Fachwissen kompakt: RICHTLINIEN ZUM E-CHECK
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- Valentin Heintze
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1 Fachwissen kompakt: RICHTLINIEN ZUM E-CHECK
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3 INHALT Einleitung, Ziel Geltungsbereich, Haftungsausschluss, Verantwortlichkeiten Grundlagen zur Anwendung, Durchführung E-CHECK Protokoll Empfohlene Prüffristen Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0105 Teil Messaufgaben und Messverfahren für die Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten nach VDE 0702; Prüfungsleitfaden Allgemeines Prüfprotokoll Übergabebericht/Zustandsbericht Liste der enthaltenen Normen Vorlagen Prüfprotokoll elektrische Anlagen Prüfprotokoll Übergabebericht/Zustandsbericht Erläuterungen Mängel-Liste und Bewertung der Besichtigung bei Wiederholungsprüfung
4 RICHTLINIE ZUM E-CHECK für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln RICHTLINIE ZUM E-CHECK Einleitung Elektrische Anlagen dienen der Übertragung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Sie können ortsfest, wie z. B. die Elektroinstallation in einem Gebäude, oder ortsveränderlich sein. Elektrische Betriebsmittel sind dann ortsveränderlich, wenn sie z. B. über Steckverbindungen betrieben werden können. Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel unterliegen einer Alterung und Abnutzung. Beeinflussende Faktoren hierfür sind der Grad der Nutzung, Umwelteinflüsse und besondere Betriebsbedingungen. Aus diesen Gründen muss im Laufe der Zeit mit Mängeln gerechnet werden, die entscheidend für die Sicherheit im Haushalt oder Gewerbe sind. Deshalb sollten, wie im gewerblichen Bereich verpflichtend, in allen anderen Bereichen wiederkehrende Prüfungen in Form des E-CHECK durchgeführt werden. Ziel Durch den E-CHECK sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen, Tiere und Sachen in sich bergen, erkannt werden. Gleichzeitig sollte der Elektrotechniker auch der Berater des Betreibers sein, indem er nützliche Hinweise zur rationellen Energieanwendung aufzeigt. Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel ist der Betreiber verantwortlich. Auf Grundlage dieser Richtlinie für den E-CHECK ist der Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel bezüglich ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit, ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustandes, ihrer Sicherheit zu prüfen. Nach Durchführung des E-CHECK und Beseitigung festgestellter Mängel ist die erforderliche Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachwerte wieder hergestellt. 4
5 Geltungsbereich Diese Richtlinie für den E-CHECK gilt für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, z. B. nach VDE 0105 Teil 100 an elektrischen Anlagen von Wohnungen und Wohngebäuden, Nebengebäuden wie Garagen, Schuppen, Stallungen usw., Gebäuden, die gewerblich genutzt werden, Industrieanlagen, Öffentlichen Einrichtungen. Sie gilt auch für die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, z. B. nach VDE 0702, an elektrischen Betriebsmitteln von elektrischen Geräten, die im Haushalt, Industrie, öffentlichen Einrichtungen oder Gewerbe genutzt werden. Für die wiederkehrende Prüfung bestimmter elektrischer Anlagen können zusätzliche Anforderungen in gesetzlichen Verordnungen oder Vorschriften festgelegt sein, die zu beachten sind, z. B. 1. Unfallverhütungsvorschriften BGV A 2 (vormals VBG 4) oder GUV-V A2 (2.10) 2. für die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen von prüfpflichtigen (nach Baurecht, nach Versicherungsvertrag) oder überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Richtlinie und die darin enthaltenen Festlegungen stehen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik. Bei der wiederkehrenden Prüfung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen in der zum Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel gültigen Fassung. Haftungsausschluss Die Verfasser dieser Richtlinie für den E-CHECK und alle am Vertrieb beteiligten Personen übernehmen keine Haftung für deren Vollständigkeit. Jeder Betrieb ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften und Normen. Die vorliegende Richtlinie stellt nur eine Arbeitshilfe dar, da zum einen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich sehr schnell ändern, zum anderen jeder Einzelfall individuelle Problemlagen beinhalten kann, die bei der Erstellung dieser Richtlinie nicht beachtet werden konnten. Verantwortlichkeiten Der Anlagenverantwortliche (Eigentümer oder Betreiber) trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel, die er an eine Elektrofachkraft übertragen kann. Elektrofachkraft (Elektrotechniker) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Verantwortlich für die Durchführung der Arbeiten im Sinne dieser Richtlinie ist ausschließlich die Elektrofachkraft, die auch eigenverantwortlich über die Art und den Umfang der wiederkehrenden Prüfung entscheidet. Mängel sind dem Eigentümer/Betreiber der Anlage in schriftlicher Form (Prüfprotokoll) anzuzeigen. Bei Feststellung von schwerwiegenden sicherheitsrelevanten Mängeln (Gefahr im Verzuge) sind sofort gemeinsam mit dem Eigentümer/ Betreiber Maßnahmen zur Beseitigung zu veranlassen. RICHTLINIE ZUM E-CHECK 5
6 RICHTLINIE ZUM E-CHECK für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln RICHTLINIE ZUM E-CHECK Grundlagen zur Anwendung Nachfolgende aufgeführte Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen bilden die Grundlage für diese Richtlinie für den E-CHECK: Bereich Gesetz, Verordnung, Bestimmung Vermieterpflichten BGB 535; 536 Baugefährdung StGB 319 Brandstiftung StGB 309 Mitverantwortung der VNB AVBEltV 12 (1) Betriebssicherheitsverordnung BSV 10 Sonderbauten Bauordnungen der Länder (LBO) Gebäudeversicherungen VdS-Richtlinien Unfallverhütungsvorschriften z. B. BGV A2, GUV-V A2 (2.10), VSG 1.4 VED Bestimmungen z. B. VDE 0105 Teil 100, VDE 0702 Durchführung Der E-CHECK ist unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Umgebungseinflüssen, Beanspruchung, letzten Revisionsergebnissen (alte Prüfprotokolle), vorhandenen Bestandsunterlagen der elektrischen Anlage/des Betriebsmittels entsprechend des Auftrages auszuführen. Dafür sind folgende Maßnahmen nach VDE 0105/VDE 0702 erforderlich: 1. Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel 2. Bestandsaufnahme einschließlich skizziertem Grundriss mit Installations- oder Übersichtsschaltplan (falls für eine bessere Übersicht erforderlich) 3. Messung des Isolationswiderstandes der Anlage, des Ableitstromes des Betriebsmittels 4. Prüfung / Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (einschließlich Fehlerstromschutzeinrichtungen) 5. Prüfung der Funktion 6. Ausfertigung des Prüfprotokolls / Mängelberichts Bei Behinderung in den Prüfungsmaßnahmen, z. B. durch Einbauteile oder sonstige Gegenstände, sind entsprechende Vermerke im Prüfprotokoll/Mängelbericht anzubringen. Soweit keine Prüffristen durch Gesetze oder Verordnungen vorgegeben sind, sollten durch die Elektrofachkraft Prüffristen vorgeschlagen werden. Dabei sind die genannten Kriterien der Anlage zu berücksichtigen. Der Wiederholungstermin sollte zwischen 4 Jahren (BGV A2) oder bei Neuvermietung liegen. 6
7 E-CHECK Protokoll Für das Erstellen des E-CHECK Protokolls stehen nachfolgende Unterlagen zur Verfügung: Benutzerhinweise Auftrags- und Abrechnungsformular für E-CHECK Arbeiten Durchführungsanweisungen für E-CHECK Arbeiten Anlagenskizze Leitfaden zur Anlagenskizze Besichtigungsprotokoll Leitfaden zum Besichtigungsprotokoll Prüfprotokoll und Übergabebericht Leitfaden zum Prüfprotokoll und Übergabebericht Prüfprotokoll für instand gesetzte elektrische Geräte Mängelbericht Leitfaden zu den Messverfahren Formular zur Rückmeldung an Stromversorger wegen Plombenöffnung WICHTIG! Die E-CHECK Plakette ist das Gütesiegel der Elektroinnungs-Fachbetriebe. Sie darf nur vergeben werden, wenn die überprüfte Anlage den Anforderungen entspricht. RICHTLINIE ZUM E-CHECK 7
8 RICHTLINIE ZUM E-CHECK für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln RICHTLINIE ZUM E-CHECK Empfohlene Prüffristen Prüffristen und Art der Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel nach BGV A2 5 Prüfungen Widerkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Elektrofachkraft ortsfeste Betriebsmittel Zustand (VDE 0105 Teil 100) Elektrische Anlagen und elektrische 1 Jahr auf odrdnungsgemäßen Elektrofachkraft Betriebsmittel in Betriebsstätten, Zustand (VDE 0105 Teil 100) Räumen und Anlagen besonderer Art (VDE 0100 Gruppe 700) Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder Schutzeinrichtungen in vorübergehend (Messung der Fehlerspannung und elektrotechnisch stationären Anlagen (z. B. Baustellen) des Auslösestromes, Erdungswider- unterwiesene Person standsmessung) bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte Fehlerstrom-, Differenzstrom- und auf einwandfreie Funktion durch Benutzer Fehlerspannungs-Schutzschalter Betätigen der Prüfeinrichtung in stationären Anlagen 6 Monate in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich 8
9 Widerkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Richtwert 6 Monate auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle 2 Jahre. Auf ordnungsgemäßen Zustand (Inaugenscheinnahme Prüfung auf mechanische Beschädigung Prüfung der angewendeten Schutzmaßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren und Isolationswiderstandsmessung, im Einzelnen wie VDE 0702) Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte RICHTLINIE ZUM E-CHECK Widerkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0105 Teil 100 Messungen, Messverfahren und Werte/Richtwerte für die Messung in Anlagen mit Schutzmaßnahmen im TN-/TT-System Messaufgabe Messverfahren Werte Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter Verwechslung Schutz- und Außenleiter Verwechslung Schutz- und Neutralleiter Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich Bei mehr als einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung für die gesamte Anlage: Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen Schluss zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen Isolationswiderstandsmessung Phasenprüfung oder Spannungsmessung gegen Erde Niederohmige Widerstandsmessung Niederohmige Widerstandsmessung Niederohmige Widerstandsmessung Isolationswiderstandsmessung 300 Ω/V mit Verbraucher 1000 Ω/V ohne Verbraucher bei einer Netzspannung bis 500 V und einer Netzspannung von 500 V Netzspannung < 1 Ω < 1 Ω < 1 Ω siehe Isolationswiderstandsmessung 9
10 RICHTLINIE ZUM E-CHECK für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln RICHTLINIE ZUM E-CHECK Messaufgaben und Messverfahren für die Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten nach VDE 0702; Messaufgabe Messverfahren Schutzklasse I Schutzklasse II Schutzklasse III Schutzleiterwiderstand Niederohmige Widerstandsmessung des Schutzleiters 0,3 Ω (für Geräte mit Anschlussleitungen bis entfällt entfällt 5 m Länge) zzgl. 0,1 Ω je weitere 7,5 m bis max. 1,0 Ω Isolationswiderstand 1,0 MΩ 2,0 MΩ 0,25 MΩ 0,3 MΩ mit eingebautem Heizelement Schutzleiterstrom 3,5 ma Berührungsstrom 1 ma/kw bei Geräten mit Heizelementen 3,5 kw (nur bei Geräten der Schutzklasse I, bei denen keine Isolationsmessung durchgeführt werden kann) 0,5 ma 0,5 ma entfällt entfällt Ersatzableitstrom (alternativ) (nur bei Geräten der Schutzklasse I, deren berührbare klasse II, bei denen berühr- (nur bei Geräten der Schutz- leitfähigen Teile nicht mit bare leitfähige Teile vorhanden sind) dem Schutzleiter verbunden sind) Alternatives Messverfahren zur Messung des Schutzleiterstromes, des Berührungsstromes, nur nach bestandener Isolationswiderstandsmessung (Grenzwerte wie oben angegeben) entfällt 10
11 PRÜFUNGSLEITFADEN zur Prüfung elektrischer Anlagen Allgemeines Prüfprotokoll Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. des in der Europäischen Union gegebenen Stands der Sicherheitstechnik wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Verbandes Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. (VDE) beachtet worden sind. Nummer Laufende Nummer des Prüfprotokolls gemäß den im prüfenden Betrieb (Auftragnehmer) zu Grunde liegenden Festlegungen. Dem Gesetzgeber liegt es an der ständigen Gewährleistung der Sicherheit elektrischer Anlagen, die auch in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) zum Ausdruck kommt. Nach den Unfallverhütungsvorschriften Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und nach den Normen der Reihe DIN VDE 0100 sind elektrische Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Erweiterung einer bestehender Anlage und nach Änderung der Raumart zu prüfen. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob bestimmte, in den elektrotechnischen Regeln vorgegebene Werte eingehalten werden. Nach Abschluss der Prüfungen ist vom Auftragnehmer ein Protokoll über die durchgeführten Prüfungen einschließlich der Messergebnisse zu erstellen (Nachweis vor Inbetriebnahme). In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C, ist die Forderung enthalten, dem Auftraggeber die Aufzeichnung der Prüfergebnisse und die Dokumentation vor der Abnahme auszuhändigen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen befürwortet ausdrücklich die Verwendung des einheitlichen ZVEH-Prüfprotokolls, da es dem Auftraggeber eine Garantie der Sicherheit seiner elektrischen Anlage bietet. Blatt von Ein vollständiges Protokoll besteht mindestens aus dem Blatt Prüfprotokoll mit den Ergebnissen der Prüfung und dem Blatt Übergabebericht/Zustandsbericht. Zur eindeutigen Zuordnung der Blattreihenfolge, insbesondere bei der Verwendung von Folgeblättern, ist deshalb eine Nummerierung der einzelnen Blätter mit Angabe der Gesamtblattzahl anzugeben. Kundennummer Betriebsinterne Kundennummer (falls vorhanden) des prüfenden Betriebes. Auftraggeber Auftraggeber ist derjenige, in dessen Auftrag und in dessen Rechnung die elektrische Anlage geprüft worden ist. Auftragsnummer Betriebsinterne Auftragsnummer (falls erforderlich) zur eindeutigen Zuordnung des Auftrags. Auftragnehmer Auftragnehmer ist der verantwortliche Unternehmer bzw. das Unternehmen, der bzw. das die Prüfung in Auftrag hat. PRÜFUNGSLEITFADEN Anlage Genaue Bezeichnung der elektrischen Anlage, eines Gebäudes, Ortes oder Gebäudeteils; bei einem größeren Objekt: z. B. Erdgeschoß, Unterverteiler 2 oder Werkhalle, Unterverteiler
12 PRÜFUNGSLEITFADEN zur Prüfung elektrischer Anlagen PRÜFUNGSLEITFADEN Prüfung nach: Es sind die der Prüfung zu Grunde liegenden Normen anzukreuzen, wobei auch Mehrfachnennungen möglich sind. Eine in diesem Zusammenhang möglicherweise erforderliche Hilfestellung ist im Erläuterungstext auf der Rückseite des Übergabeberichts/Zustandsberichts abgedruckt. Neuanlage, Erweiterung, Änderung, Instandsetzung, Wiederholungsprüfung, E-CHECK Angabe des Grundes für die Durchführung der Prüfung. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem E-CHECK um keine vorgeschriebene Prüfung mit Prüfungsfristen handelt, sondern um eine kostenpflichtige Serviceleistung der Elektrohandwerksbetriebe. Beginn der Prüfung Es ist das Datum bzw. die Uhrzeit einzutragen, an dem die Prüfung begonnen wird. Ende der Prüfung Es ist das Datum bzw. die Uhrzeit einzutragen, an dem die Prüfung beendet wird. Netzform Die vorhandene Netzform ist anzukreuzen (siehe DIN VDE ). EVU/VNB Das zuständige Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) bzw. Verteilungsnetzbetreiber (VNB) zum Zeitpunkt der Prüfung. Besichtigen Das Besichtigen ist das bewusste Ansehen einer elektrischen Anlage, um den ordnungsgemäßen Zustand schon im Laufe der Errichtung festzustellen. Es ist der wichtigste Bestandteil der Prüfung. Nur was nicht besichtigt werden kann, muss erprobt und/oder gemessen werden. Die Besichtigung beginnt bei der richtigen Auswahl des bei der Errichtung verwendeten Materials und begleitet die gesamte Elektroinstallation. Die Besichtigung ist in jedem Fall die erste Phase einer Prüfung; denn eine Vielzahl von Anforderungen lässt sich nur durch eine optische Kontrolle prüfen (z. B. Leitungsverlegung unter Putz). Für jeden aufgeführten Unterpunkt ist mit einem Kreuz an der entsprechenden Stelle anzugeben, ob in Ordnung (i.o.) oder nicht in Ordnung (n. i. 0.). Beauftragter des Auftraggebers Name der Person, die vom Auftraggeber benannt und beauftragt wurde, an der Prüfung teilzunehmen und die Prüfungsergebnisse entgegenzunehmen. Anmerkung: Bei einer neu errichteten elektrischen Anlage müssen selbstverständlich alle Anforderungen i.o. sein (gilt auch für den Abschnitt Erproben ). Prüfer Die Bedeutung des Begriffes Prüfer ist bereits unter der Überschrift Übergabebericht/Zustandsbericht erläutert. Netz Die Spannung nach DIN IEC 38, nach der ein Netz benannt ist, z. B. Drehstrom Vierleiternetz 230/400 V. AuswahI der Betriebsmittel Die Betriebsmittel sind für die zu erwartenden elektrischen Beanspruchungen (z. B. Kurzschlussstrom an der Einbaustelle) als auch für die örtlichen Bedingungen, z. B. Feuchtigkeit, Staub, Temperatur und die mechanische Beanspruchung am Verwendungsort geeignet. Trenn- und Schaltgeräte Trenn- und Schaltgeräte sind an der richtigen Stelle angeordnet, für den Verwendungszweck geeignet und entsprechen DIN VDE und
13 Brandabschottungen Brandabschottungen von Leitungs- und Kabeldurchführungen und andere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer und Schutz gegen thermische Einflüsse sind entsprechend dem Baurecht ordnungsgemäß ausgeführt. Anmerkung: Nur von der Bundesanstalt für Materialprüfung BAM, Berlin, zugelassenes Material wurde verwendet. Gebäudesystemtechnik Die Basis- und Systemkomponenten sind nach den Kundenbedürfnissen gemäß Lastenheft angeordnet und die Raumaufteilung vorgenommen. Kabel, Leitungen, Stromschienen Die Kabel- und Leitungsverlegung entspricht DIN VDE Kabel und Leitungen (Kabel- und Leitungssysteme) sowie Stromschienen sind richtig ausgewählt hinsichtlich Strombelastbarkeit und Spannungsfall unter Berücksichtigung äußerer Einflüsse am Verlegeort (Häufung, sowie besondere Umgebungsbedingungen). Die Kabel und Leitungen sind unter Berücksichtigung der zulässigen Strombelastbarkeit gemäß DIN VDE vorgenommen und ausgewählt. Die Maßnahmen zum Schutz vor thermischen Einflüssen nach DIN VDE sind eingehalten. Die Festlegung hinsichtlich Auswahl und Errichtung der Schutzleiter, PEN- Leiter oder Potentialausgleichsleiter erfolgte nach DINVDE Kennzeichnung Stromkreis, Betriebsmittel Die Kennzeichnung der Stromkreise, Sicherungen, Schalter, Klemmen, Kabel- und Leitungsanlagen ist dauerhaft nach DIN VDE ausgeführt. Die Außenleiterkennzeichnung erfolgt nach DIN VDE Kennzeichnung N- und PE-Leiter PEN-Leiter sind nach DIN VDE grün-gelb durchgängig in ihrem ganzen Verlauf und zusätzlich mit hellblauer Markierung an den Leiterenden gekennzeichnet. Der Schutzleiter ist nach DIN VDE 0198 grün-gelb gekennzeichnet. Neutralleiter sind nach DIN VDE 0198 hellblau. Leiterverbindungen Leiterverbindungen in den Abgangsklemmen und Betriebsmittel sind ordnungsgemäß befestigt. Schutz- und Überwachungseinrichtungen Schutz- und Überwachungseinrichtungen (Sicherheitseinrichtungen) sind richtig ausgewählt und eingestellt (siehe DIN VDE ). Die Überstrom-Schutzeinrichtungen sind den Leiterquerschnitten richtig zugeordnet. Schutz gegen direktes Berühren Die Maßnahmen zum Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile elektrischer Betriebsmittel sind eingehalten: Abdeckungen oder Umhüllungen sowie Türen oder Decke sind zuverlässig befestigt und lassen sich nur mit Werkzeug oder Schlüssel öffnen. Die Betriebsmittel entsprechen mindestens der Schutzart IP 2X oder IP XXB. Der Schutz durch Hindernisse in elektrischen und/oder abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten ist vorhanden. Der Schutz durch Abstand ist sichergestellt, d. h. keine gleichzeitig berührbaren Teile unterschiedlichen gefährlichen Potentials sind im Handbereich (2,50 m) berührbar. Isolierung aktiver Teile ist vorhanden. Der Bereich um Betätigungselemente in der Nähe berührungsgefährlicher Teile ist gemäß DIN VDE fingersicher und handrückensicher. Schutz durch Kleinspannung SELV oder PELV nach DIN VDE ist erfüllt. PRÜFUNGSLEITFADEN 13
14 PRÜFUNGSLEITFADEN zur Prüfung elektrischer Anlagen PRÜFUNGSLEITFADEN Zugänglichkeit Die Zugänglichkeit zur Bedienung und Wartung elektrischer Betriebsmittel, der notwendige Zugang zu lösbaren Verbindungen sowie zu Verteilern und Schaltanlagen ist nicht beeinträchtigt (siehe DIN VDE , DINVDE sowie DINVDE ). Hauptpotentialausgleich Ein Hauptpotentialausgleich (HPA) ist an zentraler Stelle (Haupterdungsschiene, -klemme) vorhanden und entspricht DINVDE Anmerkung: Folgende leitfähige Teile sind miteinander verbunden: Hauptpotentialausgleichsleiter Hauptschutzleiter Haupterdungsleiter und weitere Erdungsleiter (z. B. für Antennenanlagen, Blitzschutzanlagen, Fernmeldeanlagen) metallene Rohrsysteme Dokumentation Dokumente sind je nach Vertragsbasis als Schaltungsunterlagen (Schaltpläne), Diagramme, Lastenhefte/Pflichthefte, Bestandszeichnungen, Konformitätserklärungen oder Revisionspläne auf Datenträgern (Papier, CD-ROM) vorhanden. Auch liegen Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen vor. Aus den Schaltungsunterlagen müssen insbesondere ersichtlich sein: die Art und der Aufbau der Stromkreise (Verbrauchsstellen, Anzahl und Querschnitt der Leiter, Art der Kabel- und Leitungsverlegung), die zur Identifizierung der Schutz-, Trenn- und Schalteinrichtungen erforderlichen Kennbuchstaben bzw. Zählnummern sowie Anordnung dieser Einrichtungen, Nennstromstärke der zugeordneten Überstrom-Schutzeinrichtungen. Anmerkung: Schaltungsunterlagen/Dokumente siehe DIN und DIN EN 61082, Bestandszeichnungen ISO Anmerkung: Eine Überbrückung von Wasserzählern ist mit dem zuständigen Wasserwerk bzw. Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser) abzustimmen. Bei Heizungsanlagen sind die Rohrsysteme von Vor- und Rücklauf zu beachten. metallene und leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, soweit möglich. zusätzlicher (örtlicher) Potentialausgleich Der zusätzliche (örtliche) Potentialausgleich (ZPA) gilt für Sonderfälle und ist nach DIN VDE ausgeführt. Festlegungen für besondere Bereiche (Bad/Dusche, Landwirtschaft, Versammlungsstätten, explosionsgefährdete Betriebsstätten) sind - soweit zutreffend - berücksichtigt und alle gleichzeitig berührbaren Körper, Schutzleiteranschlüsse und alle fremden leitfähigen Teile sind in den zusätzlichen Potentialausgleich einbezogen. siehe Ergänzungsblätter Hinweis auf Ergänzungsblätter, falls diese zur Darstellung zusätzlicher Besichtigungskriterien erforderlich sein sollten. Erproben Erproben dient der Feststellung der Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlage. Erproben schließt auch die Prüfung der Wirksamkeit von z. B. elektrischen Schutzeinrichtungen ein. Bei der Erprobung dürfen keine Gefährdungen von Personen, Nutztieren oder Sachen, z. B. durch ungewollten Betrieb von Motoren, entstehen. (Einzelheiten siehe DIN VDE und DINVDE ). Für jeden aufgeführten Unterpunkt ist mit einem Kreuz an der entsprechenden Stelle anzugeben, ob in Ordnung (i.o.) oder nicht in Ordnung (n.i.0.). 14
15 Funktionsprüfung der Anlage Durch Betätigen von Verriegelungen, Schalt- und Stelleinrichtungen ist die einwandfreie Funktion festgestellt; z.b. bei Helligkeitssteuerungen, Kreuz-, Wechsel- und Tasterschaltungen, Speicherheizungen, Meldeleuchten, Antriebssteuerungen, Steuerungen von Elektrowärmepumpen. Gebäudesystemtechnik Durch Betätigen aller Busgeräte wird anhand der Funktionsliste die einwandfreie Funktion der gesamten Installationsbus-Anlage EIB festgestellt. Alle Buslinien und -leitungen sind mit einer kurzschlussfesten Gleichspannung = 15 V auf Durchgang geprüft und die richtige Polarität an allen Busleitungsenden festgestellt. Fl-Schutzschalter (RCD) Durch Betätigen der Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) erfolgt die Auslösung bzw. die Anzeige. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen lassen sich hierdurch mechanisch überprüfen, nicht jedoch die gesamte Schaltung. Funktion der Schutz-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen Durch Betätigen der Prüftaste der Isolationsüberwachungseinrichtungen erfolgt die Auslösung bzw. die Anzeige. Durch Simulieren von Fehlern wird die Wirksamkeit von z. B. Schutzrelais, Not-Aus-Einrichtungen, Verriegelungen, Sicherheitsbeleuchtung, Druckwächtern, wegbegrenzenden Endschaltern festgestellt. Die Rückmeldung von Schaltstellungsanzeigen an ferngesteuerten Schaltern und Meldeleuchten ist gewährleistet. Messen Messen umfasst alle Tätigkeiten zur Ermittlung physikalischer Daten in elektrischen Anlagen. Die Messung ist das Feststellen von Werten mit geeigneten Messgeräten nach DIN VDE 0413, die für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme erforderlich ist, und die durch Besichtigung und/oder Erprobung nicht feststellbar sind. (Einzelheiten siehe DIN VDE ). Stromkreisverteiler Nummer Hier ist die Stromkreisverteilernummer eingetragen. Sind mehrere Stromkreisverteiler in einer elektrischen Anlage vorhanden, dient es der Übersichtlichkeit, wenn für jeden Verteiler ein Prüfprotokoll verwendet wird. PRÜFUNGSLEITFADEN Drehrichtung der Motoren Die Drehrichtung jedes Motors stimmt mit der anzutreibenden Maschine überein. Stromkreis Nummer Hier sind die Nummern der Stromkreise gemäß Übersichtsschaltplan eingetragen. Anmerkung: Vorsicht bei nur einer zulässigen Drehrichtung einer Antriebsmaschine! Rechtsdrehfeld von Drehstrom-Steckdosen Drehstrom-Steckdosen und -Kupplungs-Steckdosen sind so angeschlossen, dass ein Rechtsdrehfeld vorhanden ist, wenn die Kontaktbuchsen von vorn im Uhrzeigersinn betrachtet werden. Stromkreis Zielbezeichnung Hier sind z.b. Wohnzimmer/Beleuchtung, Werkstatt/Steckdosenstromkreis, Hof gemäß Übersichtsschaltplan eingetragen. Leitung/Kabel Typ: z.b. NYM; Leiteranzahl und Leiterquerschnitt (A) in mm 2, z. B. 3 x 1,5 mm 2 oder 5 x 2,5 mm 2. 15
16 PRÜFUNGSLEITFADEN zur Prüfung elektrischer Anlagen Überstrom-Schutzeinrichtung Art: Niederspannungssicherung, NH-, D-, DO-System nach VDE 0636 Charakteristik: z.b. Betriebsklasse gg; Leitungsschutzschalter nach VDE 0641, z.b. Auslöse-Charakteristik B. I N Bemessungsfehlerstrom, für den die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung bemessen ist, z.b. 10 ma, 30 ma, 300 ma, 500 ma PRÜFUNGSLEITFADEN I n Als I n ist der Bemessungsstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung eingetragen. Z s oder I k Es sind entweder die gemessenen Werte der Schleifenimpedanz Zs oder der Kurzschlussstrom Ik eingetragen und mit einem Kreuz entsprechend markiert. Anmerkung: Die Schleifenimpedanz Z s ist umgekehrt proportional dem Kurzschlussstrom I k U o Zs U o I k = Nennspannung gegen geerdeten Leiter Auslösestrom I Strom, der durch einen Isolationsfehler gegen Erde zum Fließen kommt, bis zur Abschaltung durch eine RCD. Auslösezeit t A Zeit vom Auftreten des Fehlers bis zum Auslösen der Fehlerstromschutzeinrichtung. U mess Die im Abschaltzeitpunkt gemessene Berührungsspannung, z.b. 1 V bei U L 50 V im TN-System. Anmerkung: Vor Durchführung der Messung ist in die Spalte U L V U L einzutragen, die je nach Umgebungsbedingungen 12 V, 25 V oder 50 V betragen kann. R isol Der Isolationswiderstand der elektrischen Anlage ist nach DIN VDE zwischen den aktiven Leitern (L und N) gegen PE zu messen. Mindestwerte für den Isolationswiderstand sind Tabelle 1, Teil 610 zu entnehmen. Die Messung kann mit oder ohne angeschlossene Verbraucher durchgeführt werden und ist dementsprechend zu markieren. Fehlercode Bei Wiederholungsprüfungen ist in dieser Spalte die Bewertung des geprüften Stromkreises gemäß der beiliegenden Kennzeichnungsliste einzutragen. Bei Erstprüfungen (Neuanlagen) bleibt diese Spalte leer, da diese per Definition fehlerfrei übergeben werden müssen. Anmerkung: Eine Messung mit angeschlossenen Verbrauchsmitteln ist in vielen Fällen zweckmäßig. Nur wenn die geforderten Werte nicht erreicht werden, sind die Messungen ohne Verbrauchsmittel zu wiederholen. Hauptleitung Die Hauptleitung ist z. B. die Leitung vom Haus-Anschlusskasten zur Messeinrichtung. Leiterquerschnitt und zugeordnete Überstrom-Schutzeinrichtung sind eingetragen. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) I n /Art z.b. 25 S = 25 A selektiv (I n = Bemessungsstrom) 16
17 Durchgängigkeit Potentialausgleich Ein Erproben/Messen der Durchgängigkeit der Schutzleiter sowie der Potentialausgleichsleiter ist durchgeführt (siehe DIN VDE ). Die Messwerte für Durchgängigkeitsprüfungen sollten weniger als 1 Ohm betragen. Für die nachstehend aufgelisteten Unterpunkte ist eine Durchgängigkeitsprüfung, soweit vorhanden, durchzuführen. Ist die Wirksamkeit des Schutzes gegen elektrischen Schlag an der ungünstigsten (am weitesten entfernten) Stelle nachgewiesen, so genügt es, dass alle anderen zu schützenden Anlagenteile, z.b. Körper der elektrischen Betriebsmittel der Schutzklasse I, über einen Schutzleiter mit einer Schutzleiterschiene im Verteiler (Messstelle) zuverlässig verbunden sind. Erdungswiderstand Soll der Erdungswiderstand festgestellt werden, so ist DIN VDE , Abschnitt 5.6.2, zu beachten. Die Anlage ist vorher abzuschalten; auf Ableitströme ist zu achten. Der gemessene Wert ist im Prüfprotokoll eingetragen. Messgeräte Die nach z. B. DIN VDE 0413 oder anderen Normen verwendeten Messgeräte sind entsprechend ihrem Fabrikat und Typ eingetragen, z. B.: PROFITEST 0100 S; GOSSEN-METRA- WATT. Prüfergebnis Im Prüfergebnis ist einmal mehr festzuhalten, ob bei der Durchführung der Prüfung Mängel festgestellt wurden oder nicht und entsprechend durch Ankreuzen kenntlich zu machen. Prüfplakette angebracht Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung ist auch eine Prüfplakette, die als Gütezeichen für den Auftragnehmer dafür zu werten ist, dass die elektrische Anlage von einem eingetragenen Elektrohandwerksbetrieb überprüft und in Betrieb gesetzt wurde. Sie soll darüber hinaus den Sinn haben, dass der Auftraggeber seinen Auftragnehmer auch für Wartung und Reparaturdienste jeglicher Art in Anspruch nehmen sollte. So gesehen ist diese Plakette das Gütesiegel des Elektrohandwerksbetriebs. Dem Auftragnehmer ist sie eine Verpflichtung dafür, dass er alle einschlägigen Sicherheitsbestimmungen beachtet hat, und dass ihm die Prüfplakette im Sinne einer vertrauensvollen Kundenpflege behilflich ist. Anmerkung: Bezug der Prüfplakette für Mitgliedsbetriebe der Innungen der Elektrohandwerke über Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Elektrohandwerke mbh (WFE), Lilienthalallee 4, Frankfurt, oder über den jeweiligen Landesinnungsverband. Nächster Prüfungstermin Der nächste vorgeschriebene Prüfungstermin ist eingetragen; z.b. gemäß Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4). Unterschrift Auftraggeber Der Auftraggeber bzw. der Beauftragte des Auftraggebers bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Neuanlage die elektrische Anlage gemäß Übergabebericht vollständig funktionsfähig übernimmt bzw. bei einer bereits bestehenden elektrischen Anlage einen Bericht (Mängelbericht) über den Zustand der Anlage erhalten hat. Unterschrift Prüfer Der Prüfer bestätigt mit seiner Unterschrift sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber seinem Unternehmer bzw. Arbeitgeber (falls beauftragte Elektrofachkraft) die vorschriftsmäßig durchgeführte Prüfung. Es ist dabei anzugeben, ob die geprüfte elektrische Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht bzw. nicht entspricht. PRÜFUNGSLEITFADEN 17
18 PRÜFUNGSLEITFADEN zur Prüfung elektrischer Anlagen PRÜFUNGSLEITFADEN Übergabebericht/Zustandsbericht Die Bedeutung der Begriffe Nr., Blatt von, Kunden Nr., Auftraggeber, Auftrag Nr., Auftragnehmer und Anlage sind bereits unter der Überschrift Übergabebericht/Zustandsbericht erläutert. Zählernummer Die Nummer des zur Anlage oder des Anlagenteils gehörenden Elektrizitätszählers (Messeinrichtung). Zählerstand Der Zählerstand zum Zeitpunkt der Prüfung. Unterschrift Prüfer Der Prüfer bestätigt mit seiner Unterschrift sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber seinem Unternehmer bzw. Arbeitgeber (falls beauftragte Elektrofachkraft) die vorschriftsmäßig durchgeführte Prüfung. Abhängig von der Art der Prüfung, sind die entsprechenden Kästchen zu markieren, wobei darauf zu achten ist, dass bei einer Neuanlage selbstverständlich die elektrische Anlage vollständig und mängelfrei zu übergeben ist. Ort/ Anlagenteil Ort/Anlagenteil sind z.b. Wohnungen, Büros, landwirtschaftliche öffentliche oder gewerbliche Bereiche (Zweckbauten). Anzahl der Betriebsmittel/Fehlercode Je nach Art der Prüfung ist die Bedeutung der einzutragenden Ziffern unterschiedlich. Bei der Prüfung von Neuanlagen ist an den entsprechenden Markierungen kenntlich zu machen, dass es sich um einen Übergabebericht handelt und die eingetragenen Ziffern die Anzahl der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel darstellen, die gemäß Auftrag geliefert und angeschlossen wurden, z.b. Geräte, elektrische Maschinen, für jeden Ort, z.b. Werkstattraum oder Anlagenteil. Für die Prüfung von bereits bestehenden elektrischen Anlagen wird an die Stelle der Betriebsmittelanzahl eine Kodierung gemäß beiliegender Liste eingetragen, die eine eindeutige Bewertung der zu prüfenden Anlage erlaubt. Unterschrift Auftraggeber Der Auftraggeber bzw. der Beauftragte des Auftraggebers bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Neuanlage die elektrische Anlage gemäß Übergabebericht vollständig übernimmt bzw. bei einer bereits bestehenden elektrischen Anlage einen Bericht über den Zustand der Anlage erhalten hat. 18
19 Liste der enthaltenen Normen und Vorschriften DIN lec 38 Messwandler / IEC-Normspannungen AVBEltV Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden DINVDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Allgemeine Angaben zur Planung elektrischer Anlagen DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kv DIN VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Blitzschutzanlagen DIN VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Gebäudeautomation DIN Schaltungsunterlagen Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln DIN EN Dokumente der Elektrotechnik DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Schutz gegen elektrischen Schlag DINVDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Schutz gegen thermische Einflüsse DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Schutz durch Trennen und Schalten DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeines DINVDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kabel, Leitungen, Stromschienen DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Schalt- und Steuergeräte DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Geräte zum Trennen und Schalten DINVDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter PRÜFUNGSLEITFADEN 19
20 PRÜFUNGSLEITFADEN zur Prüfung elektrischer Anlagen PRÜFUNGSLEITFADEN DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Erstprüfungen DIN VDE Elektrische Anlagen von Gebäuden Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Aufstellen und Anschließen von Schaltanlagen und Verteilern DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE Schutz gegen elektrischen Schlag Anordnung von Betätigungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile DIN VDE 0107 Starkstromanlagen in Krankenhäusern und medizinisch genutzten Räumen außerhalb von Krankenhäusern DINVDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen DIN VDE 0113 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen DIN VDE 0198 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine- Schnittstelle, Kennzeichnung Kennzeichnung von Leitern durch Farben DIN VDE Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für die feste Verlegung in Gebäuden und von flexiblen Leitungen DIN VDE 0413 Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen DIN VDE 0829 Elektrische Systemtechnik für Heim- und Gebäude (ESHK) EN Elektrische Systemtechnik für Heim- und Gebäude (ESHK) GUV 2.10 Gemeinde Unfallversicherungs-Verband LBG 1.4 Landwirtschaftliche Berufs-Genossenschaft UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unfall-Verhütungs-Vorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV-A2 (vormals VBG 4) Vorschriftenwerk der Berufs-Genossenschaften Nr. 4. Entspricht der Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel VDE 0636 Niederspannungssicherungen DINVDE 0293 Aderkennzeichnung von Starkstromkabeln und isolierten Starkstromleitungen mit Nennspannungen bis 1000 V VDE 0641 Leistungsschutzschalter VOB Verdingungs-Ordnung für Bauleistungen 20
21 VORLAGEN PRÜFPROTOKOLL Prüfprotokoll Übergabebericht Zustandsbericht Nachfolgend zur Ansicht und gegebenenfalls zur Verwendung Kopiervorlagen zu Prüfprotokoll, Übergabebericht, Zustandsbericht. Diese Vorlagen können auch als Formular-Blocksätze direkt bei der WFE in Frankfurt bestellt werden. Wirtschaftsfördergesellschaft der Elektrohandwerke mbh Lilienthalallee Frankfurt Telefon: 069/ Telefax: 0 69/ wfe@zveh.de Der Formular-Block enthält 20 Sätze Prüfprotokolle und Übergabeberichte/Zustandsberichte; jeder Satz besteht aus je 2 x 3 Blatt selbstdurchschreibendem Papier. Für umfangreiche Anlagen dienen 5 Sätze Prüfprotokoll (Folgeblatt) mit je 3 Blatt, die am Ende des Blockes eingeleimt sind. Bei Bedarf können weitere Folgeblätter in einem gesonderten Formularblock (WFE Bestell Nr. 8071) nachbestellt werden. Diese Formulare mit dem geschützten e-blitz dürfen nur von Betrieben der elektro- und informationstechnischen Handwerke verwendet werden, die Mitglieder in einer Elektro-Innung sind. WFE Bestell Nr VORLAGEN PRÜFPROTOKOLL 21
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