Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung RL Energie/2014. Sachstand per
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- Lioba Schenck
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1 Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung RL Energie/2014 Sachstand per Gunther Hörichs Chemnitz,
2 Allgemeine Fördergegenstände Energieeffizienz Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme Erneuerbare Energieträger Energie 2014 Energiespeicherung Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken
3 geplante Mittel Strukturfondsperiode ,00 Mio. EUR EFRE-Mittel für investive Maßnahmen 30,00 Mio. EUR EFRE-Mittel + 3,75 Mio. EUR LM-Mittel für anwendungsorientierte Forschung
4 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger Nrn Fördergegenstände 1. Steigerung der Energieeffizienz KMU Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Kommunale Körperschaften (soweit wirtschaftlich tätig) sonstige Unternehmen mit direkter oder indirekter öffentlicher Beteiligung, die der KMU-Definition nicht entsprechen 2. Nutzung erneuerbarer Energieträger x x x 3. Energiespeicherung x x x 4. Investive Modellvorhaben a) zu 1-3 b) intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme x nur 2 u. 3 x nur 2 u. 3 x
5 KMU s Kleinst- und Kleine Unternehmen < 50 Mitarbeiter und max. Jahresumsatz oder Bilanzsumme von 10 Mio. EUR Mittlere Unternehmen < 250 Mitarbeiter und max. Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder max. Bilanzsumme 43 Mio. EUR
6 ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, deren Geschäftszweck besteht in: Vermietung von Wohnraum Verpachtung Einspeisung von elektrischer Energie in das öffentliche Netz sowie Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
7 fachliche Fördervoraussetzungen Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz Nr. Fördergegenstand Zuwendungsvoraussetzung 1.a) in Fertigungs- und Betriebsprozessen 1.b) durch Nutzung von Anfallenergie 1.c) durch Einsatz von effizienten Anlagen zur Strom-, Wärme-, Kälteerzeugung Die Produktivität der Endenergienutzung des Prozesses muss um mindestens 10% gesteigert werden. Der Endenergieverbrauch des Prozesses, bei dem die Anfallenergie genutzt wird, muss um mindestens 10% verringert werden. Der Primärenergieverbauch muss im gesamten Betrieb um mindestens 5% oder in der versorgten Betriebs- bzw. Prozesseinheit um mindestens 10% verringert werden. 1.d) durch energetische Sanierung von Betriebsgebäuden 1.e) bei der Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung Es muss ein Zustand erreicht werden, bei dem die Anforderungen der EnEV um mindestens 10% überboten werden. Der Endenergieverbrauch muss um mindestens 5% bei gleichen Absicherungs- und Nutzungseigenschaften der Anlage verringert werden.
8 unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
9 fachliche Fördervoraussetzungen Investitionsvorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien Nr. Fördergegenstand Zuwendungsvoraussetzung 2.a) durch den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung thermischer Energie in Kombination mit einem Wärmenetz 2.b) durch den Einsatz von Anlagen zur Erzeugung thermischer Energie für kombinierte Heiz- und Kühlprozesse Der Primärenergieverbrauch der versorgten Betriebsbzw. Prozesseinheit muss um mindestens 20% verringert werden. Der Primärenergieverbrauch der versorgten Betriebsbzw. Prozesseinheit muss um mindestens 20% verringert werden.
10 fachliche Fördervoraussetzungen Investitionsvorhaben zur Energiespeicherung Nr. Fördergegenstand Zuwendungsvoraussetzung 3.a) von elektrischer Energie 3.b) von thermischer Energie Die Anlagen müssen nachweislich aufgrund ausreichender Größe oder durch Bündelung kleiner Anlagen (Pooling) am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Der Jahres-Heizenergiebedarf des angeschlossenen Gebäudes muss mindestens zu 70% aus erneuerbaren Energien oder aus Anfallenergie gedeckt werden.
11 fachliche Fördervoraussetzungen investive Modellvorhaben Nr. Fördergegenstand Zuwendungsvoraussetzung 4.a) zu Vorhaben nach den Nummern 1 bis 3 4.b) zu intelligenten Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme Die Modellvorhaben müssen eine neue Technologie oder die innovative Verknüpfung bestehender Technologien unter verschiedenen Einsatzszenarien demonstrieren oder die energie- und klimapolitischen Ziele des Freistaates Sachsen in besonderem Maße unterstützen. Die Modellvorhaben müssen zu einem Anschluss zusätzlicher Energiekunden an intelligente Netze führen oder die stärkere Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem unterstützen.
12 intelligenten Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme (Smart Grid) regelbare Ortsnetztransformatoren lokale Blindleistungsanpassung Vermeidung von Einspeisespitzen durch Abregelung oder Lastmanagement oder den Einsatz von Speichern
13 Zuwendungshöhe Beihilfegrundlage De-minimis-Beihilfe für Unternehmen (i.d.r. max EUR innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Steuerjahre (i.d.r. Kalenderjahre)) Zuwendungshöhe Investitionskosten bis zu 50% De-minimis-Beihilfe für Kommunen Investitionskosten bis zu 80% seit 2014 Berücksichtigung aller verbundenen Unternehmen
14 Zuwendungshöhe Artikel Bezeichnung Bemerkung Beihilfegrenze 14 Regionale Investitionsbeihilfen Erstinvestitionen für alle Unternehmen - Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit zur - Errichtung einer neuen Betriebsstätte - Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte (Kosten mind. 200% über dem Buchwert der wiederverwendeten Vermögenswerte) nur KMU - Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte - grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses (Kosten müssen mind. AfA der letzte 3 Jahre sein) mind. 25% Eigenbeitrag (darf keine öfftl. Mittel enthalten)
15 Zuwendungshöhe Beihilfegrundlage Artikel 14 AGVO Regionale Investitionsbeihilfen kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Großunternehmen Zuwendungshöhe Investitionskosten Leip./DD;Ch./Görlitz bis zu 30/35/40% bis zu 20/25/30% bis zu 10/15/20%
16 Zuwendungshöhe Artikel Bezeichnung Bemerkung Beihilfegrenze 17 Investitionsbeihilfen KMU Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte zur: - Errichtung neuer Betriebsstätte - Erweiterung bestehender Betriebsstätte - Diversifizierung der Produktion durch neue, zusätzliche Produkte - grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses 20% kleine U. 10% mittl. U.
17 Zuwendungshöhe Beihilfegrundlage Abschnitt 7 AGVO Umweltschutzbeihilfen kleine Unternehmen mittlere Unternehmen Großunternehmen Zuwendungshöhe Investitionsmehrkosten bis zu 70% bis zu 60% bis zu 50% Artikel Bezeichnung Bemerkung Beihilfegrenze 40 Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme- Kopplung Voraussetzungen (und) -nur für neu installierte oder modernisierte Kapazitäten -Einsparung Primärenergie Beihilfefähige Kosten sind: -Vergleich zu herkömmlichen Kraftwerk oder Heizsystem Differenz (Mehrkosten) oder zusätzliche Kosten -Zusätzliche Investitionskosten zur Erhöhung des Effizienzgrades bei bereits bestehender effizienten Anlage 70% kleine U. 60% mittl. U 50% > KMU
18 Zuwendungshöhe Ermittlung beihilfefähige Investitionsmehrkosten: Trennung der Kosten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gesamtinvestitionskosten alternativ Vergleich mit einer ähnlichen zu einer geringeren Energieeffizienz führenden Investition. Kostendifferenz = beihilfefähige Kosten
19 Zuwendungshöhe zusätzlich bei Investitionsvorhaben nach 1 bis 3 (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Speicher) bei Anwendug Beihilfegrenzen nach de-minimis oder Artikel 14 bzw. 17 AGVO: Max. Zuwendungshöhe = CO 2 -Minderung in Tonnen pro Jahr Planwert x 500 EUR/Tonne x Faktor* Bei Vorlage Sächsischer Gewerbeenergiepass oder Anwendung EMS erhöht sich die Zuwendung um bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. *der Faktor ist abhängig vom Fördergegenstand und liegt zwischen 0,15 und 2,00
20 Fallbeispiel Annahmen Investitionskosten: energetisch bedingte Mehrkosten: CO 2 -Einsparung p. a.: 450 t kleines Unternehmen Ermittlung der Zuwendungshöhe Begrenzung durch: AGVO Beihilfemöglichkeiten de-minimis Richtlinie Maximale Zuwendungshöhe basiert auf: Art. 40 Kraft-Wärme- Kopplung energetisch bedingte Mehrkosten (Umweltschutzbeihilfe) Investitionskosten Jährliche eingesparter CO 2 - Ausstoß Begrenzungssatz: 70 % 50 % max CO 2 -Einsparung p.a. in t x 500 /t x 0,3* Maximale Zuwendungshöhe ggf. zzgl. Bonus *) Faktor für KWK-Anlage bis 70 kwel
21 weitere Besonderheiten im Verfahren bauliche Maßnahmen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind nur förderfähig, wenn Genehmigung oder Zustimmung der unteren Wasserbehörde vorliegt fachliche Einschätzung der Projekte durch die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Bei Investitionsvorhaben darf nach Antragseingang bei der SAB sofort - auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Vergabeprüfung bei KMU s ab 50 TEUR Gesamtzuwendung, 3 Angebote sind bei Unterschreitung Schwellenwerte ausreichend bei Kommunen generell Vergabeprüfung erforderlich Ausgaben für Planungsleistungen nach HOAI werden i.h. bis zu 20 % der förderfähigen Sachausgaben für Investitionsgüter anerkannt Nachrang zu gleichartiger nationaler Förderung (keine Kumulierung mit Förderung über BAFA)
22 Kurzübersicht der Richtlinien Fördergegenstände KMU Unternehmen mit öffentlicher/kom munaler Beteiligung Kommunale Gebietskörperschaften und Verbandskörperschaften Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Organisationen Steigerung der Energieeffizienz Energie/2014 Klima/2014 Nutzung erneuerbarer Energieträger Energiespeicherung intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme Energie/2014 Energie/2014 Energie/2014 nichtinvestive Maßnahmen Energie/2014 Klima/2014
23 Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter:
24 Kontakt: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Abteilung Umwelt und Landwirtschaft Dresden Tel.: 0351/ Fax: 0351/ Umwelt@sab.sachsen.de
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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