Preisliste. Building a better future. Transportbeton, Spezialbaustoffe und Betonförderung. Preise gültig ab

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1 Preisliste Transportbeton, Spezialbaustoffe und Betonförderung Preise gültig ab Building a better future

2 2 Building a better future unser gemeinsamer Beitrag! Sehr geehrte Kunden, Nachhaltigkeit ist ein Kern unserer Unternehmensstrategie! Nachhaltige Entwicklung bedeutet, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen, unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge zu hinterlassen. Wir investieren in Arbeitssicherheit. Unsere bestens geschulten Frachtführer und Betonpumpenmaschinisten tragen auch auf Ihrer Baustelle zu mehr Sicherheit bei. Das erspart Ihnen Unfallkosten und Arbeitsunterbrechungen. Wir fördern den beruflichen Nachwuchs. Haben Sie Kinder? Wollen Sie, dass auch die junge Generation eine hochwertige Berufsausbildung bekommt? Facharbeitskräfte sind für die Baubranche unverzichtbar. Wir bilden in vielen kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen aus. Wir verbessern unsere Umweltbilanz. Deshalb minimieren wir Emissionen, verbessern unsere Energieeffizienz und führen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem ein. Denn das ist wichtig für uns alle. Wir produzieren Baustoffe mit Zukunft. Zusätzliche Verkaufsargumente gefällig? Wir bieten Ihnen passende Produkte für den Bau nachhaltiger Gebäude und auf Nachhaltigkeitszertifikate wie DGNB, BNB und LEED legen viele Bauherren heute großen Wert hier sind wir Ihnen gerne auch beim Papierkram behilflich. Wir halten unsere Fahrzeugflotte auf dem neuesten Stand. Wer atmet nicht lieber saubere Luft? Unsere Transportfahrzeuge entsprechen den aktuellen Umweltrichtlinien. Wir leisten Forschung und Entwicklung. Unsere Antwort auf neue Anforderungen der Baubranche? Wir setzen auf Innovationen, wir verwenden ressourcenschonende Rohstoffe, wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Baustoffe und Zusatzmittel. Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung für Sie, uns und die nachfolgenden Generationen sichern wir durch unseren Nachhaltigkeitsbeitrag. Gerne stellen wir Ihnen unseren Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung. Diese Investitionen zahlen sich aus!

3 3 UNSER LEISTUNGS-VERSPRECHEN Sie bekommen von uns professionelle Spitzenleistungen sowie eine einfache, schnelle und pünktliche Abwicklung Ihres Bauvorhabens. Sie erhalten aktuelle Informationen über Markttrends und Produktinnovationen. Sie können auf unsere anwendungstechnische Beratungsleistung zählen. Sie kaufen höchste Produktqualität unsere Produkte unterliegen kontinuierlichen Qualitätskontrollen. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt - Ihre Meinung ist uns wichtig, daran lassen wir uns täglich neu messen. Building a better future

4 Anschriften und Telefonnummern der Werke Schwerin Otto-Weltzien-Str. 22 Tel. (03 85) Wismar Am Torney 2a Tel. ( ) Roggentin Zum Bornkoppelweg 3 Tel. ( ) Güstrow Glasewitzer Chaussee 40 Tel. (03843) Groß Lüdershagen Dorothea-Erxleben-Str. 4 Tel. ( ) Greifswald- Ladebow Nordstraße Tel. ( ) Neubrandenburg Quartzstraße, Gewerbegebiet Fritscheshof Tel. (03 95) Neustrelitz Wesenberger Chaussee Tel. ( ) Velten Berliner Straße 23 Tel. (0 30) Bernau Albertshofer Chaussee Tel. (0 30) Berlin-Spandau Tel. (0 30) Berlin-Kreuzberg Schleusenufer 4 5 Tel. (0 30) Berlin- Hohenschönhausen Gehrenseestraße 19 Tel. (0 30) Potsdam Möbelhof 1 Tel. (0 30) Schönefeld Umgehungsstraße 1 Tel. (0 30) Frankfurt/O. Wildbahn 8 M Tel. (03 35) Eisenhüttenstadt Am Kanal 26 Tel. ( ) Peitz Gubener Vorstadt Tel. ( ) Cottbus Merzdorfer Bahnhofstraße 33 Tel. (03 55) Bad Harzburg Im Radautal Tel. ( ) Helmstedt Wolsdorf Südschacht/K19 Tel. ( ) Wernigerode Dornbergsweg 30 Tel. ( ) Halberstadt In d. langen Stücken 10 Tel. ( ) Quedlinburg Am Schmökeberg Tel. ( ) Wanzleben An der Alten Tonkuhle 2 Tel. ( ) Staßfurt Am Bleicherdeweg 7 (vorher Rathmannsdorfer Str.) Tel. ( ) Leipzig Brünner Str. 14 Tel. (03 41) Riesa Klötzerstr. 35 Tel. ( ) Dresden-Altstadt Papiermühleng./ Rosenstr. 77 Tel. (03 51) Dresden- Hellerberge Hammerweg 25 Tel. (03 51) Dresden- Rossendorf Bautzner Landstr. 386 Tel. (03 51) Bischofswerda Drebnitzer Weg 4 Tel. ( ) Bautzen Preuschwitzer Strasse 92 Tel. ( ) Markersdorf b. Görlitz Am Güterbahnhof 4 Tel. ( )

5 5 Kontakt Ihre Ansprechpartner in der Regionalleitung Andreas Hohenegger Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (01 51) andreas.hohenegger@cemex.com Regionales Kundencenter Manuela Gottermeyer Martha Schneider Sarita Mehmed Berlin Tel. (0 30) Tel. (0 30) Tel. (0 30) Fax (0 30) rkc.nordost@cemex.com Überregionale Kundenbetreuung Vertriebsleiter Ronald Thomaß Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (0171) ronald.thomass@cemex.com Vertriebsinnendienst Yvonne Thomaß Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) yvonne.thomass@cemex.com Kundenbetreuer Torsten Schiller Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (0172) torsten.schiller@cemex.com Steffen Baunack Brünner Str Leipzig Tel. (03 41) Fax (03 41) Mobil (0173) steffen.baunack@cemex.com Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite

6 6 Kontakt Ihre Ansprechpartner in der Gebiet Mecklenburg-Vorpommern Gebietsleitung Martin Schmidt Zum Bornkoppelweg Roggentin Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (01 51) martin.schmidtm@cemex.com Vertriebsinnendienst Ilona Tannhäuser Zum Bornkoppelweg Roggentin Tel. ( ) Fax ( ) ilona.tannhaeuser@cemex.com Werke Vertrieb 1 Schwerin 2 Wismar Dirk Nolte Am Torney 2A Wismar Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (0151) dirk.nolte@cemex.com 3 Roggentin 4 Güstrow Manfred Zippert Zum Bornkoppelweg Roggentin Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (01 51) manfred.zippert@cemex.com 5 Groß Lüdershagen 6 Greifswald-Ladebow Kristina Mahnke Dorothea-Erxleben-Str Groß Lüdershagen Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (01 51) kristina.mahnke@cemex.com 7 Neubrandenburg 8 Neustrelitz Steffen Griebsch Quartzstraße, Fritscheshof Neubrandenburg Tel. (03 95) Fax (03 95) Mobil (01 51) steffen.griebsch@cemex.com Gebiet Börde-Harz Gebietsleitung Jürgen Malcherek Dornbergsweg Wernigerode Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (01 60) juergen.malcherek@cemex.com Vertriebsinnendienst Bärbel Ludwig Dornbergsweg Wernigerode Tel. ( ) Fax ( ) baerbel.ludwig@cemex.com Werke Vertrieb 20 Bad Harzburg 22 Wernigerode 24 Quedlinburg 26 Staßfurt Carsten Wolff Dornbergsweg Wernigerode Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (0173) carsten.wolff@cemex.com 21 Helmstedt 23 Halberstadt 25 Wanzleben Lutz Kusche An der Alten Tonkuhle Wanzleben Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (01 60) lutz.kusche@cemex.com Weitere Ansprechpartner siehe nächste Seite

7 7 Kontakt Ihre Ansprechpartner in der Gebiet Berlin-Brandenburg Gebietsleitung Ronny Pastucha Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (01 72) ronny.pastucha@cemex.com Vertriebsinnendienst Ines Lessing Manuela Hoch Berlin Tel. (0 30) Tel. (0 30) Fax (0 30) ines.lessing@cemex.com manuela.hoch@cemex.com Werke Vertrieb 9 Velten 10 Bernau 11 Spandau Ben Gericke Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (0173) ben.gericke@cemex.com 12 Berlin-Kreuzberg 13 Hohenschönhausen Kai Leinkauf Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (0172) kai.leinkauf@cemex.com 14 Potsdam 15 Schönefeld Jörg Kopecky Berlin Tel. (0 30) Fax (0 30) Mobil (0171) joerg-peter.kopecky@cemex.com 16 Frankfurt/O. 17 Eisenhüttenstadt 18 Peitz 19 Cottbus Wolfgang Mathick Merzdorfer Bahnhofstr Cottbus Tel. (03 55) Fax (03 55) Mobil (01 73) wolfgang.mathick@cemex.com Gebiet Sachsen Gebietsleitung Vertriebsinnendienst Werke Jürgen Klingner Rosenstr Dresden Birgitt Schütze Rosenstr Dresden Vertrieb 27 Leipzig Uwe Engelhardt Rosenstr Dresden 28 Riesa 29 Dresden-Altstadt 30 Dresden-Hellerberge 31 Dresden-Rossendorf Ilona Köcher Rosenstr Dresden Tel. (03 51) Fax (03 51) Mobil (01 72) Tel. (03 51) Fax (03 51) Tel. (03 51) Fax (0211) Mobil (01 73) Tel. (03 51) Fax (03 51) Mobil (01 73) juergen.klingner@cemex.com birgitt.schuetze@cemex.com uwe.engelhardtw@cemex.com ilona.koecher@cemex.com 32 Bischofswerda 33 Bautzen 34 Markersdorf b. Görlitz Reiner Boldt Preuschwitzer Str Bautzen Tel. ( ) Fax ( ) Mobil (01 73) reiner.boldt@cemex.com

8 8 Preise gültig ab Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Unbewehrte Bauteile (ohne Stahl oder ein - gebettetes Metall) in nicht betonangrei - fender Umgebung Innen- und Gründungs - bauteile Bewehrte Außenbauteile Expositionsklassen b) (Feuchteklasse WF) X0 XC1 XC2 XC4 XF1 XA1 XC4 XD2 XS2 XF2 X XA2 Festigkeitsklasse C8/10 C1 C12/15 C25/30 C30/37 C30/37 C35/45 C1 C20/25 C1 C25/30 C1 C16/20 C20/25 XC3 C20/25 Konsis tenzklasse r) Größtkorn a) langsam c) nur bedingt verfügbar Festigkeitsentwicklung mittel c) schnell c) Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , LH) y) 157, * 153, , LH ) y) 152, * 148, , LH ) y) 149, * 145, , LH ) y) 161, * 157, , LH ) y) 156, * 152, , LH ) y) 153, * 149, ,70 * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN und DIN y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN und DIN verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung

9 9 Preise gültig ab Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Bewehrte Außen bauteile mit erhöhtem Wasser - eindring wider stand Expositionsklassen b) (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse XC4 XF1 XA1 C25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 Konsis tenzklasse Größtkorn a) langsam c) nur bedingt verfügbar Festigkeitsentwicklung mittel c) schnell c) Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis , , , , , , , , , , , , , , , , , , LH ) y) 154, , , LH ) y) 149, , , LH ) y) 146, , , LH ) y) 158, , , LH ) y) 153, , , LH ) y) 150, , ,70 Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne. Sichtbeton nach Merkblatt Sichtbeton für besondere Anforderungen nach Merkblatt XC4 XF1 XA1 C25/ * 144,70 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/ * 149,70 C30/37 16 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Schlauchleitungsbetone d > 65 mm Bewehrte Außen bauteile mit erhöhtem Wasser - eindring wider stand (max. (w/z) eq = 0,55) XC4 XF1 XA1 C25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/ * 151, * 154, * 146, * 149, * 156, * 159, * 151, * 154,70 * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sicht beton, gewährleisten. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN und DIN g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN und DIN verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Betone im Hochbau * Hier sind die verschiedenen Bauteile eines Wohnhauses mit Expositionsklassen dargestellt:, WO, WF, WO, WF, WF * Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grund sätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten., WF, WF, WF

10 10 Preise gültig ab Betone für den Industrieund Landwirtschaftsbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Expositionsklassen (Feuchteklasse WA) Festigkeitsklasse Konsis tenzklasse Größtkorn a) langsam c) nur bedingt verfügbar Festigkeitsentwicklung mittel c) schnell c) Beton für starken chemischen Angriff Lagerflächen und Stallböden Industrie böden und Lager flächen Lagerflächen mit Frost- und Tausalz - widerstand w) x) Beton mit hohem Frost-/Tausalzwiderstand w) FD Beton XC4 XD3 XS3 XF2 X XA3 f)g) C35/45 C40/50 C45/55 XC4 XF1 XA1 C25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 d) C30/37 XC4 XD3 XS3 XF2 X XA3 XM2 C35/45 XC4 XD3 XS3 X XA3 f)g) C30/37 XM2 e) LP l) XC4 XD3 XS3 X XA3 f)g) LP l) C30/37 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 XC4 XD3 XS3 X XA3 LP l) C30/37 Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis SR )y) 160, * 156, , SR)y) 155, * 151, , SR )y) 152, * 148, , SR )y) 164, * 160, , SR)y) 159, * 155, , SR )y) 156, * 152, , * 162, , * 157, , * 154, , * 166, , * 161, , * 158, , * 168, , * 163, , * 160, , * 172, , * 167, , * 164, , , , , , , , , , , , , , , , , , * 152, , * 149, , * 156, , * 153, , * 160, , * 157, , * 155, , * 152, , , , , ,70 * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN und DIN d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vaku umieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN und DIN verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN zu überwachen. x) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet. SR) Verwendung von SR-Zement für z.b. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung

11 11 Preise gültig ab Betone für den Ingenieurbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Beton nach ZTV-Ing Kappenbeton w) Bohrpfahlbeton Expositionsklassen (Feuchteklasse WA) Festigkeitsklasse XC4 XF1 XA1 C25/30 XC4 XD2 XS2 XF2 X XA2 g) C30/37 C35/45 langsam c) nur bedingt verfügbar Festigkeitsentwicklung mittel c) schnell c) Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis , , , , , , , , , , , , LH)y) 154, * 150, , LH)y) 151, * 147, ,70 XC4 XD3 XS3 X XA1 LP l) C25/30 F * 151, ,70 XC4 XF1 XA1 C25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XC4 XD2 XS2 XF2 X XA2 Konsis tenz - klasse Größtkorn a) m) y) 142, , y) 147, , y) 139, ,70 F5 n) y) 146, , y) 151, , y) 143, ,70 C30/37 F5 n) y) 151, , y) 156, , y) 148, ,70 C35/45 F5 n) y) 156, * 154, y) 161, * 159, y) 153, * 151,70 * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN und DIN g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfat angriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner m) Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN und DIN verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Betone im Ingenieurbau * Der Bau einer Brücke kann viel fältige Ansprüche an die einzelnen Bau teile stellen:, WA, WA, X**, WA, WA, X**, WA * Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grund sätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten. ** bei Chlorid, WF XD1, XD2**, XA2, X, WA, XD1**, WF, WA

12 12 Preise gültig ab aaton, Beton mit Stahlfasern, faton und orange wanne Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Expositionsklassen b) (Feuchteklasse WF) Leistungs - klasse o) (nach DAfStB-RL) Festigkeitsklasse Konsis tenz - klasse Größtkorn a) langsam c) nur bedingt verfügbar Festigkeitsentwicklung mittel c) schnell c) Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis Artikel-Nr. Preis aaton Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone aaton basic XC1 XC2 C20/25 F , ,70 XC4 XF1 XA1 C25/30 F ,70 152,70 aaton aqua XC4 XD1 XS1 C30/37 F6 XF1 XA , ,70 aaton ultra p) auf Anfrage a. A. SV a. A. auf Anfrage Beton mit Stahlfasern Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt in Grundrezeptur Innen- und Gründungsbauteile Bewehrte Außen bau teile mit hohem Wasser - eindring wider stand XC1 XC2 C20/25 XC4 XF1 XA1 C25/ , , ,50 auf ,50 Anfrage auf Anfrage Industrieböden und Lagerflächen XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 C30/ faton Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen o) Bewehrte Außen bau teile mit hohem Wasser - eindring wider stand ,20 orange wanne Der dichte Keller mit 10 Jahren Gewährleistung auf Wasserundurchlässigkeit unter Verwendung unserer Produkte orange wanne nur bedingt verfügbar XC4 XF1 XA1 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 L0,6/0,4 z) C25/30 L0,9/0,6 C25/30 L1,2/0,9 C25/30 L0,9/0,6 C30/37 L1,2/0,9 C30/ , , , , ,50 auf ,50 Anfrage , , ,20 Beratung, Konzept und Qualitätskontrolle; sonstige Leistungen; Abdichtungsmaterial und Einbau des Abdichtungsmaterials: auf Anfrage Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN und DIN o) Gemäß DAfStB-Richtlinie Stahlfaserbeton ; andere Leistungsklassen auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werk - tage z) gilt nur für flächige Bauteile (b > 5h)

13 13 Preise gültig ab estritherm, füma, Estriche, Mörtel, Drainbeton und Sondermischungen estritherm Porenleichtbeton - nur bedingt verfügbar Bezeichnung Verwendungszweck Trockenrohdichte Konsistenz GK a) Estriche (nach DIN EN 13813) - nur bedingt verfügbar Bezeichnung Konsistenz GK a) Artikel-Nr. Biegezugfestigkeit Festigkeitsklasse CA q)-c20 sehr fließfähig ,70 Calciumsulfatfließestrich r) F5 CA q) -C25 sehr fließfähig ,70 F6 CA q) -C30 sehr fließfähig ,70 Mörtel (nach DIN EN und DIN V 18580) - nur bedingt verfügbar Bezeichnung Festigkeitsklasse Normalmauermörtel Drainbeton (außerhalb von DIN und Merkblatt) Bezeichnung Expositionsklasse Festigkeitsklasse Drainbeton X0 C8/10 C1 Sondermischungen (außerhalb von DIN ) - nur Selbstabholung GK a) Konsistenz GK a) Artikel-Nr. estritherm 1.0 Zum Ausgleich von Höhenunterschieden / 1,0 kg/dm 3 fließfähig auf Anfrage estritherm 1.2 Unebenheiten bzw. zur Herstellung von Gefälle - schichten. estritherm erfüllt die Anfor derungen an 1,2 kg/dm 3 fließfähig auf Anfrage estritherm 1.4 gebundene Ausgleichsschichten nach DIN ,4 kg/dm 3 fließfähig auf Anfrage füma Bezeichnung Verwendungszweck Frischrohdichte/ Bodenklasse füma basic Verfüllbaustoff für Hohlraumverfüllungen und Hinterfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Arbeits raumverfüllungen etc.) Verfüllbaustoff zur Reduzierung von Auftriebskräften füma leicht bei auftriebsgefährdeten Körpern (z. B. Ringraumverfüllungen, Schwimmbadhinterfüllungen nur bedingt verfügbar etc.) füma s füma boden füma rapid Verfüllsuspension für Hohlraumver- und Hinterfüllungen jeder Art (z. B. Kanalverfüllungen, Tankverfüllungen, Verfüllungen unterhalb des Wasserspiegels etc.) Selbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Leitungs- und Kanalbau, insbesondere zum Einbetten von Rohrleitungen Selbstverdichtender Verfüllbaustoff für den Tiefbau, insbesondere für die schnelle Wiederaufnahme von Fußgänger- und Straßenverkehr Konsistenz GK a) <1,0 kg/dm 3 fließfähig nicht pumpfähig Entspricht der fließfähig Bodenklasse 3 4 nicht pumpfähig Entspricht der fließfähig Bodenklasse 4 5 nicht pumpfähig Artikel-Nr. Artikel-Nr. Artikel-Nr. Preis Preis fließfähig , * 154,70 sehr fließfähig * 124, , , ,70 Preis Preis M5 (MGIIa) ,00 M10 (MGIII) ,00 Preis , , ,70 Bezeichnung Zementgehalt GK a) Artikel-Nr. Preis 200 kg , ,70 Sandsondermischungen 300 kg , , kg , ,70 Vorlaufmischung ,70 * auf Anfrage, da nicht flächendeckend verfügbar Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5 C und 25 C am Einbauort

14 14 Preise gültig ab Serviceleistungen Beton Bezeichnung Bemerkung Einheit Artikel-Nr. Preis Zusatzmittel Nachträgliche Konsistenzerhöhung Wir empfehlen stattdessen unsere -Sorten. m ,00 Verzögerer bis 3 Stunden s) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m ,50 Verzögerer bis 5 Stunden t) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m ,50 Lieferzeiten / Saison Entladezeitüberschreitung Entladezeit über 5 Min. pro m 3 je angef. 15 Min ,00 Wochentagseinsatz Uhr v) m ,00 Nachteinsatz ab 20 Uhr v) m auf Anfrage Samstagseinsatz v) Öffnungszeiten 7-12 Uhr, Mindestabnahme 30 m 3 m ,00 Samstagszulage ab 12 Uhr v) m auf Anfrage Offenhalten Mischwerk v) auf Anfrage Saisonzuschlag ( ) m ,00 Frachtausgleich Beton bei Abnahme von weniger als 7,5 m 3 je Fahrzeug je fehlendem m ,00 Mörtel bei Abnahme von weniger als 1 m 3 je fehlenden 100 Liter ,00 Fließestrich bei Abnahme von weniger als 7,0 m 3 je Fahrzeug je fehlendem m ,00 Entsorgung Entsorgung Restbeton nach Aufwand, mindestens jedoch m ,00 Entsorgung Restmörtel nach Aufwand, mindestens jedoch m ,00 Entsorgung Rest Fließestrich nach Aufwand, mindestens jedoch m ,00 Mörtelkübel beschädigt / Verlust je Kübel ,00 Sonstiges Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen je Lieferschein ,00 Abbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes Umbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes am Tag des disponierten Einsatzes m ,00 am Tag des disponierten Einsatzes m ,00 Heizzuschlag Warmbeton nach DIN m ,00 Soll-Istwert Ausdruck m ,50 Produktions- und Verwaltungsgebühr je Abholung < 1,0 m 3 pauschal ,00 Nachhaltigkeitsbeitrag Investitionen in Nachhaltigkeit (Erläuterung siehe Seite 2) m ,00 Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m 3, zzgl. Mehrwertsteuer. Es gelten unsere beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. s) Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorgesehen t) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 13) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache Allgemeine Hinweise: Herstellung und Qualität: Die Herstellung und Lieferung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1/ DIN in der jeweils gültigen Fassung. Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Bau - stoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewähr - leistung ab Anlieferung. Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbeson - dere durch Zugabe von Wasser auf der Bau stelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transport - beton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus) zuzusetzen. Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Ab neh - mers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmer nach träglich rezepturfremde Stoffe zugegeben werden, erlischt für uns die Gewähr leistung der Qualität, Festigkeit und eventuell besonderer Eigenschaften des von uns geliefer ten Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch nicht mehr der bauauf sichtlich ge for derten Überwachung; das Über ein stim mungs zeichen auf dem Lieferschein wird ungültig. Nachbehandlung: Gemäß DIN EN und DIN ist der Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu schützen. Reservierung: Eine Reservierung ist eine Vorbestellung und dient der Vordisposition (Beton, Logistik und Ausgangsstoffe). Eine Reservierung bis 100 m³ ist spätestens am Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kunden verbindlich zu fixieren und durch uns zu bestätigen, ansonsten verfällt der Anspruch und ein neuer Liefertermin muss vereinbart werden. Eine Reservierung > 100 m³ ist mind. 48 Std. vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zu fixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln. Bestellung: Eine Bestellung ist nach unserer Bestätigung eine verbindliche Lieferzusage. Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag nur verbindliche Bestellungen entgegen genommen werden. Eine Reservierung ab diesem Zeitpunkt ist für den Folgetag nicht möglich. Umbestellung: Verfahrensweise bei kundenseitigen Änderungen einer Bestellung: Bestelländerungen der Kunden sind direkt beim Anlagenführer oder der Disposition zu platzieren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen/Änderungen entgegen nehmen Mengenänderung von max. +/- 10% sind in der Toleranz Mengenänderungen darüber hinaus sind über den beschriebenen Bestellprozess abzustimmen Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen montags bis freitags zwischen Uhr und Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-, Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben. Entladezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort bei Ankunft auf der Baustelle zu entladen. Die zulässige Entladezeit beträgt max. 5 Min./m 3. Bei Überschreitung dieser Zeit berechnen wir einen Auf schlag. Abnahmeverweigerung: Wird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Empfänger unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die bestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folgekosten in vollem Umfang dem Besteller in Rechnung gestellt. Preisangabe: Die Preise gelten für 1 m 3 normalverdichteten Beton, für eine mit unseren Fahrzeugen (36 t) erreichbare Entlade stelle bei einer Abnahmemenge je Fahrzeug von min. 7,5 m 3, zzgl. gesetzlicher MwSt. Alle Serviceleistungen gemäß Preisliste S. 14, wie z.b. Saisonzuschlag, Mindermengen, Heizen, Entladezeitüberschreitung, Lieferzeitzuschläge werden nach Anfall berechnet, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf. Unsere Preise basieren auf dem im Dezember 2015 gültigen Dieselpreisindex des statistischen Bundesamtes ( downloads/dieselpreisinformation_tankstelle.pdf). Ändert sich der vom BGL veröffentlichte Monatsdurchschnittswert gegenüber dem Dezember-Wert positiv oder negativ und bleibt für einen Monat konstant, behalten wir uns vor, diese Kostenveränderung weiterzureichen. Indexpreisänderungen von je +/- 0,10 führen zu einem Dieselzu-/-abschlag in Höhe von je 0,25 /m 3. Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers von unserem Betonsorten - verzeichnis abweichende Sorten verlangt, die eine zusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alle entsprechenden Kosten berechnet.

15 15 Bestellen bei CEMEX Unser Weg zu Ihrem Bauvorhaben Sie können uns helfen, den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten: Halten Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellen- und ggf. Sorten- oder Abrufnummer. 1. Angaben zum Besteller Firma (Rechnungsempfänger) oder Kundennummer Name und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier) Genaue Baustellenanschrift oder Baustellennummer, ggf. genaue Abnahmestelle 2. Angaben zur Lieferung Angaben zu Ihrem CEMEX-Beton (s.u.), z.b. Sortennummer Betonierbeginn (Datum und Uhrzeit), bitte bestellen Sie 48 h vor Lieferung, siehe Allgemeine Hinweise auf Seite 14 Betonmenge Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken, Wände Einbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche), Betoniergeschwindigkeit, zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten 3. Angaben zur Baustelle Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen, Steigungen Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten Sonstige schwierige Baustellenverhältnisse Reinigungsmöglichkeiten der Fahrmischertrommel und Betonfördergeräte auf der Baustelle Ihr Weg zum richtigen CEMEX-Beton Für die richtige Auswahl der Betonsorte sind Sie nach DIN als Abnehmer verantwortlich. Zu Ihrer Unterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt. Nennen Sie uns alternativ die Sorten- oder Abrufnummer. 1. Anforderungen gemäß Bauunterlagen Betondruckfestigkeitsklasse Expositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA) Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen Besondere Eigenschaften: z.b. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing. Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungsstababstand und Bauteilgeometrie 2. Anforderungen der Baustelle Konsistenzklasse: beste Qualität ohne Nachmischen auf der Baustelle erhalten Sie durch unsere werksgemischten -Sorten Ggf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung. Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil! Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.b. bei sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten

16 16 Preise gültig ab Mietpreise für Betonfördergeräte Verteilermast bis bis bis bis bis Fahrmischer- * nicht in allen Gebieten verfügbar ** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <65mm *** nicht für jedes Gerät verfügbar M24 M32 M36 M42 M52 Betonpumpe* Reichhöhe/Reichweite in m 24/20 32/28 36/32 42/38 52/48 (Reichweite ab Mitte Drehkreuz) + Schlauch HT pumpe An- und Abfahrt 150,00 180,00 210,00 285,00 400,00 150,00 Förderleistungspreise 0-15 m 3 pauschal 330,00 350,00 430,00 525,00 700,00 330,00 15,5-25 m 3 pauschal 440,00 470,00 510,00 620,00 865,00 440,00 25,5-50 m 3 je m 3 17,50 19,00 21,00 25,00 34,50 17,50 50,5-100 m 3 je m 3 17,00 18,00 20,00 24,00 34,00 17,00 100,5-150 m 3 je m 3 15,00 16,50 19,50 23,50 33,50 15,00 150,5-200 m 3 je m 3 14,00 15,00 18,50 23,00 33,00 14,00 200,5-400 m 3 je m 3 13,00 14,00 18,00 22,50 32,00 13,00 über 400 m 3 je m 3 12,50 13,50 17,50 22,00 31,00 12,50 zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung 300,00 330,00 480,00 690,00 940,00 300,00 einer Mindestförderleistung von. 15 m 3 /Std. 15 m 3 /Std. 20 m 3 /Std. 25 m 3 /Std. 25 m 3 /Std. 15 m 3 /Std Mindestförderleistungspreis inkl. An- und Abfahrt 480,00 530,00 640,00 810, ,00 480,00 Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M52. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird. Serviceleistungen Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils) 120,00 120,00 160,00 200,00 360,00 120,00 keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle 380,00 385,00 490,00 500,00 650,00 380,00 vergebliche An-/Abfahrt 480,00 530,00 640,00 810, ,00 480,00 Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 350,00 430,00 525,00 700,00 330,00 Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 350,00 430,00 525,00 700,00 330,00 zusätzliche Schlauchleitung ** 17,50 /m zusätzliche Rohrleitung 15,00 /m zusätzliche Reduzierung 32,50 /Stk zusätzlicher Bogen 12,00 /Stk zusätzlicher Förderleitungstransport 120,00 /Std. mind. jedoch 360,00 zusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle) 90,00 /Std. mind. jedoch 180,00 Miete Rundverteiler auf Anfrage Förderung durch Rundverteiler (ohne Miete) 2,50 /m 3 Endschlauch-Quetschventil *** 55,00 /Einsatz Zuschlag für die Förderung von Sonderbetonen (z. B. Faser- oder Schwerbeton) 2,20 /m 3 Zuschlag Förderleistung Uhr 50,00 /Std. Nachteinsatz Uhr auf Anfrage Samstagszuschlag 50,00 /Std. mind. jedoch 150,00 Baustellenbesichtigung 180,00 (im Auftragsfall kostenfrei) Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52 nach Aufwand Saisonzuschlag ( ) 55,00 /Einsatz Anforderung Euro 5 Dieselpartikelfilter (Aufsatzfilter) auf Anfrage Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Vermietungsnachweisen 10,00 /je VN Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig. Es gelten unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls der Dieselpreis netto 1,20 /Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich! Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus: Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp) Verwendung von pumpfähigen Betonsorten Auf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten. Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung

17 17 Technische Daten unserer Betonfördergeräte Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte - Ausfalthöhen vorn hinten - Stützkräfte - Fahrzeuglängen Reichhöhe 52 m M 52 10,4 m 350 KN 350 KN - Abstützbreiten 42 m M42 10,0 m 245 KN 236 KN 36 m M 36 8,7 m 195 KN 193 KN 32 m M 32 7,7 m 180 KN 184 KN 24 m M24 4,9 m 140 KN 115 KN 16 m M 16 4,1 m 95 KN 45 KN Reichweite 48,1 m 38,0 m 31,7 m 28,0 m 19,7 m 13,0 m Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite vorn hinten 8,1 m M 16 8,0 m 2,3 m 2,3 m 14,5 m M24 9,0 m 5,5 m 2,3 m 20,8 m 23,7 m M 32 10,4 m 6,2 m 4,8 m M 36 11,3 m 6,3 m 6,3 m 29,1 m M42 13,1 m 8,0 m 8,0 m Reichtiefe 38,1 m M 52 14,1 m 10,5 m 10,0 m

18 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann i.s. des HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. 1 Angebot Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. 2 Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheiten über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Vor aus - setzungen zum Rücktritt vom Vertrag ( 323 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. Eine Haftung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Ansprüche zu. Das Recht zur Minderung der Miete ist ausgeschlossen. Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch von Kaufleuten i.s. der HGB auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme mindestens Euro 1,0 Mio. beträgt, beschränkt. Die Beschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie den Ersatz von privat genutzten Sachen, deren Haftung sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. 3 Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Mietsache ordentlich zu behandeln und nach Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Ein baufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder -ähnliches geschädigt werden können. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisa - tion, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. 4 Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis zur Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungs verpflich tungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unserer Leistung entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Unternehmer, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuld verhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögens verhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ist der Mieter Unternehmer, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Unternehmer gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unserer Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat. Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab dem , spätestens aber ab dem , der Einzug im SEPA- Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Ver - braucher, gelten in Abweichung von der SEPA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist: Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz der Gesellschaft, nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung. Stand: 02/2014

19 19 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Transportbeton und anderen Baustoffen Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen, z.b.: Mörtel, füma, estritherm und Fließestrich, nachfolgend kurz als Baustoff bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1. Angebot Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist allein der Käufer verantwortlich. 2. Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/ - Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.b. 30 ºC oder 25 ºC) zu kühlen, und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperio - den, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Saisonzuschlag anbieten. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1m 3 in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Em pfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegen zunehmen. Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 3. Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4. Gewährleistung/ Haftung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Bau - stoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten i. S. des HGB nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoff - eigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 2,5 Mio. beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i. S. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5. Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6. Sicherungsrechte Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder -verar - beiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der Wert unseres Baustoffs im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt. 7. Preise und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten,Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i. S. des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert, nicht aber auf den Frachtanteil. Dieser beträgt, soweit nicht in der Rechnung aus drücklich ausgewiesen, 20 netto pro Kubikmeter gelieferten Baustoff. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i. S. des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Kaufmann i. S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt ab dem , spätestens aber ab dem , der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Ist unser Kunde kein Verbraucher, gelten in Abweichung von der SE- PA-Verordnung folgende verkürzte Vorabinformationsfristen, auch wenn statt unseres Kunden ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist: Erst- und einmalige Basislastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 5 Werktage Wiederkehrende Basislastschrift sowie erst- und wiederkehrende Firmenlastschrift: Fälligkeitstag abzgl. 1 Werktag 8. Baustoffüberwachung Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i. S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. 10. Nichtigkeit Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Stand 02/2014

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