Status Quo der steuerlichen Förderung und Perspektive für die Weiterentwicklung
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- Michael Simen
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1 Status Quo der steuerlichen Förderung und Perspektive für die Weiterentwicklung FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT GREEN BUDGET GERMANY Workshop: Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen Berlin, 26. September
2 Ihre Referenten Kathrin Neumeyer Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Wolfram Moritz Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater MPW Legal & Tax Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer berät Energiedienstleister und Energieabnehmer arbeitet im Verbund mit MPW Consulting, MPW Institute, MPW Publishing unterstützt Verbände und Institutionen bei der Gestaltung und Formulierung von Gesetzen und Stellungnahmen 2
3 Status Quo der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen Bildquelle: Die heutige Steuerlandschaft kennt keine auf Energieeffizienz ausgerichteten Anreizsysteme Es gibt: für Selbstnutzer» 35 a EStG für Handwerkerleistungen (nur Lohn, kein Material, da Bekämpfung Schwarzarbeit) für Vermieter» Abzug als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten nach 4, 11 EStG» Verteilung der Kosten auf 2-5 Jahr nach 82 b EStDV für private Wohnungsvermieter» Abschreibung nach 7 EStG bei anschaffungsnahem Aufwand oder Generalsanierung (2%) 3
4 Status Quo der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen Wirkungsweise Steuerabzug Reduziert die zu zahlende STEUER z.b. 35 a EStG (Handwerkerleistungen) Wirkt weitgehend unabhängig von der Höhe des Einkommens Ist einfach zu ermitteln Abzug als Sonderausgabe Reduziert das zu versteuernde EINKOMMEN z.b. 82 a EStDV (bis 1991, Sonderausgabenabzug von Sanierungskosten), 10 f EStG (Gebäude in Sanierungsgebieten mit Sanierungsvertrag) Wirkt umso mehr, je höher das Einkommen ist Ist schwieriger zu ermitteln, da abhängig vom individuellen Steuersatz (Progression) im Jahr des Abzugs Erhöhte Abschreibung Verschiebt das zu versteuernde EINKOMMEN zwischen den Jahren z.b. 7 h, 7i EStG (Abschreibung Sanierung Gebäude in Sanierungsgebieten, Baudenkmale) Verschiebt nur den steuerlichen Abzug von Abschreibungen zwischen den Jahren Ist noch schwieriger zu ermitteln, da abhängig vom individuellen Steuersatz (Progression) in mehreren Jahren 4
5 Selbstnutzer Private Vermieter Gewerbliche Vermieter Status Quo der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen Das Ausmaß der Förderlücke Keine steuerliche Förderung der Materialkosten, Begrenzte Förderung der Lohnkosten Keine steuerliche Förderung der anschaffungsnahen Sanierung oder Generalsanierung? Ergebnis: Erhebliche Förderlücke Ergebnis: Teilweise Förderlücke Ergebnis: Kaum Förderlücke 5
6 Perspektive für die Weiterentwicklung Aspekte der Ausgestaltung 1. Festlegung der Zielgruppe Entsprechend der dargestellten Förderlücke: vor allem Selbstnutzer, aber auch kleinere private Vermieter Andere Gruppen kein Effekt einer (einkommen)steuerlichen Förderung 2. Differenzierung von Förderhöhe und Förderzeiträumen nach Sanierungstiefe Ausrichtung an KfW Standards 3. Förderung von Einzelmaßnahmen Selbstnutzer, geringe Einkommen brauchen wohl mehrjährige Sanierungsoptionen, um ggfls. ohne Finanzierung auszukommen 4. Offenheit für verschiedene Durchführungswege Energiedienstleister investiert, Eigentümer wird gefördert 5. Zeitpunkt und Zeitraum der Förderung Degressive Ausgestaltung im Zeitablauf 6. Regionale Differenzierung Sanierungsbedürftige Gebiete zuerst 6
7 Perspektive für die Weiterentwicklung Festlegung der Zielgruppe / Förderung von Einzelmaßnahmen / Differenzierung von Förderhöhe und Förderzeiträumen nach Sanierungstiefe 1 Werden an einer... für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnung Maßnahmen der energetischen Modernisierung im Sinne von [KfW Standard] vorgenommen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer [STEUERABZUG!!] auf Antrag im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden vier Jahren: im Fall von Maßnahmen im Sinne von... (Effizienzhaus 70) um jeweils 3 Prozent der auf die Maßnahme entfallenden Aufwendungen, höchstens um jeweils Euro. im Fall von Maßnahmen im Sinne von... (Effizienzhaus 55) um jeweils 4 Prozent der auf die Maßnahme entfallenden Aufwendungen, höchstens um jeweils Euro. im Fall von Maßnahmen im Sinne von... (Effizienzhaus 40) um jeweils 5 Prozent der auf die Maßnahme entfallenden Aufwendungen, höchstens um jeweils Euro. 2 Werden an einer... für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnung Einzelmaßnahmen, die jeweils geeignet sind, gemeinsam mit weiteren Maßnahmen die Voraussetzungen von [KfW Standard, mindestens KfW 55] zu erreichen, vorgenommen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden vier Jahren um jeweils 4 Prozent der auf die Maßnahme entfallenden Aufwendungen, höchstens um jeweils 400 Euro. 7
8 Perspektive für die Weiterentwicklung Offenheit für verschiedene Durchführungswege 1 Werden an... für Wohnzwecke genutzten Wohnung Maßnahmen der energetischen Modernisierung im Sinne von [KfW Standard] durch einen Energiedienstleister im Sinne von 2 Nr. 5 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483) vorgenommen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer des Wohnungsinhabers auf Antrag im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden vier Jahren: im Fall von Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 (Effizienzhaus 70) um jeweils 10 Prozent der förderfähigen Aufwendungen im Sinne von Satz 2, höchstens um jeweils Euro. im Fall von Maßnahmen im Sinne von... (Effizienzhaus 55) um jeweils 15 Prozent der förderfähigen Aufwendungen im Sinne von Satz 2, höchstens um jeweils Euro. im Fall von Maßnahmen im Sinne von... (Effizienzhaus 40) um jeweils 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen im Sinne von Satz 2, höchstens um jeweils Euro. 2 Förderfähige Aufwendungen sind vertraglich vereinbarte Einmalzahlungen des Wohnungsinhabers an den Energiedienstleister zu Beginn des Vertrages. 8
9 Und was können wir für Sie tun? MPW Legal & Tax Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Northeim, Güterbahnhofstraße 35 (Sitz) MPW Consulting GmbH Northeim, Güterbahnhofstraße 35 (Sitz) Bochum, Prümerstraße 2 MPW Institute LLC 155 Water Street, Brooklyn, New York, (Sitz) 9
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