Preisliste und Serviceübersicht. Straumann CARES CADCAM

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1 Preisliste und Serviceübersicht Straumann CARES CADCAM

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3 Inhaltsverzeichnis Fräseinheiten 2 Kronen, Brücken, Primärkronentechnik 2 Kronen, Inlays, Onlays, Veneers 3 Individuelle Implantataufbauten für Straumann Implantate 4 Übersicht der CARES X-Stream Versorgungen 4 Verschraubte Stege und Brücken für Straumann Implantate 5 Straumann CARES CADCAM 6 Scanner & Zubehör 6 Scankörper und Wax-up Hülsen 7 Service 8 Ihr Support 8 Ihre Schulung 9 Ihre Unterlagen 10 Ihre Garantieleistung 11 Ihr Weg zur CARES individuellen Prothetik 12 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 15 1

4 Fräseinheiten Artikel Bemerkung Listenpreis Rabattstufe 1 Rabatt stufe 2 Rabatt stufe 3 Steuersatz Kronen, Brücken, Primärkronentechnik zerion LT + 3M ESPE Lava Plus 1 Krone, Kappe und Brücke 1 16 Glieder coron CoCr-Legierung Krone, Kappe und Brücke 1 16 Glieder ticon Titan Krone, Kappe und Brücke 1 16 Glieder polycon ae zahnfarbenes PMMA Krone, Kappe und Brücke 1 16 Glieder Preis je Glied Preis je Glied Preis je Glied Preis je Glied ab 10 Einheiten ab 25 Einheiten ab 40 Einheiten 59,00 56,00 53,00 49,00 E ab 10 Einheiten ab 25 Einheiten ab 40 Einheiten 24,00 23,00 22,00 19,50 E ab 10 Einheiten ab 25 Einheiten ab 40 Einheiten 29,00 27,50 26,00 23,50 E ab 10 Einheiten ab 25 Einheiten ab 40 Einheiten 16,50 15,50 14,00 13,50 E polycon cast ausbrennbares PMMA Krone, Kappe und Brücke 1 16 Glieder Preis je Glied 16,50 15,50 14,00 13,50 E Zirkonfarbskalen zur Orientierung / Auswahl zerion LT: Geeignet als Basis für: Weiß Hell 1 Hell 2 Hell 3 Hell 4 Mittel 1 Mittel 2 Mittel 3 Dunkel B1 A1 A2 / C2 D2 B2 A3 C2 / D2 A3,5 / B3 / A4 / C4 B4 / D4 3M ESPE Lava Plus: Lava Plus High Translucency Zirconia ist in den 16 Vita Classical Farben und 2 Bleach Farben erhältlich. Die Rabattstufen finden nur Anwendung bei Monatsrechnungen und auf zahngetragene Produkte, die im Straumann CADCAM Produktionszentrum hergestellt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. und Versand E = Ermäßigter Steuersatz 1 geeignet für vollanatomische Versorgungen und Gerüsten 2

5 Fräseinheiten Artikel Listenpreis Rabattstufe 1 Rabattstufe 2 Rabattstufe 3 Steuersatz Kronen, Inlays, Onlays, Veneers IPS e.max CAD 1 von Straumann CARES CADCAM ab 5 Einheiten ab 10 Einheiten ab 15 Einheiten Kappe Transluzenzstufe MO 59,00 57,00 55,00 53,00 E Krone, Teilkrone, Inlay, Onlay, Veneer Transluzenzstufe LT, HT 73,00 71,00 69,00 67,00 E IPS Empress CAD 2 von Straumann CARES CADCAM Multikrone / Multiteilkrone / Multiveneer 68,00 66,00 64,00 62,00 E Krone, Teilkrone, Inlay, Onlay, Veneer Transluzenzstufe LT, HT 63,00 61,00 59,00 57,00 E VITA Mark II 3 von Straumann CARES CADCAM Alle Indikationen 63,00 61,00 59,00 57,00 E VITA TriLuxe 3 von Straumann CARES CADCAM Alle Indikationen 73,00 71,00 69,00 67,00 E 3M ESPE Lava Ultimate Restaurationen von Straumann CARES CADCAM Inlay, Onlay, Veneer Transluzenzstufe LT, HT 73,00 71,00 69,00 67,00 E Die Rabattstufen finden nur Anwendung bei Monatsrechnungen und auf zahngetragene Produkte, die im Straumann CADCAM Produktionszentrum hergestellt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. und Versand E = Ermäßigter Steuersatz 1 IPS e.max CAD ist eine eingetragene Marke von Ivoclar Vivadent AG, Liechtenstein 2 IPS Empress CAD ist eine eingetragene Marke von Ivoclar Vivadent AG, Liechtenstein 3 VITA Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG,

6 Fräseinheiten Artikel Preis Steuersatz Individuelle Implantataufbauten für Straumann Implantate CARES Abutment Keramik Zirkoniumdioxid 189,00 V für folgende Implantatplattformen: RN, NC, RC CARES Abutment Titan Titan Grad 4 139,00 V für folgende Implantatplattformen: RN, WN, NC, RC CARES Abutment TAN 1 TAN 139,00 V für folgende Implantatplattformen: RN, WN, NC, RC CARES Variobase Abutment TAN für folgende Implantatplattformen: NNC, RN, WN, NC, RC NNC, RN, WN, NC, RC NNC, RN, WN, NC, RC NNC, RN, WN, NC, RC Farbskala zerion LT siehe Seite 2. zerion / 3M ESPE Lava Plus IPS e.max CAD coron polycon ae ab 118,00* ab 122,00* ab 88,50* ab 82,50* Übersicht der CARES X-Stream Versorgungen Krone oder Käppchen 3M ESPE Lava Ultimate zerion 3M ESPE Lava Plus IPS e.max CAD coron ticon polycon ae CARES Abutment, Keramik CARES Abutment, Titan Straumann Variobase Abutment Mögliche Kombination Kombination nicht möglich Preis der Abutments laut Preisliste. Preis des prothetischen Aufbaus laut aktueller Rabattstufe. V = Voller Steuersatz 1 Das TAN Abutment ist im CARES X-Stream Workflow nicht verfügbar * Sekundärteil voller Steuersatz, Kappe / Krone ermäßigter Steuersatz 4

7 Fräseinheiten Artikel Preis Steuersatz Verschraubte Stege und Brücken für Straumann Implantate Brückenkonstruktionen auf Implantatniveau zzgl. Schrauben Straumann CARES Verschraubte Brücke pro Einheit coron, Titan Grad 4 90,00 V Stegkonstruktionen zzgl. Schrauben Straumann CARES Verschraubter Steg auf 2 3 Implantaten coron, Titan Grad 4 295,00 V Straumann CARES Verschraubter Steg auf 4 5 Implantaten coron, Titan Grad 4 495,00 V Straumann CARES Verschraubter Steg auf 6 10 Implantaten coron, Titan Grad 4 695,00 V Hilfsteile CARES Schraube für Regular Neck und Wide Neck Art.Nr CARES Schraube für Narrow CrossFit und Regular CrossFit Art.Nr NC/RC Okklusalschraube für verschraubtes Sekundärteil Art.Nr ,7 mm TAN 24,00 V 7,9 mm TAN 24,00 V 3,7 mm TAN 9,50 V Steg- und Brückenkonstruktionen auf: CARES Variobase für Brücke/Steg Die Preise ergeben sich aus der Anzahl der verwendeten Variobase Sekundärteile und der Anzahl der Zahnpositionen bezogen auf das eingesetzte Material Beispiel: 4-gliedrige Brücke auf 2 Implantaten in 3M Lava Plus Zirkoniumdioxid. für 4 Glieder 3M ESPE Lava Plus 4 x 59, = 236, für 2 Variobase Sekundärteile 2 x 69, = 138, gesamt 374, Alle verfügbaren Stegdesigns für das Implantat- und Abutment-Niveau finden Sie in Ihrer aktuellen Softwareversion. 5

8 Scanner Artikel Preis Steuersatz Scanner DWOS Software Module (inkl.) Dental Wings 7Series Kronen & Brücken Implantatgetragene Restaurationen Modellguss Modellerstellung Preis auf Anfrage V Dental Wings 3Series Kronen & Brücken Implantatgetragene Restaurationen Modellerstellung Preis auf Anfrage V Jährliche Software Lizenzgebühr erstmalig zu zahlen 12 Monate nach Kauf 1.500,00 V Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. und Versand V = Voller Steuersatz 6

9 Zubehör Artikel Preis Steuersatz Vorgefräste Sekundärteil-Rohlinge für Medentika Halter NC Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 11,5 mm 69,00 V Bone-Level NC Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 15,8 mm 69,00 V RC Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 11,5 mm 69,00 V RC Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 15,8 mm 69,00 V RN Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 11,5 mm 69,00 V Tissue Level RN Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 15,8 mm 69,00 V WN Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 11,5 mm 69,00 V WN Vorgefräster Sekundärteil-Rohling für Medentika-Rohlinghalter Ø 15,8 mm 69,00 V Die vorgefrästen Sekundärteil-Rohlinge stehen in zwei Rohlingsgrößen für die aufgeführten Implantatplattformen zur Verfügung. Scankörper und Wax-up Hülsen auf Implantat-Niveau RN Straumann CARES Mono- Scankörper WN Straumann CARES Mono- Scankörper NNC Straumann CARES Mono- Scankörper NC Straumann CARES Mono- Scankörper RC Straumann CARES Mono- Scankörper ,00 V RN Wax-up Hülse WN Wax-up Hülse NNC Wax-Up Hülse NC Wax-up Hülse RC Wax-up Hülse ,00 16,00 V V Scankörper und Sekundärteil-Niveau CARES Scankörper für verschraubtes Sekundärteil Ø 4,6 mm (NC/RC) CARES Scankörper für verschraubtes Sekundärteil Ø 3,5 mm (NC) ,00 V Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. und Versand V = Voller Steuersatz -04 = 4 Stück 7

10 Ihr Support Ein CAD/CAM System kann nur so gut sein, wie der Support den Sie dazu erhalten. Deswegen wollen wir von S traumann Sie bei Ihrer täglichen Arbeit mit Straumann CARES CADCAM bestmöglich unterstützen. Technischer Support Gülay Demirtas, ZT Christian Elser, ZT Christian Hannes, ZT Boris Höhn, ZT Martin Kesel, ZT VERLÄNGERTE ÖFFNUNGSZEITEN FÜR SIE: MO DO 8:00 18:00 UHR FR 8:00 17:00 UHR TELEFON: 0761/ Markus Maier, ZT Alexander Rottler, ZT Jana Weber, ZT Gina Witte, ZT Sollten Sie bei Ihrer täglichen Arbeit mit dem Straumann CARES CADCAM System F ragen haben, steht Ihnen unser Support Team gern zur Seite. Erhalten Sie Unterstützung von erfahrenen Zahntechnikern, schnell und individuell, telefonisch oder im Teleservice. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr per Telefon: 0761/ oder per Mail: cadcam.support.de@straumann.com Kundenservice Thomas Ehret Annette Muranyi Judith Truchon Bei Fragen zu Ihren CARES CADCAM Rechnungen steht Ihnen unser kompetentes Team im Kundenservice zur Verfügung. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0761/

11 Ihre Schulung Straumann CARES CADCAM Intensiv Erlernen Sie umfangreiche und fundierte Kenntnisse im Umgang mit der Vielfalt der Werkzeuge und Möglichkeiten der CARES Software. Analyse und Planung aller Arbeitsschritte werden in ihren Zusammenhängen dargestellt und Schritt für Schritt mit den Kursteilnehmern erarbeitet. Die Trainer mit jahrelanger CADCAM Erfahrung können dabei auch auf individuelle Fragestellungen eingehen. Jedem Teilnehmer wird ein separater Übungslaptop zur Verfügung gestellt. Wesentliche Bestandteile des Kurses sind: Vertrautmachen mit dem Dental Desktop Erklärung der einzelnen Softwarefunktionen und -werkzeuge Auftragsanlage Praktische Übungen anhand diverser Demofälle, zahn und implantatgetragen Mögliche Indikationen und Materialien in Theorie und praktischer Anwendung Grundlagenkenntnisse sind für diesen Kurs nicht erforderlich. Straumann CARES CADCAM Webinare Durch die konsequente Weiterentwicklung der CADCAM Software und den daraus entstehenden Produkten, stehen Ihnen neben umfangreichen Features regelmäßig Updates zur Verfügung. Um alle Möglichkeiten der CARES Software nutzen zu können, zeigen Ihnen unsere erfahrenen Trainer 60 bis 120 Minuten lang Features, Updates und Highlights der Software. Jedes Webinar widmet sich einem speziellen Thema. Nutzen Sie den Vorteil des virtuellen Seminarraums. Lernen Sie Ihre favorisierten Features noch besser kennen, damit Sie diese zu Ihrem Vorteil schnellstmöglich in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Immer nur einen Mausklick für Sie entfernt: Weitere Kursangebote finden Sie im Programm der Akademie Zahntechnik. 9

12 Straumann Variobase Sekundärteil Straumann Garantie Straumann CARES CADCAM Ihre Unterlagen Basisinfor mationen über Verfahren für Straumann CARES zahngetragene Prothetik Materialspezifische Hinweise zur Verarbeitung der CARES Restaurationen. Art.-Nr.: DE Basisinformationen zu CARES (voll) ummantelbaren Stegen und basalen Auflage-Stegen Prothetische Finalisierung Art.-Nr.: DE Basisinformationen über Verfahren für Straumann CARES Implantatgetragene Prothetik Basis infor mationen über Verfahren für Straumann CARES implantatgetragene Prothetik Informationen zu Arbeitsschritten im Dentallabor bei der Arbeit mit dem Straumann CARES CADCAM- System. Art.-Nr.: DE Straumann CARES Verschraubte Brücken und Stege Service und Verfahren Art.-Nr.: DE Basisinformationen verschraubte Hybridrestaurationen Art.-Nr.: DE BASISINFORMATIONEN ZUM STRAUMANN VARIOBASE SEKUNDÄRTEIL Basisinformationen zum Straumann Variobase Sekundärteil Art.-Nr.: DE Straumann Akademie Veranstaltungen 2016 Alle Kurse auf einen Blick. Art.-Nr.: DE Straumann Garantie Alle Informationen zur Straumann-Garantie. Art.-Nr.: DE Alle aktuellen Gebrauchsanweisungen für Ihre Straumann CARES CADCAM Materialien finden Sie auch unter: 10

13 Ihre Garantieleistung Qualität von S traumann ist garantiert. Deshalb geben wir unseren Kunden die S traumann-garantie 1. Sie gewährleistet den schnellen und reibungslosen Ersatz aller System- Komponenten. Und Sie gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie sich auf S traumann verlassen können. Jederzeit. 1 Gemäß Broschüre Straumann-Garantie (DE151360) Im Umfang der S traumann-garantie enthaltene Produkte Implantat Mit Implantat verbundenes Sekundärteil 2 Zahn- und implantatgetragene Restauration 3 Garantiezeit 5 Jahre Garantiezeit 10 Jahre Ersatz durch ein gleichwertiges Sekundärteil aus Keramik 2 Ersatz durch ein gleichwertiges Sekundärteil aus Metall 2 Ersatz durch eine gleichwertige Restauration aus Keramik 3 Ersatz durch eine gleichwertige Restauration aus Metall bzw. Kunstharz-Nanokeramik 3 Lebenslange Garantiezeit Ersatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwertiges Sekundärteil, wenn nötig 2 Einschließlich verschraubter Stege und Brücken. Ausgenommen sind Verbrauchsprodukte und retentive Produkte wie Kugelanker. 3 Einschließlich Straumann CARES Kappen, Vollkonturkronen und Brücken. AUSGESCHLOSSEN sind alle anderen Produkte von Straumann, insbesondere Straumann CARES Inlays, Onlays, Veneers, Teilkronen und Straumann CARES Guided Surgery Produkte. 11

14 Ihr Weg zur CARES individuellen Prothetik Straumann CARES CADCAM Option 1 Dentallabor ohne eigenen Scanner Nutzen Sie den Straumann CARES Scan & Shape Service Straumann bietet Ihnen ein Kunden-Servicekonzept, damit Sie unsere individualisierte Sraumann CARES Prothetik erhalten, die von unseren optimal geschulten Mitarbeitern auf der Grundlage Ihrer Angaben gefertigt werden. Bestellen Sie Ihre individuelle Prothetik online egal zu welcher Uhrzeit und ganz komfortabel. Jetzt informieren und registrieren unter: 7. Versand mit Kurier (UPS) 1. Registrierung auf 2. Versand Zugangsdaten per 6. Produktion und Fertigstellung 3. Einloggen, Auftrag erstellen und erteilen 5. Bestellstatus prüfen und freigeben 4. Abholung durch Kurier (UPS) Kunde Straumann Option 2 Dentallabor mit eigenem Straumann CARES CADCAM Scanner Kaufen Sie ein Straumann CARES System Erwerben Sie das Straumann CARES System, um Zugang zu individualisierter Straumann CARES Prothetik mit vollständiger Kontrolle über die Scan- und Konstruktionsprozesse in Ihrem Labor zu erhalten. Option 3 Dentallabor ohne eigenen Scanner Referenzzentrum Sie können Ihr individuelles Sekundärteil oder Ihre verschraubten Dolder Stege und Brücken über ein Straumann Referenzlabor erstellen lassen. Referenzzentren zur Herstellung von CADCAM Implantatprothetik vermittelt Ihnen gerne unser Supportteam. 12

15 Option 4 Zugang zu Straumann CARES Prothetik komponenten mit Ihrem 3Shape System. Verschaffen Sie sich Zugang zu hochwertigen Prothetiklösungen! Installation der Straumann CARES Materialdatenbank in Ihren bestehenden Softwaremodulen. Gleicher Konstruktionsprozess wie bei Ihrer aktuellen Software. Keine Schulung erforderlich. Wie erhalte ich mit 3Shape Zugang zu CARES Prothetikkomponenten? Laden Sie das unkonfigurierte Basis-Installationsprogramm von Straumann herunter und importieren Sie es in das 3Shape System. Für Ihre individuellen Bedürfnisse stehen zwei verschiedene Straumann DME-Datenpakete zur Verfügung: 1. CARES Abutment DME 2. CARES Tooth-borne DME Download-Quelle Option 1 = 3Shape Download Center Option 2 = Bitte stellen Sie sicher, dass Version (oder höher) der 3Shape Software installiert ist. Auch verfügbar: das Straumann Variobase Implant Kit. Option 1: Anbindung in Ihrem System Bitte stellen Sie sicher, dass Version (oder höher) der 3Shape Software installiert ist. Option 2: DME-Datei Straumann Variobase als Download Bitte stellen Sie sicher, dass Version (oder höher Version ist empfohlen) der 3Shape Software installiert ist Download-Quelle: 1 Die Produktverfügbarkeit kann von Land zu Land verschieden sein. Bitte kontaktieren Sie Ihren lokalen Support, um weitere Einzelheiten zu erfahren. 2 Bitte prüfen Sie, ob die 3Shape Software in Ihrem Land zugelassen ist; implantatgetragene Prothetiklösungen sind eventuell nicht verfügbar. 3 5 oder 10 Jahre Garantie je nach Material. Siehe Straumann Garantie (DE151360) für weitere Einzelheiten. 13

16 Option 5 Zugang zu Straumann CARES Prothetik kompo nenten mit Ihrem 3M Lava CAD/CAM System. Verschaffen Sie sich Zugang zu hochwertigen Prothetiklösungen! Die Installation der Straumann CARES Materialdatenbank ist kostenlos und erfordert keine weiteren Investitionen. Möglicher Zugang zu Zahnärzten, die auch Produkte von Straumann nutzen. CARES X-Stream, die kosteneffiziente Lösung für implantat getragene prothetische Einzelzahn-Restauration in nur einem Schritt ein Scan, eine Konstruktion und eine Lieferung. Gleicher Konstruktionsprozess wie in Ihrer aktuellen Software. Keine Schulung erforderlich. Wie aktiviere ich meinen Zugang zu den Straumann CARES Prothetik lösungen? Stellen Sie sicher, dass Version oder höher Ihrer Dental Wings Software installiert ist. Kontaktieren Sie den Straumann Support, um Ihren Zugang zu den CARES Prothetiklösungen zu aktivieren: Tel: 0761 / Straumann wird Sie anschließend kontaktieren, um Sie als S traumann CARES Kunden zu registrieren. Dann sind Sie start bereit! Option 6 Zugang zu Straumann CARES Prothetikkomponenten mit Ihrem Dental Wings System. Verschaffen Sie sich Zugang zu konsistent hochwertigen Prothetiklösungen! Die CARES Prosthetic App ist kostenlos und erfordert keine weiteren Investitionen. Möglicher Zugang zu Zahnärzten, die auch Produkte von Straumann nutzen. CARES X-Stream, die kosteneffiziente Softwarelösung für implantatgetragene prothetische Einzelzahn-Restauration in nur einem Schritt: ein Scan, eine Konstruktion und eine Lieferung. Gleicher Konstruktionsprozess wie in Ihrer aktuellen Software. Keine Schulung erforderlich. Wie aktiviere ich die Verbindung zur CARES Prosthetic App? Stellen Sie sicher, dass Version 3.5 (oder höher) Ihrer Dental Wings Software installiert ist. Kontaktieren Sie den Straumann Support, um Ihren Zugang zu CARES Prosthetic App zu erhalten. Tel: 0761 / Straumann wird Sie anschließend kontaktieren, um Sie als Straumann CARES Kunden zu registrieren. Dann sind Sie startbereit! 1 Die Produktverfügbarkeit kann von Land zu Land verschieden sein. Bitte kontaktieren Sie Ihren lokalen Support, um weitere Einzelheiten zu erfahren. 2 5 oder 10 Jahre Garantie je nach Material. Siehe Straumann Garantie (DE151360) für weitere Einzelheiten. 14

17 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Straumann CARES CADCAM 1. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen auch zukünftige gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder in unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. 1.2 Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln ( Unternehmer ) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( Verbraucher ). 2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen 2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Käufers schriftlich bestätigen oder ihn ausführen. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. 2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist. 2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden. 3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug 3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niedergelegt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus. 3.2 Die Lieferzeit verlängert sich auch innerhalb eines Verzugs angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch wir vom Vertrag zurücktreten. 3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung stets vorbehalten. 3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung können wir ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe von a) 20 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmeverzug des Käufers unbrauchbar geworden ist oder c) 100 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Einzelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und unsererseits die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens unbenommen. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersatzes, sofern der Vertrag unsererseits bereits vollständig erfüllt ist. 3.6 Falls wir mit der Lieferung in Verzug geraten, haften wir nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen. 4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang 4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, wählen wir die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung). 4.3 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 5. Preise und Zahlung 5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ergebende Preis bzw. soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von uns erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von uns geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise bei uns zu informieren. 5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig. 5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 5.5 Erfolgen bei vereinbartem Lastschriftverfahren vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten. 5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen. 5.7 Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Käufers statthaft. 6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher auch der zukünftigen Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und wir über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen können. 6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang verarbeiten sowie im Rahmen der Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen gegenüber Dritten verwenden, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. 6.3 Bei Zahlungsverzug oder wenn der Käufer sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, sind wir zur einstweiligen Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Ausübung des Zurücknahmerechts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Das Zurücknahmerecht erstreckt sich nicht auf den Teil der Ware, der bereits bezahlt wurde (z. B. durch eine Anzahlung). 6.4 Der Käufer tritt die aus der Vornahme einer gemäß Ziff. 6.2 zulässigen Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. im Versicherungsfall, bei einer unerlaubten Handlung) entstehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund widerrufen werden, insbesondere wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen von uns hat der Käufer in einem solchen Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Die Forderungsabtretung gem. S. 1 dient zur Sicherung aller Forderungen auch der zukünftigen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. 6.5 Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorgenannten Bestimmungen eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, werden wir insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Die vorstehend genannte Deckungsgrenze von 110 % erhöht sich, soweit wir bei der Verwertung des Sicherungsgutes mit Umsatzsteuer belastet werden, die durch eine umsatzsteuerliche Lieferung des Käufers an uns entsteht, um diesen Umsatzsteuerbetrag. 7. Prüfungspflicht des Käufers, Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln 7.1 Bei einem Kauf, der für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, hat der Käufer Mängel jeglicher Art ausgenommen verborgene Mängel innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach der Ablieferung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel sind innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach Entdeckung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. 7.2 Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Käufer ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Käufer äußer- 15

18 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Straumann CARES CADCAM lich erkennbar ist, ist es Sache des Käufers, den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Käufer den ursprünglich nicht äußerlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt. 7.3 Soweit die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweist, kann der Käufer als Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die Nachbesserung/Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer, sofern weitere Versuche der Nacherfüllung für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Wegen eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktreten. 7.4 Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist (insbesondere mangelhafte Ausführung, schlechtes Material). Keine Sachmängelrechte entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürliche Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen etc. 7.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 7.6 Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes haften wir nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen. 7.7 Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Fremderzeugnis handelt, sind wir berechtigt, unsere Mängelansprüche gegen unsere Vorlieferanten dem Käufer abzutreten und ihn auf deren (gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Aus den Ziff können wir erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind bzw. die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist. 8. Haftungsbeschränkung 8.1 Wir haften entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haften wir für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzen wir im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, oder eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass wir insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers haften. 8.2 Soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen von Ziff. 8.1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 9. Besondere Regelungen für die Bestellung von Zahnersatzelementen und Kiefermodellen auf der Grundlage gescannter Daten Bestellt der Käufer Zahnersatzelemente oder Kiefermodelle durch die elektronische Übermittlung von Daten, die er mit einem Scanner generiert hat (im Folgenden bezeichnet als Scanbestellungen ), gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen: 9.1 Wir stellen dem Käufer am Ende eines jeden Kalendermonats eine Rechnung für die in diesem Monat aufgrund von Scanbestellungen gelieferten Zahnersatzelemente. Gelieferte Kiefermodelle werden sofort in Rechnung gestellt. 9.2 Damit wir unsere Lieferverpflichtungen aus Scanbestellungen erfüllen können, muss der Käufer seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäss und rechtzeitig nachkommen. Insbesondere hat der Käufer sicherzustellen, dass die Datenaufzeichnungen mittels Scanner korrekt erfolgen, die gesamten erforderlichen Informationen enthalten und uns die gescannten Daten vollständig übermittelt werden. Mitarbeiter, die den Scanner bedienen und Scanbestellungen vornehmen, müssen deshalb entsprechend geschult sein. 9.3 Bei Scanbestellungen stellen wir die Zahnersatzelemente und Kiefermodelle nach Massgabe der an uns übermittelten Daten und aus dem vom Käufer gewählten Material her. Deshalb bestehen keine Ansprüche bei Mängeln, die auf einer fehlerhaften Bedienung des Scanners, einer fehlerhaften Übertragung der gescannten Daten aufgrund von Fehlern der vom Käufer genutzten Leitung, der Bestellung ungeeigneter Materialien oder dem Einpassen des Zahnersatzelements beim Patienten beruhen. Schließlich bestehen keine Mängelansprüche, wenn der Mangel auf eine Nachbearbeitung oder Abänderung des Zahnersatzelements bzw. Kiefermodells durch den Käufer zurückzuführen ist. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Freiburg i. Br Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus Geschäften jeder Art auch für Scheckstreitigkeiten Freiburg i. Br. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Stand: Juli 2011 Straumann GmbH, Jechtinger Str. 9, Freiburg 16

19 Wenn Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke widersprechen oder eine entsprechend erteilte Einwilligung widerrufen wollen, genügt eine kurze Nachricht per an oder per Post an Straumann GmbH, Abteilung Datenschutz, Jechtinger Str. 9, Freiburg 17

20 ALLE BROSCHÜREN AUCH ONLINE VERFÜGBAR WIR SIND FÜR SIE DA TEL.: 0761 / FAX: 0800 / order.de@straumann.com eshop: International Headquarters Institut Straumann AG Peter Merian-Weg 12 CH-4002 Basel, Switzerland Phone +41 (0) Fax +41 (0) National Distributor Straumann GmbH Postfach Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ Institut Straumann AG, Alle Rechte vorbehalten. Straumann und/oder andere hier erwähnte Marken und Logos von Straumann sind Marken oder eingetragene Marken der Straumann Holding AG und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Straumann-Produkte sind CE gekennzeichnet Stand 02/16 DE500104

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