Förderung RL Energie/2014 Abgrenzung zur Bundesförderung und Beispiele
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- Hannelore Meissner
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1 Förderung RL Energie/2014 Abgrenzung zur Bundesförderung und 15. Sächsischer Energietag Effizienz, Netzwerk & Co. Zoo Leipzig / Gondwanaland am 19. April 2016 Referent: Marc Postpieszala
2 Kurzportrait SAENA Gesellschaftsanteile: 51 % 49 % Entwicklung von Lösungsstrategien, Begleitung von Modellprojekten in den Bereichen Energieeffizienz und zukunftsfähige Energieversorgung fachliche Impulsberatungen unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten (Freistaat Sachsen, Bund und EU) Aufbau gezielter Bildungsprogramme und zielgruppenspezifischer Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkbildung zum Erfahrungsund Informationsaustausch Beratertelefon: info@saena.de - Seite 2
3 Richtlinie Zukunftsfähige Energie- versorgung RL Energie/2014 Förderthemen: Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme, anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken Zielgruppen: KMU(außer Forschung), Unternehmen der öffentlichen Hand (außer Energieeffizienz und Forschung) und Hochschulen/Forschungseinrichtungen (nur Forschung) Budgets (EFRE und Landesmittel): 35 Mio. EUR für investive Maßnahmen 34 Mio. EUR für anwendungsorientierte Forschung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 3
4 Richtlinie Zukunftsfähige Energie- versorgung RL Energie/2014 Förderthemen: Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme, anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken Zielgruppen: KMU(außer Forschung), Unternehmen der öffentlichen Hand (außer Energieeffizienz und Forschung) und Hochschulen/Forschungseinrichtungen (nur Forschung) Budgets (EFRE und Landesmittel): 35 Mio. EUR für investive Maßnahmen 34 Mio. EUR für anwendungsorientierte Forschung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 4
5 Richtlinie Zukunftsfähige Energie- versorgung RL Energie/2014 Die Förderung im Detail Quelle: Internet; akut-bonn.de Beratertelefon: info@saena.de - Seite 5
6 RL Energie/2014 II.1. Energieeffizienz in KMU Nr Fördergegenstand. 1.a) in Fertigungs- und Betriebsprozessen 1.b) durch Nutzung von Anfallenergie 1.c) durch Einsatz von effizienten Anlagen zur Strom-, Wärme-, Kälteerzeugung 1.d) durch energetische Sanierung von Betriebsgebäude 1.e) bei der Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung Zuwendungsvoraussetzung Die Produktivität der Endenergienutzung des Prozesses muss um mindestens 10% gesteigert werden. Der Endenergieverbrauch des Prozesses, bei dem die Anfallenergie genutzt wird, muss um mindestens 10% verringert werden Der Primärenergieverbauch muss im gesamten Betrieb um mindestens 5% oder in der versorgten Betriebs- bzw. Prozesseinheit um mindestens 10% verringert werden. Es muss ein Zustand erreicht werden, bei dem die Anforderungen der EnEV um mindestens 10% überboten werden. Der Endenergieverbrauch muss um mindestens 5% bei gleichen Absicherungs- und Nutzungseigenschaften der Anlage verringert werden. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 6
7 Einschätzung der Förderfähigkeit Fördertatbestand II.1.a) Fertigungs- und Betriebsprozesse Anforderung: Die Produktivität der Endenergienutzung des Prozesses muss um mindestens 10% gesteigert werden. Nachweis mit Energiebilanzierung: Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur energetischen Auslegung des Prozesses bzw. der Anlagen (z. B. Pumpenkennlinien, R&I Schema, Wärmbebedarf, Strombedarf, Energieträger etc.) SOLL/IST Vergleich oder SOLL/Referenz-Vergleich inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (gem. VDI 6025, Formular SAE_104) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 7
8 Einschätzung der Förderfähigkeit Fördertatbestand II.1.a) Fertigungs- und Betriebsprozesse Anforderung: Angaben zur CO 2 -Minderung (Abfrage im Antragsformular) Nachweis mit Emissionsbilanzierung: Die Verringerung der Kohlendioxid-Emission berechnet sich aus der Differenz Kohlendioxid-Emission im Ausgangszustand / im angestrebten Sollzustand - Formular SAE_102 mit Emissionsfaktoren für den Endenergieverbrauch Erste Abschätzung der Förderhöhe: 500 /t CO2-Minderung pro Jahr x t CO2-Minderung pro Jahr x Faktor Beratertelefon: info@saena.de - Seite 8
9 Einschätzung der Förderfähigkeit Fördertatbestand II.1.a) Fertigungs- und Betriebsprozesse Anforderung: Angaben zur CO 2 -Minderung (Abfrage im Antragsformular) Nachweis mit Emissionsbilanzierung: Die Verringerung der Kohlendioxid-Emission berechnet sich aus der Differenz Kohlendioxid-Emission im Ausgangszustand / im angestrebten Sollzustand - Formular SAE_102 mit Emissionsfaktoren für den Endenergieverbrauch Erste Abschätzung der Förderhöhe: 500 /t CO2-Minderung pro Jahr x t CO2-Minderung pro Jahr x Faktor Beratertelefon: info@saena.de - Seite 9
10 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 10
11 Einschätzung der Förderfähigkeit Fördertatbestand II.1.a) Beispiel: Fertigungs- und Betriebsprozesse Ein KMU investiert in: die Errichtung einer neuen Spritzgussmaschine (z.b. 260 T ) Nachweis der Energiebilanz über SOLL-IST-Vergleich, mobile Messung an Bestandsmaschine, Bildung einer Kennzahl auf der Grundlage der Messungen (kwh/kg), Vergleich mit Angaben des Herstellers ermittelte CO 2 -Minderung: z. B. 60 t pro Jahr Abschätzung der Bemessungshöhe: 60 t CO2 pro Jahr x 500 / t CO2 pro Jahr x 1 = mögliche Förderhöhe (in Prozent der zuwendungsfähigen Kosten): 11,5 % Beratertelefon: info@saena.de - Seite 11
12 RL Energie/2014 II.1. Energieeffizienz in KMU Nr Fördergegenstand. 1.a) in Fertigungs- und Betriebsprozessen 1.b) durch Nutzung von Anfallenergie 1.c) durch Einsatz von effizienten Anlagen zur Strom-, Wärme-, Kälteerzeugung 1.d) durch energetische Sanierung von Betriebsgebäude 1.e) bei der Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung Zuwendungsvoraussetzung Die Produktivität der Endenergienutzung des Prozesses muss um mindestens 10% gesteigert werden. Der Endenergieverbrauch des Prozesses, bei dem die Anfallenergie genutzt wird, muss um mindestens 10% verringert werden Der Primärenergieverbauch muss im gesamten Betrieb um mindestens 5% oder in der versorgten Betriebs- bzw. Prozesseinheit um mindestens 10% verringert werden. Es muss ein Zustand erreicht werden, bei dem die Anforderungen der EnEV um mindestens 10% überboten werden. Der Endenergieverbrauch muss um mindestens 5% bei gleichen Absicherungs- und Nutzungseigenschaften der Anlage verringert werden. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 12
13 Einschätzung der Förderfähigkeit Fördertatbestand II.1.c) Beispiel: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Ein KMU investiert in: die Nachrüstung einer KWK-Anlage größer 70 KW (z.b. 300 T ) Nachweis der Energiebilanz über SOLL-IST-Vergleich, Vergleich mit Strom- und Wärmebezug allgemein, ggf. Berücksichtigung von Strom- und Wärmeverkauf ermittelte CO 2 -Minderung im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung: z. B. 150 t pro Jahr Abschätzung der Bemessungshöhe: 150 t CO2 pro Jahr x 500 / t CO2 pro Jahr x 0,15 = mögliche Förderhöhe (in Prozent der zuwendungsfähigen Kosten): 3,75 % Beratertelefon: info@saena.de - Seite 13
14 Einschätzung der Förderfähigkeit (II.1.a) Beispiel: Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) Ein KMU investiert in: Nachrüstung einer KWKK-Anlage größer 70 KW el mit integrierter Sorptionstechnik (insg. z. B. 400 T ) ermittelte CO 2 -Minderung im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung: z. B. 150 t pro Jahr ermittelte CO 2 -Minderung im Bereich der Kälteerzeugung: z. B. 200 t pro Jahr Abschätzung der Bemessungshöhe: ( ) t CO2 pro Jahr x 500 / t CO2 pro Jahr x 1 = mögliche Förderhöhe (in Prozent der zuwendungsfähigen Kosten): 44 % Beratertelefon: info@saena.de - Seite 14
15 Fazit: Förderhöhe hängt von vielen Faktoren ab Bemessung der Förderhöhe bei investiven Maßnahmen abhängig von der CO 2 -Minderung; Berechnung: a. 500 /t CO2-Minderung pro Jahr x t CO2-Minderung pro Jahr x Faktor (hier: 0,15 4) b. Begrenzung nach RL (z.b. 50% der zuwendungsfähigen Kosten) c. Begrenzung nach Beihilfereglung (z. B. De-minimis) Beihilfebetrachtung bei wirtschaftlicher Tätigkeit des Projektes Gewährung als a. De-minimis-Beihilfe (max. 200 Tsd. in den letzen 3 Steuerjahren) oder b. als Beihilfe nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 15
16 Stichwort 10%-Bonusförderung Selbstverpflichtungen SäGEP- Leitfaden Festlegungen zur Methodik und Detailtiefe Definition von Zulassungskriterien Ehrenkodex der Berater Prüfungsrichtlinie Beratertelefon: info@saena.de - Seite 16
17 modulares Energie-Effizienz-Modell, dient als digitaler Leitfaden Link zum Leitfaden: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 17
18 Abgrenzung zur Bundesförderung (1) Richtlinien BAFA, Projektträger Karlsruhe und KfW Klare Abgrenzung per Definition: Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kw el (Mini-KWK-Richtlinie) vom 15. Dezember 2014 KWK-Anlagen ab 21 kw el sind förderfähig Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Start voraussichtlich im II. Quartal 2016 Nur förderfähig, solange BAFA keine Anträge entgegennimmt Beratertelefon: info@saena.de - Seite 18
19 Abgrenzung zur Bundesförderung (2) Richtlinien BAFA, Projektträger Karlsruhe und KfW Förderung RL Energie/2014 nur unter Vorlage eines Ablehnungsbescheides: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Richtlinie) vom 23. September 2015 Richtlinie Vermeidung und Nutzung von Abwärme in Unternehmen KfW 294, Start am Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien vom Beratertelefon: info@saena.de - Seite 19
20 Abgrenzung zur Bundesförderung (3) Richtlinien BAFA, Projektträger Karlsruhe und KfW Beihilfebetrachtung im Einzelfall zu prüfen: KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW 276, 277, 278 seit Förderung über RL Energie/2014 bis Erreichung KfW- 100 Standard Beratertelefon: info@saena.de - Seite 20
21 Abgrenzung zur Bundesförderung (4) Richtlinien BAFA, Projektträger Karlsruhe und KfW Unkritisch, da komplementäre nationale Förderung: Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen vom 7. April 2014 Wettbewerbsverfahren, gefördert werden die Mehrkosten für Umweltschutz KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/- prozesse KfW 292, 293 seit zinsgünstige Kredite Beratertelefon: info@saena.de - Seite 21
22 Technischer Leiter DBL Steyer Textilservice GmbH Bildquelle: FreeLensFotograf Rainer Weisflog für SAENA 2014 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH: Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Projekte im schulischen Bereich Beratung Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Sprechen Sie uns an! Beratertelefon: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 23
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