SB13 Graz. DI Franziska Trebut
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- Katarina Fuchs
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1 Innovation im Gebäudebereich durch Förderung? Status Quo der Anreize in den Bundesländern zur Förderung innovativer Gebäude SB13 Graz DI Franziska Trebut Programmmanagement klimaaktiv Bauen und Sanieren Bereichsleitung Energie und Innovatives Bauen, ÖGUT Kontakt: Wien,
2 KLIMAAKTIV BAUEN UND SANIEREN Das Programm klimaaktiv Bauen und Sanieren widmet sich dem Neubau und der Sanierung von Gebäuden Programmleitung klimaaktiv Bauen und Sanieren: ÖGUT Regionalpartner in JEDEM Bundesland: zentrale Ansprechstellen für klimaaktiv Bauen und Sanieren in den Bundesländern zuständig für Plausibilitätsprüfungen und Beratungen in den Bundesländern
3 GEBÄUDE MIT HOHER QUALITÄT höchste Energieeffizienz, niedrigste CO 2 -Emissionen beste Raumluftqualität, optimalen Nutzungskomfort und ökologische Bauweise Hohe Planungs- und Ausführungsqualität, Wirtschaftlichkeit Nachweise der Bauausführung: Blower Door, Raumluftmessung, Energiemonitoring Teil der Österreichischen Klimaschutz-Initiative! thermisch-energetische Performance, die ab 2021 über die Bauordnung verpflichtend umzusetzen sein wird Markus Kaiser Josef Burtscher Kurt Hörbst Bruno Wolfsfellner
4 Neubau und Sanierung KLIMAAKTIV GEBÄUDESTANDARDS Wohngebäude Bürogebäude Bildungseinrichtungen Hotels Geriatriezentren Neu: Verkaufsstätten Neu: Denkmalgeschütze Geb. Neu: Logistikhallen Basiskriterien
5 KLIMAAKTIV KRITERIENKATALOG Die Bewertung = 1000 Punktesystem Bronze Gebäude = alle Muss-Kriterien Silber Gebäude = 750 Punkte Gold Gebäude = 900 Punkte Infrastruktur, Lebenszykluskosten, Luftdichtheit, Energieverbrauchsmonitoring, Blower Door Heizwärmebedarf, End- und Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen, PV Ausschluss klimaschädlicher Substanzen, Umweltzeichen, ökologische optimierte Gebäudeherstellung - OI3 Index Einsatz emissions- und schadstoffarmer Produkte, thermischer Komfort im Sommer, klimaaktiv: Der österreichische Weg im Nachhaltigen Bauen Raumluftmessung
6 KLIMAAKTIV WOHNBAUFÖRDERVERGLEICH 2015 Vergleich der Wohnbauförderung der 9 Bundesländer Welche klimaaktiv Mindestanforderungen = klimaaktiv Basiskriterien sind zwingende Fördervoraussetzung? zusätzlicher Förderanreiz? 6
7 PLANUNG Qualität der Infrastruktur Kein Bundesland stellt Anforderungen an die Infrastruktur als zwingende Fördervoraussetzung. Bis auf 1 Bundesland (W) setzen jedoch alle Bundesländer zusätzliche Förderanreize, wenn das zu fördernde Objekt im Ortskern (B, OÖ), Siedlungszentrum (K) oder Bauland Kerngebiet (NÖ) liegt bzw. wenn ein städtebaulicher Strukturplan (ST) eine Quartiersbetrachtung (V) oder Nachweis der Standortqualität (S) vorgelegt wird. Während NÖ, K, S und V zusätzliche Förderanreize nur für den Neubau bzw. Zubau (S) setzen definiert OÖ zusätzliche Förderanreize nur in der Sanierung St setzt zusätzliche Förderanreize nur für Geschoßwohnbauten T und B setzen zusätzliche Förderanreize für Neubau und Sanierung unabhängig von der Größe 7
8 PLANUNG Wirtschaftlichkeitsberechnung Kein Bundesland stellt als zwingende Fördervoraussetzung Anforderungen hinsichtlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Lediglich T und St setzen indirekt zusätzliche Förderanreize für ein deklariertes klimaaktiv Gebäude und damit auch für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 8
9 ENERGIE UND VERSORGUNG ENERGIEEFFIZIENZ Heizwärmebedarf Alle Bundesländer haben zwingende Fördervoraussetzungen hinsichtlich des Heizwärmebedarfs Diese orientieren sich mehrheitlich auch im Jahr 2014 an den Vorgaben der 15a Vereinbarung aus Lediglich 2 Bundesländer (OÖ, V) definieren davon abweichend weniger strenge Anforderungen. Bis auf 2 Bundesländer (S,V) setzen alle zusätzliche Förderanreize für besonders gute Gebäudehüllqualitäten. Diese werden an ein (prozentuales) Unterschreiten der Mindestanforderung (B, OÖ, T), an Passivhaus(zertifizierung) (OÖ,W, T), an einen konkreten HWB-Wert nachoib (NÖ, K, St) oder an Mindest-U-Werte (T) geknüpft. 1 Bundesland (NÖ) setzt in der Sanierung strengere Mindestanforderungen als die 15a- Vereinbarung Das Bundesland Salzburg hat mit dem LEK-Wert nur bedingt vergleichbare Anforderungen Neubau 36 kwh/m 2 a bei A/V von 0,8 und höher 20 kwh/m 2 a bei A/V von 0,2 und niedriger Sanierung 75 kwh/m 2 a bei A/V von 0,8 und höher 35 kwh/m 2 a bei A/V von 0,2 und niedriger 9
10 ENERGIE UND VERSORGUNG ENERGIEEFFIZIENZ Heizwärmebedarf für Gebäude mit hohen solaren Deckungsgraden 1 Bundesland (S) setzt Anreize für Gebäude mit hohen solaren Deckungsgraden (Zuschlagpunkte) 2 Bundesländer (NÖ, V) fordern eine solare Warmwasserunterstützung als zwingende Fördervoraussetzung 3 Bundesländer (K, St, T) setzen zusätzliche Anreize für Gebäude mit thermischer Solarunterstützung 10
11 ENERGIE UND VERSORGUNG ERNEUERBARE Primärenergiebedarf (PEB) Nur zwei Bundesländer (V,S) definieren hinsichtlich des Primärenergiebedarfs eine zwingende Fördervoraussetzung für den Neubau: Anforderungen V: strenger als Neubau (privat) Neubau (öffentlich) 150 kwh/ m²bgfa* (ohne Anrechnung von PV-Erträgen*) 110 kwh/ m²bgfa* (ohne Anrechnung von PV-Erträgen*) (*allerdings: Defizite bei der Hülle können durch PV-Erträge kompensiert werden) Anforderungen S Zwei Bundesländer (K, NÖ) definieren indirekte zwingende Fördervoraussetzung für den Neubau durch Verpflichtung zum Einbau von innovativen klimarelevanten Systemen. 4 Bundesländer (B, OÖ, T, W) setzen zusätzliche Förderanreize für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, teilweise auch nur für den Neubau (OÖ, W) 11
12 ENERGIE UND VERSORGUNG ERNEUERBARE CO 2 -Emissionen Die Anforderungen an die CO 2 -Emissionen sind analog zum PEB Nur zwei Bundesländer (V,S) definieren hinsichtlich der CO 2 -Emissionen eine zwingende Fördervoraussetzung für den Neubau: Anforderungen V: Neubau (privat) 24 kg/ m² BGF a* (ohne Anrechnung von PV-Erträgen*) (*allerdings: Defizite bei der Hülle können durch PV-Erträge kompensiert werden) strenger als Neubau (öffentlich) 19 kwh/ m² BGF a* (ohne Anrechnung von PV-Erträgen*) Anforderungen S 4 Bundesländer (B, OÖ, T, W) setzen zusätzliche Förderanreize für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, teilweise auch nur für den Neubau (OÖ, W) 12
13 ÖKOLOG. BAUSTOFFE UND THERMISCHER KOMFORT HFKW-Freiheit Alle Bundesländer bis auf eines (B) verlangen als zwingende Fördervoraussetzung die HFKW-Freiheit OI3-Index strenger als 5 Bundesländer (K, NÖ, St, T, V setzen zusätzliche Förderanreize zum OI3-Index, 4 davon (K, NÖ, T, V) nur bei Einhaltung strengerer Werte als in klimaaktiv gefordert In Salzburg werden GWP und PEI in Kombination mit PEB und CO 2 zur Berechnung von Zuschlagspunkten herangezogen GWP (Global Warming Potential), PEI (Primärenergieinhalt Baustoffe) Thermischer Komfort Bis auf ein Bundesland (K) verweisen alle auf die Einhaltung der Önorm B (und damit der Bauordnung) als zwingende Fördervoraussetzung und stellen somit die gleichen Mindestanforderungen wie klimaaktiv. 13
14 QUALITÄTSSICHERUNG Blower Door 1 Bundesland (B) setzt keinerlei Förderanreize. ein Bundesland (W) setzt für alle Gebäude, ein Bundesland (S) bei Gebäuden über 2000m² BGF als zwingende Fördervoraussetzung einen Luftdichtheitswert, der über dem der Bauordnung liegt. Mehrheitlich werden bei Förderungen für Niedrigstenergie- und v.a. Passivhäusern zwingende Anforderungen an die Luftdichtheit gestellt. Das gleiche gilt für den geförderten Einbau von Komfortlüftungen (K,NÖ). Diese Anforderungen gelten vor allem für den Neubau, werden vereinzelt aber auch in der Sanierung gesetzt. Raumluftmessung In einem Bundesland (S) wird bei Gebäuden über 2000m² BGF eine Raumluftmessung lt. klimaaktiv Standard als zwingende Fördervoraussetzung eingefordert. Zusätzliche Förderanreize gibt es in St und T für eine klimaaktiv Deklaration. 14
15 QUALITÄTSSICHERUNG Erfassung von Energieverbräuchen In einem Bundesland (S) wird bei Gebäuden über 2000m² BGF ein tägliches Monitoring (Wasser, Strom, Wärme) als zwingende Fördervoraussetzung eingefordert. Nur 2 von 9 Bundesländern (St, T) setzen zusätzliche Förderanreize für die Erfassung von Energieverbräuchen. 15
16 QUALITÄTSSICHERUNG Nachweis der Qualität der Bauausführung Hinsichtlich des Nachweises der Qualität der Bauausführung werden folgende zwingende Fördervoraussetzungen in einzelnen Förderregularien formuliert: Ein Fertigstellungsenergieausweis ist vor Auszahlung an die Förderstelle zu übermitteln (S). Die Bestätigung über die tatsächliche Bauausführung ist an die Förderstelle zu übermitteln (K). Die Auszahlung des Darlehens in Teilschritten ist an die Bestätigung des Baufortschritts geknüpft (NÖ). Abgabe einer Fertigstellungsgarantie des Bauträgers (OÖ). Zwingende Vorlage von Abnahmeprotokolle für Einregulieren der Anlage bei Inanspruchnahme von Förderungen für Wärmepumpe, Solaranlagen und Komfortlüftungen (T). Kriterien und Qualitätssicherung generell T und St setzen zusätzliche Förderanreize für ein deklariertes klimaaktiv Gebäude und damit auch für die Qualitätssicherung aller aufgelisteten klimaaktiv Kriterien. 16
17 BEST PRACTICE KLIMAAKTIV IN DER WOHNBAUFÖRDERUNG TIROL klimaaktiv Gebäudequalitäten erhalten Zusatzpunkte im Neubau für verbesserten HWB (Unterschreiten der WBF-Mindestanforderung) Komfortlüftung, Biomasseheizung, Wärmepumpe Ökologische Baustoffe (OI3-Index) Besondere Planungsqualität wie z.b. klimaaktiv, TQB, zert. Passivhaus Im Durchschnitt für ein klimaaktiv Gebäude 7 Punkte zusätzlich Anzahl Punkte x WNFL x 10,- = 5.950,- bei WE mit 85 m2 Nachweis der klimaaktiv Gebäudequalitäten gegenüber der Förderstelle Nach erfolgreicher Online-Deklaration sowie Plausibilitätsprüfung stellt der klimaaktiv Regionalpartner in Tirol der Förderstelle eine Bescheinigung aus. 17
18 BEST PRACTICE KLIMAAKTIV IN DER WOHNBAUFÖRDERUNG SALZBURG Zahlreiche klimaaktiv Gebäudequalitäten sind zwingende Fördervoraussetzung in der Wohnbauförderung Primärenergiebedarf (PEB) CO 2 -Emissionen Heizwärmebedarf (nur bedingt direkt vergleichbar) HFKW-Freiheit und thermischer Komfort GWP (Global Warming Potential) und PEI (Primärenergieinhalt der Baustoffe) Raumluftmessung, Blower Door und Erfassung von Energieverbräuchen bei Gebäuden über 2000m² BGF Wirtschaftlichkeitsvergleich von Dämmstärken (auf 30 Jahre) und Haustechnik (auf 20 Jahre mit Restnutzungsdauer) im Energieausweis 18
19 AUSBLICK POTENZIELLE FELDER FÜR INNOVATIONSFÖRDERUNG Quelle: WoZuBau, ExpertenInnenbefragung, ÖGUT, 2013
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