Zusammenfassung. Luftmessstationen in Hessen. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
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- Florian Friedrich
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1 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Lufthygienischer Jahresbericht 24 Zusammenfassung Meteorologisch gesehen war das Jahr 24 gegenüber dem langjährigen Mittel ( ) bei überdurchschnittlicher Sonnenscheindauer zu warm und zu trocken. Wie schon im vergangenen Jahr basiert die Beurteilung der lufthygienischen Situation auf den Grenzwerten der europäischen Luftqualitätsrichtlinien, die in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und dessen Durchführungsbestimmungen (22. und. BImSchV) übernommen wurden. Die Tabellen im Lufthygienischen Jahresbericht wurden nach der Übergangsphase 2 nun ganz an die neuen Beurteilungsgrundlagen angepasst. Um eine richtlinienkonforme Überwachung zu gewährleisten, wird das hessische Luftmessnetz in den Jahren 24 und 25 umstrukturiert. Verschiedene Wald- und Stadtstationen, deren lufthygienische Charakteristik durch langjährige Untersuchungen gut bekannt ist, werden geschlossen. Einige Stationen werden an neue Standorte verlegt und zusätzlich werden Stationen an Verkehrsschwerpunkten aufgebaut. Dass die Immissionsbelastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe ein Problem darstellt, wird deutlich, da auch im Jahr 24 wieder Grenzwertüberschreitungen bei den Komponenten NO 2 und PM1 zu verzeichnen waren. Die Überschreitungen stellten sich zwar nicht so massiv wie im Vorjahr dar, aber im Ballungsraum Rhein-Main wurde an drei Stationen der Jahresmittelwert für NO 2 und an einer Station die zulässige Überschreitungshäufigkeit des festgelegten Tagesmittelwertes für PM1 überschritten. Obwohl im Gegensatz zum Rekordsommer 2 die Ozonsituation wieder als normal bezeichnet werden kann, wurden zeitweise großräumig Konzentrationen über dem Informationswert von 18 µg/m gemessen. Luftmessstationen in Hessen Zur Überwachung der Immissionssituation in Hessen betreibt das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) ein landesweit ausgerichtetes Messnetz mit kontinuierlich arbeitenden Luftmessstationen. Die Verpflichtung zur landesweiten Immissionsüberwachung ergibt sich aus den EG- Luftqualitätsrichtlinien, die durch das Bundes- Immissionsschutzgesetz und seine Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt sind. Die Standorte der Luftmessstationen sind der Übersichtskarte zu entnehmen. Die Standorte sind so gewählt, dass eine flächendeckende Immissionsüberwachung gewährleistet werden kann. Der Abstand zwischen den einzelnen Luftmessstationen liegt zwischen 4 und 6 km; dies reicht aus, um die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen in Hessen zu erfassen. Insgesamt wurden im Jahr 24 1 Immissionsmessstationen unterhalten: 18 Stationen in Städten, 9 im ländlichen Raum sowie 4 Stationen an Verkehrsschwerpunkten. Nähere Angaben über die geografische Lage, den Standortcharakter der Stationen und die Geräteausstattung findet man in den Tabellen 1 und 2. Die Luftmessstationen sind zur Erfassung folgender Komponenten ausgerüstet: Schwefeldioxid ( ), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO 2 ), Summe der Kohlenwasserstoffe (C n H m ) ohne Methan, Benzol, Toluol und m-/p-xylol (BTX), Ozon (O ), Schwebstaub (PM1), meteorologische Größen (Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Temperatur, relative Feuchte, Luftdruck, Globalstrahlung). Ballungsräume Rhein-Main Gebiete Lahn-Dill Mittel- und Nordhessen Südhessen Wiesbaden Kl. Feldberg Riedstadt Fürth/Odw. Bad Arolsen Marburg Linden Nidda Frankfurt Michelstadt Borken Grebenau Spessart Witzenhausen Bebra Luftmessstation in Städten an Verkehrsschwerpunkten im ländlichen Raum Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
2 Tabelle 1: Standorte und Stationscharakteristiken der Luftmessstationen Stationsname RW HW H. ü. NN Längengrad Breitengrad Standortcharakter (m) Bad Arolsen '41,7" 51 25'57," ländlich Bebra '5,6" 5 58'25,1" Innenstadt, Wohnbezirk Borken '47," 51 4'5,1" Wohnbezirk, ländlich '55,4" 49 52'2," Innenstadt, Wohnbezirk -Hügelstraße '16,7" 49 52'1,5" Innenstadt, Straßenschlucht '4,8" 5 44'29," Innenstadt, Wohnbezirk Ffm.-Friedb.-Landstraße '4,8" 5 7'2,4" Innenstadt, Straßenschlucht Ffm.-Höchst '1,8" 5 6'1,5" Innenstadt, Industrie Ffm.-Ost '54,9" 5 7'6,9" Industrie, verkehrsnah '59,9" 5 '17,5" Wohnbezirk, verkehrsnah Fürth/Odenwald '59," 49 9'11,5" Wald, Mittelgebirge Grebenau '56," 5 45'8,8" Wald, Mittelgebirge '9,2" 5 8'1,1" Innenstadt, verkehrsnah -Fünffensterstraße ',4" 51 18'47,8" Innenstadt, Straßenschlucht -Nord '56,1" 51 2'29," Industrie, verkehrsnah Kleiner Feldberg º26'28,7 5º1'29,6 Mittelgebirge, Kuppenlage '42,2" 5 2'2,9" Innenstadt, Mischgebiet Linden '12,6" 5 2'1,8" Dauergrünland Marburg '17,7" 5 48'17,5" Innenstadt, Mischgebiet Michelstadt '11,2" 49 4'24,8" Wohnbezirk Nidda '1,1" 5 25'5," Mischgebiet '4,9" 5 6'12," Innenstadt, Mischgebiet '9,7" 5 '9,7" Innenstadt, Wohnbezirk Riedstadt '1,2" 49 49'4,7" ländlich Spessart '1," 5 9'5,5" Wald, Mittelgebirge '5," 49 2'5,5" Mischgebiet '12,6" 5 29'56,1" Mittelgebirge '5,8" 5 4'7," Innenstadt, Mischgebiet Wiesbaden-Ringkirche '5,5" 5 4'42," Innenstadt, Straßenkreuzung Wiesbaden-Süd '45," 5 '6,1" Wohnbezirk, industrienah Witzenhausen '2,5" 51 17'6,9" Wald, Mittelgebirge Abkürzungen: RW: Rechtswert (Gauß-Krüger) HW: Hochwert (Gauß-Krüger) H. ü. NN: Höhe über Normalnull (m) 2 Lufthygienischer Jahresbericht 24
3 Tabelle 2: Geräteausstattung der Luftmessstationen (Die Jahreszahlen geben das Jahr des Messbeginns bei der jeweiligen Komponente an) Stationsname Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Stickstoffmonoxid Stickstoffdioxid C n H m ohne CH 4 BTX Ozon Feinstaub (PM1) Windrichtung Windgeschwindigkeit Temperatur relative Feuchte Luftdruck Globalstrahlung Bad Arolsen Bebra Borken Hügelstraße Ffm.-Friedb.-Landstraße Ffm.-Höchst Ffm.-Ost Fürth/Odenwald Grebenau Fünffensterstraße Nord Kleiner Feldberg Linden Marburg Michelstadt Nidda Riedstadt Spessart Wiesbaden-Ringkirche Wiesbaden-Süd Witzenhausen Abkürzungen: C n H m : Kohlenwasserstoffe ohne Methan, BTX: Benzol, Toluol, m-/p-xylol PM1: Particulate Matter 1 µm (Feinstaub 1 µm); in den Vorjahren wurde Schwebstaub als Gesamtstaub gemessen Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
4 Das Wettergeschehen 24 Das Jahr 24 war in Hessen nach Analysen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und nach eigenen Auswertungen im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten (Normalperiode ) zu warm. Dabei war die Sonnenscheindauer teilweise überdurchschnittlich und es war häufig zu trocken. Diese Witterungsverhältnisse waren in den Frühlingsmonaten März und April und in den Herbstmonaten September und Oktober besonders ausgeprägt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Monatscharakterisierungen: Im Monat war es nach den war die und war es nach den Temperaturverhältnissen Sonnenscheindauer Niederschlagsverhältnissen Januar etwas zu warm unterdurchschnittlich deutlich zu nass Februar zu warm unterdurchschnittlich zu trocken März geringfügig zu warm überdurchschnittlich deutlich zu trocken April zu warm überdurchschnittlich zu trocken Mai zu kalt unterdurchschnittlich zu nass Juni etwas zu kalt leicht unterdurchschnittlich viel zu trocken Juli geringfügig zu kalt unterdurchschnittlich deutlich zu nass August deutlich zu warm durchschnittlich deutlich zu nass September etwas zu warm überdurchschnittlich zu trocken Oktober etwas zu warm leicht überdurchschnittlich zu trocken November durchschnittlich leicht überdurchschnittlich durchschnittlich Dezember geringfügig zu kalt überdurchschnittlich deutlich zu trocken An Beispielen der DWD-Stationen Frankfurt (Flughafen) und Gießen wird der oben beschriebene Jahresablauf grafisch illustriert Monatsmittel der Temperatur [ C] Frankfurt (Flughafen) Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gießen Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 25 2 Monatsmittel der Sonnenscheindauer [h] Frankfurt (Flughafen) 25 2 Gießen Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 1 75 Monatssummen der Niederschlagshöhe [mm] Frankfurt (Flughafen) 1 75 Gießen Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mittel Mittel 24 4 Lufthygienischer Jahresbericht 24
5 Jahresmittelwerte und Maximalwerte Die Jahresmittelwerte sind in den horizontalen Balken-Diagrammen (Seite 6) und in der tabellarischen Übersicht (Tabelle ) dargestellt. Die maximalen 1-h-, 8-h- und 24-h-Mittelwerte sind in der Tabelle 4 zusammengefasst. Auf Seite 9 sind mit dem Programm FLADIS erzeugte Farbdarstellungen mit flächendeckenden Aussagen zur mittleren NO 2 -, -, O - und PM1- Belastung im Jahr 24 abgebildet. Schwefeldioxid: Wie in den vergangenen Jahren bewegen sich bei diesem Schadstoff die Jahresmittelwerte erwartungsgemäß auf sehr niedrigem Niveau. Die Spitzenwerte, sofern man diese bei der Komponente noch als solche bezeichnen will (Bereich 5 6 µg/m³), konzentrieren sich auf das Rhein-Main-Gebiet und. Kohlenmonoxid: Im Jahr 24 sind mit Jahresmittelwerten von,5 mg/m³ insgesamt Messstationen zu finden. Deutlich höher liegen die CO-Werte an den verkehrsbezogen messenden Stationen. Stickstoffoxide: Bedingt durch die geringe atmosphärische Verweilzeit von NO und der relativ großen Entfernung zu den Quellgebieten sind die emissionsfernen Standorte wie, Witzenhausen und Spessart am geringsten durch NO und NO 2 belastet. PM1: Mit Jahresmittelwerten im Bereich zwischen 4 und 1 µg/m³ finden sich neben der Station die verkehrsbezogenen Standorte -Hügelstraße, -Fünffensterstraße und Frankfurt-Friedberger-Landstraße an der Spitze der Rangfolge. Ozon: Bedingt durch die Höhenlage sowie die dort geringeren Konzentrationen ozonzerstörender Substanzen stehen die Stationen in Mittelgebirgslagen (z. B., Kleiner Feldberg) und die Waldstationen beim Jahresmittel am Anfang der Skala. Die Ozonsituation 24 Während die lang anhaltende Schönwetter-Periode im Jahr 2 die Ozonbildung prägte und zum Rekordwert von 299 µg/m führte, kann die Ozonsituation im Folgejahr wieder als normal bezeichnet werden. Im Jahr 24 wurde an 27 Luftmessstationen in Hessen die Ozonkonzentration kontinuierlich erfasst. Der Informationswert von 18 µg/m wurde an 21 Stationen überschritten, aber nur an einer Station wurde der Alarmwert von 24 µg/m überschritten. Der höchste Einstundenmittelwert der Ozonkonzentration wurde im August mit 254 µg/m an der Station Riedstadt gemessen. In der unten stehenden Abbildung ist am Beispiel der Station Michelstadt der Verlauf der Ozonkonzentration in den Sommern 2 und 24 dargestellt. Als Basis der Verlaufskurven wurden Tagesmittelwerte gewählt, angegeben in µg/m. Während im Mai beider Jahre die Ozonkonzentration ein vergleichbares Niveau erreicht, so wird in den Sommermonaten Juni, Juli und August ein ausgeprägter Unterschied sichtbar. Bis auf wenige Tage liegen die Ozonwerte im Jahr 24 deutlich unter denen von 2. Vergleich der Ozonkonzentrationen zwischen den Sommern 2 und 24 an der Luftmessstation Michelstadt Wertebasis: Tagesmittelwerte [µg/m ] Jahr 2 Jahr 24 Mai Juni Juli August September Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 5
6 Jahresmittelwerte 24 (absteigend sortiert) in µg/m³ CO in mg/m³ PM1 in µg/m³ Ffm.-Höchst Ffm.-Ost Marburg Michelstadt Bad Arolsen Bebra Borken Fürth/Odw. Grebenau -Nord Hügelstr. Wiesbaden-Ringkirche Ffm.-Friedb.-Landstr. -Fünffensterstr. Ffm.-Höchst -Nord,5,5,5,4,4,4 1,,9,8,8 -Hügelstr. -Fünffensterstr. Ffm.-Friedb.-Landstr. Ffm.-Ost Ffm.-Höchst -Nord Wiesbaden-Ringkirche Bebra Wiesbaden-Süd Kl. Feldberg Linden,4,4 Riedstadt Marburg Nidda Riedstadt Spessart Wiesbaden-Süd Linden,4,4, Michelstadt Bad Arolsen Borken Witzenhausen Fürth/Odw Wiesbaden-Süd Witzenhausen, Nidda ,2,4,6,8 1 1, NO in µg/m³ NO 2 in µg/m³ O in µg/m³ -Hügelstr. Wiesbaden-Ringkirche Ffm.-Friedb.-Landstr. -Fünffensterstr. Ffm.-Höchst -Nord Ffm.-Ost Wiesbaden-Süd Marburg Riedstadt Linden Michelstadt Bebra Nidda Borken Bad Arolsen Fürth/Odw. Grebenau Kl. Feldberg Spessart Witzenhausen Hügelstr. Ffm.-Friedb.-Landstr. Wiesbaden-Ringkirche Ffm.-Höchst -Fünffensterstr. Ffm.-Ost Wiesbaden-Süd -Nord Marburg Riedstadt Linden Bebra Michelstadt Nidda Borken Fürth/Odw. Grebenau Bad Arolsen Kl. Feldberg Spessart Witzenhausen Witzenhausen Kl. Feldberg Spessart Fürth/Odw. Bad Arolsen Grebenau Borken Nidda Riedstadt Michelstadt Bebra Marburg -Nord Ffm.-Ost Wiesbaden-Süd Ffm.-Höchst Linden Lufthygienischer Jahresbericht 24
7 Tabelle : Jahresmittelwerte und Belegungsgrad Messjahr 24 Einheit: µg/m, Einheit für CO: mg/m Komp. Bad Arolsen Bebra Borken - Hügelstr. Ffm.- Friedb.- Landstr. Ffm.- Höchst Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel CO,4 99 1, 1,8 1,5 97 NO NO C n H m O PM Benzol,2 96 2,6 86 Toluol 1, 96 8,8 85 m-/p-xylol 6,6 96 4,9 85 Komp. Linden Marburg Michelstadt Nidda Riedstadt Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel CO,4 1, 1,4 1,4 1 NO NO C n H m 97 O PM Benzol 1, 85 Toluol,1 84 m-/p-xylol 1,8 8 Komp. Ffm.-Ost Fürth/ -Fünffensterstr. Feldberg Kleiner Grebenau -Nord Odenwald Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel CO,5 1,4 1,8 1,4 98 NO NO C n H m O PM Benzol 2,7 91 Toluol 7, 91 m-/p-xylol 4,4 91 Komp. Spessart Ringkirche Süd hausen Wiesbaden- Wiesbaden- Witzen- Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel. Jm Bel CO, 1,5 1,9 99,4 99 NO NO O PM Benzol 6) *,8 95 1,2 96 Toluol 6) * 11,9 95,1 97 m-/p-xylol 6) * 6,2 95 1,8 97 ) * Messbeginn: , Datenkollektiv nicht vollständig Jm: Jahresmittelwert Bel.: Belegung in % Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 7
8 Tabelle 4: Maximalwerte Messjahr 24 O PM1 NO 2 CO Stationsname max. 1-h-Wert max. 8-h-Wert max. 24-h- Wert max. 1-h-Wert max. 1-h-Wert max. 24-h- Wert max. 8-h-Wert µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ mg/m³ Bad Arolsen Bebra Borken ,5 -Hügelstraße , Ffm.-Friedb.-Landstraße ,4 Ffm.-Höchst ,1 Ffm.-Ost ,9 Fürth/Odenwald Grebenau ,7 -Fünffensterstraße 12 1,1 -Nord ,8 Kleiner Feldberg ,7 Linden ,4 Marburg Michelstadt Nidda , ,9 Riedstadt Spessart , , Wiesbaden-Ringkirche 82 29,7 Wiesbaden-Süd ,8 Witzenhausen Abkürzungen: max. 8-h-Wert: höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten 8 Lufthygienischer Jahresbericht 24
9 Flächenhafte Darstellung der Jahresmittelwerte 24 NO 2 Gießen Gießen Wiesbaden Frankfurt Wiesbaden Frankfurt Lufthygienische Belastung in µg/m³ > 9-1 > 8-9 > 7-8 > 6-7 > 5-6 > 4-5 > - 4 > 2 - > 1-2 > - 1 Lufthygienische Belastung in µg/m³ > 18-2 > > > > 1-12 > 8-1 > 6-8 > 4-6 > 2-4 > - 2 O PM1 Gießen Gießen Wiesbaden Frankfurt Wiesbaden Frankfurt Lufthygienische Belastung in µg/m³ Lufthygienische Belastung in µg/m³ > > 1-11 > 9-1 > 8-9 > 7-8 > 6-7 > 5-6 > 4-5 > - 4 > 2 - > 1-2 > - 1 > 9-1 > 8-9 > 7-8 > 6-7 > 5-6 > 4-5 > - 4 > 2 - > 1-2 > - 1 Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 9
10 Zeitreihen der Jahresmittelwerte µg/m³ µg/m³ Rhein-Main Lahn-Dill Südhessen Mittel- und Nordhessen NO NO Rhein-Main Lahn-Dill Südhessen Mittel- und Nordhessen 2, 1,6 1,2,8,4, mg/m³ ,6 1,2,8,4, 2, Rhein-Main Südhessen Lahn-Dill Mittel- und Nordhessen µg/m³ CO O Mittel- und Nordhessen Südhessen Rhein-Main Lahn-Dill µg/m³ µg/m³ Rhein-Main Lahn-Dill Südhessen Mittel- und Nordhessen PM Rhein-Main Südhessen Lahn-Dill Mittel- und Nordhessen Ballungsraum I: Rhein-Main Ballungsraum II: Gebiet I: Südhessen Gebiet II: Lahn-Dill Gebiet III: Mittel- und Nordhessen, -Hügelstraße, Ffm.-Friedberger-Landstraße, Ffm.-Höchst, Ffm.-Ost,,,, Wiesbaden-Ringkirche, Wiesbaden-Süd -Fünffensterstraße, -Nord Fürth/Odenwald, Michelstadt, Riedstadt,, Linden, Bad Arolsen, Bebra, Borken,, Grebenau, Kleiner Feldberg,, Marburg, Nidda, Spessart,, Witzenhausen 1 Lufthygienischer Jahresbericht 24
11 Immissionsbeurteilung Durch neue EG-Richtlinien, die seit September 22 in deutsches Recht (22. BImSchV) übernommen sind, ist die Immissionsbewertung deutlich verschärft worden. Während die Kenngröße Jahresmittelwert für die Bewertung der Langzeiteinwirkung erhalten bleibt, wird die Kurzzeiteinwirkung durch Konzentrationsschwellen für Maximalwerte charakterisiert, die mit einer geringen, je nach Komponente unterschiedlichen Häufigkeit überschritten werden dürfen (Tabelle 5). Für diese neuen Grenzwerte gelten Übergangsregelungen bis 25 bzw. 21, die bis zu ihrer Einhaltung so genannte Toleranzmargen vorsehen. In der Phase der Übergangsregelung werden die Toleranzmargen von Jahr zu Jahr abgesenkt (siehe Tabelle 6). Die 22. BImSchV enthält auch konkrete Vorgaben über die Durchführung der Messungen wie über die Mindestzahl der Messstationen oder auch Kriterien für die Standortauswahl. Entsprechend dieser Vorgaben wird zurzeit das Luftmessnetz Hessen modifiziert. Nach 22. BImSchV, 1 ist weiterhin das Land in Gebiete und Ballungsräume aufzuteilen. Zurzeit ist Hessen in folgende fünf Gebiete und Ballungsräume eingeteilt: Rhein-Main, (Ballungsräume) und Südhessen, Lahn-Dill und Mittel- und Nordhessen (Gebiete). Tabelle enthält stationsweise neben den Jahresmittelwerten noch den erreichten Belegungsgrad des Datenkollektivs. Neu aufgenommen wurde die Tabelle 4, welche die ermittelten Maximalwerte mit den in der 22. bzw.. BImSchV genannten Zeitbezügen für die Kurzzeitgrenzwerte enthält. Die Abbildung auf Seite 9 zeigt die flächenhafte Verteilung der Jahresmittelwerte, während die Abbildung auf Seite 1 einen Überblick über die zeitliche Entwicklung der Jahresmittelwerte gemittelt über den jeweiligen Ballungsraum oder das jeweilige Gebiet ab 1982/1984 gibt. Tabelle 7 enthält eine Auswertung für das Datenkollektiv 24 entsprechend der neuen Immissionsbewertung. Es zeigt sich, dass an den drei verkehrsbezogenen Messstationen -Hügelstraße, Ffm.-Friedberger-Landstraße und Wiesbaden-Ringkirche der NO 2 -Jahresmittelwert den Immissionsgrenzwert (plus Toleranzmarge) überschreitet. Weiterhin ist an der verkehrsbezogenen Station -Hügelstraße auch der Kurzzeitgrenzwert für PM1 (plus Toleranzmarge) nicht eingehalten. Die Abbildungen auf der Seite 14 illustrieren diesen Tatbestand. Wegen der bereits im Jahr 22 festgestellten Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes Jahr bei NO 2 und Tag bei PM1 unter Berücksichtigung der Toleranzmargen musste gemäß 47 Abs. 1 BImSchG ein Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein- Main erstellt werden, der die Einhaltung der Grenzwerte nach Ablauf der Übergangsfrist - d. h. ohne Toleranzmarge - sicherstellt. Dieser Luftreinhalteplan liegt im Entwurf vor und kann über die Homepage des HLUG eingesehen werden. Aufgrund von Grenzwertüberschreitungen im Jahr 2 müssen bis Ende des Jahres 25 auch Luftreinhaltepläne für den Ballungsraum und das Gebiet Lahn-Dill vorgelegt werden. Wesentliche Ursache der Grenzwertüberschreitungen bei NO 2 und PM1 sind an den verkehrsbezogenen Messstationen die Emissionen des Kfz-Verkehrs. Grundlage der Bewertung der Ozonbelastung sind Zielwerte aus der. BImSchV, die möglichst bis zum Jahr 21 einzuhalten sind. Aus juristischer Sicht sind die Zielwertüberschreitungen keine Grenzwertüberschreitungen; sie machen aber deutlich, dass bis zum Jahr 21 noch einiges zu leisten ist, um die Ozonbelastung unter die Zielwerte abzusenken. Gegenüber dem ungewöhnlich warmen und sonnenreichen Sommer 2 kann in 24 wieder von einem normalen Ozonjahr gesprochen werden. Trotzdem wird auch 24 an 2 von 27 mit Ozongeräten bestückten Messstationen der Zielwert für die Beurteilung der 8- Stunden-O -Mittelwerte sowie an 9 Stationen der AOT4-Zielwert überschritten (siehe Tabelle 7). Publikation der Messergebnisse Internet-Adresse (Lufthygienischer Tagesbericht, Monatskurz-, Monatsund Jahresbericht sowie aktuelle Messwerte) Informationstelefon des HLUG: 611/ (aktuelle Messwerte) Videotext-Dienst des HR Hessentext: Tafel 178 und 179 (aktuelle Messwerte) Tafel 174 bis 177 (Wetterdaten) Fax-auf-Abruf-Service des HLUG: 611/1861- bis 9 (Übersicht unter 611/1861-) Mobilfunk: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 11
12 Tabelle 5: Grenzwerte nach der 22. BImSchV bzw. für Ozon nach der. BImSchV Komponente Kenngröße Einheit Grenzwert (zul. Überschr.) einzuhalten ab 22. BImSchV GW + TM (für 24) 1) Schutzziel Bemerkungen 1-h-Wert µg/m 5 (24-mal) Gesundheit 24-h-Wert µg/m 125 (-mal) Gesundheit Jahresmittel µg/m Ökosystem emissionsfern 2) Wintermittel ) µg/m Ökosystem emissionsfern 2) 1-h-Wert µg/m 2 (18-mal) Gesundheit NO 2 Jahresmittel µg/m Gesundheit NO x Jahresmittel µg/m Vegetation emissionsfern 2) 24-h-Wert µg/m 5 (5-mal) Gesundheit PM1 Jahresmittel µg/m ,6 Gesundheit Blei 4) Jahresmittel µg/m, ,6 Gesundheit Benzol Jahresmittel µg/m Gesundheit CO max. 8-h-Wert mg/m Gesundheit. BImSchV Ozon 1-h-Wert µg/m Gesundheit Info-Schwelle 1-h-Wert µg/m Gesundheit Alarmschwelle max. 8-h-Wert µg/m 12 (25-mal) 5a) 21 Gesundheit Zielwert AOT4 µg/m h 18 5b) 21 Vegetation Zielwert Abkürzungen: zul. Überschr.: Anzahl der zulässigen Überschreitungen pro Jahr GW + TM: Grenzwert plus Toleranzmarge NO x : NO + NO 2 (als NO 2 ) PM1: Feinstaub (Particulate Matter) 1 µm max. 8-h-Wert höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten AOT4: accumulated exposure over a threshold of 4 ppb; Summe der Differenzen zwischen 1-h-Werten über 8 µg/m (4 ppb) und dem Wert 8 µg/m im Zeitraum 8 2 Uhr von Mai bis Juli Erläuterungen: 1) Bis zum Jahr, ab dem die Grenzwerte einzuhalten sind, gelten in einigen Fällen Grenzwerte plus einer Toleranzmarge. 2) Messung 2 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km von Bebauung, Industrie oder Straßen ) ) Auf Blei wird im Jahresbericht nicht näher eingegangen, da die maximale Ausschöpfung des Grenzwerts von,5 µg/m unter 1 % liegt. 5a) Mittelung über Jahre 5b) Mittelung über 5 Jahre Tabelle 6: Grenzwerte inklusive Toleranzmargen bis 21 (22. BImSchV) Jahr NO 2 NO 2 PM1 PM1 Benzol CO 1-h-Wert 1-h-Wert Jahresmittel 24-h-Wert Jahresmittel Jahresmittel 8-h-Wert [µg/m ] [µg/m ] [µg/m ] [µg/m ] [µg/m ] [µg/m ] [mg/m ] , , , , ) 1) ) Revision der Grenzwerte PM1 durch die Europäische Kommission vorgesehen 12 Lufthygienischer Jahresbericht 24
13 Tabelle 7: Überschreitungen von Grenz- und Zielwerten nach der 22. BImSchV bzw. für Ozon nach der. BImSchV im Messjahr 24 Anz.: Anzahl der aufgetretenen Überschreitungsfälle; Wert: Wert der Jahreskenngröße Komponente O PM1 NO 2 NO x CO C 6 H 6 Einheit µg/m µg/m h µg/m µg/m µg/m µg/m mg/m µg/m Kenngröße 1-h 1-h 8-h 1) AOT4 2) 24-h Jm 1-h Jm Jm 1-h 24-h Jm/Wm 8-h Jm GW (+ TM) , Zulässige Überschreitungen/Jahr Situation in 24 Anz. Wert Anz. Wert Anz. Wert Wert ) Anz. Wert ) Anz. Wert Bad Arolsen Bebra Borken Hügelstr , Ffm.-Friedb.-Landstr ,6 Ffm.-Höchst Ffm.-Ost Fürth/Odenwald Grebenau Fünffensterstr ,7 -Nord Kleiner Feldberg Linden Marburg Michelstadt , Nidda Riedstadt Spessart Wiesbaden-Ringkirche ,8 Wiesbaden-Süd ,2 Witzenhausen Abkürzungen und Erläuterungen: C 6 H 6 : Benzol, Jm: Jahresmittel, Wm: Wintermittel ( ) GW: Grenzwert, GW+TM: Grenzwert plus Toleranzmarge Farbe orange : Zielwertüberschreitungen (. BImSchV) Farbe rot : Grenzwertüberschreitungen (22. BImSchV) 1) Mittelwert über Jahre (22 bis 24) 2) Mittelwert über 5 Jahre (2 bis 24) ) Abstandskriterium in Hessen nicht erfüllt keine Überschreitungen keine Überschreitungen keine Überschreitungen Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 1
14 Stickstoffdioxid (NO 2 ) Überschreitungen von Grenzwerten im Messjahr Jahresmittelwerte NO (Grenzwert + Toleranzmarge) µg/m³ (Grenzwert gültig ab 21) Bad Arolsen Bebra Borken -Hügelstr Ffm.-Friedb. Landstr Ffm.-Höchst Ffm.-Ost Fürth/Odenwald Grebenau -Fünffensterstr. -Nord Kleiner Feldberg Linden Marburg Michelstadt Nidda Riedstadt Spessart Wiesbaden-Ringkirche----- Feinstaub (PM1) Überschreitungen von Grenzwerten im Messjahr 24 Tagesmittelwerte PM1 - Anzahl der Überschreitungen Wiesbaden-Süd Witzenhausen Anzahl der Überschreitungen Bad Arolsen Bebra Borken -Hügelstr Ffm.-Friedb. Landstr. Ffm.-Höchst Ffm.-Ost Fürth/Odenwald Fünffensterstr. -Nord Marburg Michelstadt Nidda Riedstadt Wiesbaden-Ringkirche Wiesbaden-Süd Witzenhausen Lufthygienischer Jahresbericht h-Wert>55 µg/m (Grenzwert + Toleranzmarge) 24-h-Wert>5 µg/m (Grenzwert gültig ab 25) zulässige Überschreitungen: 5-mal
15 Tabelle 8: Trendanalyse 24 Lineare Regression Die Symbole geben an, ob im Berechnungszeitraum die Konzentration angestiegen [+], abgefallen [ ] oder gleich geblieben [] ist. Ges. Zeit (Gesamtzeit der Messung): Die lineare Regression wurde nur für die Kollektive berechnet, die mindestens bis 1998 zurückreichen; Datensätze vor 198 wurden nicht berücksichtigt. 7 Jahre: Die lineare Regression wurde nur für die Kollektive berechnet, die den gesamten Zeitraum von 1998 bis 24 abdecken. Station Ges. Zeit CO NO NO 2 C n H m O PM1 7 Jahre Ges. Zeit 7 Jahre Ges. Zeit Bad Arolsen* Bebra + + Borken + + -Hügelstr. + + Ffm.-Friedberger-Ldstr. + + Ffm.-Höchst + + Ffm.-Ost Fürth/Odenwald + Grebenau Fünffensterstr.* -Nord Kleiner Feldberg Linden Marburg + + Michelstadt* Nidda Riedstadt + Spessart * + + Wiesbaden-Ringkirche + Wiesbaden-Süd + Witzenhausen Jahre Ges. Zeit * Beginn der Messreihen nach 1998, Reihen sind für eine Trendanalyse zu kurz. 7 Jahre Ges. Zeit 7 Jahre Ges. Zeit 7 Jahre Ges. Zeit 7 Jahre Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 15
16 Trendbetrachtung Neben der Darstellung und Bewertung der Datenkollektive des Bezugsjahres ist in einem Lufthygienischen Jahresbericht auch von Interesse, in welchem längerfristigen Zusammenhang die bei den Einzelkomponenten festgestellten Konzentrationswerte zu sehen sind. Tabelle 8 beschreibt die zeitliche Veränderung der Konzentration in einem linearen Ansatz. Die der Einstufung zu Grunde liegenden linearen Regressionsgleichungen wurden nur für Datenkollektive berechnet, die sich über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren erstrecken. Vereinzelt vorhandene Datensätze aus den Jahren vor 198 wurden nicht berücksichtigt. Es muss ausdrücklich betont werden, dass die Trendaussagen nur für den betrachteten Messzeitraum gelten und auf Grund der großen Schwankungsbreite der meteorologischen Bedingungen von Jahr zu Jahr auch nicht überbewertet werden dürfen. Tabelle 8 ist somit nur als eine Orientierungshilfe zu verstehen, welche die oftmals nur geringfügigen Tendenzen nach oben oder unten erkennbar machen soll. Durch das Ausbleiben ausgeprägter winterlicher Smog-Perioden mit Osttransport seit den letzten Ereignissen im Januar und März 1987 sowie durch erfolgreiche emissionsmindernde Maßnahmen weist die Schwefeldioxid-Konzentration im Gesamtzeitraum an allen Standorten eine deutlich abnehmende Tendenz auf. Eine ähnlich positive Bilanz ist bei Kohlenmonoxid, den Kohlenwasserstoffen und auch bei der Komponente PM1 zu ziehen. Über den langen Beobachtungszeitraum bis Anfang der 8er Jahre gesehen ist inzwischen auch bei den Stickstoffoxiden als Vorläufersubstanzen der Ozonbildung kaum eine Zunahme mehr feststellbar, während bei Ozon der Langzeittrend noch auf einen Anstieg hinweist. Bei dieser Betrachtungsweise über sehr lange Zeiträume ist klar, dass immissionsträchtige Jahre zu Beginn der Zeitreihen immer einen negativen Trend verursachen, vor allem dann, wenn zwischenzeitlich emissionsmindernde Maßnahmen zum Erfolg geführt haben. Die Zeitreihen für und Staub (PM1) sind hierfür gute Beispiele. Umgekehrt wird die lineare Regression bei Jahren mit hohen Immissionskonzentrationen zu Beginn der zweiten Hälfte der Langzeitreihen für längere Zeit einen positiven Trend ausweisen, auch wenn inzwischen die Immissionsbelastung rückläufig ist. Damit mittelfristige Veränderungen in den Immissionskonzentrationen ebenfalls erkannt werden können, werden in diesem Bericht auch Regressionen nur für den zurückliegenden 7-jährigen Zeitraum berechnet. Während sich gegenüber den Langfristbetrachtungen bei C n H m und O keine anderen Ergebnisse abzeichnen, haben sich CO und auf niedrigem Niveau stabilisiert. Bei den Komponenten NO, NO 2 und PM1 weist der Kurzzeittrend entweder eine Stagnation oder vereinzelt auch eine Zunahme aus. Gesetzliche Grundlagen Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft 22. BImSchV) vom 11. September 22 (BGBl. I S. 626) (BGBl. III ) Dreiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen. BImSchV) vom 1. Juli 24 (BGBl. I S. 1612) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 22 (GMBl. S. 511) Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) Richtlinie 1999//EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (1. Tochterrichtlinie) Richtlinie 2/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft (2. Tochterrichtlinie) Richtlinie 22//EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 22 über den Ozongehalt der Luft (. Tochterrichtlinie) Impressum Bearbeiter: Dr. A. Broll Dr. M. Büchen Prof. Dr. K. Hanewald Dipl.-Ing. W. Stec-Lazaj Dipl.-Ing. W. Wunderlich Layout: Dipl.-Ing. W. Stec-Lazaj Herausgeber: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Postfach Wiesbaden Telefon: 611/699- Telefax: 611/ Vertrieb: Telefon: 611/714 vertrieb@hlug.de Telefax: 611/97481
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