Doppelt Geld: Öffentliche Mittel zur Energieeinsparung
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- Günter Böhm
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1 Doppelt Geld: Öffentliche Mittel zur Energieeinsparung Wismar, Dr. Beatrix Romberg
2 Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 5. Fazit 2
3 Bundesförderung Fördermittelstellen für Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Speicherung, Elektromobilität: BAFA KfW Projektträger Jülich Projektträger Karslruhe BMU über UBA BMWi BMVI 3
4 4
5 Bundesförderung: 1. BAfA Heizen mit erneuerbaren Energien: Biomasse Gegenstand der Förderung Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 kw Nennwärmeleistung: Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln Pelletöfen mit Wassertasche Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (Staub unter 15 mg/m 3 ) Hinweis: Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem KWKG möglich; Informationen auch über das BAfA 5
6 Bundesförderung: 2. KfW Produktfinder: Unternehmen - Erneuerbare Energien - in Wärme investieren Produktnummer 271 Kredit: ab 1,00 % p.a. eff.; mit Tilgungszuschuss (20 je kw Nennwärmeleistung) Was: Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas große Wärmespeicher Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) Wen: Unternehmen Privatpersonen, Freiberufler Landwirte Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände Gemeinnützige Antragsteller, Genossenschaften 6
7 Bundesförderung: 2. KfW 7
8 8
9 Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse, Projektträger Karlsruhe Wer? Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland mit Ausnahme der Energieversorgung Contractoren, die eine förderfähige Maßnahme im Rahmen eines Contracting- Vertrages bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen Was? investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien, Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen oder Anlagen und sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen. Die Maßnahmen müssen die Energieeffizienz des betrachteten Produktionsprozesses verbessern. Wie? Zuschuss, 20 % der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten. 9
10 Gliederung 1. Bundesförderung 2. Land Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutz- Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Land Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 5. Fazit 10
11 Rahmen Mittelausstattung EFRE: 58,5 Mio. investive Klimaschutz-Zuschüsse für wirtschaftlich tätige Organisationen Klimaschutz-Darlehensfonds für Unternehmen 1. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insb. KMU 2. Vereine, Verbände, Stiftungen 3. Körperschaften öffentlichen Rechts investive Klimaschutz-Zuschüsse für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen Klimaschutz-Darlehensfonds für Kommunen 1. Körperschaften öffentlichen Rechts 2. Vereine, Verbände, Stiftungen 11
12 Förderschwerpunkte ab Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen 2.2 Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung 2.3 Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, z.b. Speicherung von Wärme und Strom (einschließlich chemischer und physikalischer Speicherlösungen); Nahwärme/Grüngasnetze; Wasserstoff- Infrastrukturmaßnahmen 2.4 Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe; Elektromobilität 2.5 Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und Erneuerbarer Energien 2.6 Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen, 2.7 Planungsleistungen investiver Maßnahmen 12
13 Inhalte Antragsteller: 3.1 Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts (beispielsweise Kommunen, Kirchen) 3.2 Vereine, Verbände und Stiftungen; Nicht wirtschaftlich tätig!!! Kita Sonnenschein Wismar 13
14 Details Zuwendungsvoraussetzungen zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens Euro bei Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens Euro betragen; Förderhöhe Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahmefall bis zu 80 %. Maßnahmen deren Amortisationszeiten unter fünf Jahren liegen, werden nicht gefördert Amtshaus Bad Doberan 14
15 Förderhöhe- Bonussystem Bonussystem: maßnahmespezifischer Bonus (einmalig) 10% für besondere Innovationen oder für Projekte mit erheblich verbesserter Ressourceneffizienz oder für Projekte mit besonderem Multiplikatoreffekt, Demonstrationscharakter, Öffentlichkeitswirksamkeit Plus-Energieschule Reutershagen 15
16 Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Land Mecklenburg-Vorpommern Klimaschutz- Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 5. Fazit 16
17 Förderschwerpunkte ab Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen 2.2 Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung 2.3 Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, z.b. Speicherung von Wärme und Strom (einschließlich chemischer und physikalischer Speicherlösungen); Nahwärme/Grüngasnetze; Wasserstoff- Infrastrukturmaßnahmen 2.4 Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe; Elektromobilität 2.5 Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und Erneuerbarer Energien Strohheizung Plate 2.6 Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen 2.7 Planungsleistungen von investiven Maßnahmen 17
18 Mehrkostenprinzip Normalinvestition: Gas-Heizung Ziel der Klimaschutz-Förderung: Holzhackschnitzelheizung Mehrkosten: Förderung (Beihilfe) 30 % Eigene Kosten:
19 KMU-Definition Fernwärme Rudow 19
20 Allgemeine Freistellungsverordnung Beihilfegrenzen der Investitionsmehrkosten bei großen Unternehmen (alle Förderungen von EU, Bund, Land): Energieeffizienzmaßnahmen: Max. 30 % Subvention Erneuerbare Energien: Max. 45 % der Subvention Förderung nach Klimaschutz-Richtlinie: 20 % - 40 % je nach Technologie Veröffentlicht über Merkblätter auf 20
21 Merkblätter 21
22 Förderhöhe- Bonussystem Bonussystem: Unternehmensbonus: 10% für mittlere Unternehmen 20 % für kleine Unternehmen maßnahmespezifischer Bonus (einmalig) 10% für besondere Innovationen oder Batteriepark WEMAG Schwerin für Projekte mit erheblich verbesserter Ressourceneffizienz oder für Projekte mit besonderem Multiplikatoreffekt, Demonstrationscharakter, Öffentlichkeitswirksamkeit oder für Projekte mit wirtschaftlicher Teilhabe für Bürger oder Kommunen 22
23 Details Zuwendungsvoraussetzungen zuwendungsfähige Ausgaben mindestens Euro bei Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens Euro Maßnahmen deren Amortisationszeiten unter fünf Jahren liegen, werden nicht gefördert Einhaltung der Vergabevorschriften ist Voraussetzung! 23
24 Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Land Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutz- Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 5. Fazit 24
25 Kommunen (ELER); Umfang: 3,5 Mio. bis 2020 Wer: Kommunen im ländlichen Raum Was: 2.1 Investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, insbesondere Biomassenutzung; Sonnenenergienutzung; oberflächennahe Geothermie, Wärmepumpen 2.2 Kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung, insbesondere Nahwärmenetze und Speicher. 2.3 Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen. 25
26 ELER-Richtlinie Wie: Zuschuss für die Investitionen in Höhe von 67,5 % Zuschuss für die Studien in Höhe von 75 % Mind Investitionskosten Amortisationszeit mind. 5 Jahre Veröffentlichung voraussichtlich im September 2015 Bewilligung über das StALU Mittleres Mecklenburg Rostock/Bützow 26
27 Gliederung 1. Bundesförderung 2. Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen (EFRE) 3. Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen (EFRE) 4. Klimaschutz-Förderrichtlinie im ländlichen Raum (ELER) 5. Fazit Schweriner Schloss 27
28 Fazit Antragstellung lohnt sich Erarbeitung der Förderpraxis erfolgt kontinuierlich Vorgaben zu den EU-Mitteln sind streng, insb. hinsichtlich der Einhaltung von Vergaberegelungen Aufwand und Nutzen sind rechtzeitig abzuwägen 28
29 Dr. Beatrix Romberg Referat Erneuerbare Energien 29
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