Energieaudit was kommt danach?
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- Lukas Schmitz
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1 Energieaudit was kommt danach? Tipps und Empfehlungen Berliner Energieagentur GmbH Französische Str Berlin Telefon Telefax office@berliner-e-agentur.de erstellt durch Frederik Lottje Projekt-Nr April 2016
2 Inhalt 1 Einleitung 3 2 Einführung eines Energiecontrollings 3 3 Umsetzung von Maßnahmen 4 4 Fördermittel 5
3 1 Einleitung Ihr Unternehmen hat ein Energieaudit durchgeführt. Damit haben Sie einen Überblick über den Energieverbrauch im Unternehmen gewonnen und kennen die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen Energie einzusparen. Nutzen Sie dieses Wissen, um den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen dauerhaft im Blick zu haben, zu senken und somit Ihre Energiekosten zu reduzieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Wege und Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Anschluss an Ihr Energieaudit, die sich natürlich auch kombinieren lassen. 2 Einführung eines Energiecontrollings Zielsetzung Um den Energieverbrauch kontinuierlich zu überwachen und beispielsweise bei nicht erklärbarem Anstieg des Verbrauchs schnell Maßnahmen ergreifen zu können, bietet sich die Einführung eines Energiecontrollings an. Energiecontrolling bedeutet, dass bestimmte, vorher definierte Energieverbrauchsdaten in regelmäßigen Abständen erfasst und kontrolliert werden. So kann zeitnah festgestellt werden, wenn Verbräuche unerklärlich hoch sind. Es kann rechtzeitig untersucht werden, welche Ursachen vorliegen und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Somit werden unliebsame Überraschungen bei der Jahresabrechnung vermieden und der Erfolg von umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen überwacht werden. Vorgehen Um ein Energiecontrolling einzuführen, muss definiert werden, welche Verbrauchsdaten erfasst werden sollen. Dies kann z. B. der Gesamtstromverbrauch sein. Falls vorhanden, empfiehlt es sich, Werte von Unterzählern zu erfassen, deren Werte einen relevanten Aussagewert haben. Gegebenenfalls müssen auch neue Unterzähler installiert werden. Zudem muss definiert werden, in welchen zeitlichen Abständen die Werte erfasst werden. Idealerweise wird eine kontinuierliche Datenerfassung in Echtzeit vorgenommen. Möglich sind aber beispielsweise auch eine monatliche oder an bestimmte Ereignisse gebundene oder nach einzelnen Zählern unterschiedliche Datenerfassung. Grundsätzlich empfiehlt sich, für Zähler mit einem höheren bzw. volatilerem Verbrauch eine engere Taktung vorzusehen als für Zähler mit einem geringerem und gleichmäßigerem Verbrauch. Eine geeignete Software kann die Auswertung der Daten erleichtern insbesondere wenn diese in Echtzeit erfasst werden. Durch ein Energiecontrolling kann auch der Erfolg von Energieeffizienzmaßnahmen überwacht werden. Daher ist bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnehmen zu bedenken, wie der entsprechende Verbrauch erfasst werden kann. Unter anderem sollten bei der Einrichtung von neuen, größeren Energieverbrauchern (z. B. neue Produktionstraßen oder Serverräume) entsprechende Unterzähler eingebaut werden, um den Energieverbrauch dieser Verbraucher zu erfassen.
4 Die Erfahrungen aus den im Jahr 2015 durchgeführten Energieaudits zeigt, dass ein erheblicher Teil des Aufwands in der Datenerfassung und -beschaffung bestand. Die Einführung eines Energiecontrollings wirkt sich daher auch positiv auf den Aufwand beim nächsten, gesetzlich vorgegebenen Energieaudit im Jahr 2019 aus, da dann umfassende Energieverbrauchsdaten vorliegen. 3 Umsetzung von Maßnahmen Üblicherweise werden im Energieaudit Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten empfohlen. Hier liegt es nun beim Unternehmen zu entscheiden, welche Maßnahmen wie und welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen besteht nicht, kann im Einzelfall aber wirtschaftliche und ökologisch sinnvoll sein. Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen Bevor ein Unternehmen eine Maßnahme umsetzt, sollten sich die zuständigen Ansprechpartner intensiv mit dem jeweiligen Vorschlag beschäftigen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen relevant: - Welche der empfohlenen Maßnahmen sollen als erstes angegangen werden? Gibt es Maßnahmen, die sich gegenseitig beeinflussen? (Beispiel: Wärmedämmung und Wärmezentrale) - In der Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist von bestimmten Parametern und Annahmen ausgegangen worden. Stimmen diese noch, oder haben sich diese mittlerweile verändert? Dann sollte die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit der empfohlenen Maßnahmen noch einmal überprüft werden. - Gibt es Bereiche, in denen demnächst sowieso Maßnahmen anstehen (z. B. Instandhaltung, Sanierung, Austausch, Neuanschaffung)? Dann lassen sich möglicherweise die empfohlenen Maßnahmen damit verbinden. Planung der Maßnahmen Wenn diese Fragen geklärt sind, steht in einem nächsten Schritt die konkrete Planung der Maßnahme an: - Sind alle Informationen vorhanden, um die Maßnahme umzusetzen bzw. auszuschreiben, oder muss noch ein Fachplaner hinzugezogen werden? - Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich? - Sind alle betroffenen Personen und Abteilungen informiert? - Wurde geprüft, welche Auswirkungen die Maßnahme auf andere geplante Maßnahmen bzw. Arbeitsprozesse hat? - Wie lange wird die Umsetzung in Anspruch nehmen? Gibt es hierbei bestimmte Ereignisse, die berücksichtigt werden müssen? Finanzierung der Maßnahmen Und es muss natürlich die Finanzierung der Maßnahme geklärt werden. Hierbei helfen folgende Leitfragen: - Sind Mittel in der Unternehmensplanung vorgesehen oder muss eine neue, ggf. externe Finanzierungsquelle aufgetan werden?
5 - Gibt es Fördermittel, die die Umsetzung der Maßnahme unterstützen? - Muss die Maßnahme ausgeschrieben werden oder kann der Auftrag freihändig vergeben werden? Liegen alle Informationen vor, um die Maßnahme auszuschreiben? - Wurden die zutreffenden Arbeitsschutzrichtlinien berücksichtigt? Experten für die Umsetzung von Maßnahmen lassen sich z.b. hier finden: 4 Fördermittel Die Umsetzung von Maßnahmen bzw. der Aufbau von Energiemanagementsystemen wird durch Fördermittel unterstützt. Hier sind für Unternehmen insbesondere folgende Programme von Interesse: BAFA - Förderung von Energiemanagementsystemen Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem sind in Verbindung mit einer Erstzertifizierung förderfähig. Finanzielle Zuwendung: Es wird ein anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bewilligt - zwischen 20 und 80% der Kosten bzw. minimal bis maximal Euro. Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen (rechtlich selbstständige Einheiten) mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. BAFA - Förderung von Klima- und Kälteanlagen Förderfähig sind alle Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufes sowie Kühlmittelleitungen für Wasser und Sole.
6 Beratungsmaßnahmen Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsanlagen (Basisförderung) Errichtung von Neuanlagen (Basisförderung) Errichtung von Sorptionskälteanlagen und sonstigen Klimaanlagen Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung). Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der durchgeführten Maßnahme sowie der Höhe der in Rechnung gestellten Kosten (Beratungsförderung) bzw. der Höhe der Nettoinvestitionskosten und der Energieeffizienz der Gesamtanlage. Beispielsweise beträgt der Fördersatz für die Beratungsmaßnahmen 80 % der in Rechnung gestellten Kosten, maximal jedoch Euro. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Sachkundigen für Klimaund Kälteanlagen in das Antragsverfahren. Alle Unternehmen (unabhängig von der Größe), gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht. /index.html KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen und -prozesse (292, 293) Förderung von Energieeffizienz steigernden Maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse (z.b.: Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik Elektrische Antriebe/Pumpen etc.) Kredite mit günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag beträgt bis zu 25 Mio. pro Vorhaben (Überschreitung bei besonderer Förderungswürdigkeit möglich). Unternehmen, Contracting-Geber, Freiberufler Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/EE-Produktion /
7 BMWi - Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen: Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien, Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen (Abwärmenutzung) sonstige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten, bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je Vorhaben maximal 1,5 Mio. EUR Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen im Rahmen eines Contracting-Vertrags eine geförderte Maßnahme durchführen DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=fc175bac9fa969f72860f86be d;views;document&doc=12115 BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen): BENE unterstützt Maßnahmen, die den Verbrauch von Prozess- und Gebäudeenergie senken und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Einrichtung von Umwelt- und Energiemanagement-Systemen weitere Umweltschutzmaßnahmen (nicht energetisch, Lärm, Luft etc.) Zuschüsse. Ausschlaggebend für die Fördersätze bzw. Förderhöhe sind Inhalte, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des Vorhabens; dies wird im Einzelfall geprüft. rechtlich selbstständige Unternehmen und Betriebe
8 öffentliche Einrichtungen gemeinnützige Institutionen und Vereine Forschungseinrichtungen
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