Leitfaden zur technischen Einrichtung gemäß 6 EEG-Einspeisemanagement
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- Thilo Heidrich
- vor 7 Jahren
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1 Mit der Anfang 2009 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare Energiegesetzes (EEG) sind Windenergieanlagenbetreiber gemäß 6 verpflichtet, Anlagen > 100 kw mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung Berlin, a) zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und b) zur Abrufung der jeweiligen Ist- Einspeiseleistung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf. Windenergieanlagen die mit dem diese Anforderungen nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf eine Einspeisevergütung ergütung! Zur rechtlichen Situation erschien im Mitgliederteil BWE-Intern der Aprilausgabe der neuen energie ein Artikel von Sonja Hemke (BWE-Fachreferentin Recht). Ihr Ansprechpartner rtner: Wolf Stötzel Abteilung Technik/ Fachgremien Bundesgeschäftsstelle Tel.: / Fax: / w.stoetzel@wind-energie.de Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) hat eine Empfehlung zur Wahl der technischen Einrichtung veröffentlicht (BDEW-RL). In dieser wird die Nutzung der Funkrundsteuerung oder der Tonfrequenzrundsteuerung als günstige und einfache Lösung empfohlen. Das Dokument ist auf der Internetseite des BDEW unter folgendem Link erhältlich: Die Reduzierung der Einspeiseleistung wird von den Verteilnetzbetreibern in folgenden Stufen gewünscht: [100 % = keine Reduzierung; 60 % = Reduzierung um 40 % ; 30 % = Reduzierung um 70 %; 0% = Anlagenstopp] Die im 6 EEG 2009 geforderte Reduzierung der Einspeiseleistung.. kann auch eine Reduzierung auf 0% Einspeiseleistung bedeutet. Eine gestufte Reduzierung wird im EEG nicht verlangt, ist jedoch bei größeren Erzeugungseinheiten (Windparks mit mehreren MW Anschlussleistung) sinnvoll. Die Verteilnetzbetreiber teilen derzeit vielen Anlagenbetreibern mit, dass der Funkrundsteuerempfänger (FRE) standardmäßig am Netzverknüpfungspunkt installiert werden muss. Bei neuen Projekten ist dies auch ohne Probleme möglich. Für vorhandene Projekte sollte die kostengünstigste Lösung, das heißt Funkrundsteuerempfänger in der Windenergieanlage als Ausnahme vereinbart werden. (z.b. wenn keine parkinterne Verkabelung vorhanden ist) Bei Einzelanlagen sollte der Funkrundsteuerempfänger bzw. Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TFR) möglichst in der Windkraftanlage installiert werden, da so der Anschluss an die Anlagensteuerung ohne großen Aufwand möglich ist. Welches System eingesetzt wird hängt von den Vorgaben des Verteilnetzbetreibers mit. Bei vielen Anlagensteuerungen besteht die Möglichkeit eine einfache Ausschaltung der Anlage zu gewährleisten, indem über einen potentialfreien Kontakt die Anlagensteuerung so eingebunden wird, dass ein externer Fehler (z.b. Getriebetemperatur) generiert wird, der die Anlage automatisch stoppt und wieder startet (geschätzter Aufwand für den Anschluss an die Steuerung max. 1 Tag). Bei einigen älteren WEA Steuerungen gibt es keine Möglichkeit zur externen Ansteuerung. In jedem Fall sollte der Anschluss mit einem Servicedienstleister abgestimmt werden.
2 Bei Windparks mit mehr als 3 Anlagen sollten die technischen Details mit dem Servicedienstleister abgestimmt werden. Bei vielen älteren Anlagetypen, dies betrifft vorrangig stallgeregelte sowie ältere pitchgeregelte Anlagen, ist technisch keine stufenweise Reduzierung möglich. Diese Anlagen können nur entweder 100 % oder 0 % geregelt werden. Werden diese Anlagen geschaltet, so bedeutet dies eine vollständige Abschaltung der Anlage. Die aufgrund dieser Maßnahme nicht eingespeiste Strommenge sollte vollständig entschädigt werden. Dies ist auch in den Gesprächen zwischen BWE und BDEW abgestimmt, wobei der WEA -Betreiber seinen Netzbetreiber nach der Installation über die Regelungsmöglichkeiten der Anlage informieren muss (d.h. 0% / 100 %). Dazu kann er vom Anlagenhersteller eine schriftliche Bestätigung anfordern, in welchen Stufen die Anlagen geregelt werden können. Empfohlener Ablauf: 1. Abstimmung mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber 2. Abnahme durch den Netzbetreiber 1: Abstimmung mit dem Netzbetreiber Wenn der zuständige Verteilnetzbetreiber noch keine Informationen geschickt hat, sollte eine schriftliche Anfrage folgende Punkte beinhalten: - Welches System wird vom Verteilnetzbetreiber gewünscht? (Funkrundsteuerung, Fernwirktechnik oder Tonfrequenzsteuerung) - Welche Spezifikationen müssen die Empfangsgeräte erfüllen bzw. welche sind zugelassen? - Wer kann das Empfangsgerät einbauen? (Anlagenbetreiber oder Verteilnetzbetreiber) - Wo soll der Rundsteuerempfänger eingebaut werden? Der Verteilnetzbetreiber sollte bestätigen, dass die Abrufung der jeweiligen Ist- Einspeiseleistung über die vorhandene Zähleinrichtung möglich ist, da dies in der Regel bereits möglich ist! Vorhandenen Lastgangzähler, die im ¼ - Stundentakt per Fernverbindung abgefragt werden, sind für die geforderte...abrufung der IST-Einspeisung als ausreichend zu betrachten! Viele Netzbetreiber bieten derzeit den Anlagenbetreibern den Kauf eines Funkrundsteuergerätes an. Der Preis sollte jedoch nicht wesentlich über 550 inkl. Montage liegen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für die Anlagenbetreiber auf diese Angebote verbindlich einzugehen. Aus Kostengründen kann es sinnvoll sein, beim Netzbetreiber die Spezifikationen des Funkrundsteuerempfängers zu erfragen, um sich dann in Eigenverantwortung einen Funkrundsteuerempfänger zu beschaffen und diesen zu installieren. Beim Netzbetreiber muss dieser dann nur angemeldet und evtl. getestet werden. 2.Meldung(Abnahme) an den Netzbetreiber Nach Fertigstellung muss der Anlagenbetreiber in jedem Fall schriftlich dem Netzbetreiber bestätigen, dass die Anlagen nach 6 EEG technisch in der Lage sind die Anforderungen zum Einspeisemanagement zu erfüllen. Hierbei muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden, welche Regelungsmöglichkeiten die Anlage oder der Windpark hat. (z.b. 100% und 0% )
3 ANHANG Begriffe Die Tonfrequenzsteuerung wird auch als Trägerfrequenzsteuerung bezeichnet, bei der mittels einer Trägerfrequenz Informationen über ein vorhandenes Stromnetz an mehrere Empfänger gleichzeitig übermittelt werden. Bei dieser Technik ist, wie bei der Funkrundsteuerung auch, keine Rückmeldung möglich. Die Trägerfrequenzen liegen hier üblicherweise im Niederfrequenzbereich (bis 1kHz). Diese Technik ist seit langem bewährt und wird beispielsweise bei der Steuerung von Straßenbeleuchtung eingesetzt. Die Funkrundsteuerung ist im Prinzip mit der Tonfrequenzsteuerung vergleichbar, nur das zur Signalübertragung nicht das vorhandene Stromnetz genutzt wird. Die Steuersignale werden über Funk im Langwellenbereich übertragen. Diese Funkrundsteuerung ist seit langem bewährt und wird beispielsweise bei Funkuhren eingesetzt. mögliche Hersteller: - Landys & Gyr ( - LIC Langmatz ( - Wireless Netcontrol ( Bei der Fernwirktechnik werden die Steuersignale über vorhandene Datenleitungen (Telefon, ISDN, DSL) oder über Funknetze (GSM, Satellitenkommunikation) gesendet. Fernwirktechnik wird in der Regel nur bei großen Erzeugungsanlagen (Windparks mit eigenem Umspannwerk) verwendet. (Dieses Verfahren ist deutlich kostenaufwändiger und sollte nur bei größeren Projekten in Erwägung gezogen werden.) Nachrüstangebote und -preise verschiedener Hersteller: Vestas: Die Preise variieren je nach Anlage von 3000 bis 7000 Teilweise wird ein PLC-Modul nachgerüstet. Vestas bietet teilweise die Nachrüstung Fernüberwachung an, wenn diese noch nicht vorhanden ist. Um die Anforderungen des Einspeisemanagements zu erfüllen ist dies jedoch nicht notwendig. Bei stallgeregelten Anlagen und älteren pitch-geregelten Anlagen ist eine Reduzierung in den geforderten Stufen nicht möglich, sondern nur eine An und AUS-Schaltung. Die Kosten dazu liegen bei rund 1500 bis An der TAC-Steuerung befinden sich analoge und digitale Eingangsmodule. Das Wechselrelaissignal des Funkrundsteuerempfängers oder das des
4 Tonfrequenzrundsteuerempfängers kann am digitalen Eingang an die Steuerung angeschlossen werden. Die 0 bzw. 1 Signale werden dann von der Steuerung abgefragt und nach Umprogrammierung der Steuerung in die geforderten Befehle umsetzen (z.b. Anlagenstopp) Siemens: Angebote für WTC 1, 2 und 3 liegen von Siemens vor. Die Kosten für eine Umrüstung bewegen sich zwischen 1300 und 6000 pro Anlage, abhängig von der Steuerung. Bei WTC1/2 gesteuerten Anlagen, bei denen eine Oltecsteuerung nachgerüstet werden muss, ist der Aufwand und die damit verbundenen Kosten am höchsten. Die WTC 3 gesteuerten Anlagen werden durch ein WEB-SCADA-System erweitert. Die Kosten werden mit ca pro Park angegeben, zuzüglich 200 pro angebundene Windenergieanlage. Bei Siemens selbst fehlt noch ein Konzept für eine einfache An/Aus-Regelung, dies wird jedoch von unabhängigen Serviceunternehmen teilweise angeboten ( ca ) Enercon: Die Nachrüstkosten von ca beinhalten die Nachrüstung eines sog. Prozess Daten Interface-Moduls (PDI-Modul) in jedem Windpark. Da bei Einzelanlagen auch ein PDI-Modul nachgerüstet werden muss, ist der Kostenaufwand der gleiche. Bei kleineren Enercon-Anlagen ist technisch auch eine einfache An/Aus-Regelung möglich, die leider von Enercon jedoch nicht angeboten wird. Diesbezüglich sollte jedoch beim Kundenbetreuer auf eine einfache AN/AUS-Regelung gedrängt werden! Nordex.: DeWind: GE und Repower: Angeboten wird eine Parksteuerung, bei denen die Preise von der Parkkonfiguration abhängen (10000 bis ). Teilweise müssen die einzelnen Anlagen mittels Kabel oder Funknetz verbunden werden. Je nach Anlagenanzahl im Park ist eine gestufte Reduzierung der Einspeiseleistung möglich. Bei älteren Nordex-Anlagen mit Mita-Steuerung ist auch eine einfache An/Aus- Regelung möglich. Diese wird für einen Pauschalpreis von 1650 angeboten. Preise für eine angebotene Parksteuerung sind noch nicht bekannt. Eine Nachrüstung zum Ausschalten der Anlagen ist bei DeWind für ca möglich. Dabei wird ein GSM-Modem pro Windenergieanlage (wenn keine Parkverkabelung vorhanden ist) und ein FRE pro Park zur Anbindung aller im Park befindlichen Anlagen verbaut. Noch keine Informationen vorhanden. Eine einfache AN/AUS-Schaltung ist prinzipiell wie bei allen anderen Herstellern möglich. Bei Repoweranlagen mit Mitasteuerung ist eine Einbindung des Funkrundsteuersignals des Empfängers über einen potentialfreien Kontakt für externe Sensoren möglich. Bei Anlagen mit Bachmannsteuerung besteht evtl. auch die Möglichkeit über die Klemmleiste einen externen Fehler zu generieren, um die Anlage ausschalten zu können. Die Umrüstungen von unabhängigen Serviceunternehmen beinhalten hauptsächlich den Einbau einer Parksteuerung. Dabei sind Windparks auch mit Stallanlagen ebenso in Stufen regelbar. Die Preise für solche Umrüstungen hängen stark von der jeweiligen Parkkonfiguration ab. Bei allen Windenergie-
5 anlagen ist prinzipiell eine einfache AN/AUS-Schaltung technisch möglich. Bei Stallanlagen und älteren Pitchanlagen sollte der zuständige Verteilnetzbetreiber informiert werden, dass die betroffenen Anlagen technisch nicht in der Lage sind, die Abgabeleistung in Stufen zu drosseln.
Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement
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