Das Passivhaus vom Baumeister

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1 Forum Building Science Donau-Universität Krems Das Passivhaus vom Baumeister DI Robert ROSENBERGER Geschäftsstelle Bau WKÖ 1 1 1/20

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3 Inhalte 1. Ausblick auf künftige Energieeffizienz-Standards am Beispiel Art. 15a-Vereinbarung zum Klimaschutz im Gebäudebereich Rolle des Passivhauses bei der Wohnbauförderung 2. Übersicht Forschungsprojekt Das Passivhaus vom Baumeister 3 3 3/20

4 1. Ausblick auf künftige Energieeffizienz-Standards am Beispiel Art. 15a-Vereinbarung zum Klimaschutz im Gebäudebereich Rolle des Passivhauses bei der Wohnbauförderung Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen Verhandlungen im Jahr 2008 gelaufen und abgeschlossen Rundlaufbeschluss der Landeshauptleute zu Jahresbeginn 2009 abgeschlossen Vereinbarung muss noch alle 9 Landtage passieren Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2009 zu erwarten 4 4 4/20

5 Schwerpunkte der Art. 15a-Vereinbarung Künftige einheitlich Mindeststandards für die Wohnbauförderungen der Länder Schaffung von Anreizsystemen Neubau und Sanierung Bauordnungen: OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz soll in allen Landesbauordnungen in Kraft treten Mindestanforderungen für Neubau öffentlicher Gebäude Mindestanforderungen für Sanierung öffentlicher Gebäude 5 Gemeinden: Mindestanforderungen auch für Nicht-Wohngebäude von Gemeinden 5 Bund: Förderinstrumente und Begleitmaßnahmen, z.b. Adaptierung von Lehrplänen und Studienplänen 5/20

6 Artikel 3: Mindestanforderungen für Förderungen im Wohnungsneubau HWB BGF in kwh/(m².a) bei einem A/V-Verhältnis 0,8 bei einem A/V-Verhältnis 0,2 bis Ende ab ab /20

7 Artikel 2: Begriffe (Auszug) Passivhaus : ein Gebäude mit einer Energiekennzahl von bis zu 10 kwh/(m².a) nach Berechnungsmethode des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) bzw. bis zu 15 kwh/(m².a) nach Berechnung gemäß Passivhaus Projektierungs Paket (PHPP). Es kann alternativ auch die Begriffbestimmung g einer einschlägigen ÖNORM herangezogen g werden /20

8 Artikel 4: Förderungsanreize e e für zusätzliche Maßnahmen a beim Wohnungsneubau (1) Unbeschadet der Mindestanforderungen nach Art. 3 werden, auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Immissionsschutzes, weitere besondere Anreize insbesondere für folgende energetische und ökologische Maßnahmen im Wohnungsneubau geschaffen werden: 1. Erreichen niedrigerer Energiekennzahlen als in den Mindestanforderungen nach Art. 3, 2.Errichtung von Passivhäusern; als Zielwert in der Wohnbauförderung für 2015 wird von den Bundesländern der Passivhausstandard angestrebt, 3. Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Z 6, die ausschließlich erneuerbare Energieträger nutzen (insbesondere durch Kombination biogener Brennstoffe mit Solaranlagen), sowie der Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen, 4. Einsatz ökologisch besonders vorteilhafter Baustoffe, 5. Einsatz von Niedertemperaturheizungssystemen. (2) Bestehende Standards für Niedrigenergie-, Niedrigstenergie- und Passivhäuser wie zb erfolgreiche regionale Standards oder die klima:aktiv Hausstandards werden von den Vertragsparteien gemeinsam weiterentwickelt. Im Rahmen spezifischer Förderungsmodelle werden diese innovativen Standards entsprechend ausgewiesen /20

9 Artikel 11: Bau- und energietechnische Vorschriften (1) Zur Unterstützung der Ziele dieser Vereinbarung stellen die Bundesländer die Umsetzung der Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) im Rahmen der jeweiligen einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften sicher. Ab 2010 Verhandlungen über weitere Anpassungen der energietechnischen Anforderungen an Gebäude (5-Jahresrhythmus) Abstand zwischen Anforderungen geförderter Wohnbau und OIB-Richtlinie 6 soll in Relation gehalten werden 9 9 9/20

10 Artikel 12: Mindestanforderungen d für den Neubau öffentlicher Gebäude der Vertragsparteien (Bund und Länder) HWB* in kwh/(m³.a) bei einem A/V-Verhältnis Verhältnis 08 0,8 bei einem A/V-Verhältnis Verhältnis 02 0,2 ab ab /20

11 Artikel 15: Förderinstrumente und Begleitmaßnahmen des Bundes im Gebäudebereich b Gezielter Mitteleinsatz bei Neubau und Sanierung von Nicht-Wohngebäuden Förderung von Vorzeigebeispielen besonders energieeffizienter Sanierungen und deren Dokumentation Maßnahmen für wohnrechtliche htli h Rahmenbedingungen zur Steigerung der thermischen Sanierungsrate Ausweitung von Lehrplänen berufsbildender höherer Schulen und von Studienplänen einschlägiger Universitäten um Unterrichtsinhalte betreffend energieeffizientes Bauen. 11 Verstärkung von berufsbegleitender Ausbildung relevanter Professionisten /20

12 2. Übersicht Forschungsprojekt Das Passivhaus vom Baumeister Eckdaten: Gefördertes Forschungsvorhaben im Rahmen von ENERGIE DER ZUKUNFT Titel: Das Passivhaus vom Baumeister, abgesicherte Planungsunterlagen, Handbuch und Seminare Antragsteller: Bundesinnung Bau Projektbeteiligte: Schöberl & Pöll OEG 17&4 MA39 BM Dinhobl BM Buder & Trözmüller Autoren : BM DI Helmut Schöberl DI Christoph Lang DI Johannes Fechner DI Dr. Christian Pöhn /20

13 2. Übersicht Forschungsprojekt Das Passivhaus vom Baumeister Umsetzungszeitraum: April 2008 bis März 2009 Ergebnis: 1. Handbuch für Einfamilien-Passivhäuser in Massivbauweise a. Fokus auf Einfamilienhäuser: Einfamilienhäuser erreichen aufgrund ihres ungünstigen Verhältnisses von Oberfläche zu Volumen die Passivhaus-Kriterien nur mit höheren Wärmeschutz-Maßnahmen als der großvolumige Wohnbau. b. Fokus auf Massivbauweise: Der Passivhaus-Standard ist grundsätzlich an keine bestimmte Bauweise gebunden, in diesem Handbuch wurde jedoch vorwiegend auf den Massivbau eingegangen Excel-Tool von Dr. Pöhn: Schulungstool zur Abschätzung der Erreichung des Passivhausstandards (inkl. Vorbemessung Dämmstärken) 13 13/20

14 Inhalte /20

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17 /20

18 19 Bauteile und 13 Knoten /20

19 Ausblick Projektabschluss mit FFG Mai 2009 Anschließend Publikation Handbuch und Excel-Tool Info Bauzeitung, Rundschreiben, Grundlage für Aus- und Weiterbildungskurse an Bauakademien /20

20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! DI Robert Rosenberger Geschäftsstelle Bau WKÖ /20

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