RASTERZEUGNIS PATHOLOGIE
|
|
|
- Nora Voss
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PATHOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes bitte ankreuzen:) an der Krankenanstalt/Abteilung für 1 in der anerkannten Lehrpraxis in dem anerkannten Lehrambulatorium in der anerkannten Lehrgruppenpraxis einer praktischen Ausbildung als Turnusärztin/Turnusarzt unterzogen. Ausbildungsassistent(in) Ausbildungsverantwortliche(r) 2 Ärztliche(r) Leiter(in) der Krankenanstalt/ des Lehrambulatoriums Stampiglie, am 1 Bezeichnung der Fachabteilung, Organisationseinheit (Department für...), Universitätsklinik, Universitätsinstitut, usw. 2 Leiter(in) der Abteilung/des Instituts der Krankenanstalt, Klinik- bzw. Klinikvorstände, Lehrpraxisinhaber(in) Österreichische Ärztekammer, 1010 Wien, Weihburggasse Seite 1 7
2 PATHOLOGIE 1.) Ausbildungsinhalte Folgender Inhalt und Umfang der Ausbildung sind dem/der Ausbildungsverantwortlichen (Ausbildungs-assistent(in)) vermittelt und durch geeignete Maßnahmen der/dem Ausbildungsverantwortlichen überprüft worden: Inhalte die im Zuge der Ausbildung nicht oder nicht erfolgreich vermittelt bzw. überprüft wurden, sind durch Streichung des jeweiligen Punktes zu kennzeichnen. A) Kenntnisse: 1. Pathologie mit besonderer Berücksichtigung Ursache und Wesen Krankheiten und den damit verbundenen anatomischen und funktionellen Veränderungen sowie Kenntnisse der Anatomie, Pathophysiologie und Pharmakologie 2. Vorbereitung und Konservierung Leichen und Organteilen 3. Hygiene, Sterilisation und Desinfektion 4. Tropenmedizin 5. Für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde System des österreichischen Gesundheitswesen und des Sozialversicherungssystems Rechtliche Grundlagen der Dokumentation und der Arzthaftung Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen 6. Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation mit Erfolg Datum Unterschrift B) Fertigkeiten und Erfahrungen: 1. Histologische Auswertung Operationsmaterial sämtlicher medizinischer Fachgebiete 2. Histologische Auswertung diagnostischem Biopsie- und Punktatmaterial sämtlicher operativer und nicht operativer medizinischer Fachgebiete, insbesondere die Beurteilung maligner Veränderungen (diagnostische Onkologie) 3. Zytodiagnostische Untersuchungen gynäkologischen Materials 4. Zytodiagnostische Untersuchungen sämtlichen nicht gynäkologischen Exfoliativ-, Aspirations- und Punktatmaterials einschließlich Sputumuntersuchungen mit Erfolg Datum Unterschrift Seite 2 7
3 5. Spezielle histologische und zytodiagnostische Untersuchungsmethoden, wie chemische, molekularbiologische, fermentchemische, immunologische, fluoreszensoptische und fachspezifische elektronenoptische Techniken 6. Histologische und zytodiagnostische Verlaufskontrollen benigner und maligner Erkrankungen (pathologische Onkologie) 7. Mikrobiologische Untersuchungen einschließlich Keimbestimmung, Resistenzprüfung und fluoreszenztechnische Untersuchungen sowie Parasitologie 8. Fachspezifiische Untersuchungen wie etwa Komplementbindungsreaktionen, Haemagglutinationstests, Agglutinationsreaktionen sowie fluoreszenzoptische Methoden 9. Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer, zytodiagnostischer und mikrobiologischer Untersuchungsmethoden sowie Auswertung und Erstellung pathologisch-klinischer Korrelationen 10. Fachspezifische Qualitätssicherung und Dokumentation 11. Schriftliche Zusammenfassung, Dokumentation und Bewertung Krankheitsverläufen, sowie der sich daraus ergebenden Prognosen (Fähigkeit zur Erstellung Attesten, Zeugnissen, etc.) mit Erfolg Datum Unterschrift 2.) Begründung für nicht positiv (ohne Erfolg) beurteilte Inhalte und allenfalls Hinweis, wann mit einer positiven Ausbildung Teilbereichen gerechnet werden kann ( 24 Abs 4 ÄAO) Seite 3 7
4 3.) Begleitende, theoretische Unterweisungen Folgende, begleitende theoretische Unterweisungen sind zur Erreichung des Ausbildungszieles absolviert worden: 4.) Allfällige fachspezifische Projekte oder wissenschaftliche Arbeiten 5.) Allfällige Zusatzqualifikationen 6.) Evaluierungsgespräch ( 23 ÄAO) am Seite 4 7
5 7.) Verhinderungszeiten (bitte jeweils angeben - ) Urlaub: Erkrankung: Mutterschutz: Andere Gründe: 8.) Beschäftigungsausmaß Vollzeit Ja Nein; wenn Nein: Teilzeit Ausmaß 9.) Unterbrechungszeiten Präsenzdienst/Zivildienst: Karenzurlaub: Anm.: Nach erfolgter Anerkennung der Ausbildungszeit verbleibt dieses Blatt in der Landesärztekammer Seite 5 7
6 10.) Absolvierung Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten (Zutreffendes bitte ankreuzen:) Nachtdienste: Ja Nein Wochenenden/Feiertage: Ja Nein 11.) Externe Supervision mit Möglichkeit zur Selbstreflexion (Empfehlung 2 h / Monat) (Zutreffendes bitte ankreuzen:) Ja Nein 12.) Allfällige Anmerkungen der/des Ausbildungsverantwortlichen Für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung (Punkte 1-11) zeichnet verantwortlich: Ausbildungsassistent(in) Ausbildungsverantwortliche(r) 2 Ärztliche(r) Leiter(in) der Krankenanstalt/ des Lehrambulatoriums Stampiglie, am 1 Bezeichnung der Fachabteilung, Organisationseinheit (Department für...), Universitätsklinik, Universitätsinstitut, usw. 2 Leiter(in) der Abteilung/des Instituts der Krankenanstalt, Klinik- bzw. Klinikvorstände, Lehrpraxisinhaber(in) Seite 6 7
7 13.) Allfällige Anmerkungen der/des in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arztes Anm.: Nach erfolgter Anerkennung der Ausbildungszeit verbleibt dieses Blatt in der Landesärztekammer Seite 7 7
PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IN EINEM PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
Herr/Frau... geboren am... hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., von/bis... an der Krankenanstalt/Abteilung für 1...
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin in einem Wahlfach zum Ausbildungsfach Innere Medizin oder für ein Pflicht- oder Wahlnebenfach in der Ausbildung
RASTERZEUGNIS NEUROCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NEUROCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS GERICHTSMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H GERICHTSMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS PATHOPHYSIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PATHOPHYSIOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS FRAUENHEILKUNDE U N D GEBURTSHILFE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT FRAUENHEILKUNDE U N
RASTERZEUGNIS CHIRURGIE ODER CHIRURGIE U N D UNFALLCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT CHIRURGIE ODER CHIRURGIE
RASTERZEUGNIS PÄDIATRISCHE PULMONOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H PÄDIATRISCHE PULMONOLOGIE IM HAUPTFACH KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS GEFÄßCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H GEFÄßCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / an der Krankenanstalt/Abteilung
RASTERZEUGNIS KARDIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H KARDIOLOGIE IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., /
RASTERZEUGNIS ALLGEMEINMEDIZIN/LEHRPRAXIS
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT ALLGEMEINMEDIZIN/LEHRPRAXIS
RASTERZEUGNIS PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND ALLGEMEINE REHABILITATION
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND ALLGEMEINE REHABILITATION Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des
RASTERZEUGNIS GASTROENTEROLOGIE UND HEPATOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H GASTROENTEROLOGIE UND HEPATOLOGIE IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS ENDOKRINOLOGIE UND STOFFWECHSELERKRANKUNGEN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H ENDOKRINOLOGIE UND STOFFWECHSELERKRANKUNGEN IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des
RASTERZEUGNIS ALLGEMEINMEDIZIN/AMBULANZEN, LEHRAMBULATORIUM
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT ALLGEMEINMEDIZIN/AMBULANZEN,
RASTERZEUGNIS THORAXCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H THORAXCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS HÄMATOLOGIE UND INTERNISTISCHE ONKOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H HÄMATOLOGIE UND INTERNISTISCHE ONKOLOGIE IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des
RASTERZEUGNIS AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS IMMUNOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H IMMUNOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS HERZCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HERZCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS UROLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H UROLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS INFEKTIOLOGIE UND TROPENMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INFEKTIOLOGIE UND TROPENMEDIZIN IM HAUPTFACH SPEZIFISCHE PROPHYLAXE UND TROPENMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152,
RASTERZEUGNIS ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS INNERE MEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
RASTERZEUGNIS PHONIATRIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H PHONIATRIE IM HAUPTFACH HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFACH GERIATRIE IM HAUPTFACH ARZT/ÄRZTIN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFACH GERIATRIE IM HAUPTFACH ARZT/ÄRZTIN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: INNERE MEDIZIN. hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152,
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: INNERE MEDIZIN Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152, von bis an der Abteilung
RASTERZEUGNIS FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
RASTERZEUGNIS INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INTENSIVMEDIZIN IM HAUPTFACH UNFALLCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS HYGIENE UND MIKROBIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HYGIENE UND MIKROBIOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS ARBEITSMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H ARBEITSMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS NUKLEARMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NUKLEARMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INTENSIVMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / an der Krankenanstalt/Abteilung
RASTERZEUGNIS PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
R A S T E R Z E U G N I S
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S zu Anlage 2 für die Spezialisierung in Handchirurgie in den Sonderfächern Chirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Plastische,
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152, von
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: PSYCHIATRIE. hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152,
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: PSYCHIATRIE Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152, von bis (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS NEUROLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NEUROLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS UNFALLCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H UNFALLCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS PÄDIATRISCHE HÄMATOLOGIE UND ONKOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H PÄDIATRISCHE HÄMATOLOGIE UND ONKOLOGIE IM HAUPTFACH KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen
RASTERZEUGNIS HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Physiologie und Pathophysiologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Physiologie und Pathophysiologie Anlage 26 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Messgrößen und Maßeinheiten in der Physiologie 2. Allgemeine Zytologie, Zellphysiologie
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Klinische Pathologie und Molekularpathologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Klinische Pathologie und Molekularpathologie Anlage 16.1 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Pathologie mit besonderer Berücksichtigung von Ursachen, Wesen und Folgen
RASTERZEUGNIS INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INTENSIVMEDIZIN (IM HAUPTFACH NEUROLOGIE ) Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen
ÖÄK Spezialisierung Dermatohistopathologie zum Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten Beschluss ÖÄK-VO am
Anlage 1 ÖÄK Spezialisierung Dermatohistopathologie zum Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten Beschluss ÖÄK-VO am 27.5.2009 1. Bezeichnung der Spezialisierung Dermatohistopathologie im Rahmen des
RASTERZEUGNIS RADIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H RADIOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS VISZERALCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H VISZERALCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / an der Krankenanstalt/Abteilung
RASTERZEUGNIS MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIK
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIK Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS CHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H CHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie. Sonderfach Grundausbildung (27 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie Anlage 12.8 Sonderfach Grundausbildung (27 Monate) A) Kenntnisse 1. Psychosoziale, umweltbedingte, arbeitsbedingte und interkulturelle Risiken
RASTERZEUGNIS ANÄSTHESIOLOGIE UND INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H ANÄSTHESIOLOGIE UND INTENSIVMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe
Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien. Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetznovelle 2010
Einschreiter: BMJ-B4.907/0013-I 1/2009 Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/39 1040 Wien vertreten durch: Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Bauer Gonzagagasse 11/DG
RASTERZEUGNIS VISZERALCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H VISZERALCHIRURGIE IM HAUPTFACH CHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten. Dornbirn, am Neue Ärzte-Ausbildung
Ergeht an alle Primarärzte, Departementleiter und Leiter von Fachschwerpunkten Auskunft Dr. Winkler Jürgen (DW 34) +43 (0)5572 21900-0 Aktenzeichen C03 Dornbirn, am 19.11.2014 ausbildung-neu (2).docx Neue
Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung
Zur ärztlichen Aufklärung vor Errichtung einer Patientenverfügung Patientenverfügungs-Gesetz & Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 Dr. Artur Wechselberger Gesetzliche Grundlagen für den aufklärenden
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Formblatt im Anhang. A. Ausbildungseinrichtung. Genaue Bezeichnung der Einrichtung
Anmeldung als facheinschlägige Einrichtung des Gesundheitswesens zum Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz als klinische Psychologin oder klinischer Psychologe sowie als Gesundheitspsychologin oder Gesundheitspsychologe
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach
Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie (beschlossen von der Prüfungskommission im November 2001, in der Fassung Juli 2013) 1. Berufsbild Das Berufsbild der
Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen, allenfalls Anschlussblatt verwenden.
Anrechnung von Tätigkeiten im Rahmen einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens für den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz als klinische Psychologin oder klinischer Psychologe sowie
30. Gebiet Rechtsmedizin
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 30. Gebiet Rechtsmedizin Definition: Das Gebiet Rechtsmedizin
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin - Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin - Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Allgemeine Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004 und vom 16.06.2004
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie Anlage 24 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse absolviert 1. Standardisierungsmethoden und biologische Tests 2. Biometrische
14. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO (s. Seite 2) allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung
Ausbildung zur OrdinationsassistentIn. Lehrgangsordnung. C. Kastner-Frank Stand: Dezember 2014
1 Ausbildung zur OrdinationsassistentIn Lehrgangsordnung Ärztekammer für Wien Weihburggasse 10-12 Telefon: +43-1-51501-0 [email protected] vertreten durch den Präsidenten A-1010 Wien Telefax +43-1-51501-1209
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Facharzt / Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin (Hygieniker und Umweltmediziner / Hygienikerin und Umweltmedizinerin)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin Definition: Das
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Strahlentherapie Radioonkologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Strahlentherapie Radioonkologie Anlage 30 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Pathologie und Histopathologie von Neoplasien sowie deren klinischer Erscheinungsbilder
* sofern abweichend von Punkt 1.3
1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 1.3 Vorhabenträger Adresse Telefon / Fax / E-Mail 1.4 Gemeinde 1.5
Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege LEHRPLAN. Theoretische Ausbildung
LEHRPLAN Theoretische Ausbildung 1. Gesundheits- und Krankenpflege ein, schließlich Ernährungslehre, Erste Hilfe und Hygiene 2. Psychiatrische und neurologische Gesundheits- und Krankenpflege Berufskunde
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
BARMHERZIGE BRÜDER PFLEGEAKADEMIE Wien
Pflege leben Leben Pflegen Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege der Barmherzigen Brüder Wien BARMHERZIGE BRÜDER PFLEGEAKADEMIE Wien Ausbildung zum gehobenen Dienst in der allgemeinen Gesundheitsund
