ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE
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- Gregor Rothbauer
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1 14x GA Betrifft: 14x11273 Wohnbau Mautner Markhof Gründe in 1110 Wien Haus 2 ENERGIEAUSWEIS FÜR WOHNGEBÄUDE OIB GEMÄSS ÖN H 5055 UND RICHTLINIE 2002/91/EG Antragsteller: Neues Leben Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft mbh Troststraße Wien Ausfertigung: Umfang: 8 Seiten 1 Energieausweis Standard NEH 1 Energieausweis Standard Passivhaus 7 Seiten Haustechnikliste 11 Seiten Aufbauten M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc
2 1. GEGENSTAND: Für den Neubau des Wohnhauses 2 der Mautner Markhof Gründe in 1110 Wien, sollten die Energieausweise (1.UG bis EG in Niedrigenergiestandard; ab 1.OG in Passivhausstandard) gemäß OIB-Richtlinie Nr.6 erstellt werden. 2. GRUNDLAGEN: ÖNORM B 8110: Wärmeschutz im Hochbau Teil 5: Klimamodell und Nutzungsprofile ( ) Teil 6: Grundlagen und Nachweisverfahren - Heizwärme- und Kühlbedarf ( ) ÖNORM H 5055: Energieausweis für Gebäude ( ) ÖNORM H 5056: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik-Energiebedarf (Vornorm) ( ) ÖNORM H 5057: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik- Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude (Vornorm) ( ) ÖNORM H5058: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Kühltechnik- Energiebedarf (Vornorm) ( ) ÖNORM H5059: Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Beleuchtungsenergiebedarf (Vornorm) ( ) OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz (April 2007) M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc SEITE 2
3 3. UNTERLAGEN: Auswechslungsplanung Stand: Nov Verfasser: Geiswinkler-Geiswinkler Architekten Nelkengasse 4/5 in 1060 Wien eigene Bauphysik: lt. Aufbauten, siehe Anhang Haustechnische Gebäudekennwerte (Beilagen Haustechikliste Seite 1 bis 7 ): Ernst Haustechnik GesmbH & Co KG 7534 Olbendorf VERWENDETE SOFTWARE G-E-Q Version 2013, Zehentmayer Software 5023 Salzburg, Minnesheimstraße 8b M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc SEITE 3
4 5. ANFORDERUNGEN: 5.1 GEMÄSS OIB-RICHTLINIE NR. 6 GILT: Anforderungen an den Heizwärmebedarf bei Neubau von Wohngebäuden: Folgender maximal zulässiger jährlicher Heizwärmebedarf HWB BGF,WG,max,Ref pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche ist in Abhängigkeit der Geometrie (charakteristische Länge l c ) und bezogen auf das Referenzklima gemäß OIB-Leitfaden einzuhalten, ab : HWB BGF,WG,max,Ref = 19 * (1 +2,5/l c ) [kwh/m²a], höchstens jedoch 66,5 kwh/m²a. Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: Bei Gebäuden mit einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung reduziert sich der gemäß Punkt maximal zulässige jährliche Heizwärmebedarf HWB BGF,WG,max,Ref um 8 kwh/m²a. Anforderung an den Endenergiebedarf bei Neubau von Wohngebäuden: Der max. zulässige Endenergiebedarf darf entsprechend der Formel EEB BGF,WG,max HWB BGF,WG,max,Standort + WWB BGF + f HT * HTEB BGF,WG,Ref nicht überschritten werden, wobei seit für den Faktor zur Anhebung des spezifischen Heiztechnikenergiebedarfs der Referenzausstattung f HT = 1,05 gilt. M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc SEITE 4
5 6. ERGEBNISSE: 6.1 NIEDRIGENERGIESTANDARD (1.UG BIS EG, SIEHE BEILAGEN ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITEN 1 BIS 19) Heizwärmebedarf: Der gemäß OIB-Richtlinie höchstzulässige auf die Brutto-Grundfläche bezogene Heizwärmebedarf beträgt mit l c = 2,18 m für die derzeit (ab ) gültigen Anforderungen lt. OIB-Richtlinie 6 HWB BGF,WG,max,Ref = 32,8 kwh/m²a. Mit einem errechneten HWB BGF,WG,Ref = 21,12 kwh/m²a wird die Anforderung nach OIB-Richtlinie 6 günstig eingehalten. Weiters ist das Gebäude somit der Wärmeschutzklasse A zuzuordnen (Grenzwert HWB BGF,Ref < 25 kwh/m²a). Auf den Standort bezogen errechnet sich für das gegenständliche Objekt ein HWB BGF,WG,Standort = 22,59 kwh/m²a. Der o.a. Wert liegt auch unter dem Grenzwert HWB BGF,Ref,zul 15 * (1 + 2,5/l c ) = 32,2kWh/m²a ohne mechan. Lüftung gemäß Richlinie MA25 über Niedrigenergiehausförderung ab 2011 und erfüllt somit den Standard Niedrigenergiehaus. M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc SEITE 5
6 6.1.2 Endenergiebedarf: Der gemäß OIB-Richtlinie höchstzulässige Endenergiebedarf beträgt (ab ): EEG BGF,WG,max = 65,9 kwh/m²a. Mit einem errechneten EEB BGF,WG = 56,15 kwh/m²a wird auch diese Anforderung günstig erfüllt. 6.2 PASSIVHAUSSTANDARD (AB 1.OG, SIEHE BEILAGEN ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITEN 1 BIS 19) Heizwärmebedarf: Der gemäß OIB-Richtlinie höchstzulässige auf die Brutto-Grundfläche bezogene Heizwärmebedarf beträgt mit l c = 3,89 m für die derzeit (ab ) gültigen Anforderungen lt. OIB-Richtlinie 6 HWB BGF,WG,max,Ref = 23,2 kwh/m²a. Mit einem errechneten HWB BGF,WG,Ref = 7,56 kwh/m²a wird die Anforderung nach OIB-Richtlinie 6 günstig eingehalten. Weiters ist das Gebäude somit der Wärmeschutzklasse A++ zuzuordnen (Grenzwert HWB BGF,Ref < 10 kwh/m²a). M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc SEITE 6
7 Auf den Standort bezogen errechnet sich für das gegenständliche Objekt ein HWB BGF,WG,Standort = 8,39 kwh/m²a. Der o.a. Wert liegt auch unter dem Grenzwert HWB BGF,zul 10 kwh/m²a gemäß Richlinie MA25 über Passivhausförderung ab 2011 und erfüllt somit den Standard Passivhaus Endenergiebedarf: Der gemäß OIB-Richtlinie höchstzulässige Endenergiebedarf beträgt (ab ): EEG BGF,WG,max = 55,8 kwh/m²a. Mit einem errechneten EEB BGF,WG = 41,4 kwh/m²a wird auch diese Anforderung günstig erfüllt. 7. ZUSAMMENFASSUNG: Für den Neubau des Wohnhauses 2 Mautner Markhof Gründe in 1110 Wien, wurden für den derzeitigen Planstand die Energieausweise für Wohngebäude gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG entsprechend der OIB-Richtlinie 6 berechnet. Es wurde ein Energieausweis für den Bereich vom 1.UG bis EG erstellt, in welchem der Standard Niedrigenergiehaus erreicht wird, und ein Energieausweis ab dem 1.OG, in welchem der Passivhausstandard erreicht wird. M:\14_BPH\11273_BPh_GZ6089_MautnerMar\5_Arbeit\14x GA.doc SEITE 7
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10 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 2
11 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 3
12 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 4
13 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 5
14 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 6
15 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 7
16 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 8
17 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 9
18 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 10
19 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 11
20 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 12
21 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 13
22 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 14
23 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 15
24 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 16
25 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 17
26 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 18
27 ENERGIEAUSWEIS STANDARD NEH - SEITE 19
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29 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 2
30 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 3
31 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 4
32 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 5
33 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 6
34 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 7
35 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 8
36 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 9
37 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 10
38 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 11
39 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 12
40 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 13
41 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 14
42 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 15
43 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 16
44 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 17
45 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 18
46 ENERGIEAUSWEIS STANDARD PASSIVHAUS - SEITE 19
47 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 1
48 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 2
49 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 3
50 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 4
51 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 5
52 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 6
53 HAUSTECHNIKLISTE - SEITE 7
54 AUFBAUTEN - SEITE 1
55 AUFBAUTEN - SEITE 2
56 AUFBAUTEN - SEITE 3
57 AUFBAUTEN - SEITE 4
58 AUFBAUTEN - SEITE 5
59 AUFBAUTEN - SEITE 6
60 AUFBAUTEN - SEITE 7
61 AUFBAUTEN - SEITE 8
62 AUFBAUTEN - SEITE 9
63 AUFBAUTEN - SEITE 10
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