Förderrichtlinie RENplus
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- Nadine Kneller
- vor 7 Jahren
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1 Förderrichtlinie RENplus MLUL, 20. Januar 2017 Kommunaler Klimaschutz - Informationsveranstaltung Seite 1
2 Allgemeine Informationen zu RENplus Ministerium für Wirtschaft und Energie (zentrales Förderinstrument im Klimaschutz Energie), - Inkrafttreten: 30. März 2016 (Amtsblatt Brandenburg), - Laufzeit: (letzter Bewilligungstag), - Budget: 115 Mio. EUR abzgl. 50 Mio. Euro Speicher (92 Mio. EUR EFRE-Mittel / ca. 23 Mio. EUR LM), - 21 Fördertatbestände (investive / nicht investive Vorhaben). Seite 2
3 Fördertatbestände Fortsetzung von Fördertatbeständen aus der Vorgängerrichtlinie Wie bisher: Mit veränderten Anforderungen: Kontrollierte Be- und Entlüftung Wärmepumpensysteme Energierückgewinnung Erarbeitung von Konzepten und Studien Verbesserung der Energieeffizienz / Einsatz von Erneuerbaren Energien bei Prozessabläufen und im Gebäudebestand Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Fernwärmesysteme Speicherung Erneuerbarer Energien Wasserkraftanlagen Fortschreibung regionaler Energiekonzepte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Seite 3
4 Fördertatbestände Neue Fördertatbestände (investiv) Sorptionsanlagen Intelligente Speicherlösungen im Bereich der E-Mobilität Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme Investitionen in öffentliche Nichtwohngebäuden im Passivhausstandard Maßnahmen aus kommunalen / regionalen Klimaschutzkonzepten Seite 4
5 Ausgewählte Fördertatbestände - Zuwendungsvoraussetzung: Zertifizierung nach den definierten Kriterien vom Passivhaus Institut Darmstadt für den Neubau Passivhaus Classic, für die Sanierung EnerPhit Classic - Zuwendungsfähige Ausgaben: Mehrkosten gegenüber konventioneller Bauweise - Festbetragsfinanzierung: (Neubau: 80 Euro/ m 2 EBF; Sanierung: 120 Euro/ m 2 EBF) - obligatorische Vorabberatung erforderlich - obligatorische - Seecampus Niederlausitz Quelle: LK OSL Seite 5
6 Ausgewählte Fördertatbestände - Zuwendungsvoraussetzung: 70%ige THG-Einsparung in Bestandsgebäuden, Vorhaben muss Bestanteil eines Klimaschutzkonzeptes sein Umsetzung einer ersten Maßnahme aus der Kommunal-Richtlinie des Bundes - Zuwendungsfähige Ausgaben: Mehrkosten gegenüber den rechtlichen Vorschriften - Zuschuss bis maximal Euro - obligatorische Vorabberatung erforderlich Seite 6
7 Fördertatbestände Neue Fördertatbestände (nicht investiv) Umsetzung der regionalen Energiekonzepte Erarbeitung von Konzepte, Studien und weitere Instrumente Erstellung kommunaler / regionaler Klimaschutzkonzepte sowie Konzepte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Erstberatung zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels Seite 7
8 Ausgewählte Fördertatbestände Erstellung kommunaler / regionaler Klimaschutzkonzepte sowie Konzepte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels - Klimaschutzkonzepte: Teilkonzept Klimaschutz / Teilkonzept Anpassung - Einzelne Konzepte: Umgang mit den Folgen des Klimawandels - Mindestanforderungen in Durchführungshinweisen (ILB) Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sowie Erstberatung zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels - Wissenstransfer zum Klimaschutz / Klimawandel, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien - nur externe Leistungen förderfähig - Anforderungen / Erklärungen in Durchführungshinweisen (ILB) Seite 8
9 Antragsberechtigte Investive Maßnahmen - Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Alle Juristische Personen des öffentlichen Rechts - - Juristische Personen des öffentlichen Rechts Seite 9
10 Antragsberechtigte Nicht investive Maßnahmen 2.2. a Konzepte, Studien, Instrumente Alle 2.2. b Energieaudits Juristische Personen des privaten Rechts (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen, 2.2. c Energieberatungsdienstleistungen Personengesellschaften) 2.2. d Fortschreibung Regionaler Energiekonzepte 2.2. e Umsetzung Regionaler Energiekonzepte 2.2. f Klimaschutzkonzepte 2.2. g Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Regionale Planungsgemeinschaften Gebietskörperschaften Juristische Personen des öffentlichen Rechts Seite 10
11 Förderung Zuwendung (Zuschuss) - Gebietskörperschaften bis zu max. 80 Prozent - Kommunale Unternehmen bis zu max. 55 Prozent (Kleine Unternehmen) bis zu max. 45 Prozent (Mittlere Unternehmen) bis zu max. 35 Prozent (Große Unternehmen) Ausnahme: Festbetragsfinanzierung für Investitionen in öffentliche Nichtwohngebäude - Förderhöchstsätze je Fördertatbestand - Bagatellgrenze: Euro Ausnahme: bei Energiekonzepten/Studien, Informations- /Kommunikationsmaßnahmen - Kumulierung mit Bundesmitteln zulässig Kommunaler Klimaschutz - Informationsveranstaltung am Seite 11
12 Antrags- und Bewilligungsverfahren Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Formulare / Dokumente Durchführungshinweise ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) ILB offenes Beratungsangebot ZAB Fachliche Vorabberatung (teilweise obligatorisch) ILB Prüfung - Förderwürdigkeit ZAB Fachlich technische Prüfung Zuwendungsbescheid Seite 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Ländliche Entwicklung Ref. 53 Kerstin Ochmann Hennig-von-Tresckow-Str Potsdam Telefon: InvestitionsBank des Landes Brandenburg ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH Steinstraße Steinstraße Potsdam Potsdam Telefon: Telefon: Seite 13
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