BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Konditionen und Antragsverfahren - Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)
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- Mona Lenz
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1 BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung - Konditionen und Antragsverfahren - Michael Keinhorst B.&S.U. mbh
2 Die einzelnen Förderschwerpunkte - Übersicht - BENE Klima 1 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien UNTERNEHMEN 2 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN 3 Umwelt- und Energiemanagement- Systeme 4 Nachhaltige Mobilität 5 Forschung, Studien BENE Umwelt 6 Natur/ Umwelt Quartiere 7 Reduzierung Umweltbelastungen Quartiere Michael Keinhorst B.&S.U. mbh
3 Was ist BENE? Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung stellt Fördermittel für innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Förderschwerpunkt 1 (FS 1) Fokus auf Klimaschutz in Unternehmen Budget: 12 Mio. EFRE Förderschwerpunkt 2 (FS 2) Fokus auf Klimaschutz in öffentlichen Infrastruktureinrichtungen Budget: 51,5 Mio. EFRE, davon 20 Mio. für Kulturprojekte der Senatskanzlei Michael Keinhorst B.&S.U. mbh
4 Förderfähige Ausgaben Investitionen Planungsleistungen Dritter und ingenieurtechnische Leistungen bis zu 20 % der Investitionsausgaben Dienstleistungen Dritter (z.b. Gutachten). NICHT förderfähig sind Personalausgaben und Sachausgaben. Kultur- und Sporteinrichtungen sollen grundsätzlich nach AGVO 53 bzw. 55 bezuschusst werden. Sofern Betriebsgewinne erzielt werden, erfolgt die Förderung nach Förderschwerpunkt 1. Bei Projekten der Senatskanzlei reicht die Bestätigung der Senatskanzlei, dass die jeweilige Kultureinrichtung keine Betriebsgewinne erwirtschaftet. Michael Keinhorst B.&S.U. mbh
5 FS 1 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, UNTERNEHMEN BENE Klima Voraussetzungen: Effizienzanforderungen - energetischer Beratungsbericht mind. EnEV-Neubau - Ausnahme Denkmalschutz Amortisationszeit > 5 Jahre Wieviel? max. 30 % 80 % De-minimis Förderung oder nach AGVO, i. d. R. Mehraufwand Referenzinvestition Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
6 FS 2 Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, ÖFFENTLICHE BENE Klima Wer? öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öff. Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen Kultur- und Sporteinrichtungen Wieviel? 25 % 75 %, bis 90 % (bei sehr hohem Landesinteresse) Voraussetzungen: wie Förderschwerpunkt 1 (bis auf Amortisationszeit) Nur öffentlich zugängliche Nichtwohngebäude Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
7 Ausschlüsse/Einschränkungen (Auszug) Nicht förderfähig sind u. a.: Investitionen in den Wohnungsbau. Investitionskosten für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wenn der Erzeuger hierfür eine Förderung auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) oder einer dieses ersetzenden Regelung erhält. Mit Ausnahme von Insellösungen wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus reg. Energiequellen nicht bezuschusst. Die Erfüllung bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen ist nicht förderfähig. Bei Maßnahmen, die zwar der Erfüllung bestehender gesetzlicher Vorgaben dienen, die unabhängig von dem Vorhaben durchzuführen wären (Kesselaustausch), aber deutlich darüber hinaus gehen, können nur die Mehrausgaben gegenüber einer Referenzinvestition bezuschusst werden. Die Referenzinvestition umfasst die Ausgaben, die zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen mindestens zu tätigen wären. Gleiches gilt auch für den Ersatz defekter Anlagen. Förderfähig sind nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
8 Förderbereiche a) Energieeffiziente, technologieoffene Lösungen im Bereich z. B. der: Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik Querschnittstechnologien Prozessoptimierung Wärmeerzeugung Kälte-/Klimatechnologie Abwasser- und Abluftwärme Stoffstrom-/Ressourceneffizienz Kraft-Wärme-Kopplung. b) Erneuerbare Energien Geothermie Biogas Wärmeerzeugung Solarthermie Die Förderung verfolgt einen technologieoffenen Ansatz und wird vorrangig zur Unterstützung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesetzt. Die Förderung kann Beratungsmaßnahmen, Monitoring und Schulungen einschließen. Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
9 Einzelmaßnahmen Endenergieeinsparung Maßnahmenbereich Prozessoptimierung / Gebäudeleittechnik 5 % Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung) 25 % Kälte-/Klimatechnologie 25 % Abwasser- und Abluftwärme 5 % Primärenergieeinsparung Wärmeerzeugung 20 % Kraft-Wärme-Kopplung 20 % regenerative Energien 20 % Orientierungsfördersatz: bis zu 544 pro jährlich eingesparter MWh Primärenergie Wird im Einzelfall auf Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit festgelegt. Die Berechnungen auf der Basis von Energieaudits müssen spätestens zum Antrag von einem für die Investitionsmaßnahme zugelassenen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes durchgeführt oder zumindest bestätigt werden. Für die Projektskizze reichen zunächst Schätzungen. Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
10 Mindeststandards Bei umfassender Gebäudesanierung (außer Kulturprojekte) Maßnahmenbereich Gebäudesanierung Endenergieeinsparung Niveau Q p und mittlere U-Werte Gebäude die der EnEV unterliegen 30 % FS 1 mindestens Neubauniveau FS 2-10 % Anforderung EnEV Neubau Denkmalobjekte 30 % Q P keine U opak < 160 % Neubau Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
11 Gebäudesanierung Gebäudesanierung im FS 1: Entscheidung im Einzelfall Gebäudesanierung im FS 2: Es sind drei Förderstufen in Abhängigkeit vom geplanten energetischen Sanierungsniveau vorgesehen. Die Orientierungsfördersätze liegen derzeit zwischen und pro jährlich eingesparter t CO 2 -Äq Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
12 Amortisationszeit Beihilferecht De-minimis AGVO Projekt Effekte Endenergie Primärenergie CO 2 BENE Mindestanforderungen Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
13 Empfohlene Vorgehensweise Hilfsmittel 1. Abschätzung der Amortisationszeit ohne Förderung (voraussichtlich > 5 Jahre?) Excel-Tool zur Ermittlung der Amortisationszeit 2. Förderbedarf und mögliche Förderhöhe a) wenn <= dann Prüfung freier De-minimis-Betrag, alternativ b) Abschätzung der möglichen Förderhöhe auf Basis der relevanten AGVO-Artikel dazu - KMU-Status checken - ggf. Referenzinvestition abschätzen (Mehrausgaben ermitteln) => max. Förderbetrag nach Beihilferecht Förderrichtlinie und Förderhandbuch FS1 KMU-Erklärung Telefonische Beratung B.&S.U. mbh 3. Abschätzung der Einspareffekte (End- und Primärenergiebedarf in % und absolut) sowie Ermittlung der CO 2 -Einsparung Excel-Tool BENE-Daten- und Berechnungsblatt Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
14 Empfohlene Vorgehensweise Hilfsmittel 4. Überprüfung der Mindestanforderungen 5. Ermittlung des maximalen Förderbetrags auf Basis der Einspareffekte (Orientierungsfördersatz derzeit 544 /t PE) => max. Förderbetrag auf Basis der Effekte 6. Ermittlung des voraussichtlichen Förderbetrags (Gegenüberstellung Förderbetrag Beihilfe zu Förderbetrag Effekte) 7. Abgleich mit dem erwarteten Förderbetrag und Entscheidung ob Projektskizze eingereicht werden soll Förderrichtlinie und Förderhandbuch FS1 Merkblatt Technische Zusatzanforderungen Telefonische Beratung B.&S.U. mbh Projektskizze je nach Maßnahmenschwerpunkt Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
15 Austausch einer betrieblichen Kälteanlage Projektbeispiel Eine Verpflichtung zum Austausch besteht nicht Die neue Kälteanlage soll mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden Ausgaben (CO 2 -Kälteanlage) Referenzinvestition 184 T (R404a) Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
16 Schritt 1: Amortisationszeit B. Verbrauchsgebundene Kosten Energieverbrauch kwh pro Jahr oder Leistung kw Preis pro Energieeinheit Euro pro kwh oder pro kw Jahreskosten statisch Euro/a Jahreskosten dynamisiert Euro/a B.1 Verbrauchskosten 1. Energieträger kwh/a 0,21 /kwh /a /a B.1 Verbrauchskosten 2. Energieträger kwh/a 0,09 /kwh /a /a B.2 Kosten für Leistungsbezug 0 /a 0 /a B.2 Kosten für elektrische Hilfsenergie kwh/a 0,21 /kwh 290 /a 406 /a B.3 Anfuhr und Lagerkosten 0 /a Summe Verbrauchsgebundene Kosten /a /a C. Betriebsgebundene Kosten Einheiten Preis pro Einheit Euro pro Einh. Jahreskosten statisch Euro/a Jahreskosten dynamisiert Euro/a C.1 Personal: Bedienung, Reinigung /a /a C.2 Versicherung 0 /a 0 /a C.3 Steuern, Abgaben, Gebühren 0 /a 0 /a C.4 Verwaltungskosten /a /a C.5 Instandhaltungskosten /a /a Summe Betriebsgebundene Kosten /a /a D. Jahreskosten (A+B+C) /a Amortisationszeit in Jahren 10,9 a Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
17 Schritt 2: Förderbedarf und mögliche Förderhöhe Fall A: De-minimis Es steht für das aktuelle Jahr noch ein Betrag in Höhe von 160 T zur Verfügung maximale FQ 80 % von 249 T => Förderbetrag max. 160 T Fall B: AGVO Es steht kein freier De-minimis-Betrag zur Verfügung Der Artikel 38 der AGVO ist relevant Es handelt sich um ein kleines Unternehmen maximale FQ 50 % der Mehrausgaben (hier 65 T ) => Förderbetrag max. 32,5 T AGVO Kapitel III: Artikel.. 38 Energieeffizienzmaßnahmen Anmeldeschwellen nach AGVO Kapitel I; Art s) 15 Mio. pro Unternehmen und Vorhaben Kleine Unterne hmen Mittlere Unterne hmen Große Unterne hmen Zuschlag für Gebiet C max. Förde r-satz 50 % 40 % 30 % 5% 55% Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
18 Schritt 3: Ermittlung der Effekte Eingesparte CO 2 -Äq-Emissionen t CO 2 -Äq/a 41,57 Jährliche Primärenergie-Einsparung PE kwh/a Primärenergieeinsparung in % % 26 % Jährliche Endenergie-Einsparung EE kwh/a Endenergieeinsparung in % % 26 % Schritt 4: Überprüfung der Mindestanforderungen Maßnahmenbereich Endenergieeinsparung Kälte-/Klimatechnologie 25 % Technische Zusatzanforderung: Einsatz natürlicher Kältemittel Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
19 Schritt 5: Ermittlung des maximalen Förderbetrags auf Basis der PE-Einsparung Einsparung Primärenergie: 121 MWh/a Aktueller max. Fördersatz: 544 /MWh PE => Einsparung CO 2 -Äq: 41,6 t/a Aktueller max. Fördersatz: /MWh PE => Prioritär betrachtet wird bei technischen Einzelmaßnahmen der Förderbetrag auf Basis der Primärenergieeinsparung! => Unter Berücksichtigung der hohen CO 2 -Einsparung durch Einsatz des natürlichen Kältemittels (niedriger TEWI-Wert) könnte auch ein höherer Förderbetrag vertreten werden. Die Entscheidung hängt auch von der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit ab! Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
20 Schritt 6: Ermittlung des voraussichtlichen Förderbetrags Fall A: De-minimis freier De-minimis-Betrag: 160 T max. Betrag auf Basis der Effekte: T Fall B: AGVO max. Betrag nach AGVO: 32,5 T max. Betrag auf Basis der Effekte: T Beispiel Förderbetrag: 66 T => voraussichtlicher Förderbetrag: 32,5 T => Mehrausgaben vollständig bezuschusst. Amortisationszeit mit Förderung: 8 Jahre Amortisationszeit mit Förderung: 9,5 Jahre Amortisationszeit ohne Förderung: 10,9 Jahre Amortisationszeit Referenzinvestition: 8,9 Jahre Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
21 Projektanmeldung FS 1 Gebäudesanierung: jederzeit FS 2 Gebäudesanierung: Schulen: Teilnahmeaufruf erfolgte bereits sonstige Einrichtungen außer Denkmalobjekte: Teilnahmeaufruf 2016 / Direktanfrage Bezirke Denkmalobjekte: Teilnahmeaufruf 2016 FS 1 und FS 2 Einzelmaßnahmen: jederzeit Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
22 FS 3 Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE Klima Eco-Management and Audit Scheme (EMAS). Energiemanagement DIN EN ISO Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO European Energy Award Bezirksverwaltungen Wer? KMU, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen Voraussetzungen: Projekt gilt erst mit Erst-Zertifizierung als abgeschlossen Angebote entsprechender Dienstleister Wieviel? EEA: max. 80 % max EMAS und DIN EN ISO max. 50 % max Andere: max. 40 % max Fremdleistungen, Personal, Investitionen (geringfügig) Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
23 Allgemeine Förderbedingungen BENE Projektförderung Betriebsstandort und Umsetzung in Berlin Beginn erst nach Bewilligung Zuschüsse (Anteilsfinanzierung), i.d.r. nicht rückzahlbar Erstattungsprinzip, nachschüssig Investitionen über gesetzlich vorgegebene Standards hinaus - keine Pflichtaufgaben Quantitative Klima- und Umwelteffekte sind vorab nachzuweisen Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
24 Kontaktieren Sie uns! B.&S.U. Beratungs- und Service- Gesellschaft Umwelt mbh Alexanderstraße Berlin 030 / info@bene-berlin.de Michael Keinhorst B.&S.U.mbH
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