JHE. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
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- Klemens Friedrich
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1 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.2: Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe Name und Anschrift der Einrichtung 1. Februar 2015 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Kinder- und Jugendhilfe Macherstraße Kamenz Name: Telefon oder Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf Seite 2 korrigieren. die Schlüsselnummern. A Name und Anschrift der Trägers Art des Trägers der Einrichtung Sie erreichen uns über Telefon: Frau Leineweber 2176 Frau Schütt 2177 Frau Schwarz jugendhilfe@statistik.sachsen.de Stichtag: 31. Dezember 2014 ende, an dem die Einrichtung noch geöffnet war. Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Seite 2 dieses Fragebogens Kreis Gemeinde Einrichtung SA Rechtsform des Trägers Es ist nur eine Angabe möglich Körperschaft des öffentlichen Rechts Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Verein Genossenschaft Personengesellschaft GmbH Andere Kapitalgesellschaft Ausländische Rechtsform Seite 1
2 Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben. Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz Zweck, Art und Umfang der Erhebung Zweck der Erhebung ist, einen Überblick über die institutionelle und personelle Situation in der Kinder- und Jugendhilfe als Grundlage für eine erfolgreiche Jugendpolitik zu erhalten und die für die Planung von Jugendhilfeeinrichtungen auf örtlicher und überregionaler Ebene erforderlichen Grunddaten bereitzustellen. Erfasst werden Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe und die dort tätigen Personen. Bei Einrichtungen wird, soweit sinnvoll, auch die Zahl der Plätze ermittelt, die für die Betreuung junger Menschen zur Verfügung stehen. Die Erhebung wird als Totalerhebung bei den Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen in zweijährlichem Abstand zum 31. Dezember durchgeführt. Rechtsgrundlagen 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinderund Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom geändert worden ist. Erhoben werden Angaben zu 99 Absatz 9 SGB VIII. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus 102 Absatz 1 SGB VIII in Verbindung SGB VIII sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, die Träger der freien Jugendhilfe und die Leitungen von Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen in der Jugendhilfe auskunftspflichtig. Nach 11a BStatG sind Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen und bereits standardisierte elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit die o. g. Stellen keine standardisierten Verfahren für den Datenaustausch einsetzen, sind elektronische Verfahren nach Absprache mit den statistischen Ämtern zu verwenden. tungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine Seite 2 BA 1 Land Kreis Gemeinde Einrichtung SA Geheimhaltung gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach 103 Absatz 1 SGB VIII vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig. Die Übermittlung ist auch zulässig, soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, sofern diese Tabellen nicht tiefer als auf Regierungsbezirksebene, im Fall der Stadtstaaten auf Bezirksebene, gegliedert sind. Für ausschließlich statistische Zwecke dürfen nach 103 Absatz 2 SGB VIII den zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände für ihren Zuständigkeitsbereich Einzelangaben aus der Erhebung mit Ausnahme der Hilfsmerkmale übermittelt werden, soweit die Voraussetzungen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. Hilfsmerkmale, Löschen, Ordnungsnummern Name und Anschrift der auskunftgebenden Stelle, die Kennnummer, die vom statistischen Amt für jede Auskunft gebende Einrich- fonnummer oder -Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der jeweiligen Erhebung vernichtet bzw. gelöscht. Die vom Statistischen Amt vergebenen Nummern und Ordnungsnummern bestehen aus einem Regionalschlüssel für das jeweilige Land, den jeweiligen Kreis und die Gemeinde sowie einer frei vergebenen laufenden Nummer für jede Einrichtung. Letztere dient der Unterscheidung der in die Erhebung einbezogenen Einrichtung und der rationellen Aufbereitung.
3 C oder Geschäftsstelle Kreis Gemeinde Einrichtung SA Es ist nur eine Angabe möglich. 01 Einrichtung der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen im Schichtdienst auf einem Heimgelände ( Stammhaus Einrichtung der stationären Erziehungshilfe mit form auf einem Heimgelände ( Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer gemeinschaftsform an das Stammhaus endunterbringung Einrichtung Abteilung lage einer richterlichen Entscheidung Einrichtung Abteilung Kleinsteinrichtung der stationären Erziehungshilfe hilfestationen oder Jugendhilfezentren Väter und Kinder Tageseinrichtung Einrichtung des Jugendwohnens im Rahmen Auszubildende Einrichtung der schulischen und berufs Kur-, Genesungs- und Erholungseinrichtung Jugendherberge, Jugendgästehaus, Jugendmigrationsdienst Jugendzentrum, -freizeitheim, Haus der hauptamtliches Personal Jugendarbeit Jugendkunstschule, kulturpädagogische und Einrichtung der Stadtranderholung Kinder- und Jugendferienstätte, Kinder- und Jugenderholungsstätte Familienferienstätte Abenteuerspielplatz Jugendzeltplatz Erziehungs- und Familienberatungsstelle Drogen- und Suchtberatungsstelle Einrichtung der Eltern- und Familienbildung Trägers der freien Jugendhilfe D Nicht die Zahl der tatsächlich belegten Plätze angeben. 1 Plätze insgesamt E Haupt- und nebenberuflich Tätige Haupt- und nebenberuflich Tätige bitte zeilenweise auf der Seite 4 ff. des Bogens eintragen. Einrichtung mit haupt- und nebenberuflich Tätigen 22 Jugendtagungsstätte, Jugendbildungsstätte Ja... 1 Nein... 2 Seite 3
4 F Angaben zum Personal 1 Angaben zum pädagogischen und Verwaltungspersonal Kreis Gemeinde Einrichtung SA PA jede Ehrenamtlich Tätige sind nicht zu erfassen. Geschlecht JJJJ Je Person nur eine Angabe unbefristet tätig befristet tätig Person im freiwilligen dienst Sonstige Anzahl der Hauptberuflich Nebenberuflich Geburtsmonat Arbeitsbereich ausbildungsabschluss , , 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, Seite 4
5 F Angaben zum Personal noch : 1 Angaben zum pädagogischen und Verwaltungspersonal Kreis Gemeinde Einrichtung SA PA jede Ehrenamtlich Tätige sind nicht zu erfassen. Geschlecht JJJJ Je Person nur eine Angabe unbefristet tätig befristet tätig Person im freiwilligen dienst Sonstige Anzahl der Hauptberuflich Nebenberuflich Geburtsmonat Arbeitsbereich ausbildungsabschluss , , 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, Seite 5
6 2 Angaben zum hauswirtschaftlichen und technischen Personal Geschlecht Anzahl der Geschlecht Kreis Gemeinde Einrichtung SA Anzahl der Geschlecht lich lich lich lich lich lich PA Anzahl der , 0 01, 19, 37, 02, 20, 38, 03, 21, 39, 04, 22, 40, 05, 23, 41, 06, 24, 42, 07, 25, 43, 08, 26, 44, 09, 27, 45, 10, 28, 46, 11, 29, 47, 12, 30, 48, 13, 31, 49, 14, 32, 50, 15, 33, 51, 16, 34, 52, 17, 35, 53, 18, 36, 54, Seite 6
7 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.2: Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe Stichtag: 31. Dezember 2014 des Trägers der Einrichtung Schl. Art des Trägers der Einrichtung Öffentliche Jugendhilfe eigenes Jugendamt Freie Jugendhilfe Privat-gemeinnützige Träger 05 organisationen Deutsches Rotes Kreuz oder dessen 08 angeschlossene Träger 09 katholische Träger Andere Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihnen angeschlossene Träger Vereinigungen Freie Jugendhilfe Privat-nichtgemeinnützige natürliche oder juristische Person des Privatrechts Schl Dipl.-Pädagoge -in, Dipl.-Sozialpädagoge -in, Dipl.-Erziehungswissenschaftler -in ( Erzieher -in 05 Heilpädagoge Heilpädagogin ( Fachschule 06 Kinderpfleger -in 07 Heilerzieher -in, Heilerziehungspfleger -in 08 Familienpfleger -in 09 Assistent -in im Sozialwesen ( Sozialassistent -in, Sozialbetreuer -in, Sozialpflegeassistent -in, sozialpädagogische -r Assistent -in 10 Soziale und medizinische Helferberufe ( Erziehungshelfer -in, Heilerziehungshelfer -in, Heilerziehungspflegehelfer -in, Hauswirtschaftshelfer -in, Krankenpflegehelfer -in 11 Sonstige soziale sozialpädagogische Kurzausbildung 12 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut -in 13 Psychologische -r Psychotherapeut -in 14 Psychologe Psychologin mit Hochschulabschluss 15 -in ( Ergotherapeut -in -in, -in ( 16 Arzt, Ärztin 17 ( Fach- Krankenschwester, Krankenpfleger 18 Krankengymnast Sonderschullehrer -in 21 Fachlehrer 22 Sonstiger Hochschulabschluss 23 Erste Sonstiger Verwaltungsberuf 26 Hauswirtschaftsleiter -in, 27 ( Fach- -in 28 Kaufmannsgehilfe Kaufmannsgehilfin 29 Facharbeiter -in 30 -in Praktikant Seite 1
8 Schl. Arbeitsbereich 01 Kulturelle Jugend( bildungs 02 ( Träger im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit ( 03 Kinder- und Jugenderholung 04 Internationale Jugendarbeit 05 Freizeitbezogene, offene Jugendarbeit und Jugendpflege Spielplatzwesen 10 Ausbildungsbezogene Jugendsozialarbeit Schulsozialarbeit an Schulen Kindern bis unter 3 Jahren ( Krippenerziehung 15 ( Krippenerziehung 16 Kindern ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt ( Kindergartenerziehung 17 Schuleintritt ( Kindergartenerziehung 18 Schulkindern ( Horterziehung 19 Horterziehung 20 Gruppenleitung in altersgemischten Gruppen der Kindertagesbetreuung 21 Gruppen der Kindertagesbetreuung 22 Schl. Arbeitsbereich Erziehungs- Familienberatung Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe 30 Heimerziehung im Gruppendienst in betreuter Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 34 ASD, KSD, RSD 50 Förderung der Erziehung in der Familie 51 Drogen- und Suchtberatung 35 Pflegekinderwesen, Familienpflege Jugendgerichtshilfe Jugendhilfe Jugendhilfeplanung 45 Verbänden Verwaltung ( Jugendhilfe Seite 2
9 Erläuterungen zum Fragebogen Abgrenzung des Erhebungsbereichs Die Erhebung erstreckt sich auf alle Einrichtungen, in denen Kinder- und Jugendhilfe geleistet wird oder - Jugendgruppen, Jugendbehörden, Personen, die in diesen Einrichtungen in einem haupt- oder neben- dienenden Teil der Einrichtung Auskunft zur Statistik zu erteilen. nicht zu melden: Deutschland, Einrichtungen, die überwiegend Einrichtungen, deren Aufgaben überwiegend - ihrer Verwaltungsausbildung in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Meldung zur Statistik jede ein spätestens 1. Februar 2015 an das Statistische Amt zu senden. der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen einzutragen. Allgemeines Einrichtungen, die verschiedene jeweils gruppen, 2 Tagesgruppen und dem Angebot, durchschnittlich insgesamt 4 Fragebogen aus, nämlich melden. Nur soweit eine Trennung nach einzelnen Abteilungen nicht möglich ist, ist die Einrichtung nebst zugehörendem Personal nach Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen A: Art des Trägers der Einrichtung Träger der öffentlichen Jugendhilfe Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden in den Stadtstaaten wie folgt zugeordnet: Träger der freien Jugendhilfe Privat-gemeinnützige Träger - - Von den Kirchen selbst betriebene Einrichtungen sind der gleichen (tungen zuzuordnen. Jugendgruppen Andere gemeinnützige juristische Personen oder Vereinigungen: ( Träger der freien Jugendhilfe Privat-nichtgemeinnützige natürliche oder juristische Person des Privatrechts ist anzugeben, wenn es sich um eine - ständigte Einheit handelt, bei der zumindest eine Person existiert, die Selbstständig privat-gewerblich Natürliche oder andere juristische Personen Die Rechtsform des Trägers ist der Satzung des Rechtsträgers der Angelegenheiten zuständige Person des Rechtsträgers Auskunft geben können. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen Hierzu gehören: - Eigenbetriebe Körperschaft des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein mitgliedschaftlich gemeinden, Religionsgemeinschaften, staatliche Hochschulen, Studentenwerke, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskam- Kommunalunternehmen Ein Kommunalunternehmen ist eine besondere Form der kommunalen lichen Rechts. Seite 3
10 Anstalt des öffentlichen Rechts Eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgabe ihr gesetzlich oder kommunalen Aufgaben werden in ihrer Satzung festgelegt. Anstalten des öffentlichen Rechts werden durch oder aufgrund eines Gesetzes Stiftung des öffentlichen Rechts des öffentlichen Rechts ist wie die Anstalt und Körperschaft des öffent- waltung. Die Stiftung des öffentlichen Rechts wird durch den hoheit- Privatrechtsformen Natürliche Person Verein Ein Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung Genossenschaft Stiftung des Privatrechts - Personengesellschaft Clausus der Gesellschaftsformen beschränkt, d. h. nur die gesetzlich Personengesellschaften: GmbH & Co. KG Stille Gesellschaft GmbH - Andere Kapitalgesellschaft Eine andere Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der die - 01 Einrichtung der stationären Erziehungshilfe mit mehreren den. Hier sind nur die Einrichtungen zu melden, deren pädagogisches - Einrichtungsarten 03 bis 10 entsprechen, sind separat zu melden. Das werden. - zugeben. Nicht hier, sondern mit Einrichtungsart 17 anzugeben sind 02 Einrichtung der stationären Erziehungshilfe mit mehreren Gruppen in Lebensgemeinschaftsform auf einem Heimgelände ( geschlechts- und altersgemischte Gruppen, die in einem Haus leben und weitgehend selbstständig sind. Erziehungssettings bzw. Gruppen, die den Einrichtungsarten 03 bis 10 entsprechen, sind separat zu mel- der Innenwohngruppen ist hier zu melden. 03 Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus im Schichtdienst sind Gruppen, in denen Kinder, Jugend- im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe pädagogisch betreut werden bezeichnet. Hier sind nur die Gruppen zu melden, deren pädago Ausgelagerte Gruppen mit organisatorischer Anbindung an das Stammhaus in Lebensgemeinschaftsform entsprechen der Einrich- Personal ist beim Stammhaus zu melden. haus Jugendamt, angeboten werden. Als Platzzahl ist die Anzahl der als eine Einrichtung zu zählen. ist ein familiales Erziehungssetting, das durch sozialpädagogisches Fachpersonal durch- lichen Träger angeboten bzw. koordiniert werden. Nicht zu melden ist ein Erzie- - närer Erziehungshilfe dar. ist eine teilstationäre Einrich- 09 Einrichtung Abteilung Gruppe für gesicherte geschlossene Unterbringung auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung anbietet, in dem ein unerlaubtes Verlassen des Gruppen- oder Heim- - Seite 4
11 10 Einrichtung Abteilung 11 Kleinsteinrichtung der stationären Erziehungshilfe ist eine Ein- Nacht untergebracht sind und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Kleinsteinrichtung nur aus einer Gruppe. 12 Einrichtung für integrierte Hilfen ( oder Jugendhilfezentren ist eine Einrichtung, in der ambulante, teil- separat zu melden, sondern als gesamte Platzzahl dieser Einrichtung. amt untergebracht werden und erzieherische Hilfen nach 34, 41 formen gibt. Väter und Kinder ist eine Einrichtung, die Frauen während der Schwangerschaft und nach der Einrichtung der Frühförderung ist eine Einrichtung, in der un- derung ist eine Einrichtung, in der - 17 Tageseinrichtung rung ist eine Einrichtung, die ab dem 6. Lebensjahr - Hierzu gehören auch heilpädagogische und therapeutische Einrich Einrichtung des Jugendwohnens im Rahmen der Jugendsozial- Auszubildende Einrichtung der schulischen und berufsbezogenen Jugend- ist eine Einrichtung, - - und das Personal. Nicht zu melden sind Personen, die keine Aufgaben 20 Kur-, Genesungs- und Erholungseinrichtung für junge Menschen 21 Jugendherberge, Jugendgästehaus, Jugendübernachtungshaus: Jugendherbergen sind nur zu melden, wenn sie dem Deutschen Jugendherbergswerk angehören. zelner Personen und Gruppen dienen. 22 Jugendtagungsstätte, Jugendbildungsstätte: tungen, in der Regel ohne hauptamtliches pädagogisches Personal, - werden. - beiterschulung bietet. Nicht hierzu gehören Einrichtungen der Erwachsenenbildung. 23 Jugendmigrationsdienst 24 Jugendzentrum, Jugendfreizeitheim, Haus der offenen Tür sind Einrichtungen mit haupt- oder nebenamtlichem pädagogischen Personal, die organisierten und nichtorganisierten Jugendlichen ein diffe- 25 Jugendräume Jugendheim ohne hauptamtliches Personal sind ohne hauptamtliches Personal - bzw. Jugendheime haben in der Regel einen eigenen Eingang und ei- sind Ein- und die einen gruppen- und lebensfeldbezogenen aufsuchenden gemeinwesenorientierte Angebote der Jugendarbeit. 27 Jugendkunstschule, kulturpädagogische und kulturelle Einrichtung für junge Menschen Einrichtung der Stadtranderholung ist eine Einrichtung in Stadt- 29 Kinder- und Jugendferienstätte, Kinder- und Jugenderholungsstätte rend der allgemeinen Ferienzeit der Freizeitgestaltung und Erholung 30 Familienferienstätte - 31 Pädagogisch betreuter Spielplatz Spielhaus Abenteuerspielplatz sind Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen zum Spielen Fachkraft betreut werden. Hierzu gehören auch Spielparks. Spielhäuser sind dem betreuten Spielplatz angegliedert und dienen dazu, das Angebot in der kalten Jahreszeit aufrecht zu erhalten. Seite 5
12 32 Jugendzeltplatz ausgewiesene Geländefläche mit einer pädagogischen Konzeption 33 Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist eine Einrichtung, - tungsstellen, werden dann als Erziehungs- und Familienberatungs- richtungen sind nicht alle Fachkräfte, sondern nur der auf Erziehungsberatung entfallende Teil als tätige Personen zu erfassen. 34 Ehe- und Lebensberatungsstelle - diesen Einrichtungen sind nicht alle Fachkräfte, sondern nur der auf Kinder- und Jugendhilfeleistungen entfallende Teil zu erfassen. ist eine Einrichtung, die ein besonders auf Jugendliche abgestimmtes der Erziehungs- und Familienberatung wird mit Einrichtungsart 33 - angegeben. 36 Drogen- und Suchtberatungsstelle ist eine Einrichtung, in der 37 Einrichtung der Mitarbeiterfortbildung Mitarbeiterinnenfortbildung Personal. 38 Einrichtung der Eltern- und Familienbildung ist eine Einrichtung, in der Eltern, Erziehungsberechtigten und interessierten Jugendlichen gehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt sind dann als Einrichtung zu erfassen, wenn sie mindestens eine Person beschäftigen, die - Träger. laubnis insgesamt anzugeben, nicht Plätze. nachzuweisen. 23 bis 40 in Frage C. E: Haupt- und nebenberuflich Tätige Anzugeben sind alle Personen, die in der Einrichtung am Stichtag in - nicht zur Statistik gemeldet. Ebenfalls nicht zu melden sind Personen, die ehrenamtlich in der Einrichtung tätig sind, sowie Personen in Elternzeit, in der Freistellungs- ersatzweise eingestelltes Personal zu melden. F: Angaben zum Personal 1 Angaben zum pädagogischen und Verwaltungspersonal Hier sind nur die Angaben zum pädagogischen und zum Verwaltungs- Personal erfolgen die Angaben separat. pro Person eine Zeile einer ruflich beschäftigte Honorarkräfte, die Funktionen in mehreren Kinder- Von Jugendämtern, die als Teil eines Fach- oder Geschäftsbereiches - gemeldet. Sind Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe anderen eigenständigen - einer Einrichtung denzahl zu melden. Nicht zu melden sind: Personen, die in Jugendbehörden und Geschäftsstellen in anderen werden, sind auch dann nicht zu melden, wenn diese Aufwendungen aus Kinder- und Jugendhilfemitteln erstattet werden. Arbeitsbereich überwiegenden Tätigkeit 2 anzugeben. andernfalls ist der entsprechende Arbeitsbereich anzugeben. Seite 6
13 01 Kulturelle Jugend( bildungs stellt eine Form der Jugendarbeit dar, die auf die Aneignung und selbständige Gestaltung ästhe- ( Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freier Träger im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit ( sind Tätigkeiten kreis. 03 Kinder- und Jugenderholung: Hierunter fallen Tätigkeiten in der Hierzu gehören nicht 05 Freizeitbezogene, offene Jugendarbeit und Jugendpflege sind melden. 07 Mobile Jugendarbeit rische Tätigkeit, bei der ein gruppen- und lebensfeldbezogener Arbeits- senorientierte Angebote der Jugendarbeit. ist anzugeben, wenn diese integriert in Einrichtungen oder Verbänden erfolgt. Hierunter fällt nicht die Fachberatung durch Jugendämter. 10 Ausbildungsbezogene Jugendsozialarbeit umfasst sozialpäda- 11 Unterkunftsbezogene Jugendsozialarbeit ist eine Tätigkeit im 49 Jugendlichen an Schulen - Aufgabengebiet der sonderpädagogischen Förderung fallen. bis unter 3 Jahren (nigen Personen anzugeben, denen die Funktion der Gruppenleitung von Kindern bis unter 3 Jahren ( Heimen neben der Gruppenleitung eingesetzt werden. Hilfskräfte sind auch mit Andere erzieherische Hilfe 24 Erziehungs- Ist keine erfolgen. 29 Erziehung in einer Tagesgruppe sind sozialpädagogische 30 Heimerziehung im Gruppendienst sind 31 Heimerziehung mit gruppenübergreifenden Tätigkeiten sind sozi- Die Heimleitung ist nicht Erfasst werden pädagogische und therapeutische Tätigkeiten in Einrichtungen, die teil- 34 ASD, KSD, RSD - Hilfen. Hierunter fallen - und Aufgabenstellung zu unterscheiden. Amtspflegschaft: Gegensatz zur Vormundschaft umfasst die Pflegschaft nur die Amtsvormundschaft: Ein Vormund wird tätig, wenn Eltern als die gestorben sind, bei Sorgerechtsentzug oder Adoptionsfreigabe. 38 Adoptionsvermittlung: Die Vermittlung zur Adoption freigegebener schulen ist hier einzuordnen. - bzw. 02 anzugeben. freier Träger im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit nicht nummer 02 anzugeben. 42 Supervision: 43 Leitung, Geschäftsführung: einem Seite 7
14 sind, andernfalls ist der entsprechende Arbeitsbereich anzugeben. 44 Jugendhilfeplanung: Hierzu gehören bei öffentlichen Trägern sind sowie Tätigkeiten als Jugendreferentin und Jugendreferent. Hierzu referenten sind hier ebenfalls einzuordnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Aufgaben in der Planung, Förderung und Entwicklung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit ihrer Kommune liegt. Die Tätigkeit der Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten im nummer 01 bzw. 02 anzugeben. 46 Fachberatung von Einrichtungen ohne Aufgaben der Heimaufsicht der Landesjugendämter nisatorischen und pädagogischen Arbeit. Anzugeben ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Stunden, gegebenenfalls mit einer gerundeten Nachkommastelle, - anzugeben. Haupt- bzw. nebenberuflich Tätige - - anzugeben. geben. Stichtag. - Kategorien zugeordnet werden. 01 Dipl.-Sozialpädagoge Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Sozialarbeiter -in: Sozialarbeit bzw. Sozialwesen. 02 Dipl.-Pädagoge Dipl.-Pädagogin, Dipl.-Sozialpädagoge Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Erziehungswissenschaftler -in: H Erziehungswissenschaft, Dipl.-Sozialpädagogetärem Diplom ( -in, Dipl.-Sonderpädagoge Dipl.-Sonderpädagogin und Dipl.-Rehabilitationspädagoge u. a. alters, Soziale Arbeit, Sozialarbeit bzw. Sozialwesen. 36 Kindheitspädagogin ( Master - - Master in... Jugend, Soziale Dienste in Erzieher -in: Hierunter fallen auch staatlich anerkannte Kindergärtnerin und Kinderhortnerin, Arbeitserzieher -in ( -in Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung ( Arbeit ( SN 06 Kinderpfleger -in: Hierunter fallen auch Erziehungshelfer -in ( RP -in ( 08 Familienpfleger -in: Sozialpflege ( SH-in ( NI, ST 11 Sonstige soziale sozialpädagogische Kurzausbildung: 2 Angaben zum hauswirtschaftlichen und technischen Personal bzw. beim Träger angestellt sind. Personal externer Firmen ist hier nicht anzugeben. Seite 8
15 Schl. 01 Dipl.-Sozialpädagoge Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Sozialarbeiter Dipl.-Sozialarbeiterin ( FH oder Sozialdiakon -in, Sozialpädagoge-in, -in, Rehabilitationspädagoge Rehabilitationspädagogin 04 Erzieher -in Heimerzieher -in, Kindergärtnerin, Krippenerzieher -in, Krippenpädagoge -in, Horterzieher -in, Erzieher Erzieher -in in Heimen und Horten, Erzieher -in im kirchlichen Dienst, Gruppenerzieher -in, Kinderdiakon -in 06 Kinderpfleger -in Facharbeiter 14 Psychologe Psychologin mit Hochschulabschluss Diplompsychologe Diplompsychologin 17 ( Fach- Krankenschwester, -pfleger 18 Krankengymnast Säuglingskrankenschwester, Facharbeiter Physiotherapeut -in 21 Fachlehrer -in oder Diplomlehrer -in, Diplomagrarpädagoge Diplomagrarpädagogin, Diplomsportlehrer -in, Diplomlehrer 22 Sonstiger Hochschulabschluss Diplomphilologe Diplomphilologin, Diplomphilosoph -in, Diplomingenieur -in ( -in, Gesellschaftswissenschaftler -in, Theologe Theologin, Sozialwissenschaftler -in 24 Dienst Ökonom -in, Finanzökonom -in, Ökonom -in der Fachrichtung Sozialistische 25 Sonstiger Verwaltungsberuf -in, Fachschulabschluss Staat und Recht, Facharbeiter Facharbeiter Facharbeiter 26 Hauswirtschaftsleiter -in, Diplomwirtschafter -in, Ökonom -in der Fachrichtung Gesellschaftliche Speisewirtschaft, Ökonom -in der Fachrichtung Gaststätten- und Hotelwesen 29 Facharbeiter -in -in, Schlosser -in, Schreiner -in, Elektriker -in, Technische -in, Kleidungsfacharbeiter -in, Forstfacharbeiter -in, Agro-Techniker -in, Instandhaltungsmechaniker -in, -in 32 Verkäufer -in, Klubleiter -in, Freundschaftspionierleiter -in 35 Erziehungshelfer -in ohne Abschluss Seite 9
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