Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis 1) (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
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- Maximilian Hofmann
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1 Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis 1) (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Abs. 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (ABl. EG Nr. L 226 S. 3), der Entscheidungen der Kommission 2001/118/EG vom 16. Januar 2001 und 2001/119/EG vom 22. Januar 2001 (ABl. EG Nr. L 47 S. 1 und 32) zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG sowie der Entscheidung des Rates 2001/573/EG vom 23. Juli 2001 (ABl. EG Nr. L 203 S. 18) zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG. vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I Nr. 65 vom S. 3379) Bisherige Änderungen: zuletzt geändert am 27. September 2007 durch Berichtigung des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I Nr. 49 vom S. 2316) geändert am 15. Juli 2006 durch Artikel 7 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I Nr. 34 vom S. 1619)2) geändert am 24. Juli 2002 durch Artikel 2 der Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis (BGBl. I Nr. 52 vom S. 2833)3) geändert am 25. April 2002 durch Artikel 4a der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen (BGBl. I Nr. 28 vom S. 1488) 4) 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für 1. die Bezeichnung von Abfall, 2. die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. 2 (1) Soweit Abfälle nach anderen Rechtsvorschriften zu bezeichnen sind, sind die Bezeichnungen nach der Anlage (Abfallverzeichnis) zu dieser Verordnung (Art und sechsstelliger Schlüssel) zu verwenden. (2) Zur Bezeichnung sind die Abfälle den im Abfallverzeichnis mit einem sechsstelligen gekennzeichneten Abfallarten zuzuordnen. Die Zuordnung zu den Abfallarten erfolgt unter den im Abfallverzeichnis vorgegebenen Kapiteln (zweistellige Kapitelüberschrift) und Gruppen (vierstellige Kapitelüberschrift). Innerhalb einer Gruppe ist die speziellere vor der allgemeineren Abfallart maßgebend. Die weiteren Vorgaben für die Zuordnung der Abfälle in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses sind einzuhalten. (3) Die zuständigen Behörden können die Anordnungen treffen, die zur Umstellung behördlicher Entscheidungen auf die und -bezeichnungen nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind. 3 Gefährlichkeit von Abfällen (1) Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne des 41 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Dies gilt auch für die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gesammelten Abfälle. (2) Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (ABl. EG Nr. L 377 S. 20) aufgeführten Eigenschaften und hinsichtlich der dort aufgeführten Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: 1. Flammpunkt 55 C, 2. Gesamtkonzentration von 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen, 3. Gesamtkonzentration von 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen, 4. Gesamtkonzentration von 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen, 5. Gesamtkonzentration von 1 % an einem oder mehreren nach R 35 als ätzend eingestuften Stoffen, 6. Gesamtkonzentration von 5 % an einem oder mehreren nach R 34 als ätzend eingestuften Stoffen, 7. Gesamtkonzentration von 10 % an einem oder mehreren nach R 41 als reizend eingestuften Stoffen, 8. Gesamtkonzentration von 20 % an einem oder mehreren nach R 36, R 37, R 38 als reizend eingestuften Stoffen, 9. Konzentration von 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2, 10. Konzentration von 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3, 11. Konzentration von 0,5 % an einem nach R 60 oder R 61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, 12. Konzentration von 5 % an einem nach R 62 oder R 63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3, 13. Konzentration von 0,1 % an einem nach R 46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2, 14. Konzentration von 1 % an einem nach R 40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3. Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. EG Nr. L 196 S. 1). (3) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für Abfälle eine von Absatz 1 abweichende Einstufung vornehmen, wenn der Abfallbesitzer nachweist, dass der im Abfallverzeichnis als gefährlich aufgeführte Abfall keine der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG genannten Eigenschaften (Gefährlichkeitskriterien) aufweist. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Abfälle als gefährlich einstufen, wenn ein im Abfallverzeichnis als nicht gefährlich aufgeführter Abfall eines oder mehrere der vorgenannten Gefährlichkeitskriterien aufweist. Die Länder haben solche Entscheidungen jeweils bis zum 31. Dezember des Jahres an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Kommission zu melden. Anlage (zu 2 Abs. 1): Abfallverzeichnis Einleitung 1. Dieses Verzeichnis ist ein gemeinschaftsrechtlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und insbesondere neuer Forschungsergebnisse überprüft und erforderlichenfalls gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG geändert wird. Allerdings bedeutet die Aufnahme eines Stoffes in das Verzeichnis nicht, dass dieser Stoff unter allen Umständen ein Abfall ist. Stoffe werden nur dann als Abfall betrachtet, wenn die Voraussetzungen der Begriffsbestimmung von 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erfüllt sind. 2. Die verschiedenen Abfallarten in diesem Verzeichnis sind vollständig definiert durch den sechsstelligen und die entsprechenden zweistelligen bzw. vierstelligen Kapitelüberschriften. Deshalb ist ein Abfall im Verzeichnis in den folgenden vier Schritten zu bestimmen: 1. Bestimmung der Herkunft der Abfälle in den Kapiteln 01 bis 12 bzw. 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen s (ausschließlich der auf 99 endenden Schlüssel dieser Kapitel). Eine bestimmte Anlage muss ihre Abfälle je nach der Tätigkeit gegebenenfalls auf mehrere Kapitel aufteilen. So kann z. B. ein Automobilhersteller seine Abfälle je nach Prozessstufe unter Kapitel 12 (Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen), 11 (anorganische metallhaltige Abfälle aus der Metallbearbeitung und Metallbeschichtung) und 08 (Abfälle aus der Anwendung von Überzügen) finden.
2 Anmerkung: Getrennt gesammelte Verpackungsabfälle (einschließlich Mischverpackungen aus unterschiedlichen Materialien) werden nicht in 2001, sondern in 1501 eingestuft. 2. Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 kein passender finden, dann müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden. 3. Trifft keiner dieser zu, dann ist der Abfall gemäß Kapitel 16 zu bestimmen. 4. Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, dann ist der auf 99 endende Schlüssel (Abfälle a.n.g.) in dem Teil des Verzeichnisses zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht. 3. Für die Zwecke dieser Verordnung bedeutet gefährlicher Stoff jeder Stoff, der gemäß der Gefahrstoffverordnung als gefährlich eingestuft wurde oder künftig so eingestuft wird; Schwermetall bedeutet jede Verbindung von Antimon, Arsen, Kadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium und Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern sie als gefährliche Stoffe eingestuft sind. 4. Die Bestimmungen von 3 Abs. 2 gelten nicht für reine Metalllegierungen, sofern diese nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Index: Kapitel des Verzeichnisses 1. Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen 2. Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln 3. Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe 4. Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie 5. Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse 6. Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen 7. Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen 8. Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacken, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben 9. Abfälle aus der fotografischen Industrie 10. Abfälle aus thermischen Prozessen 11. Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie 12. Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen 13. Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12) 14. Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) 15. Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) 16. Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind 17. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) 18. Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen) 19. Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke 20. Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen 0101 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 0103 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * andere gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt Abfälle a.n.g AbfäIle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
3 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle a.n.g. 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln 0201 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metallabfälle Abfälle a.n.g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a.n.g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
4 Abfälle a.n.g Abfälle aus der Zuckerherstellung Rübenerde nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a.n.g Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a.n.g Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle von Konservierungsstoffen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a.n.g Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials Abfälle aus der Alkoholdestillation Abfälle aus der chemischen Behandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a.n.g. 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe 0301 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden- und Korkabfälle * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der Holzkonservierung * halogenfreie organische Holzschutzmittel * chlororganische Holzschutzmittel * metallorganische Holzschutzmittel * anorganische Holzschutzmittel * andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Holzschutzmittel a.n.g.
5 0303 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Kalkschlammabfälle Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g. 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie 0401 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Fleischabschabungen und Häuteabfälle geäschertes Leimleder * Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase chromhaltige Gerbereibrühe chromfreie Gerbereibrühe chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle a.n.g Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a.n.g. 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
6 0501 Abfälle aus der Erdölraffination * Entsalzungsschlämme * Bodenschlämme aus Tanks * saure Alkylschlämme * verschüttetes Öl * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung * Säureteere andere Teere * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen * säurehaltige Öle Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus Kühlkolonnen * gebrauchte Filtertone schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung Bitumen Abfälle a.n.g Abfälle aus der Kohlepyrolyse * Säureteere * andere Teere Abfälle aus Kühlkolonnen Abfälle a.n.g Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport * quecksilberhaltige Abfälle schwefelhaltige Abfälle Abfälle a.n.g. 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen 0601 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Schwefelsäure und schweflige Säure * Salzsäure * Flusssäure * Phosphorsäure und phosphorige Säure * Salpetersäure und salpetrige Säure
7 060106* andere Säuren Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Basen * Calciumhydroxid * Ammoniumhydroxid * Natrium- und Kaliumhydroxid * andere Basen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden * feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 0603 fallen * arsenhaltige Abfälle * quecksilberhaltige Abfälle * Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten Abfälle a.n.g Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 0606 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen * Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Aktivkohle aus der Chlorherstellung * quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme * Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen * gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie
8 phosphorhaltige Schlacke * Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln * Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a.n.g Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a.n.g Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a.n.g * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Ofen- und Kaminruß Abfälle a.n.g. 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen 0701 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände
9 070209* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffabfälle * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Silicone enthaltende Abfälle siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 0611) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 0302) und anderen Bioziden * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * haiogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
10 070507* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a.n.g * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g. 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben 0801 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
11 080113* Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farb- oder Lackentfernerabfälle Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Druckfarben wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten * Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Ätzlösungen * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Dispersionsöl Abfälle a.n.g Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Harzöle
12 Abfälle a.n.g Nicht unter 08 aufgeführte AbfäIle * Isocyanatabfälle 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie 0901 Abfälle aus der fotografischen Industrie * Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis * Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis * Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis * Fixierbäder * Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder * silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien * Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g. 10 Abfälle aus thermischen Prozessen 1001 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen * Schwefelsäure * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen
13 100120* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle a.n.g Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unbearbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a.n.g Abfälle aus der thermischen Aluminiummetallurgie Anodenschrott * Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle * Salzschlacken aus der Zweitschmelze * schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze * Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Calciumarsenat * Filterstaub * andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
15 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub * Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
16 100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall Teilchen und Staub * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektronenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
17 Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a.n.g Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle a.n.g Abfälle aus Krematorien * quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie 1101 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) * saure Beizlösungen * Säuren a.n.g * alkalische Beizlösungen * Phosphatierschlämme * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
18 110113* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a.n.g Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie * Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a.n.g Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen * cyanidhaltige Abfälle * andere Abfälle 1105 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink Zinkasche * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gebrauchte Flussmittel Abfälle a.n.g. 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen 1201 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne * halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) * halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) * halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen * halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen * synthetische Bearbeitungsöle * gebrauchte Wachse und Fette
19 Schweißabfälle * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) * biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a.n.g Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) * wässrige Waschflüssigkeiten * Abfälle aus der Dampfentfettung 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen) 1301 Abfälle von Hydraulikölen * Hydrauliköle, die PCB5) enthalten * chlorierte Emulsionen * nichtchlorierte Emulsionen * chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * synthetische Hydrauliköle * biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle * andere Hydrauliköle 1302 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen * chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 1303 Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen * Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten * chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis * synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle * biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
20 130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 1304 Bilgenöle * Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt * Bilgenöle aus Molenablaufkanälen * Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 1305 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten * Öle aus Öl-/Wasserabscheidern * öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 1307 Abfälle aus flüssigen Brennstoffen * Heizöl und Diesel * Benzin * andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) 1308 Ölabfälle a.n.g * Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern * andere Emulsionen * Abfälle a.n.g. 14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) 1406 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische * andere Lösemittel und Lösemittelgemische * Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten * Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) 1501 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen
Stand: 1. Januar 2010 ANHANG 1
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