verpflichtet sich, den Reiseteilnehmer auf eine durch einen eventuell höheren Zuschlag entstehende Deckungslücke hinsichtlich der Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. GV stellt BiR von jedweden etwaigen Ansprüchen der Teilnehmer gegenüber BiR frei, gleichfalls von entsprechenden Ausfällen im Bereich der Bezahlung der Stornokosten durch den Reiseteilnehmer bzw. die Reiserücktrittskostenversicherung. 7. Inkasso 7.1. So weit mit GV nichts anderes vereinbart wurde, führt GV das Inkasso der Anzahlung sowie des Restreisepreises einschließlich aller zusätzlichen Kosten für BiR treuhänderisch durch Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des 651 k BGB ist es GV ausdrücklich untersagt, Zahlungen auf den Reisepreis vom Reiseteilnehmer abweichend von den Reisebedingungen von BiR, insbesondere Ziff. 2 der Reisebedingungen, oder abweichend von den im Einzelfall mit BiR getroffenen Vereinbarungen vom Reiseteilnehmer zu fordern oder entgegenzunehmen. GV wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung als Verstoß gegen 651 k BGB und 147 b der Gewerbeordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Übergabe der/des Sicherungsscheine/s und spätestens 90 Tage vor der Reise eine Anzahlung in Höhe von % des Gesamtpreises pro Teilnehmer selbständig an BiR zu leisten Der Restbetrag muss spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn auf einem Konto von BiR eingegangen sein, sobald und so weit BiR die/den GV durch Übermittlung der Sicherungsscheine gemäß 651 k Abs. 3 BGB in die Lage versetzt hat, seinerseits entsprechend Ziff. 2 der Reisebedingungen von BiR das Inkasso vorzunehmen. bis 3 Monate vor Reisebeginn zurücktreten. Eine Verlängerung dieser Rücktrittsrechts ist nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung mit BiR möglich. Der Rücktritt sollte durch den GV im eigenen Interesse und zur Beweissicherung unbedingt schriftlich erklärt werden Der Rücktritt einzelner Reiseteilnehmer vom Reisevertrag mit BiR ist ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 7 der Reisebedingungen von BiR und der gesetzlichen Bestimmungen möglich GV verpflichtet sich, Rücktrittserklärungen der Teilnehmer nur nach Maßgabe dieser Bestimmungen entgegenzunehmen, die Teilnehmer auf diese Bestimmungen und insbesondere auf die angefallenen Stornokosten hinzuweisen und Rücktrittserklärungen des Teilnehmers an BiR unverzüglich weiterzuleiten Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Reiseteilnehmers, welches auch GV zusteht, für den zurücktretenden Reiseteilnehmer nach Maßgabe der Vorschrift des 651 b BGB und nach Ziff. 7 der Reisebedingungen eine Ersatzperson zu stellen. 9. Mitwirkungspflicht der/des GV 9.1. GV trifft gegenüber BiR eine gesteigerte Pflicht, zur Vermeidung und Behebung von Leistungsstörungen beizutragen GV ist unabhängig von der entsprechenden gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtung des einzelnen Reiseteilnehmers verpflichtet, Mitteilungen über Leistungsstörungen unverzüglich an die von BiR beauftragte örtliche Reiseleitung oder den Leistungsträger zu machen und Abhilfe zu verlangen Ist eine Abhilfe hierdurch nicht möglich, wird sie vom örtlichen Reiseleiter oder Leistungsträger verweigert, oder sind die letztgenannten nicht erreichbar, so ist GV verpflichtet, sofortige Mitteilung an den Firmensitz von BiR zu machen und Abhilfe zu verlangen GV stellt BiR von allen Ansprüchen der Reiseteilnehmer frei, die aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vereinbarungen von den Teilnehmern gegenüber BiR erhoben werden. 10. Beanstandungen GV ist nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen der Teilnehmer namens BiR anzuerkennen GV ist insbesondere nicht berechtigt, namens BiR gegenüber Reiseteilnehmern irgendwelche Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises sowie auf Schadensersatz, gleich aufgrund welchen Sachverhalts und aus welchem Rechtsgrund, anzuerkennen GV ist verpflichtet, bei ihr/ihm nach Reiseende eingehende Beanstandungen, insbesondere Geltendmachung von Gewährleistungsund Zahlungsansprüchen, unverzüglich an BiR zur dortigen Bearbeitung und Stellungnahme weiterzuleiten GV stellt BiR von jedweden Nachteilen frei, die ihr aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen. 11. Sonstige Vereinbarungen Nebenabreden zu diesem Vertrag haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich geschlossen wurden Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der Vereinbarung als Ganzes nicht berühren. 8. Rücktritt/Ersatzperson 8.1. So weit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbart ist (z.b. bei Charterflügen), kann der GV von dieser Vereinbarung kostenlos Biblische Reisen Stuttgart, 2003 Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet.

6 Ihre Checkliste zum zeitlichen Ablauf der Reisevorbereitungen Wann? Gruppenverantwortliche/r Biblische Reisen Warum? bitte ankreuzen Bei Angebotsannahme Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe. Dabei bitte angeben/ auswählen: Welche Zusatzleistungen sollen in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden (Transfers, Trinkgeldpauschale etc.)? An wen sollen die Reiseunterlagen und die Rechnung gehen? Wer soll die Reiseausschreibung /das Werbeblatt erstellen? Sie erteilen Biblische Reisen damit den Auftrag, Ihre Reise als verantwortlicher Reisever - anstalter durchzuführen. Als Gruppenverantwortliche/r werden Sie von allen Haftungs - verpflichtungen im Bezug auf die Regelungen durch 651a ff BGB entbunden, da diese auf Biblische Reisen übergehen Anschließend Übersendung der Auftragsbe stäti gung + Anmeldeformulare inkl. Reisebedingungen zur Ausgabe an die Reiseinteressenten; Sicherungs scheine zur Ausgabe an Reiseteil nehmer. Ggf. Erstellung und Übersendung des Korrekturabzuges eines Werbeblattes nach ihren Vorgaben. Auf Wunsch Ausschreibung der Rei e auf den Seiten unseres Inter netauf tritts ( Darstellung des gebuchten/angeforderten Leistungsumfangs erhalten Anschließend Überprüfung der Auftrags bestäti gung und ggf. des Werbeblattes. Übermittlung der Änderungswünsche, ggf. Freigabe des Werbe blattes zur Vervielfältigung in der von Ihnen gewünschten Auflage Wenn das Werbeblatt von Ihnen selbst erstellt wird, beachten Sie bitte, dass folgende Punkte vom Ge setz her zwingend in einer Reise ausschreibung enthalten sein müssen: Reisetermin Leistungsumfang Reisepreis mit Hinweis auf die dafür erforderliche Mindest - gruppengröße Höhe der Anzahlung, Termin der Restzahlung, Kontoverbindung Anmeldeadresse Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Hinweis darauf, dass Biblische Reisen GmbH der verantwortliche Reiseveranstalter ist und un - sere Reisebedingungen gelten Das Werbeblatt ist Grundlage für die einzelnen Teilnehmer zur Reiseanmeldung, Klarstel lung, wer der verantwortliche Reiseveranstalter ist. Erfül lung der in 651a ff BGB aufge - führten rechtlichen Vorgaben Anschließend Veröffentlichung der Reise/ Weiter gabe der Werbeblätter inkl. der Anmeldeformu lare/ Reisebedingungen an den Interessentenkreis Gewinnung von Teilnehmern Im Verlaufe der Reisevorbereitungen Wenn gewünscht: Anforderung einer Referentin/eines Referen ten von Biblische Reisen und/ oder von Medien für einen Vorbereitungs abend. Übermittlung zusätzlicher Wünsche zu Begeg nungen und/oder Gottesdiensten Vermittlung und Kostenüber nahme für Referent/in, Versand der angeforderten Medien zur Ausleihe Anpassung des Reiseprogramms und Weitergabe an unsere Partner im Reiseland Vorbereitung der Reiseteilnehmer

7 Wann? Gruppenverantwortliche/r Biblische Reisen Warum? bitte ankreuzen Bis 3 Monate vor Reisebeginn Sammlung der Anmeldungen bei Entscheidung für Sammelver sand (s. Vereinbarung für die Reise einer geschlossenen Gruppe ). Meldung der absehbaren Teilnehmerzahl an Biblische Reisen so früh wie möglich. Bei Entscheidung für Einzelver - sand/einzelrechung (s. Verein - barung für die Reise einer ge - schlossenen Gruppe ): Samm lung der Anmeldungen. Rechnungs stellung durch Biblische Reisen und An - zahlungs-/restzahlungsabwicklung mit den einzelnen Teilnehmern. 3 Monate vor Reisebeginn Entscheidung: kostenlose Absage oder Durchführung der Reise. Bei Durchführung: Verbind liche Meldung der Teilnehmerzahl, Übersendung der Anmeldefor mulare der einzelnen Teilnehmer an Biblische Reisen und der gewünschten Zimmerein teilung. Mitteilung an Biblische Reisen, ob eine preisgünstige Reise versiche rung für Gruppen abgeschlossen werden soll. Bei Sammelrechnung: Rechnungsstellung entsprechend der gemeldeten Teilnehmerzahl an die/den Gruppenverant wort liche/n. Bei Bedarf (nach Absprache mit den Leistungsträgern) Verlängerung der kostenlosen Absagefrist sowohl für noch nicht belegte Einzelplätze als evtl. auch für die gesamte Gruppe. Erst ab 3 Monate vor Reisebeginn beginnt bei Gruppenreisen die gebührenpflichtige Stornostaffel. Anschließend Bei Sammelrechnung: Anzahlung an Biblische Reisen (20% des Reise - preises pro Person). Erhöhung der Teilnehmerzahl auf Anfrage jederzeit möglich (vorbehaltlich der Bestätigung durch die Leistungsträger) Ca. 6 Wochen vor Reisebeginn Übersendung der 1. Reiseinfor ma - tion und Materialien für Ihre Teilnehmer (Tasche/Rucksack, Literaturempfehlungen etc.) bei Sammelversand an Sie zur Weitergabe an die Teilnehmer, bei Einzelversand an die einzelnen Teilnehmer Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter erhalten Ca. 4 Wochen vor Reisebeginn Bei Busreisen: Bekanntgabe des Abfahrtortes und der Abfahrtzeit erhalten Ca. 3 Wochen vor Reisebeginn Zahlung des restlichen Reise preises Ca. 2 Wochen vor Reisebeginn (nach Zahlungseingang) Versand der Reiseunterlagen inkl. Hoteladressen, Reiseterminen, Treffpunkt etc. Die Arbeitsmappe für die/den Gruppenverantwortliche/n und Reisedokumente (z.b. Tickets) werden nach Absprache mit Ihnen verschickt erhalten Reisebeginn Gute Reise! Zuverlässige Betreuung durch unsere Partner im Reiseland Ein abweichender Termin-/Ablaufplan ist nach Absprache mit uns und nach Bestätigung durch uns möglich!

8 Reisebedingungen der Firma Biblische Reisen GmbH Sehr geehrte Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reise be - dingungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer/in nachstehend Kunde * genannt und uns, der Biblische Reisen GmbH als Reiseveranstalter nachstehend BiR genannt im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Reisevertrages. Diese Reise be din gun - gen ergänzen die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag der 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Informationsverordnung für Reise ver an - stalter und füllen diese aus. 1. Anmeldung, Reisebestätigung, Verpflichtungen der Buchungs - per son 1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir schriftlich auf dem vorgesehenen Formular. Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Informationen für die be - treffende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) soweit diese dem Kunden vorliegen verbindlich an Der Kunde haftet gegenüber BiR für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Ver - pflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von BiR an die/den Kunden oder das diesen vertretende Reisebüro mit dem in der Bestätigung beschriebenen Leistungsumfang zustande. Im Falle verbindlicher mündlicher Buchungsbestätigungen erhält der Kunde bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss die schriftliche Reisebestätigung ausgehändigt. 2. Zahlung 2.1. Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß 651k Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Ist eine solche nicht getroffen worden, beträgt die Anzahlung 20% des Reisepreises Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, und im Einzelfall keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 9.2 abgesagt werden kann Leistet der Kunde trotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgemäß entsprechend den vorstehenden Bestimmungen oder etwa im Einzelfall getroffenen Fälligkeits ver ein - barungen, so ist BiR, falls kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbe - haltungsrecht des Kunden besteht, berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen zu belasten. 3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpflichtung von BiR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisebüros und sonstige Reisevermittler sind von BiR nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von BiR hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 4. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunter - nehmen 4.1. BiR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unter - richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt - unternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der ge - buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird BiR den Kunden informieren Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug - gesellschaft, wird BiR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte aktuelle Black List von Flug - gesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite von BiR abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen. 5. Preisanpassung BiR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistun - gen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beför der - ungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BiR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförder - ungs mittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Plätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR vom Kunden verlangen Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BiR erhöht, so kann der Reise - preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BiR verteuert hat Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BiR nicht vorhersehbar waren Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BiR den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reise an - tritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teil - nahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BiR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. 6. Rücktritt durch Kunden, Nichtantritt der Reise 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßge blich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BiR. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden steht BiR unter Berück - sichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher ander weitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Ent schädi - gung pro Person zu: a) Bei Flugpauschalreisen mit Linienflügen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Vollcharter: bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises b) Bei Flugpauschalreisen mit Charter- und Billigfluggesellschaften (z. B. Air Berlin, Arkia, Condor, Germanwings, TUIfly, etc.): bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises vom 41. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises c) Bei See- und Flusskreuzfahrten, bei denen BiR lediglich mit einem Zu - bucherkontingent arbeitet: bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises Dem Kunden ist es gestattet, BiR nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kosten - pauschale entsprechend vorstehender Regelung entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet BiR bleibt vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern. BiR ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktritts kosten ver sicher - ung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs kosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 7. Haftung 7.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit a) ein Schaden des Kunden von BiR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

9 b) soweit BiR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun - gen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buch - ungs bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags - partners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BiR sind. BiR haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischen be för - derungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hin - weis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist. 8. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden 8.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von BiR eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist von BiR keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, BiR direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit BiR kann unter der am Ende dieser Reisebedingungen aufgeführten Adresse aufgenommen werden Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt Reiseleiter und Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder An - sprüche namens BiR anzuerkennen Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Be - förderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BiR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BiR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Be stimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BiR oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Be - stimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des 651 j BGB (Kündigung wegen höherer Gewalt) bleibt hiervon unberührt Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise - leistungen hat der Kunde ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber BiR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BiR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltend machung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Ein halt ung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zu - stellungsverzögerungen beim Gepäck im Zu sammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadens ersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadens er satz - anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aus händigung geltend zu machen. 9. Kündigung durch BiR; Rücktritt durch BiR wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl 9.1. BiR kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von BiR nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BiR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; BiR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungs - trägern gut gebrachten Beträge. Die von BiR eingesetzten Reiseleiter sowie die Mitarbeiter der örtlichen Agenturen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von BiR in diesen Fällen wahrzunehmen BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BiR muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) BiR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BiR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BiR dieser gegenüber geltend zu machen. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Verjährung Ansprüche des Kunden nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BiR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BiR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BiR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BiR beruhen Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag Schweben zwischen dem Kunden und BiR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ge - hemmt, bis der Kunde oder BiR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11. Gerichtsstandsvereinbarung Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Aus - land haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeit - punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BiR vereinbart. 12. Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu den vorstehenden Reisebedingungen von BiR, für Reisen geschlossener Gruppen. Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenreisen, die von BiR als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber für einen bestimmten Teilnehmerkreis gebucht und/oder abgewickelt werden BiR kann bei Reisen geschlossener Gruppen unabhängig vom Rücktrittsrecht nach Ziff. 9.2 vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Gruppen auftrag ge - ber gegenüber BiR von seinem Recht Gebrauch macht, die gesamte Reise innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Reisebeginn abzusagen und in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung auf dieses Rücktritts - recht deutlich hingewiesen wurde. Im Falle einer solchen Absage wird dem Kunden die Rücktrittserklärung von BiR unverzüglich nach der Absage der Reise durch den Gruppenauftraggeber zugeleitet. Etwa bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich erstattet. Das Recht zur Teilnahme an einer Ersatzreise gemäß Ziff. 9.2.e) gilt in diesem Fall entsprechend BiR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis von BiR vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppen - verantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von BiR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppen - verantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit BiR vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von BiR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von BiR vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter BiR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppen auf - traggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppen auf - traggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit BiR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche

10 Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Aus künf - ten und Zusicherungen gegenüber den Kunden Der Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens BiR anzuerkennen Der Kunde hat die ihm gemäß Ziff. 8.1 obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen bei dem von BiR eingesetzten Reiseleiter bzw. örtlichen Führer vorzunehmen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Gruppen auftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen ist nur dann ausreichend, wenn von BiR keine eigene Reiseleitung oder örtliche Führung eingesetzt ist oder diese nicht erreichbar ist. * Die Verwendung von männlichen Formen wie Kunde, Auftraggeber, Reise - leiter etc. wurde von uns gewählt, um der in BGB 307 geforderten Pflicht zur Klar heit und Verständlichkeit der Formulierung in Allgemeinen Ge schäfts be din - gungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellung der Reisebedingungen gewährleisten und bedeutet auf keinen Fall eine Missach tung unserer weiblichen Klientel. Veranstalter: Biblische Reisen Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB Geschäftsführer: Dr. Georg Röwekamp Adresse: Silberburgstraße 121, Stuttgart Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) , info@biblische-reisen.de. RA Noll, Stuttgart & Biblische Reisen Stuttgart, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet

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