Universität Kaiserslautern.
|
|
- Sigrid Feld
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern vom Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), BS223 41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern am 4. Mai 2011 den nachfolgenden Studienplan beschlossen. Er wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich 2. Geltungsdauer 3. Eingangsvoraussetzungen 4. Definition des Faches 5. Tätigkeitsfelder 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung 7. Studienzeit (Teilzeit-Regelstudienzeit) 8. Studienbeginn 9. Ausbildungsziele 10. Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang 11. Abschluss 12. Ausbildungsorganisation 13. Inkrafttreten Anhang A Studiengänge, deren Absolventinnen und Absolventen zum Master- Fernstudiengang Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik gemäß Ziffer 3 zugelassen werden können Anhang B Studienmodule des Fernstudienganges Anhang C Übersicht des Fernstudienganges 1. Geltungsbereich Dieser Studienplan regelt auf der Grundlage der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des Master-Fernstudienganges Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern. 2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten. 3. Eingangsvoraussetzungen (1) Das weiterbildende Master-Fernstudium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern ist ein Studium für Seite 1 von 10
2 einschlägig berufstätige Absolventen der in Anhang A genannten universitären und Fachhochschul-Studiengänge. Die einschlägige Berufstätigkeit und ihre bisherige Dauer (mindestens ein Jahr nach dem Erststudium) sind bei der Beantragung der Einschreibung nachzuweisen, da das Studium in Zielsetzung, Studieninhalten, Didaktik und Organisation auf Berufstätige ausgerichtet ist. Die Einschlägigkeit bezieht sich auf Berufserfahrung im Bereich, Bauingenieurwesen, Brandschutz oder Sicherheitstechnik. (2) In Ausnahmefällen können auch Absolventen anderer Studiengänge zum Master-Fernstudium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik der Technischen Universität Kaiserslautern zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss entsprechend 8 der Prüfungsordnung. (3) 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 Satz 1 der Prüfungsordnung gelten entsprechend. 4. Definition des Faches In der Musterbauordnung (und davon abgeleitet in den Bauordnungen der Bundesländer) wird gefordert: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Der Themenbereich Baulicher Brandschutz des Fernstudiums Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik behandelt die entsprechenden Maßnahmen, die zu diesem Ziel führen. Der Themenbereich Sicherheitstechnik des Fernstudiums befasst sich mit dem Schutz von Gebäuden und Nutzern vor anthropogenen und natürlichen Einflüssen wie Einbruch oder Hochwasser und mit der Arbeitssicherheit. 5. Tätigkeitsfelder Sowohl der Generalplaner kleiner (Wohn-) Gebäude als auch der Planungsspezialist eines Gewerks in einer umfangreichen Baumaßnahme sind in ihrer Arbeit für den Brandschutz verantwortlich. Sie haben durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit der Gebäudenutzer und das planmäßige Funktionieren des Gebäudes bei der täglichen Nutzung und insbesondere in einem Notfall gewährleistet sind. Während bei kleineren Wohngebäuden nur geringe Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, sind die Anforderungen bei Sonderbauten gegebenenfalls sehr komplex. Das Curriculum soll die Absolventen für die brand- und sicherheitstechnischen Probleme beim Entwurf, der Planung und bei der Errichtung eines Gebäudes, sowie bei seiner Nutzung und gegebenenfalls seiner Umnutzung sensibilisieren und ihn für die Planung des baulichen Brandschutzes befähigen. Der Studiengang bietet sowohl eine breite Grundlage sowie die notwendige Vertiefung, um in Kombination mit der eigenen Praxiserfahrung zu planende und existierende Gebäude in den Aspekten des Brandschutzes und der Sicherheitstechnik zu beurtei- Seite 2 von 10
3 len oder sich später zu einem staatlich anerkannten bzw. zu einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weiterzubilden. 6. Allgemeine Studienhinweise, Studienberatung (1) Der Studienplan ist die Leitlinie für einen sinnvollen Studienaufbau. Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studierenden empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten höherer Semester aufzunehmen, die an dem Fernstudium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik teilnehmen. (2) Die Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC) und dem Fachgebiet Bauphysik / Technische Gebäudeaustattung / Baulicher Brandschutz (Fachbereich Bauingenieurwesen) der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt. Weitere Informationen über das Fernstudium sind beim DISC erhältlich. (3) Die Studierenden sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: zu Beginn des Studiums, nach nicht bestandenen Prüfungen, bei Überschreiten der regulären Studienzeit. (4) Die Studienmaterialien sind in der Sprache Deutsch abgefasst. Die Unterrichtssprache ist ebenfalls Deutsch. 7. Studienzeit (Teilzeit-Regelstudienzeit) Das ordnungsgemäße Studium beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfung vier Semester (Teilzeit). 8. Studienbeginn Da die Lehrveranstaltungen des Studiums im Jahreszyklus beginnend mit dem Wintersemester angeboten werden, ist eine Aufnahme des Studiums nur zum Wintersemester möglich. 9. Ausbildungsziele Das abgeschlossene Studium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik soll die Absolventen in die Lage versetzen, die Thematik und die Problematik dieser Bereiche zu ermessen und bei der Planung von Gebäuden zu berücksichtigen. Das Curriculum spannt den Bogen von den Grundlagen über eine Vielzahl konkreter Detailmaßnahmen bis hin zu komplexen Themen, in denen die notwendigen Aspekte verknüpft werden, um ein im brandschutz- und sicherheitstechnischen Sinne funktionierendes Gebäude zu gestalten. Hierbei sollen die Studierenden erwerben: Seite 3 von 10
4 1. Grundlegende Kenntnisse, wie sich ein Feuer bei verschiedenen Baustoffen und Bauteilen verhält, und die Möglichkeiten der Feuerwehr kennen lernen, insbesondere Brandentstehung und bekämpfung Brennen und Löschen Abwehrender Brandschutz Nach dem Brand Bauprodukte und Bauarten Baustoffe und Baumaterialien Bauteile 2. Planerische Kenntnisse zur Umsetzung eines funktionierenden Brandschutzkonzeptes, insbesondere Entwurf und Konstruktion Bauliche Maßnahmen Gestaltung der Bauwerksumgebung Hausarbeit Neubau Organisatorischer Brandschutz Brandrisiken Bauvorschriften Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz Gebäudetechnische Anlagen Anlagentechnischer Brandschutz 3. Weiterführende Kenntnisse im Brandschutz und Kenntnisse in der Sicherheitstechnik, insbesondere Rechnerische Nachweise und Ingenieurmethoden Voraussetzungen Rechnerische Nachweise Methoden des Fire Safety Engineering Sonderbauten Bauten besonderer Art Bauten besonderer Nutzung Industriegebäude Sonderfälle Bauen im Bestand Sanierung und Modernisierung Seite 4 von 10
5 Umnutzung Sicherheitstechnik Arbeits- und Gesundheitsschutz Prävention und Abwehr von Gefahren durch Natur und Umwelt und durch den Menschen selbst 10. Gliederung und Aufbau des Master-Fernstudiums, Umfang (1) Das Studium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik gliedert sich in 8 Module, die aufeinander aufbauen. Dabei umfassen das erste Semester zwei Module, das zweite und dritte Semester jeweils drei Module. Die einzelnen Module umfassen inhaltlich zusammenhängende Studieninhalte. Jedes Modul ist i.d.r. innerhalb des betreffenden Semesters abzuhandeln. (2) Der verpflichtende Gesamtumfang der Veranstaltungen des Fernstudiums beträgt insgesamt 60 Leistungspunkte (ECTS-Punkte). Ein Leistungspunkt entspricht dabei ca. 30 Stunden student workload. Jedes Semester umfasst 15 Leistungspunkte. (3) Für die erfolgreich absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach dem ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) verteilt. Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung erteilt, unabhängig von damit erreichten Noten. (4) Die Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt durch Lehrbriefe, via Internet und die Teilnahme an Präsenzphasen, die gegen Ende eines jeden Semesters an einem (erweiterten) Wochenende von freitagmittags bis sonntagmittags stattfinden. (5) Der Lehrstoff des Studiums wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung durch eine Hausarbeit im Modul BS201 Entwurf und Konstruktion und jeweils einer Abschlussklausur in allen anderen Modulen abgeprüft. 11. Abschluss Das Fernstudium wird nach Maßgabe der Master-Prüfungsordnung mit der Masterprüfung für das Studium Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik abgeschlossen. Diese wird studienbegleitend durch die Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Masterarbeit erbracht. 12. Ausbildungsorganisation (1) Das Fachgebiet Bauphysik / Technische Gebäudeausrüstung / Baulicher Brandschutz (Fachbereich Bauingenieurwesen) wird bei der Durchführung des Fernstudiums Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik vom Distance and International Studies Center (DISC) unterstützt. (2) Für den Erwerb von über die Lehrinhalte hinausgehenden Kenntnissen auf dem Gebiet Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik ist das Studium Seite 5 von 10
6 von Fachliteratur hilfreich. Hierzu stehen dem Studierenden die Einrichtungen der Universitätsbibliothek zur Verfügung. 13. Inkrafttreten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Kaiserslautern, den Der Dekan des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr.-Ing. W. Kurz Seite 6 von 10
7 Anhang A: Zugelassene Studiengänge gemäß Ziffer 3, deren Absolventinnen und Absolventen zum weiterbildenden Master-Fernstudiengang zugelassen werden können. Universitäre Studiengänge Studiengang Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen Abschluss Diplom Master Bachelor Diplom Master Bachelor Fachhochschul-Studiengänge Studiengang Abschluss Diplom (FH) Master Bachelor Bauingenieurwesen Diplom (FH) Bauingenieurwesen Master Bauingenieurwesen Bachelor Seite 7 von 10
8 Anhang B Studienmodule des Fernstudienganges Semester und Prüfungstermin Kürzel Bezeichnung WS BS101 Brandentstehung und Bekämpfung Leistung zu erbringen durch Prüfungsmodus Semesterwochenstunden (SWS) / Credit Points (ECTS) s Klausur 10 / 9 WS BS102 Bauprodukte und Bauarten s Klausur 8 / 6 WS BS1P Präsenzphase des ersten Semesters - Teilnahme ½ CP, in den Modulen des ersten Semesters enthalten SS BS201 Entwurf und Konstruktion s Hausarbeit 7 / 5 SS BS202 Organisatorischer Brandschutz SS BS203 Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz SS BS204 Rechnerische Nachweise und Ingenieurmethoden im Brandschutz SS BS2P Präsenzphase des zweiten Semesters s Klausur 2 / 2 s Klausur 6 / 4 s Klausur 6 / 4 - Teilnahme ½ CP, in den Modulen des zweiten Semesters enthalten WS BS301 Sonderbauten s Klausur 6 / 5 WS BS302 Bauen im Bestand s Klausur 5 / 4 WS BS303 Sicherheitstechnik s Klausur 8 / 6 WS BS3P Präsenzphase des dritten Semesters SS BS4 Masterarbeit s Ausarbeitung - Teilnahme ½ CP, in den Modulen des dritten Semesters enthalten 16 / 15 Gesamtaufwand 74 / 60 Seite 8 von 10
9 Die einzelnen Präsenzphasen und die Klausuren finden gegen Ende der jeweiligen Semester statt. Inhalte der Präsenzphase BS1P: 1. Tutorium zu den Modulen BS101 Brandentstehung und bekämpfung und BS102 Bauprodukte und Bauarten 2. Praktischer Teil: Demonstration Brennen und Löschen ; Handhabung von Löschgeräten; Rettungsgeräte der Feuerwehr, weitere Geräte der Feuerwehr. 3. Klausuren zu den Modulen BS101 Brandentstehung und bekämpfung und BS102 Bauprodukte und Bauarten Inhalte der Präsenzphase BS2P: 1. Tutorium zu den Modulen BS201 Entwurf und Konstruktion, BS202 Organisatorischer Brandschutz, BS203 Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz und BS204 Rechnerische Methoden und Ingenieurmethoden im Brandschutz 2. Praktischer Teil: Vorgehen der prüfenden Behörde, Brandschutztechnische Begutachtung von Gebäuden 3. Klausuren zu den Modulen BS202 Organisatorischer Brandschutz, BS203 Technische Gebäudeausrüstung und Anlagentechnischer Brandschutz und BS204 Rechnerische Methoden und Ingenieurmethoden im Brandschutz Inhalte der Präsenzphase BS3P: 1. Tutorium zu den Modulen BS301 Sonderbauten, BS302 Bauen im Bestand und BS303 Sicherheitstechnik 2. Praktischer Teil: Erfassung und Bewertung eines bestehenden Gebäudes. Mängel und ordnungsgemäße Ausführungen sind zu erkennen 3. Klausuren zu den Modulen BS301 Sonderbauten, BS302 Bauen im Bestand und BS303 Sicherheitstechnik Seite 9 von 10
10 Anhang C Übersicht des Fernstudienganges Seite 10 von 10
Studienplan. vom
Studienplan für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (mit den en Lehramt Gymnasium, Lehramt Realschule Plus und Lehramt Berufsbildende Schule) der Technischen Universität Kaiserslautern vom..00 Aufgrund
MehrMitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember
Mehrp u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier
p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang
Mehr2. Geltungsdauer Im Hinblick auf den Modellversuchscharakter des Studienganges bleiben kurzfristige Änderungen dieses Studienplanes vorbehalten.
Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Software Engineering for Embedded Systems des Fachbereichs Informatik der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 16.06.2010 Aufgrund des 20
MehrStudienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität
Studienordnung für den Studiengang Modern China mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. August 2004 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-12)
MehrAnlage zur. Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Architektur Seite 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
MehrVom 3. August (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)
Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6034.10 02.05.2013 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang Facility Management an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
MehrMaster-Studiengang. Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (BBPO-MWING) des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Darmstadt University
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG
Studienordnung - Master-Studiengang "Computer Science" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG MASTER-STUDIENGANG:
MehrAusgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 30 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)
MehrBesonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG
Studienordnung - Master-Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG MASTER-STUDIENGANG:
MehrPrüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom PO2
Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom 11.09.2017 PO2 Auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012
Mehran der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**
Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.
MehrFH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung
FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 13 / 2013, 25.07.2013 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Masterprüfung im konsekutiven Studiengang Energie und Gebäudemanagement
MehrSicherheit und Gefahrenabwehr
Amtliche Bekanntmachung Nr. /01 Veröffentlicht: 1.0.01 Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik Fachbereich Bauwesen Studienordnung für den Masterstudiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr vom 07.0.01
MehrV E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2011 2. August 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 9 Vierte Änderung der Studienordnung für den
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medientechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MTB) vom 30. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 6 für das
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK
Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Informatik" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:
MehrStudienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt
Mehrkonsekutiven Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 37 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaB) an der Fachhochschule
Mehr1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen
1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrPrüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs Engineering Management (MBA) Engineering Management International (MBA) (PO3)
Prüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs Engineering Management (MBA) Engineering Management International (MBA) (PO3) Version 1.0 vom 21.05.2014 Vorbemerkung: Gemäß 44 des Hessischen Hochschulgesetzes
MehrSeite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 10 30.01.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge des Fachbereichs
MehrFH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung
FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 7 / 2015, 25.08.2015 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Ordnung für die Masterprüfung im weiterbildenden Studiengang Prozesstechnik (M.Eng.) 52 Ordnung für
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 7.36.09 Nr. 2 Studienordnung für den Master-Studiengang Oenologie Beschluss Ordnung FBR 09 Gießen: 10.12.2003 FBR Geisenheim: 05.01.2004
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember Artikel 1
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK
Studienordnung - Master-Studiengang "Informatik" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG MASTER-STUDIENGANG:
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den. Masterstudiengang Taxation im Praxisverbund. des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Taxation im Praxisverbund des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Worms vom 11. Januar 2019 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 5 für das Fach Englisch Aufgrund
MehrMasterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Informatik. Stand :
Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Informatik Stand : 24.10.2017 Studienplan für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Informatik Inhaltsübersicht 1. Einleitung
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrFH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung
FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 2 / 2016, 01.02.2016 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 11.01.2016 18
MehrPädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen.
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach) Vom 20. März 2009 Geändert am 27. August 2013 Geändert am 16.12.2013 Geändert
Mehr(Fundstelle:
Fachprüfungsordnung für den Studiengang Interdisziplinäre Mittelalterstudien / Medieval Studies des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. November 2004 (Fundstelle:
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 340
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 10.06.2015 Nr.: 340 Änderung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Mathematik (Übergangsregelung), veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 320
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 18.02.2015 Nr.: 320 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen Mitteilung der Hochschule RheinMain
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement. an der Hochschule Ingolstadt. vom
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Hochschule Ingolstadt vom 16.11.2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG
Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Medieninformatik" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:
MehrStudienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel
Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Vom 10. April 014 Aufgrund des 5 Abs. 10 des Gesetzes
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)
MehrDokumentation der Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät
1 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.)
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003
Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth Vom 20. März 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes
Mehr6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen (Anglistik)
Justus-Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen Nr. 1 6.30.05 Nr. 2 FB Anglistik 22 Abs. 5 HUG 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 30.05 Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy
Vorläufige Fassung_25.05.2010 1 Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vom 25. März 2010 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts-
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum
MehrStudienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang communicate! an der Technischen Universität München Vom 9. Februar 2005.
Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang communicate! an der Technischen Universität München Vom 9. Februar 2005 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86a des Bayerischen
MehrAnlage zur. Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architektur Seite - 1 - Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule
MehrNeufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 21.02.2005 NR. 54 Studienordnung für den Master Studiengang Simulation und Experimentaltechnik an der
Mehr460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51
460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG
Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG
MehrStudien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
MehrSTUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des
Mehrp u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier
p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 10 /S. 88 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor- Studiengängen
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn
Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 392
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 392 Änderung der Prüfungsordnung und Studienordnung Bachelor of Arts in Business Administration, Master of Arts in Controlling and Finance und Master of Arts
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-FPB) vom 02. September 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über
MehrTH Publica Öffentliche Bekanntmachung
TH Publica Öffentliche Bekanntmachung TH Publica 4 / 2017, 28.02.2017 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Studienplan für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Technischen Hochschule Bingen 19 Studienplan
MehrBesonderer Teil für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz
MehrStudien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.
Mehrvom 29. März 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 04/2017, S. 182)
Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 7 für das Fach Französisch
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht
Mehr3. 6 wird wie folgt geändert An Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: Das Praxismodul fließt nicht in die Berechnung der Endnote ein.
Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Vom 16. Dezember 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen
MehrStudienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1
Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1 S T U D I E N O R D N U N G für den Diplomstudiengang Umwelttechnik und Recycling als berufsbegleitendes Aufbaustudium an der Fakultät Physikalische Technik
MehrStudienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
MehrFachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13.
Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13. September 2007 (Staatsanzeiger Nr. 35 vom 24.09.2007, S. 1441) geändert durch: Ordnung
MehrHochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen Schule für Architektur Saar
Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Architektur Seite 1 Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen Schule
MehrStudienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang. Management von Kultur- und Nonprofit-Organisationen
Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Management von Kultur- und Nonprofit-Organisationen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 23.
MehrErste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Mehr13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. März 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Computerlinguistik mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer
MehrStudienumfang und Regelstudienzeit
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 Der Rektor hat am 11. November 2008 nach
MehrMasterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil)
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) Zum 17.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrStudienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrPrüfungsordnung. für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang. Digital Leadership. vom
Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang vom 15.06.2018 in der Fassung vom 15.06.2018 Auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
MehrStudienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
Mehr1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums
Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 25.07.2013 Laufende Nummer: 07/2013 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin der Hochschule
MehrPrüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Informatik vom (PO2)
Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Informatik vom 15.06.2012 (PO2) Prüfungsordnung der Wilhelm Büchner Hochschule vom 15.06.2012 in der Fassung vom 09.07.2014 Vorbemerkung: Gemäß 44 Absatz 1 Nr.
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 13 für das Fach Italienisch
MehrKonsolidierte Fassung der Universität Bayreuth:
Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche,
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrFachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)
Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 385
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 385 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Master-Studiengang of Laws in Accounting and Taxation (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen
MehrStudienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über
Mehr