Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Straumann GmbH für die Bestellung und Lieferung von Straumann Produkten über das Straumann Internetportal Das Internetportal auf den Webseiten (Österreich), und ( Internetportal ) richtet sich an aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation (Zahnmediziner, Dentallabore etc.) befugte Personen ( Kunden ) in Österreich. Diese können über das Straumann Internetportal Straumann Produkte ( Produkte ) bei der Straumann GmbH, Floridsdorfer Hauptstrasse 1, 1210 Wien ( Straumann ) bestellen. Der Vertrag über die Lieferung der Straumann Produkte kommt zwischen Straumann und dem Kunden zustande. 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Für die Bestellungen der Kunden über das Internetportal gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Straumann hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 2. Anmeldung als registrierter Nutzer 2.1 Um Bestellungen über das Internetportal in Auftrag geben zu können, ist eine Registrierung erforderlich, damit Straumann und die angeschlossenen Unternehmen die Informationen erhalten, die für eine schnelle und reibungslose Auftragsabwicklung benötigt werden. Die mit der Bestellung im Zusammenhang stehenden Seiten sind nur für registrierte Nutzer des Internetportals zugänglich. 2.2 Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Der Kunde erwirbt die Produkte für eigene kommerzielle Zwecke. 2.3 Der Benutzername und das Passwort sind nicht auf Dritte übertragbar. 3. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt 3.1 Die Bestellung des Kunden bei Straumann erfolgt durch Eingabe der auf der Bestellmaske abgefragten Informationen und dem Anklicken bzw. Abschicken der Bestellung an das Internetportal. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Der Kunde erhält zunächst eine elektronische Eingangsbestätigung der Bestellung. Straumann wird innerhalb der offiziellen Geschäftsöffnungszeiten die vom Kunden übersandten Informationen auf ihre Vollständigkeit überprüfen. Bei positivem Ergebnis dieser Überprüfung wird Straumann die Bestellung akzeptieren und ausführen. Anderenfalls erhält der Kunde die Aufforderung, eine neue Bestellung unter Angabe der fehlenden Informationen bzw. unter Angabe der korrekten Informationen zu tätigen. Der Kunde hat die im Bestellformular abgefragten Informationen wahrheitsgemäss und vollständig zu erteilen. 3.2 Angebote von Straumann auf dem Internetportal sind freibleibend. Konstruktions- und Materialänderungen behält sich Straumann vor, soweit der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Produktes nicht wesentlich oder nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden zuzumuten ist. 4. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung 4.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste von Straumann, die auch auf dem Internetportal veröffentlicht bzw. in der Bestellmaske des Internetportals hinterlegt ist. Alle Preisangaben verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher Straumann GmbH Page: 1 of 5

2 Mehrwertsteuer. Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarung zzgl. Transport- und Versandkosten, Verpackungskosten, Versicherung, Zollgebühren etc. (EX WORKS, Incoterms 2010). 4.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt Straumann 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Zahlungen per Kreditkarte sind immer sofort ohne Abzug fällig. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 3 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig. 4.3 Gerät der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises schuldhaft in Verzug, so kann Straumann falls gesetzlich erforderlich nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 4.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 4.5 Gegenüber Forderungen von Straumann kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, sofern es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. 5. Teilleistungen, Lieferzeit, Höhere Gewalt, Selbstbelieferung, Lieferverzug, Gefahrübergang, Versand, Transportversicherung 5.1 Straumann ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind. 5.2 Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich bei Vertragsschluss niedergelegt sind. Allgemeine Angaben auf dem Internetportal stellen keine Zusicherung von Fristen und Terminen dar. Lieferfristen bzw. Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Produkt das Werk oder das Lager von Straumann verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 5.3 In Fällen von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, z.b. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, etc. die Straumann ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Produkte zu vereinbarten Fristen oder Terminen zu liefern, verlängern sich diese Fristen/Termine auch während des Verzuges um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Dauert eine solche Störung länger als drei Monate an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Eventuell gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. 5.4 Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät Straumann gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, es sei denn, Straumann hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus von Straumann nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist Straumann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.5 Der Kunde kann im Falle des Verzuges von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. 5.6 Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung erfolgen Lieferungen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von Straumann oder bei direkter Lieferung des von Straumann beauftragten Herstellers dessen Werk oder Lager verlassen hat bzw. die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Verzögert sich der Versand aus von Straumann nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. Straumann GmbH Page: 2 of 5

3 5.7 Im Falle der Versendung bestimmt Straumann die Versandart und den Versender, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, nach eigenem Ermessen. Straumann wird auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten eine Transportversicherung abschliessen. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen schriftlich anzuzeigen. 6. Mängelrüge, Mängelhaftung 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Warenlieferung unmittelbar nach deren Erhalt zu prüfen und Straumann sämtliche erkennbaren Mängel unter genauer Beschreibung der Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen, schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind Straumann unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen, zu melden. 6.2 Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Kunden ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Kunden äusserlich erkennbar ist, ist es Sache des Kunden, den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und Straumann hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den ursprünglich nicht äusserlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt. 6.3 Beim Vorliegen von Sachmängeln bezüglich der Ware steht Straumann das Wahlrecht zu, die Leistung entweder in Form einer Beseitigung oder Behebung des Mangels oder durch Lieferung einer neuen, mängelfreien Ware nachträglich zu erfüllen. Im Falle einer Beseitigung eines Mangels hat Straumann alle zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Ausgaben zu tragen, insbesondere den Transport, es sei denn, dass diese Kosten infolge des Versands der Ware an einen anderen Ort als an den Erfüllungsort entstanden sind. 6.4 Schlägt die nachträgliche Erfüllung trotz mindestens zweier nachträglicher Erfüllungsversuche seitens von Straumann fehl, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl, entweder vom Vertrag zurückzutreten, eine Preisreduktion oder Schadenersatz zu verlangen. 6.5 Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist (insbesondere mangelhafte Ausführung, schlechtes Material). Keine Sachmängelrechte entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürliche Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen etc. 6.6 Es liegt kein Mangel vor, wenn die Leistung von Straumann in Übereinstimmung mit den von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt worden ist. Unerhebliche Abweichungen begründen ebenfalls keinen Mangel. 6.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von Straumann nicht nach Massgabe der nachfolgenden oder anderen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer geregelte Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. 6.8 Die Verjährungsfrist für Forderungen, die sich auf Sachmängel stützen, beträgt 12 Monate ab Übergang von Nutzen und Gefahr. 6.9 Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Fremderzeugnis handelt, ist Straumann berechtigt, seine Mängelansprüche gegen die Vorlieferanten dem Kunden abzutreten und ihn auf deren (gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Aus den Ziff kann Straumann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen die Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind. 7. Haftungsbeschränkung Straumann GmbH Page: 3 of 5

4 7.1 Straumann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Straumann haftet in keiner Art und Weise für entgangenen Gewinn, Begleitschäden, indirekte Schäden, Spezialschäden, Folgeschäden oder andere ähnliche Schadensarten Falls Straumann für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Verantwortung gezogen wird, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise bei einem solchen Vertrag erlittenen Schaden, unter Ausschluss der Haftung für entgangenen Gewinn, Begleitschäden, den indirekten Schaden, Spezialschaden, Folgeschäden oder andere ähnliche Schadensarten. 7.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Straumann nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. 7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden. 7.5 Soweit die Haftung von Straumann ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 8. Eigentumsvorbehalt 8.1 Sämtliche von Straumann gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von Straumann aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche Straumann gegen den Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), als Vorbehaltsware Eigentum von Straumann. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen von Straumann. 8.2 Stellt der Kunde nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen von Straumann zur Herausgabe der noch im Eigentum von Straumann stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner ist Straumann bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn Straumann dies ausdrücklich erklärt. 9. Besondere Bestimmungen für individualisierte CADCAM Sekundärteile 9.1 Scan Service Straumann wird das individualisierte Sekundärteil oder ein anderes prothetisches Element ( Prothetisches Element ) gemäss dem Design und den Dimensionen des vom Kunden zu liefernden Wax-up Modells herstellen. Das Wax-up Modell muss neu sein und darf vorher noch nicht benutzt worden sein. Mit der Einsendung des Wax-up Modells anerkennt der Kunde, dass er das Design und die Produktion vorgängig genehmigt hat (Design Pre-Approval). Straumann ist für Mängel im Design oder die Passung des Prothetischen Elements nicht verantwortlich. Wenn der Kunde das von Straumann gelieferte Prothetische Element verändert oder bearbeitet, ist jegliche Mängelhaftung von Straumann ausgeschlossen. Das Wax-up Modell muss bei Lieferung an Straumann desinfiziert sein. Der Kunde muss die erfolgte Desinfektion in einer schriftlichen Erklärung bestätigen. Ferner muss die Verpackung des Wax-up Modells den jeweils gültigen Transport- und Sicherheitsgesetzen entsprechen. 9.2 Scan & Shape Service Straumann wird das Prothetische Element ausschliesslich gemäss den Design Parametern und Dimensionen entwickeln und herstellen, die vom Kunden in der Bestellung angegeben werden (sei es im Bestellformular Straumann GmbH Page: 4 of 5

5 oder Online). Straumann verändert die vom Kunden angegebenen und genehmigten Design Parameter, Dimensionen und die Form nicht. Straumann ist weder für Mängel im Design noch für die Passung des Prothetischen Elements verantwortlich. Wenn der Kunde das von Straumann gelieferte Prothetische Element verändert oder überarbeitet, ist jegliche Mängelhaftung von Straumann ausgeschlossen. 9.3 Wax-up Modell Straumann schickt dem Kunden das Wax-up Modell nicht zurück. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Straumann das Wax-up Modell neunzig (90) Tage nach Lieferung des Prothetischen Elements zerstört. Ist der Kunde der Meinung, das Prothetische Element entspreche nicht dem Design oder den Dimensionen des Wax-up Modells, so hat er nach den Vorschriften zur Mängelrüge gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzugehen und den von ihm behaupteten Mangel unverzüglich nach Erhalt des Prothetischen Elements zu rügen. Spätestens mit Ablauf der neunzig (90) Tage anerkennt der Kunde, dass sowohl Design als auch die Dimensionen des Prothetischen Elements mit dem Wax-up Modell übereinstimmen. 10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand 10.1 Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf und der Lieferung unserer Produkte ist Wien Sowohl das Grundverhältnis als auch die vorliegenden Bedingungen beurteilen sich nach österreichischem Recht unter Ausschluss den UN-Kaufrechts Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte in Wien. Juni 2014, Straumann GmbH, Floridsdorfer Hauptstrasse 1, 1210 Wien, Österreich Straumann GmbH Page: 5 of 5

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