A LLGEMEINE H INWEISE

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1 A LLGEMEINE H INWEISE Sinn und Zweck der Erhebung Die Oesterreichische Nationalbank ist verpflichtet, die Zahlungsbilanz Österreichs, welche die außenwirtschaftlichen Verflechtungen der österreichischen Volkswirtschaft abbildet, zu erstellen. Die Erhebungen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, welche wichtige Basisinformationen für die Erstellung der Leistungsbilanz im Rahmen eines neuen Erhebungssystems für die Erstellung der Zahlungsbilanz darstellen, führt die Bundesanstalt Statistik Österreich im Auftrag der Oesterreichischen Nationalbank bei den Unternehmen durch. Mit den Informationen über Länder, Sektoren, Güter- und Dienstleistungskategorien bietet die Zahlungsbilanz Ihrem Unternehmen Rückschlüsse auf Ihre Marktposition und Exportchancen. Weiters liefert die Zahlungsbilanz eine Grundlage für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zur Errechnung wesentlicher Kenngrößen wie das Bruttoinlandsprodukt. Außerdem ist die österreichische Zahlungsbilanz auch ein Baustein der Außenwirtschaftsstatistik der Europäischen Union bzw. des Euroraums insgesamt, die wiederum ein wichtiger Indikator der Währungs- und Wechselkurspolitik ist. Der Rat der Europäischen Zentralbank stützt seine währungspolitischen Entscheidungen auf dieses statistische Material, das aus den Informationen der nationalen Zentralbanken gebildet wird. Anfragen und Auskünfte Sie erhalten die Erhebungsunterlagen nur in einfacher Ausfertigung. Im eigenen Interesse und zur Erleichterung bei Rückfragen werden Sie gebeten, von den ausgefüllten Erhebungsunterlagen Kopien anzufertigen oder im Falle der elektronischen Übermittlung die Daten entsprechend zu speichern bzw. auszudrucken. Erläuterungen werden Ihnen nur bei der Versendung für das erste Berichtsquartal bzw. bei Erstzusendung innerhalb eines Jahres den Meldevordrucken beigelegt. Auf unter Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs finden Sie jedoch alle wesentlichen Informationen (u.a. auch die Erläuterungen). Unsere Mitarbeiter sind jederzeit gerne bereit, inhaltliche Auskünfte über alle mit der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Zusammenhang stehenden Fragen zu erteilen. Informationshotline: (01) Fax: (01) zabil@statistik.gv.at Unser HELPdesk steht Ihnen unter helpdesk@statistik.gv.at, Tel.: +43 (1) , Fax.: +43 (1) für detaillierte technische Auskünfte gerne zur Verfügung. Rechtsgrundlagen Die Notwendigkeit der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und die darauf beruhende Bereitstellung von Daten ist rechtlich begründet durch: Devisengesetz 2004, BGBl. I Nr. 123/2003 vom 16. Dezember 2003 Meldeverordnung ZABIL 1/2005 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs; Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 149 vom 3. August 2005 Geheimhaltung Die eingeholten Daten dürfen nur zu statistischen Zwecken verwendet werden und sind nach Maßgabe des 6 Abs. 4 des Devisengesetzes 2004 vollkommen vertraulich zu behandeln; die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ( 38 Bankwesengesetz) steht der Berechtigung der OeNB zur Auskunftseinholung nicht entgegen ( 6 Abs. 8 Devisengesetz 2004). Personenbezogene Begriffe in den Erläuterungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Meldekonzept Sie haben die Möglichkeit, zwischen zwei Meldekonzepten auszuwählen: Meldekonzept I: Quartalsmeldungen der Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte nach Partnerländern und Jahresmeldung nach Art der Dienstleistung Meldekonzept II: Quartalsmeldungen der Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte nach Partnerländern und nach Art der Dienstleistung (Meldeerstattung nur elektronisch möglich) Der Meldeinhalt ist schlussendlich derselbe, unterschiedlich ist nur der Zeitpunkt der Angabe der erforderlichen Informationen. Wenn Sie das Meldekonzept II wählen, entfällt die Verpflichtung zur Jahresmeldung. 1

2 Meldetermine Die Meldungen sind vierteljährlich und jährlich zu erstatten. Die Meldung über das abgelaufene Kalenderquartal ist spätestens am 15. Kalendertag des dem Kalenderquartal unmittelbar nachfolgenden Monats zu erstatten. Die Meldung über das abgelaufene Kalenderjahr ist spätestens am 15. Februar des Folgejahres zu erstatten. Fällt die Meldungslegungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich diese auf den nächstfolgenden Werktag. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die gesetzlichen Einsendetermine zu den jeweiligen Berichtsperioden. Berichtsperiode Gesetzlicher Einsendetermin 1. Quartal Quartal Quartal Quartal Jahresmeldung 2006 * * Wenn Sie das Meldekonzept II wählen, entfällt die Verpflichtung zur Jahresmeldung. Erhebungsbereich Der Erhebungsbereich erstreckt sich auf Unternehmen (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften), die schwerpunktmäßig folgenden Abschnitten bzw. Abteilungen der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (ÖNACE 2003) zuzuordnen sind: C D E F G H I J K M N O Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Sachgütererzeugung Energie- und Wasserversorgung Bauwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern Beherbergungs- und Gaststättenwesen Verkehr- und Nachrichtenübermittlung Abteilung 67: Mit dem Kredit- und Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten Realitätenwesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen Unterrichtswesen Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Die Zuordnung zu der auf veröffentlichten Systematik der Wirtschaftstätigkeiten - ÖNACE 2003 erfolgte gemäß Klassifikationsmitteilung. Die Klassifikations-Mitteilung ist die gemäß 21 Bundesstatistikgesetz 2000 verpflichtende Information der Bundesanstalt Statistik Österreich an alle Unternehmen über deren Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig gemäß der Wirtschaftstätigkeitenklassifikation ÖNACE Diese klassifikatorische Zuordnung ist für die Erstellung von Wirtschaftsstatistiken im Unternehmensregister der Bundesanstalt Statistik Österreich gespeichert. Meldepflicht Die Meldepflicht ist in der Meldeverordnung auf Basis von Schwellenwerten festgelegt. Der gesetzlich definierte Schwellenwert liegt abhängig vom Wirtschaftsbereich, dem das Unternehmen schwerpunktmäßig zugeordnet ist, für Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte bei EUR oder EUR (siehe Schwellenwerte Anhang 1). Meldepflichtig sind Unternehmen der Abschnitte C bis K (ohne Abteilungen 65 Kreditwesen und 66 Versicherungswesen ) und M bis O der ÖNACE 2003, die ihren Sitz/Wohnsitz im Inland haben und die den gesetzlich definierten Schwellenwert erreichen bzw. überschreiten. Tritt ein Fiskalvertreter ( 27 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994 idf BGBl. I Nr. 180/2004) auf, so ist dieser zur Meldung verpflichtet. 2

3 Eine Meldepflicht durch Überschreiten des Schwellenwertes wird begründet, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr (Jahr 2005) der Schwellenwert der Dienstleistungsexporte oder Dienstleistungsimporte überschritten wurde, für alle Meldeperioden (Quartale) des Berichtsjahres im vorangegangenen Kalenderjahr der Schwellenwert unterschritten wurde und dieser im Laufe des Berichtsjahres erreicht oder überschritten wird, ab dem Quartal des Erreichens oder Überschreitens Das Erreichen oder Überschreiten des Schwellenwertes im Berichtsjahr begründet gleichzeitig eine Meldeverpflichtung für das Folgejahr. Dienstleistungen im Sinne dieser Erhebung Transportleistungen Kommunikationsleistungen Bauleistungen Versicherungsdienstleistungen Finanzdienstleistungen EDV- und Informationsdienstleistungen Patente und Lizenzen Begriffsbestimmungen Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen (inkl. Transithandelserträge) Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit Personalaufwand für ArbeitnehmerInnen, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben Laufende Übertragungen Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr Schwellenwerte ANHANG 1 Definitionen der Dienstleistungsarten ANHANG 2 Grenzüberschreitend ist eine Dienstleistung dann, wenn der eine Vertragspartner (der bei Dienstleistungsexporten die Dienstleistung erbringt bzw. bei Dienstleistungsimporten diese bezieht) seinen Sitz/Wohnsitz im Inland hat und der andere Vertragspartner (der bei Dienstleistungsexporten die Dienstleistung bezieht bzw. bei Dienstleistungsimporten diese erbringt) entweder seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat oder eine internationale Organisation oder eine diplomatische Einrichtung (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staates ist. Einzubeziehen sind auch grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns. Anzugeben ist das Land unter Angabe des ISO- Codes, in dem der ausländische Vertragspartner (Leistungserbringer bzw. -bezieher) seinen Sitz hat. Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen ISO-Code Länderliste ANHANG 3 im Ausland, die Teil eines österreichischen Unternehmens sind, werden als Ausland betrachtet, wenn diese Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen im Ausland steuerpflichtig sind, Beschäftigte tätig sind und Dienstleistungen erbracht oder bezogen werden. Dienstleistungen, die für diese Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen erbracht werden, sind als grenzüberschreitende Dienstleistungen (Dienstleistungsexporte) zu melden. Dienstleistungen, die von diesen Betriebsstätten erbracht und bezogen werden, sind daher als Dienstleistungsimporte zu betrachten. Generalunternehmen Bedient sich ein Generalunternehmen (= Gesamtunternehmer, an den sämtliche, zu einem Bauvorhaben gehörende Leistungen vergeben werden und wesentliche Teile hievon vom Generalunternehmen ausgeführt werden) des von ihm übernommenen Auftrages ausländischer Subunternehmen, sind diese Bauleistungen als Dienstleistungsimport zu melden (siehe hiezu Dienstleistungscode 2500 Bauleistungen im Ausland ). Wird als Subunternehmen eine Bauleistung für ein ausländisches Generalunternehmen erbracht, ist dies als Dienstleistungsexport zu betrachten (siehe hiezu Dienstleistungscode 2510 Bauleistungen im Inland ). Arbeitsgemeinschaft erfolgt im Rahmen einer ARGE ein Zusammenschluss mit einem ausländischen Unternehmen, ist eine Direktinvestitionsmeldung an die OeNB zu erstatten (Meldegrenze pro Geschäftsfall). Grenzüberschreitende Dienstleistungen mit ausländischen Unternehmen, die nicht zur ARGE gehören, sind im Sinn der Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs zu melden. 3

4 Beispiele für meldepflichtige Geschäftsfälle Dienstleistung Dienstleistungsexport (Erlös) Dienstleistungsimport (Aufwand) Transportleistungen Bauleistungen Transithandel EDV- und Informationsdienstleistungen Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit Eine österreichische Transportfirma führt Waren für einen italienischen Auftraggeber von Innsbruck nach Wien. Ein österreichisches Bauunternehmen errichtet ein Gebäude für einen deutschen Auftraggeber in München. Ein österreichisches Unternehmen verkauft Handelsware ins Ausland, welche im Ausland erworben und NICHT nach Österreich eingeführt wurde. Das Rechenzentrum in Österreich führt Softwarewartung für Töchter im Ausland durch. Ein österreichischer Rechtsanwalt vertritt einen ausländischen Klienten bei österreichischen Behörden. Ein österreichischer Sportverein verkauft Trainerstunden an einen ausländischen Sportverein. Ein österreichisches Unternehmen beauftragt einen ungarischen Spediteur mit dem Transport von Österreich nach Polen. Ein ausländisches Bauunternehmen errichtet für einen österreichischen Auftraggeber ein Gebäude in Wien. Ein österreichisches Unternehmen erwirbt Handelsware im Ausland, welche für den Weiterverkauf ins Ausland bestimmt ist. (Handelsware wird NICHT nach Österreich eingeführt). Ein ungarisches Tochterunternehmen führt im Auftrag ihrer österreichischen Mutter Softwarewartung durch. Ein österreichischer Hotelier bringt Werbeeinschaltungen direkt in Deutschland. Ein österreichisches Unternehmen zahlt ein Honorar an einen ausländischen Künstler für ein Konzert in Österreich. Berichtsperioden Berichtszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderquartal bzw. das Kalenderjahr. Alle Angaben beziehen sich im Rahmen der Quartalsmeldung auf das jeweilige Berichtsquartal bzw. für die Jahresmeldung auf das Berichtsjahr. Die Dienstleistungsexporte bzw. -importe sind in jener Berichtsperiode zu melden, in welcher die grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht bzw. bezogen wurde. Sofern der Dienstleistungsexport bzw. -import nicht zeitgleich mit der Rechnungslegung erfolgt, kann die Meldung mit der Rechnungsstellung bzw. dem Rechnungseingang erstattet werden. Proforma-Rechnungen oder Teilrechnungen sind ebenfalls zulässig. Beispiel (Dienstleistungsexport): Eine Bauleistung wird im März von einem gebietsansässigen Bauunternehmen für ein Unternehmen in Ungarn (Gebietsfremder) erbracht, die Rechnung darüber wird aber erst Ende April ausgestellt; somit kann die Erfassung dieser Dienstleistung ins 2. Quartal fallen, wenngleich sie im 1. Quartal durchgeführt wurde. Beispiel (Dienstleistungsimport): Ein gebietsansässiges Konzernunternehmen bezieht im September von seinem französischen Tochterunternehmen (Gebietsfremder) EDV-Dienstleistungen, wobei die Rechnung aber erst im Oktober eintrifft. Hier kann die Dienstleistung im 4. Quartal gemeldet werden. Rechnungsbetrag Die in Rechnung gestellten Beträge bzw. eingehenden Rechnungsbeträge sind in ganzen EURO-Beträgen ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Bewertung sollte zum Fakturenpreis unter Abzug von gewährten bzw. erhaltenen Skonti, Rabatte und sonstigen Preisnachlässen erfolgen. Lautet die Rechnung auf eine ausländische Währung, ist eine Umrechung in EURO erforderlich. Zugrunde gelegt werden könnte ein Devisenmittelkurs lt. Tagespresse, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. dem Rechnungseingang gilt. Kurse können auf der OeNB Homepage abgefragt werden. Bitte alle Werte in EUR ohne Interpunktionen und Dezimalstellen (Cent) angeben. Beispiel: ,12 EUR

5 Anhang 1: Schwellenwerte Wirtschaftstätigkeiten nach Abteilungen der ÖNACE 2003 Schwellenwerte für Dienstleistungs- Exporte Dienstleistungs- Importe in Euro oder Eurogegenwert 10 Kohlenbergbau, Torfgewinnung Erdöl- und Erdgasbergbau sowie damit verbundene Dienstleistungen Erzbergbau Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln und Getränken Tabakverarbeitung Herstellung von Textilien und Textilwaren (ohne Bekleidung) Herstellung von Bekleidung Ledererzeugung und -verarbeitung Be- und Verarbeitung von Holz (ohne Herstellung von Möbeln) Herstellung und Verarbeitung von Papier und Pappe Verlagswesen, Druckerei, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung und Bearbeitung von Glas, Herstellung von Waren aus Steinen und Erden Metallerzeugung und -bearbeitung Herstellung von Metallerzeugnissen Maschinenbau Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und - einrichtungen Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.ä Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen Rückgewinnung (Recycling) Energieversorgung Wasserversorgung Bauwesen Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern Beherbergungs- und Gaststättenwesen Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen Schifffahrt Flugverkehr Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Reisebüros

6 Wirtschaftstätigkeiten nach Abteilungen der ÖNACE 2003 Schwellenwerte für Dienstleistungs- Exporte Dienstleistungs- Importe in Euro oder Eurogegenwert 64 Nachrichtenübermittlung Mit dem Kredit- und Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten Realitätenwesen Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal Datenverarbeitung und Datenbanken Forschung und Entwicklung Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen Unterrichtswesen Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung Interessenvertretungen, kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, sonstige Vereine (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport) Kultur, Sport u. Unterhaltung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

7 Anhang 2: Dienstleistungsarten Die Erläuterungen zu den einzelnen Dienstleistungspositionen entsprechen der Reihung in den Erhebungsunterlagen der Jahresmeldung (Meldekonzept I). Zu Beginn eines jeden Punktes erfolgen - soweit erforderlich - allgemeine Erläuterungen sowie weiters, welche Dienstleistungen zu den einzelnen Codes zuzuordnen sind. Am Ende der Erläuterungen findet sich die Länderliste. Bitte beachten Sie, dass auch Dienstleistungen an bzw. von Institutionen der Europäischen Union und Internationalen Organisationen oder diplomatischen Einrichtungen (Botschaft, Konsulat) zu melden sind. Code Art der Dienstleistung Erläuterungen 2070 Seetransportleistungen, Personenbeförderung 2080 Seetransportleistungen, Güterbeförderung 2090 Seetransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten 2110 Lufttransportleistungen, Personenbeförderung 2120 Lufttransportleistungen, Güterbeförderung Internationale Personenbeförderungen im Seeverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Codiert wird regional nach dem Sitz der Reederei. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Schiffspassagen) Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Internationale Gütertransportleistungen im Seeverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. Codiert wird regional nach dem Sitz der Reederei. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Schiffsfrachten) Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Seetransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Seetransportleistungen zugeordnet werden können. Bergungskosten Liege- und Standgelder Einnahmen aus der Lagerhalterei (z.b. auch Miete stationärer Tanks) Provisions- und Kommissionseinnahmen (Schiffsmakler) Hafengebühren Lotsengebühren Hafenschlepplöhne Kanal- und Kaigebühren Wartungskosten Internationale Personentransportleistungen im Luftverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Flugtickets) Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Zahlungen für internationales Code-Sharing Betankung von Flugzeugen (nur importseitig zu melden) Internationale Gütertransportleistungen im Luftverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. 7

8 2130 Lufttransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Luftfrachten) Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von Flugzeugen (nur importseitig zu melden) Alle übrigen Lufttransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Lufttransportleistungen zugeordnet werden können. Flugsicherung Lande-, Start- und Überfliegungsgebühren für Flugzeuge Standgelder Lotsengebühren Wartungskosten 2180 Raumtransportleistungen das Aussetzen von Satelliten durch gewerbliche Unternehmen im Auftrag der Eigentümer der Satelliten (beispielsweise Telekommunikationsgesellschaften) sonstige Tätigkeiten der Betreiber von Raumfahrtgeräten, wie die Beförderung von Gütern und Personen für wissenschaftliche Zwecke Personenbeförderung in der Raumfahrt und die Zahlungen, die von einer Volkswirtschaft dafür geleistet werden, dass ihre Gebietsansässigen die Raumfahrzeuge einer anderen Volkswirtschaft nutzen dürfen 2200 Eisenbahntransportleistungen, Personenbeförderung 2210 Eisenbahntransportleistungen, Güterbeförderung 2220 Eisenbahntransportleistungen, Hilfs- und Nebentätigkeiten 2240 Straßentransportleistungen, Personenbeförderung Internationale Personenbeförderungen im Eisenbahnverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Bahntickets) Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Internationale Gütertransportleistungen im Eisenbahnverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Bahnfrachten) Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Alle übrigen Eisenbahntransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Eisenbahntransportleistungen zugeordnet werden können. die Nutzung der gebietsfremden Schieneninfrastruktur durch Gebietsansässige bzw. Nutzung der gebietseigenen Schieneninfrastruktur durch Gebietsfremde Reparatur und Wartungskosten Internationale Personentransportleistungen im Straßenverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Personen beinhalten. 8

9 Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Betankung von Bussen 2250 Straßentransportleistungen, Güterbeförderung 2260 Straßentransportleistungen, Hilfsund Nebentätigkeiten 2280 Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Personenbeförderung 2290 Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Güterbeförderung 2300 Transportleistungen der Binnenschifffahrt, Hilfs- und Nebentätigkeiten Internationale Gütertransportleistungen im Straßenverkehr inkl. aller Nebenkosten zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, welche die Beförderung von Waren (Frachten) beinhalten. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Straßentransporte) Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von LKWs Übrige Straßentransportleistungen, die keiner der anderen Positionen von Straßentransportleistungen zugeordnet werden können. Straßenmautgebühr Wartungskosten Provisionen aus Verkehrsvermittlung Grenzüberschreitende Personentransportleistungen auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Eingeschlossen sind sowohl Wasserstraßen, die innerhalb eines einzigen Landes liegen, als auch Wasserstraßen, die zu zwei oder mehr Ländern gehören. Zahlungen im Zusammenhang mit dem internationalen Personentransport (z.b. Schiffspassagen) Mannschaft zum Zwecke der Personenbeförderung Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Grenzüberschreitende Transportleistungen auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Eingeschlossen sind sowohl Wasserstraßen, die innerhalb eines einzigen Landes liegen, als auch Wasserstraßen, die zu zwei oder mehr Ländern gehören. alle im Zusammenhang mit dem Warentransport stehenden Kosten und Nebenkosten (z.b. Schiffsfrachten) Mannschaft zum Zwecke des Güterverkehrs Lade-, Lösch- und Umschlagkosten Kosten im Zusammenhang mit Lagerung, Behandlung, Bemusterung und Besichtigung von Waren und dgl. Betankung von Schiffen (nur importseitig zu melden) Übrige Leistungen der Binnenschifffahrt, die keiner der Positionen von Transportleistungen der Binnenschifffahrt zugeordnet werden können. Bergungskosten Liege- und Standgelder Einnahmen aus der Lagerhalterei (z.b. auch Miete stationärer Tanks) Provisions- und Kommissionseinnahmen (Schiffsmakler) Hafengebühren Lotsengebühren Hafenschlepplöhne 9

10 2310 Transport in Rohrleitungen und Elektrizitätsübertragung 2320 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr Kanal- und Kaigebühren Wartungskosten Hierunter fällt der grenzüberschreitende Transport von Waren in Rohrfernleitungen. Hierzu zählen z.b. Kosten für die Übertragung von Elektrizität, wenn diese getrennt von der Erzeugung und Verteilung erfolgt. NICHT einzubeziehen: die Bereitstellung von Strom selbst die Lieferung von Erdöl und verwandten Erzeugnissen, Wasser und sonstigen durch Rohrfernleitungen beförderten Gütern Leistungen der Verteilung von Elektrizität, Wasser, Gas und anderen Erdölerzeugnissen Übrige Transportleistungen, die keiner der beschriebenen Positionen von Transportleistungen zuzuordnen sind. Hierzu zählen auch Provisionen aus Reisevermittlungstätigkeit Pauschalreisen Hierunter fallen alle im Zusammenhang mit Pauschalreisen stehenden Leistungen. Eine Pauschalreise im Sinne der Reisebürosicherungsverordnung ist eine im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Dienstleistungen (z.b. Beförderung, Unterbringung, andere touristische Dienstleistungen wie Tauchkurs, Autovermietung usw.), die zu einem Gesamtpreis Pauschalpreis verkauft oder eingekauft werden und länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung mit einschließen Telekommunikationsleistungen Zahlungen im Abrechnungsverkehr von öffentlichen und privaten Telefongesellschaften und Netzbetreibern mit ausländischen Partnern Mobilfunkdienste die Übertragung von Ton, Bildern oder sonstigen Informationen mittels Telefon, Telex, Rundfunk- und Fernsehkabel, Funk, Satellit, , Faksimile usw. sowie Telekonferenzen und Hilfstätigkeiten Netzwerkdienste für Unternehmen 2500 Bauleistungen im Ausland Diese Position erfasst die von im Inland ansässigen Unternehmen für Gebietsfremde erbrachten Bauleistungen (Dienstleistungsexporte) und Zahlungen der österreichischen Unternehmen an ausländische Subunternehmen (Dienstleistungsimporte). Bauarbeiten, Montage- und Reparaturleistungen etc. Errichtung von Großprojekten (Kraftwerksbauten, Betriebsstätten, etc.) Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an o.g. Projekten Bohr- und Aufschließungsarbeiten Miete von Baupersonal (Personalleasing) Spesenersatz, Aufwandsentschädigungen und Diäten für Arbeitspartien 2510 Bauleistungen im Inland Diese Position umfasst die von gebietsfremden Bauunternehmen für Gebietsansässige erbrachten Bauleistungen (Dienstleistungsimporte) und Zahlungen ausländischer Auftragsnehmer an österreichische Subunternehmen (Dienstleistungsexporte). Bauarbeiten, Montage- und Reparaturleistungen etc. Errichtung von Großprojekten (Kraftwerksbauten, Betriebsstätten, etc.) Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an o.g. Projekten Bohr- und Aufschließungsarbeiten Miete von Baupersonal (Personalleasing) 10

11 2541 Prämienzahlungen für Lebensversicherungen und Pensionsfonds 2542 Leistungszahlungen für Lebensversicherungen und Pensionsfonds 2551 Prämienzahlungen für Frachtversicherungen 2552 Schadenszahlungen für Frachtversicherungen 2561 Prämienzahlungen für Sonstige Direktversicherungen 2562 Schadenszahlungen für Sonstige Direktversicherungen Spesenersatz, Aufwandsentschädigungen und Diäten für Arbeitspartien Prämienzahlungen und Beiträge an nicht gebietsansässige Versicherungsunternehmen für Lebensversicherungen und an Pensionsfonds, sowohl mit als auch ohne Gewinnbeteiligung (nur importseitig zu melden). NICHT einzubeziehen: Risikolebensversicherungen oder Ablebensversicherungen Beiträge an staatliche Sozialversicherungssysteme Leistungszahlungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen für Lebensversicherungen und von Pensionsfonds (nur importseitig zu melden). Nicht einzubeziehen sind Risikolebensversicherungen oder Ablebensversicherungen. Prämienzahlungen für Frachtversicherungsleistungen an nicht gebietsansässige Versicherungsunternehmen (nur importseitig zu melden). Schadenszahlungen für Frachtversicherungsleistungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen (nur importseitig zu melden). Zu den Sonstigen Direktversicherungen zählen alle übrigen Formen der Schadensversicherung (nur importseitig zu melden). Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherungen Unfall- und Krankenversicherung (soweit nicht in den staatlichen Sozialversicherungssystemen enthalten) See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherung Feuer- und sonstige Sachversicherung, Vermögensschadenversicherung allgemeine Haftpflichtversicherung und sonstige Versicherungen wie Reiseversicherung, Kredit- und Kreditkartenversicherung Schadenszahlungen für Sonstige Direktversicherungen von nicht gebietsansässigen Versicherungsunternehmen (nur importseitig zu melden) Versicherungsnebenleistungen Dienstleistungen von Versicherungsmaklern und -agenten Vermittlungsprovisionen Versicherungs- und Rentenberatung Bewertungsleistungen und Dienstleistungen von Schadenssachverständigen versicherungsmathematische Dienstleistungen Aufsichts- und Kontrolldienste im Zusammenhang mit Entschädigungen 2600 Finanzdienstleistungen Diese Position erfasst Finanzmittlerdienste und damit verbundene Leistungen. Provisionen und Gebühren wie z.b. Kredit-, Kontoführungs-, Depot-, Buchungs-, Akkreditiv-, Emissions-, Wechselgebühren, Finanzleasing-Provisionen, Factoring- Provisionen, Zahlungsverkehrsspesen etc. Kreditvermittlung Finanzberatung Vermögensverwaltung 2630 EDV-Dienstleistungen Analyse, Entwicklung und Programmierung von betriebs- 11

12 fertigen Systemen (einschließlich Entwicklung und Design von Internetseiten) und technische Software-Beratung Entwicklung, Produktion, Lieferung und Dokumentation von kundenspezifischer Software (Individualsoftware) einschließlich kundenspezifischer Betriebssysteme Hardware- und Software-Beratung und -implementierung Beratung und Unterstützung in Fragen der von EDV-Ressourcen Hardware- und Netzwerkbetreuung Web-Hosting (d. h. Zuteilung von Server-Speicherkapazitäten im Internet für die Internetseiten des Kunden) Wartung und andere Unterstützungsdienste, wie etwa Schulung im Rahmen von Beratungsleistungen Dienstleistungen der Datenverarbeitung wie Dateneingabe, Tabellierung und Verarbeitung von Daten auf Timesharing-Basis Instandhaltung und Reparatur von Rechnern und Peripheriegeräten Beachten Sie in diesem Kontext auch den Dienstleistungscode 2890 Sonstige Informationsdienstleistungen Transithandelserträge Transithandel ist definiert als Geschäft, bei dem ein Gebietsansässiger eine Ware von einem Gebietsfremden erwirbt und anschließend an einen anderen Gebietsfremden weiterverkauft; während dieses Vorgangs wird die Ware weder in das Wirtschaftsgebiet des Gebietsansässigen eingeführt noch ausgeführt. Es ist der Wert der eingekauften Ware (gemäß Rechnungseingang) und der Wert der verkauften Ware (gemäß Rechnungsausgang) zu melden. Transithandel ist auch zu melden, wenn die Ware unverzollt auf Zolllager gelegt wird Sonstige Handelsleistungen Provisionen auf Waren- und Dienstleistungstransaktionen zwischen gebietsansässigen Transithändlern, Brokern und Dealern an Warenbörsen und Warenkommissionären und Gebietsfremden Operationelles Leasing Hierbei handelt es sich um Geschäfte zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden für das Leasen von Maschinen, Apparaten und anderen beweglichen sowie unbeweglichen Sachen oder die Charterung von Schiffen, Flugzeugen oder Transportmitteln wie Eisenbahnwaggons, Container, Bohranlagen usw. (ohne Bedienungspersonal). Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing werden beim Operationellen Leasing nicht alle mit dem Besitz des Leasingobjektes verbundenen Risiken und Vorteile vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen, womit die Aktivierung des Wirtschaftsgutes beim Leasinggeber erfolgt. Einzubeziehen sind auch Mieten von beweglichen Gütern Rechtsberatung Leistungen der Rechtsberatung und Vertretung in Gerichts- und Schlichtungsverfahren notarielle Dienstleistungen wie das Verfassen von Rechtsunterlagen und Rechtsakten Beratung in Beurkundungsangelegenheiten Treuhanddienstleistungen Nachlassverwaltungsdienstleistungen Dienstleistungen von Insolvenzverwaltern Dienstleistungen in der außergerichtlichen Streitbeilegung und in der Schiedsgerichtsbarkeit Dienstleistungen von Patentanwälten 2760 Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung Führung von Geschäftsbüchern für Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer Dienstleistungen der Prüfung von Geschäftsbüchern und Jahresabschlüssen 12

13 Steuerplanung und -beratung für Unternehmen 2770 Unternehmens- und Public- Relations-Beratung 2780 Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen 2790 Dienstleistungen der Forschung und Entwicklung 2800 Architektur-, Ingenieur- und übrige technische Dienstleistungen 2820 Abfallbehandlung und Reinigungsdienste 2830 Dienstleistungen in Landwirtschaft und Bergbau und sonst. Vor-Ort- Bearbeitung In die Kategorie gehören die Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung unternehmenspolitischer und strategischer Maßnahmen und bei der Gesamtplanung, Struktur und Kontrolle einer Organisation. Beratungsleistungen in Fragen des Marktmanagements, Personalmanagements, Produktions- und Projektmanagements Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung des Images bei den Kunden und der Beziehungen zu anderen Einrichtungen und zur Öffentlichkeit die Planung, Umsetzung und Vermarktung von Werbestrategien durch Werbeagenturen die Platzierung in den Medien einschließlich Kauf und Verkauf von Werbefläche Messedienste von Messeveranstaltern die Verkaufsförderung für Produkte im Ausland Marktforschung Telemarketing sowie Meinungsforschung im Ausland zu verschiedenen Themen Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden im Zusammenhang mit Grundlagenforschung, angewandter Forschung und der experimentellen Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Transaktionen im Zusammenhang mit der Bauplanung für städtebauliche und andere Erschließungsprojekte, Raum- und Projektplanung sowie Aufsicht über schlüsselfertige Projekte, Brücken, Flughäfen, Dämme, Vermessung, Kartografie, Testen und Zertifizierung von Produkten sowie technische Überwachungsdienste. Anzuführen sind hier alle Reparatur-, Instandhaltungs- und Montageleistungen sowie Projektkosten, welche nicht im Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht werden. die Behandlung von radioaktivem und anderem Abfall das Abtragen von kontaminiertem Boden die Beseitigung von Verunreinigungen einschließlich ausgelaufenem Öl die Sanierung von Bergbaustandorten Dekontaminierungs- und Entsorgungsdienstleistungen alle übrigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Reinigung und Sanierung der Umwelt Nebenleistungen für die Landwirtschaft wie Bereitstellung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Maschinenführer, Ernteunterstützung, Verarbeitung der Ernte, Schädlingsbekämpfungen, Tierpensions-, Tierpflege- und Tierzuchtdienste Dienstleistungen in den Bereichen Jagd, Fallenstellerei, Forst- und Holzwirtschaft sowie Fischerei Dienstleistungen auf Öl- und Gasfeldern, einschließlich Bohrungen, Errichtung von Bohrtürmen, Reparatur- und Abräumdienste, Zementierung der Öl- und Gasbrunnenringe Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Schürfen und Abbau von Mineralien sowie dem Bergbauingenieurwesen und geologischen Vermessungen Sonstige Arbeiten vor Ort: Vor-Ort-Verarbeitung von oder 13

14 Arbeiten an Waren, die ohne Eigentumsübergang eingeführt und verarbeitet, jedoch nicht wieder in das Versendungsland ausgeführt wurden (sondern entweder im Wirtschaftsgebiet der Verarbeitung veräußert oder in ein drittes Wirtschaftsgebiet verkauft werden) oder umgekehrt 2840 Übrige unternehmensbezogene Dienstleistungen 2850 Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen 2880 Audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen 2889 Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen 2890 Sonstige Informationsdienstleistungen die Vermittlung von Personal Detektei- und Schutzdienste Übersetzen und Dolmetschen fotografische Dienste Gebäudereinigung Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens für Unternehmen alle sonstigen unternehmensbezogenen Dienstleistungen, die keiner der vorstehend aufgeführten Kategorien von Unternehmensdienstleistungen zugeordnet werden können Zahlungen für Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen. Diese Dienstleistungsposition sollte nur in jenen Fällen verwendet werden, in denen keine schwerpunktmäßige Zuordnung zu anderen beschriebenen Positionen möglich ist. Zahlungen von Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen oder andere verbundene Unternehmen als Beitrag zu den allgemeinen skosten sowie für Planung, Organisation und Controlling Rückerstattung von Ausgaben, die direkt von den Muttergesellschaften übernommen wurden Dienstleistungen und damit verbundene Gebühren für die Produktion von bewegten Bildern (auf Film oder Videoband), Radio- und Fernsehprogrammen (live oder auf Band) sowie die Aufzeichnung von Musikproduktionen Ausgaben oder Einnahmen für das Mieten oder Vermieten von technischen Anlagen Gebühren für Vertriebsrechte, die an die Medien für eine begrenzte Anzahl von Vorführungen in genau spezifizierten Bereichen verkauft werden Zugang zu verschlüsselten Fernsehprogrammen (z.b. Kabeldienste) Gagen an Schauspieler, Regisseure und Produzenten für die Erstellung von Theater- und Musikproduktionen, Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen und ähnlichen Veranstaltungen Produktions-, Kopier- und Synchronisationskosten Gebühren für die Vertriebsrechte (für Fernsehen, Radio und Film) Bereitstellung von Nachrichten, Bildern und Hintergrundinformationen für die Medien. Datenbankleistungen wie Aufbau von Datenbanken, Datenspeicherung und Verbreitung von Daten und Datenbanken (einschließlich Adressen und sonstiger Verzeichnisse, sowohl online als auch über magnetische, optische oder gedruckte Medien) und Suchportale (Dienstleistungen von Suchmaschinen, die nach Eingabe von Stichwörtern Internetadressen für Kunden suchen) direkte Abonnements (ohne Sammelabonnements) von Zeitungen und Zeitschriften (postalisch, elektronisch oder 14

15 auf sonstige Weise bezogen) 2891 Franchisen und ähnliche Rechte Internationale Zahlungen und Einnahmen im Zusammenhang mit Franchisegebühren sowie Gebühren für die Nutzung eingetragener Warenzeichen Sonstige Patente und Lizenzen (Nutzung) 2893 Kauf und Verkauf v. Patenten und Lizenzen internationale Zahlungen und Einnahmen im Zusammenhang mit der autorisierten Nutzung von immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern und Eigentumsrechten (wie Patenten, Urheberrechten, industriellen Verfahren und Gebrauchsmustern) Zahlungen und Einnahmen aus der Verwendung von produzierten Originalen oder Prototypen (wie Manuskripten, Computerprogrammen, Filmen und Tonaufzeichnungen) im Rahmen von Lizenzvereinbarungen Gebührenzahlungen an ausländische Behörden für die Eintragung und Aufrechterhaltung von Rechten Entgelte für EDV-Lizenzen Hierunter fallen Kauf und Verkauf von: Patenten Lizenzen Schutzmarken Urheberrechten Franchisen ähnlichen Rechten 2895 Bildungsdienstleistungen Bildungsbezogene Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden, beispielsweise Fernkurse und Unterricht im Fernsehen oder im Internet sowie durch Lehrkräfte direkt im Gastland erbrachte Dienstleistungen Gesundheitsdienstleistungen Dienstleistungen von Ärzten, Krankenschwestern/Krankenpflegern, paramedizinischen Fachkräften und ähnlichem Personal Laborleistungen und ähnliche Dienstleistungen 2897 Übrige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit In dieser Kategorie werden alle Sonstigen Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit erfasst, die nicht unter Bildungsdienstleistungen oder Gesundheitsdienstleistungen fallen Postdienste Ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr für die Beförderung von Post- und Paketsendungen. Postdienste werden in internationalen Übereinkommen geregelt. Die Ströme zwischen Betreibern aus unterschiedlichen Wirtschaftsgebieten sind auf Bruttobasis zu erfassen Kurierdienste Kurierdienste sind auf Expresszustellung und den Versand von Tür zu Tür ausgerichtet. Kuriere können für die Erbringung dieser Leistungen auf eigene, gemeinsam genutzte private oder öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Eingeschlossen sind Expresszustellungen, zu denen etwa auch die Abholung von Sendungen auf Abruf oder deren Zustellung zu einem bestimmten Termin zählen Personalaufwand für ArbeitnehmerInnen, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben Bruttolöhne und -gehälter Sonstige Bar- und Sachleistungen für ArbeitnehmerInnnen, die in Österreich keinen Hauptwohnsitz haben 3790 Laufende Übertragungen Hierzu zählen Mitgliedsbeiträge an internationale Interessensvertretungen und Pönalien. 15

16 Anhang 3: ISO-Code Länderliste A AF Afghanistan EG Ägypten AL Albanien DZ Algerien AD Andorra AO Angola AI Anguilla AQ Antarktis AG Antigua und Barbuda GQ Äquatorial Guinea AR Argentinien AM Armenien AW Aruba AZ Aserbaidschan ET Äthiopien AU Australien B BS Bahamas BH Bahrain BD Bangladesch BB Barbados BY Belarus (Weißrussland) BE Belgien BZ Belize BJ Benin BM Bermuda BT Bhutan BO Bolivien BA Bosnien und Herzegowina BW Botsuana BV Bouvetinsel BR Brasilien IO Britisches Territorium im Indischen Ozean BN Brunei Darussalam BG Bulgarien BF Burkina Faso BI Burundi C CT EA CL CN CK CR CI D DK CD KP DE Canton und Enderburyinseln US- Ceuta und Mellila Chile China Cook-Inseln Neuseeländische Costa Rica Cote d' Ivoire (Elfenbeinküste) Dänemark Demokratische Republik Kongo Demokratische Volksrepublik Korea Deutschland DM Dominica DO Dominikanische Republik DJ Dschibuti E EC SV ER EE F FK FO FJ FI FR GF PF TF FQ G Ecuador El Salvador Eritrea Estland Falklandinseln (Malvinen) Färöer Inseln Dänische Fidschi Finnland Frankreich Französisch Guayana Französische Französisch Polynesien Französische Südgebiete Französische Südpolargebiete GA Gabun GM Gambia GE Georgien GH Ghana GI Gibraltar GD Grenada GR Griechenland GL Grönland Dänische GB Großbritannien GP Guadeloupe Französische GU Guam US- GT Guatemala GG Guernsey Insel GN Guinea GW Guinea-Bissau GY Guyana H HT Haiti HM Heard und McDonaldinseln Australische HN Honduras HK Hongkong der Volksrepublik China I IN ID IQ IR IE IS IL IT Indien Indonesien Irak Iran Irland Island Israel Italien J JM JP YE JE JT JO VG VI K Jamaika Japan Jemen Jersey Insel Johnston Insel US- Jordanien Jungfern-Inseln Britisch Jungfern-Inseln USA KY Kaimaninseln KH Kambodscha CM Kamerun CA Kanada IC Kanarische Inseln CV Kap Verde KZ Kasachstan QA Katar KE Kenia KG Kirgisistan KI Kiribati CC Kokosinseln (Keeling) CO Kolumbien KM Komoren CG Kongo HR Kroatien CU Kuba KW Kuwait L LA LS LV LB LR LY LI LT LU M Laos Lesotho Lettland Libanon Liberien Libysch-Arabische Dschamahirija Liechtenstein Litauen Luxemburg MO Macao der Volksrepublik China MG Madagaskar MW Malawi MY Malaysia MV Malediven ML Mali MT Malta IM Man Insel MA Marokko MH Marshall Inseln MQ Martinique Französische MR Mauretanien MU Mauritius YT Mayotte 16

17 MK Mazedonien MX Mexiko MI Midway Inseln US- FM Mikronesien MC Monaco MN Mongolei MS Montserrat Britische MZ Mosambik MM Myanmar N NA NR NP NC NZ NI NL AN NE NG NU MP NF NO O Namibia Nauru Nepal Neukaledonien Neuseeland Nicaragua Niederlande Niederländische Antillen Niger Nigeria Niue Neuseeländische Nördliche Marianen Norfolkinsel Norwegen OM Oman P PK Pakistan PS Palästina, besetzt PW Palau PA Panama PZ Panama Kanalzone PG Papua Neuguinea PY Paraguay PU Pazifische Inseln US PE Peru PH Philippinen PN Pitcairn Inseln PL Polen PT Portugal PR Puerto Rico US- R KR Republik Korea MD Republik Moldau RE Réunion Französische RW Ruanda RO Rumänien RU Russische Föderation S SB Salomonen ZM Sambia AS Samoa-Amerikanisch US- WS Samoa-West SM San Marino ST São Tomé und Príncipe SA Saudi-Arabien SE Schweden CH Schweiz SN Senegal CS Serbien und Montenegro SC Seychellen SL Sierra Leone ZW Simbabwe SG Singapur SK Slowakei SI Slowenien SO Somalia ES Spanien SJ Spitzbergen und Jan Mayen Insel Norwegische LK Sri Lanka SH St. Helena KN St. Kitts und Nevis LC St. Lucia PM St. Pierre und Miquelon VC St. Vincent und die Grenadinen ZA Südafrika SD Sudan GS Südgeorgien und Südliche Sandwich-Inseln SR Suriname SZ Swasiland SY Syrien T TJ Tadschikistan TW Taiwan TH Thailand TL Timor-Leste TG Togo TK TO TT TD CZ TN TR TM TC TV U Tokelau Neuseeländische Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Tunesien Türkei Turkmenistan Turks- und Caicosinseln Tuvalu UG Uganda UA Ukraine HU Ungarn UY Uruguay UM USA - Sonstige Kleine Inseln UZ Usbekistan V VU VA VE AE TZ US VN W Vanuatu Vatikan Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Republik Tansania Vereinigte Staaten Vietnam WK Wake Insel US- WF Wallis und Futuna CX Weihnachtsinsel Australische EH Westsahara Eigenständiger Staat Z CF CY Zentralafrikanische Republik Zypern 5D Afrikanische Entwicklungsbank AfDB 5Q Afrikanischer Entwicklungsfonds ADF 1P Amt des Flüchtlingsbeauftragten UNHCR der Vereinten Nationen 5U Andean Development Corporation ADC 5N Arabische Bank für wirtschaftliche BADEA Entwicklung in Afrika 5M Arabischer Währungsfonds AMF 5E Asiatische Entwicklungsbank AsDB 5R Asiatischer Entwicklungsfonds AsDF 4Q Ausschuss der Regionen 5B Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIS 5P Entwicklungsbank der zentralafrikanischen CASDB Staaten 8C Entwicklungsbank des Europarates CEBD 1J Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO 17

18 5F Europäische Bank für Wiederaufbau EBRD und Entwicklung 6H Europäische Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT 8O Europäische Freihandelszone EFTA 4H Europäische Gemeinschaft für ECSC Kohle und Stahl 8B Europäische Gesellschaft für EUROFIMA die Finanzierung von Eisenbahnmaterial 4C Europäische Investitionsbank EIB 4D Europäische Kommission EC 6M Europäische Organisation für ESO astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre 6P Europäische Organisation für CERN Kernforschung 6G Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt EURO- CONTROL 6L Europäische Organisaton für EUMETSAT die Nutzung von Wettersatelliten 6F Europäische Patentorganisation FAO 6E Europäische Weltraumorganisation ESA 4F Europäische Zentralbank ECB 4E Europäischer Entwicklungsfonds EDF 4M Europäischer Gerichtshof 4G Europäischer Investitionsfonds EIF 4N Europäischer Rechnungshof 6O Europäisches Laboratorium für EMBL Molekularbiologie 4K Europäisches Parlament EP 4B Europäisches Währungssystem EMS 6N Europäisches Zentrum für mittelfristige ECMWF Wettervorhersage 6C Europarat CE 5S Fonds spécial unifié de développement 1Q Hilfswerk der Vereinten Nationen UNRWA für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten 5C Inter-Amerikanische Entwicklungsbank IADB 5G Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft IIC 1S Internationale Arbeitsorganisation ILO 1R Internationale Atomenergie- IAEA Organisation 1E Internationale Bank für Wiederaufbau IBRD und Entwicklung 5J Internationale Bank für wirtschaftliche IBEC Zusammenarbeit 1F Internationale Entwicklungsorganisation IDA 6J Internationale Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT 1T Internationale Fernmelde-Union ITU 1M Internationale Finanzkorporation IFC 5K Internationale Investitionsbank IIB 8R Internationale Maritime Satellite INMARSAT Organisation 1V Internationale Seefahrtsorganisation IMO 1U Internationale Zivil- ICAO Luftfahrtsorganisation 1L Internationaler Agrarentwicklungsfonds IFAD 1C Internationaler Währungsfonds IMF 6Q Internationales Amt für Wanderungsbewegungen IOM 6D Internationales Komitee vom ICRC Roten Kreuz 8F Islamische Entwicklungsbank IsDB 5L Karibische Entwicklungsbank CDB 1O Kinderhilfswerk der Vereinten UNICEF Nationen 1N Multilaterale Investitions- MIGA Garantie Agentur 6B Nordantlantischer Pakt NATO 5H Nordische Investitionsbank NIB 8I OPEC-Fonds für internationale OFID Entwicklung 8J Organisation der erdölexportierenden OPEC Länder 1H Organisation der Vereinten UNESCO Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur 5A Organisation für Entwicklung OECD und Zusammenarbeit X1 Organisation für Sicherheit und OSZE Zusammenarbeit in Europa 8K Ostafrikanische Entwicklungsbank EADB 4L Rat der Europäischen Union 4Z Sonstige EU-Institutionen ohne eigenen Code 6K Union der Europäischen Rundfunkorganisationen EBU/UER 1W Universal Postal Union UPU 1Y UN-Organisation für industrielle UNIDO Entwicklung 1G Vereinte Nationen (einschl. UN- UN Organisationen ohne eigenen Code) 1K Weltgesundheitsorganisation WHO 1D Welthandelsorganisation WTO 8Q Weltkirchenrat 8P Westeuropäische Union WEU 8S Wiedereingliederungsfonds des CERF Europarates 4P Wirtschafts-und Sozialausschuss der Europäische Gemeinschaften 1I World Intellectual Property Organization WIPO 1X World Meterological Organization WMO 5T Zentralamerikanische Bank für wirtschaftliche Integration CABEI 18

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