Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen (Umsetzung der Musterliste Februar 2008)

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1 Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen (Umsetzung der Musterliste Februar 2008) vom 19. Februar 2009 (StAnz. S. 713)

2 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, Wiesbaden Regierungspräsidien Darmstadt Gießen Kassel Geschäftszeichen VI b Dst.-Nr Bearbeiter/in Frau Immel / Fä Telefon Telefax andrea.immel@hmwvl.hessen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Datum 19. Februar 2009 Unteren Bauaufsichtsbehörden - lt. Verteiler - Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen (Umsetzung der Musterliste Februar 2008) Erlass vom 31. Januar VI b (StAnz. S. 518) Auf Grund des 3 Abs. 3 Hessische Bauordnung (HBO) werden die in der anliegenden Übersicht und in der Liste enthaltenen technischen Regeln mit den zugehörigen Anlagen als Technische Baubestimmungen eingeführt. Von der Einführung ausgenommen sind die Abschnitte in den technischen Regeln über Prüfzeugnisse. Bezüglich der in dieser Liste genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte bzw. Prüfverfahren beziehen, gilt, dass auch Produkte verwendet bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei 1) entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen, die von Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten und weiterer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei 1) erbracht werden, sind ebenfalls anzuerkennen, sofern die Stellen aufgrund ihrer Qualifikation, Integrität, Unparteilichkeit und technischer Ausstattung Gewähr dafür bieten, die Prüfung, Überwachung bzw. Zertifizierung gleichermaßen sachgerecht und aussagekräftig durchzuführen. Die Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt, wenn die Stellen nach Art. 16 der Richtlinie 89/106/EWG für diesen Zweck zugelassen sind. Die in der Liste unter den Nummern , , und 3.1 aufgeführten Eurocodes (DIN V ENV) gelten wegen ihres Charakters einer Vornorm nicht als Technische Baubestimmungen im Sinne von 3 Abs. 3 Satz 3 HBO. Sie dürfen aber nach 20 Abs. 1 Satz 2 HBO ohne meine Zustimmung im Einzelfall angewandt werden, wobei eine Mischung mit für diesen Bereich geltenden anderen Technischen Baubestimmungen nicht erfolgen darf. V.5/04 1) Schweiz seit März 2008 auf der Grundlage eines Abkommens der gegenseitigen Anerkennung (MRA); Türkei auf der Grundlage der Entscheidung 2006/654/EG; zum EWR gehören die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island, Liechtenstein Hausanschrift Ministerium: Kaiser-Friedrich-Ring 75 (Landeshaus), Wiesbaden (Nähe Hauptbahnhof) Tel.: (0611) 815(0), Telefax der Poststelle: (0611) , poststelle@hmwvl.hessen.de

3 - 2 - Die Änderungen sind sowohl in der Übersicht als auch in der Liste und ihren Anlagen durch Fettdruck bzw. durchgestrichene Schreibweise optisch hervorgehoben. Der Erlass vom 31. Januar 2008, mit dem die vorhergehende Ausgabe der Liste veröffentlicht worden ist, wird hiermit aufgehoben. Die in der Übersicht aufgeführten Erlasse sind bis auf die drei nachfolgend genannten Erlasse nicht mehr gültig. Die unter 1. und 3. angeführten Erlasse beziehen sich auf die alte HBO in der Fassung vom 20. Dezember 1993 (GVBl. I S. 655). Die Bezüge sind entsprechend auf die geltende HBO vom 18. Juni 2002 zu übertragen: 1. Einführung eines brandschutztechnischen Sicherheitskonzeptes für innenliegende Treppenräume von Wohngebäuden unterhalb der Hochhausgrenze vom 13. Juni 2001 (StAnz. S. 2605). 2. Bekanntmachung der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M IndBauRL) der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU - Stand März als Technische Baubestimmung vom 18. Januar 2005 (StAnz. S. 529). 3. DIN Barrierefreie Wohnungen - Teil 1 und 2, Ausgabe Dezember 1992 vom 21. Februar 1994 (StAnz. S. 840). Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (in der aktuellen Fassung abrufbar im Internet unter sind beachtet worden. Soweit sich gegenüber dem notifizierten Text in dieser Bekanntmachung Änderungen und Ergänzungen ergeben haben, handelt es sich um erläuternde Hinweise oder um Angleichungen an das Recht der Hessischen Bauordnung, die jedoch keine Änderungen der technischen Inhalte verursachen. Dieser Erlass wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung der Anlage wird im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Sie kann unter unter Bauen/Wohnen > Baurecht > Bauvorschriften abgerufen werden. Im Auftrag gez. Jürgen Gundlach Anlagen

4 Übersicht DIN Abschnitt erstmals eingeführt am StAnz. Seite EN neu neu neu Teil (1) Teil (1) Teil (1) (2) neu Teil (1991) neu (1) (2) Teil Teil (1986) neu 1310 EN (2) V ENV 1992 Teil V ENV 1993 Teil V ENV 1993 Teil V ENV 1994 Teil V ENV 1994 Teil V ENV 1995 Teil V ENV 1995 Teil (1) Teil Teil Teil Teil Teil Teil V neu 2468 V Teil Teil

5 - 2 - DIN Abschnitt erstmals eingeführt am StAnz. Seite V 4113 Teil Teil Teil V neu V 4141 Teil Teil Teil Teil Teil neu 4420 Teil V Teil Teil Teil Teil EN Teil EN neu Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil (1991) Teil Teil (1993) Teil (1993) Teil (1993)

6 - 3 - DIN Abschnitt erstmals eingeführt am StAnz. Seite Teil (1993) Teil neu Teil Teil Teil (1986) Teil Teil (1991) Richtlinien (Ri) Abschnitt erstmals eingeführt am StAnz. Seite Auslegung von Siloanlagen gegen Staubexplosionen (DIN-Fachbericht 140) Ri (ETB) Bauteile, die gegen Absturz sichern Ri zur Anwendung von DIN EN 1536: (DIN-Fachbericht 129) (2) Ri für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen Ri Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (DAfStb-Richtlinie) - Teil 1 - Teil 2 - Teil Ri Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten Bauteilen (DASt-Richtlinie 016) Ri zur Anwendung von DIN V ENV 1993 Teil 1-1 (DASt-Richtlinie 103) Ri zur Anwendung von DIN V ENV 1994 Teil 1-1 (DASt-Richtlinie 104) Ri Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle (DASt-Richtlinie 007) Ri zur Anwendung von DIN V ENV 1995 Teil Ri Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) neu

7 - 4 - Richtlinien (Ri) Abschnitt erstmals eingeführt am StAnz. Seite Ri Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) Ri Technische Regeln für die Bemessung und Ausführung von punktförmig gelagerten Verglasungen (TRPV) neu Ri für Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Lehmbau Regeln neu 2475 DIBt-Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV : in Verbindung mit DIN : Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV (DIN-Fachbericht 92) 3.1 neu Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV ; (DIN-Fachbericht 93) Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV ; (DIN-Fachbericht 94) DIBt-Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV in Verbindung mit DIN neu Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV ; (DIN-Fachbericht 95) Muster-Ri über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie - M IndBauR -) Muster-Ri über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Muster-Systembödenrichtlinie - MSysBöR) Ri zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) Muster-Ri über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie - M-LüAR) Muster-Ri über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie - MLAR -) Ri über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR -)

8 - 5 - Richtlinien (Ri) Abschnitt erstmals eingeführt am StAnz. Seite Brandschutztechnisches Sicherheitskonzept für innenliegende Treppenräume von Wohngebäuden unterhalb der Hochhausgrenze Muster-Ri über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR Ri (ETB) zur Begrenzung der Formaldehydemission in der Raumluft bei Verwendung von Harnstoff-Formaldehydharz- Ortschaum Ri für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden Ri für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden Ri für die Bewertung und Sanierung Pentanchlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden Ri über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Muster-Ri über Flächen für die Feuerwehr neu 3019

9 Liste der Technischen Baubestimmungen Vorbemerkungen Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des 3 Abs. 3 HBO erfolgt. Technische Baubestimmungen sind allgemein verbindlich, da sie nach 3 Abs. 3 HBO beachtet werden müssen. Dies gilt nicht für die unter den Nrn , , und 3.1 aufgelisteten Eurocodes. Es werden nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind. Die Bauaufsichtsbehörden sind allerdings nicht gehindert, im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf nicht eingeführte allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückzugreifen. Soweit technische Regeln durch die Anlagen in der Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Anlagen, in denen die Verwendung von Bauprodukten (Anwendungsregelungen) nach harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie geregelt ist, sind durch den Buchstaben E kenntlich gemacht. Gibt es im Teil I der Liste keine technischen Regeln für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen und ist die Verwendung auch nicht durch andere allgemein anerkannte Regeln der Technik geregelt, können Anwendungsregelungen auch im Teil II Nr. 5 der Liste enthalten sein. Europäische technische Zulassungen enthalten im Allgemeinen keine Regelungen für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, in die die Bauprodukte eingebaut werden. Die hierfür erforderlichen Anwendungsregelungen sind im Teil II Nr. 1 bis 4 der Liste aufgeführt. Im Teil III sind Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze, die in den Geltungsbereich von Verordnungen nach 16 Abs. 4 und 20 Abs. 2 HBO fallen (zur Zeit nur die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Hessischen Bauordnung (WasBauPVO)) aufgeführt. Die technischen Regeln für Bauprodukte werden nach 16 Abs. 2 HBO in der Bauregelliste A bekannt gemacht. Sofern die in Spalte 2 der Liste aufgeführten technischen Regeln Festlegungen zu Bauprodukten (Produkteigenschaften) enthalten, gelten vorrangig die Bestimmungen der Bauregellisten. Teil I: Technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile Inhalt 1 Technische Regeln zu Lastannahmen und Grundlagen der Tragwerksplanung 2 Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung 2.1 Grundbau 2.2 Mauerwerksbau 2.3 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau 2.4 Metallbau 2.5 Holzbau 2.6 Bauteile 2.7 Sonderkonstruktionen 3 Technische Regeln zum Brandschutz 4 Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz 4.1 Wärmeschutz 4.2 Schallschutz 5 Technische Regeln zum Bautenschutz 5.1 Schutz gegen seismische Einwirkungen 5.2 Holzschutz 5.3 Feuchteschutz 6 Technische Regeln zum Gesundheitsschutz 7 Technische Regeln als Planungsgrundlagen

10 - 2 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Technische Regeln zu Lastannahmen und Grundlagen der Tragwerksplanung 1.1 DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1: Juni 2002 *) -; Wichten und Flächenlasten von Baustoffen, Bauteilen und Lagerstoffen Teil 2 Lastannahmen für Bauten; Februar 1976 *) Bodenkenngrößen, Wichte, Reibungswinkel, Kohäsion, Wandreibungswinkel - 3 -; Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten März 2006 *) - 4 -; Windlasten März 2005 *) Anlage 1.1/1-5 -; Schnee- und Eislasten Juli 2005 *) Anlage 1.1/2-6 Anlage 1.1/5 -; Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter März 2005 *) DIN-Fachbericht Anlage 1.1/3-100 Anlage 1.1/4 Auslegung von Siloanlagen gegen Staubexplosionen Januar ; Außergewöhnliche Einwirkungen August 2003 *) Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 100: Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept und Bemessungsregeln März 2001 *) 1.2 nicht besetzt 1.3 Richtlinie Anlage 1.3/1 ETB-Richtlinie -"Bauteile, die gegen Absturz sichern" Juni 1985 *) 2 Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung 2.1 Grundbau (1) DIN 1054 Anlagen 2.1/1, 2.1/7E und 2.1/8 Baugrund; zulässige Belastung des Baugrunds November 1976 *) (2) DIN 1054 Anlagen 2.1/7E, 2.1/8 und 2.1/9 Baugrund; Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Januar 2005 *) (1) DIN 4014 Anlagen 2.1/2 und 2.1/8 Bohrpfähle; Herstellung, Bemessung und Tragverhalten März 1990 *) (2) DIN EN 1536 Anlage 2.1/8 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) - Bohrpfähle Juni 1999 *) DIN Fachbericht 129 Richtlinie zur Anwendung von DIN EN 1536: Februar 2005 *) DIN 4026 Anlagen 2.1/3, 2.1/10E und 2.3/18E Rammpfähle; Herstellung, Bemessung und zulässige Belastung August 1975 *) ) Die Fußnoten *, **, ***, ****, ***** und ****** befinden sich im Anschluß an Teil I.

11 - 3 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) DIN 4093 Anlage 2.3/18E Baugrund; Einpressen in den Untergrund; Planung, Ausführung, Prüfung September 1987 *) DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude September 2000 *) DIN 4124 Anlage 2.1/ DIN 4125 Anlagen 2.1/5 und 2.3/18E DIN 4126 Anlage 2.1/6 Baugruben und Gräben; Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau Verpressanker, Kurzzeitanker und Daueranker; Bemessung, Ausführung und Prüfung Ortbeton-Schlitzwände; Konstruktion und Ausführung August 1981 *) November 1990 *) August 1986 *) DIN 4128 Verpresspfähle (Ortbeton- und Verbundpfähle) mit kleinem Durchmesser; Herstellung, Bemessung und zulässige Belastung April 1983 *) 2.2 Mauerwerksbau DIN 1053 Mauerwerk Anlage 2.2/5E -1 -; Berechnung und Ausführung November 1996 *) Anlage 2.3/18E Teil 3 -; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Februar 1990 *) Ausführung - 4 -; Teil 4: Fertigbauteile Februar 2004 *) Anlage 2.2/6 -; Teil 100: Berechnung auf der Grundlage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzeptes August 2006 *) Richtlinie Anlage 2.3/18E Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen August 1977 Ber. Juli 1979 ******) 2.3 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonbau DIN 1045 Anlagen 2.3/14 und 2.3/19E - 1 Anlage 2.3/15-2 Anlage 2.3/16 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - ; Teil 1: Bemessung und Konstruktion Juli 2001 August ; Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Juli 2001 Herstellung und Konformität - August 2008 Anwendungsregeln zu DIN EN *) *) - 2/A1 - ; - Änderung A1 Januar 2005 DIN EN Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Juli 2001 *) Herstellung und Konformität - 1/A1 - ; - Änderung A1 Oktober /A2 - ; - Änderung A2 September 2005 *)

12 - 4 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Anlage 2.3/17 - ; Teil 3: Bauausführung Juli 2001 August 2008 *) - 3/A1 - ; - Änderung A1 Januar ; Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung Juli 2001 *) Anlage 2.3/9E und die Konformität von Fertigteilen ; Teil 100: Ziegeldecken Februar 2005 *) und nicht besetzt DIN 4099 Schweißen von Betonstahl *) - 1 -; Teil 1: Ausführung August 2003 *) Anlage 2.3/20-2 Anlage 2.3/21 -; Teil 2: Qualitätssicherung August 2003 *) DIN 4212 Anlage 2.3/4 Kranbahnen aus Stahlbeton und Spannbeton; Berechnung und Ausführung Januar 1986 *) DIN 4232 Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge - Bemessung und Ausführung September 1987 *) und nicht besetzt DIN 4213 Anlage 2.3./ DIN Anlage 2.3/8E Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bauteilen aus haufwerksporigem Leichtbeton in Bauwerken Spritzbeton; Anforderungen, Herstellung, Bemessung und Konformität Juli 2003 *) Januar 2005 *) Instandsetzungs- Richtlinie Anlagen 2.3/11 und 2.3/24E DAfStb-Richtlinie - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Teil 1: Allgemeine Regelungen und Oktober 2001 *) Planungsgrundsätze Teil 2: Bauprodukte und Anwendung Oktober 2001 Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Oktober 2001 *) Überwachung der Ausführung DIN 4223 Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Porenbeton - 2 -; Teil 2: Bauteile mit statisch anrechenbarer Dezember 2003 *) Bewehrung; Entwurf und Bemessung - 3 -; Teil 3: Wände aus Bauteilen mit statisch Dezember 2003 *) nicht anrechenbarer Bewehrung; Entwurf und Bemessung - 4 -; Teil 4: Bauteile mit statisch anrechenbarer Dezember 2003 *) Anlage 2.3/22 Bewehrung; Anwendung in Bauwerken - 5 -; Teil 5: Sicherheitskonzept Dezember 2003 *)

13 - 5 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Metallbau DIN 4113 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend ruhender Belastung Teil 1 Anlage 2.4/9 -; Berechnung und bauliche Durchbildung Mai 1980 *) - 1/A1 Anlagen 2.4/9 und 2.4/11-2 Anlage 2.4/9 DIN V ; -; Änderung A 1 September 2002 *) -; Teil 2: Berechnung geschweißter Aluminiumkonstruktionen -; Teil 3: Ausführung und Herstellerqualifikation September 2002 *) November 2003 *) DIN 4119 Oberirdische zylindrische Flachboden-Tankbauwerke aus metallischen Werkstoffen Teil 1 -; Grundlagen, Ausführung, Prüfungen Juni 1979 *) Anlage 2.4/1 Teil 2 -; Berechnung Februar 1980 *) DIN 4132 Anlage 2.4/1 Kranbahnen; Stahltragwerke; Grundsätze für Berechnung, bauliche Durchbildung und Ausführung Februar 1981 *) DIN Stahlbauten Teil 1 Anlagen 2.4/1 und 2.4/12 -; Bemessung und Konstruktion November 1990 *) Teil 1 A1 -; -; Änderung A1 Februar 1996 *) Teil 2 ; Stabilitätsfälle, Knicken von Stäben und November 1990 *) Anlage 2.4/1 Stabwerken Teil 2 A1 -; -; Änderung A1 Februar 1996 *) Teil 3 -; Stabilitätsfälle, Plattenbeulen November 1990 *) Anlage 2.4/1 Teil 3 A1 -; -; Änderung A1 Februar 1996 *) Teil 4 -; Stabilitätsfälle, Schalenbeulen November 1990 *) Anlage 2.4/1-5 -; Teil 5: Verbundtragwerke aus Stahl und März 2007 *) Anlage 2.4/4 Beton - Bemessung und Konstruktion -7 Anlage 2.4/14 -; Ausführung und Herstellerqualifikation September 2002 *) DIN Anlage 2.4/ nicht besetzt Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, Herstellung September 1983 *)

14 - 6 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) DIN Trapezprofile im Hochbau; Teil 1 Anlagen 2.4/1, 2.4/7 und 2.4/10 -; Stahltrapezprofile; Allgemeine Anforderungen, Ermittlung der Tragfähigkeitswerte durch Berechnung Juni 1987 *) - 1/A1 -; -; Änderung A1 Mai 2001 *) Teil 3 Anlagen 2.4/1, 2.4/8 und 2.4/10 -; Stahltrapezprofile; Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung Juni 1987 *) - 8 Anlage 2.4/10-9 Anlage 2.4/10-3/A1 -; -; Änderung A1 Mai 2001 *) - 6 -; Teil 6: Aluminium-Trapezprofile und ihre September 1995 *) Anlage 2.4/10 Verbindungen; Ermittlung der Tragfähigkeitswerte durch Berechnung -; Teil 8: Aluminium-Trapezprofile und ihre Verbindungen; Nachweise der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit -; Teil 9: Aluminium-Trapezprofile und ihre Verbindungen; Anwendung und Konstruktion September 1995 *) Juni 1998 *) DASt-Richtlinie 016 Anlage 2.4/1 Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten Bauteilen Juli 1988, Neudruck 1992 ***) DIN Anlage 2.4/ nicht besetzt Stahlbauten; Tragwerke aus Hohlprofilen unter vorwiegend ruhender Beanspruchung Oktober 1984 *) DIN V ENV 1993 Teil 1-1 Anlage 2.4/5 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau April 1993 *) DASt-Richtlinie 103 Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1993 Teil 1-1 November 1993 *) und ***) DIN V ENV 1994 Teil 1-1 Anlage 2.4/6 Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau Februar 1994 *) DASt-Richtlinie 104 Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1994 Teil 1-1 Februar 1994 *) und ***) DASt-Richtlinie 007 Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle Mai 1993 ***)

15 - 7 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Holzbau (1) DIN 1052 Anlagen 2.5/4E, 2.5/5 und 2.5/8 Teil 1 Anlage 2.5/3 Holzbauwerke -; Berechnung und Ausführung April 1988 *) -1/A1 -; -; Änderung A1 Oktober 1996 *) Teil 2 -; Mechanische Verbindungen April 1988 *) Anlage 2.5/1-2/A1 -; -; Änderung A1 Oktober 1996 *) Teil 3 -; Holzhäuser in Tafelbauart; Berechnung und April 1988 *) Ausführung -3/A1 -; -; -; Änderung A1 Oktober 1996 *) (2) DIN 1052 Anlagen 2.5/4E, 2.5/5, 2.5/6 H1) und 2.5/8 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken August 2004 Dezember 2008 *) DIN 1074 Anlagen 2.5/8 und 2.5/9 Holzbrücken Mai 1991 September 2006 *) DIN V ENV 1995 Teil 1-1 Anlage 2.5/2 2.6 Bauteile Richtlinie Anlagen 2.5/7 H2) und 2.5/8 Eurocode 5: Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken; Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV 1995 Teil 1-1 Juni 1994 *) Februar 1995 *) DIN 4121 Hängende Drahtputzdecken; Putzdecken mit Metallputzträgern, Rabitzdecken; Anforderungen für die Ausführung Juli 1978 *) DIN 4141 Lager im Bauwesen DIN V Anlage 2.6/5E -; Teil 1: Allgemeine Regelungen Mai 2003 *) DIN Anlage 2.3/18E Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung und Ausführung November 1985 *) DIN EN Anlage 2.6/7E Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren Juni 2004 Februar 2007 *) H1) Achtung: Warnvermerk und reduzierte charakteristische Werte! H2) Achtung: reduzierte charakteristische Werte!

16 - 8 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) DIN Außenwandbekleidungen, hinterlüftet - 1 -, -; Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze Dezember 1999 *) Anlage 2.6/4-3 -, -; Teil 3: Naturwerkstein; Anforderungen, Dezember 1999 *) Bemessung Teil 4 -, -; Einscheiben-Sicherheitsglas; Februar 1990 *) Anlagen 2.6/3, 2.6/6E und 2.6/9 Anforderungen, Bemessung, Prüfung - 5 -; -; Teil 5: Betonwerkstein; Anforderungen, Bemessung Dezember 1999 *) Richtlinie Anlagen 2.6/1, 2.6/6E und 2.6/ Richtlinie Anlagen 2.6/6E, und 2.6/9 und 2.6/ Richtlinie Anlagen 2.6/6E, 2.6/8 und 2.6/9 2.7 Sonderkonstruktionen DIN 1056 Anlagen 2.7/1, 2.3/18E und 2.7/13E DIN 4112 Anlagen 2.4/1 und 2.7/2 -A1 Anlage 2.7/ nicht besetzt Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) Technische Regeln für die Bemessung und Ausführung von punktförmig gelagerten Verglasungen (TRPV) Freistehende Schornsteine in Massivbauart; Berechnung und Ausführung Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und Ausführung Fliegende Bauten - Richtlinien für Bemessung und Ausführung; Änderung A1 August 2006 **) 3/2007, S. 110 Januar 2003 **) 2/2003, S. 58 August 2006 **) 3/2007, S. 106 Oktober 1984 *) Februar 1983 *) März 2006 *) DIN 4131 Anlage 2.7/3 Antennentragwerke aus Stahl November 1991 *) DIN V 4133 Anlagen 2.7/4 und 2.7/14E Schornsteine aus Stahl Freistehende Stahlschornsteine November 1991 Juli 2007 *) DIN 4134 Anlage 2.7/5 Tragluftbauten; Berechnung, Ausführung und Betrieb Februar 1983 *) DIN 4178 Glockentürme April 2005 *)

17 - 9 - Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) DIN 4421 Anlagen 2.4/1 und 2.7/ DIN V Anlagen 2.6/6E und 2.6/9 Traggerüste; Berechnung, Konstruktion und Ausführung Gewächshäuser; Teil 1: Ausführung und Berechnung August 1982 *) Februar 1998 *) DIN Gärfuttersilos und Güllebehälter; -1 Anlage 2.7/7 -; Teil 1: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit, Allgemeine Anforderungen -2 -; Teil 2: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen -3 -; Teil 3: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Anlage 2.7/6 Gärfutterhochsilos und Güllehoch- behälter aus Holz -4 -; Teil 4: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Gärfutterhochsilos und Güllehochbehälter aus Stahl Januar 2006 *) Juni 2004 *) Juli 1994 *) Juli 1994 *) DIN Anlagen 2.4/1 Dünnwandige Rundsilos aus Stahl September 1985 *) Richtlinie Anlage 2.7/ DIN EN Anlagen 2.7/9 und 2.7/12 DIN Anlage 2.7/9 Richtlinie für Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung Arbeits- und Schutzgerüste - Teil 1: Schutzgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung März 2004 **) Schriftenreihe B des DIBt, Heft 8 März 2004 *) März 2004 *) Richtlinie Anlage 2.7/11 Lehmbau Regeln Juni 1998 Februar 2008 *****) 3 Technische Regeln zum Brandschutz 3.1 DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen -4 Anlage 3.1/8 -; Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile März 1994 *) -4/A1 Anlage 3.1/11-22 Anlage 3.1/10 - ; Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile; Änderung A1 - ; Teil 22: Anwendungsnorm zu DIN auf der Bemessungsbasis von Teilsicherheitsbeiwerten November 2004 *) November 2004 *)

18 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) DIN V ENV Anlage 3.1/9 Eurocode 2: Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-2: Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall Mai 1997 *) DIN-Fachbericht 92 Nationales Anwendungsdokument (NAD), Richtlinie zur Anwendung von DIN ENV *) Richtlinie DIN V ENV Anlage 3.1/9 DIBt - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV : in Verbindung mit DIN : Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall 2001 Mai 1997 **) 2/2002, S. 49 *) DIN-Fachbericht 93 DIN V ENV Anlage 3.1/9 Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV : Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-2: Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall 2000 Juni 1997 *) *) DIN-Fachbericht 94 Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV : *) Richtlinie DIN V ENV Anlage 3.1/9 DIBt-Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV in Verbindung mit DIN Eurocode 5: Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall Oktober 2007 Mai 1997 **) 5/2007, S. 165 *) DIN-Fachbericht 95 Nationales Anwendungsdokument (NAD) - Richtlinie zur Anwendung von DIN V ENV : *) 3.2 nicht besetzt 3.3 Richtlinie Anlage 3.3/1 3.4 Richtlinie Anlage 3.4/1 3.5 Richtlinie Anlage 3.5/1 Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster- Industriebaurichtlinie M IndBauR) Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Muster-Systembödenrichtlinie - MSysBöR) Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser- Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) März 2000 ****) 2005, S. 529 September 2005 **) 3/2006, S. 135 August 1992 ****) 1993, S. 1809

19 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Richtlinie Anlage 3.6/1 3.7 Richtlinie Anlage 3.7/1 3.8 Richtlinie Anlage 3.8/1 3.9 Richtlinie 3) Anlage 3.9/ Richtlinie Anlage 3.10/1 Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR) Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster- Leitungsanlagenrichtlinie - MLAR) Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) Brandschutztechnisches Sicherheitskonzept für innenliegende Treppenräume von Wohngebäuden unterhalb der Hochhausgrenze Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR September 2005 **) 3/2006, S. 119 November 2005 **) 4/2006, S. 158 Juni 1996 ****) 1997, S August 2000 ****) 2001, S Juli 2004 Anlage 3.10/1 4 Technische Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz 4.1 Wärmeschutz DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - 2 Anlage 4.1/1 -; Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz - 3 -; Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anlage 4.1/2 Anforderungen, Berechnungsverfahren und DIN V Anlagen 4.1/3 und 4.1/5E Hinweise für Planung und Ausführung -; Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte Juli 2003 *) Juli 2001 *) Juli 2004 Juni 2007 *) - 4/A 1 -; -; Änderung A 1 Juni 2006 *) DIN V Anlage 4.1/4 -; Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Teil 10: Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe Juni 2004 *) DIN Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen Teil 1 -; Polyurethan-Ortschaum für die Wärme- und Kältedämmung; Anwendung, Eigenschaften, Ausführung, Prüfung Teil 2 -; Harnstoff-Formaldehydharz-Ortschaum für die Wärmedämmung; Anwendung, Eigenschaften, Ausführung, Prüfung Richtlinie ETB-Richtlinie zur Begrenzung der Formaldehydemission in der Raumluft bei Verwendung von Harnstoff-Formaldehydharz- Ortschaum Dezember 1991 *) Juni 1978 *) April 1985 *)

20 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Schallschutz DIN 4109 Schallschutz im Hochbau November 1989 *) Anlagen 4.2/1 und -; Anforderungen und Nachweise 4.2/2 DIN 4109/A1 -; -; Änderung A1 Januar 2001 *) Beiblatt 1 zu DIN 4109 Anlage 4.2/2 -; Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren November 1989 *) 5 Technische Regeln zum Bautenschutz 5.1 Schutz gegen seismische Einwirkungen DIN 4149 Anlage 5.1/1 5.2 Holzschutz Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten April 2005 *) DIN Holzschutz Teil 2 ; Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Mai 1996 *) Hochbau Teil 3 Anlage 5.2/1 -; Vorbeugender chemischer Holzschutz April 1990 *) 5.3 Feuchteschutz DIN ) Bauwerksabdichtungen Teil 4 -; Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung Teil 5 -; Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung Teil 6 -; Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung August 2000 *) August 2000 *) August 2000 *) 6 Technische Regeln zum Gesundheitsschutz 6.1 PCB-Richtlinie Anlage 6.1/1 6.2 Asbest-Richtlinie Anlage 6.2/1 6.3 entfällt 2) 6.4 PCP-Richtlinie Anlage 6.4/1 Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentanchlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden September 1993 ****) 1993, S Januar 1996 ****) 1997, S Oktober 1996 ****) 1998, S , S. 1665

21 Lfd. Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst. 1) Technische Regeln als Planungsgrundlagen 7.1 DIN Anlage 7.1/1 Gebäudetreppen; Definitionen, Messregeln, Hauptmaße Januar 2000 *) -2 Anlage 7.2/1 7.2 DIN Barrierefreies Bauen - 1 -; Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Anlage 7.2/1 Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen -; Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen Januar 1998 *) November 1996 *) 7.3 DIN Barrierefreie Wohnungen Teil 1 -; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Dezember 1992 *) Anlage 7.3/1 Planungsgrundlagen Teil 2 Anlage 7.3/2 -; Planungsgrundlagen Dezember 1992 *) 7.4 Richtlinie Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Juli 1998 Februar 2007 Anlage 7.4/ *) Beuth Verlag GmbH, Berlin **) Deutsches Institut für Bautechnik, "Mitteilungen" bzw. "DIBt-Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstraße 10, Berlin Rotherstraße 21, Berlin ***) Stahlbau-Verlagsgesellschaft mbh, Sohnstraße 65, Düsseldorf ****) Staatsanzeiger für das Land Hessen, Verlag Kultur und Wissen GmbH, Marktplatz 13, Wiesbaden *****) GWV Fachverlage GmbH, A.-Lincoln-Straße 46, Wiesbaden ******) c/o Institut für Ziegelforschung, Am Zehnthof , Essen 2) 3) In der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen ist hier eine technische Regel aufgeführt, die in Hessen nicht eingeführt wird. Abweichend von der Muster-Liste wird diese technische Regel in Hessen zusätzlich eingeführt.

22 Teil II: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie Kenn./ Lfd. Nr. Bezeichnung Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst Anwendungsregelungen für Bauprodukte im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen 2 Anwendungsregelungen für Bausätze im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen 3 Anwendungsregelungen für Bauprodukte, für die eine europäische technische Zulassung ohne Leitlinie erteilt worden ist 4 Anwendungsregelungen für Bausätze, für die eine europäische technische Zulassung ohne Leitlinie erteilt worden ist 5 Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach harmonisierten Normen Februar 2007 **) 6/2007 5/2008 September 2006 Februar 2008 Februar 2007 Februar 2008 Februar 2007 Februar 2008 Februar 2007 Februar 2008 **) 6/2007 5/2008 **) 6/2007 5/2008 **) 6/2007 5/2008 **) 6/2007 5/ **) Deutsches Institut für Bautechnik, "DIBt-Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstraße 10, Berlin Rotherstraße 21, Berlin oder oder

23 Teil III: Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie im Geltungsbereich von Verordnungen nach 16 Abs. 4 und 20 Abs. 2 HBO Kenn./ Lfd. Nr. Bezeichnung Ausgabe Bezugsquelle/ Fundst Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach harmonisierten Normen 2 Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze, für die eine europäische technische Zulassung ohne Leitlinie erteilt worden ist Februar 2007 Februar 2008 Februar 2007 September 2008 **) 6/2007 5/2008 **) 6/2007 5/ **) Deutsches Institut für Bautechnik, "DIBt-Mitteilungen", zu beziehen beim Verlag Ernst & Sohn, Bühringstraße 10, Berlin Rotherstraße 21, Berlin oder oder

24 Anlage 1.1/1 (geändert) Zu DIN Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1 DIN Berichtigung 1: ist zu berücksichtigen. 2 Die Einwirkung des Windes auf Reihenmittelhäuser bei gesicherter Nachbarbebauung ist als veränderliche Einwirkung auf Druck oder Sog nachzuweisen. Die Einwirkung von Druck und Sog gemeinsam darf als außergewöhnliche Einwirkung angesetzt werden. 3 Hinsichtlich der Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder wird auf die Tabelle Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder hingewiesen. Die Tabelle Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder ist über oder abrufbar. 4 Für Vordächer gilt Folgendes: 4.1 Die Druckbeiwerte der Tabelle 1 gelten für ebene Vordächer, die mit einer maximalen Auskragung von 10 m und einer Dachneigung von bis zu ±10 aus der Horizontalen an eine Gebäudewand angeschlossen sind. 4.2 Vordächer sind für zwei Lastfälle, eine abwärts gerichtete (positive) und eine aufwärts gerichtete (negative) Kraftwirkung zu untersuchen. 4.3 In Tabelle 1 sind Druckbeiwerte c p,net für die Resultierende der Drücke an Ober- und Unterseite angegeben. Die Bezeichnungen und Abmessungen hierzu sind dem Bild 1 zu entnehmen. 4.4 Die Werte gelten unabhängig vom horizontalen Abstand des Vordaches von der Gebäudeecke. 4.5 Bezugshöhe z e ist der Mittelwert aus der Trauf- und Firsthöhe. V.5/04

25 - 2 - Vordach in der Giebelwand Vordach in der Seitenwand Bild 1 Abmessungen und Einteilungen der Flächen für Vordächer Tabelle 1 Aerodynamische Beiwerte c p,net für den resultierenden Druck an Vordächern 5 Die Norm enthält gemäß Abschnitt 1, Abs. 2 Regeln und Verfahren für die Berechnung von Windlasten auf Bauwerke bis zu einer Höhe von 300 m sowie auf deren einzelne Bauteile und Anbauten. Für Bauwerke mit Höhen über 300 m sind die Windlasten im Einzelfall in Abstimmung mit der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.

26 - 3 - Anlage 1.1/2 (geändert) Zu DIN Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1 Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen hingewiesen. Die Tabelle Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen ist über oder abrufbar. 2 Zu Abschnitt Abweichend zur Begrenzung 0,8 µ w + µ s 4 gilt: Für den Lastfall ständige/vorübergehende Bemessungssituation nach DIN gilt die Begrenzung 0,8 µ w + µ s 2. Bei größeren Höhensprüngen, ab µ w + µ s > 3, gilt die Begrenzung 3 < µ w + µ s 4 für den max. Wert der Schneeverwehung auf dem tiefer liegenden Dach. Dieser Fall ist dann wie ein außergewöhnlicher Lastfall nach DIN zu behandeln. Bei seitlich offenen und für die Räumung zugänglichen Vordächern (b 2 3 m) braucht unabhängig von der Größe des Höhensprunges nur die ständige/vorübergehende Bemessungssituation betrachtet zu werden. 3 Zu Abschnitt 5.1 Die Linienlast nach Gleichung (7) entlang der Traufe darf mit dem Faktor k = 0,4 abgemindert werden. Sofern über die Dachfläche verteilt Schneefanggitter oder vergleichbare Einrichtungen angeordnet werden, die das Abgleiten von Schnee wirksam verhindern und nach Abs. 5.2 bemessen sind, kann auf den Ansatz der Linienlast ganz verzichtet werden. Anlage 1.1/3 Zu DIN Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Der informative Anhang B ist von der Einführung ausgenommen.

27 - 4 - Anlage 1.1/4 Zu DIN Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1 Der informative Anhang B ist von der Einführung ausgenommen. 2 Die in den Technischen Baubestimmungen von lfd. Nr. 1.1 geregelten charakteristischen Werte der Einwirkungen im Sinne von Abschnitt 6.1 gelten als Einwirkungen auf Gebrauchslastniveau. 3 Bei Anwendung der Kombinationsregeln nach DIN darf die vereinfachte Regel zur gleichzeitigen Berücksichtigung von Schnee- und Windlast nach DIN : , Abschnitt 5 grundsätzlich nicht angewendet werden, stattdessen gelten die Beiwerte ψ nach DIN , Tabelle A.2. 4 Bei Anwendung von DIN : dürfen für die Ermittlung der Beanspruchungen aus den Einwirkungen alternativ zu den Regelungen von DIN die in DIN , Abschnitt 7.2 angegebenen Kombinationsregeln angewendet werden. Anlage 1.1/5 Zu DIN Bei Anwendung der Technischen Regel ist Folgendes zu beachten: DIN Berichtigung 1: ist zu berücksichtigen. Anlage 1.3/1 (geändert) Zur ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. zu Abschnitt 3.1, 1. Absatz: Sofern sich nach DIN : größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden.

28 zu Abschnitt 3.1, 4. Absatz: An Stelle des Satzes Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern. gilt: Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen. 3. Die ETB-Richtlinie gilt nicht für Bauteile aus Glas. Anlage 2.1/1 Zu DIN 1054: Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Auf folgende Druckfehler in der Norm DIN 1054 wird hingewiesen: - Abschnitt letzter Satz: Statt "Endwiderstand" muss es "Erdwiderstand" heißen. - Tabelle 8 Fußnote 1: Statt "Zeilen 4 und 5" muss es "Zeilen 3 und 4" heißen, wobei der Tabellenkopf als Zeile 1 gezählt wird. - Abschnitt 5.5, letzter Satz: Statt "50 m" muss es "0,5 m" heißen. Anlage 2.1/2 Zu DIN 4014 Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. Zu Abschnitt 1 Bis zur Neufassung von DIN 1054 sind als γ M -Werte die in DIN 1054: , Tabelle 8, enthaltenen Sicherheitsbeiwerte η zu verwenden. 2. Bei Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 in Beton nach DIN 1045: ist die DAfStb-Richtlinie - Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau, Ausgabe September 1996 anzuwenden. 3. Bei Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450: in Beton nach DIN : / DIN EN 206-1: dürfen diese unter den Bedingungen gemäß DIN : Abschnitt angerechnet werden. Abweichend davon gilt

29 der Gehalt an Zement und Flugasche (z + f) darf bei einem Größtkorn von 32 mm 350 kg/m 3 und einem Größtkorn von 16 mm 400kg/m 3 nicht unterschreiten; - der Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Flugasche darf bei einem Größtkorn von 32 mm 270 g/m³ und einem Größtkorn von 16 mm 300 kg/m³ nicht unterschreiten; - der äquivalente Wasserzementwert (w/z) eq wird mit k f = 0,7 berechnet. Eine Anrechnung von Flugasche ist nicht zulässig bei Verwendung der Zemente CEM II/B-V, CEM III/C, CEM II/B-P, CEM II/A-D. Anlage 2.1/3 Zu DIN 4026 Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. Zu Abschnitt 5.4 Die in der Norm erlaubten Stoßverbindungen zusammengesetzter Rammpfähle sind dort nicht geregelt; sie bedürfen daher des Nachweises der Verwendbarkeit. 2. Zu Tabelle 4 In der Überschrift zu den Spalten 2 und 3 ist die Fußnote 1) durch die Fußnote 2) zu ersetzen. Anlage 2.1/4 Zu DIN 4124 Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Von der Einführung sind nur die Abschnitte bis und 9 der Norm DIN 4124 erfasst.

30 - 7 - Anlage 2.1/5 Zu DIN 4125 Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. Zu den Abschnitten 6.3 und 6.5 Bei Verwendung von Kurzzeitankern sind die Besonderen Bestimmungen der Zulassungen für die zur Anwendung vorgesehenen Spannverfahren oder Daueranker zu beachten. Teile des Ankerkopfes, die zur Übertragung der Ankerkraft aus dem unmittelbaren Verankerungsbereich des Stahlzuggliedes auf die Unterkonstruktion dienen (z. B. Unterlegplatten), sind nach Technischen Baubestimmungen (z. B. DIN für Stahlbauteile) zu beurteilen. 2. Sofern Daueranker oder Teile von ihnen in benachbarten Grundstücken liegen sollen, muss sichergestellt werden, dass durch Veränderungen am Nachbargrundstück, z. B. Abgrabungen oder Veränderungen der Grundwasserverhältnisse, die Standsicherheit dieser Daueranker nicht gefährdet wird. Die rechtliche Sicherung sollte durch eine Grunddienstbarkeit nach den Vorschriften der 1090 ff. und 1018 ff. BGB erfolgen mit dem Inhalt, dass der Eigentümer des betroffenen Grundstücks Veränderungen in dem Bereich, in dem Daueranker liegen, nur vornehmen darf, wenn vorher nachgewiesen ist, dass die Standsicherheit der Daueranker und der durch sie gesicherten Bauteile nicht beeinträchtigt wird. Anlage 2.1/6 (geändert) Zu DIN 4126 Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Bei Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 in Beton nach DIN /DIN EN 206-1: ist Abschnitt von DIN : sinngemäß anzuwenden.

31 - 8 - Anlage 2.1/7E Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen im Erd- und Grundbau ist Folgendes zu beachten: Geotextilien und geotextilverwandte Produkte nach EN 13251: : Die Verwendungen, bei denen die Geotextilien oder geotextilverwandten Produkte für die Standsicherheit der damit bewehrten baulichen Anlagen erforderlich sind, sind nicht geregelt. Anlage 2.1/8 (geändert) Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1. Die Technischen Baubestimmungen nach (1) und (1) dürfen bis zum 31. Dezember 2007 alternativ zu den Technischen Baubestimmungen nach (2) und (2) angewendet werden. Die Normen DIN 1054: und DIN 4014: dürfen nur noch für die Ausführung von vor dem nach diesen Normen geplanten und genehmigten Bauvorhaben angewendet werden. 2. Die Regeln der Technischen Baubestimmungen nach (2) und (2) (neues Normenwerk) dürfen nicht denen der Technischen Baubestimmungen nach (1) und (1) (altes Normenwerk) kombiniert werden (Mischungsverbot). Anlage 2.1/9 (geändert) Zu DIN 1054 : Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 1 DIN 1054 Berichtigung 1: , DIN 1054 Berichtigung 2: und DIN 1054 Berichtigung 3: sind ist zu berücksichtigen. 2 Der informative Anhang G gilt verbindlich und ist zu beachten. 3 Hinweis: DIN 1054 nimmt wiederholt Bezug auf Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen, die den Anforderungen der Norm DIN 4020: genügen. Diese müssen vor der konstruktiven Bearbeitung der baulichen Anlage vorliegen. 1 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13251:

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