KOLIBRI TOURISTIK & JAGDREISEN
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1 Allgemeine Geschaeftsbedingungen fuer Jagdreisen die durch KOLIBRI TOURISTIK & JAGDREISEN Monika Rusin veranstaltet werden Kolibri Touristik & Jagdreisen mit dem Hauptsitz in Polen, Zernica, Gliwicka 2, wurde am ins Jagdregister des Woiwodschaftsamtes in Katowice eingeschrieben. NIP Allgemeine Bedingungen und Vertragsgegenstand Kolibri Touristik & Jagdreisen, mit dem Hauptsitz in Polen, Zernica, Gliwicka 2, wird als Reise-vermittler für Jagdreisen, gemäß Artikel 17 des Jagdgesetzes vom tätig. Die Rechte und Pflichten der Reisenden und der Kolibri Touristik & Jagdreisen werden gemäß Artikel 384 des Cywilskodexs reguliert. Kolibri Touristik & Jagdreisen wird nur dann als Reiseveranstalter tätig, wenn dies ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart ist. Die von Kolibri Touristik & Jagdreisen vermittelte Jagdreise wird also von den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern in eigener Verantwortung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Einholung der zur Reisedurchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Mit Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags beauftragt und bevollmächtigt der Reisende Kolibri Touristik & Jagdreisen, einen Reisevertrag mit dem jeweils im Vertrag genannten Reiseveranstalter abzuschließen. Soweit erforderlich, beauftragt und bevollmächtigt der Reisende Kolibri Touristik & Jagdreisen weiter, mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels, Mietwagengesellschaften usw.) weitere Verträge zu vermitteln und abzuschließen. Da Kolibri Touristik & Jagdreisen als Reisevermittler tätig wird, bestehen über den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem im Vertrag bezeichneten Reiseveranstalter bzw. den weiteren Leistungsträgern. Der Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald Kolibri Touristik & Jagdreisen dem Reisenden die Reise schriftlich bestätigt hat. 2 Zahlungsbedingungen Die sich für den Reisenden nach Maßgabe der Auftragsbestätigung ergebenden Zahlungsver-pflichtungen sind unmittelbar gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen zu erfüllen. Unmittelbare Zahlungen an den Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger oder sonstige Dritte sind gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen nur dann wirksam, wenn Kolibri Touristik & Jagdreisen für die Zahlung zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. Der Reisende hat die Möglichkeit, über Kolibri Touristik & Jagdreisen die vor der Bestätigung der Jagdreise zwingend notwendigen Einreiseformalitäten durchführen zu lassen. Die entstehenden Kosten werden sodann gesondert über Kolibri Touristik & Jagdreisen in Rechnung gestellt. Vor Antritt der Reise ist an Kolibri Touristik & Jagdreisen eine Anzahlung zu entrichten. Diese beträgt 30 % des Gesamtreisepreises. Die Anzahlung ist in der Auftragsbestätigung durch Kolibri Touristik & Jagdreisen ausgewiesen und wird sofort fällig. Gesonderte Vorauszahlungsbedingungen gelten dann, wenn es um Jagden geht, die einer speziellen Vorbereitung durch Kolibri Touristik & Jagdreisen bedürfen, hierbei handelt es sich um Jagdreisen außerhalb Europas. Bei diesen Jagdreisen müssen seitens Kolibri Touristik & Jagdreisen spezielle Vorbereitungen getroffen werden, die zu leistenden Vorauszahlungen werden je nach Zielland bzw. Umfang der Vorbereitungen in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten werden 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sind zuvor Vorauszahlungen seitens des Reisenden geleistet worden, werden diese mit den voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten verrechnet und in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Endabrechnung der Gesamtjagdreisekosten erfolgt nach Abschluss der Jagdreise auf Grundlage des von dem Kunden unterschriebenen Jagdprotokolls. Ein Guthaben des Reisenden wird durch Kolibri Touristik & Jagdreisen unverzüglich erstattet. Nachzahlungen des Reisenden werden innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Abschlussrechnung fällig und sind an Kolibri Touristik & Jagdreisen zu zahlen. 3 Haftung Kolibri Touristik & Jagdreisen haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des ihr erteilten Vermittlungsauftrages. Eine Haftung der Kolibri Touristik & Jagdreisen für vom Reiseveranstalter, sonstigen Leistungsträgern oder sonstigen Dritten erbrachten Leistungen besteht also nicht. Dem Reisenden ist bekannt, dass die vermittelte Jagdreise mit sonstigen Urlaubsreisen nicht vergleichbar ist. Die von Kolibri Touristik & Jagdreisen vermittelten Jagdreisen finden in freier Wildbahn statt. Die Jagdgebiete unterliegen einer Vielzahl von nicht beeinflussbaren Unwägbarkeiten, Witterungsver-hältnissen, Einstandsverhalten des Wildes, aktueller Äsungssituation usw. Es kann daher zu von Kolibri Touristik & Jagdreisen nicht beeinflussbaren Mängeln im Komfort der Jagdreise kommen, hierfür haftet Kolibri Touristik & Jagdreisen nicht. Eine Garantie für Gewicht, Größe und Klasse von Trophäen gibt Kolibri Touristik & Jagdreisen nicht. Kolibri Touristik & Jagdreisen ist an Absprachen des Reisenden mit Dritten (z.b. Jagdpersonal, Begleiter, usw.) nicht gebunden.
2 Eine Bindung tritt insoweit nur dann ein, wenn sie zuvor dem Kunden schriftlich zugesichert worden ist. Kolibri Touristik & Jagdreisen haftet weiter nicht für Unglücksfälle, Gepäckverlust, Beschädigungen, Verspätungen, Schäden und Aufwendungen durch höhere Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Jagd- und Verkehrsunfälle, Streiks, Verspätungen, politische Unruhen, Krieg und Naturkatastrophen. Für die Einhaltung behördlicher Vorschriften, insbesondere der Pass- und Zollbestimmungen sowie der internationalen Abkommen über den Artenschutz ist der Reisende selbst verantwortlich. Jede Schussabgabe erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden. Bei Erlegung eines durch den begleitenden Jagdführer nicht freigegebenen Stückes Wild hat der Reisende mit Sanktionen des Ziellandes, insbesondere auch einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen. Hierauf wird der Reisende ausdrücklich aufmerksam gemacht. Eine Haftung der Kolibri Touristik & Jagdreisen für Unfälle bei Inanspruchnahme von Reviereinrichtungen und Beförderungsmitteln im Jagdrevier ist ausgeschlossen. Die Haftung von Kolibri Touristik & Jagdreisen für von ihr zu vertretende Mängel beschränkt sich auf eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung von Kolibri Touristik & Jagdreisen ist beschränkt auf den 2-fachen Gesamtjagdreisepreis, wobei zum Gesamtjagdreisepreis nicht die Abschuss- und Lizenzgebühren sowie ggf. zu erstattende Nichterfolgsrückvergütungen zählen. Etwas anderes gilt, wenn Kolibri Touristik & Jagdreisen dem Reisenden schriftliche Zusicherungen betreffend einzelner vertraglicher Leistungen erteilt hat. 4 Beanstandungen Vertragliche Ansprüche gegen Kolibri Touristik & Jagdreisen sind von dem Reisenden innerhalb von 30 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen geltend zu machen. Der Reiseveranstalter, sonstige Leistungsträger oder Dritte sind weder beauftragt noch bevollmächtigt, Ansprüche mit Wirkung gegen Kolibri Touristik & Jagdreisen anzuerkennen. Es besteht eine Verpflichtung des Reiseveranstalters, sonstiger Leistungsträger und sonstiger Dritte, bei Mitteilung von Mängeln durch den Reisenden den Mangel unverzüglich und im Rahmen des Zumutbaren zu beseitigen. Der Reisende verpflichtet sich, angezeigte Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt zu geben und Abhilfe zu fordern. Sollte eine Abhilfe gleichwohl nicht erfolgen, so muss der Mangel in das in jedem Falle anzufertigende Jagdprotokoll aufgenommen werden und vom Reiseveranstalter sowie der örtlichen Reiseleitung unterzeichnet werden. Die im Protokoll aufgenommenen Mängel sind abschließend. Werden Mängel im Protokoll nicht aufgenommen, so kann der Reisende hieraus keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen herleiten. 5 Rücktritt vom Vertrag Tritt der Reisende von einer gebuchten Reise zurück, so steht es ihm frei, dem Reiseveranstalter, sonstigen Leistungsträgern bzw. sonstigen Dritten einen anderen Reiseteilnehmer zu benennen. Kolibri Touristik & Jagdreisen ist bereit, mit dem vom Jagdteilnehmer benannten weiteren Reiseteilnehmer einen weiteren Vermittlungsvertrag abzuschließen, der den Bedingungen des ursprünglichen Vermittlungsvertrags entspricht. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Abschussvorauszahlung dient als verbindliche Zusage an das Revier. Sie wird mit dem Abschuss und den zusätzlich erhaltenen Leistungen verrechnet. Sofern der Reisende die Reise nicht antritt und keinen Ersatzjäger stellt, erfolgt keine Erstattung. Das gleiche gilt auch für die in den pauschalen Jagden enthaltene Abschussgebühr. Kolibri Touristik & Jagdreisen empfiehlt im Übrigen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Kolibri Touristik & Jagdreisen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise bei Vertragsabschluß sich durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Außergewöhnliche Umstände sind beispielhaft Krieg, Streik oder sonstige Vorfälle, die in ihren Auswirkungen besondere außergewöhnliche Umstände darstellen, beispielhaft innere Unruhen im Reiseland, Epidemien, durch Tollwut gesperrte Jagdgebiete oder aber auch hoheitliche Anordnungen wie beispielhaft Entzug von Landesrechten, Beschlagnahmen von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos. Weiter gelten als außergewöhnliche Umstände Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder technische Defekte am Transportgerät. 6 Entschädigung bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag Der Reisende kann vor Beginn der Jagdreise jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Kommt es zu einem Rücktritt, so verlangt Kolibri Touristik & Jagdreisen eine angemessene Entschädigung. Für Jagdreisen innerhalb Europas gilt folgende Entschädigung als vereinbart: a) Die Kosten für die Anmeldung und Bearbeitung der Reisevermittlung b) Die Kosten für bereits beantragte Visa und/oder Waffeneinfuhrerlaubnisse c) Die Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen d) Die Kosten für die Absage von Flügen, Leihwagen, Hotels, Führungen etc. Tritt der Reisende von der Jagdreise innerhalb eines Zeitraums von 60 bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt zurück, so werden ihm außerdem 45 % der voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten in Rechnung gestellt. Tritt der Reisende von der Jagdreise innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zurück, so werden ihm 75 % der voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten in Rechnung gestellt. Tritt der Reisende innerhalb von zehn Tagen vor Reiseantritt von der Jagdreise zurück, werden ihm 95 % der voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten in Rechnung gestellt. Die voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten sind jeweils in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
3 Bei Jagden außerhalb Europas gelten gesonderte Bedingungen. Diese werden dem Reisenden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Werden gesonderte Bedingungen insoweit nicht mitgeteilt, so gelten die Bedingungen, die für Jagdreisen innerhalb Europas gelten. Soweit der Reisende Leistungen aus Umständen, die er zu vertreten hat, nicht in Anspruch nehmen kann, so kann er hieraus keine Gewährleistungsansprüche herlei. 7 Kündigung wegen höherer Gewalt Kolibri Touristik & Jagdreisen als auch der Reisende haben, soweit die Jagdreise in Folge bei Vertrags-abschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, das Recht, den Vertrag zukündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrages hat Kolibri Touristik & Jagdreisen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbe-förderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Sollten hierfür Mehrkosten anfallen, so sind die durch die Rückbeförderung entstandenen Kosten je zur Hälfte von Kolibri Touristik & Jagdreisen und dem Reisenden zu tragen. Entsprechendes gilt für Stornokosten aufgrund der Kündigung wegen höherer Gewalt für die von Kolibri Touristik & Jagdreisen bereits vorgenommenen und auch notwendigen Hotelreservierungen. Die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. Im Übrigen steht Kolibri Touristik & Jagdreisen in Folge der Kündigung des Vertrages folgende Entschädigung zu: a) Die Kosten für die Anmeldung und Bearbeitung der Reisevermittlung b) Die Kosten für bereits beantragte Visa und/oder Waffeneinfuhrerlaubnis c) Die Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine und Abschusslisten d) Die Kosten für die Absage von Leihwagen, Fähren etc. 8 Trophäen und Präparationen Vorpräparation, Präparation und Transport von Jagdtrophäen, deren Ausfuhr aus dem Reiseland und Einfuhr in die BRD oder sonstiges Heimatland sowie die Beschaffung der notwendigen Papiere hierfür sind nicht Gegenstand der von Kolibri Touristik & Jagdreisen geschuldeten Leistung. Werden entsprechende Leistungen von Dritten übernommen, so übernimmt Kolibri Touristik & Jagdreisen hierfür keine Haftung. Behördliche Auflagen sind von dem Jagdteilnehmer selbst zu erfüllen. Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes oder des Reiseveranstalters und durch die dort zuständigen Stellen. Ansprüche aus der Bewertung der Trophäen oder Einsprüche des Jagdteilnehmers hiergegen entfalten gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen keine Wirkung. 9 Amtliche Vorschriften Pass-, Visa-, Zoll-. Devisen-, Gesundheits-, Waffenbestimmungen und anderweitige Vorschriften, die seitens Kolibri Touristik & Jagdreisen gegenüber dem Reisenden benannt werden, sind Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Angebots von Kolibri Touristik & Jagdreisen auf Abschluss des Vermittlungsvertrages mit Kolibri Touristik & Jagdreisen vorlagen. Besondere Umstände in der Person des Reisenden müssen durch den Reisenden Kolibri Touristik & Jagdreisen mitgeteilt werden. Soweit es während der Reise zu Änderungen von Vorschriften im Reiseland kommt, werden diese dem Jagdreiseteilnehmer mitgeteilt, sobald sie Kolibri Touristik & Jagdreisen bekannt werden. Eine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Änderungen übernimmt Kolibri Touristik & Jagdreisen nicht. 10 Verjährung Gewährleistungsansprüche des Reisenden gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen,gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr, sobald der Jagdreiseteilnehmer den Mangel dem Reiseveranstalter mitgeteilt hat. 11 Abtretung Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Reisenden gegenüber Dritten sowie die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen seitens Dritter gegenüber Kolibri Touristik & Jagdreisen im eigenen Namen sind ausgeschlossen. 12 Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertrag sowie der dem Vermittlungsvertrag zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbe-dingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags bzw. der AGB im Ganzen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist für beide Teile Gliwice/Gleiwitz. Kolibri Touristik & Jagdreisen steht es frei, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Reisenden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Die AGB gelten ab den
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