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1 Universität Witten/Herdecke S T U D I E N O R D N U N G B A C H E L O R O F A R T S I N B U S I N E S S E C O N O M I C S Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 15. Mai 2005 Aufgrund der 86 Absatz 1, 113 Nr. 4, 115 Absatz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Modulreformen (Hochschulreform-Weiterentwicklungsgesetz) HRWG vom 30. November 2004 (GV.NRW.S.752) in Verbindung mit dem Anerkennungsbescheid des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen für den Studiengang Wirtschaftswissenschaft vom hat die Private Universität Witten/Herdecke ggmbh folgende erlassen. Diese tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Anmerkung zum Sprachgebrauch: Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Männer und Frauen in gleicher Weise.

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1: Geltungsbereich...3 2: Qualifikationen und weitere Einschreibevoraussetzungen...3 3: Zulassung zum Studium...3 4: Studienbeginn...4 5: Regelstudienzeit und Umfang des Studiums...4 6: Ziel des Studiums...5 7: Studieninhalte...5 8: Arten von Lehrveranstaltungen...5 9: Prüfungsleistungen : Studienbegleitende Berufserfahrungen : Prüfungen : Studiensprache : Studienberatung : Inkrafttreten und Veröffentlichung...7 Universität Witten/Herdecke, 15. Mai 2005 Seite 2

3 1 Geltungsbereich Diese regelt das Studium im Studiengang Business Economics an der Universität Witten/Herdecke mit dem Abschluss Bachelor of Arts in Business Economics. 2 Qualifikationen und weitere Einschreibungsvoraussetzungen (1) In den Bachelorstudiengang an der Universität Witten/Herdecke kann nur eingeschrieben werden, wer den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife oder einer durch die zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung oder eine durch Rechtsverordnung nach 49 Abs. 6 HG geregelte weitere Zugangsmöglichkeit erbringen kann. (2) Fundierte Englischkenntnisse sind für das Studium unerlässlich und werden bei Einschreibung vorausgesetzt. Kenntnisse in einer zweiten lebenden Fremdsprache werden erwartet. 3 Zulassung zum Studium (1) Die Zulassung zum Bachelorstudiengang ist bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Privaten Universität Witten/Herdecke ggmbh, Witten, Alfred-Herrhausen-Str. 50, zu beantragen. Die Aufnahmevoraussetzungen werden durch den Fakultätsrat festgelegt. Die derzeit geltende Regelung ist dieser als Anlage beigefügt. Über den Zulassungsantrag entscheidet das Aufnahmekomitee der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Universität Witten/Herdecke. Das Aufnahmekomitee wird vom Leiter des Aufnahmeausschusses bestimmt. Der Aufnahmeausschuss wird vom Fakultätsrat eingesetzt. Der Fakultätsrat kann den Ausschuss mit nur einer Person, dem Leiter, besetzen. (2) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Prinzip der willkürfreien Ermessensentscheidung. Das Aufnahmekomitee kann auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen geeignete Bewerber zu einem Auswahlseminar einladen. Es ist in seinen Entscheidungen unabhängig. Universität Witten/Herdecke, 15. Mai 2005 Seite 3

4 (3) Die Entscheidung über die Zulassung eines zu diesem Auswahlseminar eingeladenen Bewerbers zum Studium wird von dem Aufnahmekomitee in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen. Ausschlaggebend ist, ob die Zusammenarbeit zwischen Bewerber und Fakultät dem Aufnahmekomitee für beide Seiten sinnvoll und fruchtbringend erscheint. 4 Studienbeginn Das Studium kann jeweils im Wintersemester aufgenommen werden. Ausnahmen können vom Aufnahmeausschuss im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss zugelassen werden. 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (1) Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang beträgt sechs Semester. (2) Das Studium des Bachelor of Arts in Business Economics ist so auszulegen, dass es in drei Jahren (Regelstudienzeit) mit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung (workload) von 900 Stunden pro Semester, also Stunden für sechs Semester, absolviert werden kann. Dabei wird dem Studenten Gelegenheit gegeben, eigene Schwerpunkte zu setzen und auch eigenen Fragestellungen nachgehen zu können. 6 Ziel des Studiums Es ist Ziel des Studiums, den Studierenden eine fundierte Urteilsbildung über Erkenntnisse und praktische Relevanz der Wirtschaftswissenschaft zu ermöglichen sowie ihnen die Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln im Erwerbsleben zu vermitteln. 7 Studieninhalte (1) Das Bachelorstudium umfasst folgende Bereiche: a. Betriebswirtschaftslehre Universität Witten/Herdecke, 15. Mai 2005 Seite 4

5 b. Volkswirtschaftslehre c. Studium fundamentale d. Reflexionsveranstaltungen zu Mentorenfirmenbeziehungen e. Recht für Wirtschaftswissenschaftler f. Propädeutika g. Sprache (2) Die zeitliche Gliederung ist dem Anhang Studienplan zu entnehmen. 8 Arten von Lehrveranstaltungen Folgende Arten von Lehrveranstaltungen kommen vorwiegend in Betracht: (1) Vorlesungen: Zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und methodischen Kenntnissen. (2) Seminare: Erarbeitung komplexer Fragestellungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden im Wechsel von Vortrag und Diskussion. Der Lehrende leitet die Veranstaltung, die Studenten bringen selbständig längere Beiträge ein bzw. tragen Ergebnisse vor. (3) Übungen: Durcharbeiten von Lehrstoffen, Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, Schulung in der Fachmethodik. Der Lehrende leitet die Veranstaltung, stellt Aufgaben und kontrolliert die Tätigkeit der Studenten. Die Studenten üben Fertigkeiten und Methoden und lösen zu diesem Zweck Übungsaufgaben. (4) Kolloquien: Lehrende und Studierende behandeln und diskutieren wissenschaftliche Probleme, aktuelle wirtschaftspolitische Themen und Literatur. Praktiker aus Wirtschaft und Verwaltung können hinzugezogen werden. (5) Independent Projects und Independent Studies: Projekte, zum Beispiel Konferenzstudien, sind auf die Lösung komplexer praxisbezogener Probleme sowohl zu Lehr- als auch zu Forschungszwecken gerichtet. Die Studenten arbeiten unter Anleitung der Lehrenden weitgehend selbständig in einer Projektgruppe. (6) Es können verschiedene der genannten Veranstaltungsformen miteinander kombiniert werden. Universität Witten/Herdecke, 15. Mai 2005 Seite 5

6 9 Prüfungsleistungen (1) Ein Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über das Bestehen eines Moduls. Er kann durch einen als gleichwertig anerkannten Nachweis ersetzt werden. Kernmodule müssen zum Bestehen der Bachelorprüfung bestanden werden. (2) Art und Umfang der Fachprüfung: a. Klausur: Selbständige Lösung von Aufgaben aus dem betreffenden Gebiet. b. Fachgespräch: Beantwortung von Fragen und/oder Diskussion von Problemen aus dem betreffenden Gebiet. Studenten, die sich einem Gespräch in demselben Fach unterziehen müssen, sind als Zuhörer zugelassen, soweit der am Gespräch beteiligte Studierende nicht widerspricht. Der Dozent kann die Zahl der Teilnehmer beschränken. c. Präsentation / Vortrag: Präsentation oder Vortrag eines bestimmten Themenkomplexes vor einem Auditorium. d. Schriftliche Hausarbeit: selbständige schriftliche Ausarbeitung einer Fragestellung innerhalb einer bestimmten Frist. e. Independent Project / Independent Study: selbstständiges Bearbeiten / Erarbeiten eines selbst gewählten Projektes oder Studienobjektes mit zuvor vereinbarten Zielen. (3) Es können verschiedene der in Absatz 2 genannten Formen miteinander kombiniert werden. (4) Gruppenarbeiten sind zulässig, wenn der Anteil des einzelnen Kandidaten eindeutig erkennbar und nach objektiven Kriterien für sich bewertbar ist sowie die einzelnen Beiträge für sich genommen den an die erfolgreiche Teilnahme zu stellenden Anforderungen genügen. 10 Studienbegleitende Berufserfahrungen (1) Während des Bachelorstudiums ist Berufserfahrung im Umfang von mindestens vier Monaten (alternativ: 80 Tagen) zu sammeln und in einer Reflexionsveranstaltung zu analysieren. Davon müssen mindestens zwei Monate (alternativ: 40 Tage) in einer gewerblichen Tätigkeit geleistet werden. (2) Zur Teilnahme an den Reflexionsveranstaltungen ist diese Berufserfahrung nachzuweisen. (3) Funktion der studienbegleitenden Berufserfahrung ist der Erwerb bzw. die Vertiefung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten im gewerblichen und administrativen Bereich. Diese sollen dem Studenten die Orientierung im Berufsleben erleichtern und die Universität Witten/Herdecke, 15. Mai 2005 Seite 6

7 Möglichkeit verbessern, die praktische Relevanz wirtschaftswissenschaftlicher Aussagen beurteilen zu können. 11 Prüfungen Es gelten die Regelungen der entsprechenden Prüfungsordnungen. 12 Studiensprache Die Studien- und Prüfungssprachen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Universität Witten/Herdecke sind grundsätzlich Deutsch und Englisch. 13 Studienberatung Die Studienberatung wird von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft durchgeführt. Sie steht Studenten und Studienbewerbern zur Verfügung. Für die Studenten bietet sie Hilfen zur Studiengestaltung während des ganzen Studiums an; Studienbewerber können sich über Aufbau und Inhalt des Studiums informieren. 14 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese tritt mit dem in Kraft. Sie wird von der Privaten Universität Witten/Herdecke veröffentlicht und jedem Studenten der Wirtschaftswissenschaft bei der Immatrikulation ausgehändigt. Universität Witten/Herdecke ggmbh Der Präsident Universität Witten/Herdecke, 15. Mai 2005 Seite 7

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