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1 Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern vom Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), BS223 41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern am 4. Mai 2011 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Er wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich 2. Geltungsdauer 3. Eingangsvoraussetzungen 4. Definition des Faches 5. Tätigkeitsfelder 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung 7. Studienzeit (Teilzeit-Regelstudienzeit) 8. Studienbeginn 9. Ausbildungsziele 10. Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang 11. Abschluss 12. Ausbildungsorganisation 13. Inkrafttreten Anhang A Studiengänge, deren Absolventinnen und Absolventen zum Master- Fernstudiengang Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Anhang B Studienmodule des Fernstudienganges Anhang C Übersicht des Fernstudienganges 1. Geltungsbereich Dieser Studienplan regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Master-Fernstudienganges Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern. 2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten. 3. Eingangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Master-Fernstudium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern ist ein Studium für Seite 1 von 10

2 einschlägig berufstätige Absolventen der in Anhang A genannten universitären und Fachhochschul-Studiengänge. Die einschlägige Berufstätigkeit und ihre bisherige Dauer (mindestens ein Jahr nach dem Erststudium) sind bei der Beantragung der Einschreibung nachzuweisen, da das Studium in Zielsetzung, Studieninhalten, Didaktik und Organisation auf Berufstätige ausgerichtet ist. Die Einschlägigkeit bezieht sich auf Berufserfahrung im Bereich, Bauingenieurwesen, Brandschutz oder Sicherheitstechnik. (2) In Ausnahmefällen können auch Absolventen anderer Studiengänge zum Master-Fernstudium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss entsprechend 8 der Prüfungsordnung. (3) 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 Satz 1 der Prüfungsordnung gelten entsprechend. 4. Definition des Faches In der Musterbauordnung (und davon abgeleitet in den Bauordnungen der Bundesländer) wird gefordert: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Der Themenbereich Baulicher Brandschutz des Fernstudiums Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik behandelt die entsprechenden Maßnahmen, die zu diesem Ziel führen. Der Themenbereich Sicherheitstechnik des Fernstudiums befasst sich mit dem Schutz von Gebäuden und Nutzern vor anthropogenen und natürlichen Einflüssen wie Einbruch oder Hochwasser und mit der Arbeitssicherheit. 5. Tätigkeitsfelder Sowohl der Generalplaner kleiner (Wohn-) Gebäude als auch der Planungsspezialist eines Gewerks in einer umfangreichen Baumaßnahme sind in ihrer Arbeit für den Brandschutz verantwortlich. Sie haben durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit der Gebäudenutzer und das planmäßige Funktionieren des Gebäudes bei der täglichen Nutzung und insbesondere in einem Notfall gewährleistet sind. Während bei kleineren Wohngebäuden nur geringe Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, sind die Anforderungen bei Sonderbauten gegebenenfalls sehr komplex. Das Curriculum soll die Absolventen für die brand- und sicherheitstechnischen Probleme beim Entwurf, der Planung und bei der Errichtung eines Gebäudes, sowie bei seiner Nutzung und gegebenenfalls seiner Umnutzung sensibilisieren und ihn für die Planung des baulichen Brandschutzes befähigen. Der Studiengang bietet sowohl eine breite Grundlage sowie die notwendige Vertiefung, um in Kombination mit der eigenen Praxiserfahrung zu planende und existierende Gebäude in den Aspekten des Brandschutzes und der Sicherheitstechnik zu beurtei- Seite 2 von 10

3 len oder sich später zu einem staatlich anerkannten bzw. zu einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weiterzubilden. 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung (1) Der Studienplan ist die Leitlinie für einen sinnvollen Studienaufbau. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studierenden empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten höherer Semester aufzunehmen, die an dem Fernstudium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik teilnehmen. (2) Die Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC) und dem Fachgebiet Bauphysik / Technische Gebäudeaustattung / Baulicher Brandschutz (Fachbereich Bauingenieurwesen) der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt. Weitere Informationen über das Fernstudium sind beim DISC erhältlich. (3) Die Studierenden sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: zu Beginn des Studiums, nach nicht bestandenen Prüfungen, bei Überschreiten der regulären Studienzeit. (4) Die Studienmaterialien sind in der Sprache Deutsch abgefasst. Die Unterrichtssprache ist ebenfalls Deutsch. 7. Studienzeit (Teilzeit-Regelstudienzeit) Das ordnungsgemäße Studium beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfung vier Semester (Teilzeit). 8. Studienbeginn Da die Lehrveranstaltungen des Studiums im Jahreszyklus beginnend mit dem Wintersemester angeboten werden, ist eine Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester möglich. 9. Ausbildungsziele Das abgeschlossene Studium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik soll die Absolventen in die Lage versetzen, die Thematik und die Problematik dieser Bereiche zu ermessen und bei der Planung von Gebäuden zu berücksichtigen. Das Curriculum spannt den Bogen von den Grundlagen über eine Vielzahl konkreter Detailmaßnahmen bis hin zu komplexen Themen, in denen die notwendigen Aspekte verknüpft werden, um ein im brandschutz- und sicherheitstechnischen Sinne funktionierendes Gebäude zu gestalten. Hierbei sollen die Studierenden erwerben: Seite 3 von 10

4 1. Grundlegende Kenntnisse, wie sich ein Feuer bei verschiedenen Baustoffen und Bauteilen verhält, und die Möglichkeiten der Feuerwehr kennen lernen, insbesondere Brandentstehung und bekämpfung Brennen und Löschen Abwehrender Brandschutz Nach dem Brand Bauprodukte und Bauarten Baustoffe und Baumaterialien Bauteile 2. Planerische Kenntnisse zur Umsetzung eines funktionierenden Brandschutzkonzeptes, insbesondere Entwurf und Konstruktion Bauliche Maßnahmen Gestaltung der Bauwerksumgebung Hausarbeit Neubau Organisatorischer Brandschutz Brandrisiken Bauvorschriften Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz Gebäudetechnische Anlagen Anlagentechnischer Brandschutz 3. Weiterführende Kenntnisse im Brandschutz und Kenntnisse in der Sicherheitstechnik, insbesondere Rechnerische Nachweise und Ingenieurmethoden Voraussetzungen Rechnerische Nachweise Methoden des Fire Safety Engineering Sonderbauten Bauten besonderer Art Bauten besonderer Nutzung Industriegebäude Sonderfälle Bauen im Bestand Sanierung und Modernisierung Seite 4 von 10

5 Umnutzung Sicherheitstechnik Arbeits- und Gesundheitsschutz Prävention und Abwehr von Gefahren durch Natur und Umwelt und durch den Menschen selbst 10. Gliederung und Aufbau des Master-Fernstudiums, Umfang (1) Das Studium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik gliedert sich in 8 Module, die aufeinander aufbauen. Dabei umfassen das erste Semester zwei Module, das zweite und dritte Semester jeweils drei Module. Die einzelnen Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Studieninhalte. Jedes Modul ist i.d.r. innerhalb des betreffenden Semesters abzuhandeln. (2) Der verpflichtende Gesamtumfang der Veranstaltungen des Fernstudiums beträgt insgesamt 60 Leistungspunkte (ECTS-Punkte). Ein Leistungspunkt entspricht dabei ca. 30 Stunden student workload. Jedes Semester umfasst 15 Leistungspunkte. (3) Für die erfolgreich absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) verteilt. Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung erteilt, unabhängig von damit erreichten Noten. (4) Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe, via Internet und die Teilnahme an Präsenzphasen, die gegen Ende eines jeden Semesters an einem (erweiterten) Wochenende von freitagmittags bis sonntagmittags stattfinden. (5) Der Lehrstoff des Studiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Hausarbeit im Modul BS201 Entwurf und Konstruktion und jeweils einer Abschlussklausur in allen anderen Modulen abgeprüft. 11. Abschluss Das Fernstudium wird nach Maßgabe der Master-Prüfungsordnung mit der Masterprüfung für das Studium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik abgeschlossen. Diese wird studienbegleitend durch die Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Masterarbeit erbracht. 12. Ausbildungsorganisation (1) Das Fachgebiet Bauphysik / Technische Gebäudeausrüstung / Baulicher Brandschutz (Fachbereich Bauingenieurwesen) wird bei der Durchführung des Fernstudiums Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik vom Distance and International Studies Center (DISC) unterstützt. (2) Für den Erwerb von über die Lehrinhalte hinausgehenden Kenntnissen auf dem Gebiet Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik ist das Studium Seite 5 von 10

6 von Fachliteratur hilfreich. Hierzu stehen dem Studierenden die Einrichtungen der Universitätsbibliothek zur Verfügung. 13. Inkrafttreten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Kaiserslautern, den Der Dekan des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr.-Ing. W. Kurz Seite 6 von 10

7 Anhang A: Zugelassene Studiengänge gemäß Ziffer 3, deren Absolventinnen und Absolventen zum weiterbildenden Master-Fernstudiengang zugelassen werden können. Universitäre Studiengänge Studiengang Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen Abschluss Diplom Master Bachelor Diplom Master Bachelor Fachhochschul-Studiengänge Studiengang Abschluss Diplom (FH) Master Bachelor Bauingenieurwesen Diplom (FH) Bauingenieurwesen Master Bauingenieurwesen Bachelor Seite 7 von 10

8 Anhang B Studienmodule des Fernstudienganges Semester und Prüfungstermin Kürzel Bezeichnung WS BS101 Brandentstehung und Bekämpfung Leistung zu erbringen durch Prüfungsmodus Semesterwochenstunden (SWS) / Credit Points (ECTS) s Klausur 10 / 9 WS BS102 Bauprodukte und Bauarten s Klausur 8 / 6 WS BS1P Präsenzphase des ersten Semesters - Teilnahme ½ CP, in den Modulen des ersten Semesters enthalten SS BS201 Entwurf und Konstruktion s Hausarbeit 7 / 5 SS BS202 Organisatorischer Brandschutz SS BS203 Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz SS BS204 Rechnerische Nachweise und Ingenieurmethoden im Brandschutz SS BS2P Präsenzphase des zweiten Semesters s Klausur 2 / 2 s Klausur 6 / 4 s Klausur 6 / 4 - Teilnahme ½ CP, in den Modulen des zweiten Semesters enthalten WS BS301 Sonderbauten s Klausur 6 / 5 WS BS302 Bauen im Bestand s Klausur 5 / 4 WS BS303 Sicherheitstechnik s Klausur 8 / 6 WS BS3P Präsenzphase des dritten Semesters SS BS4 Masterarbeit s Ausarbeitung - Teilnahme ½ CP, in den Modulen des dritten Semesters enthalten 16 / 15 Gesamtaufwand 74 / 60 Seite 8 von 10

9 Die einzelnen Präsenzphasen und die Klausuren finden gegen Ende der jeweiligen Semester statt. Inhalte der Präsenzphase BS1P: 1. Tutorium zu den Modulen BS101 Brandentstehung und bekämpfung und BS102 Bauprodukte und Bauarten 2. Praktischer Teil: Demonstration Brennen und Löschen ; Handhabung von Löschgeräten; Rettungsgeräte der Feuerwehr, weitere Geräte der Feuerwehr. 3. Klausuren zu den Modulen BS101 Brandentstehung und bekämpfung und BS102 Bauprodukte und Bauarten Inhalte der Präsenzphase BS2P: 1. Tutorium zu den Modulen BS201 Entwurf und Konstruktion, BS202 Organisatorischer Brandschutz, BS203 Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz und BS204 Rechnerische Methoden und Ingenieurmethoden im Brandschutz 2. Praktischer Teil: Vorgehen der prüfenden Behörde, Brandschutztechnische Begutachtung von Gebäuden 3. Klausuren zu den Modulen BS202 Organisatorischer Brandschutz, BS203 Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz und BS204 Rechnerische Methoden und Ingenieurmethoden im Brandschutz Inhalte der Präsenzphase BS3P: 1. Tutorium zu den Modulen BS301 Sonderbauten, BS302 Bauen im Bestand und BS303 Sicherheitstechnik 2. Praktischer Teil: Erfassung und Bewertung eines bestehenden Gebäudes. Mängel und ordnungsgemäße Ausführungen sind zu erkennen 3. Klausuren zu den Modulen BS301 Sonderbauten, BS302 Bauen im Bestand und BS303 Sicherheitstechnik Seite 9 von 10

10 Anhang C Übersicht des Fernstudienganges Seite 10 von 10

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