Neues aus dem R+V Firmengeschäft
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- Heidi Färber
- vor 7 Jahren
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1 Ausgabe: 09/2008 August 2008 Fachliche Ansprechpartner sind im Text bei den Sparten genannt! Redaktion VD Makler, Thilo Müller Tel.: Neues aus dem R+V Firmengeschäft 1. Universalpolice plus und Unternehmenspolice* Universalpolice plus und Unternehmenspolice Änderung der Einbruchdiebstahl-Mindestsicherungsanforderungen Neue Sicherungsklassen-Einstufungen Neue Deckungsinhalte -Inhaltsversicherung Universalpolice plus Neue Deckungsinhalte -Gebäudeversicherung Unternehmenspolice D&O Versicherung mit weiteren Verbesserungen 2. Vermögensschadenhaftpflicht D&O Versicherung auch für Personengesellschaften R+V erster Versicherer am Markt Versicherungsschutz für KG, OHG und GbR D&O Bedingungen entscheidend verbessert Alleinstellung der R+V weiterhin gesichert 3. Allgemeine Haftpflicht Beitragsangleichung im Privat- und Firmengeschäft um 5 % Hub- und Gabelstapler mit Höchstgeschwindigkeit 6km/h bis 20 km/h Bedingungsänderungen in der Naturschutzpolice (Umweltschadensversicherung) Tarifänderungen zur Naturschutzpolice *R+V Bündelprodukte für kleine und mittlere Unternehmen Die neue Pauschaldeklaration zur Sachversicherung sowie alle aufgrund dieser MaklerInfo angepassten Begleitmaterialien finden Sie im R+V Maklerportal unter
2 1. Universalpolice plus und Unternehmenpolice Die wichtigsten Produktneuerungen im Überblick Fachliche Ansprechpartner: Enrico Bauer Tel UPplus Andreas Künast Tel UNP Universalpolice plus und Unternehmenspolice Änderung der Einbruchdiebstahl Mindestsicherungsanforderungen Keine Einbruchmeldeanlage (EMA) mehr erforderlich bei Geschäften / Betrieben der Sicherungsklasse SG2 Neue Summengrenzen für EMA bei Geschäften / Betrieben der Sicherungsklasse SG3. Eine EMA (VdS-Klasse B) ist erst erforderlich ab: Versicherungssumme (VSu) >= EUR und einer Entfernung des s<= 25 m zu den nächsten ständig bewohnten Gebäuden (Lage A) VSu>= EUR und einer Entfernung des s > 25 m zu den nächsten bewohnten Gebäuden (Lage B) Neue Sicherungsklassen-Einstufung (SG) für folgende Betriebe: Büro, freie Berufe neu SG1 (bisher SG2) Reisebüro neu SG1 (bisher SG2) Verwaltung (privat) neu SG1 (bisher SG2) Neue Deckungsinhalte Inhaltsversicherung Mitversicherung von Mehrkosten für verbesserte Verbrauchswerte auf Erstes mit einem Sublimit von EUR. Beispiel Supermarkt Die größten Energieverbraucher in einem Lebensmittelmarkt sind kühltechnische Geräte (Tiefkühlregale, Bedienungstheken, Klimageräte, etc.). Tauschen die Betreiber der Supermärkte nach einem versicherten Totalschaden die beschädigten alten Geräte gegen energieeffizientere teurere aus, werden sie in aller Regel Energiekosten einsparen. Im Rahmen dieser Deckungserweiterung übernimmt R+V die anfallenden Mehrkosten für die neuen Geräte und leistet damit einen wesentlichen Beitrag, bei steigenden Energiekosten, für die Umwelt. Universalpolice plus Neue Deckungsinhalte - Gebäudeversicherung Feuerrohbauversicherung für die Dauer von 12 Monaten zum Neuwert im Rahmen der vereinbarten Gebäudeversicherungssumme max. 2,5 Mio. EUR je Grundstück (bei Beantragung einer Feuerversicherung) Diebstahl von Gebäudebestandteilen (Stichwort Metalldiebstahl ) anlässlich eines Einbruches auf Erstes mit einem Sublimit von EUR (bei Beantragung von EC-Gefahren böswillige Beschädigung ) Mitversicherung von Mehrkosten für verbesserte Verbrauchswerte auf Erstes mit einem Sublimit von EUR Unternehmenspolice D&O Versicherung auch für Personengesellschaften und mit verbesserten Bedingungen Die D&O Versicherung kann nun erstmals auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaften (KG) und Offenen Handelsgesellschaften (OHG) angeboten werden. Die Versicherungsbedingungen wurden in mehreren Punkten entscheidend verbessert! Die Einzelheiten werden im Folgenden unter Punkt 2. Vermögensschadenhaftpflicht beschrieben.
3 2. Vermögensschadenhaftpflicht Fachlicher Ansprechpartner: Gerhard Schiel Tel Erstmals können in der D&O Versicherung nun auch Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) versichert werden. Damit entfällt ein langjähriges Hindernis in der Klientenansprache. Zugleich ist R+V der erste D&O Versicherer am deutschen Markt, der den vollen D&O Schutz auch isoliert für Personengesellschaften bietet. Bisher sind nur wenige Versicherer hierzu bereit und nur in Form der Mitversicherung bei Kapitalgesellschaften. Das Konzept wendet sich speziell an Fremdgeschäftsführer sowie (Mit-) Gesellschafter, denen die Geschäftsführung und Vertretung übertragen wurde. Die D&O Standardbedingungen wurden daher um die Anlage (DUOPERSGES) ergänzt, die die Besonderheiten bei Personengesellschaften berücksichtigt. Parallel dazu wurden die D&O Versicherungsbedingungen in mehreren Punkten weiter verbessert. R+V setzte in den letzten Jahren regelmäßig die Standards bei der D&O Versicherung (doppelte Versicherungssumme, unbegrenzte Nachmeldefrist, etc.). Durch die Leistungsverbesserungen behauptet R+V die Alleinstellung in einem starken Segment: Die Versicherungsbedingungen verwenden nun auch den sogenannten erweiterten Vermögensschadenbegriff Der Ausschlusskatalog wurde weiter reduziert. So ist insbesondere der Ausschluss Schäden im Zusammenhang mit USchaG gestrichen worden. Erstmals gewährt die D&O Versicherung aktiven Rechtsschutz. Werden gegen versicherte Personen unberechtigte Vorwürfe erhoben durch die die Reputation des versicherten Klienten leidet, übernimmt R+V die Kosten zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte. Anders als der Markt stellt R+V hier die Versicherungssumme in voller Höhe zur Verfügung und nicht lediglich ein kleines Sublimit. Gerade kleinere Unternehmen, vielfach als 2-Personen-Gesellschaft geführt, werden durch die Anhebung der Kapitalquotenklausel auf 50% profitieren. Aber auch überall dort, wo einer der Gesellschafter mehr als 50% der Gesellschaftsanteile hält, kommt es zu einer deutlichen Leistungsverbesserung. Gekürzt wird nur noch in Höhe des überschießenden Anteils. 3. Haftpflicht Fachliche Ansprechpartnerin: Petra Wagner Tel Beitragsangleichung im Privat- und Firmengeschäft um 5% In der Haftpflichtversicherung werden die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer von einem unabhängigen Treuhänder jährlich ermittelt und den Schadenaufwendungen des Vorjahres gegenüber gestellt. Der Treuhänder hat eine Steigerung der Schadenaufwendungen um mehr als 5 % errechnet. R+V passt die Beiträge für die Haftpflichtverträge der Privat- und Firmenkunden im Bestand daher um 5 % an, soweit die Beiträge nicht nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsummen berechnet sind. Eine Anhebung der Beiträge des Tarifs durch die Beitragsangleichung erfolgt nicht! Hub- und Gabelstapler mit Höchstgeschwindigkeit 6km/h bis 20 km/h Durch die Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes zum unterliegen Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h künftig nicht mehr der Zulassungs- und Versicherungspflicht, auch sofern diese auf öffentlichen oder beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen verkehren. Laut Haftpflichtbedingungen gilt grundsätzlich der Versicherungsschutz nur für Hub- und Gabelstapler bis 6 km/h auf den vorgenannten Verkehrsflächen versichert, so dass eine automatische Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h nicht gegeben ist. Die Mitversicherung der Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h bis 20 km/h kann gegen einen Zuschlag von 98 EUR je Stapler bei den Standardversicherungssummen erfolgen. Versicherungssummenzuschläge der Betriebshaftpflicht sind hierauf ggf. zu berücksichtigen. Der Versicherungsumfang für diese Gabelstapler in Anlehnung an die AKB-Zusatzdeckung auf Mietsachschäden ist in Höhe der Versicherungssumme für Sach- bzw. sonstige Schäden erweitert. Eingeschlossen sind auch Haftpflichtansprüche von kapital- und/oder personalmäßig verflochtenen Unternehmen. Die Selbstbeteiligung für diese Erweiterung beträgt 250 EUR. Die bisherige AKB-Zusatzdeckung entfällt im Neugeschäft; eine aktive
4 Änderung bei bestehenden AKB-Zusatzdeckungen ist nicht erforderlich. Die Änderungen wurden mit Austauschseiten (Tarifteil Z1) zum 01. Juli 2008 umgesetzt. Bedingungsänderungen in der Naturschutzpolice (Umweltschadensversicherung) Eigene, gemietete und geliehene Hub- und Gabelstapler mit mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h sind seit dem in der Naturschutzpolice eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass hierfür auch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht. Der Ausschluss für Kosten aus der Dekontamination von Erdreich infolge eines Brandes auf dem Betriebsgrundstück des Versicherungsnehmers wurde gestrichen. Das bedeutet, dass beispielsweise dann Versicherungsschutz über die Zusatzbausteine der Naturschutzpolice besteht, wenn auf einem Betriebsgrundstück ein Brand ausbricht und mit einem umweltschädlichen Stoff verschmutztes Löschwasser in den Boden und ins Grundwasser eindringt. Im Zusatzbaustein 2 wurde die Deckung um schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz aufgrund rechtswidriger Handlungen Dritter erweitert. Hiervon ist z.b. der Fall erfasst, dass unbekannte Dritte auf das Betriebsgrundstück des VN Fässer mit Chemikalien werfen, die dort auslaufen und den Boden kontaminieren. Auch die Bodenverunreinigungen aufgrund des sogenannten Benzinklaus, sind gedeckt, bei dem anlässlich eines Benzindiebstahls Benzin in größerem Umfang aus der Zapfsäule ausläuft. Damit entspricht der Versicherungsschutz in diesem Punkt nun dem Deckungsumfang der alten Bodenkaskoversicherung. Die vorstehend genannten Änderungen gelten für alle Verträge, in denen die Naturschutzpolice vereinbart wurde, also auch für die, die vor dem abgeschlossen wurden. Tarifänderungen zur Naturschutzpolice Für Standard-Umweltanlagen nach Tarif U1 sowie für Heizöltanks bei der gewerblichen Vermietung von Haus- und Grundstücken nach Tarif A13 ist künftig die Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) immer integriert. Gleichzeitig wurde für die Naturschutzpolice bei einer Versicherungssumme in der Umwelthaftpflicht von mindestens 3 Mio. EUR die separate Versicherungssumme auf 3 Mio. EUR (bisher 2 Mio. EUR) erhöht. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Maklerbetreuer gerne zur Verfügung!
5 Deckungserweiterungen zur Sachversicherung Die nachfolgenden Deckungserweiterungen haben sofern nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen für Gefahren und Sachen Gültigkeit, für die Versicherungsschutz beantragt wird. (Die Buchstaben in Klammern verwiesen auf die Bedingungen) Die Entschädigung ist für diese Deckungserweiterungen insgesamt auf zusätzlich 100 % der Versicherungssumme jeweils für Gebäude und Inhalt je Versicherungsgrundstück - jeweils max. 2,5 Mio. EUR begrenzt. Zusätzliche Einschlüsse für Gebäude und Inhalt Sublimit in EUR Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten inkl. erweiterte Bewegungs- und Schutzkosten (K 5.3 bzw. K 4.3 und B 3.1 bzw. B 4, ausgenommen K bzw. K 4.3.2) Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen (K bzw. K 4.3.2) Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung (K 5.5 bzw. K 4.5) Sachverständigenkosten soweit der entschädigungspflichtige Schaden EUR übersteigt (K bzw. K 4.3.5) Dekontaminationskosten (K 5.4 bzw. K 4.4) Mehrkosten durch Technologiefortschritt (K 5.7 bzw. K 4.7) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (K 5.6 bzw. K 4.6) Mehrkosten für verbesserte Verbrauchswerte (K 5.8 bzw. K 4.8) Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (K 5.9) bzw. K 4.9) Gebäudeschäden und Schäden an Schaukästen und Vitrinen durch unbefugte Dritte anlässlich eines Einbruchs oder Einbruchversuchs (B 3.3. bzw. B 4.3. und C.3.1) Gilt nur bei Bestehen einer Gebäude- Feuerversicherung oder einer Inhalts- Sonstige bauliche Grundstücksbestandteile und außen angebrachte Sachen. Gilt für die Inhaltsversicherung nur, soweit der Versicherungsnehmer diese Sachen als Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er das trägt. (K 4.1 bzw. K 3.1) Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke in der BRD (K bzw. K bzw. K 6.2) Gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und EC ohne die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und unbenannte Gefahren Zusätzliche Einschlüsse für Gebäude Sublimit in EUR Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen (B 4.2 bzw. B 3.2)
6 Gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung Aufwendungen für das Entfernen von durch Sturm umgestürzte Bäume vom Versicherungsgrundstück (E 1.1.6) Gilt nur bei Bestehen einer Sturmversicherung Mietverlustversicherung mit Haftzeit 12 Monate (K 2) Feuerrohbauversicherung für die Dauer von 12 Monaten ( B 5 bzw. B 4.) Gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung Kosten für die Beseitigung von Gebäudeverunreinigungen durch Graffitisprühereien (H 1.5 bzw. H 1.3) Gilt nur wenn Extended-Coverage, hier Böswillige Beschädigung versichert ist Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs ( H 1.5) Gilt nur wenn Extended-Coverage, hier Böswillige Beschädigung versichert ist Neuwert je Schadenfall, max pro Jahr Zusätzliche Einschlüsse für Inhalt Sublimit in EUR Wiederherstellung vom Geschäftsunterlagen und sonstigen Datenträgern des zu versichernden Betriebes (K bzw. K 4.3.4) Aufwendungen bei Abhandenkommen von Schlüsseln zu Wertschutzräumen und Wertschutzschränken (C 3.3) Gilt nur bei Bestehen einer Notmaßnahmen (C 3.4) Gilt nur bei Bestehen einer Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen, Ausstellungsstücke und typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen KFZ von Betriebsangehörigen und Besuchern (B 3.1) Gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung Bargeld, Wertpapiere und sonstige Urkunden in: - verschlossenen Wertschutzschränken (VdS- Widerstandsgrad N-VII) mit einem Mindest- Leergewicht von 1000 kg - Wertschutzschränken mit einem Leergewicht unter 1000 kg (mit VdS-Widerstandsgrad N-VII) die gemäß der Montageanleitung des Herstellers verankert sind - Einbau-Wertschutzschränken mit mehrwandiger Tür (VdS-Widerstandsgrad N-VII) (K 6.4 bzw. K 5.4) Bargeld, Wertpapiere und sonstige Urkunden in: Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst (K 6.4 bzw. K 5.4) Schäden an Bargeld, Vorräten und sonstigen versicherten Sachen durch Raub innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt (C 1.1.2) Gilt nur bei Bestehen einer Zeitwert Zeitwert
7 Schäden an Bargeld, Vorräten und sonstigen versicherten Sachen durch Raub und Feuer auf Transportwegen innerhalb der BRD (C und B 3.2) Gilt nur bei Bestehen einer Feuer- und/oder Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück innerhalb der BRD (ohne an der Außenseite von Gebäuden angebrachte Sachen) - nur, wenn Feuer und/oder Leitungswasser inkl. Sprinklerleckage beantragt (B 6. und D 1.3) Gilt nur bei Bestehen einer Feuer- und/oder Leitungswasserversicherung Entschädigungsgrenzen für die Sachversicherung ( für Gebäude und Inhalt) Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme sind bis zu den aufgeführten Sublimits mitversichert: Überspannungsschäden durch Blitz (B 1.4) Gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung Sublimit in EUR Entschädigungsgrenzen für die Sachversicherung ( für Inhalt) Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme sind bis zu den aufgeführten Sublimits mitversichert: Schäden, die insbesondere an Schaufensterinhalt eintreten, ohne dass der Täter das Gebäude betritt sowie Schäden an Sachen in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes auf dem Versicherungsgrundstück und in dessen unmittelbarer Umgebung (C 4.5 und C 4.6) Gilt nur bei Bestehen einer Sublimit in EUR Neuwert 5.000
8 Deckungserweiterungen zur Betriebsunterbrechungsversicherung (gilt nicht für Betriebsschließung) Die Entschädigung ist für diese Deckungserweiterungen insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme, max EUR begrenzt Zusätzliche Einschlüsse Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen an unbeschädigten Roh-, Hilfsund Betriebsstoffen, die nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können (X ) Vertragsstrafen (X ) Zusätzliche Standgelder (X ) Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden EUR übersteigt (K bzw. K 4.3.5) Vergrößerung von Unterbrechungsschäden durch Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen (X 2.6) Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke in der BRD (K bzw. K bzw. K 6.2) Gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und EC ohne die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und unbenannte Gefahren Sublimit in EUR 1 % der Vsu, mind , max % der Vsu, mind , max % der Vsu, mind , max % der Vsu, mind , max Entschädigungsgrenzen für die Betriebsunterbrechungsversicherung Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme sind bis zu den aufgeführten Sublimits mitversichert: Zulieferer und Abnehmer Rückwirkungsschäden in Europa, Selbstbehalt je Schadenfall 5 %, mind EUR (X 7.2). Ausnahme: Bei Ausfall von Versorgungsleistungen gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden Gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser und EC ohne die Gefahren Sturm, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und unbenannte Gefahren Überspannungsschäden durch Blitz, Selbstbehalt je Schadenfall EUR (O 2.4) Sublimit in EUR 10 % der Vsu, max % der Vsu, max Deckungserweiterungen zur Glasbruchversicherung (die nachstehenden Entschädigungsgrenzen gelten nur in der Glas-Sachdeckung, nicht in der Glas-BU- Deckung)
9 Zusätzliche Einschlüsse Verteuerung der Lieferung und Montage durch Lage der versicherten Sachen, z. B. Kran- und Gerüstkosten (F 2.1) Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (F 2.2) Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern, z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen (F 2.3) Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen (F 2.4) Schäden an Waren und Dekorationsmittel (nur in der Inhaltsversicherung F 2.5) Sublimit in EUR Deckungserweiterungen zur Elektronikversicherung auf Erstes Zusätzliche Einschlüsse Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich Bewegungs- und Schutzkosten Luftfrachtkosten Wiederbeschaffungskosten für Standardprogramme Programmierkosten für Kassen und Kassensysteme Eichkosten für Wiegeeinrichtungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
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