Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2003

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1 Allgemeine Deutsche bedingungen (ADSp) 2003 Bekanntmachung Bunkartellamtes Nr. 59 vom 6. Juli 1998 (BAnz. Nr. 130 vom ),Nr. 4 vom 13. Januar 1999 (BAnz. Nr. 18 vom ),Nr. 182 vom 19. Sep-tember 2001 (BAnz. Nr. 184 vom 29. September 2001). Nr. 250 vom 17. Dezember 2002 (BAnz. Nr. 3 vom 7. Januar 2003) Präambel Industrie,Bunverband Diese Bedingungen wer r Deutschen Anwendung Großab 1. Außenhandels,Bunverband Januar 2003 empfohlen vom Spedition Bunverband Logik, Deutschen unverbindlich. Deutschen Industrie- Es bleibt Handelskammertag,Hauptverband Vertragsparteien unbenommen,vom Inhalt Deutschen ser Einzelhandels. Empfehlung abweichende Diese Empfehlung Vereinbarungen treffen. 1. Interessenwahrungs- Sorgfaltspflicht eines Der ortlichen das Kaufmannes Interesse ausführen. s wahrnehmen seine Tätigkeiten mit Sorgfalt 2. Anwendungsbereich 2.1 Fracht,Lager- Die ADSp gelten sonstige Verkehrsverträge üblicherweise über m alle Arten Speditionsgewerbe Tätigkeiten,gleichgültig gehörende Geschäfte ob sie Speditions-, zählen auch speditionsübliche logische Leungen,wenn se mit Beförung betreffen. Lagerung Hier Gütern in Zusammenhang stehen. 2.2 Bei Abschluss speditionsvertraglichen r Erbringung Tätigkeiten ser Leungen im Sinne erforlichen 453 bis Verträge,soweit 466 HGB schuldet zwingende AGB-feste nur Rechtsvorschriften s anes bestimmen. 2.3 Die ADSp gelten Geschäfte, ausschließlich m Gegenstand haben Verpackungsarbeiten, Beförung Umgsgut sen Lagerung, - Umschlagstätigkeit Kran- Montagearbeiten s, sowie Schwer- Großraumtransporte mit Ausnahme - Beförung Lagerung abschleppen bergen Gütern. 2.4 Die Person, ADSp fin Vertrag keine Anwendung einem Zweck auf Verkehrsverträge abschließt, we mit Verbrauchern. ihrer gewerblichen Verbraucher noch ihrer eine selbständigen natürliche beruflichen Tätigkeit gerechnet wer kann. 2.5 n,dass Weichen Handelsbräuche gesetzlichen Bestimmungen gesetzliche Bestimmungen zwingend AGB-fest ADSp sind. ab,so gehen ADSp vor,es sei Bei Vereinbarungen Verkehrsverträgen nach über da Luft-,See-,Binnenschiffs- etwa aufgestellten besonen multimodale Beförungsbedingungen Transporte können getroffen abweichende wer 2.6 Der r Vereinbarung üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt. 2.7 Im Verhältnis Zwischenspediteurs. zwischen Erst- Zwischenspediteur gelten ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen 12 ADSp

2 3. Auftrag,Übermittlungsfehler,Inhalt,besone Güterarten 3.1 Aufträge,Weisungen,Erklärungen solche deutlich kenntlich machen. Mitteilungen sind formlos gültig. Nachträgliche Änungen sind als Die Beweislast Inhalt sowie richtige vollständige Übermittlung trägt,wer sich darauf beruft. 3.2 Soweit lesbare Form Erklärungen gleich,sofern Schriftform sie Aussteller verlangt erkennbar wird,steht macht. ihr Datenfernübertragung jede sonst 3.3 Der vertrages sind: bei Auftragserteilung mitteilen,dass Gegenstand Verkehrs- Gefährliche Güter Lebende Tiere Pflanzen Leicht verbliche Güter - Besons wertvolle bstahlsgefährdete Güter 3.4 schaften Der im im Sinne Auftrag Adressen,Zeichen,Nummern,Anzahl,Art Ziffer 3.3, Warenwert eine Versicherung Inhalt Packstücke,Eigenstigen erkennbar ordnungsgemäße Ausführung Auftrags erheblichen Umstände angeben. alle son- 3.5 Bei gefährlichem Gefahr Gut soweit erforlich bei ergreifen Auftragserteilung Vorsichtsmaßnahmen schriftlich mitteilen. Handelt genaue es Art sich en um Gefahrgut Beförung im Sinne Lagerung Gesetzes besone über gefahrgut-,umgangs- Beförung gefährlicher abfallrechtliche Güter um Vorschriften sonstige Güter, bestehen,so Angaben,insbesone Klassifizierung alle nach ordnungsgemäße einschlägigen Durchführung Gefahrgutrecht,mitteilen. Auftrags erforlichen 3.6 Der Edelmetalle,Schmuck,Uhren,Edelsteine,Kunstgegenstände,Antiquitäten,Scheck-,Kreditkarten,gültige bei besons wertvollen bstahlsgefährdeten Gütern (z.b. Geld, Telefonkarten Unterhaltungselektronik,Telekommunikationsgeräte,EDV-Geräte ane Zahlungsmittel,Wertpapiere,Valoren,Dokumente,Spirituosen,Tabakwaren, tatsächlichen Wert 50 EUR/kg mehr so rechtzeitig vor Übernahme -Zubehör) durch sowie bei Gütern schriftlich mit einem Maßnahmen informieren,dass eine sichere schafreie Möglichkeit Abwicklung,über Auftrags Annahme treffen. entschei 3.7 Entspricht steht es ein frei, erteilter Auftrag in Ziffern genannten Bedingungen,so Annahme verweigern, bereits übernommenes Gut rückgeben bzw. r Abholung bereithalten, - ses sätzliche,angemessene ohne Benachrichtigung Vergütung s verlangen,wenn versen, eine sichere beförn schafreie einlagern Ausführung eine Auftrags mit erhöhten Kosten verbun. 3.8 Der ergänzen. verpflichtet, nach Ziffern 3.3 bis 3.6 gemachten Angaben nachprüfen 3.9 Der Mitteilungen sonstigen verpflichtet, Schriftstücken Echtheit Unterschriften Befugnis Unterzeichner auf irgendwelchen prüfen,es das Gut sei betreffen dass an Echtheit Befugnis begründete Zweifel bestehen. n, 4. Verpackung,Gestellung Ladehilfs- Packmitteln,Verwiegung Untersuchung 4.1 Der erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung Verpackung, Verpackung,es Verwiegung,Untersuchung,Maßnahmen sei n,s geschäftsüblich, r Erhaltung Besserung seiner Wer Gestellung se Zug-um-Zug Tausch getauscht,erfolgt Paletten sonstigen eine Abholung Ladehilfs- nur,wenn Packmitteln. Dies gilt,wenn Tausch auf Veranlassung s unterbleibt. ein neuer Auftrag erteilt wird. 4.2 Die Tätigkeiten nach Ziffer 4.1 sind gesont vergüten. ADSp 13

3 5. Zollamtliche Abwicklung 5.1 Der Abfertigung Auftrag r ein,wenn Versendung ohne sie nach einem Beförung Bestimmungsort bis m Bestimmungsort im Ausland schließt ausführbar Auftrag r. zollamtlichen 5.2 Für e Vergütung zollamtliche berechnen. Abfertigung kann neben tatsächlich auflaufen Kosten eine beson- 5.3 Der Ermächtigung Auftrag,unter Zollverschluss ein,über eingehende Erledigung Sendungen führen erforlichen frei Zollförmlichkeiten Haus liefern,schließt Auslegung zollamtlich festgesetzten Abgaben entschei. 6. Verpackungs- Kennzeichnungspflichten s 6.1 Die erforlichen Packstücke Kennzeichen sind vom versehen,wie deutlich Adressen,Zeichen,Nummern,Symbolen haltbar mit ihre auftragsgemäße Handhabung Behandlung Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt unkenntlich gemacht sein. 6.2 Darüber hinaus verpflichtet, e i n e r Sendung gehörende Packstücke als sammengehörig leicht erkennbar kennzeichnen; Packstücke möglich so herrichten,dass (Klebeband,Umreifungen ein Zugriff auf ähnliches Inhalt sind ohne nur Hinterlassen ausreichend,wenn äußerlich sie sichtbarer individuell Spuren tet sonst schwer nachahmbar sind; eine Umwickelung mit Folie nur,wenn se verschweißt ); gestal Einheiten bei einer im mit sammelgutverkehr einem Gurtmaß (größter Umfang abfertigen züglich längste Sendung, Kante) aus mehreren weniger als Stücken 1 m besteht,se größeren Packstücken sammenfassen; heiten bei einer geschlossenen im Hängeversand Hüllen abfertigen sammenfassen; Sendung, aus mehreren Stücken besteht,se Griffein nung auf Packstücken an schweren auf mintens Schiffen beförten 1000 kg Rohgewicht Frachtstücken vorgeschriebene durch das Gesetz Gewichtsbezeichnung über Gewichtsbezeichgen. anbrin- 6.3 Packstücke Ken,Gitterboxen,Paletten,Griffeinheiten,geschlossene sind Einzelstücke vom r Abwicklung Ladegefäße,wie Auftrags gedeckt gebildete gebaute Einheiten,z.B. Planen versehene Waggons,Auflieger Wechselbrücken,Container,Iglus. mit 6.4 Entsprechen entsprechende Anwendung. Packstücke in Ziffern genannten Bedingungen,findet Ziffer Kontrollpflichten s 7.1 Der verpflichtet,an Schnittstellen Plomben Packstücke Verschlüssen auf Vollzähligkeit überprüfen Itität sowie äußerlich erkennbare Schä Unversehrtheit Unregelmäßigkeiten dokumentieren (z.b. in Begleitpapieren durch besone Benachrichtgung). 7.2 Ablieferung Schnittstelle am Ende je je Übergang Beförungsstrecke. Packstücke einer Rechtsperson auf eine ane sowie 8. Quittung 8.1 Auf Verlangen s erteilt eine Empfangsbescheinigung. In en Inhalt,Wert Empfangsbescheinigung Gewicht. bestätigt Bei Massengütern,Wagenladungen nur Anzahl gleichen Art Packstücke, enthält Empfangsbescheinigung. im Zweifel keine Bestätigung Rohgewichts ans angegebenen Menge jedoch 8.2 Als trag Ablieferungsnachweis in sonstigen Begleitpapieren genannten vom Empfänger Packstücke eine verlangen. Empfangsbescheinigung Weigert sich über Empfänger, im Auf- bereits Empfangsbescheinigung ausgela,so erteilen,so berechtigt,es wie Weisung an sich einholen. nehmen. Ist das Gut beim Empfänger 14 ADSp

4 9. Weisungen 9.1 Eine gebend. über das Gut erteilte Weisung bleibt bis einem Wiruf s maß- 9.2 Mangels sen handeln. ausreichen ausführbarer Weisung darf nach seinem pflichtgemäßen Ermes- 9.3 Ein Verfügung Auftrag,das Dritten Gut r beim Verfügung eines eingegangen Dritten halten,kann. mehr wirufen wer,sobald 10. Frachtüberweisung,Nachnahme 10.1 Empfängers Die Mitteilung eines s, Dritten ausführen,berührt Auftrag sei unfrei abfertigen Verpflichtung Auftrag s sei Rechnung gegenüber, Vergütung sowie sonstigen Aufwendungen tragen Die Mitteilung nach Ziffer 10.1 enthält keine Nachnahmeweisung. 11. Fren 11.1 Reihenfolge Mangels Vereinbarung Abfertigung wer Verlade- Gütern gleicher Lieferfren Beförungsart. gewährleet,ebensowenig eine bestimmte 11.2 Unberührt bleibt gesetzliche Haftung s eine Überschreitung Lieferfr. 12. Hinnisse 12.1 Zeit Leungshinnisse, ihrer Dauer Verpflichtungen,en Risikobereich Erfüllung s unmöglich rechnen gewor. sind,befreien ihn Im rücktreten,auch Falle Befreiung wenn nach Satz Auftrag 1 sind schon teilweise ausgeführt wor. berechtigt,vom Vertrage Tritt erforlich halten durfte rück,so sind Interesse sind. Kosten erstatten, er 12.2 sen,ob Der gesetzliche nur im behördliche Rahmen seiner Hinnisse Sorgfaltspflicht Versendung prüfen (z.b. Ein- Ausfuhrbeschränkungen) vorliegen. darauf hinweihandlungen Soweit Eindruck erweckt,über jedoch besone durch öffentliche Kenntnisse Bekanntmachungen bestimmte Arten in Geschäften Vertragsver- verfügen, er vorstehende Prüfungs- Hinweispflichten entsprechend erfüllen über Vom ; vertretende öffentlich-rechtliche haftet Akte berühren alle Rechte aus solchen s Ereignissen gegenstehen Folgen. Etwaige Ansprüche s gegenüber Staat einem sonstigen Dritten ent- wer hierdurch berührt. 13. Ablieferung Die sende Ablieferung Person,es erfolgt sei n,es mit befreien bestehen Wirkung begründete an jede Zweifel im Geschäft an en Empfangsberechtigung. Haushalt Empfängers anwe- 14. Auskunfts- Herausgabepflicht s 14.1 über Der Stand verpflichtet, Geschäftes Auskunft geben erforlichen nach sen Nachrichten Ausführung Rechenschaft geben,auf Verlangen r Offenlegung Kosten er jedoch nur verpflichtet,wenn er Rechnung s ablegen; wird. tätig 14.2 er Der aus Geschäftsführung verpflichtet, erlangt,herausgeben. alles,was er r Ausführung Geschäfts erhält was ADSp 15

5 15. Lagerung 15.1 Die Lagerung bei erfolgt einem nach frem Wahl Lagerhalter s ein,so in sen er sen eigenen Namen frem Lagerort Lagerräumen. Lagert unverzüglich ken. schriftlich bekanntgeben,falls ein Lagerschein ausgestellt,auf sem vermer Beanstandungen Dem gegen steht es frei, Unterbringung Lagerräume besichtigen gegen besichtigen Wahl Lagerraumes lassen. Einwände muss er unverzüglich gegen vorbringen. Art Weise Macht Unterbringung,soweit Besichtigungsrecht Wahl keinen Gebrauch,so Lagerraumes begibt er Unterbringung sich aller Einwände Wahrung Sorgfalt eines ortlichen s erfolgt. unter 15.3 Das erlaubt. Betreten Lagers nur in Begleitung s sen Geschäftsstun Nimmt gen,dass Anzahl,Gewicht Handlungen Beschaffenheit mit Gut vor (z.b. gemeinsam Probeentnahme),so mit kann festgestellt verlan- wird. gestellte Kommt Schä ausgeschlossen,es sem Verlangen sei n, Scha nach, Haftung auf vorgenommenen s später Handlungen mit Gut rückführen. fest Lagers Der beim haftet Betreten alle Schä, Befahren er,seine Lagergrstückes Angestellten,anen Beauftragten beim Einlagerern Betreten sonstigen Dritten fügen,es sei n,dass,seine Angestellten Beauftragten kein Verschul trifft gebers Bei Inventurdifferenzen eine wertmässige kann Salrung Lagerbestan bei gleichzeitigen vornehmen. Fehl- Mehrbestän selben Auftrag sind,so Entstehen berechtigt, begründete Zweifel,ob eine angemessene seine Ansprüche Fr durch setzen,in Wert ser entwe sichergestellt Sicherstellung Ansprüche s anweitige Unterbringung Sorge tragen kann. digungsfr Kommt berechtigt. sem Verlangen nach,so r Kündigung ohne Kün- 16. Angebote Vergütung 16.1 auf Angebote namentlich s aufgeführten Vereinbarungen eigenen Leungen mit ihm über Leungen Preise Dritter Leungen nur beziehen auf Gut sich normalen stets nur Umfangs,normalen verhältnisse,ungehinte Gewichts Verbindungswege,Möglichkeit normaler Beschaffenheit; unmittelbarer sie setzen normale sofortiger unveränte Weiterversendung Beförungs- Weitergeltung bisherigen Frachten,Valutaverhältnisse Tarife,welche Vereinbarung gre sowie lagen,voraus,es gewesen. Ein Vermerk,wie sei n, etwa Veränungen "züglich sind üblichen unter Nebenspesen",berechtigt Berücksichtigung Umstände,Songebühren Sonauslagen sätzlich berechnen. vorhersehbar 16.2 fen Alle Angebote Auftrages,sofern s sich s gelten Gegenteiliges nur bei unverzüglicher aus Annahme Angebot ergibt, r sofortigen nur,wenn Ausführung bei Erteilung betref- Auftrages auf das Angebot Beg genommen wird Wird ein Auftrag gekündigt entzogen,so stehen Ansprüche nach 415,417 HGB 16.4 Wird ein ein,kann Nachnahme sonstiger noch Einziehungsauftrag Provision eheben. nachträglich rückgezogen, geht Betrag 16.5 Lehnt Empfänger Annahme vertreten einer, ihm gerollten möglich,so Sendung steht ab, Ablieferung Rückbeförung aus Grün, Rollgeld in gleicher Höhe wie Hinbeförung. 16 ADSp

6 17. Aufwendungen s,freellungsanspruch 17.1 halten Der durfte. Anspruch auf Ersatz Aufwendungen, er Umstän nach erforlich 17.2,auf Der Auftrag,ankommen Gut ruhende Gut Frachten,Wertnachnahmen,Zölle,Steuern in Empfang nehmen,ermächtigt,verpflichtet sonstige Abgaben sowie ihn aber Spesen auslegen Von Frachtforungen,Havarieeinschüssen,insbesone als Verfügungsberechtigten -beiträgen,zöllen,steuern als Besitzer frem sonstigen gestellt Abgaben, wer, an vertreten. Der berechtigt,nach auf Aufforung pflichtgemäßem sofort befreien,wenn Ermessen sie seiner Sicherung geboten Befreiung, geeigneten Maßnahmen Weisung ergreifen. einholen. Sofern Notwendigkeit sofortigen Handelns 17.4 z.b. Der zollrechtlichen Dritten gegenüber in geschäftsüblicher bestehen,z.b. Weise markenrechtlichen rechtzeitig auf alle Verpflichtungen öffentlich-rechtlichen, sam machen, mit Besitz verbun sind,soweit aufgr Angebots aufmerk- s da ausgehen,dass se Verpflichtungen ihm bekannt sind. 18. Rechnungen,fremde Währungen 18.1 Rechnungen s sind sofort begleichen in Der ihrer Lanwährung berechtigt, in deutscher ausländischen Währung n verlangen. Empfängern nach seiner Wahl Zahlung 18.3 Zahlung Schuldet in frem fremde in Währung deutscher Währung legt er fremde verlangen. Währung Verlangt aus,so er deutsche er berechtigt,entwe Umrechnung am Tage Zahlung amtlich festgesetzten Kurs,es sei n,dass Währung,so nachweisbar erfolgt ein aner Kurs zahlen gezahlt wor. 19. Aufrechnung,Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen Ansprüchen eine Aufrechnung aus Verkehrsvertrag Zurückbehaltung damit nur mit sammenhängen fälligen Gegenansprüchen außervertraglichen ein Einwand entgegensteht. lässig,en 20. Pfand- Zurückbehaltungsrecht 20.1 ten Der Tätigkeiten an wegen aller fälligen stehen,ein fälligen Pfandrecht Forungen, ein Zurückbehaltungsrecht ihm aus in Ziffer an 2.1 genannner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern sonstigen Werten. Das Pfand- Zurückbehaltungsrecht in sei- geht über das gesetzliche Pfand- Zurückbehaltungsrecht hinaus traggeber Der abgeschlossenen darf ein Pfand- Verkehrsverträgen Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,soweit wegen Forungen sie unbestritten aus anen sind mit wenn Aufmögenslage Schuldners Forung s gefährdet. Ver zwei An Wochen. Stelle in 1234 BGB bestimmten Fr einem Monat tritt in allen Fällen eine solche 20.4 Besitz Ist befindlichen Gütern im Verg,so Werten kann eine solche Menge,wie nach erfolgter nach Verkaufsandrohung seinem pflichtgemäßen Ermessen in seinem Befriedigung erforlich,freihändig verkaufen. r 20.5 erlös Für in Höhe Pfand- ortsüblichen Selbsthilfeverkauf Sätzen kann berechnen. in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Netto- ADSp 17

7 21. Versicherung 21.1 cherer Der seiner Wahl,wenn besorgt Versicherung ihn vor Übergabe (z.b. Transport- Güter beauftragt. Lagerversicherung) bei einem Versicherungsschutz Kann eindecken, wegen Art versichern s Güter aus unverzüglich einem anen mitteilen. Gr keinen Versi Der berechtigt,aber liegt. Der verpflichtet, darf vermuten,dass Versicherung Eindeckung besorgen,wenn einer Versicherung s im Interesse s liegt,insbesone wenn im bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt, - im Auftrag einen Warenwert (Ziffer 3.4) angegeben. Die Vermutung Interesses an Eindeckung einer Versicherung besteht insbesone,wenn - ein Eindeckung,Frachtführer schriftlich untersagt, Lagerhalter Der sie marktüblichen nach pflichtgemäßem Bedingungen abschließen,es Ermessen über Art sei n, Umfang Versicherung erteilt entschei unter Angabe Versicherungssumme decken Gefahren schriftlich eine ane Weisung diteur Ist verpflichtet,auf Versicherungsnehmer Verlangen gemäß Ziffer 14.1 er Rechnung Rechnung legen. s In sem Fall gehandelt, Spe- Höhe Prämie ausschließlich je einzelnen se Versicherungsdeckung Verkehrsvertrag auftragsbezogen an Versicherer erheben, abführen. dokumentieren in voller 21.5 Abwicklung Für Versicherungsbesorgung,Einziehung Versicherungsfällen Havarien Entschädigungsbetrages steht eine besone sonstige Vergütung Tätigkeiten neben bei Ersatz seiner Auslagen. 22. Haftung s,abtretung Ersatzansprüchen 22.1 jedoch Der folgen haftet bei Regelungen,soweit all seinen Tätigkeiten zwingende (Ziffer 2.1) AGB-feste nach Rechtsvorschriften gesetzlichen Vorschriften. s anes Es gelten bestimmen Verträge Soweit schuldet,haftet nur er nur Abschluss sorgfältige r Erbringung Auswahl vertraglichen ihm beauftragten Leungen Dritten. erforlichen 22.3 Wert- In allen Fällen,in Kostenersatz en entsprechend 429,430 Verlust HGB Beschädigung leen. haften, er 22.4 sind Soweit aus 425 ff 461 Abs. 1 HGB gelten,haftet Schä, entstan ungenügen Verpackung Kennzeichnung durch Dritte; vereinbarter Übung entsprechen Aufbewahrung im Freien; schwerem Diebstahl Raub ( 243,244,249 StGB); Güter,Beschädigung - höherer Gewalt,Witterungseinflüssen,Schadhaftwer durch Tiere,natürlicher Veränung Geräten Leitungen,Einwirkung aner nur insoweit,als aus einem ihm vorstehend eine schuldhafte aufgeführten Verursachung Umstän entstehen,so Schas nachgewiesen wird vermutet,daß wird. Konnte er aus ein sem Scha- entstan Hat gegen aus einen einem Dritten Schafall seine eigene Ansprüche Haftung gegen übersteigende einen Dritten, Ersatzansprüche,so er haftet, er se Ansprüche besoner Abmachung Verfolgung auf sen Verlangen Ansprüche abtreten,es Rechnung sei n,daß Gefahr s aufgr nimmt. über- Der erfüllungshalber abtritt. kann auch 437 verlangen,daß HGB bleibt unberührt. ihm gesamten Ansprüche gegen Dritten Soweit sind,erstreckt Ansprüche sich s Abtretungsanspruch vom nur auf aus Leung Speditionsversicherung s bzw. befriedigt wor- Versicherung übersteigen Teil Anspruchs gegen Dritten. 18 ADSp

8 23. Haftungsbegrenngen 23.1 Die verfügten Haftung Lagerung s Höhe bei Verlust nach begrenzt Beschädigung (Güterscha) mit Ausnahme auf 5 EUR je Kilogramm Rohgewichts Sendung; bei abweichend einem Scha, Ziffer an auf Gut während se Beförung Transports gesetzlich mit einem festgelegten Beförungsmittel Haftungshöchstbetrag; eingetreten, bei schluss einem einer Verkehrsvertrag Seebeförung,abweichend über eine Beförung Ziffer mit verschieartigen auf 2 SZR Beförungsmitteln je Kilogramm. unter Ein in,welcher je Schafall Betrag höher höchstens. auf einen Betrag 1 Mio. EUR 2 SZR je Kilogramm,je nach Haftungshöchstsumme Sind nur einzelne Packstücke nach Rohgewicht Teile Sendung verloren beschädigt wor,berechnet sich gesamten Sendung,wenn gesamte Sendung entwertet, - entwerteten Teils Sendung,wenn nur ein Teil Sendung entwertet schä Die Haftung an Drittgut s Höhe ane nach begrenzt als Güterschä auf das Dreifache mit Ausnahme Betrages, Personenschä bei Verlust Sach- zahlen wäre,höchstens auf einen Betrag EUR je Schafall. Die 431 Abs. 3,433 HGB bleiben unberührt reignis Die Haftung erhoben wer,begrenzt s in auf je 2 Mio. Fall,unabhängig EUR je Schaereignis da,wie viele Ansprüche 2 SZR aus je einem Kilogramm Schae- verlorenen beschädigten Güter,je nach,welcher Betrag höher,bei mehreren Geschädigten haftet anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche Für Berechnung SZR gilt 431 Abs. 4 HGB. 24. Haftungsbegrenngen bei verfügter Lagerung 24.1 ten Die Lagerung Haftung begrenzt s bei Verlust Beschädigung (Güterscha) bei einer verfüg auf 5 EUR je Kilogramm Rohgewichts Sendung, höchstens Soll- Ist-Bestand EUR je Schafall; Lagerbestan besteht (Ziffer 15.6),so Scha eines Haftungshöhe s auf in einer Differenz EUR begrenzt, zwischen unabhängig Ziffer unberührt. Zahl Inventurdifferenz ursächlichen Schafälle. In bei Fällen bleibt 24.2 Ziffer 23.2 gilt entsprechend schä Die Haftung an Drittgut s bei einer ane verfügten als Lagerung Güterschä begrenzt mit Ausnahme auf EUR Personenschä je Schafall. Sach ereignis Die Haftung erhoben s wer,auf 2 in Mio. je EUR Fall,unabhängig je Schaereignis da,wie begrenzt; viele bei Ansprüche mehreren Geschädigten aus einem Scha- anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. haftet 25. Beweislast 25.1 Beschaffenheit Der ohne äußerlich im Schafall erkennbare beweisen,daß Schä ( 438 HGB) übergeben ein Gut wor bestimmter. Der Menge beweisen,daß er das Gut,wie er es erhalten,abgeliefert ) Der Beweis eingetreten da,daß,obliegt ein Güterscha jenigen, während s behauptet. Transports Bei mit unbekanntem einem Beförungsmittel Schaort (Ziffer auf Verlangen s Empfängers Ablauf Beförung anhand einer Schnittstellendokumentation Beförungsstrecke eingetreten (Ziffer, 7) darlegen. Es wird eine vermutet,dass vorbehaltslose Scha Quittung auf jenigen vorlegt sorgen,wo Der geltend verpflichtet,durch gemachte Scha Einholung eingetreten Auskünften. Beweismitteln Feststellung ADSp 19

9 26. Außervertragliche Ansprüche Die außervertragliche vorstehen Haftungsbefreiungen Ansprüche. -beschränkungen gelten entsprechend 434,436 HGB auch 27. Qualifiziertes Verschul wor Die vorstehen Haftungsbefreiungen -begrenngen gelten,wenn Scha verursacht 27.1 Verletng durch Vorsatz vertragswesentlicher grobe Fahrlässigkeit Pflichten,wobei s Ersatzansprüche seiner in leiten letzterem Angestellten Fall begrenzt sind durch vorhersehbaren,typischen Scha; auf 27.2 Personen in Fällen vorsätzlich 425 ff,461 leichtfertig Abs. 1 HGB in durch Bewußtsein,daß ein Scha in mit 428,462 Wahrscheinlichkeit HGB genannten treten werde. ein- 28. Schaanzeige Für Anzeige eines Schas findet 438 HGB Anwendung. 29. Haftungsversicherung s 29.1 Der üblichen Bedingungen verpflichtet,bei abschließen einem Versicherer aufrecht seiner erhalten, Wahl eine seine Haftungsversicherung verkehrsvertragliche Haftung markt- ADSp nach Gesetz im Umfang Regelhaftungssummen abdeckt. nach 29.2 Die Vereinbarung Vereinbarung einer einer Schabeteiligung Höchstersatzleung je Schafall,Schaereignis s. Jahr lässig; ebenso 29.3 lung Der einen ausreichen darf sich gegenüber Haftungsversicherungsschutz auf vorhält. ADSp nur berufen,wenn er bei Auftragsertei Bestätigung Auf Verlangen Versicherers s nachweisen. sen Haftungsversicherungsschutz durch eine 30. Erfüllungsort,Gerichtsstand,anwen Recht 30.1 Auftrag Der Erfüllungsort gerichtet. alle Beteiligten Ort jenigen Nielassung s,an 30.2 Der damit Gerichtsstand entstehen, alle alle Rechtsstreitigkeiten, Beteiligten,soweit sie Kaufleute aus Auftragsverhältnis sind, Ort jenigen im Nielassung Zusammenhang s,an Auftrag gerichtet ; Ansprüche gegen ser Gerichtsstand ausschließlich deutsches Für Rechtsbeziehungen Recht. s m seinen Rechtsnachfolgern gilt 20 ADSp

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