Rechenschaftsbericht 2008/2009 Spängler SparTrust Amerika. Investmentfonds in US-Dollaranleihen

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1 Rechenschaftsbericht 2008/2009 Spängler SparTrust Amerika Investmentfonds in US-Dollaranleihen

2 Inhaltsverzeichnis Organe der Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. und des Spängler SparTrust Amerika... 1 Bericht an die Anteilsinhaber... 8 Asset Allocation Wertpapiervermögen Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2008/2009 (Fonds-Performance) Fondsergebnis Entwicklung des Fondsvermögens Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung Thesaurierung Wertpapiervermögen zum einschließlich Veränderungen und aufgelöste Positionen Aufgliederung des Fondsvermögens zum Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Steuerliche Behandlung Fondsbestimmungen... 29

3 Spängler SparTrust Amerika 1 Fondsverwaltung Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg Tel , Fax Aufsichtsrat KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Bankhaus Carl Spängler & Co. AG bis Konsul Dr. Rudolf Aichinger, stv. Vorsitzender Wüstenrot Versicherungs-AG ab bis Vorst. Dir. Mag. Gerald Hasler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes Wüstenrot Versicherungs-AG ab Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG Dr. Jochen Stich Treasurer Porsche Holding GmbH Dr. Helmut Gerlich Sprecher des Vorstandes Bankhaus Carl Spängler & Co. AG OMR Dr. Hans Richter Verwaltungsratsausschussvorsitzender Ärztekammer für Salzburg Dr. Werner G. Zenz Mitglied des Vorstandes Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Geschäftsführung Mag. Stefan Ebner Mag. Markus Ploner, MBA Staatskommissäre Ministerialrat Dr. Hans Luksch, Staatskommissär Ministerialrat Mag. Alfred Nepf, Staatskommissär-Stellvertreter

4 Spängler SparTrust Amerika 2 Rechtsform Miteigentumsfonds gem. 20 Investmentfondsgesetz Fondsmanager Institut für Quantitatives Asset Management GmbH, Wien Depotbank State Street Bank GmbH Zweigniederlassung Wien Zahlstellen In Österreich: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg, und deren Filialen State Street Bank GmbH Zweigniederlassung Wien In Deutschland: State Street Bank GmbH, München Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz Steuerliche Vertretung in Deutschland isd 5 InvStG KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz ISIN / Deutsche WKN AT / (A) AT / (T)

5 Spängler SparTrust Amerika 3 Beiräte Konsul Dr. Rudolf Aichinger, Salzburg Mag. Walter Bachinger, Red Bull GmbH, Fuschl am See Dr. Friedrich Badhofer, Leiter der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich, Linz Franz Beer, Geschäftsführer der Zellinvest Anlageberatung GmbH, Zell am See Prok. Wolfgang Bell, Prokurist der Miele Österreich, Salzburg Eugen von Boch, Villeroy & Boch AG, Mettlach Dr. Eberhard Crain, Geschäftsführender Gesellschafter der CBR Management GmbH, München Dr. Wolfgang Daurer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Salzburg Dir. Ferdinand Eder, Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft, Zell am See Mag. Siegfried Fatzi, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot poisťovňa, a.s., Bratislava Dr. Heinrich Flik, Mitglied des Board of Directors der W. L. Gore and Associates, Delaware, USA Dr. Karl Forstner, Präsident der Ärztekammer für Salzburg, Salzburg Thomas Gindele, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Handelskammer in Österreich, Wien Konsul Dkfm. Dr. Hans Günther, Salzburg Erzherzog Karl Habsburg-Lothringen, Präsident der Paneuropa-Union, Salzburg Dr. Josef Hartlieb, Adnet

6 Spängler SparTrust Amerika 4 Dr. Gerhard Heinrich, Salzburg Dkfm. Dr. Rainer Heubach, Großgmain Prok. Dr. Philipp Hiltpolt, Prokurist der TIWAG Tiroler Wasserkraft AG, Innsbruck Prof. Dr. Claus Hipp, Hipp Unternehmensgruppe, Pfaffenhofen/Ilm Mag. August Hirschbichler, Vorstandsdirektor der Salzburg AG, Salzburg Mag. Herbert Hübl, Prokurist der UNIQA Finanz-Service GmbH, Wien Senator h.c. Techn. Rat Dipl.-Ing. Dr. Heimo Kandolf, Salzburg Dr. Jörg Kaschl, Salzburg Dkfm. Michael M. F. Kaufmann, Vorstandsdirektor der FRAPAG Industrieholding AG, Wien Dr. Josef B. Kinberger, Zell am See Dir. Mag. Dr. Karl Kitzmüller, Wirtschaftskammer Salzburg, Salzburg Dr. Franz Kreibich, Rechtsanwalt, Salzburg MR Dr. med. Helmut Lang, praktischer Arzt, Salzburg Christoph La Roche, Partner, Notz, Stucki & Cie., Genf Dr. Franz Leibenfrost, München / London Dipl.-Ing. Hermann Lutzenberger, Managing Director der Andlinger & Company, Inc., Wien Dipl.-Vw. Dieter Maier, Mondsee

7 Spängler SparTrust Amerika 5 ÖR Dipl.-Ing. Friedrich Mayr-Melnhof, Mayr-Melnhof sche Betriebe und Forste, Glanegg Maximilian Mayr-Melnhof, Mayr-Melnhof sche Betriebe und Forste, Glanegg Mag. Hermann Meysel, TIWAG Tiroler Wasserkraft AG, Innsbruck Aldo Milli, Aldo Milli S.A.S. di Aldo Milli e C., Mailand Bergrat Dipl.-Ing. Dr. Klaus Moldan, Anif Mag. Hermann Moßhammer, Mag. Hermann Moßhammer Gesellschaft m.b.h., Zell am See Johannes Graf von Moy, Moy sche Gutsverwaltung, Anif Dr. Hans Georg Mustafa, Medizinisch-diagnostisches Laboratorium, Salzburg Wolfgang Neidhardt, Salzburg Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich, Linz Dr. Susanne Nolte-Schön, Elsbethen Dkfm. Peter Oberdorfer, Frankenmarkt Johannes Orsini-Rosenberg, Land- und Forstwirt, Salzburg Ferdinand von Pereira, Wien Dr. Michael Pistauer, Wien Heinrich XII Prinz Reuss, Forstwirt, Mautern Dr. Horst P. Schamböck, Salzburg

8 Spängler SparTrust Amerika 6 Mag. Dr. Johann Schattauer, Hallein-Rif Dr. Erhard Scheidt, Gutsverwaltung St. Wolfgang, St. Wolfgang Johann Scheinast, Wien HR Dr. Johann Schernthanner, Salzburg Assessor Reimar Schlie, Salzburg Mag. Friedrich Schliesselberger, Salzburg AG, Salzburg Dipl.-Ing. Franz Eugen Schmidt, Salzburg Arno Bodo Schneider, Bayrisch Gmain Herbert Schöner, Zell am See Dr. Hans Peter Schützinger, Geschäftsführer der Porsche Holding Gesellschaft m.b.h., Salzburg Johannes Graf Seilern-Aspang, BYRON, Genf Peter Graf Seilern-Aspang, Seilern Investment Management Ltd., London Roland C. Sherrer, Member of the American Stock Exchange, New York KR Felix Steinocher, Eugendorf Dkfm. Wolfram Steinwendtner, Salzburg Mag. Martin Sterzinger, Sprecher des Vorstandes der Alpenbank AG, Innsbruck Dr. Jochen Stich, Treasurer der Porsche Holding GmbH, Salzburg

9 Spängler SparTrust Amerika 7 Dir. Mag. Peter M. Stodola, Prokurist der Wüstenrot Versicherungs-AG, Salzburg Gerald Stürzlinger, Geschäftsführer der RZL Software, Ried Hw.lic. theol. Edmund Wagenhofer, Stift St. Peter, Salzburg KR Bergrat Mag. Rudolf Weinberger, Vorsitzender des Vorstandes, Eisenwerk Sulzau Werfen R & E Weinberger AG, Tenneck KR Dipl.-Ing. Josef Wöhrer, Vorsitzender des Vorstandes der Salzburger Aluminium AG, Lend Mag. Waltraud Wöhrer, Mitglied des Vorstandes der Salzburger Aluminium AG, Lend Konsul Dr. Georg Wolf-Schönach, Vorstandsdirektor der Bankhaus Krentschker & Co. AG, Graz

10 Spängler SparTrust Amerika 8 Bericht an die Anteilsinhaber des Spängler SparTrust Amerika Marktentwicklung Die US-BIP-Daten für das 2. Quartal 2009 zeigen eine Verringerung des realen Produktionswertes um 3,83 Prozentpunkte in den letzten 12 Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 9,70 % (+ 3,70 % innerhalb der letzten 12 Monate). In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes um - 4,33 % innerhalb der Euro-Zone und eine steigende Arbeitslosenrate von 9,40 % (gegenüber 7,50 % am ). lt. OeKB vom in Fondswährung (USD) 12 Monate in % +2,55 3 Jahre p.a. in % +5,21 Seit Fondsbeginn p.a. in % +5,62 Risiko 3 Jahre p.a. +3, Wertentwicklung seit Fondsbeginn (16. Jänner 1989) Am europäischen Geldmarkt haben sich Jul 91 Jul 94 Jul 97 Jul 00 Jul 03 Jul 06 Jul 09 die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURI- BOR 3 Monate 0,893 % (- 408 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate 1,142 % (- 401 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr 1,355 % (- 401 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,479 % (- 231 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 0,925 % (- 216 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 1,498 % (- 176 Basispunkte). Die FED senkte in den vergangenen 12 Monaten die Leitzinsen auf 0,25 % per anno. Die europäische Zentralbank hat zuletzt die Leitzinsen auf 1,00 % festgelegt, die daraus resultierende Veränderung innerhalb der letzten 12 Monate beträgt Basispunkte. Deutsche Bundesanleihen mit 10 Jahren Restlaufzeit rentierten zu Ultimo Juli bei 3,235 %, jene mit 5 Jahren Restlaufzeit bei 2,403 % und jene mit 2 Jahren Restlaufzeit bei 1,267 %. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 309 Basispunkten (+ 159 Basispunkte). In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 201 Basispunkte gefallen (Stand am : 236 Basispunkte). Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Juli den Stand von 366,9 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 106,12 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis stieg im betrachteten Zeitraum um 1,88 %. Der Ölpreis notierte per bei 70,28 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 123,61 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex fiel auf 107,76 Punkte, was einer Jahresinflationsrate von - 0,65 % in den letzten vier Quartalen entspricht. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet fiel der MSCI World Index (in Euro gerechnet) innerhalb der letzten 12 Monate um 15,87 %. In Europa notierte der DJ STOXX 600 zuletzt bei 224,91 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von - 20,74 % gegenüber dem ). In den USA verschlechterte sich der S&P 500 um 279,90 Punkte und notierte am bei 987,48 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar erholte sich auf ein Niveau von 1,4178 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (- 6,69 %). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0676 und notierte zuletzt bei 0,8552. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten 12 Monaten um 19,97 % auf einen Kurs von 134,9627. Fondsentwicklung und Ausblick Das Portfolio verbuchte im Berichtszeitraum eine Performance von + 2,55 %, wodurch eine deutliche Outperformance im Vergleich zur Benchmark (+ 1,17 %) erzielt werden konnte. Die Outperformance wurde in erster

11 Spängler SparTrust Amerika 9 Linie im 4. Quartal 2008 erzielt, als die globale Finanzkrise zu einer gigantischen Fluchtbewegung hin zu US- Staatsanleihen führte. Das US-Zinsniveau war jedoch bereits vor dem Höhepunkt der Krise im 4. Quartal 2008 historisch gesehen tief. Daher schlug unser Zinsmodell für den auf Total-Return-Basis gemanagten Spängler SparTrust Amerika bis zum 4. Quartal 2008 eine komplette Absicherung des Zinsänderungsrisikos und ab dem 4. Quartal 2008 ein relativ niedriges Zinsrisiko (Modified Duration von etwa 2) vor. Aufgrund unserer qualitativen Einschätzung wurde zwischen Ende September 2008 und Ende Jänner 2009 das Zinsrisiko etwas über dem Modellvorschlag (Modified Duration von etwa 2,5) gehalten. Zwischen Februar und Mitte März 2009 reduzierten wir das Zinsänderungsrisiko des Fonds und sicherten es teilweise sogar komplett ab, bevor wir erneut ein moderates Zinsänderungsrisiko eingingen. Diese konservative Gestionierung bewährte sich 2009, als sich die temporäre Fluchtbewegung in US-Treasuries umkehrte. Insgesamt konnte im Berichtszeitraum bei erheblich niedrigerem Risiko mehr als die Hälfte der Performance (+ 6,3 %) des Merrill Lynch US-Treasury Master Index erreicht werden. Während der US-Treasury Master Index nur eine Sharpe Ratio von 0,6 aufwies, betrug die Sharpe Ratio des Fonds im Berichtszeitraum 0,9. Positiv beeinflusst wurde die Performance durch die Veranlagung in inflationsgebundene US-Staatsanleihen ab Ende März Wir reduzierten das Gewicht der US-Staatsanleihen im Portfolio 2009 sukzessive zugunsten von europäischen Staatsanleihen und hochqualitativen Financials (mindestens AA Rating), welche einen deutlichen Renditevorteil gegenüber US-Treasuries aufweisen. Derzeit zeichnet sich eine Erholung der US-Wirtschaft ab, die jedoch von einer weiterhin sehr niedrigen Ressourcenauslastung begleitet sein dürfte. Somit sollte die Inflation trotz der stark expansiven Geldpolitik der FED vorerst niedrig bleiben. Weiterhin dürfte der Rentenmarkt jedoch durch die Flut an Neuemissionen zur Finanzierung des US-Budgetdefizits von etwa 13 % des BIP belastet werden, sodass derzeit im Spängler SparTrust Amerika das Zinsexposure relativ niedrig gehalten wird.

12 Spängler SparTrust Amerika Juli Juli 2008 Fondsvolumen in USD , ,42 Ausschüttung pro Anteil in USD 2,75 1) 4,40 Ausschüttungsrendite in % 2,41 2) 4,03 3) Inventarwert in USD Ausschüttungsanteile 117,14 118,56 Thesaurierungsanteile 168,08 165,18 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile ) Die Ausschüttung für das Rechnungsjahr 2008/2009 erfolgt ab dem 16. November Die angeführte Ausschüttung hat nur für die ausschüttende Tranche Gültigkeit. Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse im Fonds belassen. 2) Bezogen auf den Inventarwert (abzügl. Ausschüttung) vom 31. Juli ) Bezogen auf den Inventarwert (abzügl. Ausschüttung) vom 31. Juli Asset Allocation Wertpapiervermögen Sonstige Staatsanleihen Unternehmensanleihen 3,42 % 3,50 % Amerikanische Staatsanleihen 41,23 % Anleihen mit Staats- oder Länderhaftung 12,68 % Bankschuldverschreibungen 39,17 % bis 1 Jahr 1 bis 3 Jahre 8,52 % 8,77 % 3 bis 5 Jahre 5 bis 7 Jahre 23,37 % 19,42 % 7 bis 10 Jahre 39,92 %

13 Spängler SparTrust Amerika 11 Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre 2008/ / / /06 4) 2004/05 Fondsvermögen in USD Ausschüttungsanteile Rechenwert in USD 117,14 118,56 113,55 112,13 115,50 Ausschüttung in USD 2,75 4,40 4,50 3,70 3,95 Wertentwicklung in % +2,55 +8,56 +4,62 +0,54 +0,89 Thesaurierungsanteile Rechenwert in USD 168,08 165,18 153,61 147,97 148,43 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag in USD 3,06 13,47 1,84 0,00 0,86 (gesamter Ertrag abzüglich der Auszahlung) Auszahlung gem Satz InvFG in USD 0,98 1,30 1,50 1,18 1,26 Wertentwicklung in % +2,55 +8,55 +4,62 +0,55 +0,88 (Fondsperformance errechnet nach OeKB-Formel) 4) Rumpfrechnungsjahr vom 1. Oktober 2005 bis 31. Juli 2006 Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2008/2009 (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (USD) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 118,56 165,18 Ausschüttung am (entspricht 0,0379 Anteilen) 5) 4,40 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0078 Anteilen) 5) 1,30 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 117,14 168,08 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 121,58 169,39 Nettoertrag pro Anteil 3,02 4,21 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % 2,55 % 2,55 % 5) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) USD 116,03, für einen Thesaurierungsanteil USD 166,48 Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

14 Spängler SparTrust Amerika 12 Fondsergebnis Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis 2008/2009 USD USD USD Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,20 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) -364, ,87 Aufwendungen Vergütung an die KAG 6) ,70 Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,67 Publizitätskosten ,81 Kosten für die Depotbank ,98 Kosten für Dienste externer Berater -218, ,23 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,64 7) 8) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,95 derivative Instrumente ,45 Realisierte Verluste ,05 derivative Instrumente ,72 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,37 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,27 7) 8) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,49 Ergebnis des Rechnungsjahres ,76 Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,24 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge ,65 Ertragsausgleich ,89 Fondsergebnis gesamt ,87 6) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von USD 0,00 enthalten. 7) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 8) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): USD ,12

15 Spängler SparTrust Amerika 13 Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 USD Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 9) ,42 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,80 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,50 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,82 Rücknahme von Anteilen ,08 Anteiliger Ertragsausgleich , , ,37 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt Fondsergebnis dargestellt) ,87 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 10) ,62 9) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungs- und Thesaurierungsanteile. 10) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungs- und Thesaurierungsanteile.

16 Spängler SparTrust Amerika 14 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung 2008/2009 USD USD USD Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je USD 2, ,75 Auszahlung (KESt) am für Thesaurierungsanteile zu je USD 0, ,00 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je USD 3, , ,81 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) , ,56 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz 0,00 0,00 Veränderung des Gewinnvortrags 11) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,19 Abzügl. Gewinnvortrag in die Folgeperiode , , ,56 11) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.

17 Spängler SparTrust Amerika 15 Ausschüttung Für das Rechnungsjahr 2008/2009 erfolgt eine Ausschüttung von USD 2,75 Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragsteuer in Höhe von USD 0,69 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung erfolgt ab dem 16. November 2009 von der jeweiligen depotführenden Bank. Thesaurierung Für das Rechnungsjahr 2008/2009 erfolgt eine Thesaurierung von USD 3,06 Für das Rechnungsjahr 2008/2009 errechnet sich eine aus dem Investmentfonds auszuzahlende Kapitalertragsteuer in Höhe von USD 0,98 Dieser Betrag wird ab dem 16. November 2009 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt.

18 Spängler SparTrust Amerika 16 Wertpapiervermögen zum einschließlich Veränderungen und aufgelöste Positionen Wertpapier-Bezeichnung Zins- ISIN Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge in Landes- in USD am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend *INN* US TREASURY ,375 US912828GD , ,24 11,12 GENL EL.CAP.CORP.2015 MTN 4,875 US36962GP , ,60 3,30 GRIECHENLAND 08/13 4,625 XS , ,40 3,44 INST.CRED.OFIC. 09/12 MTN 2,500 XS , ,85 8,37 JYSKE BK 04/09 MTN FLR 0,724 XS , ,44 8,39 K.F.W.ANL.V.07/2017 DL 4,875 US500769BY , ,50 8,85 ÖSTERREICH K.BK 05/15 4,500 US676167AQ , ,40 12,29 RABOBK NEDERLD 09/14 REGS 4,200 US74977SBQ , ,50 4,28 US TREASURY ,750 US912828JQ , ,80 6,83 US TREASURY ,625 US912828KS , ,20 3,25 US TREASURY ,875 US912828FQ , ,40 7,40 US TREASURY ,500 US912828HR , ,40 10,05 US TREASURY ,750 US912828KD , ,30 1,56 Summe USD ,03 89,13 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,03 89,13 NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ROYAL BK SCOTLD 2011 MTN 3,000 US78010KCT , ,50 8,61 Summe USD ,50 8,61 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,50 8,61 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,53 97,74 Bezeichnung / Whg. Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in USD Fondsvermögen FINANZTERMINKONTRAKTE FINANZTERMINKONTRAKTE MIT ABSICHERUNGSZWECK FIVE-YEAR TREAS. NOTE FUT. USD , ,43-0,02 TEN-YEAR TREASURY NOTES USD , ,38 0,10 Summe 4.960,95 0,08 FINANZTERMINKONTRAKTE OHNE ABSICHERUNGSZWECK TWO-YEAR TREAS. NOTE FUT. USD 8 108, ,99-0,09 Summe ,99-0,09 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE -414,04-0,01

19 Spängler SparTrust Amerika 17 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Zins- ISIN Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) BANK AMERICA 2012 MTN 2,100 US06050BAG68 USD DNB NOR BANK 04/09FLRMTN 0,678 XS USD FED.NATL MTGE 08/10 3,250 US31398ASU78 USD HSH NORDBANK MTN 04/09 DL - USD- 1,566 XS USD JPMORGAN CHASE 08/11 3,125 US481247AA29 USD ÖSTERREICH K.BK 07/17 5,000 US676167AU34 USD US TREASURY ,375 US912828BQ21 USD US TREASURY ,375 US912828CX62 USD US TREASURY ,625 US912828DG21 USD US TREASURY ,500 US912828EM89 USD US TREASURY ,875 US912828DU15 USD US TREASURY ,125 US912828ED80 USD US TREASURY ,750 US912828JU50 USD US TREASURY ,250 US912828ES59 USD US TREASURY ,125 US912828JK78 USD US TREASURY ,875 US912828KF64 USD US TREASURY ,875 US912828HZ65 USD 0 800

20 Spängler SparTrust Amerika 18 Aufgliederung des Fondsvermögens zum USD % Wertpapiervermögen ,53 97,74 Finanzterminkontrakte -414,04-0,01 Bankguthaben ,81 1,44 Zinsenansprüche ,32 0,83 Fondsvermögen zum ,62 100,00 Salzburg, im November 2009 Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. e. h. Mag. Stefan Ebner e. h. Mag. Markus Ploner, MBA

21 Spängler SparTrust Amerika 19 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2009 der Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. über den von ihr verwalteten "Spängler SparTrust Amerika", Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. August 2008 bis 31. Juli 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

22 Spängler SparTrust Amerika 20 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2009 über den "Spängler SparTrust Amerika", Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Linz, am 2. November 2009 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft e. h. Mag. Martha Kloibmüller e. h. Mag. Ernst Pichler Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

23 Spängler SparTrust Amerika 21 Steuerliche Behandlung Rechnungsjahr 2008/2009 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Thesau- Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. schüttungs- rierungsanteile anteile AT AT USD USD A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: - - c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 2,7443 3,9007 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 2,7443 3, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,6900 0,9800 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,6900 0,9800 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): - - Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: - - f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0, Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0, c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 2,7500 3, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,6900 0,9800 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,6900 0,9800 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): - - Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: - - f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B.

24 Spängler SparTrust Amerika Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 2, ordentliches Fondsergebnis - 3, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge - - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): bereits in Vorjahren versteuerte Erträge Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) - - c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,6900 0,9800 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge - - d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) - - (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: - - e) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 2,7443 3,9007 steuerpflichtige Auslandsdividenden: - - b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: - - c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) - - (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt - - d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16. im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen aufgrund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Punkt 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen die Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom GZ. RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

25 Spängler SparTrust Amerika 23 Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen USD USD USD USD 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 2,7500 2,7500 2,7500 2, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) - - e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge Ertrag 2,7500 2,7500 2,7500 2, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0, ,0057 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 5. Verbleibender Ertrag 2,7443 2,7500 2,7500 2, Hievon endbesteuert 2,7443 2, Steuerpflichtige Einkünfte 5) 16) 0,0000 0,0057 2,7500 2,7443 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 117,14 117,14 117,14 117, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 4) 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

26 Spängler SparTrust Amerika 24 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen USD USD USD USD 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 2,7443 2,7443 2,7443 2,7443 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) i) Substanzgewinne (20%) 14) 15) Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,6861 0,6861 0,6861 0,6861 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,69 0,69 0,69 0, Österreichische KESt III auf: a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,69 0,69 0,69 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0,55 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen.

27 Spängler SparTrust Amerika 25 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KöSt im Wege der Veranlagung. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe Punkt 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen die Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom GZ. RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KöSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

28 Spängler SparTrust Amerika 26 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen USD USD USD USD 1. Ordentliches Fondsergebnis 3,9007 3,9007 3,9007 3, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Ertrag 3,9007 3,9007 3,9007 3, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge Verbleibender Ertrag 3,9007 3,9007 3,9007 3, Hievon endbesteuert 3,9007 3, Steuerpflichtige Einkünfte 5) 0,0000 0,0000 3,9007 3,9007 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 3, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 168,08 168,08 168,08 168, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 4) 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

29 Spängler SparTrust Amerika 27 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen USD USD USD USD 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 3,9007 3,9007 3,9007 3,9007 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) i) Substanzgewinne (20%) 14) 15) Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,9752 0,9752 0,9752 0,9752 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,98 0,98 0,98 0, Österreichische KESt III auf: a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,98 0,98 0,98 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0,82 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen.

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